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Geschichte der
Benediktinerabtei St.Peter auf dem Schwarzwald.
Von
Dr. Julius Mayer,
Repetitor am Erzbischöflichen Theologischen Convict in
Freiburg.
Freiburg im Breisgau.
Herder’sche Verlagshandlung.1893.
|
Vorwort.
Am 1. August 1893 sind 800 Jahre verflossen, seitdem Herzog
Berthold II. von Zähringen das Kloster St.Peter auf dem
Schwarzwald gründete und Bischof Gebhard III. von Konstanz, der
Bruder des Stifters, die Einweihung der Kirche vollzog.
St.Peter war das eigentliche Hauskloster der zähringischen
Herzoge, ihre Lieblingsstiftung, wo die Mitglieder der
herzoglichen Familie im Tode ihre Ruhestätte fanden und wo man
diese auch mit tiefer Pietät durch Jahrhunderte hütete.
Die Geschichte der zähringischen Benediktinerabtei zeigt, daß das
Gotteshaus die Stätte war, von welcher für einen bedeutenden Theil
des Schwarzwaldes die Cultur des Bodens und des Geistes sich
verbreitete. Dieselbe bietet zugleich die Entwicklung eines ganz
eigenthümlichen Rechtslebens dar, das sich nach den Quellen bis
ins Einzelne verfolgen läßt, wie dies anderwärts wohl selten der
Fall sein dürfte. Die Reiche der Aebte weist eine große Anzahl
trefflicher Männer auf, die auch in den Tagen schwersten Unglücks,
dessen St.Peter ein reich gerütteltes Maß zu erdulden hatte, mit
einer ganz staunenswerthen Thatkraft ihr Gotteshaus immer wieder
zu neuem, frischem Leben emporbrachten, bis es in diesem
Jahrhundert der Säcularisation zum Opfer fiel.
Eine großartige, nach außen hervortretende Thätigkeit auf
literarischem Gebiete, wie sie St.Blasien aufzuweisen hat, zeigt
sich uns in St.Peter zwar nicht; gleichwohl gibt die Geschichte
des Klosters den hinlänglichen Beweis, daß ein mehr stilles, auf
das Gotteshaus selbst sich beschränkendes wissenschaftliches
Streben und Schaffen zu jeder Zeit vorhanden war, das im vorigen
Jahrhundert zu einer gewissen Blüthe sich entfaltete.
Die Quellen für die Geschichte von St.Peter fließen sehr
reichlich. Befinden sich doch im Großherzoglich Badischen
General-Landes-Archiv in Karlsruhe, abgesehen von den großen
Manuscripten, die unter den „Quellen und Hilfsmitteln“ (S. vii
ff.) aufgeführt sind, allein 630 Einzelurkunden, die von St.Peter
dahin gelangt sind. In den Arbeiten des Paters Gregor Baumeister,
des überaus fleißigen und kritisch zuverlässigen St.Peterschen
Hauschronisten des vorigen Jahrhunderts, ist das Material in
reicher Fülle zusammengetragen.
Außer den Werken des Paters Baumeister standen dem Verfasser noch
andere treffliche Vorarbeiten zu Gebote. Vor allem kam ihm zu
statten, daß die Hauptquelle für die älteste Zeit, der dem
zwölften Jahrhundert angehörende Rotulus Sanpetrinus, im XV. Band
des Freiburger Diöcesan-Archivs durch F. v. Weech eine vorzügliche
Edition und Namenserklärung erhalten hat, und daß die Zeit der
Herzoge von Zähringen in der von E. Heyck herausgegebenen
Geschichte derselben eine gründliche Bearbeitung fand, in welcher
auch dem zähringischen Hauskloster die gebührende Berücksichtigung
zu theil geworden ist.Sodann leistete dem auf dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Gebiete weniger erfahrenen Verfasser der von E.
Gothein in der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins“
(Neue Folge I) veröffentlichte Aufsatz über „die Hofverfassung auf
dem Schwarzwald“ die schätzenswerthesten Dienste.
Die Geschichte des vorigen Jahrhunderts ist fast ausschließlich
nach den historischen Schriften des Abtes Philipp Jakob Steyrer
und des Paters Baumeister bearbeitet; für die letzten Decennien
bot das Tagebuch des Abtes Ignatius Speckle, aus dem Stephan Braun
in den „Memoiren des letzten Abtes von St.Peter“ einen kleinen,
aber den wichtigsten Theil edirt hat, die Grundlage.
Das Kloster St.Peter wurde im Jahre 1806 aufgehoben. Die Abtei-
und Conventsgebäude erhielten anderweitige Bestimmung; die
Klosterkirche wurde zur Pfarrkirche der weitausgedehnten Pfarrei
St.Peter. Im Jahre 1842 aber wurde das Priesterseminar der
Erzdiöcese Freiburg in die Räume des ehemaligen Klosters verlegt,
und die frühere Abtei- und nunmehrige Pfarrkirche wurde zugleich
die Kirche des Priesterseminars. So ist, wenngleich die Söhne des
hl. Benedikt nicht mehr in St.Peter weilen, der achthundertste
Jahrestag der Gründung der zähringischen Benediktinerabtei und der
Einweihung der Kirche doch ein denkwürdiger Tag, zumal für den
Clerus der Erzdiöcese Freiburg, dessen weitaus größter Theil in
St.Peter seine letzte Vorbereitung zum heiligen Berufe und die
Priesterweihe selbst empfangen hat und mit Liebe des Seminars und
der daselbst zugebrachten Zeit gedenkt.
Freiburg, den 1. Mai 1893. Repetitor Dr. Julius Mayer.
Inhaltsangabe.
Vorwort . “
Erste Periode 1093-1220
Zweite Periode 1220-1469
Dritte Periode 1469-1614
Vierte Periode 1614-1719
Fünfte Periode 1719-1806
Literatur
Druckschriften.
Bader, J., Die ehemaligen breisgauischen Stände. Karlsruhe 1846. -
Geschichte der Stadt Freiburg. 2 Bände. Freiburg 1883.
Codex Hirsaugiensis (Bibliothek des Stuttg. Lit. Vereins I.
Stuttgart 1843).
Dümgé, C. G., Regesta Badensia. Karlruhe 1836.
Ehrensberger, H., Bibliotheca liturgica manuscripta. Nach
Handschriften der Großherzoglich Badischen Hof- und
Landesbibliothek. Mit einem Vorwort von Wilh. Brambach. Karlsruhe
1889.
Festum Cathedrae S. Petri, das ist St.Peter Stuel-Feuer, in Truck
verfertigt worden 1731. Rottweil.
Gaisser, Georg, Tagbücher (Mone, Quellensammlung der Bad.
Landesgeschichte II, 159).
Gerbert, M., Historia Silvae Nigrae. 3 Bänbe. St.Blasien 1783 ff.
Gerberts Reisen durch Alemannien. Frankfurt und Leipzig 1767.
Geschichtliches aus St.Peter, 13. bis 18. Jahrhundert, mitgetheilt
von F. L. Baumann (Freib. Diöc.-Arch. XIV, 63 ff.).
Gothein, E., Die Hofverfassung auf dem Schwarzwald, dargestellt an
der Geschichte des Gebiets von St.Peter (Zeitschrift für Gesch.
des Oberrheins, N. F,, I, 257 ff.).
- Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden
Landschaften. I. Straßburg 1892.
Heyck, E., Geschichte der Herzoge von Zähringen. Freiburg 1891.
Klosternekrologien, St.Peter (Freib. Diöc.-Arch. XIII, 250 ff.).
Klüpfel, Necrologium Sodalium. Freiburg 1809.
Königshoven, Jacob von, Die Alteste Teutsche so wol Allgemeine als
insonderheit Elsassische Chronicke, in Truck gegeben von Joh.
Schiltern. Straßburg 1698. Chronicke der Stadt Freyburg im
Brisgaw.
Leidensgeschichte, Aus der, des Benediktinerstiftes St.Peter
(Freiburger Katholisches Kirchenblatt 1871).
Lindner, P. P., Die Schriftsteller und Gelehrten der ehemaligen
Benediktinerabteien im jetzigen Großh. Baden (Freib. Diöc.-Arch.
XX, 99).
Longner, J. v., Beiträge zur Geschichte der oberrheinischen
Kirchenprovinz. Tübingen 1863.
Mallinger, Thomas, Tagbücher (Mone, Quellensammlung II, 528).
Marian, Austria Sacra: Oesterreichische Hierarchie und
Monasteriologie. I u. II. Wien 1780.
Memoiren des letzten Abtes von St.Peter. Herausgeg. von St. Braun.
Freiburg 1870.
Mone, Geschichtschreiber der Klöster. St.Peter bei Freiburg.
Quellensammlung I, (60).
Nothelfer, J. E., Das ehemalige Priorat St.Ulrich (Freib.
Diöc.-Arch. XIV, 97 ff).
Rotulus Sanpetrinus, nach dem Original im Großh. Gen.-Land.Arch.
in Karlsruhe herausgeg. von F. v. Wee (Freib. Diöc.-Arch. XV, 133
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Sas, J. Chr, Einleitung in die Gesch. der Markgr. Baden. Karlsruhe
1764 ff.
Schreiber, H., Geschichte der Stadt Freiburg. Vier Theile.
Freiburg 1857.
Steyrer, P. Fr., Geschichte der Schwarzwälder
Uhrenmacherkunst.Freiburg 1796.
Urkunden zur Geschichte der Grafen von Freiburg (Zeitschrift für
Gesch. des Oberrheins IX).
Weisthümer, gesammelt von Jak. Grimm. 1. Th. Göttingen 1840.
Zustände, Die katholischen, in Baden. Mit urkundl. Beilagen. Zwei
Abtheilungen. Regensburg, G. J. Manz, 1841 u. 1843.
Erste Periode. 1093-1220.
Berthold I., der Stammvater der Herzoge von Zähringen, gründete
ums Jahr 1073 ein Klösterlein zu Weilheim (Oberamt Kirchheim u. d.
Teck) und stattete es gemeinschaftlich mit seiner Gemahlin
Richwara mit Gütern im obern Neckargau aus. Abt Wilhelm der Selige
von Hirsau sandte auf des Herzogs Wunsch aus seiner geistigen
Pflanzschule die ersten Mönche in die dem hl. Petrus geweihte
Propstei (Rotulus Sanpetrinus, herausgegeben von v. Weech,
Freiburger Diöcesan Archiv, Bd. XV, S. 140. Codex Hirsaugiensis,
Bibl. des Stuttg. lit. Vereins I (Stuttgart 1843), S. 85. - Das
Jahr 1073 ist der im Kloster traditionell festgehaltene Zeitpunkt
der Gründung des Priorates Weilheim).
Im großen Kampfe der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zwischen
Papst Gregor VII. und Heinrich IV. stand Herzog Berthold in treu
kirchlicher Gesinnung auf der Seite des erstern. Der Kaiser begann
einen harten Kampf gegen ihn und erklärte ihn ohne Recht und
Gericht seiner Länder und Würden verlustig. Dreimal überfielen die
Scharen Heinrichs IV. mit Sengen und Brennen die herzoglichen
Lande, die schonungsloser Verwüstung anheimfielen. Den bereits
alternden Herzog nahm der Kampf als Opfer hinweg. Auf seiner Feste
Limburg im Weilheimer Thal lag er in den letzten Tagen des October
im Jahre 1078 in wilden Fieberphantasien; am 5. oder 6. November
erlöste ihn der Tod. Zu Hirsau fand er seine Ruhestätte.(Siehe
über Herzog Berthold I.: Heyck, Geschichte der Herzoge von
Zähringen, S. 17 ff.)
Eben in diesem Kloster, das durch Abt Wilhelms heiligen Eifer und
klösterliche Strenge zu einer Blüthestätte kirchlichen Lebens
emporgesproßt war, nahm Gebhard, der zweite Sohn Herzog Bertholds
I., das Mönchsgewand und betete dort einige Jahre überm Grab des
Vaters, bis er am 21. December 1084, nachdem ihn mehrere Jahre
zuvor schon Papst Gregor VII. zum Erzbischof von Magdeburg in
Vorschlag gebracht hatte, gegen seinen Willen zum Bischof von
Konstanz erhoben ward, um von da an einer der treuesten Schützer
und eifrigsten Vertheidiger der kirchlichen Rechte in Deutschland
zu sein. Gebhard hatte mit Zustimmung seines Bruders Berthold die
Propstei Weilheim und die dazu gehörigen Güter ans Kloster Hirsau
gebracht 1.
Bertholds I. jüngster Sohn - der älteste, Markgraf Hermann I., war
im Jahre 1073 nach Cluny gegangen und dort als einfacher
Klosterbruder am 25. April 1074 gestorben -, Berthold II, der
nunmehr den herzoglichen Titel führte, setzte sich 1079 wieder in
den Besitz der Güter seines Hauses und hatte sich in demselben
Jahre mit Agnes, der Tochter des Schwabenherzogs Rudolf von
Rheinfelden, vermählt. Als dann nach einigen Jahren ruhigere
Zeiten für ihn gekommen, und ihm auch die reiche Erbschaft der
Rheinfeldner zugefallen war, beschloß Herzog Berthold II., das
Kloster seines Hauses neu zu begründen. Deshalb tauschte er die
einstigen Güter der Weilheimer Propstei von Hirsau wieder ein und
gab diesem Kloster dafür aus dem zähringischen Besitzthum 9 Huben,
die halbe Kirche und den halben Markt zu Gilstein (O.-A.
Herrenberg) 2.
Bertholds Absicht ging zunächst dahin, die Propstei Weilheim
selbst an ihrer alten Stelle zu erneuern und zu erweitern. Doch er
ward andern Sinnes 3; denn allzusehr lag dort das Gotteshaus frei
und zugänglich und war still klösterlichem Leben nicht günstig.
Herzog Berthold beschloß, entsprechend der Verschiebung der
zähringischen Macht selbst von der Baar nach dem Breisgau und
Burgund, das Kloster in die Nähe seines breisgauischen Wohnsitzes
zu verlegen. Es war, wie die Klosterberichte melden 4, ums Jahr
1090 oder 1091, als der Herzog einige seiner Dienstmannen, die des
Schwarzwaldes besonders kundig waren, Kuno von Zähringen und
seinen Sohn, Hitto von Weiler und seine Söhne Giselbert und
Hiltebert aussandte, einen für ein Gotteshaus geeigneten Platz zu
suchen; (Geschichtliches aus St.Peter, 13. bis 18, Jahrhundert,
mitgetheilt von FL. Baumann, Annalistische Aufzeichnungen,
Diöc.-Arch. XIV, 70. Annal. I, XXIX. - Die hier genannten
Edelknechte von Zähringen gehören nicht dem herzoglichen Hause an,
sondern waren lediglich die Burgmannen des letztern auf der Feste
Zähringen.) und sie fanden einen Punkt, der mit der trefflichsten
Ortskunde des Schwarzwaldes ausgesucht erscheint : nicht weit von
dem großen Uebergang vom Breisgau in das innere Schwaben, mit
leichtem Abstieg hinab ins Thal der Dreisam wie in das der Glotter
und zu den Gütern der Zähringer, von den wichtigsten Punkten und
Verkehrswegen rings umgeben und doch mitten darin auf bedeutender
Höhe still und weltabgeschieden gelegen.
Hier auf Herzog Bertholds eigenem Grund und Boden erhob sich bald
das Gotteshaus des hl. Petrus: das Kloster St.Peter.
Als die Kirche ihrer Vollendung nahe und die Zellen für die Mönche
nothdürftig eingerichtet waren - es war am 1. Juli 1093 -, zogen
die Hirsauer Mönche von Weilheim in St.Peter ein.
Auf den 1. August, den Festtag St.Petri Kettenfeier, war die
feierliche Weihe der Kirche
festgesetzt. Dieser festliche Tag führte hohe Herren hinauf auf
die sommerliche Halde des Schwarzwalds zu den demüthigen Brüdern
des hl. Benedikt. Es hatten sich mit dem Stifter Herzog Berthold
II. daselbst eingefunden «die Grafen Wilhelm von Burgund und
Gottfried von Calw“, beide später Schwiegersöhne Bertholds II.,
ferner „die Aebte von Hirsau, Schaffhausen, Petershausen,
Ettenheimmünster, St.Blasien, St.Georgen auf dem Schwarzwalde, und
nicht nur diese, sondern auch Priester, Suffragane, Pröpste und
Decane der Kirchen von Konstanz, Basel und Straßburg und eine
ungezählte Menschenmenge“ (Diöc.-Arch. XIV, 71. Annal. I, zu 1093,
p. 21.)
Des Herzogs Bruder, Bischof Gebhard III. von Konstanz, vollzog die
Weihe der Kirche; in den vorhergehenden Jahren hatte er wohl manch
andere Klosterkirche geweiht: am 2. Mai 1091 die Peterund
Paulskirche in Hirsau, wo er seine jungen klösterlichen Tage
verlebt und bei dieser Feierlichkeit zum letztenmal mit seinem
väterlichen Freunde Wilhelm dem Seligen zusammengekomme war; im
Jahre 1092 die St.Nikolauskirche im Kloster St.Blasien, wo er oft
und gern weilte; aber nie wohl mochte Bischof Gebhard III. so froh
bewegt die weihende Hand zum Segnen erhoben haben als hier bei
diesem Werke seines eigenen herzoglichen Hauses.
Zum Abt der jungen Pflanzung wurde, wie berichtet wird, am
Weihetag selbst erwählt der Hirsauer Mönch
Adalbero (1093-1100).
Ihm, der „ein überaus gewissenhafter Beobachter klösterlicher
Zucht“ genannt wird, spenden die Annalen von St.Peter hohes Lob.
Gebhard von Urach, Abt von Hirsau, des großen Wilhelm Nachfolger,
gab dem Gotteshaus die klösterliche Einrichtung nach Hirsaus
Vorbild.
Sigfried, Abt des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen, hatte
kostbare Heiligthümer mitgebracht, die er der neugeweihten Kirche
zum Geschenk verehrte: mit den Reliquien vieler Heiligen auch
einen großen Theil der Kette des hl. Petrus. Man bewahrte im
Kloster dem Abte für diese hochgeschätzte Gabe ein dauerndes
dankbares Gedächtniß, und als "der überaus gelehrte und ebenso
fromme Mann“ am 28. October 1097 starb, da schrieb man in St.Peter
seinen Namen in die Annalen des Gotteshauses ein als den „eines
Wohlthäters unseres Klosters“.
Bei der Weihe des Gotteshauses wurde von den Stiftern festgesetzt,
daß das Kloster des hl. Petrus unmittelbar dem Apostolischen
Stuhle unterstehe, ferner daß der Abt vom Convente frei gewählt
werde, daß der Vogt in die innern Angelegenheiten des Klosters
keine eingreifende Gewalt ausüben und daß endlich kein Laie sich
am Orte ansiedeln solle.
Herzog Berthold gab zur Ausstattung dem Gotteshause die Güter im
Neckargau, die einst von seinem Vater der Propstei zu Weilheim
überwiesen und von ihm selbst von Hirsau zurückerworben worden
waren. Doch damit ließ sich Berthold noch nicht genügen: in
Gemeinschaft mit seiner Gemahlin Agnes von Rheinfelden schenkte er
alles, was der Kirche zu Buchsee (im Kanton Bern, im Gegensatz zur
Johannitercommende Münchenbuchsee bei Bern, nach seinem Stifter
Herzogenbuchsee genannt) von König Rudolf, dem Vater der Herzogin
Agnes, vergabt worden war, nämlich den Hof Buchsee und die Kirche
daselbst, die Kirche zu Seeberg und Huttwyl und mehrere Dörfer.
So bildeten Güter im Neckargau und in Burgund des Gotteshauses
erstes Besitzthum.
Herzog Berthold und seine Nachkommen blieben die Inhaber der
Vogtei ihres Klosters.
Abt Adalbero scheint bald das Vertrauen des Herzogs sich erworben
zu haben; denn noch im Herbste des Jahres 1093 wurde er, da
Berthold und Bischof Gebhard einen zuverlässigen Boten an Papst
Urban Il. senden wollten, zu dieser vertraulichen Mission
auserwählt. Schon war er in die Ewige Stadt eingetreten, da ward
er, als er eben die Engelsbrücke überschreiten wollte, von den
Anhängern des Gegenpapstes, den Wibertinern, die den Thurm des
Crescentius besetzt hatten, gefangen genommen, doch, wie scheint,
bald wieder in Freiheit gesetzt. Weitere Nachrichten über seinen
römischen Aufenthalt, wie auch über sein ferneres Wirken im
Kloster sind uns nicht erhalten geblieben.
Am 16. Januar 1095 weihte Bischof Gebhard die Kirche eines andern
Schwarzwaldklosters, des von Rotmann von Hausen, Adalbert von
Zollern und Alwich von Sulz gegründeten Benediktinerstiftes
Alpirsbach, ein und nahm es als päpstlicher Vicar in den
apostolischen Schutz. Dann aber machte er sich auf und zog im
Winter über die Alpen, um an der großen Fastensynode
theilzunehmen, die Papst Urban II. nach Piacenza berufen hatte. Am
10. März 1095 bestätigte in dieser Stadt Papst Urban Il. auf
Ansuchen des Konstanzer Bischofs die Gründung des
Schwarzwaldklosters St.Peter und all die bei der Stiftung
getroffenen Bestimmungen und nahm das Kloster in den besondern
apostolischen Schutz. Als Zeichen der unmittelbaren Stellung des
Gotteshauses unter den Schutz des Apostolischen Stuhles war von
dem Kloster jährlich ein Goldbyzantiner an den Lateranpalast zu
entrichten.
Die Bulle Urbans II. hat das Kloster in seinem dem Jahre 1203
angehörenden großen Rotulus bis auf unsere Tage überliefert.
Adalbero, der erste Abt von St.Peter, starb am 3. December 1100.
An seine Stelle wurde gewählt
Hugo (1100-1108),
„ein Mann in jeglicher Tugend und in Frömmigkeit erprobt“ *, der
ehedem in Hirsau ein Schüler Wilhelms des Seligen gewesen.
Von Abt Hugo wissen die Annalen des Klosters nur zu berichten, daß
er um 60 Mark Silber der Abtei ein großes Gut erwarb bei Chuningen
im Neckargau (Köngen, O.-A. Eßlingen), das unter seinem Nachfolger
gegen ein Gut in Sittingen (Seitingen, O.-A. Tuttlingen)
umgetauscht wurde, ferner daß Bicco, ein Edler von Almshofen, der
als Mönch ins Kloster eingetreten war, dem Gotteshaus ein Gut am
Hochfirst schenkte, und ebenso ein anderer Mönch, Namens Hugo,
sein Besitzthum in Nordweil und Merdingen „dem heil. Petrus“
übergab.
Am 5. December 1108 schied Abt Hugo aus diesem Leben. Sein
Nachfolger war
Eppo venerabilis (1108-1132),
„der klösterlichen Vollkommenheit eifrigster Pfleger, unter dem
das Kloster herrlich aufblühte“.
Im ersten Jahre der Regierung dieses Abtes kam Herzog Berthold
nach St.Peter, um in feierlicher Weise ein Gut, das er dem
Gotteshause entfremdet hatte, demselben zurückzugeben. Den vom
Stifter und seiner Gemahlin der Abtei überwiesenen Ort
Herzogenbuchsee hatte das Kloster einige Jahre im Besitze. Da
geschah es, daß ein Ritter des Herzogs, schwer bedrängt, da er
durch einen Eidschwur Verpflichtungen übernommen hatte, denen er
nun nicht nachkommen konnte, sich mit den inständigsten Bitten an
Berthold um Hilfe wandte; der Herzog ließ sich, wenn auch anfangs
widerstrebend, doch, um den Ritter nicht zum Meineidigen werden zu
lassen, bewegen, den zu Herzogenbuchsee gehörigen Ort Huttwyl
(Uttewilare) an einen Grafen Diepold, dem jener, wie es scheint,
verpflichtet war, als Lehen zu geben. Des Herzogs Gemahlin Agnes,
aus deren Hausgütern jene Schenkung gesehen war, mag wohl mit
diesem Schritt des Herzogs nicht einverstanden gewesen sein; denn
im Jahre 1108 bestätigte sie ausdrücklich ihrerseits nochmal die
Vergabung des Hofes von Buchsee mit allem Zubehör an St.Peter. Da
starb nun der Lehensträger Graf Diepold, und alsbald wandte sich
der Convent von St.Peter an Herzog Berthold mit dem Ersuchen, das
Gut dem Kloster wieder zurückzugeben. Der Herzog war sofort dazu
bereit, und er kam mit seinem Sohne Rudolf am 2. Juni 1109, am
Vorabende vor Christi Himmelfahrt, in das Kloster. Am
Himmelfahrtsfest selbst, das er und sein Sohn mit dem Kloster
begingen, gab er vor der Pforte der Kirche über den Reliquien der
Heiligen, die, wie es bei feierlichen Versprechungen öfters
geschah, zu diesem Zwecke herbeigebracht wurden, in Gegenwart des
Abtes Eppo und der Brüder, sowie der edlen Herren Hugo von
Thanegg, Walto von Pfohren, Markward von Neidingen, Ernst von
Stein, Harpert von Weilheim und Immo von Inssee und einer großen
Menge Volkes das Gut dem Kloster zurück und versprach, das
Gotteshaus weder in diesem noch in anderem Besitze fernerhin zu
beeinträchtigen; auch nahm er auf Bitten des Abtes eben den Ort
Huttwyl in seinen besondern Schutz.
Von da an hatte denn auch St.Peter von Herzogenbuchsee aus, wo
alsbald eine Propstei eingerichtet wurde, seine Güter zu Huttwyl
und den Kirchenschatz daselbst in ununterbrochenem Besitze bis zur
Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert.
Zwei bedeutende Vergabungen an das Gotteshaus werden aus dieser
Zeit noch erwähnt, die beide „in Gegenwart Herzog Bertholds und
seines Sohnes, des Herrn Rudolf“, geschahen: vor ihnen und einer
großen Anzahl Zeugen schenkte Konrad von Waldkirch sein Eigenthum
in Thiengen (am Tuniberg, B.-A. Freiburg) und Erkenbold von
Kenzingen einen Mansus bei Schallsingen (B.-A. Müllheim) an das
Gotteshaus St.Peter. Unter den Zeugen werden in beiden Urkunden
genannt: Friedrich von Wolfach und sein Sohn Arnold, Walther von
Horben, Erlewin von Entersbach (B.-A. Offenburg), Burkhard von
Berno (Ruine Bern am Neckar, O.-A. Rottweil), Rupert und Heinrich
von Schallstadt. Später gab derselbe Erkenbold von Kenzingen dem
Kloster noch einen halben Mansus bei Obereggenen (B.-A. Müllheim).
Am 12. November 1110 starb Bischof Gebhard. Wenn man „weithin im
Reiche, auch im fernen Sachsen, den Tod des bedeutenden Mannes,
der lange Zeit unter den Ersten in der Kirche und im Reiche
gestanden hatte, in die Chroniken und in die Todtenbücher
eintrug“, so hatte man in St.Peter wohl mehrfachen Grund, den
Namen dieses Mannes in das Klosternekrologium einzuschreiben. Der
Todestag dieses „Mitbegründers (confundator)“ des Gotteshauses
ward im Kloster durch ein Amt mit fünf Kerzen (die feierlichste
Weise) begangen.
Noch war nicht ein halbes Jahr vergangen, und es folgte dem
bischöflichen Bruder am 12. April 1111 Herzog Berthold im Tode.
Seine Leiche brachte man hinauf in das von ihm gegründete
Gotteshaus. Die Herzogin-Wittwe Agnes und ihre beiden jüngern
Söhne Rudolf und Konrad begleiteten den Leichenzug. Der älteste
Sohn, der den Namen des Vaters führte, weilte eben im fernen
Italien, wohin er dem Kaiser Heinrich V beim Heereszug mit dem
zähringischen Aufgebot gefolgt war. Zu der
Beisetzungsfeierlichkeit waren erschienen des entschlafenen
Herzogs Neffe, Markgraf Hermann II., der Sohn des im Jahre 1074 im
Kloster Cluny verstorbenen Markgrafen Hermann, dann Graf Friedrich
von Mömpelgard und Graf Berthold von Nimburg, ferner die edlen
Herren Erkenbold von Kenzingen, Erlewin von Entersbach, Adalbero
von Grafenhausen, Heinrich von Hardtegg, die burgundischen Herren
Ulrich und sein Sohn Rudolf von Belp, dann Rupert und Heinrich von
Schallstadt und Bern von Hofweier.
Noch hatte man den Sarg mit der herzoglichen Leiche nicht ins Grab
gesenkt, da machte die Herzogin Agnes mit ihren beiden Söhnen eine
feierliche Schenkung: sie gab zum Seelenheil ihres verstorbenen
Gatten ihr Gut in Dorf und Gemarkung Schallstadt nebst den dort
befindlichen Hörigen an das Gotteshaus St.Peter. Als dieser Act
vollzogen war, senkte auch in treuer Anhänglichkeit an den
dahingeschiedenen Herrn einer der zähringischen Mannen, Guntramnus
mit Namen, zum Seelenheil des Herzogs, unter Zustimmung seiner
Herrin, der Herzogin, an das Kloster all sein Gut in der Gemarkung
Gundelfingen (B.-A. Freiburg), und auch eine Schwester dieses
Guntram, Liucela, die zur Bestattungsfeier des Herzogs auf den
Schwarzwald gekommen war, folgte dem Beispiele ihres Bruders, und
auch sie gab „zum Seelenheil ihres Herrn“ ans Gotteshaus ein
Höfchen und eine Wiese im gleichen Gundelfinger Bezirk.
Alsdann ward unterm Gebet der Mönche und des Volkes die Leiche
Herzog Bertholds II. in die Familiengruft der Zähringer versenkt.
„Vor dem Kreuzaltar in der Kirche, wie er selbst bestimmt und
gebeten hatte“, fand der tapfere und fromme Herzog seine
Ruhestätte. Ihm bewahrte sein Kloster ein ununterbrochenes, innig
dankbares Andenken; in den Klosteraufzeihnungen gab man ihm seiner
vielen dem Gotteshause erwiesenen Wohlthaten wegen, unter denen in
besonderer Weise auch der Schenkung eines Kelches Erwähnung
geschieht, hohes Lob.
Am 12. April beging alljährlich durch viele Jahrhunderte hin das
Kloster den Gedächtnißtag des Todes seines Stifters durch ein
feierliches Todtenamt mit fünf Kerzen.
Noch zweimal öffnete sich in demselben Jahre der Zähringer
Todtengruft auf der einsamen Schwarzwaldhöhe. Im Herbste nahm der
Tod den noch im jugendlichen Alter stehenden zweiten Sohn des
Stifters, Rudolf, der an Himmelfahrt 1109 mit dem Vater in
St.Peter geweilt und im Frühjahr ebenda an dessen Sarg gestanden,
hinweg. (Der Todestag Rudolfs wird uns nicht berichtet; noch im
September 1111 werden die beiden Söhne Bertholds II., Rudolf und
Konrad, zusammen urkundlich erwähnt.)
Der Tod des Jünglings mochte wohl der Mutter Herz gebrochen haben:
schon am 19. December schied die Herzogin-Wittwe Agnes aus diesem
Leben und ward zu St.Peter in der Kirche vor dem Kreuzaltar, an
der Seite ihres Gemahls begraben.
Als Berthold III, der jetzt den herzoglichen Titel führte, und
Konrad die Mutter zur ewigen Ruhe bestatteten, machten auch sie
ihrem Familienkloster neue Vergabungen. In Gegenwart einer großen
Anzahl edler Herren, von denen genannt werden: Kuno von Köndringen
und sein gleichnamiger Sohn, Walther von Horben, Eberhard von
Eichstetten, Liucilin und Adalbert von Uffhausen, Harpert von
Weilheim und Gerold von Wittlekofen, und ihrer eigenen
Dienstmannen Kuno von Blankenberg, Reginhard von Weiler, Bernward
von Vörstetten, Heinrich von Owen, Giselbert von Weiler u. a.,
schenkten sie am 27. December 1111 gemeinsam dem Gotteshause ihr
Gut zu Benzhausen (B.-A. Freiburg) mit allem Zubehör, ferner die
dem Kloster ganz nahe gelegene Schwarzwaldrodung
Gottschalfksgereute und „jenen nicht geringen Theil des
Schwarzwald genannten Waldes, der sich von diesem Neubruch
ziemlich umfangreich in die Länge und Breite erstreckt“, Alsdann
bestätigten sie in neuer Uebergabe „nach Alemannenrecht“ zu ihrem
und ihrer an dieser Stätte im Tode ruhenden Eltern Seelenheil alle
die Güter in Burgund, im Breisgau und im Neckargau, die von ihren
väterlichen und mütterlichen Vorfahren an das Kloster gekommen,
auf daß diese frommen Schenkungen auch im Ablauf aller kommenden
Zeiten der Abtei verbleiben sollten. Endlich gaben sie ihre
Zustimmung zum voraus zu allen Vergabungen seitens ihrer
Hintersassen an das Kloster und schenkten diesem noch den neunten
Theil all ihrer Zehnten.
Bald nach dieser Schenkung zeigte Berthold III., „noch glühend vom
frommen Eifer“, sein Wohlwollen gegen das Gotteshaus in neuer
Vergabung an dasselbe: er schenkte ihm eine zweite Rodung, die,
östlich vom Kloster gelegen, an das Gottschalksgereute anstieß.
Bei dieser Schenkung waren anwesend: Konrad, der Vogt von
Waldkirch, Erkenbold von Kenzingen, Gerung von Alvelt
(wahrscheinlich ein abgegangener Ort im Breisgau), Wolverad von
Bichtlingen, Adelbert von Dietfurt und Burkard von Denzlingen.
In dieser Zeit und wahrscheinlich auch durch die Vergabung des
Herzogs mit veranlaßt, senkte der Edelmann Arnold von Kenzingen zu
seinem und seiner Angehörigen Seelenheil den Weiler Ror bei
St.Peter, sowie den ganzen Theil seines Eigenguts am Walde an das
Kloster und bedang sich dafür eine Familiengrabstätte bei der
Kirche des hl. Petrus aus.
Ebenso gab auch damals der Graf Erlewin von Nimburg „seinen
ebenfalls ausgedehnten Antheil am Walde“ in der Nähe von St.Peter
ans Kloster.
Aus diesen Schenkungen waren zu Ende des Jahres 1111 unter dem
dritten Abte des Klosters schon im wesentlichen jene Güter
zusammengekommen, die wir fortan durch die Jahrhunderte im Besitze
des Gotteshauses St.Peter sehen. Es vereinigte nun dieselben zu
einem abgerundeten Gebiet und fertigte eine nochmalige
Aufzeichnung darüber an, die auch einen Grenzbeschrieb enthält;
allerdings werden die Grenzen nur ganz im allgemeinen angegeben
durch Bäche, Quellen und Bergrücken. Einige Zeit später wurde dann
eine größere Anzahl von Punkten in den so vorgezeichneten Rahmen
eingefügt.
Herzog Berthold III, der seit seines Vaters Tod die Vogtei des
Klosters innehatte, zeigte sich dem Gotteshause überaus
wohlgeneigt. Von Bertholds III. Zeit an datirt der eigentliche
Aufschwung des Klosters und dessen Gebietszuwachs, zu dem nicht
nur fast alle Glieder des herzoglichen Hauses, sondern auch der
benachbarte Adel und das Volk beitrugen. Durch diese Freigebigkeit
war es möglich geworden, das eigentliche Abteigebäude zu
erstellen, und es sollte nunmehr auch dieses die bischöfliche
Weihe empfangen. Der letzte Septembertag des Jahres 1113 sah auf
der Schwarzwaldhöhe eine glänzende Versammlung geistlicher und
weltlicher Herren, prächtiger fast noch als jene war, da 20 Jahre
vorher Bischof Gebhard die Weihe der Kirche vollzogen.
Mit den herzoglichen Brüdern Berthold und Konrad waren zur Feier
erschienen zwei Bischöfe, Ulrich von Konstanz, aus dem Geschlechte
der Grafen von Dillingen, Bischof Gebhards Nachfolger, welcher der
politischen Verhältnisse wegen die Weihe zum Bischof noch nicht
empfangen hatte, und Wito von Chur, der mit des Diöcesanbischofs
Zustimmung und im Auftrag des Papstes Paschalis Il. die feierliche
Handlung vornahm. Die neue Abtei wurde geweiht zur Ehre der
heiligen und ungetheilten Dreieinigkeit, des siegreichen Kreuzes,
des heiligen Apostels Petrus und aller heiligen Apostel. Anwesend
waren dabei die Aebte Bruno von Hirsau, Rusten von St.Blasien,
Adalbert von Schaffhausen, Dieggero von St.Georgen auf dem
Schwarzwald, Otto von Rheinau, Egeno von St.Ulrich in Augsburg,
und mit ihnen zugleich ein große Zahl von Weltund
Klostergeistlichen, viele Edle und Freie und eine gewaltige
Volksmenge, die an diesem Tage von allen Seiten her
zusammengeströmt war.
Als nun die Weihe vollzogen war, vergabten Herzog Berthold und
sein Bruder Konrad in feierlicher Weise als weitere Schenkung an
St.Peter ein Gut im Bezirk Gündlingen (B.-A. Breisach), daß es sei
«immerdar zum Besten der Mönche, die in diesem Kloster Gott und
dem hl. Petrus dienen“. Alsdann bestätigten sie nochmals alle
frühern Vergabungen ihres Hauses vor den Bischöfen und der ganzen
Menge der Anwesenden. Es waren dabei zugegen Graf Adalbert von
Gammertingen und die Herren von Wolfach, Weilheim, Brunne,
Obereschach, Zimmern, Meersburg, Kenzingen, Zähringen, Forcheim,
Eichstetten, Wittelsberg, Emmendingen, Bucheim, Waldeck,
Regensberg, Degerfelden, Gurtweil, Burbach, Steinenstadt,
Opfingen, Weiler, Pleidelsheim, Hausen, Theningen, Adelhausen,
Gundelfingen.
Um diese Zeit wurde durch Tauschverträge noch weiterer Güterbesitz
durch Berthold III. und seinen Bruder Konrad dem Gotteshause
vermittelt. Dieses hatte durch Kauf ein Gut in Steinenstadt (B.-A.
Müllheim) für 16 Talente erworben, das nun der Herzog für seinen
Ritter Adalbert von Staufen erhielt und dagegen einen Mansus bei
Ebnet und sechs Lehen im Ibenthal ans Kloster gab. Ferner
überließen die beiden herzoglichen Brüder einen Mansus zu Nabern
(O.-A. Kirchheim u. d. Teck) an St.Peter und erhielten dagegen
einen solchen bei Ochsenwang (ebenda), der dem Kloster mit der
Zuweisung der Weilheimer Güter durch den Stifter zu theil geworden
war. Endlich schenkte zu gleicher Zeit noch Berthold III. die
Kirche zu Nabern ans Kloster; auch bei dieser Vergabung waren
wieder mehrere Edle zugegen: Konrad von Waldkirch, Erkenbold von
Kenzingen u. a.
Die Angehörigen der zähringischen Familie wetteiferten gleichsam
in freundlichem Wohlwollen gegen ihr Hauskloster. Petrissa, die
Schwester der beiden herzoglichen Brüder, die an den Grafen
Friedrich von Pfirt vermählt war, vergabte mit ihrem Gemahl an
St.Peter „zu ihrem und all ihrer Vorfahren Seelenheil“ ein Gut bei
Wollbach (B.-A. Lörrach), während ihre Schwester Liutgart, die
Gemahlin des Grafen Gottfried von Calw, dem Gotteshause ein
purpurnes Meßgewand und eine prächtig mit Gold geschmückte Stola
schenkte.
Auch des Herzogs Vetter, Markgraf Hermann Il., der seit 1187 als
Graf im Breisgau auftritt, war ein Wohlthäter der zähringischen
Familienstiftung; als seine Gemahlin Judith, die selbst auch einen
Kelch und andere Kostbarkeiten der Kirche des hl. Petrus geschenkt
hatte, durch den Tod ihm entrissen wurde, vergabte er zu seinem,
seiner Gemahlin und seiner Eltern Seelenheil in Gegenwart des
Herzogs Berthold und der Edelfreien Dietrich von Rötteln, Walther
von Weilheim, Adalbert von Schwerzen und Gerold von Wittlekofen
ans Gotteshaus sein Gut zu Ambringen (B.-A. Staufen) mit Kirche,
Häusern und Höfen im Dorfe, und nahm nur von der Schenkung aus,
was seine dortigen Leute schon früher von ihm zu Lehen empfangen
hatten. Hermann, ein Dienstmann des Markgrafen am gleichen Orte,
folgte dem Beispiele seines Herrn und schenkte sein dortiges Gut
ans Kloster St.Peter. Ebenso vergabte auch ein Dienstmann des
Herzogs Berthold zu Ambringen, Namens Karl, seine Eigengüter zu
Ambringen und Ehrenstetten an das Kloster St.Peter, dem dann der
dabei anwesende Herzog gleichzeitig die Lehen dieses seines
Ministerialen übertrug.
Mit dem benachbarten Kloster Waldkirch schloß St.Peter vor dem
Herzog Berthold, seinem Bruder Konrad und dem Markgrafen Hermann
einen Tauschvertrag ab, bei dem die beiden Klöster durch ihre
Vögte, letzteres durch Herzog Berthold, ersteres durch Konrad von
Waldkirch, vertreten waren, und Waldkirch ein Gut bei Betberg
(B.-A. Müllheim) gab und einen Theil eines St.Peterschen
Klostergutes zu Seefelden (ebenda) dagegen erhielt. Einen ganz
ähnlichen Tausch ging St.Peter mit dem Schwarzwaldkloster
St.Trudpert ein, indem es diesem auf dessen Wunsch einige Aecker
bei Seefelden abtrat und dagegen solche bei Betberg empfing.
An demselben Tage, an dem dieser Tauschvertrag statthatte, und vor
denselben Zeugen, unter denen als die vornehmsten wiederum Herzog
Berthold und sein Vetter Markgraf Hermann erwähnt werden, schenkte
ein schwäbischer Edelmann, Walther von Weilheim, mit seinen Söhnen
an St.Peter ein Gut zu Ricevilare, ferner einen Mansus zu
Pippinsdorf und eine Wiese bei Windibach (drei abgegangene Orte im
O.-A. Kirchheim u. d. Teck). Vor dem Klostervogt, Herzog Berthold,
und mit dessen Zustimmung vergabte ein andermal der Zähringer
Dienstmann Adalbero von Kirchheim sein zu Trutmanneswilare
gelegenes Gut (ebenfalls abgegangener Ort im O.-A. Kirchheim) an
das schwarzwäldische Gotteshaus ‘, so daß sich allmählich auch der
Güterbesitz des Klosters in Schwaben zu vermehren begann.
Doch nicht für die zeitliche Sicherstellung des Klosters nur war
Abt Eppo besorgt; er ließ sich auch das religiöse Leben seiner
Klosterfamilie ebensosehr angelegen sein. Am 1. November 1115
wurden durch den Abt Pontius von Cluny der Abt des Klosters
St.Peter sowie die Mönche und Laienbrüder in die Genossenschaft
der Clunyacenser Fraternität aufgenommen und dadurch das
Gotteshaus mit jenem Zuge frischen kirchlichen Lebens und
religiösen Eifers, der von Cluny aus durchs Abendland pulsirte, in
Verbindung gebracht. „Die Namen der Verstorbenen wurden
alljährlich gegenseitig zugeschickt, im Kapitel vorgelesen und in
ein Missalbuch geschrieben; es fand dann für dieselben ein
Todtenofficium vom Convent statt und am andern Tage noch eine
heilige Messe.“
Mit den schwäbischen Klöstern, welche die Hirsau-clunischen Regeln
angenommen oder nach dieser Regel reformirt worden waren, wie
St.Georgen, St.Blasien, blieb das zähringische Gotteshaus stets in
Beziehung. Mit letzterem Kloster ging St.Peter, wie in den
Klosterannalen berichtet wird, schon im Jahre 1110 eine
Gebetsgemeinschaft ein, die allerdings schon frühe erlosch und
erst nach vielen Jahrhunderten wieder erneuert wurde. Als im April
des Jahres 1120 Abt Theoger von St.Georgen, der zwei Jahre vor
seinem Tode zum Bischof von Metz ernannt worden war, sich aber
alsbald ins Kloster Cluny zurückgezogen hatte, und im folgenden
Monat Abt Bruno von Hirsau, die beide im Jahre 1113 der Weihe der
neuen Abtei zu St.Peter angewohnt hatten, starben, schrieb man
auch im Zähringer Familienkloster auf dem Schwarzwald ihre Namen
in die Todtenannalen ein und war ihrer im Gebete eingedenk.
Unter Abt Eppo dem Ehrwürdigen wurde durch Werner von Villingen
und dessen Gemahlin beim Kloster eine der seligsten Jungfrau Maria
geweihte Kapelle gebaut. Der fromme Stifter gab an das Kloster
sein bei Haslach (B.-A. Freiburg) gelegenes Allod und ein
umfangreiches Ackerfeld bei Schallstadt, unter der Bedingung, daß
der Ertrag aus diesen Gütern zum Unterhalt eines in dieser
Muttergotteskapelle zu brennenden ewigen Lichtes verwendet werde.
(Rot. 8. Petr. p. 144. Durch zwingende Gründe veranlaßt (quadam
autem necessitatis causa exigente), beschloß Abt Eppo, nachdem er
mit den Aeltesten des Klosters sich darüber berathen hatte (cum
seniorum suorum consilio), das von Werner ans Kloster geschenkte
Gut für die Bedürfnisse der klösterlichen Familie zu verwenden.
Dagegen bestimmte er, daß der Zins aus der Mühle zu Eschbach, der
jährlich 10 Schillinge betrug, und wenn dieser fehlen sollte, der
gleiche Zins von einem Feld bei Ebnet, zur Ausführung der Stiftung
verwendet werde. Rot. 8. Petr. p. 144. 145.) Noch im zwölften
Jahrhundert und wahrscheinlich ebenfalls unter Abt Eppo wurde eine
zweite Kapelle erbaut auf der linken Seite des Klosters zu Ehren
des heiligen Apostels Paulus. Die Stifter derselben waren Kuno von
Blankenberg und sein Bruder Adalbert; ersterer schenkte an
dieselbe einen Mansus bei Gündlingen, und auch Adalbert vergabte,
als die St.Paulskapelle eingeweiht wurde, derselben ein Gut bei
Ballrechten. Dem Beispiele des Vaters folgten auch die Söhne des
Kuno von Blankenberg, Udalrich und Hartwig, und erwiesen sich
durch die Schenkung eines Hofes in Gündlingen dem Gotteshaus zum
Besten dieser Kapelle als Wohlthäter.
Im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts war nahe der zähringischen
Benediktinerabtei St.Peter ein anderes Gotteshaus entstanden,
gegründet vom Grafengeschlechte der Hohenberger, das auf der Burg
Wieseneck im Dreisamthale hauste: Cella Sanctae Mariae, die
St.Marienzelle, später
St.Märgen
genannt. (Siehe über St.Märgen: J. Bader, Die Schicksale der
ehemaligen Abtei St.Märgen, Diöc.-Arch. IT, 210-278.) Der Stifter
dieses Klosters war der straßburgische Dompropst Bruno von
Hohenberg. Er hatte, als sein Bruder Graf Adalbert von Wieseneck,
der 1096 urkundlich noch genannt wird und der letzte weltliche
Sprosse des ältern Geschlechtes gewesen zu sein scheint, starb,
einen Theil der Herrschaft Wieseneck geerbt und verwendete nun
sein Erbgut dazu, auf öder Schwarzwaldhöhe ein Gotteshaus zu
gründen. In politischer Hinsicht gehörten die Hohenberger zu der
Gegenpartei des entschieden kirchlich gesinnten zähringischen
Fürstenhauses. Diese politische Parteistellung mochte Mitursache
sein zur Erbauung des Klosters St.Märgen und zur Uebergabe
desselben an den damals gerade in Aufnahme gekommenen Orden der
Augustiner-Chorherren; „es handelte sich ja bei jeder politischen
oder kirchlichen Partei darum, den eigenen Einfluß möglichst zu
erweitern und denjenigen des Gegners zu schwächen oder im Zaume zu
halten; und zu diesem Zwecke dienten nach den damaligen
Verhältnissen besonders auch die Stifte und Klöster, sowohl durch
ihre Schulen als durch ihr Ansehen beim Volke“.(Diöc. Ar. II, 219.
220).
Propst Bruno erbaute ums Jahr 1118 die klösterliche Anstalt zur
Ehre der heiligen Jungfrau auf seinem eigenen Grund und Boden und
stattete sie mit Ländereien und Einkünften seines umliegenden
Besitzthums aus; dieses nunmehrige Klostergut bestand
hauptsächlich aus einigen Hofgütern im Zartener Thal und einer
weiten Wildniß im Gebirge.
In der Gegend von St.Märgen berührten sich im 12. und folgenden
Jahrhundert zähringische, hohenbergische und St.Gallische
Besitzungen. Das Kloster St.Gallen hatte schon seit dem 8. und 9.
Jahrhundert ansehnliche Güter im Breisgau, besonders in den
fruchtbaren Gefilden von Ebringen am Schönberg und Kirchzarten im
Dreisamthal.
Das junge Chorherrenstift wollte keinen gedeichlichen Fortgang
gewinnen. Propst Bruno hatte aus Lothringen Mönche herangezogen;
doch diese ertrugen das rauhe Klima des hohen Schwarzwaldes nicht;
einige von ihnen starben bald dahin, die übrigen kamen durch die
Verschiedenheit der Sprache und Sitten mit den deutschen Brüdern
in solche Uneinigkeit, daß von den letztern einige das Kloster
verließen und dasselbe in so schlimmen Ruf brachten, daß von den
Landeskindern sich niemand mehr wollte aufnehmen lassen. Ein Theil
der wenigen noch vorhandenen Chorherren war kränklich, der
Gottesdienst konnte nicht in gehöriger Weise besorgt werden. Der
Vorsteher des Stiftes, Dietrich, fühlte selbst, daß er solch
schwieriger Lage nicht gewachsen sei.
Bald kamen zu all dem noch Grenz- und Zehntstreitigkeiten mit dem
Kloster St.Peter und der St.Gallischen Kirche zu Zarten. Bei dem
Charakter der Gegend und den damals noch weithin sich
erstreckenden Wildnissen, wo Weidgänge bestanden und Neubrüche
angelegt wurden, waren solche Irrungen fast unvermeidlich. Die
thatsächliche Besiedelung solcher Rodungen führte zwischen
St.Peter und St.Märgen, da die beiden Klöster, von verschiedener
Seite mit der Kolonisation vorgehend, in der Mitte leicht
zusammenstießen, zu Auseinandersetzungen.
Die Bewohner der Marienzelle waren durch all den Mißerfolg ihres
Gotteshauses so entmuthigt, daß sie für dasselbe kein anderes
Mittel der Erhaltung mehr sahen, als es der Obhut des benachbarten
Benediktinerstiftes zu übergeben; in einem flehentlichen Briefe
wandten sie sich an den Diöcesanbischof Ulrich zu Konstanz und
baten ihn, er möge doch die Marienzelle der Leitung des Abtes zu
St.Peter unterstellen, da sich dieser auch bisher schon stets als
ein hilfreicher Vater derselben angenommen habe.
Bischof Ulrich, der selbst dem Augustinerorden angehörte und auch
als Bischof den Habit desselben beibehielt, nahm sich auf die
inständigen Bitten des Stifters mit allem Eifer der jungen
geistlichen Pflanzung an; vor allem schickte er die Lothringer
Brüder wieder in ihr Vaterland zurück und besetzte das Kloster mit
einheimischen, denen in dem Chorherrn Otto ein kluger und
kräftiger Vorsteher gesetzt wurde. Alsdann suchte er jene
Grenzstreitigkeiten beizulegen: es kam am 2. August 1121 zu einem
Vergleich zwischen den beiden Klöstern, durch welchen vor Herzog
Berthold III. als Vogt von St.Peter und in Gegenwart des Bischofs
Ulrich von Konstanz, des Dompropstes Bruno aus Straßburg, des
Markgrafen Hermann, der freien Herren Friedrich von Wolfach und
Konrad von Zähringen das Gotteshaus St.Peter zwei Lehen erhielt,
dafür aber an St.Märgen das streitige Gelände zwischen Wieseneck
und Simonswald freundnachbarlich abtrat, so daß also nunmehr
letzteres Kloster seine Rodungen im Verfolg des Bergrückens, der
zwischen Ibenthal und Wagensteig hinzieht, bis an die Gutach
auszudehnen berechtigt war.
Der Schluß des folgenden Jahres brachte dem Zähringer Hauskloster
einen überaus traurigen Tag. Herzog Berthold III., der dem
Gotteshause ununterbrochen ein wohlthätiger Förderer gewesen,
hatte, da er dem Grafen Hugo von Dagsburg gegen dessen
aufrührerische Unterthanen zu Hilfe eilte, bei dem elsässischen
Dorfe Molsheim den Tod gefunden; der Herzog, der wohl noch nicht
vierzig Jahre zählte, war, wie scheint, meuchelmörderisch
erschlagen worden. Seine Getreuen brachten den Leichnam des edlen
Fürsten in einem ausgehöhlten Baumstamme, wie die Freiburger
Chronik zu erzählen weiß, über den Rhein und hinauf nach St.Peter.
(Chronicke der Stadt Freyburg im Brisgaw, Anhang zur Königsh.
Chron. Straßb. 1698, S. 16) Hier im Kloster seiner Familie, dem er
immer so liebevoll zugethan gewesen, wo seit 11 Jahren beide
Eltern und ein Bruder ruhten, erhielt auch Herzog Berthold III.,
und zwar im Kapitelsaal vor dem Abtsstuhl, seine Grabstätte. Auch
sein Gedächtniß ward in St.Peter durch Jahrhunderte begangen durch
ein Todtenamt mit fünf Kerzen.
Das Vogteiamt des Klosters ging von Herzog Berthold IIl., der
kinderlos starb, auf seinen Bruder Konrad über, der nunmehr als
Haupt der zähringischen Familie auch den Herzogstitel führte.
Gemeinschaftlich mit seinem Bruder hatte Konrad schon beim Tode
des Vaters dem Kloster durch Schenkungen als Wohlthäter sich
erwiesen und war nachher auch öfter Begleiter des herzoglichen
Bruders bei Rechtshandlungen, die auf das Kloster sich bezogen;
als Adalbero, ein Bewohner von Adelhausen, ein Gut dieser Gegend,
in der auch Konrads eigenes Allod lag, an St.Peter schenkte, war
bei dieser Uebergabe auch zugegen „der Herr Konrad, Bruder des
Herzogs Berthold“, zugleich mit mehreren Edlen.
Das erste Auftreten Konrads als Herzog und Vertreter des Zähringer
Hauses, noch im Todesmonat seines Bruders, betrifft eine
Angelegenheit des zähringischen Familienstiftes. Am 17. December
1122 starb im Kloster ein herzoglicher Dienstmann, Namens
Rüdinger, der bereits krank nach St.Peter sich hatte bringen
lassen und dort auf seinen Wunsch noch als Mönch eingekleidet
wurde, aber wenige Tage später schon verschied, nachdem er noch
vorher all sein Gut im Dorfe Schwandorf (O.-A. Nagold) nebst einem
Theile seiner beweglichen Habe dem Gotteshause überwiesen hatte.
Von den Angehörigen des Verstorbenen aber erkannten nur einige das
Vermächtniß an, während andere sich auf die Sätze des weltlichen
Rechtes beriefen, daß der Testator nicht rechtsgiltig habe
verfügen können, da er dem Tode schon zu nahe gewesen; ferner habe
er als zähringischer Ministeriale nicht ohne seines Herrn
Zustimmung seine Güter übertragen dürfen. Wenngleich diese
Erlaubniß für Schenkungen an das Kloster St.Peter längst gegeben
war, nahm doch Herzog Konrad, der eben auf der Fahrt nach Speier
zu dem Kaiser begriffen war, die Streitsache an und brachte
dieselbe am 26. December 1126 auf der Burg Baden in Gegenwart des
Abtes Eppo von St.Peter und der Verwandten des Testators zur
Entscheidung. Diese lautete dahin, daß das Kloster für dieses Mal
die in Frage kommenden Güter den Verwandten überlassen möge. An
das Gotteshaus aber senkte der Herzog gleichsam als Ersatz zwei
Mansus im Bezirk Sulz, und erneuerte zugleich für alle Zukunft die
früher gegebene Erlaubniß zu Vergabungen seiner Ministerialen an
das Kloster, erweiterte dieselbe noch für jeglichen Umfang der
Schenkung, und selbst für Fälle, da der Geber dem Tode nahe sei;
alsdann bestätigte er aufs neue alle von seinen Vorfahren dem
Gotteshause verliehenen Rechte und Privilegien.
Mit dem Abte Eppo, der, wie es scheint, des herzoglichen Vogtes
ganze Gunst besaß, schloß Konrad mehrere Tauschverträge ab, die
dem Kloster sehr bedeutende Vortheile brachten. Gemeinschaftlich
mit seiner Gemahlin Clementia, der ältesten Tochter des Grafen
Gottfried von Namur, und seinen Söhnen Konrad und Berthold
überließ er an die Abtei gegen ein Klostergut bei Zähringen, das
Gerold von Scherzingen an St.Peter geschenkt hatte, all sein
Eigengut mit Kirche, Hof und Liegenschaften in Wiesen, Wald,
Weiden und Zubehör zu Aminden (Amoltern oder Emmendingen). In
Gegenwart der Edlen von Gammertingen, Twiel, Belp und Wehr wurde
dieser Tausch vollzogen im Auftrag Herzog Konrads durch Herrn
Heinrich, Edlen von Rheinfelden.
Durch einen andern Tauschvertrag, der vor mehreren herzoglichen
Ministerialen abgeschlossen wurde, gab Konrad an Abt Eppo einen
Hof zu Villingen und erhielt dagegen vom Kloster einen Acker im
Butzenthal (unweit Villingen), der vorher Eigenthum eines Freien,
Namens Herold, gewesen war.
Ein anderer Schenk- und Tauschvertrag, der zu Gunsten von St.Peter
vor Herzog Konrad vorgenommen wurde, zeigt, wie verwickelt die
Güterverhältnisse jener Zeit bisweilen waren. Adalbert von Schlatt
(B.-A. Staufen) beabsichtigte, vier Mansus bei seinem Wohnort an
St.Peter zu schenken; ein Theil dieses Gutes war aber mit fünf
Geldstücken jährlich zinspflichtig an die Kirche zu Steine
(Steinen, B.-A. Lörrach oder Stein am Rhein). Zur Ablösung dieser
Last gab Adalbert an die genannte Kirche einen Acker und konnte
nun die Schenkung vollziehen. Herzog Konrad, der nicht nur Vogt
von St.Peter, sondern auch zugleich von der Kirche zu Steine war,
amtete in dieser doppelten Eigenschaft; letztere Kirche war bei
dem Acte auch durch ihren Zinsmeister Hartmann von Krozingen
vertreten.
Wie Konrads Herzogstitel in einer Angelegenheit seines
Hausklosters zum erstenmal erwähnt wird, so wird auch seine Burg
Zähringen zum erstenmal genannt in einer St.Peterschen Urkunde.
Ein Edelknecht des Herzogs, Hugo von Zell (unter Aichelberg, O.-A.
Kirchheim), ging mit St.Peter einen Tausch ein: sein Bruder
Reginboto hatte ans Kloster ein Gut zu Mietersheim (B.-A. Lahr)
geschenkt, und er selbst auch hatte an St.Peter ein Ackerfeld von
zwei Mansus bei Stetten (O.-A. Tuttlingen) in der Weise vergabt,
daß das Kloster nach seinem Tode in den Besitz desselben treten
sollte; all diese Güter erhielt nun der Ritter Hugo von St.Peter
zurück, gab aber dafür ans Kloster zum unbeschränkten Eigenthum,
was ihm sein Herr, der Herzog, an Gütern beim Dorf Thuningen
(O.-A. Tuttlingen) überwiesen hatte. Diese Tauschhandlung
bestätigte Herzog Konrad in seiner doppelten Eigenschaft als Vogt
des Klosters und Herr des Ritters und machte sie rechtskräftig am
23. März 1128 auf seiner Burg Zähringen, in Gegenwart der edlen
Herren Adalbert von (Alt-) Steußlingen, Heinrich und Werner von
Hardtegg und vieler andern aus des Herzogs Gefolge. (Rot. S. Petr.
p. 166. Die Zeitangabe 1108 im Rotulus muß 1128 heißen, da Konrad
bereits „Herzog und unser Vogt“ genannt wird; auch paßt die
Tagesangabe „Freitag, 23. März (X. Kalend. Apr., die veneris)* nur
auf das Jahr 1128.)
Abt Eppo der Ehrwürdige, dem auf seine Bitte Papst Honorius II.
alle vom Heiligen Stuhle dem Kloster verliehenen Rechte und
Privilegien ums Jahr 1126 aufs neue bestätigt hatte, „wurde, reich
an guten Werken und Verdiensten, zur Krone, die dem treuen Diener
hinterlegt ist“, am 1. Juni 1132 abgerufen, nachdem er das
Gotteshaus über 23 Jahre lang mit heiligem Eifer geleitet hatte.
Ihm folgte in der Abtswürde
Gerwardus (1132-1137),
der nur fünf Jahre dem Gotteshause vorstand. Unter ihm wurde der
Grenzstreit, der zwischen dem Kloster und der Marienzelle aufs
neue ausgebrochen war, wobei sich die beiderseitigen Klosterleute
leidenschaftlich bekämpften, zum endgiltigen Austrag gebracht.
Dies geschah, da beide Gotteshäuser im unmittelbaren Schutze des
Heiligen Stuhles standen, durch den Cardinallegaten Theodewin. Es
wurde der Vergleich vom Jahre 1121 zu Grunde gelegt und daraufhin
bestimmt, daß St.Märgen, das bereits zwei mit Tribut belastete
Lehen an das Nachbarstift abgetreten hatte, diesem noch zwei
weitere Lehen mit einem Gut in Gottenheim übergeben solle, daß
aber dagegen St.Peter an die Marienzelle den streitigen
Grenzbezirk bis an die Schneeschleife des Gebirges, vom Burgstall
Wieseneck bis über den Kandel hinüber ins jenseitige Thal,
freundwillig überlasse. Von dieser Zeit an scheint der Friede
zwischen den beiden Gotteshäusern nicht mehr gestört worden zu
sein; wir hören von gegenseitigen Beziehungen erst nach langer
Zeit wieder, da sich der Abt von St.Peter der in schwere
Bedrängniß gekommenen Bewohner der Marienzelle liebevoll annimmt.
Als Abt Gerwardus am 11. October 1137 starb, wurde zum Vorsteher
des Gotteshauses St.Peter erwählt
Gozmann (1137-1154),
ein frommer und thätiger, von heiligem Eifer erfüllter Mann, der
zunächst den Neubau der Kirche, dann aber auch die Vermehrung des
Klostergutes sich sehr angelegen sein ließ. Vielleicht war die
zuerst gebaute, von Bischof Gebhard im Jahre 1093 eingeweihte
Kirche nur ein Holzbau gewesen, oder aber man hatte dem Einfluß
von Sturm und Wetter, der auf so bedeutender und freier Höhe sich
in gesteigerter Heftigkeit geltend macht, nicht genügend Rechnung
getragen. Es war der Neubau der Kirche nothwendig. geworden, und
nunmehr sollte das durch Abt Gozmann neuhergestellte Gotteshaus
die Weihe erhalten. Dies geschah in feierlicher Weise durch den
Diöcesanbischof Hermann von Konstanz im Jahre 1148, Nachdem die
heilige Handlung vollzogen war, machte der Bischof eine Schenkung
ans Kloster, indem er ein dem Gotteshause gehöriges, aber
widerrechtlich entfremdetes Gut demselben aufs neue tradirte. Die
näheren Bestimmungen hierüber wurden nachher zu Offenburg in
Gegenwart der Aebte Volmar von Hirsau, Gottfried von Gengenbach,
Konrad von Schuttern und Konrad von Schwarzach und vieler
herzoglichen Dienstmannen, die wohl alle an der
Einweihungsfeierlichkeit zu St.Peter theilgenommen hatten,
festgesetzt.
Um diese Zeit, vielleicht war es bei Veranlassung der Einweihung
der Kirche, wurde dem Gotteshause „eine bedeutende Partikel vom
heiligen Kreuze des Herrn, zugleich mit Reliquien des heiligen
Apostels Andreas, der heiligen Martyrer Sebastian, Mauritius,
Kastor und der heiligen Jungfrau und Martyrin Barbara geschenkt;
es gaben aber“, sagen die Klosterannalen, „diesen heiligen Schatz,
der in einem mit vergoldeten Silberplättchen und werthvollen
Edelsteinen geschmückten Kreuze aus Eichenholz eingeschlossen war,
Ulrich, Berthold und Bruno“
Unter Abt Gozmann schenkte Kuno von Falkenstein zugleich mit
seinem Bruder Lancelin, in Gegenwart seiner Gemahlin Ita, an das
Gotteshaus sein Allodialgut zu Nordweil (B.-A. Ettenheim) und
ebenso auch ein Gut bei Merdingen; doch erbat er sich vom Kloster
einen jährlichen Zins vom letztern für seine Gemahlin.
Bedeutende Güter bei Griesheim und Dattingen im obern Breisgau
brachte der Abt Gozmann durch Kauf an St.Peter. Hauptsächlich aber
wurde unter ihm und wohl auch schon zum Theil unter seinen
Vorgängern der Güterbesitz des Klosters in-Schwaben durch die
Freigebigkeit des Herzogs Konrad vermehrt und abgerundet. Viel
Eigenthum hatte St.Peter dort aus der alten Weilheimer Ausstattung
her, so besonders in und bei dem Dorfe Jesingen (O.-A. Kirchheim
u. d. T.), bei Nabern und Kirchheim. Herzog Konrad übergab an
St.Peter, berichten die Klosteraufzeichnungen, ein Eigengut bei
Jesingen anstatt einer Summe von 47 1/2 Mark Silbers, die er wegen
anderer Güter dem Gotteshause zu leisten hatte. Nach einiger Zeit,
heißt es an anderer Stelle, schenkte der genannte Herzog Konrad
all sein Allodialgut in demselben Dorfe Jesingen zum Heile seiner
Seele an St.Peter und seine Mönche. Durch Kauf und Tausch erwarb
das Kloster einen umfangreichen Güterbesitz im obern Neckarthal,
hauptsächlich in und bei Weilheim, Jesingen und Kirchheim.
Während das Familienstift der Zähringer in steter Entwicklung
voranschritt, waren über den Träger des herzoglichen Namens,
Konrad, gar manche Stürme dahingegangen. Im Kampfe mit Herzog
Friedrich von Schwaben, dem sspätern Kaiser Barbarossa, war er ums
Jahr 1146 unterlegen; auch waren lange Zeit seine Beziehungen zum
deutschen Könige Konrad III. keine freundlichen. Als dieser aber
gegen Ende des Jahres 1151 nach Schwaben kam, traf Herzog Konrad
mit demselben in Basel zusammen, und hier fand auch zwischen dem
Oberhaupte des Reiches und dem zähringischen Herzog eine
Versöhnung statt. Der König zog von da rheinaufwärts nach
Konstanz, Herzog Konrad und sein ältester Sohn Berthold waren mit
vielen Fürsten und Edlen in seinem Gefolge.
Noch am 7. Januar 1152 unterschrieb sich Herzog Konrad als Zeuge
in einer Königsurkunde für das Klösterlein Detzeln (B.-A.
Waldshut), am folgenden Tage raffte der Tod den alternden Herzog
hinweg. Hohe Ehren wurden dem Todten zu theil : der König, umgeben
von weltlichen und geistlichen Fürsten, brach alsbald von Konstanz
auf und geleitete die herzogliche Leiche hinunter in den Breisgau
und in die Stadt, die Konrad erbaut hatte; von Freiburg aus, wo
das Trauergeleite am 12. Januar weilte, ging es dann hinauf auf
die winterliche Schwarzwaldhöhe zur Todtengruft der Zähringer.
Beim Leichenzuge waren mit dem König dessen Neffe Herzog Friedrich
von Schwaben, der berufen war, nach wenigen Monaten schon des
Reiches Krone auf sein Haupt zu setzen, und sein Bruder Konrad,
dann der Diöcesanbischof Hermann I. von Konstanz mit dem Propst
Reinald von dort und Bischof Ortlieb von Basel, Markgraf Hermann
III. von Baden und sein Sohn, der spätere Markgraf Hermann IV.,
Konrad von Schwarzenberg mit seinen Söhnen Konrad und Werner, Kuno
von Horben, Konrad von Krenkingen, Liutold von Regensberg, Liutold
von Degerfelden, Hiltebold von Steinegg, ferner die bayrischen
Herren Albert von Trüdingen, Giso von Hildenburg, Reginbot von
Röckingen und Burkard von Ellerbach.
Sie alle und mit ihnen noch viele standen am Grabe des Herzogs mit
Clementia, der Herzogin-Wittwe, und ihren Söhnen: Berthold, dem
nunmehrigen Stammherrn der Zähringer Familie, Rudolf, dem sspätern
Bischof von Lüttich, Adalbert, dem Stammvater der Herzoge von
Teck, und Hugo, dem nachherigen Herzog von Ulmburg; den
erstgebornen, der den Namen des Vaters, Konrad, trug, hatte man
vor vielen Jahren schon hier oben zur Ruhe bestattet, als er erst
dem Jünglingsalter nahe war.
An der offenen Gruft des Gatten noch schenkte Clementia zum
Seelenheile des Dahingeschiedenen ans Gotteshaus ein Gut zu
Röthenbach (B.-A. Neustadt) und ein purpurnes Meßgewand, und
bestätigte auf Ersuchen des Bischofs Hermann von Konstanz dem
Kloster alle seine bisherigen Freiheiten. König Konrad, der bei
der Beerdigung des zähringischen Herzogs in St.Peter war, - wohl
das einzige Mal, daß ein deutscher König an dieser Stätte stand, -
ist im folgenden Monat schon im Tode dem Herzog gefolgt.
Die Herzogin Clementia blieb auch fernerhin dem Gotteshause
St.Peter freundlich zugethan. Noch zu ihres Gatten Lebzeiten hatte
der Zähringer Dienstmann Udalrich von Alzenach (abgegangener Ort
bei Lichtenau, B.-A. Kehl) vor dem Herzog als seinem Herrn und in
Gegenwart seiner Neffen Konrad und Ulrich und einer großen Zahl
von Zeugen sein Eigengut zu Hausen (B.-A. Staufen) an St.Peter
geschenkt; nachdem nun Herzog Konrad gestorben war und auch des
Schenkers Neffe Ulrich auf der Fahrt ins Heilige Land den Tod
gefunden hatte, brachte Udalrich von Alzenach mit seinem Neffen
Konrad die früher gemachte Schenkung vor der von zähringischen
Ministerialen umgebenen Herzogswittwe Clementia zur Ausführung.
Am gleichen Tage, wie sich aus der Zeugenreihe schließen läßt,
vermachte in Gegenwart und mit Zustimmung der Herzogin Clementia
der Edelknecht Kuno von Opfingen ein Gut bei Bickensohl (B.-A.
Breisach) an St.Peter für den Fall, daß er keinen Sohn mehr
erhalte, und erbat sich dann das Gut für seine Lebenszeit gegen
einen am Feste des hl. Martin zu zahlenden jährlichen Zins von
einem Denar.
Auch zwei Dorsalien gab Clementia dem Gotteshause zum Geschenke.
Als sie am 28. December 1158 starb, gab man ihr die Ruhestätte
neben ihrem Gemahle im Gotteshause St.Peter, und auch ihr Name
wurde in das Verzeichniß der Wohlthäter des Klosters eingetragen.
Berthold IV., der seit dem Tode Herzog Konrads die Vogtei des
Klosters innehatte, kam, wie es scheint, zum erstenmal, seit man
den Vater zu Grabe getragen, nach St.Peter zu Beginn des Sommers
1152. Am 2. Juni dieses Jahres bestätigte er in die Hände des
Abtes Gozmann alle von seinen Vorfahren dem Gotteshause
verliehenen Rechte und versprach insbesondere, das unmittelbare
Verhältniß des Klosters zum herzoglichen Hause dauernd zu wahren
und keinen Untervogt neben sich zu haben. Dann erneuerte auch er
die Bestimmung, daß bei Vergabungen jeglicher Art von seiten
seiner Untergebenen an das Kloster, auch von solchen, die noch in
der Todeskrankheit Conversen zu St.Peter würden, des Herzogs
Genehmigung nicht nachgesucht zu werden brauche. Im Chore der
Kirche zu St.Peter wurde diese Bestätigung der Rechte des Klosters
vollzogen vor den Mönchen und in Gegenwart von edlen und freien
Herren und vielen Dienstmannen des Herzogs, unter denen erwähnt
werden : Konrad von Löwenstein, Berthold von Bergen, Diethelm von
Croja, Konrad von Schwarzenberg, Liutold von Degerfelden, Egelolf
von Haslach, Werner von Uffhausen, Adalbero von Balm, ferner
Ulrich von Alcmar, Werner von Roggenbach, der Truchseß Werner von
Rheinfelden und sein Bruder Gerhard, Walter von Dachswangen und
Kuno von Blankenegg.
Am 4. Juli desselben Jahres befand sich Herzog Berthold mit seiner
Mutter Clementia zu Ueberlingen, wo er nochmals jene Verbriefungen
für sein schwarzwäldisches Familienstift in Gegenwart des
Markgrafen Hermann III., des Grafen Alwich und mehrerer Edlen
bestätigte.
Dem Abte Gozmann, der am 9. Februar 1154 starb, folgte in der
Leitung des Gotteshauses
Markward (1154-1183),
dem es beschieden war, fast 30 Jahre lang an der Spitze der Abtei
zu stehen, nahezu so lange, als Berthold IV. die herzogliche Würde
und damit auch das Vogteiamt des Klosters (1152-1186) innehatte.
Unter Abt Markward gab der Ritter Berthold von Rietheim sein
Allodialgut bei Hausen ans Kloster St.Peter, erhielt aber dafür
von diesem drei Mansus zu Aasen (B.-A. Donaueschingen) und einen
Mansus bei Villingen; an letzterem Orte wurde der Vertrag in
Gegenwart von vielen Zeugen abgeschlossen und dabei festgesetzt,
daß diejenige Partei, die denselben brechen würde, eine Strafsumme
von 20 Talenten an Herzog Berthold zu bezahlen verpflichtet sei.
Der Herzog vollzog diesen Tausch in seiner doppelten Eigenschaft
als Vogt des Klosters und als Herr des Ritters von Rietheim in der
Stadt Freiburg; dabei waren anwesend : des Herzogs Bruder
Adalbert, ferner Berthold von Löwenstein, Werner von Hornberg,
Dietrich von Rötteln und mehrere herzogliche Ministerialen.
Ein freier Mann, Manegold von Laufen (B.-A. Müllheim), schenkte an
St.Peter sieben Jauchert Aecker, einen Weinberg und einen kleinen
Hof in demselben Ort; doch behielt er für sich, seine Gemahlin und
Tochter dieses Gut gegen einen jährlichen Zins. Die bei dieser
Schenkung angeführten Zeugen sind Hugo, der Kaplan des Herzogs,
Reginboto von Offnadingen, Gottfried von Staufen und Liutold von
Neukirch. Als Manegold gestorben war, übergab nochmals Abt
Markward an dessen Gemahlin und Tochter dasselbe Gut, und sie
versprachen, als jährlichen Zins zwei Schillinge am Feste der
Geburt des hl. Johannes (24. Juni) und einen Schilling am
Weihnachtsfeste zu bezahlen.
Aus der Zeit, da Markward zu St.Peter den Abtsstab in Händen
hielt, wird von einem durch ihn geschlichteten Streit berichtet,
der lange Zeit gedauert hatte zwischen dem clunyacensischen
Klösterlein St.Ulrich im Schwarzwald und dem Pfarrer von
Bickensohl am Kaiserstuhl wegen der Kirche in Achkarren; von
letzterer behauptete der Pfarrer von Bickensohl, daß sie eine
Filiale der Kirche seines Ortes sei, während das Priorat St.Ulrich
dieselbe als eine selbständige, ihm zugehörige Kirche erklärte.
Abt Markward von St.Peter hatte als erster Schiedsrichter die
Angelegenheit zu untersuchen und darüber an Papst Lucius III, an
den sich das Priorat gewendet hatte, zu berichten. Der Papst
entschied dann im Jahre 1181 in der von Abt Markward, dem Abte von
St.Trudpert und den Pröpsten von St.Ulrich und Sölden
vorgeschlagenen Weise zu Gunsten des Klosters St.Ulrich.
Einem andern Kloster, dem Benediktinerstift Petershausen bei
Konstanz, erwies sich Abt Markward freundlich, indem er demselben,
als es am 2. Juni 1158 durch eine Feuersbrunst schwer heimgesucht
worden war, wobei auch die kirchlichen Gefäße ein Raub der Flammen
geworden, einen silbernen Kelch zum Geschenke machte.
Herzog Berthold IV. scheint weniger als seine Vorgänger dem
Gotteshause ein freigebiger Gönner gewesen zu sein; ihn rief die
rege Theilnahme am politischen Leben - es war die Zeit Kaiser
Friedrich Barbarossas - vielfach aus der Heimat hinweg; mehreremal
zog er mit dem Kaiser nach Italien und hatte auch das Herzogthum
Burgund eine Zeitlang inne.
Auch war das Kloster im Zeitlichen durch die Vergabungen seiner
Vorfahren so bestellt, daß es neuer Zuwendungen nicht mehr
bedürftig war. Sodann ist hierbei wohl zu beachten, daß mit Beginn
der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine Veränderung im
Urkundenwesen vor sich ging; in der ersten Hälfte dieses
Jahrhunderts überließ man die Aufzeichnung von Traditionsacten
noch den Empfängern; aus deren Einträgen entstanden
Traditionsbücher und Rodeln, wie der bereits erwähnte Rotulus von
St.Peter; von der Mitte des Jahrhunderts an treten bereits
allgemein an die Stelle solcher Empfängervermerke die
selbständigen Urkunden der Fürsten, wenn diese die Tradenten
sind.(Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen S. 416.) Schon
der Gnadenbeweis Bertholds IV. vom Jahre 1152 für St.Peter ist uns
nicht im Rotulus, sondern durch eine Urkunde erhalten, und solche
Urkunden aus der Zeit Bertholds IV. können leicht verloren
gegangen sein, zumal auch dieser Herzog ausdrücklich als dotator
bezeichnet wird .
Abt Markward starb am 8. October 1183, Sein Nachfolger war
Rudolf, Edler von Reutenhalden
(1183-1191),
der vorher im Kloster Zwiefalten Mönch war und von da nach
St.Peter postulirt und zum Abt erwählt wurde.
Am Feste Mariä Geburt 1186 schied Herzog Berthold IV. aus diesem
Leben; bei seinen Eltern vor dem Kreuzaltar erhielt auch er seine
Ruhestätte im Gotteshause auf dem Schwarzwald, und sein Todestag
wurde, wie die seiner Ahnen, alljährlich durch ein Todtenamt mit
fünf Kerzen begangen. Sein Sohn Herzog Berthold V. war nunmehr
Vogt des zähringischen Familienstiftes.
Eben zu der Zeit, da der herzogliche Titel an Berthold V.
übergegangen war, rüstete sich der bereits dem Greisenalter nahe
Kaiser Friedrich Barbarossa zur Fahrt ins Heilige Land. Im
Frühjahr 1189 zog er alsdann hinweg und mit ihm der geistlichen
und weltlichen Fürsten eine große Zahl. Unter ihnen war auch des
verstorbenen Herzogs Berthold IV. Bruder, Rudolf, Bischof von
Lüttich, und 16 andere Bischöfe mit ihm; er befand sich in der von
Herzog Friedrich von Schwaben, dem Sohne des Kaisers, geführten
Abtheilung, deren Banner man ihm anvertraut hatte.(Siehe über
Bischof Rudolf: K. Zell, Rudolf von Zähringen, Bischof von
Lüttich, Diöc.-Arch. VII, 107 ff.)
Dem mit so freudigem Muthe begonnenen Kreuzzuge wurde ein jähes
Ende zu theil; am 20. Juni 1190 fand der greise Kaiser seinen Tod
in den Fluthen des Kalykadnus; gegen Ende des Monats September
durchdrang die erschütternde Kunde hiervon das deutsche Vaterland.
Bald kamen die Kreuzfahrer zurück, die mit dem Kaiser ausgezogen
waren, nunmehr aber gebrochenen Muthes in die Heimat
zurückkehrten, mit ihnen auch Bischof Rudolf von Lüttich. Ehe er
wieder den Rhein hinabzog, wollte er das Land, wo er seine Jugend
verbracht, wiedersehen. Hier aber in der alemannischen Heimat
ereilte ihn im Dorfe Herdern im Breisgau am 5. August 1191 der
Tod. Die Leiche des zähringischen Fürstensohnes ward
hinaufgebracht in die herzogliche Todtengruft; und links von der
Grabstätte Herzog Konrads, seines Vaters, vor dem Kreuzaltar,
bestattete man den Bischof nach einem wechselvollen, unruhigen
Leben zur ewigen Ruhe.
Bischof Rudolf hatte, als er von Lüttich wegging, einen Theil vom
Haupte des hl. Lambertus von Lüttich mit sich genommen, um unter
dem Schutze dieses Heiligen zu ziehen und zu streiten. Diese
Reliquie wurde nach dem Tode des Bischofs im herzoglichen Schlosse
aufbewahrt und später ins Münster zu Freiburg transferirt; so
wurde der hl. Lambertus der Schutzpatron der Stadt Freiburg.
In demselben Jahre noch trug man zu St.Peter auch den Abt Rudolf
von Reutenhalden zu Grabe, „nachdem er die Familie des hl. Petrus
acht Jahre hindurch aufs nützlichste regiert hatte“. Der ihm
folgende Abt
Berthold I. (1191-1220),
unter dessen thätiger und kraftvoller Leitung das Kloster
trefflich weiter blühte, war bestimmt, das Aussterben der
Stifterfamilie des Gotteshauses zu erleben.
Gegen Ende des 12. Jahrhunderts erhob sich ein lange dauernder
Streit zwischen den Mönchen des schon oben erwähnten Priorates
St.Ulrich (damals noch Vilmarszell genannt) und dem Bischof Konrad
von Straßburg, dem der Schirmvogt von St.Ulrich, Graf Berthold von
Nimburg, ehe er die Fahrt ins Heilige Land antrat, seine Güter
verkauft und das Patronat über die Kirchen von Vilmarszell und
Sölden übertragen hatte. Der Prior gab sich damit nicht zufrieden
und klagte zu Rom gegen den Bischof. In einer uns noch erhaltenen,
vom 4. September 1201 datirten Urkunde wird Abt Berthold I. von
St.Peter und mit ihm die Aebte von St.Märgen und Thennenbach als
Schiedsrichter in dieser Streitsache aufgestellt; sie gaben ihren
Entscheid zu Gunsten des Priorates St.Ulrich.
Abt Berthold hatte zu seinem Kaplan einen Mönch, der ebenfalls den
Namen Berthold führte; derselbe war ein überaus rühriger und dem
Kloster ergebener Mann, der das Besitzthum desselben durch
Schenkung bedeutend erweiterte, dann durch Kauf dem Gotteshause
Güter erwarb und mehrere Streitfragen bezüglich des
Eigenthumsrechtes zu Gunsten des Klosters zu Ende führte. Einen
Theil der Einkünfte aus solchen Gütern bestimmte dieser Mönch
Berthold mit Zustimmung des Abtes und des Conventes für die
Erlöserkapelle, einen andern Theil (5 Malter Getreide) dazu, daß
vor dem Hauptaltare des Patrons der Kirche, des hl. Petrus, das
tägliche Licht stets in gutem Stande erhalten werde. Ferner
schenkte ebenderselbe Kaplan Berthold mit Zustimmung und
Unterstützung seines Abtes dem Kloster mehrere Reliquien,
angeblich von Johannes dem Täufer und dem hl. Laurentius, für die
er kostbare und kunstreiche Gefäße herstellen ließ, so auch ein
aus Silber gefertigtes, zum Theil vergoldetes und mit Edelsteinen
geschmücktes Haupt, in das dann ein Theil der Reliquien geborgen
wurde.
Im October des Jahres 1200 treffen wir den Abt Berthold von
St.Peter beim Vogt des Klosters, Herzog Berthold V., zu Freiburg.
Ein herzoglicher Dienstmann, Kuno von Falkenstein, schenkte mit
seiner Gemahlin Heilwid einen Hof zu Gundelfingen und eine
Schuhmacherei an demselben Ort, die aber schon einen jährlichen
Zins von 3 Schillingen ans Kloster St.Peter zu bezahlen hatte, dem
Gotteshause unter der Bedingung, daß am Todestage seines Vaters
Reinhard und nach seinem eigenen Ableben an seinem Todestage ein
Malter Getreide als Almosen an Arme verabreicht werde. Eine
Pfandschaft von 12 Mark, die noch auf dem Gute ruhte, wurde vom
Kloster abgelöst.Der Abt und der Convent nahmen dann den Ritter
Kuno in ihre Fraternität auf, und als Zeichen ihrer Zuneigung
versprachen sie ihm noch, für seine Lebenszeit alljährlich ein
Paar Schuhe zu senken. All dies wurde im Kloster zu St.Peter
festgesetzt und nachher von Herzog Berthold V. als Vogt des
Klosters und Herrn des Ritters zu Freiburg bestätigt in Gegenwart
des Bruders des letztern, Walther von Falkenstein, und ihrer
Verwandten, der Brüder Konrad und Gottfried von Bucheim.
Diese beiden Brüder Konrad und Gottfried von Buchheim sind mit dem
ebengenannten Kuno von Falkenstein und Hugo von Ampringen ferner
als Zeugen angeführt bei einer Schenkung des Ritters Reinboto von
Ophnadingen, der unter ganz ähnlichen Bedingungen ein Gut bei
Krozingen an St.Peter vergabte; er bestimmte nämlich, daß
alljährlich am Todestage seines Vaters, und wenn er selbst aus
diesem Leben geschieden, bei der jährlichen Wiederkehr seines
Todestages, allen Brüdern eine „Caritas“, eine Gutthat oder
Liebesgabe zu theil werde, so daß sie an diesem Tage reichlichere
und bessere Nahrung und Getränke erhielten.
An der Grenze des Breisgaues, gegen die Ortenau, beim Flüßchen
Bleich hatte das Kloster seit lange her ein bedeutendes Gut, auf
dem aber, wie es scheint, eine theilweise Pfandschaft lag, so daß
über das Eigenthumsrecht und den Umfang desselben Unsicherheit
eingetreten war. Am Octavtage des Peter- und Paulsfestes, am 6.
Juli 1203, kam der Abt Berthold I. von St.Peter dahin und ließ
durch zwei Männer, Namens Werner und Rudolf, die den wahren
Sachverhalt genau kannten, unter Eidschwur und ohne Widerspruch
festsetzen und schriftlich aufzeichnen, welche Güter dort
Eigenthum des Gotteshauses seien; es ergaben sich als solches 42
Jauchert Aecker, 3 Jauchert Wiesen, 5 Höfchen und ein Weinberg,
ferner der vierte Theil des unbebauten Bodens und des nicht
Früchte tragenden Gehölzes auf dem angrenzenden Abhang bei der
Kürnburg. Es wurde dann doch noch bestimmt, daß alljährlich am
Feste des hl. Martin ein Zins von 25 Schillingen von seiten des
Klosters bezahlt werde, damit jeder Widerspruch gehoben sei. Als
Zeugen dieses Actes unterschrieben sich Konrad und Berthold, beide
Dienstleute des Burkard von Uesenberg, Konrad Zegilli, Rudolf von
Kastelhof, Werner Enchili, Azzo von Höfen, Konrad von Tiengen,
Konrad und Kuno von Ibenthal.
Die Mittheilung über diese Amtshandlung des Abtes Berthold I. ist
der letzte Eintrag, den der Besitzrodel von St.Peter enthält.
Unter Abt Berthold wurde eine schriftliche Zusammenstellung aller
Gerechtsame und Güter des Gotteshauses abgefaßt; es ist dies der
eben genannte
Rotulus San-Petrinus,
der Traditionscodex des Klosters. Aus demselben ersehen wir, daß
St.Peter beim Uebergang vom 12. zum 13. Jahrhundert im Breisgau,
am Kaiserstuhl, auf dem Schwarzwald, in der Baar und ganz
besonders auch drüben im Neckarthal und in der Schweiz an vielen
Orten kleinere und größere Güter hatte: Höfe, Aecker, Wiesen,
Weinberge und Waldgebiete. Einen Theil dieses Güterbesitzes hatte
das Kloster durch Schenkungen erhalten, den andern durch Kauf an
sich gebracht. Der Rotulus gibt ein deutliches Bild solcher
Schenkungen und Käufe und zeigt, wie aus einigen oben angeführten,
dieser ältesten Klosteraufzeichnung entnommenen Mittheilungen zu
erkennen ist, mit welcher Umsicht dieselben meist gemacht wurden.
Der Rotulus, der uns im Original noch heute erhalten ist und im
Generallandesarchiv zu Karlsruhe aufbewahrt wird, besteht aus 16
auf beiden Seiten beschriebenen Pergamentstücken. Die Einträge
sind successive erfolgt und rühren von verschiedenen Händen her;
dieselben sind in schöner deutlicher Schrift geschrieben.
Nicht nur für die Geschichte des Klosters St.Peter ist der Rotulus
von unschätzbarem Werthe, sondern er ist zugleich auch „eine der
wichtigsten Quellen für die Geschichte und Geographie Schwabens“
und insbesondere für die Familiengeschichte des zähringischen
Herzogshauses. „Ohne den Besitzrodel der Mönche von St.Peter
würden uns Mitglieder und wichtige Daten des Herzogshauses fehlen,
hätten wir für dessen Dienstmannenschaft nur ein paar
unvermittelte Namen, entbehrten wir die werthvollsten Aufschlüsse
über den Besitz der Herzoge, über ihre Burg Zähringen, und so nach
allen Richtungen.“
Zu derselben Zeit, da der Abt Berthold I. das Gotteshaus leitete,
wurden in St.Peter auch noch geschichtliche Aufzeichnungen
gemacht, die uns, wenn auch nicht im Originale - das Kloster
brannte mehreremal bis auf den Grund ab -, doch in späterer
wortgetreuer Abschrift erhalten sind, und die nachweisbar dem
Thennenbacher Urbar vom Jahre 1341 zur Grundlage dienten.(Dieser
Nachweis ist erbracht von F. L. Baumann, Diöc.-Arch. XIV, 65 ff.)
Dieselben enthalten interessante Nachrichten über die Gründung des
Klosters, über dessen Aebte und Wohlthäter und insbesondere auch
eine Genealogie des zähringischen Hauses.
Die Vorsteher des Gotteshauses in dieser seiner ersten Periode
waren, wie aus den uns erhaltenen Nachrichten sich ergibt,
insgesamt treffliche, umsichtige Männer, und der Geist, der die
Familie des hl. Petrus durchdrang, scheint ein durchaus guter
gewesen zu sein. Man darf wohl sagen, daß die reichlichen
Vergabungen ans Kloster für das Ansehen sowohl als auch für den
guten Geist im Innern und das segensreiche Wirken des Gotteshauses
in jenen Zeiten einen vollgiltigen Beweis geben; denn nach
allgemeiner Regel kann man annehmen, daß ein Gotteshaus in dem
Umkreis irdische Güter erhielt, als es durch Strenge der
Ordenszucht und ein dem klösterlichen Geiste entsprechendes Leben
der Mitglieder Ansehen gewann und geistige Güter spendete.
In St.Peter aber war man den Wohlthätern des Klosters überaus
dankbar gesinnt; auch die kommenden Geschlechter sollten in
Dankbarkeit derjenigen gedenken, die dem Gotteshause ehedem Gutes
gethan; deshalb schrieb man den Namen derselben in den Katalog der
Wohlthäter des Klosters, und wenn sie aus diesem Leben geschieden
waren, in das Todtenbuch, das man so bezeichnend „Liber vitae“
betitelte.
In diesem Verzeichnisse finden wir vor allem die Namen derjenigen,
denen das Kloster seine Existenz und die frühesten geistlichen und
irdischen Wohlthaten verdankte, so fast sämtliche Namen der
herzoglichen Stifterfamilie und der ihnen verwandten Markgrafen
von Baden, dann die Namen der Diöcesanbischöfe, deren Wohlthaten
gegen St.Peter wohl hauptsächlich in Kirchen- und Altarweihen, in
Verleihung von Ablässen und Uebergabe von Reliquien bestanden;
ferner finden sich darin eine große Zahl der St.Peterschen Mönche
verzeichnet, die bei ihrem Eintritt oder vielleicht auch bei
sspätern Erbschaften Gaben dem Gotteshause vermachten, endlich die
Namen vieler uns jetzt gänzlich unbekannter Wohlthäter des
Gotteshauses. Ihrer aller gedachte man in St.Peter durch
Jahrhunderte in frommem Gebete.
Das wichtigste Ereigniß aus der Zeit des Abtes Berthold I. ist der
Tod des Herzogs Berthold V. von Zähringen. Er starb am 18. Februar
1218 als der letzte seines Stammes. Der Herzog, dessen
hauptsächlichste Thätigkeit weniger seinem breisgauischen Gebiete,
als vielmehr den burgundischen und besonders den schweizerischen
Landen angehörte, fand seine Ruhestätte nicht bei seinen Ahnen in
St.Peter, sondern wurde in der Hauptkirche zu Freiburg zur Ruhe
bestattet. Doch auch in der herzoglichen Familienstiftung wurde
des letzten Zähringers ganz in derselben Weise gedacht, wie seiner
Vorfahren, und alljährlich zum Heile seiner Seele ein feierliches
Traueramt mit fünf Kerzen abgehalten. Obgleich, wie es scheint,
das Gotteshaus ihm besondere Wohlthaten nicht zu danken hatte,
wurde doch die Schutzvogtei in gerechter Weise von ihm geübt.
(Während die Klosternachrichten von St.Peter in keiner Weise zu
entgegengesetzter Annahme Grund geben, war das Andenken des
letzten Zähringer Herzogs an andern Orten kein ungetrübtes; „den
grausamsten Herzog“ nannten ihn die Mönche in Thennenbach (Urb.
Tennenb., Diöc.-Arh. XIV, 86), womit auch ein Ausspruch des
zeitgenössischen Bischofs von Lausanne, Berthold von Neuenburg,
vom Jahre 1220 übereinstimmt. (Cf. Schöpflin, Hist.Z. B. V, 142
sqq., I, 159. Mone, Quellensammlung IV, H. 1, S. 67.)
Der letzte aus dem zähringischen Hause, der in St.Peter seine
Ruhestätte erhielt, war der oben erwähnte Bruder Bertholds IV.,
Hugo, Herzog von Ulmburg (bei Oberkirch), der mit seiner
Verwandten, der Herzogin Uta von Schauemburg, das Kloster
Allerheiligen im Schwarzwald stiftete. Er starb, ehe mit Berthold
V. das herzogliche Geschlecht zu Grabe ging. Das Jahr seines Todes
ist nicht bekannt.
Solange das zähringische Herzogsgeschlecht blühte, hatte St.Peter
den Charakter einer Familienstiftung; alle Klostervögte aus dem
zähringischen Hause erwiesen sich durch ein Jahrhundert hin als
treue Schirmherren der Familie des hl. Petrus, und ihnen war das
ruhige Aufblühen des Stiftes zum größten Theile zu danken.
Dort aber im Gotteshause auf der einsamen Schwarzwaldhöhe hütete
man mit tiefer Pietät die Gräber des dahingegangenen
Fürstengeschlechtes.
Am 30. December 1220 ging auch Abt Berthold I. zur ewigen Ruhe
ein.
Zweite Periode.
1220 -
1469.
Die zweite Periode der Geschichte des Gotteshauses St.Peter führt
uns ein Stück der mittelalterlichen Rechtsentwicklung vor Augen.
Einmal gingen bezüglich der Vogtei des Klosters mannigfache
Veränderungen vor, sodann aber erhielten auch die rechtlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse im Gebiete der Abtei nach vielfachen
Schwankungen durch Abfassung eines Weisthums und des großen
Dingrodels auf lange hin ihre feste Gestaltung.
Auf Abt Berthold I. folgte in der Leitung des Gotteshauses
St.Peter
Heinrich I. (1220 - 1255).
Mit dem Tode des letzten herzoglichen Schutzherrn war
die Vogtei des Klosters
erledigt. Der Allodialerbe der Zähringer war im Breisgau Graf
Egeno von Urach, der mit Agnes, der Schwester des letzten
zähringischen Herzogs, vermählt war. Wenngleich sich derselbe auf
den Rechtstitel der Erbschaft hin alsbald der Vogtei von St.Peter
zu bemächtigen suchte, so hofften doch der Abt und Convent des
Gotteshauses, direct unter das Reich zu kommen, zumal Graf Egeno
mit dem deutschen Könige Friedrich in Zerwürfniß gerathen war, -
und es hatte diese Hoffnung für sie etwas Verlockendes. Als aber
im Herbste 1218 in einem zu Ulm abgeschlossenen Vergleich der
König „seinen geliebten Sippen von Urach wieder in Gnaden
aufgenommen“, mochte man im Kloster bald nur wenig Aussicht mehr
haben, sich der Vogtei des Grafen entziehen zu können.
Doch erst geraume Zeit, nachdem Egeno mit dem Oberhaupte des
Reiches seinen Frieden gemacht, fügten sich die Mönche in das
Unvermeidliche, und Abt Heinrich und der Convent übertrugen, etwa
ein Jahrzehnt nach Herzog Bertholds V. Tod, die Vogtei des
Klosters an den Grafen Egeno. „Wir haben ihn erwählt“, heißt es in
der Urkunde, „zum Vogt und Schirmherrn zunächst unseres Klosters,
weiter aller Güter, die von Rechts wegen zu diesem Kloster
gehören, der beweglichen und unbeweglichen, dann der Leute, ferner
der bebauten und unbebauten Liegenschaften, die in der Nähe oder
in irgend welchen entfernten Orten und Gebieten gelegen sind, wie
Herzog Berthold seligen Angedenkens sie durch die Vogtei
innegehabt oder andern zu schirmen übertragen hatte.“ Der Graf
dagegen „versprach uns in Treue in Gegenwart vieler, daß er uns
und all das Unserige nach Kräften schützen und alle auf Dinge oder
Personen bezüglichen Rechte des Klosters vertheidigen wolle“. Dann
ward noch festgesetzt, daß von Egenos Nachkommen der jeweilige
Erbe von Burg und Stadt Freiburg die Kastvogtei des Klosters
innehaben solle. (Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins IX,
239)
Von da an hießen Graf Egeno und seine Nachkommen in der Vogtei den
Mönchen „unser rechter Herr und Kastvogt“, und er selbst
bezeichnete sich als Vogt über Leute, Güter, Holz, Twing und Bann.
Abt Heinrich I. unterhielt mannigfache Beziehungen mit den
benachbarten Klöstern, so insbesondere mit dem Gotteshause
Günthersthal. Dort war ums Jahr 1221 ein Cistercienserinnenkloster
gegründet worden, das 12 Jahre später durch Papst Gregor IX. die
Aufnahme in den unmittelbaren Schutz des Heiligen Stuhles
erhielt.(Vgl. J. Bader, Die Schicksale des ehemaligen
Frauenstiftes Günthersthal, Diôc.-Arch. V, 119 ff) St.Peter hatte,
wie im Rotulus berichtet wird, durch den Edlen Hermann von
Wolfenweiler einen Theil eines Gutes in Günthersthal erhalten und
von den Nachkommen desselben den andern Theil durch Kauf und durch
Tausch gegen ein anderes Gut erworben. Papst Gregor IX. ertheilte
nun (wahrseinlich auf die Bitte des Abtes des
Cistercienserklosters Thennenbach, dem die Obhut über das Kloster
Günthersthal anvertraut war) in einer besondern Bulle dem Bischof
von Konstanz den Auftrag, das Stift St.Peter dahin zu vermögen,
daß es den Günthersthaler Klosterfrauen seinen im vordern Thale
gelegenen Dinghof mit den zugehörigen Leuten und Gütern gegen ein
anderes Besitzthum tauschweise überlasse. Diese Angelegenheit fand
eine Unterbrechung, indem die Günthersthaler Klosterfrauen auf
Veranlassung des Straßburger Dompropstes Rudolf von Thengen, eines
Freundes und Gönners ihres Klosters, am Fuße des Feldberges, im
wilden, weltabgelegenen Oberrieder Thale, eine neue Heimstätte
suchten; doch die Ungunst der rauhen, von hohen Bergen und
schroffen Felsen umschlossenen Wildniß zwang die Dienerinnen
Gottes, diese Gegend zu verlassen; durch den Ordensgeneral
aufgefordert, kehrten sie nach sechs Jahren voll Beschwerden und
Entbehrungen nach Günthersthal zurück. Alsbald traten sie wieder
mit dem “Kloster St.Peter in Unterhandlung über den Gütertausch.
Die Angelegenheit gelangte im Jahre 1244 zur glücklichen
Ausführung. Das Gotteshaus gab an die schwarzwäldische
Benediktinerabtei einen seiner Höfe in Scherzingen nebst einer
Geldsumme von 20 Mark Silber und empfing dafür den im eigenen Thal
gelegenen Dinghof mit allen dazu gehörigen Leuten, Gütern und
Rechten.
Das Frauenkloster, das bei diesem Tauschhandel den rechtlichen
Charakter des trefflichen Abtes Heinrich von St.Peter genauer
kennen gelernt haben mochte, stellte, als dem Gotteshause
verschiedene Güter von Verwandten der Klosterfrauen vorenthalten
wurden, an den Papst die Bitte, den Abt von St.Peter zum
Vollstrecker der in frühern Bullen ihnen gewährten Vergünstigungen
zu ernennen; daraufhin erhielt Abt Heinrich I. im Januar 1254 den
Auftrag, nicht zuzulassen, daß die Klosterfrauen von Günthersthal
gegen die ihnen verbrieften Zugeständnisse belästigt würden, und
gegen die Bedränger des Klosters mit kirchlichen Strafen
vorzugehen.
Daß Abt Heinrich auch mit dem benachbarten Stift Thennenbach
freundschaftliche Beziehungen pflegte, zeigt der Umstand, daß er
mehrfach als Zeuge auftritt bei Vergabungen an dieses Kloster.
Schweres Unglück kam unter Abt Heinrich I. über die Abtei
St.Peter, indem dieselbe am Allerheiligentag 1238 durch eine
Feuersbrunst vollständig in Asche gelegt wurde. Das war ein harter
Schlag für das schwarzwäldische Benediktinerstift, den die
Klosterannalen in überaus traurigen Worten erzählen. Zunächst
wurden, wie es scheint, für die Mönche nur einige Zellen in der
allerdürftigsten Weise wiederhergestellt.
Dieser Zustand blieb auch unter Abt
Arnold (1255-1275),
dem Nachfolger des am 4. März 1255 verstorbenen Abtes Heinrich. Ja
der neue Abt sah sich schon im zweiten Jahre seiner Amtsführung
gezwungen, mit Zustimmung des Conventes „wegen der vielen
Schulden, durch welche das abgebrannte Kloster bedrängt war“, die
sanctpetrinischen Klostergüter zu Krozingen für 32 Mark Silbers an
das Kloster St.Trudpert zu verkaufen. Die diesem Acte anwohnenden
Zeugen waren der Abt Konrad von St.Märgen, Walther, der Prior von
St.Peter, Konrad, der Gastwart (Hospitalar) des Klosters, und der
Bruder Gottfried von St.Peter.
Schon im folgenden Jahre war das Gotteshaus aus den gleichen
Ursachen wieder genöthigt, Güter und Zinsen in Seefelden und
Ballrechten (B.-A. Müllheim) an St.Trudpert zu veräußern.
Während der Abt Arnold in Urkunden von 1262 und 1265 als
Friedensvermittler in Streitigkeiten zwischen dem Priorat
St.Ulrich und dem Edlen Hugo von Veltheim wegen des dem Priorate
zugehörigen Patronates der Kirche zu Wolfenweiler uns begegnet,
hatte sich selbst eine Irrung zwischen St.Peter und dem
Benediktinerinnenkloster Friedenweiler in der Baar erhoben, die im
letztgenannten Jahre durch die Aebte Dietmar von St.Georgen und
Werner von St.Märgen als Schiedsrichter geschlichtet wurde. Danach
erhielt St.Peter vom Kloster Friedenweiler zwei Lehen, die
unterhalb seines Hofes zu Waldau gelegen waren, verzichtete
dagegen aber auf weitere Ausdehnung seiner geistlichen und
weltlichen Rechte.
Abt Arnold starb am 18. April 1275. Der ihm folgende Abt
Walther I. (1275-1291),
der, wie oben erwähnt, Prior des Klosters gewesen, „machte sich,
zum Abt erwählt, alsbald daran, das durch die Feuersbrunst von
1238 verwüstete Kloster neu aufzubauen“. Dabei kam das Gotteshaus
nochmehr in Schulden, so daß der Abt und Convent, durch schwere
Schuldenlast bedrängt, sich genöthigt sahen, um die Gläubiger,
besonders die Juden, zu befriedigen, einen in der Wiehre bei
Freiburg gelegenen Hof, „Centnersgut“ genannt, für 53 Mark reinen
Silbers zu verkaufen '. Auch andere Schulden, die durch
Jahrhunderte hin schwer auf dem Kloster lasteten, wurden, wie es
scheint, um diese Zeit contrahirt.
Aus der Regierungszeit des Abtes Walther I. ist uns weiter nur
eine einzige Nachricht noch erhalten geblieben in einer von Herzog
Hermann von Teck ausgestellten Urkunde vom 6. November 1290, in
welcher dieser bezeugt, daß sein Dienstmann Gangelerius von
Bissingen auf einen jährlichen Zins, den er vom St.Petersen
Klosterhof in Nabern zu beziehen hatte, für drei Pfund Heller
verzichtet, die er bisher von Konrad, dem Propst von Jesingen und
Pfleger der Klostergüter zu Nabern, erhielt. Aus dieser Urkunde,
in welcher auch die Namen einiger Mönche genannt werden, erhellt,
daß St.Peter bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts
seine schwäbische Propstei vollständig eingerichtet hatte.
Unter dem Nachfolger des am 3. Februar 1291 verstorbenen Abtes
Walther,
Eberhard (1291 - 1295),
wurde der Bau des Klosters ernstlich weitergeführt und zu Ende
gebracht; auch ließ dieser Abt die Namen der Stifter des Klosters
sammeln und neu aufzeichnen
.
Um diese Zeit sollen, wie die Annalen des Klosters berichten, die
Leiber von sieben Heiligen aus der Gesellschaft der heiligen
Jungfrau und Martyrin Ursula von Köln nach St.Peter gebracht
worden sein, nämlich eines heiligen Bischofs, Namens Augustinus,
und seines Kaplans Neronius, dann der hl. Eurocius und Gereon,
Sambaria, Gervadia und einer andern Sambaria. Dabei, also wird
erzählt, begab sich ein wundersames Ereigniß: die Maulthiere,
welche die Reliquien trugen, blieben am Fuße des Berges
unbeweglich stehen, bis man in feierlicher Procession die
Reliquien abholte, wobei die Glocken zu läuten begannen, ohne daß
eine menschliche Hand sie berührte.
Das religiöse Leben scheint bei den bedrängten Verhältnissen des
Klosters ein recht gutes gewesen zu sein; insbesondere wird schon
aus der Zeit des Vorgängers des Abtes Eberhard eines Mönches mit
Namen Heinrich, der Custos des Klosters war, rühmende Erwähnung
gethan, daß er in Nüchternheit, Eingezogenheit, Friedensliebe,
Klugheit allen andern vorangegangen, und daß er viel zur
Wiederherstellung des Klosters beigetragen (Annal. I, zu 1280, p.
210 sqq. Daselbst auch die Darstellung des aus dem Jahre 1280
stammenden Grabdenkmales dieses Mönches.); es ist wohl derselbe
Mönch Heinrich von Basel, von dem das Todtenbuch erzählt, daß er
nebst andern Wohlthaten dem Gotteshause des hl. Petrus einen
goldenen, mit Edelsteinen geschmückten Kelch, vier vergoldete
Leuchter und ein silbernes Crucifix schenkte.
Auch andere Vergabungen an das Kloster von solchen, die in
St.Peter das Mönchsgewand trugen, werden aus dieser Zeit erwähnt:
ein Mönch, mit Namen Rupert, übergab dem Gotteshause ein Gut bei
Gundelfingen, der Mönch Wolfperus einen Weinberg bei Malterdingen,
und Gerwigus senkte der Kirche des hl. Petrus einen silbernen
Kelch.
Abt Eberhard erwies sich in seiner kurzen Regierung als tüchtiger
Vorsteher des Gotteshauses; insbesondere scheinen seine Verdienste
um die Vollendung des Klosters sehr große gewesen zu sein, denn
als er am 8. Juli 1295 starb, wurde im Todtenbuch für ihn,
gleichwie für die Stifter des Klosters, ein Todtenofficium mit
fünf Kerzen bestimmt.
Gottfried von Lötschibach
(1295-1322),
Eberhards Nachfolger in der Abtswürde, entstammte einer vornehmen
freiburgischen Familie. Der Bruder dieses Abtes erwies sich mit
seiner Gemahlin als Wohlthäter des Gotteshauses, indem er
demselben im Jahre 1309 seine Güter in Ambringen und Krozingen zu
einem „Seelengerett“, d. i. zu einer Stiftung für die
Verstorbenen, vergabte; doch behielt er sich und seiner Gemahlin
die lebenslängliche Nutznießung vor. Zwei Jahre später übergab die
Frau eines Freiburger Bürgers, Konrad Hübschmann, an St.Peter zwei
Pfund Pfennig von mehreren Häusern zu Freiburg. (Perg.-Orig.-Urk.
vom 12. Juli 1311 im Gen.-Land.-Archiv in Karlruhe. Am 21. Juli
1311 vereinigten sich 17 verschiedene Klöster, darunter auch
St.Peter, daß der Abt von Thennenbach die 25 Pfund von Freiburger
Häusern, welche ihnen Anna Hübschmann zu einer Jahrzeit gestiftet,
ganz einnehmen und nach Maßgabe der Stistungsbriefe auf die
einzelnen Klöster vertheilen solle. Papiercopie im
Gen.Land.-Archiv in Karlsruhe.) Auch über andere Schenkungen ans
Gotteshaus wird aus dieser Zeit noch berichtet; aber auch durch
Kauf brachte Abt Gottfried Güter in Auggen und Seefelden ans
Kloster.
Während St.Peter nach dem großen Brandunglück, wenn auch unter
mancherlei Schwierigkeiten, langsam, doch stetig sich wieder hob,
gingen über das Nachbarkloster St.Märgen schlimme Stürme dahin.
Die St.Märgensche Kastvogtei war mit der Herrschaft Wieseneck an
den freiburgischen Patrizier Schnewelin übergegangen, und der neue
Vogt Johann Schnewelin, der den ganzen junkerlichen Uebermuth, die
rechtsverachtende Willkür und die Habsucht dieser Emporkömmlinge
in seiner Person repräsentirte, mißbraucte sein Schirmamt in der
gröblichsten Weise. Er betrachtete die Güter des Klosters als sein
Eigenthum, behandelte den Abt und Convent aufs frechste und
verkürtzte sie in ihrem Einkommen so sehr, daß ihnen nicht einmal
mehr das zum Lebensunterhalt Nothwendige verblieb. In dieser
„pharaonischen Knechtschaft“ entschlossen sich die Mönche von
St.Märgen zu dem verzweifelten Schritte, das Kloster zu verlassen;
sie wanderten aus und zogen im Elend umher. Kirche und Kloster
standen zwei Jahre lang öde und verlassen.
Nun aber erbarmte sich der Abt des Nachbarstiftes St.Peter der
verlassenen Marienzelle und ihrer umherirrenden Söhne. Schon
früher hatte sich Abt Gottfried dem Kloster St.Märgen freundlich
gesinnt gezeigt. Als im Jahre 1303 Unsicherheit über das
Eigenthumsrecht des Aquäductes im Birkenmoos entstanden war und
dasselbe durch erwählte Schiedsrichter dem Kloster St.Peter
zugesprochen wurde, hatte es doch trotzdem Abt Gottfried dem
Vorsteher der Marienzelle für dessen Lebenszeit zugestanden.
Einige Jahre später hatte eine friedliche Vereinbarung wegen
Gotteshausleuten und ihrer Zugehörigkeit zwischen den beiden
Klöstern stattgefunden. Jetzt, da die Bewohner der Marienzelle
durch denjenigen, der ihr Schirmer hätte sein sollen, in so
schwere Bedrängniß gekommen waren, berichtete der Abt von St.Peter
in ausführlicher Weise die ganze traurige Lage der Conventsherren
und ihres Klosters in lebhaften Farben an den Papst Johann XXII.
nach Avignon und beschwor denselben in einem vom 8. März 1322
datirten Schreiben, doch zur Wiederherstellung des schmählich
mißhandelten Gotteshauses seine mächtige Hand zu reichen und den
snewelinischen Frevler, der doch ein Vertheidiger (defensor) und
nicht ein Räuber (ofensor) am Gotteshause sein sollte, zu
bestrafen, auf daß auch andere von der Nachahmung so böser
Beispiele abgeschreckt würden. Das Schreiben des Abtes hatte den
gewünschten Erfolg; Papst Johann XXII. übertrug alsbald die
Untersuchung der Angelegenheit dem Bischof von Konstanz und
sprach, als der Ritter in der Verfolgung des Klosters nicht
nachließ, den Kirchenbann über denselben aus - jetzt konnte der
Abt und Convent wieder nach St.Märgen zurückkehren.
Am 26. September 1322 starb Abt Gottfried gar „wohlverdient um
unser Kloster und um die Marienzelle“.
Die Kastvogtei.
Am Kloster St.Märgen, wo die Streitigkeiten zwischen .dem Abt und
dem Vogt zweimal einfach mit der Ermordung des erstern beendigt
wurden, zeigte sich, wie bedenklich bisweilen dieser „Schutz“ für
ein geistliches Territorium war. Nicht so schlimm wie in St.Märgen
stand es in St.Peter bezüglich der Kastvogtei; immerhin waren aber
doch auch hier gegenüber der herzoglich zähringischen Zeit sehr
bedeutende und für das Kloster unangenehme Veränderungen
eingetreten. Zwar seinen die ersten Grafen von Freiburg, die
treffliche Männer von echter Frömmigkeit und treuer kirchlicher
Gesinnung waren, das Vogtamt gerecht und billig verwaltet und
großen Einfluß auf St.Peter und seine Angelegenheiten nicht
ausgeübt zu haben; das Cistercienserstift Thennenbach und die
Klöster in der Stadt Freiburg, deren sie eine ganze Reiche in
kurzer Frist ins Leben riefen, scheinen ihr Interesse mehr
besessen zu haben als die schwarzwäldische Benediktinerabtei. Aber
schon Egeno III., mit dem das Geschlecht der Grafen von Freiburg
sich zum Schlimmen zu wenden begann, fing an, die Rechte des
Vogtes zu überschreiten, indem er im Jahre 1284 eigenmächtig
gestattete, vom Silberbergwerk im Suggenthal den großen
Entwässerungsstollen über die Güter des Klosters zu ziehen; sein
Nachfolger verbot, ohne auch nur des Grundeigenthums von St.Peter
zu gedenken, den Bewohnern des Eschbacher Thales bei schwerer
Buße, fernerhin Mühlen in ihrem Thale zu bauen und in denselben
mahlen zu lassen.(Vgl. Gothein, Die Hofverfassung 2c., a. a. O. S.
267. Vgl. dazu Syn. Ann. zu 1284.)
Um das Ende des 13. Jahrhunderts wohl war es schon, daß einer der
Grafen im Klostergebiet auf eigene Hand Besiedelungen vornahm und
dann darüber nach Gutbefinden verfügte. Deutlich war das ganze
Ibenthal in der von den Herzogen gemachten Schenkung
eingeschlossen. Sechs in demselben gelegene Lehen - vorbehaltenes
Vogtsgut also - hat noch dazu bald darauf der Abt von Herzog
Berthold III. eingetauscht. Später aber - man wußte nicht, seit
wann - gehörte das untere Ibenthal Freiburger Ministerialen, die
auf dem Schlosse Wyler (Weiler) am Ausgang ins Dreisamthal saßen.
Das Weisthum dieser Bauerschaft gibt die Nachricht, daß ihre
Altvordern ihre Lehen von der Herrschaft zu Freiburg empfingen und
daß die Herrschaftsrechte alsdann als rechtes Mannlehen an den Hof
von Wyler geliehen wurden. Diese Bauern waren in der Folge nicht
wenig stolz auf ihre unmittelbare Belehnung; sie ließen sich von
ihrer Obrigkeit mit „ir Herren“ anreden, und dieser Anrede
entsprach die freie Stellung, die sie einnahmen; vor allem waren
sie darauf bedacht, daß den benachbarten Gotteshäusern keinerlei
Gerichtshoheit, sondern nur die ihnen gebührenden Zinsen
zustanden. Das Kloster aber gab seinen Rechtsanspruch auf dieses
Gebiet nicht auf, und es gingen daraus später lange andauernde
Streitigkeiten hervor.
So bewährte sich auch in der Geschichte von St.Peter die
anderweitig bestätigte Thatsache, daß das Schirmamt über ein
Gotteshaus nur so lange zum Nutzen desselben verwaltet wurde, als
es bei der Stifterfamilie selbst verblieb. In der Folge wurden die
Uebergriffe von seiten der Klostervôgte noch häufiger und für das
Wohl des Klosters nachtheiliger. Abt
Berthold II. (1322-1349)
trat die Leitung des Gotteshauses an zur Zeit, da die Kämpfe
zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich von Oesterreich die
heftigsten Parteiungen hervorriefen und die alte Fehdelust des
Adels, die in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts durch
Rudolf von Habsburg niedergehalten wurde, wieder neu aufleben
ließen. Dazu kam in, den obern Rheingegenden eine pestartige
Krankheit, die an vielen Orten die Mehrzahl der Bevölkerung
wegraffte. Hierdurch blieben zahlreiche Güter unbebaut, und dies
zog wiederum eine schwere Theurung nach sich. Es wiederholten sich
die traurigen Zustände des Interregnum, die gesellschaftliche
Ordnung war vielerorts in Auflösung begriffen; die Streitigkeiten
wurden durch die Faust entschieden oder blieben unerledigt, und
die Gebietsherren letzten ihre Hand auf Zehnten, Zinsen und
Gilden. In der allgemeinen Verwirrung wurden durch Laien viele
kirchliche Güter weggenommen, wodurch manche klösterliche Anstalt
in schwere Bedrängniß und Noth kam; auch die breisgauischen
Klöster trugen ihren Theil an der allgemeinen Noth.
Im Jahre 1326 gab Papst Johann XXII. dem Abt Berthold von St.Peter
den Auftrag, auf jede Weise Sorge zu tragen, daß den Klosterfrauen
in Günthersthal ihre jährlichen Einkünfte aus den Häusern,
Weinbergen und Gütern zu theil würden; die Zuwiderhandelnden solle
er durch kirchliche Strafen dazu anhalten. Papst Clemens VI., der
nach Johann XXII. den päpstlichen Stuhl innehatte, empfahl der
Fürsorge desselben Abtes das Cistercienserinnenkloster Wonnenthal
(bei Kenzingen), auf daß er die demselben ungerecht weggenommenen
Güter zurückzubringen bestrebt sein möge.
Abt Berthold II. brachte auch eine Vereinbarung zu stande zwischen
Heisso, dem Abte von Ettenheimmünster, und dem Abte Johannes von
Thennenbach in einer zwischen den beiden Klöstern schwebenden
Streitfrage über den Neuzehnten.
In dem Kampfe zwischen dem Papste und Ludwig dem Bayern wurde
mehrfach über weite Gebiete das Interdict verhängt, „und wer es
nicht beachtete, hatte den Papst, und wer es beachtete, den Kaiser
zum Feind“. Mehrere dem Kloster St.Blasien unterworfene Pfarreien,
Urberg, Menzenschwand und Bernau, „die Ludwig dem Bayer nie
anhingen und nichtsdestoweniger doch keinen Gottesdienst hatten“,
wandten sich um Abhilfe an den päpstlichen Stuhl. Bischof
Gancelinus, Großpönitentiar des Papstes Benedikt XII., beauftragte
im December 1339 den Abt Berthold von St.Peter, diese
Angelegenheit zu untersuchen, und wenn er es so finde, den Mönchen
von St.Blasien zu gestatten, das heilige Meßopfer zu feiern und
die Todten zu begraben. Schon am 4. Januar des folgenden Jahres
verlieh Abt Berthold die Erlaubniß, in den genannten Pfarreien das
Meßopfer zu feiern.
Unter Abt Berthold II. und mit seiner Zustimmung stifteten am 22.
Juli 1333 Graf Ulrich von Aichelberg und die Bürger von Weilheim
eine Messe am Frauenaltar in der Kirche zu Weilheim. Eine andere
Meßstiftung aus der Regierungszeit desselben Abtes thut zum
erstenmal eines Schulmeisters zu St.Peter Erwähnung, des Magisters
Berthold von Reichenbach, der im Jahre 1346 eine Jahrzeit zu
St.Peter fundirte.
Von einem Freiburger Bürger, Kunze der Steinbrüchel genannt,
kaufte der Abt einen Hof zu Hausen im Breisgau. Aber wenn auch
unter Berthold II. „die Güter des Gotteshauses vermehrt wurden, so
wurden doch auch schwere Schulden eingegangen, durch die das
Kloster durch drei Jahrhunderte bedrückt wurde“
Abt Berthold II. starb am 21. December 1349. Unter Abt
Walther II. (1350-1353)
wurde am Montag vor St.Andreastag 1350 dem Abt und Convent von
St.Peter wegen der Besitzungen des Gotteshauses in der Schweiz von
der Stadt Solothurn das Bürgerrecht verliehen.
Der Nachfolger des Abtes Walther,
Johannes I., Edler von
Immendingen (1353-1357),
hatte das Amt des Vorstehers kaum vier Jahre inne und resignirte
1357; er starb erst im Jahre 1372. Abt
Petrus I. von Thannheim
(1357-1366),
der aus einer alten Patrizierfamilie der Stadt Villingen stammte,
„verwaltete die Abtswürde zum großen Vortheil des Klosters“. Am
Mittwoch vor dem Feste des hl. Martin erneuerte er gleich seinen
Vorgängern das Municipalrecht zu Freiburg, „was immer im ersten
Jahre der Regierung zu geschehen pflegte“
.
Gleich zu Anfang, da Abt Petrus das Gotteshaus leitete, schenkte
der Leutpriester von Heimweiler (wohl Heuweiler, B.-A. Freiburg),
Johannes Knopf, ein Freiburger Bürger, dem Kloster St.Peter sehr
viele Zinsen und Güter mit allen Rechten und Zubehör im Endinger
Banne. Alljährlich war in der Folge sein Anniversar feierlich zu
begehen und dabei dreimal in der Woche die heilige Messe für ihn
zu celebriren “(Perg.-Orig.-Urk. mit dem Freiburger Stadtsiegel
und dem Siegel des Stifters im Gen.-Land.: in Karlsruhe,
ausgestellt „an sant Cunraßtag“, 26. Nov. 1358.) Einige Jahre
später aber suchte der Bruder dieses Johannes, Heinrich Knopf von
Meßkirch, die von seinem Bruder dem Kloster geschenkten Güter
wieder zu erlangen; obgleich er hierbei keinen Erfolg hatte,
sondern durch einen richterlichen Entscheid abgewiesen wurde
(Perg.-Orig.-Urk. vom 29. Mai 1363 im Gen.-Land.-Arch. in
Karlsruhe.), überließ man ihm später dieselben doch gegen einen
alljährlich an das Gotteshaus zu entrichtenden
Zins".(Perg.-Orig.-Urk. mit dem Siegel des Schultheißen von
Freiburg, Konrad Snewelin, vom 27. November 1377, im
Gen.-Land.-Arch. in Karlsruhe.)
Abt Petrus I. befreite im Jahre 1365 das Kloster von der Abgabe
einer jährlichen Weingülte, die dasselbe von Gütern zu Eichstetten
an die beiden Edelknechte Albrecht Ruber und Hanemann Hetzel zu
entrichten hatte, worüber diese dem Gotteshause eine noch
erhaltene Urkunde ausstellten.
In den unaufhörlichen Fehden, in denen die Grafen von Freiburg,
die Kastvögte von St.Peter, während des 14. Jahrhunderts ihren
Wohlstand zerrütteten, wurde auch das Kloster in unangenehme und
nachtheilige Mitleidenschaft gezogen. Man suchte zwar in St.Peter
das unbequeme Band zu lösen und erwirkte im Jahre 1361 von Kaiser
Karl IV. eine Urkunde, die besagte, „daß das Kloster ewig
unmittelbar zum Reiche gehören und niemand sich irgend welches
Vogtrechtes oder Gewaltes darüber unterwinden sollte“. Doch diese
Kaiserurkurde war nicht von großer Bedeutung und änderte an den
thatsählichen Verhältnissen nichts.
Die großen Epidemien des 14, Jahrhunderts warfen ihre dunklen
Schatten auch in das Gebiet des schwarzwäldischen Stiftes, und
öfters berichten die Klosterannalen, daß weite Grundstücke
unbebaut liegen blieben, weil bisweilen ganze Familien
ausgestorben waren. Durch all dies war auch Abt Petrus gezwungen,
die Schuldenlast des Klosters zu erhöhen; von den Klosterfrauen
von St.Agnes in Freiburg nahm er 50 Mark Silber auf und von einem
Freiburger Bürger 40 Mark; für die erstere Schuld verpfändete er
die Einkünfte in Merdingen und Harthausen, für die zweite jene in
Gündlingen.
Der alte Klosternekrolog gibt als Todesjahr des Abtes Petrus das
Jahr 1375 an; gleichwohl erscheint seit 1367 als Abt von St.Peter
Jakob I. Stahelin (1367-1380).
Wahrscheinlich hatte Abt Petrus seiner Würde entsagt; die Leitung
des Gotteshauses war ihm in der stürmischen Zeit wohl allzu schwer
geworden. Drunten im Breisgau war es zwischen dem Grafen Egeno IV.
und der Stadt Freiburg zum hellen Kampfe gekommen, und die Feinde
des Grafen scheinen ihren Haß auch an dem der Vogtei desselben
unterstehenden Gotteshause ausgelassen zu haben. „Das Kloster
wurde in dieser Zeit ausgeplündert und ihm Vieles und Werthvolles
weggenommen.“ Zwar erhielt das Stift gleich im ersten Jahre, da
Abt Jakob dasselbe regierte, von dem Freiburger Bürger Heinrich
Thomann aus Eichstetten "wegen besonderer Gnade und Freundschaft,
die ihm Abt Jacobus gethan“, eine jährliche Gült von 10 Schilling
Pfenning von Gütern im Gebiete von Eichstetten und Bahlingen. Aber
gerade am Kaiserstuhl hin standen sich im October desselben Jahres
die Scharen des Grafen und seiner Verbündeten und das Heer der
Städter gegenüber, und es kam zu einem blutigen Kampfe. Deshalb
konnte das Kloster auf Einkünfte aus seinen Grundstücken in jener
Gegend nicht hoffen.
Vom Abt von St.Märgen kaufte das Kloster St.Peter unter Abt Jakob
im Jahre 1373 Wiesen bei Freiburg in der Nähe des Spitales, später
die Galgen- oder Sandmatten genannt.
Im letzten Jahre der Regierung des Abtes Jakob I. vertheilten die
Erben des Götz Liebermann, bei dem das Gotteshaus St.Peter im
Jahre 1356 eine Schuld aufgenommen, die es jährlich mit 16 Pfund
Pfenning verzinsen mußte, diesen Zins an verschiedene fromme
Stiftungen, so daß St.Peter von da an mehreren Klöstern des
Breisgaues eine Abgabe zu leisten hatte, wodurch in der Folge
manchfache Irrungen sich ergaben.
Auf Jakob I., der am 4. December 1380 starb, folgte
Hugo II. (1380-1382),
„der in diesen überaus schlimmen Zeiten“ die Regierung des
Klosters nicht lange innehatte*. Um dem Kloster in seiner
bedrängten Lage etwas aufzuhelfen, strebte er danach, die im
Gebiete von Bern gelegene Pfarrei Seeberg dem Gotteshause St.Peter
zu incorporiren. Doch erst unter seinem Nachfolger
Heinrich II. von Stein
(1382-1390)
wurde durch den päpstlichen Legaten für Alemannien, den
Cardinalpriester Guillermus, die Pfarrei Seeberg dem Kloster
incorporirt. „Aus der Incorporationsbulle ergibt sich, wie vieles
Ueble das Kloster im Laufe des Jahrhunderts erduldet hatte:
Hunger, Pest, Krieg, Theurung, Unfruhtbarkeit der Erde, Armut
u.s.w. Zu all dem wurde es schwer bedrängt durch Schulden, so daß
der nothwendige Unterhalt der Mönche mangelte“, wie der
Klosterchronist berichtet.
Als am 7. December 1390 Heinrich II. starb, erhielt die Abtswürde
zu St.Peter der Freiburger Bürgersohn
Heinrich III. Salati
(1390-1392),
„der vorher die Pfarrei Betberg in der Markgrafschaft und die
Propstei daselbst fleißig verwaltet und die Güter derselben
vermehrt hatte“, Heinrich III. fungirte als einer der
Schiedsrichter, die im Jahre 1392 einen Streit zwischen dem
Priorat St.Ulrich und dem Ritter Schnewelin Bärenlapp zu Gunsten
des Priorats zu Ende führten.
Nach dem Tode Heinrichs III. zu Anfang des Monats December 1392
wurde zum Abt gewählt
Johannes II, von Stein (1392),
"der aber die Würde nicht lange innehatte, sondern dieselbe
alsbald niederlegte und sich auf die Propstei Jesingen begab“, wo
er 1398 noch lebte und als „erwählter Abt und Propst in Jesingen“
genannt wird.
Im Kloster wurde noch vor Ende des Jahres 1392 zum Abt gewählt
Erhardus (1392-1401),
der am 2. Januar 1393 das Municipalrecht zu Freiburg erneuerte.
Schon im Februar desselben Jahres mußte der Abt einen Angriff auf
ein Klostergut, einen Weinberg im Seefelder Bann, zurückweisen.
Ueberhaupt sind aus dieser Zeit mehrfache Irrungen wegen der
Klostergüter im Breisgau sowohl als in Schwaben in den
Klosterannalen verzeichnet; so wurde im Jahre 1397 von sieben
geschworenen Schiedsrichtern über die Frage entschieden, welche
Güter dem Kirchherrn zu Laufen, Johannes Strube, und welche der
St.Peterschen Propstei Betberg zehntpflichtig seien. Das
Instrument, welches den Güterbeschrieb enthält, ist datirt vom
Jahre 1400. In eben diesem Jahre hatte der Propst zu Betberg,
Benedikt von Thannheim, gegen Heinrich Binger von Dattingen ein
großes klösterliches Grundstück „im Tellengrund“ zu vertheidigen.
Auch hier wurde durch die erwählten Schiedsrichter der Spruch zu
Gunsten des Klosters St.Peter gefällt.
In Schwaben mußte der St.Petersche Propst Johannes von Jesingen
gegen die Gemeinde Weilheim im Jahre 1397 das Recht des
Gotteshauses auf einen Berg, „Wolffscherrin“ genannt, und auf eine
Viehweide, „die Linttburg“, vertheidigen.
Einige aus der Regierungszeit des Abtes Erhardus uns noch
erhaltene Urkunden berichten von Jahrzeitstiftungen und kleinen
Vergabungen an das Gotteshaus. So stiftete im April 1396 Henni
Lippi aus St.Peter eine Korngülte von Gütern bei Freiburg zu einer
ewigen Jahrzeit, erhielt aber die Gülte vom Gotteshause gegen
einen Zins als Leibgeding wieder zurück. Im November 1398
versicherten Kunz von Rietheim und seine Gemahlin Cäcilia von
Bolzhausen dem Kloster St.Peter eine Gülte von vier Schilling von
einer Wiese bei Dettingen in Württemberg.
Ein großes Gut bei Malterdingen vermiethete der Abt Erhard mit
Gebäuden, Höfen, Wald und Zubehör, nur die Trotte ausgenommen,
weil das Kloster im untern Breisgau mehrere Rebstücke hatte.
Dieses bedeutende Gut ging in den folgenden Wirren der Abtei
gänzlich verloren; „wie und wann es derselben entfremdet wurde,
ist unbekannt“.
Nicht nur bei Käufen und Verkäufen, sondern auch sonst wurden in
St.Peter bisweilen Aufzeichnungen über den Besitz des Klosters
gefertigt. So sind uns aus dem 14. Jahrhundert drei solcher
Güterbeschriebe erhalten, die, allerdings nur in sehr summarischer
Form, über den Besitz des Gotteshauses in bestimmten Gebieten
Mittheilung machen. Eine dieser Aufzeichnungen nennt uns die
St.Peterschen Güter auf den Höhen um den Donaudurchstich bei
Tuttlingen; die zwei andern die Klosterbesitzungen im Breisgau.
Hauptsächlich wurden natürlich dann schriftliche Documente
abgefaßt, wenn Unsicherheit über Recht und Besitz entstanden war.
So enthält ein Pergamentrodel, der ebenfalls noch dem 14.
Jahrhundert angehört, die Zeugenaussagen in einem Processe wegen
Neubruchzehnten zwischen dem Pfarrrector zu Seeberg und dem
St.Peterschen Propste zu Herzogenbuchsee; aus acht Orten wurden
Zeugen herangezogen, die über Rechte und Besitzungen ihre Aussagen
machten.
„Wann Abt Erhard sein Leben beschloß,“ sagt der Geschichtschreiber
P. Baumeister, „steht nicht fest; im Liber Vitae ist von Abt
Petrus Gremmelspach berichtet, daß er am 23. November 1403 starb;
diese Behauptung kann nur bestehen, wenn man die zwei folgenden
Aebte aus der Abtsreihe streicht. Der erste derselben wird aber
von demselben Abt Gremmelspach in den Abtskatalog eingereiht, und
daß der zweite regiert habe, bezeugen die Acten und die besondern
Insignien. Ueberhaupt findet man nirgends sowohl bezüglich der
Reihe der Aebte als auch ihrer Lebenszeit eine so große
Verwirrung, als von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Jahre
1420." Von Abt
Benedikt I, von Thannheim
(1401-1402),
der aus einem vornehmen Villinger Patriziergeschlechte stammte,
„berichten die Acten nur, daß er, ehe er zur Abtswürde erhoben
wurde, als Propst zu Betberg die Güter des Klosters gegen jegliche
Angriffe tapfer vertheidigte“. Wann Abt Benedikt starb, ist
ungewiß; alte Klosternachrichten sagen, am 25. Februar 1405;
danach ist anzunehmen, daß er seine Würde niederlegte; denn sicher
ist, daß zu Ende des Jahres 1402 an der Spitze des Klosters stand
Johannes III. (1402-1404),
„der am 2. Januar 1403 zu Freiburg das Bürgerrecht erneuerte“.
„Die Zeit seiner Regierung war kurz; denn im folgenden Jahre
begegnet uns in den Acten schon wieder ein anderer Abt Johannes,
der das Municipalrecht erneuerte und dabei ein vom vorhergehenden
Abte verschiedene Siegel gebrauchte. Jeder neugewählte Abt war
ehedem gehalten, im ersten Jahre seiner Regierung dieses Recht zu
erneuern.“
Aus dieser Zeit ist uns nur die eine Nachricht erhalten, daß im
Jahre 1403 dem Kloster „der halbe Theil einer Scheuer zu Freiburg
vor der langen Bruck‘ geschenkt wurde zu einem Seelgerett, d. i.
eine Stiftung zum Trost der Verstorbenen“.
Eine kurze Regierung nur war dem Abte Johannes III. bestimmt. Sein
Nachfolger war
Johannes IV. Kanzler
(1404-1409),
der im Jahre 1404 das Bürgerrecht zu Freiburg erneuerte. Dieser
Abt schloß einen Vertrag ab mit dem Bischof von Konstanz wegen des
vierten Theiles der Zehnten in Laufen und St.Ilgen und wegen der
bischöflichen Abgaben. An den Abt Diethelm von St.Trudpert
verkaufte er einen immerwährenden Zins von 4 Schilling, der
alljährlich von einem Hause zu Staufen bezahlt werden mußte. Unter
ihm wurde auch eine Schuld von 30 Goldgulden contrahirt.
Die Zeit des Todes Johannes IV. läßt sich nicht mehr genau
bestimmen; die Klosteraufzeihnungen besagen, daß im Jahre 1409
Heinrich IV. von Oettlingen
(1409-1414)
das Gotteshaus leitete. Aus der Regierungszeit dieses Abtes ist
nur die einzige Nachricht erhalten, daß am 21. Mai 1411, am Feste
der Himmelfahrt des Herrn, der Chor der Kapelle des hl. Nikolaus
in Waldau mit dem Altar zur Ehre der heiligen Jungfrau Maria durch
den konstanzischen Weihbischof Heinrich von Würzburg eingeweiht
wurde.
Heinrich V, von Hornberg
(1414-1427)
„stammte aus vornehmem Geschlechte, war ein Mann von
hervorragendem Geiste, der Rechte und Güter des Klosters
energischer Vertheidiger und eifriger Wiederhersteller".
Im gleichen Jahre, in welchem Abt Heinrich V. das Vorsteheramt zu
St.Peter antrat, nahm das Concil von Konstanz seinen Anfang. Die
Väter des Concils beriefen zur Erneuerung und Hebung der ins
Wanken gekommenen klösterlichen Disciplin das seit vielen Jahren
unterlassene Provincialkapitel. In dem der Stadt Konstanz
gegenüber gelegenen Kloster Petershausen wurde dasselbe im
Frühjahr 1417 abgehalten. Den Aebten des Benediktinerordens war es
unter Androhung des Verlustes ihrer Würde zur Pflicht gemacht,
dabei zu erscheinen. Im Herbste desselben Jahres weilte auch Abt
Heinrich V. von St.Peter in Konstanz; dort hatte indessen die Wahl
des Papstes Martin V. stattgefunden. Dieser Papst entsetzte im
November 1417 den Abt von Reichenau, Friedrich, einen Grafen von
Zollern, seiner Unwissenheit wegen seines Amtes und ernannte den
Abt Heinrich V. von St.Peter auch zum Abt von Reichenau.
Der seiner Würde entsetzte Abt, der sich der Gunst des Kaisers
Sigismund erfreute, unterwarf sich aber nicht und wußte sich,
obgleich er im Jahre 1419 samt seinem Anhange excommunicirt wurde,
zehn Jahre lang bis zu seinem am 1. August 1427 erfolgten Tode zu
behaupten. Er wurde in ungeweihter Erde begraben und fand erst,
nachdem er von der Excommunication gelöst war, an geweihtem Orte
seine Ruhestätte.
Jetzt erst konnte Abt Heinrich (als der 52. Abt) die Verwaltung
des Klosters Reichenau antreten. Doch nur kurze Zeit war es ihm
beschieden, den Krummstab auf der schönen Bodensee-Insel zu
führen; schon am 14, November 1427 schied Heinrich, „unseres
Klosters und der Reichenau Abt, mit fürstlicher Würde geschmückt“,
aus diesem Leben. Seine Krankheit, meinten einige, sei die Folge
von Gift gewesen, das man ihm beigebracht. Im Chor der Kirche zu
Reichenau unter der Orgel gab man ihm sein Grab.
Unter Abt Heinrich V. hatten bedeutende
rechtliche Veränderungen
bezüglich der Kastvogtei des Klosters
stattgefunden. Die Stadt Freiburg hatte im Jahre 1368 sich von der
Herrschaft des Grafen Egeno IV. losgekauft, diesem als
Entschädigung die Burg und Herrschaft Badenweiler gegeben und sich
dann unter den Schutz und die Herrschaft des Hauses Oesterreich
gestellt. Die Vogtei über die schwarzwäldische Benediktinerabtei
behielten aber die Grafen auch an ihrem neuen Wohnsitze bei. In
das hader- und fehdenvolle Treiben derselben wurde das Gotteshaus
in empfindlichster Weise hineingezogen. In einer Urkunde vom 20.
März 1392 finden wir mit andern auch „den erbarn geistlichen her
Heinrich, von Götz gnaden Abpt zu sant Peter“, als Bürgen für eine
Schuld, die Graf Konrad für seinen Vater Egeno IV. übernimmt.
(Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins XX, 324 ff.) Dieser
Graf Konrad aber achtete das Schutzrecht über die alte
zähringische Stiftung so gering, daß er im Jahre 1393 für seine
bei dem Freiburger Bürger und Gastwirt Bartmann Schultheiß
aufgesammelten Schulden, da es ihm nicht möglich war, dieselben
heimzuzahlen, dem Gläubiger die Vogtei über die klösterlichen
Gebiete zu Ror, Eschbach und Ibenthal zum Pfande gab. Die Schuld
wurde zwar bald abgelöst - die Urkunde erscheint durch Einschnitte
cassirt -, aber schon zwei Jahre darauf erfolgte eine dauernde
Verpfändung der Vogtei über die Thäler Ror, Ibenthal, Eschbach und
das übrige Gebiet des Klosters mit Leuten, Gütern, Gerichten,
Steuern, Nutzen, Zinsen, Diensten und Frohnden, mit Aeckern,
Matten, Holz, Feld, Wasser, Wunn und Weide und mit allen andern
Rechten und Vortheilen. Nur die Kastvogtei des Klosters selbst,
also die Vertretung desselben in Rechtssachen, den halben Antheil
am Gute todeswürdiger Verbrecher und den Wildbann behielt Graf
Konrad sich vor; alles übrige übergab er als Pfand für 600 Gulden,
"gut und recht an Gold und an Gewicht“, an den Ritter Hans von
Blumeneck. Die Unterthanen wurden angewiesen, diesem zu huldigen
und Gehorsam zu schwören.
Dieser Ritter Hans suchte nun aus seinem Pfande den größtmöglichen
Gewinn zu ziehen; dadurch wurden die Gotteshausleute und der Abt
schwer bedrückt. Gegen die Ansprüche des Ritters suchte und fand
der Abt beim Mangel aller Privilegien - das obenerwähnte, von
Kaiser Karl IV. gegebene war bedeutungslos - Zuflucht nur in den
Rechtsweisungen der Bauern. Auf seine Veranlassung hin wiesen 24
erfahrene Männer aus den einzelnen Thälern als erwählte
Schiedsrichter die Rechte, welche dem Vogt zugehörig seien,
wodurch das Weisthum vom Jahre 1416 zu stande kam.
Vier Jahre später wurde ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem
Abt und Convent von St.Peter die Summe von 600 Gulden gaben, womit
die verpfändete Vogtei von Hans von Blumeneck eingelöst wurde. Am
26. Februar 1421 erfolgte dann die Rückgabe derselben an den
Grafen Konrad. Dadurch wurde natürlich die Schuldenlast des
Klosters noch vermehrt, wie denn auch ausdrücklich berichtet wird,
daß Abt Heinrich im Jahre 1423 eine Schuld von 150 Goldgulden beim
Frauenmünster zu Freiburg aufzunehmen gezwungen war.
Solches Gebaren der Klostervögte war ein schlimmes Vorbild für
manche der obenerwähnten Uebergriffe, die sich Laien gegen das
Besitzthum des Gotteshauses erlaubten.
Das Weisthum vom Jahre 1416
.
Durch die Schenkung der Zähringer und die übrigen Vergabungen war
das Kloster St.Peter auf einem bedeutenden Territorium des
Schwarzwaldes Grundherr geworden. Die Aebte suchten sich die
Rechte, die aus der Grundherrschaft flossen, durch mannigfache
Rechtsweisungen zu sichern. Das älteste Dingrecht, welches in die
erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückreicht, sagt einfach:
„Alle Gerichte ohne Diebstahl und ohne Erdfall sind des
Gotteshauses; diese zwei sind eines Vogtes.“ Hierüber genauere
Bestimmungen zu geben, ist der Zweck des* Weisthums von 1416.
Darin wird jede andere Gerichtsbarkeit als die über das Blut dem
Kastvogt abgesprochen; nur beim Abt darf ein Unterthan Klagen
anbringen, und nur dieser hat zu strafen; überhaupt hat der
Vogtherr nichts zu gebieten über des Gotteshauses Leute und Gut,
weder „im Holz noch im Feld“, weder auf den Seldgütern noch auf
den Lehen; denn alles ist dem Kloster von der Herrschaft Zähringen
frei und ledig Gott zu Lob und ihren Seelen zum Heil gegeben
worden. (E. Gothein, Die Hofverfassung auf dem Schwarzwald,
dargestellt an der Geschichte des Gebiets von St.Peter (Zeitschr.
f. Gesch. d. Oberrh., Neue Folge, I, 268)
Dem Vogte aber blieb ganz zu eigen die Gerichtsbarkeit über das
Blut, Das war ein Recht, welches der Abt schon nach den
kirchlichen Bestimmungen nie besitzen konnte. „Geschieht, daß
einer den andern zu Tod schlägt, so soll .…. der Vogt besetzen ein
Gericht von 24 Mannen aus der Vogtei oder auf den Seldgütern
gesessen, und es soll das Gericht sitzen an dem Schwibbogen, an
der Wegscheiden, an der freien Straße, oder wo das dem Vogt
gelegen ist in den vier Zeichen. Und ist der Uebelthäter nicht
gefangen, also daß er nach dem Todtschlag gewichen ist, so soll
man auf des Herren Klag nach dem Uebelthäter rufen, zu den vier
Zeichen zum dritten Mal, die Klag zu verantworten, und kommt er
nicht, so soll man von ihm richten (über ihn Recht sprechen) nach
der Urtheilsprecher Erkenntniß.“ Sobald es im Gerichte dem
Verbrecher „an Hals und Hand geht“, steht der Abt vom Vorsitz auf,
legt seinen Stab nieder und nimmt denselben erst wieder auf, wenn
der Urtheilsspruch ergangen ist: „da es einem an seinen Leib
ginge, da hat ein Herr von St.Peter nicht darob zu richten, dann
es ging ihm an sein Amt.“
In der dem Vogt zugestandenen Criminalhoheit waren aber doch gar
manche Befugnisse inbegriffen; so z. B. erhielt der Kastvogt an
den Bußen für Frevel, über die er nichts zu entscheiden hatte, nur
um des Stutzrechtes willen, das er über Land und Leute übte, einen
Antheil.
Eine Bestimmung des Weisthums von 1416 sagt: „Wäre es, daß ein Abt
über einen Mann erzürnt würde, so möchte er wohl einen Vogtherren
bitten, daß er ihm in Gnad hülfe.“ Später faßte man dies geradezu
dahin, daß ein Unterthan, dem der Abt Gewalt anthue, den Vogt,
derjenige dagegen, dem es der Vogt thue, den Abt zu seinem Schutze
anrufen dürfe. (E. Gothein a. a. O. S. 269. 271. - Ueber die „vier
Zeichen“ heißt es Annal, IL, zu 1615, p. 151: Die 4 Zaichen deß
Gottschauseß Freyheit seindt, wie folgt:
Erstlich daß Capelle an der Staig bey der Mühlin (die alte, untere
St.Ursula-Kapelle). - Daß andere unden an dem scheurwäldelin,
allda ein Capellen gestanden sein soll. - Daß dritt steht noch,
ein iunger aichbaum in dem schachen, wie man auf dem schweighoff
gehet. - Daß viert uff der höhe ob den weeg gegen dem schaffhoff.)
Das Weisthum von 1416 gibt uns ferner über die wirthschaftliche
und sociale Lage der Bewohner des Klostergebietes ganz genaue
Aufschlüsse.
Außer dem Besitze adeliger Ministerialen gab es von Anfang an im
Gebiet von St.Peter dreierlei Güter: Meierhöfe, Lehen, Seldgüter
(daraus wurden später „Seelgüter“). Meierhöfe besaß das Kloster
ursprüngliich wohl in jedem seiner Thäler einen, jedenfalls in
Eschbach, Ibenthal und Waldau. In sämtlichen Thälern hatten die
Bauern ihre Höfe als Erblehen mit sehr weitgehender
Verfügungsfreiheit erhalten; auf der Höhe aber, in weitem Umkreis
um das Gotteshaus, war das Land als Seldgut ausgegeben. Rund um
die Klostergebäude selbst dehnten sich weite Matten und einige
Felder, das „Ingerüte“, aus; hier betrieben die Mönche Viehzucht
und Landwirtschaft im Eigenbau.
Die Seldner, eigentliche Taglöhner, saßen theilweise als
Zeitpächter auf ansehnlichen Gütern, theilweise als kleine Leute
in Häuschen mit ein wenig Ackerfeld. „Der Abt allein hat Kraft und
Recht, die Güter zu setzen und zu entsetzen, und damit zu thun und
zu lassen, wie er will und ihm füget, ohne alle Gefährde.“
Demgemäß mußten die Inhaber ihre Güter von jedem neuen Abt um
„Erschatz“ empfangen; als „fahrende Leute“, die kein Vieh haben,
aber Jahr und Tag auf des Gotteshauses Gütern bleiben, werden sie
bezeichnet. Damit man sie dulde, gaben sie dem Vogte jährlich
einen Schilling, dem Kloster leisteten sie einen Frohntag.
Die Mehrzahl der in den Thälern angesiedelten Bauern waren Freie;
aber Gotteshausleute saßen mitten unter ihnen. Anfangs erhielten
die meisten Bauern nur ein einzelnes Lehen. In den abgelegenen
Vogteien Waldau auf der Höhe und Lauterbach am Kandel blieb dieser
Zustand dauernd; hier finden wir immer dieselben 10 Bauern auf 10
Einzellehen, dort dieselben 5 Bauern auf 5 Lehen und dazu ein
Halblehen, das durch seinen Namen „das Schulmeisterlehen“ auch in
seiner Bestimmung gekennzeichnet wird. Die meisten Lehen änderten
sich im Laufe der Zeit in ihrem Bestande, es trat bisweilen
Zersplitterung der Güter ein, dann wieder eine Zusammenziehung
derselben.
Die Größenbestimmung eines Lehens war eine überaus urwüchsige. Im
Rechte des Dinghofes zu Eschbach wird bestimmt, daß der Zaun um
Haus und Hof „so weit sein soll, daß ein jeglicher Mann mit einem
ziemlichen Stein von einem Ende zu dem andern werfen
möge“(Weisthümer, gesammelt von Jakob Grimm. Göttingen 1840.
Erster Theil, S. 355.), und ebenso wird noch 1419 eine Halde zum
Roden verliehen, «breit eines Steinwurfes unter dem Arme weg“.
Diese altdeutsche Art der Abmarkung, früher wohl die allgemein
übliche, kam also hier noch im 15. Jahrhundert in Anwendung.
Die Last an Steuern und Diensten, die auf dem Bauer lag, war,
wenigstens in Friedenszeiten, keine drückende. Eine feste Abgabe
an den Vogt von 10 Pfund Heller für die Blutgerichtsbarkeit, und
20 Pfund Heller Steuer, das sogenannte „Unrecht“, dies ist für ein
Gesamtgebiet, das ursprünglich etwa 140 Höfe zählte, nicht zu
viel; dazu kamen noch von jedem bewohnten Hause 1/2 Malter Hafer
und zwei Hühner als Gebühr für den Schutz des Hausfriedens.
Die Leistungen an das Gotteshaus, als an die Grundherrschaft,
waren natürlich bedeutender. Die Geldabgabe ans Kloster war zwar
noch geringer als selbst die Vogtssteuer: nur 5 Pfennig zu jedem
Dinggericht, 3 Pfennig Zins zum Andreastag für jedes Lehen. Die
Naturalabgaben folgten der Billigkeit gemäß dem Gange der
bäuerlichen Wirtschaft: zu Ostern Eier, im Mai Käse, im Herbst
Hafer. Anfangs waren die Lehen wohl ungefähr ziemlich gleich groß
und auch ungefähr gleich belastet. Indessen hielt man sich mit
Vorliebe an besondere und einmalige Abgaben. Daher kam es, daß im
Verlaufe der Zeit jeder Bauernhof mit besondern Leistungen
belastet war; und hierbei ist gar keine Regel zu erkennen. Wie die
Verschiedenheit auch bei gleichen Lehen allmählich entstanden ist,
läßt sich nicht mehr nahweisen.
Bei der Erhebung dieser Abgaben wurde aber eine sehr nachsichtige
Praxis geübt, die einen trefflichen Ausdruck erhält in der
Bestimmung: „Wer den Hafer nicht gibt zu St.Andreastag (30.
November), der soll ihn geben zu St.Nicolaustag (6. December) oder
zu St.Thomastag (21. December) oder zum spätesten zu
St.Hilariustag (14. Januar); wer ihn dann nicht gibt, der soll ihn
zum März auf den Pflug bringen schzur Frohnd); und thäte er auch
das nicht,. so soll er dem Herren so viel mehr bezahlen, als davon
versäumt wird.“
Wichtiger als diese besondern Abgaben waren die Abzüge, die man je
einmal in größerem Betrage vom Vermögen der Bauern machen konnte:
die Todfälle, Erschätze und Drittheile. Der „Fall“, wonach beim
Tode das beste Thier aus dem Stalle oder das beste Gewand des
Verstorbenen gegeben werden mußte, war auch auf die freien Leute
ausgedehnt als Entgelt für die Nutzung des Weidganges und der
Beholzung in den Klosterwäldern. Der „Erschatz“, der in der Höhe
eines Jahreszinses bestand, wurde beim Empfang eines Lehens
bezahlt. Zufolge der im Schwarzwald fast überall gebräuchlichen
Dreitheiligkeit wurde bei jedem Besitzwechsel des Gutes, sei
derselbe durch Tod oder durch Veräußerung erfolgt, die fahrende
Habe in drei Theile zerlegt, wovon der eine der Grundherrschaft,
hier also dem Kloster, zukam. Wurde aber das Gut von dem lebenden
Besitzer verkauft, so gab er überhaupt vom Kaufpreis ein Drittel,
außer wenn er sich wieder in St.Peterschem Besitze ankaufte.
Ueberblickt man die Summe dieser Leistungen, so erscheint ihre
Anzahl groß, ihr Betrag dennoch nicht bedeutend.
In allen Vogteien, auf dem Seldgut ebenso wie in den Thälern,
bestand eine Frohnhofverfassuug in der gewöhnlichen Form zu Recht.
Sie war gegründet auf dem freien Eigenthum eines einzelnen
Grundherrn, des Abtes von St.Peter. Dessen Dinghof war der
politische Mittelpunkt für jedes Thal, das Kloster selbst
derjenige des ganzen Gebietes. Urtheile, die „stößig“ waren, oder
solche, die des Gotteshauses Rechte zu verlegen schienen, wurden
deshalb auch vor das Gericht gezogen, welches der Abt in Person an
dem Thorweg des Klosters besetzte.
Dreimal jährlich kamen die Bauern zur Rechtsprechung in den
Dinghof zusammen; jeder mußte bei Gefahr einer Geldbuße
erscheinen. Mitte Februar war der wichtigste Dingtag; da wurde der
Dingrodel verlesen. Nur an diesem Tage wurden Uebertragungen von
Gütern vorgenommen und Streitigkeiten über solche ausgetragen.
Wollte der Abt selbst das „Ding“ abhalten, so war in den
entferntern Thälern für standesgemäße Aufnahme in billiger Weise
gesorgt; im Rechtenbach z. B. war bestimmt, daß dem Bauern im
Dinghof, dem die Bewirtung des Abtes oblag, das halbe Lehen sieben
Schuh breiter gemessen werden solle als den übrigen Bauern. Auf
dem Wege hielten bestimmte Bauern dem Abt den Steigbügel und
führten sein Roß am Zaum; sie waren dafür vom Dinggeld befreit.
Kam der Abt nicht selbst, so führte der Inhaber des Meierhofes den
Vorsitz, er „verbannte“ das Gericht und forderte alsdann die
Beisaßen auf, gemäß ihrem Eide alles zu rügen, was ihnen bußwürdig
dünke in Feld, Wasser, Wunn und Weide, wem immer auch diese
zugehören mögen.
Eine Frohnhofverfassung dieser Art gab viele Freiheit; es war die
Summe der Berechtigungen groß genug, um die sociale Lage der
Inhaber der Lehen wie der Eigenleute des Gotteshauses als eine
günstige erscheinen zu lassen. Dazu kommt noch, daß die Person des
Unterthanen gegen willkfürliche Verhaftungen, sein Eigenthum gegen
willkürliche Pfändung hinreichend geschützt war. Erst wenn er den
dritten Gang nach der Steuer umsonst gethan, durfte der Untervogt
ein Pfand nehmen, das in des Klosters Freihof unter dem Frieden
desselben einstweilen aufbewahrt wurde. Verhaftet aber durfte ein
belehnter Mann nach dem Weisthum von 1416 nur dann werden, wenn er
„mit seinem Gute sein Unrecht nicht bessern“ konnte. Ein
„schädlicher Mann“, der im Verdacht stehe, flüchten zu wollen,
sollte von des Gotteshauses Knechten ins Gefängniß beim Kloster
geführt werden .
Bezüglich des Kaufes und Verkaufes gab es keinerlei Beschränkung,
ja nicht einmal eine solche des freien Zuges für die Eigenleute
des Gotteshauses. „Wer auch bei lebendem Leib fährt von dem Gut,
ist er schon des Gotteshauses eigen, so gibt er keinen Fall, das
Gotteshaus muß des Falles warten, bis daß er stirbt“, heißt es im
ältesten Dingrecht. Auch später wurde der freie Zug ohne
Unterschied nur davon abhängig gemacht, daß der Wegziehende seine
Schulden ans Gotteshaus oder an Unterthanen bezahlt habe.
In einem Theile dieser Bestimmungen ging im Laufe des 15.
Jahrhunderts eine Umgestaltung vor sich, die manchen veränderten
Verhältnissen entsprechend eine Neuordnung erforderte, welch
letztere in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auch erfolgte.
Auf Abt Heinrich V. folgte
Johannes V. Tüffer (1427-1439),
geboren zu Kirchheim in Württemberg, „der in Vertheidigung der
Rechte seines Klosters keinem seiner Vorgänger nachstand“. Als das
Concil von Basel im Jahre 1431 zusammengetreten war, wandten sich
der Abt Johannes und der Convent von St.Peter mit bittern Klagen
an die versammelten Väter, weil von seiten mehrerer Adeligen
schwere Bedrängniß über das Gotteshaus gebracht und demselben auch
manche Güter weggenommen worden waren. Die Synode gab am 5.
Februar 1435 den Aebten von St.Blasien, St.Trudpert und
Thennenbach den Auftrag, solchen Uebelthätern entgegenzutreten und
selbst die Strafe der Excommunication anzuwenden, bis die Frevler
von ihrem Treiben abstehen und Genugthuung leisten würden.
Am 26. Februar desselben Jahres bestätigte dann das Concil von
Basel die Freiheiten, Gnaden, Privilegien und Rechte des Klosters.
Da zu dieser Zeit die zum St.Peterschen Klostergebiet gehörige
“Kirche zu Neukirch auf dem Schwarzwald neu gebaut und consecvirt
worden war, verliehen am 8. Mai 1435 die beim Concil anwesenden
Bischöfe Matthäus Raulensis, Antonius Sudensis und Heinrich
Siginensis allen Christgläubigen, wenn sie an gewissen Festtagen
nach reumüthigem Empfange der heiligen Sacramente diese Kirche
besuchen und zum Ausbau und Schmuck derselben beitragen, je einen
Ablaß von 50 Tagen.
Eine besondere Auszeichnung wurde dem schwarzwäldischen Stifte im
Jahre 1436 zu theil, indem am 18. December genannten Jahres das
Concil in Basel dem Abt Johannes von St.Peter und seinen
Nachfolgern
das Privilegium der Pontificalinsignien
verlieh.
Zehn Jahre bereits stand Abt Johannes V. dem Kloster vor und hatte
durch seine Sorgfalt und seinen Eifer manche Schäden geheilt, da
kam neues schweres Unheil über das Gotteshaus. Im Jahre 1437 wurde
das Kloster zum zweitenmal durch eine Feuersbrunst verheert. Die
Kirche und, wie es scheint, der größte Theil der Wohnungen wurden
in Asche gelegt; auch die Urkunden der päpstlichen und
kaiserlichen Privilegien des Klosters gingen dabei zu Grunde.
Abt Johannes überlebte dieses Unglück seines Gotteshauses nur
kurze Zeit. Am Feste Mariä Geburt 1439 sied er aus dieser
Zeitlichkeit, nachdem die letzten Jahre seines Lebens noch durch
eine Irrung mit den Dominikanern zu Freiburg wegen einer
Korngülte, welche das Predigerkloster von einigen Gütern zu
Ehrenstetten an St.Peter zu fordern hatte, und durch eine
Streitigkeit mit dem Johannitercomthur der Häuser zu Freiburg und
Heitersheim wegen Güterzehnten im Gebiete von Seefelden getrübt
worden waren. Zwar wurde in beiden Fällen zu Gunsten von St.Peter
entschieden, doch mußte von da an das Kloster alljährlich einen
kleinen Fruchtzins, 2 Scheffel Weizen und 2 Scheffel Roggen, an
die Commende abgeben.
Der Nachfolger des Abtes Johannes V.,
Jakob II., Vogt von
Altensummerau (1439-1443),
erhielt vom Concil zu Basel den Auftrag, die Kirche in Simonswald
dem Collegiatstifte zu Waldkirch zu incorporiren und zu diesem
Zwecke die freie Resignation des dortigen Pfarrers vorher
entgegenzunehmen. Schon Abt Johannes V. war einige Monate vor
seinem Tode mit dieser Angelegenheit betraut worden, hatte
dieselbe aber nicht mehr zur Ausführung bringen können. Abt Jakob
berief nun im Monat Juni 1441 „als Executor und Commissarius in
sein Residenzhaus zu Freiburg“ alle an der erwähnten Incorporation
Betheiligten, und am 14, August desselben Jahres unirte er,
ebenfalls in seinem Residenzhaus zu Freiburg, die Kirche in
Simonswald dem erwähnten Collegiatstift zu Waldkirch, nachdem der
Unterhalt für einen ständigen Vicar und eine jährliche Pension für
den resignirten Rector der Kirche festgesetzt war.
Abt Jakob Il. starb am 8. August 1443. Sein Nachfolger,
Konrad von Hofen (1443-1449),
begann das durch das Feuer verwüstete Gotteshaus wieder
herzustellen und „war der erste aus der Reihe der Aebte von
St.Peter, welcher die Pontificalinsignien trug“. Gleich im ersten
Jahre, da Abt Konrad an der Spitze der St.Peterschen
Klosterfamilie stand, schickte er eine Gesandtschaft nach Wien und
erhielt die Bestätigung des von Kaiser Karl IV. im Jahre 1361
gegebenen Diplomes; am 28. October 1443 nahm Kaiser Friedrich III.
das Kloster St.Peter in seinen und des römischen Reiches Schutz.
Nachdem Abt Konrad im Februar 1449 eine Irrung mit dem
St.Margarethenstift Waldkirch wegen der Dinghöfigkeit der
sogenannten „Bünde“ im Glotterthal zu Gunsten seines Gotteshauses
zu Ende geführt, starb er noch in demselben Jahre, wahrscheinlich
als Opfer der Pest, des sogenannten schwarzen Todes, der damals
durch ganz Mitteleuropa zog und die Hälfte der Menschheit
hinwegraffte. In der Marienkapelle fand der Abt seine Ruhestätte.
Zum Nachfolger in der Abtswürde zu St.Peter erhielt er
Burkhardus von Mansberg
(1449-1453),
über dessen Thaten die alles verzehrende Zeit uns keine
Nachrichten erhalten hat“. Ihm folgte als der dritte infulirte Abt
Johannes VI. von Küssenberg
(1453-1469),
„aus ganz vornehmem Geschlecht“. „In welch kläglichem Zustand das
Kloster, von Schulden fast erdrückt, dem neugewählten Abt
übergeben wurde, läßt sich nicht beschreiben.“ Wahrscheinlich
durch den Abt Johannes VI. veranlaßt, nahm sich Mechtild, die
fromme Gemahlin des Herzogs Albrecht von Oesterreich, des
Gotteshauses an und „sandte in Abwesenheit ihres Gemahles ein
Schreiben an die Gerichtsherren zu Freiburg, sie sollten das
Kloster erhalten, und die Hypotheken - die Gläubiger nämlich
drängten auf Zahlung - und die Güter nicht wegnehmen lassen zu
nicht wieder gutzumachendem Schaden für Kloster und Gottesdienst“
Wohl der freundlichen Gesinnung und Intercession dieser Fürstin
war es zu danken, daß Graf Ulrich von Württemberg, „den die
genannte Herzogin ihren Bruder nennt“, dem Abte, „der vergeblich
sich alle Mühe gab, Geld zu erhalten“, mit einer Summe zu Hilfe
kam. Um dem Kloster in seiner bedrängten Lage etwas aufzuhelfen,
vergabte er ferner an dasselbe die eine der beiden Pfarrkirchen zu
Bissingen mitsamt dem Patronatsrecht, ferner die Kaplanei daselbst
und die Nutzung des Burggrabens. Da der Abt und Convent zu
St.Peter die Propstei Jesingen mit einem einträglichen Gute an den
Grafen abtraten, so übernahm dieser an Stelle des Klosters mehrere
bedeutende Lasten und bezahlte viele Schulden für dasselbe. Ferner
verzichtete er für sich und seine Nachkommen auf alle Rechte (als
Vogtsrechte und andere Dienstbarkeiten) auf des Gotteshauses Güter
in seinen Landen und garantirte dem Kloster durch Urkunde vom 15.
Juni 1453 den ewigen und ungestörten Besitz.
Da zwischen den zwei Pfarrkirchen in Bissingen, St.Maria und
St.Michael, Mißhelligkeiten bezüglich der Zehnten und anderer
Rechte entstanden waren, so gab der Graf am 3. Februar 1468 dem
Abt Johannes die Erlaubniß, die beiden Kirchen zu uniren. Am 7.
März desselben Jahres wurden die beiden Gotteshäuser durch den
Generalvicar von Konstanz in der Weise vereinigt, daß fortan die
Frauenkirche daselbst die Pfarrkirche sein sollte. Damals war
Leutpriester zu Bissingen Pater Petrus Emhardt, der nachher zur
Abtswürde in St.Peter erhoben wurde. Bischof Ludwig von Konstanz
incorporirte alsdann am 14. Juni 1476 die Pfarrei zu Bissingen mit
allen ihren Einkünften und Rechten dem Kloster St.Peter.
Als Graf Ulrich im Jahre 1480 starb, schrieb man, eingedenk der
Gutthaten, die er dem Gotteshause erwiesen, seinen Namen als den
eines besondern Wohlthäters in die Klosterannalen ein.
Abt Johannes sah sich gezwungen, mehrere seiner schwäbischen Güter
zu veräußern; so verkaufte er im Jahre 1454 ein Zinslehen bei
Nabern, und „weil die Nothlage des Gotteshauses es so erforderte“,
vier Jahre später einen Theil des größern Zehnten im Gebiet der
Pfarrei Weilheim an das Prämonstratenserkloster Adelberg.
Die bedrängte Lage des Klosters wollten sich, wie es scheint, auch
einige der benachbarten Adeligen zu nutze machen, so die Freien
von Kippenheim und Adam Schnewelin, die in einer Streitsache gegen
St.Peter vom Freiburger Senat zurückgewiesen wurden, dann ein
anderer Schnewelin, Namens Johannes, der auf der Burg Wieseneck
saß und wegen verschiedener Einkünfte eine längere Streitigkeit
mit Abt Johannes von St.Peter hatte.
Solches Vorgehen von seiten der Vornehmen wirkte verführerisch
auch auf andere, wie sich aus einer gerichtlichen Entscheidung vom
Jahre 1465 ergibt. Der Abt Johannes hatte dem Hanmann Spizhirn ein
Zinslehen zu Gundelfingen verpachtet; da derselbe aber jahrelang.
keinen Zins bezahlte, wurde ihm dasselbe wieder entzogen. Seine
Erben jedoch machten den Versuch, das Gut als ihr Eigenthum zu
beanspruchen, und ließen die Sache zur gerichtlichen Entscheidung
kommen, die aber zu ihren Ungunsten ausfiel.
In demselben Jahre hatte das Kloster auch eine Irrung mit der
Johannitercommende zu Neuenburg am Rhein. Es handelte sich um
"einen ständigen Zins von einigen Gütern im Bugginger Gebiet“, der
an die Commende zu zahlen war, und zwar bestand derselbe in „4
Sester Nüssen, 2 fetten Hähnen und 10 Schilling“. Die Entscheidung
ward zu Gunsten der Commende gegeben.
Das wichtigste und für die Folge einflußreichste Ereigniß aus der
Regierungszeit des Abtes Johannes VI. ist
die Abfassung des sogen. großen
Dingrodels vom Jahre 1456.
Derselbe ist in seinen wesentlichen Theilen eine Zusammenfassung
der in den einzelnen Hof- und Dorfordnungen bisher zerstreuten
Bestimmungen und ist eines der vollständigsten Bauernrechte, die
uns erhalten sind.
Die wirtschaftliche Lage der Schwarzwälder Bauern war im Laufe des
15. Jahrhunderts ungünstig geworden; es war eine Entwerthung des
Grundbesitzes eingetreten, so daß sogar manche der weniger
erträglichen Güter brach liegen blieben, - auch eine der Folgen
der so heftig auftretenden Epidemien. Wegen der bedrängten Lage
des Klosters mochten jetzt auch die Steuern und Abgaben strenger
eingefordert werden - es entstand „eine Zweiung zwischen den
ehrbaren Leuten der Vogtei und dem Abt“. Die Leistungen an das
Gotteshaus waren thatsählich gar nicht bedeutend, und dieses hatte
geringen Gewinn davon; aber eines wurde von den Unterthanen oft
hart empfunden und konnte in der That für den Wohlstand Einzelner
manchmal bedenklich werden: das war die oben erwähnte sogen.
Dreitheiligkeit. Diese war die Ursache, daß sich jene „merklich
beklagten, allzu beschwert zu sein, und darauf mit Ernst baten,
solchen Drittheil abzulassen“.
Abt Johannes verschloß diesem Ansuchen sein Ohr nicht; unter
Vermittelung des Kastvogtes, des Markgrafen Rudolf von Hachberg,
kam eine Einigung zu stande. Man wollte von beiden Seiten eine
genaue Festsetzung „ihrer beider Rechte, Gewohnheiten und
Herkommen“, die nun nicht nur für dieses und jenes Thal, sondern
für die ganze Kastvogtei gelten sollte; diese bestand noch aus den
Thälern Eschbach, Ibenthal, Ror, Lauterbach und den Seldgütern.
Zu diesem Zwecke wurden Schiedsleute von beiden Parteien bestimmt
und diesen vom Markgrafen ein Obmann beigegeben. Von diesem
Schiedsgerichte wurde nun nicht nur beigezogen, was noch an
«etlich Bücher und alten Register und Rodel des Gotteshauses“
vorhanden war, sondern es wurden auch die ältesten Unterthanen und
sogar die Nachbarn aus Ebnet und St.Märgen „bei ihren Gelübden und
Eiden“ verhört. Man verfuhr so, um alles das und nur das in dem
neuen Dingrodel zu vereinigen, was immer für ein Bauernrecht des
Schwarzwaldes in jenen Zeiten von Wichtigkeit war.
So entstand das „Dingk-Recht zu Espah, Ywa, Rohr und Luterbach“,
gewöhnlich „der große Dingrodel“ genannt. (Dingk-Recht zu Espach,
Ywa, Rohr und Luterbach. L. c. p. 9: Jtem dis sind die Recht des
Gots Huses zu sannt Peter in dem Shwarßwald Sannt Benedictenn
Ordeun Constenzer Bistumb, die sye haben über ir Lütt unnd über
ire gütter, alß man die yerlich kündet unnd künden sol in irenn
Dingkhoffenn zu Espa, zu Ywan, zu Ror, unnd im Lautterbach im
Glotertal, onn andere recht, die sye sunderlich haben an irenn
gütternn, die in die Dingkhöff gehörend.) Die weitaus bedeutendste
Neuerung war die, daß die Dreitheiligkeit vom Kloster aufgegeben
wurde. Hundert Gulden gaben die Unterthanen sofort als
Ablösungssumme und verpflichteten sich im übrigen, den „Ersatz" zu
geben: den einfachen bei jedem Erbe, den doppelten beim Verkauf,
von beiden Contrahenten je einen. Einfacher „Ersatz“ hatte immer
gegeben werden müssen, und die Bemessung gleich einem Jahreszins
war sehr gering; er betrug in den vier Vogteien für jedes Gut nur
8 Schilling. Stillschweigend wurde an Stelle des alten Begriffs
„Lehen“ der allgemeine „Gut“ eingeführt, obgleich die jetzigen
Güter durchweg mehr als ein altes Lehen betrugen, ja oft zwei,
drei und noch mehr Lehen umfaßten.
Am größten war der Gewinn für die Seldgüter, denn den Inhabern
derselben ward hierdurch das Erbrecht an ihren Gütern gewährt.
Wirtschaftlich unterschieden sie sich fortan von den Lehenleuten
nur dadurch, daß ihr Grundzins nicht fest bestimmt war. Es war von
sehr geringer Bedeutung, daß das Gotteshaus sich diesen „Erschatz“
sichern wollte, indem „beredt wurde, das die erschatz herrnrecht
sin sollend, und kein versetzen, verpieten, noch pfenden dem
gotschus daran kein Schaden bringen solle“.
Bezüglich der Güter wurde festgesetzt, daß „niemand des
Gotteshauses eigene Güter ohne eines Abtes oder seines Amtmannes
Willen und Erlauben verkaufen oder versetzen soll, darum daß die
Güter dem Gotteshaus und den Unterthanen zum nützlichsten und
besten verliehen und nicht zergengt (getheilt) werden sollen". Die
Untheilbarkeit der Höfe, zunächst nur Verwaltungsmaßregel, wurde
durch die regelmäßige Anwendung bald Recht.
Ferner wurde bestimmt: „Wer seine liegenden Güter verkaufen will,
der soll dies thun in des Gotteshauses Gerichten im Beisein des
Amtmannes und einiger Gerichtsleute, und es soll der Verkäufer und
Käufer von Stund an den Kauf einschreiben lassen, und wer das
nicht thäte, bessert (bezahlt als Buße) dem Gotteshaus ein Pfund
Pfennig dafür.“
Sodann wurde jetzt das Vorzugsrecht der Erben und des Gotteshauses
beim Verkauf schärfer betont: „Wer seine Güter verkaufen will, der
soll sie drei stund (mal) öffentlich feil bieten; wollen die
nächsten Erben kaufen, so soll er ihnen das vor andern geben oder
dem Gotteshaus.“ Ja, nach dem jetzt eingeführten „Zugrecht“ sollte
auch nach geschehenem Verkauf eines Gutes an einen Fremden den
Erben und dem Gotteshaus, wenn sie gute Sicherheit geben, das
Recht verbleiben, um denselben Preis, den der Fremde gegeben, das
Gut einzulösen.
Beim Uebergang des Gutes von den Eltern auf die Kinder wurde, ohne
daß besondere Bestimmungen darüber getroffen worden wären, das
Minorat bald Gewohnheitsrecht. Meistens übergab der Vater bei
Lebzeiten dem Jüngsten das Gut zu sehr ermäßigtem Preise und
behielt sich ein „Leibgeding“ vor. Auch wenn die Eltern starben
und der jüngste Erbe unmündig war, wurde das Gut nur für ihn
verwaltet. Schon in den alten Dingrechten war bestimmt, daß das
Gotteshaus das Erbe Unmündiger verwalten solle. Der Abt ernannte
den Pfleger, und bäuerliche Schiedsleute entschieden die etwa sich
ergebenden Streitfälle.
Da das Kloster zugleich die Seelsorge in den dem Gotteshause
zunächst gelegenen Gebieten übte, so waren auch die individuellen
religiösen Beiträge in dem kleinen geistlichen Gemeinwesen
gesetzlich geordnet und fanden im Dingrodel mit andern kirchlichen
Vorschriften ihre Stelle, so „das Opfer an den vier Hochfesten
(hohziten)“ und „das Seelgerett derer, die zu dem heiligen
Sacrament gegangen“; letzteres betrug 37 Pfennig. Die Gemeinde
wurde hierbei als Einheit aufgefaßt: beim Todesfall eines
Einheimischen mußte aus jedem Hause Mann und Frau opfern, beim
Tode eines „ellenden Menschen“ - eines zugezogenen Fremden, deren
es bei der Freizügigkeit und bei der Bebauung der Güter mit
Knechten viele gab, - wenigstens eines von beiden.
Dies die wichtigsten Bestimmungen des großen Dingrodels vom Jahre
1456.
Die Rechtsentwilung des Mittelalters wurde für St.Peter durch den
Dingrodel zum Abschluß gebracht; auch die wirtschaftliche
Entwicklung war hiermit in ein ruhiges Geleise gekommen.
Dritte Periode.
1496-1614
Der Uebergang vom 15. zum 16. Jahrhundert schien dem Kloster
St.Peter, dessen Leitung in den Händen tüchtiger Aebte lag, eine
gedeichliche Fortentwicklung zu verheißen. Da kam die Zeit der
großen Glaubensspaltung, die dem Gotteshause gerade in seinen
ältesten Besitzungen sehr bedeutende materielle Nachtheile
brachte; doch wurden ihm dieselben zum Theile durch anderweitige
Erwerbungen ersetzt. Schlimmer war es für das zähringische
Benediktinerstift, daß die letzten Decennien dieser Periode
einzelne Vorsteher an der Spitze desselben sahen, deren Regierung
dem Gotteshause nicht zum Vortheil war.
Im Sommer des Jahres 1469, in der Woche nach dem
Frohnleichnamsfeste, legte Abt Johannes VI. sein Amt nieder; er
begab sich auf die Propstei Herzogenbuchsee und verblieb dort bis
zu seinem am 25. Februar 1484 erfolgten Tode. (Zwölf Saum Wein
wurden für ihn alljährlich bestimmt „zu seinem Leibgeding“.)
Nach der Resignation des Abtes Johannes VI. wurde zur
Vorsteherwürde in St.Peter erhoben
Petrus II. Emhardt (1469-1492),
geboren zu Weilheim in Württemberg, „ein Vorsteher, der um das
hohe Haus Oesterreich, in dessen Schutz er das Kloster empfahl, um
den Bischof von Konstanz, dessen Rathgeber er war, und um die
ganze Diöcese hohe Verdienste sich erwarb, der auch als der erste
Beisitzende der hohen vorderösterreichischen Regierung zu
Ensisheim genannt wird“.
Eine der ersten Handlungen des neuen Abtes war, daß er sich von
Bischof Hermann von Konstanz die Erlaubniß erbat, die von
altersher im Kloster verehrten Reliquien zu besichtigen und neu zu
fassen; es geschah dieser religiöse Act mit großer Feierlichkeit
bei einem Pontificalgottesdienst in Gegenwart der Aebte Nicolaus
von St.Trudpert und Burkard von Thennenbach. Aus den beiliegenden
Zetteln ergab sich, daß es jene Reliquien waren, die unter Abt
Eberhard noch vor dem Ende des 13. Jahrhunderts nach St.Peter
gebracht worden waren.
Abt Petrus hat das Lob, daß seine Verwaltung dem Gotteshause zu
besonderem Nutzen gereichte, wohl verdient. Er befreite das
Kloster von einem jährlichen Zins, den es an die Wilhelmiter zu
Oberried entrichten mußte, indem er denselben eine Wiese von 2
1/2, Jauchert im Kappeler Thal abtrat; dann beendete er in
friedlicher Weise und zum Vortheil des Klosters eine lange
dauernde Streitigkeit mit den Herren Richard von Zessingen und
Franz von Eschbach (B.-A. Staufen), welche unbegründete Ansprüche
auf Zinsen, die dem Gotteshause zugehörten, erhoben hatten; ferner
wurde auch unter Abt Petrus II. durch Hans Michel von Neuenfels,
den Vogt der Herrschaft Badenweiler, ein Vergleich abgeschlossen
in einer Irrung zwischen dem Gotteshaus St.Peter und dem Grafen
Rudolf zu Werdenberg, obersten Meister des Johanniterordens in
deutschen Landen, wegen neunthalb Jauchert Landes im Betberger
Banne. Endlich bewirkte er, daß, wie bereits oben mitgetheilt*,
die Kirche zum hl. Michael in Bissingen dem Kloster incorporirt
wurde.
Bei den benachbarten Klöstern stand Abt Petrus in hohem Ansehen;
von mehrern derselben wurde an ihn die Bitte gestellt,
authentische Abschriften päpstlicher Bullen und kaiserlicher
Diplome ihnen zu fertigen, so vom Propst und Kapitel des
St.Margarethenstiftes in Waldkirch, dann von den Klosterfrauen zu
Adelhausen bei Freiburg; auch als die Pfarrei Ehingen mit dem
Patronatsrecht vom Apostolischen Stuhle der Universität zu
Freiburg incorporirt wurde, fiel dem Abt zu St.Peter dieselbe
Aufgabe zu. Als einer der von Bischof Otto von Konstanz und
Erzherzog Sigismund von Oesterreich aufgestellten Schiedsrichter
fungirte der Abt im Jahre 1481 zu St.Blasien, wo zwischen den
Mönchen adeliger und bürgerlicher Abkunft eine bedauerliche
Spaltung eingetreten war. Auch Markgraf Philipp von Hachberg
ernannte den Abt Petrus zu seinem Rathe; derselbe war
Bevollmächtigter des Markgrafen, als diesem im Jahre 1488 von
Erzherzog Sigismund in Innsbruck das Lehen Schopfheim übertragen
wurde. Wegen seiner Verdienste um den Bischof und die Diöcese
wurde dem Abt für sich und seine Nachfolger das Recht, das
Almutium zu tragen, von Bischof Otto von Konstanz im Jahre 1487
verliehen.
Abt Petrus II. starb am 3. Februar 1492., Sein Nachfolger,
Simon Budner (1492-1496),
der vorher als Oekonom des Klosters seine Tüchtigkeit erprobt
hatte, verwaltete das Gotteshaus nur vier Jahre. Durch einen
Tausch, in welchem er einem Freiburger Bürger ein Grundstück j„am
obern Feld für ein anderes am niedern Werth an des Gotteshauses
Garten“ gab, rundete er das Besitzthum des Klosters zu Freiburg
ab; auch löste er einen jährlichen Zins ein, den St.Peter an das
Kloster Günthersthal zu bezahlen hatte.
Nach dem zu Anfang des Monats August 1496 erfolgten Tode dieses
Abtes wurde zum Vorsteher gewählt
Petrus III. Gremmelspach
(1496-1512),
"ein Vorsteher überaus verdient um das Kloster, dessen seit 60
Jahren in Trümmern liegende Kirche er von Grund auf neu erbaute,
das er mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausstattete,
der das Geschlechtsregister der Stifter, den Katalog der Aebte und
das Nekrologium schrieb und das Urbar wiederherstellte. Unter
seiner Regierung nahm auch das Kirchlein auf dem Lindenberg seinen
Anfang“.
Diese wenigen, aber inhaltsreichen Worte, mit denen der
Geschichtschreiber P. Gregor Baumeister seine Nachrichten über Abt
Petrus III. beginnt, zeigen schon, in welch hohem Ansehen dieser
Vorsteher bei den spätern Bewohnern des Gotteshauses stand. In der
That nimmt Abt Petrus Gremmelspach in der Reihe der Aebte von
St.Peter eine der allerersten Stellen ein.
„Sein Eifer fing beim Hause Gottes an“, berichten die
Klosterannalen; Abt Petrus III. machte sich sofort daran, die
Kirche, die seit der Feuersbrunst im Jahre 1437 noch immer öde
lag, wiederherzustellen. Am 2. October 1500 schon konnte
die Einweihung der neuen Kirche
stattfinden. Dieselbe wurde im Auftrage des Diöcesanbischofs Hugo
durch den dem Orden der Augustiner-Eremiten angehörigen
Weihbischof Dilmann von Tripolis vollzogen. Die Kirche hatte sechs
Altäre; der Hochaltar wurde geweiht zur Ehre der heiligsten und
ungetheilten Dreifaltigkeit, der heiligen Jungfrau Maria, der
heiligen Petrus und Paulus, der elftausend Jungfrauen und des
heiligen Ordensstifters Benedictus. In der Mitte vor dem Chore
befand sich der Kreuzaltar, und auf jeder der beiden Seiten je
noch zwei Altäre.
Schon am 10. April desselben Jahres war ein Ablaß allen jenen
verliehen worden, die nach reumüthigem Empfang der heiligen
Sacramente an einem der drei Hauptfeste Weihnachten, Ostern,
Pfingsten oder auch am Kirchweichfeste die Kirche andächtig
besuchten und für dieselbe irgend eine Gabe spendeten, - ein
Umstand, der gewiß zur rasen Vollendung des Gotteshauses
mitwirkte.
Bei der Herstellung des Baues stieß man auch auf die Gebeine
Herzog Bertholds III.; dieselben wurden in einem steinernen
Sarkophage wiederum an der frühern Stelle, im Kapitelssaale vor
dem Sitz des Abtes, beigesetzt. Auch die Krypta, woselbst die
Glieder der Stifterfamilie im Tode ruhten, wurde neu hergestellt
und ausgeschmückt, und darüber das in Stein ausgehauene Bild des
Gründers des Klosters, Bertholds II., angebracht.
Schriftliche Documente von hohem historischen Werthe sind uns
durch die Bemühungen des Abtes Petrus III. aufbewahrt geblieben.
Gleich im ersten Jahre seiner Regierung des Gotteshauses ließ er
ein
Nekrologium des Klosters
St.Peter
fertigen. Dieses Todtenbuch, von ihm selbst Liber vitae betitelt,
ist lediglich ein Auszug der ursprünglichen Nekrologien von
St.Peter, die jetzt sämtlich verloren gegangen sind, deren bis ins
11. Jahrhundert zurückreichende Einträge uns somit nur durch
dieses Werk des Abtes Peter Gremmelspach erhalten blieben. (Vgl.
über das Folgende: F. L. Baumann, Geschichtliches aus St.Peter, im
Diöc.-Arch. XIV, 63 ff.) Auf dem Blatte vor dem Liber vitae gibt
der Prälat einen Bericht über die Stiftung, das wiederholte
Brandunglück und den Neubau des Klosters. Alle diese
geschichtlichen Nachrichten über die Gründung des Gotteshauses und
die Geschicke desselben, die zeitlich der Regierung des Abtes
Petrus III. vorausgehen, stammen nicht etwa erst von diesem Abte,
sondern gehören einer frühern Zeit an; er hat sichtlich seine
Vorlage, soweit er sie lesen konnte oder soweit dieselbe überhaupt
erhalten war, wortgetreu abgeschrieben. Vermuthlich stand dieser
dem Abte Petrus III. vorliegende Bericht auch zu Anfang des
Todtenbuches, aus dem derselbe den Liber vitae ausgezogen hat;
denn es ist bekannt, daß freie Blätter zu Anfang und Ende solcher
Handschriften im Mittelalter gerne mit derartigen Berichten
ausgefüllt wurden. Inhalt und Stil dieser Mittheilungen zeigen,
daß die Vorlage dem frühern Mittelalter angehörte und daß Abt
Petrus sie eben nur wortgetreu und ohne eigene Beisätze
wiedergibt; dafür zeugt auch der Umstand, daß gleich der erste
Satz verstümmelt ist und daß der Schluß fehlt, indem mitten im
Satz abgebrochen wird. Für diese Nachrichten aus früherer Zeit ist
der Abt nur Uebermittler älterer Aufzeichnungen. Dann aber gibt er
auch noch selbständige Berichte über den Klosterbrand vom Jahre
1437, über den Neubau des Gotteshauses und die Weihe der Kirche im
Jahre 1500, sowie über Anniversarstiftungen. Die Nachfolger des
Prälaten setzten diesen Bericht fort und fügten namentlich eine
Reihe weiterer nekrologischer Angaben hinzu, wie auch andere ihnen
denkwürdig scheinende Mittheilungen.
Die dem Liber vitae folgenden freien Blätter wurden von Abt Petrus
benützt, ein
Verzeichniß der Stifter und der
Aebte
seines Klosters mitzutheilen. Der Aebtekatalog wurde im Kloster in
Ehren gehalten und in erweiterter Gestalt bis 1749 fortgesetzt.
Wichtiger als dieser Katalog ist das Verzeichniß der Stifter und
Wohlthäter von St.Peter; denn dasselbe gibt nicht eine trockene
Liste von Namen, sondern enthält außer diesen auch noch in kurzen
Sätzen ein Geschlechtsregister des Hauses Zähringen. Diese
Genealogie aber ist von besonders hohem Werthe, weil dieselbe
nicht erst zu Ende des 15. Jahrhunderts, sondern schon im 13.
Jahrhundert abgefaßt und auch hier Abt Petrus nur der getreue
Vermittler ist. Da diese Genealogie, wie bereits oben Seite 30
ausgeführt, schon dem Urbar des Klosters Thennenbach vom Jahre
1341 zur Vorlage diente, gehört dieselbe einer sehr frühen Zeit
an, und aus dem Inhalt läßt sich nachweisen, daß dieses
Geschlechtsregister nach 1191, aber vor 1206, also zur Zeit des
Abtes Berthold I., vielleicht von diesem selbst, niedergeschrieben
wurde.
So hat Abt Petrus III. durch seine Abschrift eine Geschichtsquelle
aus dem beginnenden 13. Jahrhundert der Nachwelt gerettet. Der Abt
ließ ferner auch Aufzeichnungen über verschiedene Klostergebiete
machen, wie eine Mittheilung über die Hofgüter des Klosters zu
Mauchen vom Jahre 1500 und insbesondere eine Beschreibung der
Besitzungen des Gotteshauses im Gebiete von Herzogenbuchsee vom
Jahre 1508 bezeugen. In letzterer wird zuerst eine historische
Notiz gegeben, dann das Weisthum mitgetheilt; hieran fließt sich
der Rodel über die Besitzungen in Romeltzberg, Buchsee und den
benachbarten Orten, und zum Schluß werden die Freihheiten und
Rechte des Klosters aufgezählt.
Mehrere Urkunden aus der Regierungszeit des Abtes Petrus III.
berichten auch von seiner auf die schwäbischen Klostergebiete sich
erstreckenden Thätigkeit. Im Jahre 1498 brachte er zwischen dem
Kloster und seinen vier Meiern zu Nabern, gegen die man wegen
rückständiger Fruchtzinsen hatte Klage erheben müssen, einen
Vergleich zu stande, der dann von Herzog Eberhard von Württemberg
bestätigt wurde. Im Januar des Jahres 1500 verschrieben der Abt
und der Convent von St.Peter dem Spital zum Heiligen Geist in
Wiesensteig eine jährliche Gülte von 15 Gulden von ihrem großen
Zehnten in Nabern, und im August 1508 wurde zwischen dem
Gotteshaus St.Peter, dem Kloster Adelberg und der Pfarrei zu
Reidlingen ein Vertrag abgeschlossen wegen der Zehnten im
Weilheimer Bann.
Bis zur Zeit des Abtes Petrus III. wurden die Pfarreien Neukirch
und Waldau vom Kloster aus pastorirt. Nunmehr stellten die
Einwohner dieser Orte an Abt Petrus die inständige Bitte, daß
ihnen ein ständiger Geistlicher gegeben werde. Der Abt entsprach
diesem Ersuchen und bestimmte im Jahre 1502 einen der Mönche des
Klosters, der als Pfarrvicar seine Wohnung in Neukirch zu nehmen
und von da aus die Parochianen beider Orte zu pastoriren hatte. Zu
derselben Zeit erwies sich der Abt diesen Gemeinden auch in
anderer Beziehung wohlgesinnt, indem er denselben, allerdings
nicht zum materiellen Vortheil des Klosters, gegen eine
Entschädigungssumme von 130 Gulden die Abgabe des Heuzehnten für
immer erließ.
Eine interessante Jahreszeitstiftung hat uns Abt Petrus in seinem
Nekrolog aufgezeichnet; dieselbe besagt, daß Bernhard Stromer von
Reichenbach und seine eheliche Hausfrau Genovefa von Endingen
„geordnet und gestiftet haben eine Jahreszeit zu St.Peter zu Lob
und Ehr Gott dem Allmächtigen, für ihn und seine Hausfrau und ihre
beiderseitigen Eltern, alle ihre Geschwister und alle ihre
Vorfahren und Nachkommen; das Anniversar solle begangen werden am
nächsten Donnerstag vor oder nach St.Ambrosiustag mit acht
Priestern und einer gesungenen Vigil und einem Seelenamt“. - Auch
über mehrere andere Jahrtagstiftungen wird aus dieser Zeit
berichtet, so aus den Jahren 1507 und 1511.
Abt Petrus erweiterte den Besitz des Klosters auch durch Kauf
eines kleinen Hauses und eines daran anstoßenden Gartens zu
Freiburg für 165 Gulden; „es war dieses Haus gelegen unten in der
Hellergassen, auch die Münzgassen genannt“. Die nachfolgenden
Aebte Adam, Johannes VII. und Daniel erweiterten dann dieses
Besitzthum noch, das als „Petershof“ Eigenthum des Klosters blieb.
Während der Regierung des Gotteshauses durch Abt Petrus III. wurde
auf dem von der Abtei nicht eine ganze Stunde entfernten
Lindenberge eine Kapelle gebaut, die später zu einer
Wallfahrtskirche wurde. Der Chronist des Klosters berichtet
hierüber zum Jahre 1503 also: „Um diese Zeit nahm die Kirche auf
dem Lindenberge nicht ohne bedeutende Wunder ihren Anfang und
wuchs im Laufe der Zeit, da unsere Väter dort das heilige Opfer
darbrachten, zu einer berühmten Wallfahrt heran.“
Am 7. Februar 1512 schloß Abt Petrus Gremmelspach sein thätiges,
für das Wohl des Gotteshauses ersprießliches Leben.
In der Regierung der Abtei folgte ihm
Jodocus Kaiser (1512-1531),
der während der stürmischen Zeit der religiösen Spaltung und des
Bauernkrieges das Kloster leitete. Auf die Bitte des Abtes und
Conventes nahm im Juni 1515 Papst Leo X. das Kloster des hl.Petrus
auf dem Schwarzwald in seinen besondern Schutz und bestätigte alle
von seinen Vorgängern demselben verliehenen Rechte, Freiheiten und
Privilegien, und im gleichen Monate noch beauftragte er den
Bischof von Basel, dem Gotteshaus behilflich zu sein, die
demselben weggenommenen Zehnten und Güter zurückzuerwerben.
Unter Abt Jodocus vollzog sich endgiltig der
Uebergang der Kastvogtei des
Klosters von den Markgrafen von Hachberg an das Haus
Oesterreich.
Im Breisgau hatte sich die Territorialherrschaft der Habsburger
allmählich ausgebildet; auch St.Peter hatte seine besten
Besitzungen als Höfe rings im vorderösterreichischen Gebiete;
abgesehen von dem geschlossenen Bezirk um das Gotteshaus, war
durch diese territorialen Verhältnisse das Vogtsrecht der
Markgrafen von Hachberg über die breisgauischen Besitzungen des
Klosters fast illusorisch geworden.
Bei den mannigfachen Uebergriffen von Seiten der Vögte strebte man
in St, Peter dieser Kastvogtei sich gänzlich zu entziehen; man
suchte um Bestätigung der oben erwähnten Urkunde Karls IV. vom
Jahre 1361 nach, vermöge der St.Peter ewig unmittelbar zum Reiche
gehören sollte, und erhielt dieselbe auch.
Ganz genau notirte man im Kloster, daß in dem auf dem Reichstag zu
Regensburg im Jahre 1471 aufgestellten Katalog der freien Stände
des heiligen römischen Reiches zu lesen sei: „Das Kloster des hl.
Petrus auf dem Schwarzwald“, und freute sich, als Kaiser
Maximilian I. bei seinem Aufenthalt zu Freiburg im Juli 1498 auf
die Bitte des Abtes Petrus III. die Rechte und Privilegien des
Gotteshauses bestätigte mit den Worten: „Wir Maximilian ec. tun
kunt allermenigklich, das uns der Ehrsam Unser lieber, Andächtiger
Peter Abt hat fürgebracht, wie das iezt berürt Gottshaus in der
weltlichkeit unmittel under Uns und das heilig Reich gehöre“ ec.,
und als er mit einem zweiten Diplom im gleichen Monate diese
Bestätigung erneuerte; aber wenn auch die Aebte von St.Peter mit
zu den breisgauischen Ständen gezählt wurden und ein Abt des
Gotteshauses mit in der Regierung saß, die von den Ständen
gebildet wurde, waren eben doch die Markgrafen bestrebt, in der
Kastvogtei wenigstens „ihre fürstliche hohe Obrigkeit“
festzuhalten.
Da durch den Verzicht des Klosters auf die Dreitheiligkeit die
Einfünfte desselben sehr bedeutend verringert worden waren, suchte
Abt Jodocus die nach dem Dingrodel dem Gotteshause zustehenden
Rechte genauer, als dies bisher gesehen, zu handhaben. Die Bauern
aber glaubten sich auch in Rechten, die ihnen im Dingrodel
verbrieft seien, beeinträchtigt und lehnten sich auf; sie
ersuchten den Abt, sie bei ihren alten Bräuchen und Herkommen zu
lassen '. Der Abt rief den Kastvogt, welcher der Schützer der
Rechte des Gotteshauses sei, gegen die Ungehorsamen auf. Dieser
aber war nicht gesonnen, dem Wunsche des Abtes zu entsprechen;
denn eben spielte noch ein anderer Handel, durch den die
vorderösterreichischen Hoheitsrechte gegenüber den seinigen auch
im Gebiete der Kastvogtei mehr zur Anerkennung kamen. Die
Regierung von Ensisheim und die Stände hatten eine Steuer
ausgeschrieben, und der Abt von St.Peter erhob diese
vorderösterreichische Schatzung auch in der Kastvogtei. Ein Theil
der Bauern erklärte: sie hätten bisher nur auf des Abtes Bitten
mit den österreichischen Unterthanen gesteuert, wie es in den
Burgunderkriegen der Fall gewesen; jetzt aber solle hieraus eine
Verpflichtung werden, das sei „wider Herkommen und ihnen
unleidlich“.
Der Abt rief gegen diesen mehrfachen Ungehorsam die Ensisheimer
Regierung an, und die Bauernschaften wurden vor diese citirt. Jene
aber wandten sich an den Markgrafen und fanden bei diesem williges
Gehör; er bestärkte sie in ihrer Widersetzlichkeit. Zum Beweise,
daß er „Herr und Kastvogt“ sei, legte er eine Besatzung ins
Kloster, „aber nicht“, wie er am 7. März 1522 dem Freiburger
Stadtrath auf dessen Anfrage erklärte, „aus Unwillen gegen den
Abt, sondern nur, um seine dortigen treuen Unterthanen vor
unbilliger Schatzung zu schützen“. Der Abt, der die Reisigen des
Markgrafen natürlich nicht aufnehmen wollte, sah sich genöthigt,
da sich jene den Eintritt erzwangen, das Gotteshaus zu verlassen.
Dieser Gewaltschritt des Markgrafen machte großes Aufsehen. Der
Abt und mit ihm die Stadt Freiburg, deren Bürger er war, wandten
sich jetzt mit allem Ernste an die Regierung zu Ensisheim mit dem
Vorwurf gegen den Markgrafen, daß derselbe die Unterthanen zum
Ungehorsam verleite, indem er sie bestärkt habe, „das Gelt, so
ihnen neben andern Ständen zu des Landts Noth angelegt worden ist,
nitt zu bezahlen“, und daß er „das Gottshauß gewaltigklich
überfallen, eingenommen, besetzt und darin seines lusts gehandlet“
habe. Der Kastvogt, erklärte der Abt, habe nicht das Recht, die
Klosterunterthanen zu Rechtstagen in sein Gebiet zu bestellen, und
derselbe könne auch ihm, dem Abt, nicht verbieten, bei der
Regierung zu Ensisheim Recht zu suchen; einzig die Ausübung des
Blutbannes stehe dem Vogt zu.
Die Stände waren bereit, der Gewaltthat des Markgrafen Gewalt
entgegenzusetzen; dieser fühlte sich nicht gewachsen, und er bot
unter der Hand dem König Ferdinand die Kastvogtei um 1000 Gulden
zum Kaufe an. Als die Bauern dies erfuhren ,. sandten sie alsbald
zwei Männer auf die Hohburg an den Markgrafen; dieser aber
antwortete denselben nur in unbestimmter und ausweichender Weise.
„Ich hab“, sprach er zu ihnen, „meinem Herrn Vettern die
Castvogtey umb Tausent gulden angebotten, aber ich gedenkh nit,
das ers oder ein anderer kauffen wird, dan ich hab im Jar nicht
mehr denn fünff und zwenßzig guldin darvon. Ich bin Castvogt da,
und mag mich dessen niemants entsetzen, dann mit meinem wissen und
gutten willen.“ Da brach im nächsten Jahre der große Bauernkrieg
aus, an dem mit den Schwarzwälder Bauern auch die aus dem Gebiet
von St.Peter theilnahmen. In der Brandschatzung, die den Besiegten
aufgelegt wurde, finden sich Waldau, Ror und Ibenthal angegeben,
während es von St.Peter, Eschbach und Rechtenbach heißt: „will der
apt von St.Petter verantworten“.
Noch ehe nach dem Sturm des Bauernkrieges die Ruhe wieder
eingetreten war, vollzog sich im März 1526 der Uebergang der
Kastvogtei von den Markgrafen von Hachberg an Oesterreich. Die
1000 Gulden streckte das Gotteshaus vor - sie sind ihm nie wieder
zurückbezahlt worden -, dafür erhielt es sämtliche Einkünfte und
sämtliche Gerechtigkeiten des Kastvogts, ausgenommen die
„landesfürstlichen Obrigkeiten als Landreisen, Steuern,
Appellationen“. Der Abt genoß fortan dieselben Rechte wie die
übrigen breisgauischen Stände.
In St.Peter aber war man überaus froh, endlich dieses so lang
erstrebte Ziel erreicht zu haben. „In diesem Jahre“, also notirt
der Geschichtschreiber P. Baumeister dieses für das Gotteshaus so
wichtige Ereigniß, „wurde unser Kloster vom schweren Joche der
Advocatie befreit und vom Himmel mit dem lange ersehnten Frieden
beschenkt. Wie viele Leiden haben wir in diesen Zeiten durch den
Mißbrauch dieses Rechtes erduldet !"
Die Bauern wurden vom Markgrafen angewiesen, dem Gotteshaus und
der Regierung zu schwören. Sie thaten dies wohl um so lieber, da
für sie keine Verschlimmerung eintrat, sondern einfach nur der
Dingrodel mit all seinen Bestimmungen feierlich erneuert wurde.
Schon im Monat December 1528 erwarb der Abt Jodocus vom Grafen
Friedrich von Fürstenberg und Landgrafen zu Baar um 900 Gulden
auch noch„die hohe Oberkeit und den Gerichtszwang zu Waldau nebst
dem Wildbann“. Neukirch stand, als zu Triberg gehörig, an sich
schon unter Oesterreich.
Da unter Abt Jodocus das Gotteshaus zur Bestreitung der durch den
Klosterbau unter Petrus III. erwachsenen Kosten und nun auch zur
Erlangung seiner Freiheiten sehr bedeutende Geldsummen aufbringen
mußte, ist es nicht zu verwundern, daß die Klosterannalen eben
auch berichten, daß der Abt verschiedene, zum Theil recht
bedeutende Schulden aufzunehmen gezwungen war und mehreremal Güter
zu verpfänden sich genöthigt sah. Abt Jodocus fügte auch selbst
dem von seinem Vorgänger aufgeführten Bau noch neue Theile hinzu;
wie die Klosterannalen berichten, erbaute er im Jahre 1518 das
Wagenhaus.
Endlich wurde unter Abt Jodocus eine langdauernde Streitsache
eines Bürgers in Nabern, mit Namen Calixt Kling, der einen ans
Kloster zu bezahlenden Weinzins zu geben sich weigerte, durch das
Gericht zu Kirchheim zu Gunsten des Gotteshauses entschieden.
Abt Jodocus. starb am 23. August 1531. Sein Nachfolger war
Adam Guldin (1531-1544),
geboren zu Freiburg.
Unter Abt Adam wurden die im obern Breisgau und in Württemberg
gelegenen Gotteshausgüter durch die Anhänger der neuen Lehre stark
bedroht. Mit allem Eifer trat er für die Erhaltung des
Klostereigenthums ein. Doch wurden unter diesem Abte dem
Gotteshause auch mehrfache neue Lasten auferlegt; so stellten am
17. October 1536 Abt und Convent den Brüdern Daniel und Ambrosius
Kempf zu Angrodt eine Schuldurkunde aus über ein Darlehen von 600
Gulden und am 12. November 1538 wieder eine solche über 600 Gulden
an einen Bürger von Neuenburg, mit Namen Michael Gerbwer.
Als Abt Adam am 28. Mai 1544 aus diesem Leben geschieden war,
wurde am 26. Juni desselben Jahres zum Vorsteher in St.Peter
erwählt
Magnus Thüringer (1544-1553),
geboren zu Allensbach am Bodensee. Derselbe erhielt nie die
bischöfliche Benediction, und führte daher nicht den Titel eines
Abtes, sondern nur den eines Administrators des Klosters. Ueber
den Grund dieser Maßregel finden sich keine bestimmten
Anhaltspunkte, doch scheint das Kapitel zu St.Peter wegen der das
Kloster bedrückenden Lasten dieselbe getroffen zu haben.
(Wenngleich Magnus nur Administrator war und selbst nur diesen
Namen führte, wurde er im Kloster doch meist „Abt“ genannt und
auch als solcher in der Reiche der Aebte mitgezählt.) Gleich im
ersten Jahre sah sich Magnus genöthigt, infolge der von seinem
Vorgänger eingegangenen Schulden eine große Wiese, „die
Hauptmannsmatten“ bei Freiburg, zu verkaufen. Einige Jahre nachher
verpfändete er an den Edlen Joppe von Reischach auf dem Schlosse
Wyler gegen die Summe von 200 Gulden eine Gülte von den
Münchsmatten im Rechtenbach.
Mit eben demselben Herrn von Reischach hatte St.Peter mehrere
Jahre einen Streit wegen beiderseitiger Ansprüche auf ein Haus im
Moos bei Eschbach. Am 28. Januar 1544 wurde ein dem Kloster
ungünstiges Urtheil in dieser Streitfrage erlassen. Das Gotteshaus
appellirte. Doch kam durch die Bemühungen des Administrators
Magnus dann im Januar 1546 ein Vergleich zwischen den beiden
Parteien zu stande.
In einer Streitigkeit zwischen der Stadt Freiburg und den Bauern
von Ror machte Magnus ebenfalls den Friedensvermittler. Die
Städter hatten eine für die Bauern nothwendige Straße versperrt,
weil die letztern, wie die Freiburger behaupteten, die ihnen zu
zahlenden Steuern nicht entrichtet hatten. Magnus brachte nun im
Namen der Klosterunterthanen am 27. Februar 1545 einen mit Opfern
für das Gotteshaus verbundenen Vergleich zu stande, wodurch die
Irrung beigelegt wurde.
Im Kloster ließ, wie die Annalen berichten, „abbt Magnus den
Kreuzgang mit Ziegel-blättlein neû belegen und die orgell neû
machen, worzu das Zinn kostete 8 Pfund und 18 Schilling“. Auch
wurde unter Magnus ein neuer, schön gearbeiteter Taufstein
gemacht, der sich noch jetzt in der Pfarrkirche zu Sölden befindet
und das St.Petersche Wappen und die Jahreszahl 1544 trägt.
Unter Magnus gingen über das Klostergebiet in Württemberg infolge
der religiösen Neuerungen mannigfache Stürme dahin. Schon im Jahre
1535 hatte Herzog Ulrich das Lutherthum in Württemberg eingeführt,
und Abt Adam war im darauffolgenden Jahre gezwungen, um dem
Kloster sein Eigenthum zu wahren, an den Erzherzog Ferdinand sich
um Hilfe zu wenden. Durch den Herzog waren in Nabern und Bissingen
lutherische Prediger eingesetzt worden; doch im Herbst 1548
treffen wir dort, allerdings nur für kurze Zeit, als
Pfarrgeistliche wieder Mönche von St.Peter, und zwar den spätern
Abt Johannes Erb und den Pater Maternus Noth; schon 1549 mußten
sie ihre Pfarreien wieder verlassen, konnten aber, wie es scheint,
sehr bald auf dieselben zurückkehren, um im September 1552 durch
den Herzog Christoph gänzlich daraus vertrieben zu werden. Als im
folgenden Jahre der Herzog den Neuzehnten in den dem Kloster
St.Peter gehörigen Ländereien sich aneignete, wandte sich der
Administrator Magnus mit einer Bittschrift an denselben, durch
welche er die Rechte des Gotteshauses ernstlich wahrte. Der Herzog
scheint dieselben von da an respectirt zu haben; denn unter dem
folgenden Abte blieb das Kloster in seinem ungeschmälerten Besitz.
Es hatte von jetzt an nur einen Verwalter in Bissingen. Das Volk
daselbst wie in Nabern hatte die neue Religion annehmen müssen.
Am 2. October 1553 starb Magnus, „der ein guter, sanfter und
milder Administrator“ des Gotteshauses war; man spendete ihm in
den Klosterannalen zwar alles Lob wegen seines Eifers in der
Verwaltung des Klosters, aber auch der Vorwurf, daß er aus
übergroßer Friedensliebe bis zum Schaden des Gotteshauses
nachgiebig war, blieb ihm nicht erspart.
Sein Nachfolger,
Johannes VII. Erb (1553-1566),
geboren zu Freiburg, wurde am 25. October 1553 zu Villingen zum
Abt gewählt; dahin hatten sich sämtliche Kapitularen wegen der im
Breisgau herrschenden Pest begeben. Bei dieser Wahl fungirten der
Abt von St.Blasien und der Procurator der Ensisheimer Regierung
als kaiserliche Commissäre.
Johannes VII. erwarb sich so hohe Verdienste um das Gotteshaus,
„daß sein Name stets nur mit Lob erwähnt werden darf“,
Die schweizerischen Besitzungen des Klosters, die vom Stifter des
Gotteshauses, Berthold II., und seiner Gemahlin Agnes von
Rheinfelden gegründete und dem Kloster vergabte Propstei
Herzogenbuchsee mit den dazu gehörigen Pfarreien in Buchsee,
Huttweil und Seeberg, waren schon im Jahre 1527 von Bern
säcularisirt worden. Die langjährigen Verhandlungen in dieser
Angelegenheit, welche wiederholt ohne Erfolg vor die
eidgenössische Tagsatzung gekommen war, wurden unter Abt Johannes
VII. zu Ende geführt. Dem Kloster wurde am 21. Juli 1557 zum
Ersatz für die ihm entzogenen Besitzungen die Summe von 5000
Gulden gegeben. St.Peter verdankte diesen dem Kloster noch recht
günstigen Entscheid hauptsählich dem Bemühen des kaiserlichen
Rathes Johann Melchior Heggetzer von Wasserstelz, der damals
kaiserlicher Gesandter bei den Eidgenossen und dem Gotteshaus
überaus wohlgesinnt war. In St.Peter schrieb man seinen Namen
unter die Zahl der „Stifter und Wohlthäter“, damit er, „lebend
oder todt, nie vergessen werde im Gebete der Brüder“
Unter Abt Johannes VII. versuchten auch wieder, wie dies früher
und später der Fall war, einzelne Eigenleute des Klosters ihren
Verpflichtungen gegen das Gotteshaus sich zu entziehen; es geschah
dies hauptählich von seiten solcher, die in benachbarte Gebiete
verzogen waren. Nach dem allgemein geltenden Rechte und nach den
ausdrücklichen Bestimmungen des Dingrodels waren auch diese
verpflichtet, den sogen. Todfall zu entrichten. Nachdem die
Streitsache lange Zeit schon bei den Gerichten anhängig war,
verurtheilte eine am 27. Juni 1555 gegebene Entscheidung des
kaiserlichen Hofgerichtes zu Ensisheim zwei Bauern zu Zarten,
Bastian Esell und Gangolf Steinbach, den Todfall an das Kloster
St.Peter zu leisten.
Im Jahre 1556 wurde die neue Lehre auch von Markgraf Karl (Karl
II. hatte im September 1552 die Regierung der obern markgräflichen
Gebiete, nach dem Tode seines Bruders im Januar 1553 die Erbschaft
der ganzen Markgrafschaft Baden-Durlach angetreten.) in seinen
Landen eingeführt und dadurch dem Kloster die letzte seiner alten
Propsteien, jene zu Betberg, entrissen; der letzte Propst daselbst
war Bartholomäus Grottendorf. In der Kirche zu Betberg, die ein
besuchter Wallfahrtsort war, wurde ein Bild der Gottesmutter
verehrt, das nunmehr in die Pfarrkirche nach Heitersheim
übertragen wurde, wo es noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts sich
befand. Im Januar 1560 war in Betberg bereits ein lutherischer
Prediger.
Während in solcher Weise dem Gotteshause um die Mitte des 16.
Jahrhunderts durch die Religionsspaltungen manche Verluste
erwuchsen, eröffneten sich ihm um dieselbe Zeit durch die
Bemühungen des Abtes doch auch wieder bessere Aussichten an andern
Orten.
Das im Schwarzwaldthal der Möhlin gelegene Cluniacenserpriorat
St.Ulrich (Vgl. Nothelfer, Das ehemalige Priorat St.Ulrich im
Breisgau (Diöc.Arch. XIV, 97 fff.) war in der zweiten Hälfte des
15. Jahrhunderts in einen kläglichen Zustand gekommen: eine
zweimalige Feuersbrunst hatte die Gebäude zerstört, und die
Sorglosigkeit der letzten Prioren und die Ungunst der Zeit hatten
das Klösterlein dem Zerfall nahe gebracht. Um der großen Armut und
Noth desselben abzuhelfen, vereinigte der Bischof Johannes von
Konstanz im Jahre 1535 die Pfarrei Wolfenweiler mit demselben.
Durch die Reformation, welche den Ordensinstituten so feindselig
entgegentrat, verlor die Abtei Cluny viele Klöster; sodann aber
hoben auch manche Staaten die Verbindungen der in ihren Gebieten
gelegenen Cistercienserklöster mit dem Mutterkloster Cluny auf aus
Eifersucht gegen Frankreich, dessen perfide Politik die deutschen
Protestanten gegen das katholische Kaiserhaus unterstützte. So
geschah es, daß die Cistercienser auch das Priorat St.Ulrich
verlassen mußten. Die vorderösterreichische Regierung übertrug
dasselbe dem Abt Johannes Kern von St.Georgen auf dem Schwarzwald.
Dieser übernahm im Jahre 1546 die Verwaltung des Gotteshauses, das
„an Gemach, Dach und Hausrath in dermaßen merklichen Abgang kommen
und gerichtet worden, daß es zu Unterschlauf des Hausgesinds nicht
ohne große Kosten und Expens widerum erbuwen und erhalten werden
mögen“. Um von Cluny die Einwilligung zur Uebernahme des Priorats
zu erlangen und zur Abfindung des letzten Priors contrahirte der
Abt eine Schuld von nahezu 1000 Gulden, auch verwendete er auf die
Klostergebäude selbst eine größere Summe. Bald aber fand er, daß
das Priorat ihm mehr Beschwerden und Ausgaben bringe, als er
Nutzen davon zu erwarten habe, und er gab dasselbe wieder auf.
Im August 1560 übernahm nun der Prälat Johannes VII. von St.Peter
die Verwaltung des Priorates; dem Abt von St.Georgen ersetzte er
die darauf verwendeten Kosten von 1300 Gulden. Der eifrige Abt
Johannes darf mit Recht, wie man ihn in St.Peter nannte, als „der
zweite Stifter von St.Ulrich“ bezeichnet werden. Ueberhaupt begann
unter den Aebten von St.Peter für das Priorat St.Ulrich eine neue
Blüthezeit. Der Prälat, der nicht Mühe, nicht Sorgen noch Kosten
scheute, das Klösterlein, das ein Heiliger gestiftet, vor
gänzlichem Untergang zu retten, sah wohl ein, daß dem ganz armen,
verschuldeten, verfallenen Gotteshause nur geholfen werden könne,
wenn es einem andern Kloster einverleibt und zunächst aus dessen
Mitteln unterhalten würde; «denn nicht allein sind die Gebeu
mehren Theils eingefallen, sondern auch das Einkommen mit
Unrichtigkeiten und Schulden dermaßen beladen, daß unmöglich will
sein, dem Gotschus von selbst und seinem Einkommen zu helfen“. Er
that daher Schritte bei der Regierung zu Ensisheim und bei
Erzherzog Ferdinand, die Incorporation des Klösterleins in sein
Gotteshaus zu erwirken.
Abt Johannes ließ, da sich die Verhandlungen mit dem
Generalkapitel zu Cluny über die Union längere Zeit hinzogen,
alsbald den Gottesdienst, der 18 Jahre lang (von 1546-1564) zu
St.Ulrich wegen Mangels eines Kirchherrn unterblieben war, durch
einen seiner Conventualen, den Pater Kaspar Salzmann, halten und
die Kirche mit dem Priorate wiederherstellen, bezahlte auch viele
Schulden, schaffte den nöthigen Kirchenornat und das Hausgeräthe
an und löste einige versetzte Gefälle ein, während er andere mit
großen Kosten erneuern ließ.
Die Union des Priorats mit St.Peter ward aber erst unter seinem
Nachfolger vollzogen.
Mit dem Priorate St.Ulrich war auch die demselben incorporirte
Pfarrei Wolfenweiler an St.Peter gekommen Der Markgraf aber hatte
diesen Ort gänzlich protestantisirt. Als nun im Jahre 1561
kaiserliche und markgräfliche Commissäre zu Neuenburg wegen des
Gehaltes der lutherischen Prediger in der Markgrafschaft
verhandelten, wurde auch der Abt von St.Peter wegen des ihm
zustehenden Patronates zu Wolfenweiler zu den Verhandlungen
eingeladen.
In diesen für das Gotteshaus recht schlimmen Zeiten hatte dasselbe
doch auch wieder gar manche Wohlthäter. Als solche finden sich in
den Klosterannalen verzeichnet : der kaiserliche Rath Franz Ber,
der auch das Gutleuthaus und die Armen im Blatternhause zu
Freiburg mit einer Stiftung bedachte (derselbe spendete im Jahre
1561 dem Kloster eine kleine Geldsumme zur würdigen Ausschmückung
der Kirche); dann eine Frau aus Waldkirch mit Namen Margaretha
Schremm, die dem Gotteshaus Weißzeuggegenstände schenkte und die
Bitte stellte, ins Wohlthäterbuch eingezeichnet zu werden; ferner
die Gemahlin des berühmten Appollinaris Kürsner, Maria Welsinger,
die der Kirche des hl. Petrus ein seidenes Meßgewand und den dazu
gehörigen Ornat schenkte; endlich wird als besonderer Wohlthäter
aus dieser Zeit noch genannt der am 2. Juli 1562 verstorbene
Melchior Brunner, Kaplan in Ebringen, der zum Heile seiner Seele
und zum Dank für Wohlthaten, die er in seiner Jugend vom Kloster
St.Peter empfangen, demselben 100 Gulden vermachte.
Die Verwaltung des Abtes Johannes war eine überaus sorgsame und
dem Gotteshause ersprießliche. Nicht nur löste er verschiedene
Schulden ein, kaufte Fruchtzinsen, die verpfändet waren, zurück,
gewann dem Kloster neue Güter (so einen Weinberg am Schlierberg
bei Freiburg und den vierten Theil der Weinzehnten ebendaselbst
und auf der Hardt), sondern er erweiterte auch durch den Ankauf
eines Häuschens in Freiburg den dortigen Besitz des Klosters und
erbaute im Frontispicium der Kirche zu St.Peter das Archiv, um die
schriftlichen Denkmale des Klosters an sicherem Orte bergen zu
können. Ferner trug er Sorge für den Schmuck des Gotteshauses und
die würdige Feier des Gottesdienstes, und erwarb deshalb zwei
Krystallleuchter, die mit Silber und Gold geziert waren, und
kaufte zu Rottweil drei Alben, zwei Dalmatiken und ein Pluviale
mit Meßgewand von rothem Sammet. Zu gleicher Zeit war der Abt aber
noch im stande, dem Erzherzog Ferdinand zweimal größere Geldsummen
vorzustrecken, wofür dieser dem Kloster am 2. Januar und am 10.
April 1558 Schuldurkunden ausstellte, und als im Jahre 1561 der
Münsterthurm zu Freiburg durch einen Blitzstrahl schwer beschädigt
worden, da hatte der Prälat von St.Peter wiederum eine offene Hand
und gab auch seinerseits eine Summe Geldes, um mitzuhelfen, das
herrliche Denkmal christlicher Kunst wiederherzustellen.
Auf die Bitte des Abtes nahm der Papst am 22. Mai 1555 das Kloster
St.Peter in seinen Schutz und bestätigte die Freiheiten desselben,
wie auch Erzherzog Ferdinand am 19. Juli 1559 demselben die
Bestätigung seiner Rechte und Privilegien verlieh.
Auch wurde im Jahre 1565 ein Verzeichniß der von Abt Johannes
während seiner Regierung angeschafften Kirchengeräthe, der
neuerworbenen Grundstücke und der unter ihm vorgenommenen
Ablösungen abgefaßt, das noch heute erhalten ist.
Nach einer nahezu dreizehnjährigen, reich gesegneten Regierung des
Gotteshauses starb Abt Johannes VII. am 4. Juli 1566. Sein
Nachfolger, der ihm an Tüchtigkeit und Tugend in keiner Weise
nachstand, war
Daniel Wehinger (1566-1580),
geboren zu Hall am Inn. Derselbe erhielt 1566 zu Konstanz die
bischöfliche Benediction; ebenda weilte er auch im folgenden
Jahre, als der Bischof Marcus Sitticus eine Diöcesansynode
abhielt. Kaum hatte Abt Daniel die Leitung des Gotteshauses
übernommen, so sandte Erzherzog Ferdinand, wohl auf die
Mittheilung der Erwählung des neuen Abtes hin, „aus dem
fürstlichen Feldlager unterhalb Raab“ den Präfecten der vier
Waldstädte, Melchior von Schönau, um mit dem Abte über eine
Anleihe zu unterhandeln; der Abt gab die Summe von 1500 Gulden,
worüber dann der Erzherzog am 21. December 1566 dem Kloster einen
Schuldbrief ausstellte. Im vorhergehenden Monate hatten Abt und
Convent von St.Peter selbst eine Anleihe von 1000 Gulden bei einem
Freiburger Bürger Namens Wilhelm Hauser machen müssen, zu einer
Türkensteuer, wie es in der Urkunde heißt, wohl aber, um eben dem
gegen die Türken kämpfenden Erzherzog die obenerwähnte Summe
vorstrecken zu können. Das Kloster hat, wie es scheint, dieses
Geld nie mehr zurück erhalten.
Drei Jahre darauf unterschrieb sich Abt Daniel mit dem Abt Georg
von St.Trudpert für eine Schuld des Erzherzogs von 1000 Gulden;
sie gaben dafür die Einkünfte ihrer Klöster zum Pfande. Schon im
Februar 1573 übergab der Abt auf Ansuchen des Erzherzogs diesem
wiederum die Summe von 1000 Gulden, die er selbst hatte entleihen
müssen, wofür der Erzherzog am 27. Februar dem Kloster sein
Einkommen verpfändete als eventuelle Schadloshaltung für die von
dem Gotteshause gegebenen Anleihen und geleisteten Bürgschaften.
Zum Andenken an seinen verdienstvollen Vorgänger ließ Abt Daniel
eine Statue des hl. Petrus in Stein fertigen, die über dem Eingang
ins Kloster aufgestellt wurde; der Apostel, auf dem bischöflichen
Stuhle sitzend, war geschmückt mit den Insignien des Stifters von
St.Peter, Bertholds II, mit dem österreichischen Wappen und mit
dem des Abtes Johannes VII. Das Bild, das heute noch an der
Vorderseite des Bibliothekgebäudes zu St.Peter sich befindet,
trägt (nächst einigen Versen) die Jahreszahl 1567.
Als im Jahre 1571 eine Theurung der Lebensmittel bevorstand,
erließ die erzherzogliche Regierung am 13. Februar eine
Aufforderung an die kirchlichen Obern und an die Pfarrer, ihre
Pfarrangehörigen zur Buße zu mahnen und an den Freitagen eine
Procession abzuhalten; ebenso wurden auch die Tänze bei den
Hochzeiten verboten - Vorschriften, die in St.Peter freudig
aufgenommen und ausgeführt wurden.
Einige Jahre später erneuerte der Abt zur Hebung des religiösen
Lebens die Bruderschaft des hl. Sebastianus, die vor
unvordenklichen Zeiten schon in St.Peter eingeführt worden war.
Unter Abt Daniel wurde die Incorporation der Propstei St.Ulrich an
St.Peter zum Vollzug gebracht. Schon im Jahre 1567 hatte Johann
Chenrodi, früher Prior zu St.Ulrich, dann Propst zu Colmar und
Generalvicar des Abtes zu Cluny für Deutschland, dem Prälaten
Daniel von St.Peter mit Bevollmächtigung seines Abtes das Priorat
mit allen Rechten und Zubehör übergeben. Die Incorporation selbst
wurde dann am 11. October 1578 von Papst Gregor XIII., namentlich
auf die Intercession des Erzherzogs Ferdinand hin, vollzogen; die
päpstliche Bulle wurde dem Abt Daniel am 4. Mai des folgenden
Jahres eingehändigt. Es sind darin die nothwendigen Bestimmungen
getroffen über Abhaltung des Gottesdienstes, über Rückerwerbung
der veräußerten oder verpfändeten Güter und Gefälle, über die
Besetzung des Priorates mit St.Peterschen Conventualen u. s. w.
Für die Bemühungen des Erzherzogs in dieser Sache sagten Abt und
Convent demselben alsdann den gebührenden Dank; der Erzherzog nahm
daraufhin den Ort durch ein Schreiben in seinen besondern Schutz.
Der Abt von St.Peter führte von da an auch den Titel „Propst von
St.Ulrich“.
Von Abt Daniel Wehinger rühmte man im Kloster, daß er in
geistlicher und weltlicher Verwaltung wachsam sich erzeigte, in
Frömmigkeit und Abtödtung Tag und Nacht Gott diente, und ein solch
zurückgezogenes Leben führte, daß er nur bei dringender
Nothwendigkeit seine Wohnung verließ. Den Armen war er ein
freundlicher Geber, und in der Leitung seiner Untergebenen zeigte
er sich milde und barmherzig; der ganzen klösterlichen Familie
galt er als besonderes Vorbild der Herzensreinheit, die zu
bewahren er mit höhster Wachsamkeit und Sorgfalt ununterbrochen
bestrebt war.
Er beschloß sein Leben am 13. Mai 1580. Sein Nachfolger,
Johannes Joachim Mynsinger von
Frundeck (1580-1585),
war 1555 als Subdiakon in das Kloster St.Peter eingetreten. Vorher
Regularcanoniker vom heiligen Grabe in der Propstei Denkendorf in
Württemberg, hatte er diesen Ort verlassen, als die
württembergische Regierung die Reformation daselbst einführte, und
sich nach St.Peter begeben, wo er am Feste Mariä Lichtmeß 1556
Profeß ablegte. Schon im Jahre 1561 war er Pfleger des
St.Peterschen Klosterbesitzes in Württemberg, bekleidete dann
mehrere Jahre die Stelle des Priors im Kloster, bis er am 30. Mai
1580 zur Abtswürde erhoben wurde.
Abt Johann Joachim war in seiner äußern Erscheinung ernst und
ehrfurtgebietend, doch ohne alle Ueberhebung, ein Mann von hoher
Frömmigkeit und Sittenreinheit.
Gleich im ersten Jahre seiner Regierung des Gotteshauses sah sich
der Prälat genöthigt, bei der erzherzoglichen Regierung Beschwerde
zu führen gegen den Markgrafen, weil dieser die Einkünfte des
Klosters von den Gütern im obern Breisgau zurückbehielt, und zwei
Jahre später mußte der Abt wiederum die Regierung anrufen gegen
denselben, weil dem Kloster nach der neuen Aufnahme der Einkünfte
des Gotteshauses im niedern Breisgau, bei Emmendingen, Mundingen
ec., jahrelang die Originalschriften nicht eingehändigt wurden.
Auch unter dem Abte Johannes Joachim leistete das zähringische
Gotteshaus gemeinschaftlich mit dem Kloster Thennenbach für den
Erzherzog Ferdinand Bürgschaft, wie aus einer am 8. September 1582
ausgestellten Urkunde erhellt, in welcher der Erzherzog an
St.Peter und Thennenbach die Gefälle von Oberelsaß verpfändet für
den Fall, daß er die 5000 Gulden, für welche sich diese
Gotteshäuser verbürgt hatten, nicht bezahlen sollte.
Am 28. November 1581 wurde durch den vorderösterreichischen
Regierungscommissär Ulrich Schütz von Traubach dem Abt von
St.Peter die Administration der Propstei Sölden, die seit Anfang
des 16. Jahrhunderts zu St.Ulrich gehörte, übergeben und ihm die
brieflichen Documente und die Schlüssel derselben eingehändigt,
damit die Propstei von nun an mit einem der Conventualen von
St.Peter besetzt werde.
Abt Johann Joachim gab dem Bestreben, das im 16. Jahrhundert durch
ganz Deutschland ging, den Bauernstand zu strengerer
wirthschaftlicher und socialer Unterwürfigkeit zu bringen, durch
seine
Polizeiordnung vom Jahre 1582
den concreten Ausdruck für das schwarzwäldische Klostergebiet.
Vielerorts waren infolge des Bauernkrieges Ausnahmegesetze für die
Landbevölkerung gegeben worden, die meist in einer Reihe von
Polizeiordnungen bestanden. In St.Peter war eine solche
Polizeiordnung schon unter Abt Daniel gegeben worden im Jahre
1569: „Artikel, so der Gemein allhie zu St.Peter uff St.Jörgentag
werden verkhünd und fürgehalten uff dem (Ding) Hoff“, Abt Johann
Joachim aber erweiterte mit Hilfe seines Secretärs Christoph
Strobel dieselbe sehr bedeutend und ließ diese neue „Polizei:
Ordnung des Gotteshauses St.Peter auf dem Schwarzwald aufgerichtet
und erstlich publicirt im Jahr 1582“ von nun ab an Stelle des
Dingrodels vorlesen.
An die Spitze der aus 85 Artikeln bestehenden Polizeiordnung wird
die göttliche Verpflichtung der Obrigkeit gestellt, den Bösen zu
strafen, den Guten zu schirmen, und daraus das Recht gefolgert,
solche Polizeiordnungen mit allen Geboten und Verboten, wie sich
die Unterthanen gegen Gott, die Obrigkeit und gegeneinander
verhalten sollen, aufzustellen und je nach Gelegenheit und
Nothwendigkeit zu mehren und zu mindern.
Die ersten Bestimmungen dieser Polizeiordnung handeln „von
Verrichtung des Gottesdienstes“ und ordnen das religiöse Verhalten
der Unterthanen; dann wird festgesetzt, wie „Recht und
Gerechtigkeit Unsers Gottshauß zu handhaben“, daß „der Ambtleuten
und Vögten Gebott und Verbotten zue gehorsamen“ sei; die folgenden
Abschnitte geben Bestimmungen über „Unrecht und Fräfeln,
Todschlag, schmachreden und Widerruef, wie man Frid nemen und
machen soll“, und sprechen dann die Strafen aus über „den
Fridbrecher“, über diejenigen „so andere Uebermarken, Uebermähen,
Ueberackern“ ec., und über jene, die „Unrecht Maß, Elen, Gewicht
und Meß“ gebrauchen. Hierauf werden. in eingehender Weise die
rechtlichen Verhältnisse der Unterthanen gegenüber dem Gotteshaus
geregelt. und ausführliche Mittheilungen über das Gerichtswesen
gegeben.
Den Schluß der Polizeiordnung bildet die Mahnung, „das jeder dem
andern Hilf laistenn soll“, wenn er denselben „in feüers, wassers
oder annderen nöten sehe“. „Und dieweil alles Gebott, Verbott Unnd
Satzung Umb sunst Unnd kain würkung hat, da nicht geburliche
Execution Unnd Volnziehung darauf erfolgt“, so werden die
„Ambtleut, Vögt Und Maier insonderhait ermant, das sie zuvorderst
daran seien, damit dise Ordnung von dene Unnderthonen
gehorsamblich nachgefolgt werde“.
Einige dieser Bestimmungen, so besonders jene über
Wirthschausbesuch, Uebernachten und Fremdenherbergen, gehen so
sehr ins Einzelne, daß man den Eindruck gewinnt, als ob Mißtrauen
und Furcht vor den im 16, Jahrhundert so häufig vorkommenden
geheimen Verbindungen und Aufläufen dieselben veranlaßt haben.
Diese Polizeiordnungen enthalten aber zugleich auch mannigfache
Klagen von seiten des Gotteshauses, daß sehr häufig nicht einmal
die gewöhnlichsten Rechte desselben berücksichtigt werden, daß man
auf seinen Wiesen die Zäune einreiße, in die Saat und den
Wieswachs die Schweine treibe, daß dem willkürlichen Roden, dem
Fällen von Sägblöcken und dem unberechtigten Wegnehmen des Holzes
in den Klosterwäldern kein Einhalt geschehe u. s. w.
Durch diese Polizeiordnung entspann sich nun aber ein
vieljähriger, auf beiden Seiten oft mit Heftigkeit geführter
Rechtsstreit, Doch waren zugleich beide Parteien bestrebt, diesen
Streit mit strengster Wahrung der Rechtsformen zu betreiben, Um
den Frieden zu erlangen, ließ das Gotteshaus von einem größern
Theile der ursprünglichen Herrschaftsforderungen ab, obgleich
durch Nachgiebigkeit von seiten des Klosters bei dem trotzigen
Eigensinn, mit dem ein Theil der Bauern an der Verfolgung ihrer
vermeintlichen Rechte festhielt, eine friedliche Uebereinkunft
durchaus nicht immer erreicht werden konnte; so wurde einmal die
gütliche Vergleichung, die ihnen ein friedliebender Abt anbot, von
den Bauern einfachhin abgewiesen, und zwar mit der ausdrücklichen
Begründung: „Wer eine gerechte Sach hat, der begehrt kein Vertrag
oder gütliche Handlung; sonderlich aber sein alle Oberkeit also
beschaffen und genatürt, daß sie an habenden Rechten und
Gerechtigkeiten inen nichts begeben, sondern bei denselbigen sich
selbsten handhaben.“
Eine der wichtigsten Forderungen, die in der wirtschaftlichen
Entwicklung des 16. Jahrhunderts ihre Begründung hatte, betraf den
„Heuzehnten“, Bisher war statt desselben eine kleine Geldabgabe
geleistet worden. Der Abt berief sich darauf, und mit Recht, daß
die bäuerlichen Steuern im Vergleich zum Wohlstande allzu gering
seien und daß offenbar der Wiesenbau den Fruchtbau immer mehr
verdränge. Diese den Bauern vortheilhafte Aenderung hatte sich in
der That auch im 16. Jahrhundert vollzogen; konnte doch im Jahre
1625 der Abt, ohne Widerspruch zu finden, erklären, vor 100 Jahren
sei nicht die Hälfte, höchstens ein Drittel der Matten vorhanden
gewesen, wie sie nun seit einem halben Jahrhundert genutzt würden.
Die Bauern suchten sich diesen Leistungen zu entziehen mit dem vom
Bauernkrieg her ererbten Grundsatz: Die Zehnten, die das Alte
Testament gebiete, seien durch das Neue abgeschafft ! Daß solche
Beweisführung von seiten des Abtes nicht anerkannt wurde, liegt
auf der Hand.
Dieser Punkt, über den am längsten processirt wurde und welcher
der ganzen Irrung den Namen des „Heuzehntenstreites“ gab, wurde
schließlich zu Gunsten des Gotteshauses entschieden.
Von fast höherer Wichtigkeit noch als diese berechtigte
Mehrbesteuerung war es, daß der Abt durchdrang mit der Forderung,
die Freizügigkeit zu beschränken “und die fast vergessenen Rechte
über die Eigenleute des Gotteshauses geltend zu machen. Die
nächsten Nachbarn des St.Peterschen Gebietes, die Stadt Freiburg
für St.Märgen, die Sickinger Herrschaft, Triberg, Waldkirch,
hatten die Zugfreiheit bereits aufgehoben, und da die Ordnung des
Ziehens nun einmal nach neuern Begriffen ein unveräußerliches
Hoheitsrecht war, so drangen die Bauern mit ihrem Protest gegen
das „neue inventum* nicht durch.
Formell im Unrecht waren die Bauern bei ihrem Widerstand gegen die
Maßregeln, welche die Eigenleute betrafen. Der Abt wollte nur die
Rechte, welche der Dingrodel gewährte, zum Vollzug bringen,
insbesondere aber das Sonderrecht des Klosters, daß seine
Leibeigenschaft auch von den Vätern, nicht nur von den Müttern auf
die Kinder vererbe. Alles dies schärfte die Polizeiordnung vom
Jahre 1582 wiederum ein. Dadurch wurden nun mehr Bauernfamilien
als bisher für Eigenleute des Gotteshauses erklärt. (Wie wenig
drückend übrigens diese Leibeigenschaft für den Einzelnen war,
zeigt z. B. schon eine vom 28. August 1445 datirte Urkunde, nach
welcher sich ein Leibeigener des Klosters St.Peter um 4 Gulden
loskauft. Perg.-Orig.-Urk. mit dem Siegel des Abts Konrad und des
Convents im Gen.-Land.-Arch. in Karlsruhe.) Darüber entstand dann
bald ein neuer Streit, der erst nach mehr als einem Jahrhundert
durch eine Ablösung zum Austrag kam.
Durch die wirtschaftliche und sociale Entwicklung veranlaßt, hatte
der Abt Johannes Joachim, ganz wie es auch dem Geist der Zeit
entsprach, durch seine in die hergebrachten Zustände tief
einschneidende Polizeiordnung vom Jahre 1582 die Rechte der
Grundherrschaft festzuhalten gesucht. Im Kloster war man dem
Prälaten für die Energie, mit der er gegenüber der bisherigen, oft
übel angebrachten und schlecht gelohnten Nachgiebigkeit für des
Gotteshauses Rechte eintrat, dankbar, und als er nach nur
fünfjähriger Regierung des Klosters am 13. März 1585 zu Freiburg
im St.Peterschen Klosterhof, dessen Gebäude er eben zu restauriren
begonnen, plôtzlich starb, beklagte man im Kloster seinen Tod als
den eines Vorstehers, „der die Administration des Gotteshauses
glücklich geführt und in geistlichen und weltlichen Dingen mit
hoher Erfahrung ausgestattet war“.
Sein Leichnam wurde nach St.Peter gebracht und im Chor der Kirche
zur Erde bestattet.
Sein Nachfolger
Gallus Vögelin (1585-1597),
geboren zu Mündelheim im Allgäu, war, ehe er am 28. März 1585 zum
Abte erwählt wurde, Pfarrvicar in St.Ulrich und in Neukirch
gewesen und hatte auch einige Zeit die Pfarrei Breitnau verwaltet.
Wohl nur infolge der trefflichen Verwaltung des Gotteshauses von
seiten seiner Vorgänger war es dem Abt Gallus möglich, eine so
ausgebreitete Bauthätigkeit zu entfalten, wie die Klosterannalen
sie von diesem Vorsteher bezeugen.
Nachdem derselbe mehrere verpfändete Einkünfte der Propstei Sölden
zu Offnadingen und Eichstetten zurückgekauft, baute er im Jahre
1589 ein Haus und eine Scheuer auf einer der Klostermeiereien zu
Sölden, ließ ebenda in der Kapelle den Altar des hl. Michael neu
aufbauen - durch den Konstanzer Weihbischof wurde derselbe wie
auch der Gottesacker zu Sölden am 14. November 1592 neu geweiht -
und baute dann das Propsteigebäude von Grund aus neu auf.
Indessen hatte der Prälat auch die St.Jakobskapelle in Eschbach
neu herstellen lassen und in der Kirche zu Waldau zwei neue Altäre
errichtet; erstere erhielt die Weihe durch den Bischof am 28.
August 1590, die Altäre zu Waldau und ein neuer Gottesacker
daselbst am darauf folgenden Tage.
In der Klosterkirche zu St.Peter hatte Abt Gallus, gleich nachdem
er die Regierung angetreten, unter großem Kostenaufwand (man
redete im Kloster von der Summe von 1000 Gulden) einen neuen
Hochaltar aufgestellt; dann beschaffte er dem Gotteshaus ein
neues, großes Ciborium, eine kostbare bischöfliche Mitra, zwei
Krystallkreuze mit der aus Silber gefertigten Gestalt des Herrn
daran, und eine Kirchenuhr, letztere für den Preis von 174 Gulden.
Ferner ließ er im Jahre 1591 innerhalb des Klostergebietes eine
Mühle bauen, deren kunstreiche Bauart allgemein bewundert wurde,
aber auch große Ausgaben verursachte, und zu gleicher Zeit
erstellte er im Freiburger Klosterhof die Heiligkreuzkapelle. Fünf
Jahre später kaufte er von einem Freiburger Fleischer dessen an
das St.Petersche Gut anstoßendes Haus um 1100 Gulden und zahlte
den Kaufpreis bis auf die Summe von 390 Gulden sogleich ab.
Unter Abt Gallus wurde ferner in Bissingen das Pfarrhaus neu
erbaut. Auch erweiterte er im Jahre 1590 den breisgauischen
Klosterbesitz, indem er einen Wald in der Zähringer Gemarkung für
100 Gulden und einen solchen im Glotterthal für 600 Gulden,
letztern von den Klosterfrauen von St.Klara zu Freiburg, kaufte.
(Vgl. Diöc.-Arch, XIV, 91. Noch jetzt befindet sich im
nordöstlichen Theil des untern Stockwerkes zu St.Peter ein in
Stein gehauenes Bild, darstellend den Gruß des Engels an die
Gottesmutter, aus der Zeit des Abtes Gallus und geschmückt mit
seinem Wappen.)
Mit dem Kloster Friedenweiler, woselbst sich seit dem Jahre 1570
Cistercienserinnen aus Lichtenthal niedergelassen hatten, schloß
der Prälat von St.Peter im Jahre 1585 ein Bündniß, welches das
gegenseitige Gebet für die verstorbenen Angehörigen der beiden
Klöster zum Zweck hatte; für sich selbst und seine drei nächsten
Vorgänger, stiftete er einen Jahrestag im Kloster.
Unter Abt Gallus wurde eine lange dauernde Streitigkeit des
Klosters mit den Herren von Reischach auf dem Schlosse Wyler wegen
der Rechte im untern Ibenthal zu Ungunsten des Gotteshauses
entschieden. Das Kloster hatte seinen Rechtsanspruch auf dieses
schon in der herzoglichen Schenkung inbegriffene Gebiet nie
aufgegeben, konnte denselben aber, wie früher bemerkt, seit
langeher nicht mehr wirksam zur Geltung bringen. Seit nun die
Edlen von Reischach ihre Rechte, besonders die der
Jagdgerechtigkeit, immer mehr zu erweitern strebten, war man im
Kloster bemüht, die ursprünglichen Rechte des Gotteshauses wieder
zu gewinnen; da die Aebte aber diese aus Mangel an Urkunden nicht
stricte zu erweisen vermochten, wurde im Jahre 1582 die
gerichtliche Entscheidung in der seit 1560 anhängigen Streitsache
zu Gunsten derer von Reischach gegeben. Das Gotteshaus jedoch
legte Appellation ein und sandte im October 1582 den Secretär des
Klosters, Christoph Strobel, nach Innsbruck. Nachdem nochmals fast
zehn Jahre verstrichen waren, wurde im August 1591 die frühere
richterliche Sentenz bestätigt und dem Kloster im Januar des
folgenden Jahres darüber Mittheilung gemacht. - Am 26. April 1593
wurde dann durch eine abermalige Entscheidung der Ensisheimer
Regierung die Irrung zwischen St.Peter und den Herren von
Reischach zu Ende geführt, indem dem Gotteshause das Hege- und
Jagdrecht im Steurenthal und in Eschbach zugesprochen wurde.
Ein anderer Streit, der dem Gotteshaus durch die
religiös-politischen Neuerungen mit der Propstei Betberg wegen der
Zehntgerectigkeit daselbst erwachsen war, wurde am 1. März 1594
durch einen Vertrag beigelegt.
Wenngleich Abt Gallus mit Kenntniß und Eifer die äußere Verwaltung
des Gotteshauses leitete, so war er doch, wenigstens in den
spätern Lebensjahren, in seinem privaten Leben seinen Mitbrüdern
keineswegs zum Vorbild. Im Jahre 1595 wurde der Prälat bei der
bischöflichen Behörde zu Konstanz „allerhand sachen halber
beklagt“. Trotz der ihm zu theil gewordenen Mahnung aber ließ der
Abt von seinem schlimmen Wandel nicht ab, so daß der Convent zu
Anfang des Jahres 1597 gegen den Prälaten abermals Anklage „wegen
ergerlichen lebens“ erhob und begehrte, „daß darin ein eynsehen
besehen soll“. Das bischöfliche Ordinariat faßte den Beschluß, daß
der Weihbischof „unversehens in das Kloster eynzichen“ und
„inquiriren solle“, und im Falle der Abt schuldig befunden werde,
solle derselbe „alsobald privirt werden“. Es ist uns keine
Nachricht darüber erhalten, welches Resultat die Untersuchung zu
Tage gefördert, ja nicht einmal, ob dieselbe wirklich
stattgefunden hat; sondern es wird einfach nur berichtet, daß Abt
Gallus am 23. April 1597 auf die Mahnung des Diöcesanbischofs, des
Cardinals Andreas, seine Abtswürde in die Hände des Kapitels
niederlegte.
Weil Abt Gallus „vil iar mit großer Müehe und arbeit, auch nicht
mit geringem nuz dem Gotteshaus vorgestanden“, wurde ihm besondere
Wohnung und Bedienung bewilligt. Er blieb zu St.Peter bis zu
seinem am 28. Februar 1604 erfolgten Tode.
Schon im 15., insbesondere aber im Laufe des 16. Jahrhunderts
hatten die Aebte von St.Peter mit
Neubesiedlungen in bisher
unbebauten Theilen des Klostergebietes
begonnen. Wildgutach, Sägentobel, Glashütten, Hinterstraß wurden
in dieser Zeit kolonisirt.
Das Gotteshaus besaß unmittelbar den größern Theil des Gebietes in
den Hochwäldern, die von den sogenannten Allmenden verschieden
waren. Der große Wald, der sich vom Kandel nach dem obern
Glotterthal absenkt, das ganze Wildgutachthal mit seinen Bergen
und breiten Bergrücken, die sich vom Ibenthal bis Waldau
ausdehnen, über die der große Weg nach dem Turner und weiter nach
Urach führt, gehören hierher.
Im Wildgutachthal wurde die Besiedlung vorzüglich in der Weise
vollzogen, daß man Holzknechten auf vier Jahre einzelne Lose zum
Abholzen des Baumwuchses überwies. Meist wurden die Grenzen nur
durch die Wasserrinnsale, die sogenannten Runsen, welche den
felsigen Thalrand furchen, abgetheilt. Diesen Neusiedlern war es
möglich, das gefällte Holz zum Bergwerk nach Simonswald zu flößen,
wodurch die Abnahme des Holzes für sie gesichert war. Trotzdem
wurde der Zins aufs niedrigste bemessen, auf einen Gulden oder
auch nur auf ein paar Batzen.
Die eigentliche Kolonisation wurde alsdann mit Simonswälder
Bergleuten vollzogen. (Die Namen dieser ersten Ansiedler in
Wildgutach waren: Lamprecht Straiffler, Paul Pretlauer, Hans
Gschwanter, Christian Mayer, Jakle Hofagger und Martin
Rosenmeyer.) Diese Bergleute waren meist aus den österreichischen
und bayrischen Bergen her eingewandert, und viele von ihnen
beschlossen, sich nun hier ansässig zu machen. Diesen wurde
alsdann „ein wild ungemessen Feld, ungefährlich auf 12 Jauchert
gesägt“, zugetheilt. Aber ein bisher unbebautes Wald- und
Berggebiet, das nur durch Berggrate, durch Bäche und Runsen
abgegrentzt, als „ungemessen“ bezeichnet und nur „ungefährlich“
abgeschätzt wurde, betrug in der Regel sieben-, ja zehnmal so
viel, als im Verleihungsbriefe angegeben war.
War ein solches Feld „gesäubert, geräumt, ausgestockt, gereutet,
zu Matten, Ackerfeld und Weiden gerichtet und gemacht“, so sollte
es fortan ein rechtes Erb und Eigen sein; aber „bei Pen und
Strafe, in den Lehenrechten begriffen“ durfte ein solches Gut ohne
Vorwissen der Aebte nicht versetzt, beschwert, verkauft,
vertauscht oder in anderer Weise verändert werden.
Einem solchen neuen Hofe wurden nur unbedeutende Lasten auferlegt;
meist bemaß man den Zins auf ein Pfund Pfennig und den „Erschatz“
dementsprehend - ein Holzschlägel als Symbol der Waldcultur war
beizufügen. An Frohnden. wurde jetzt nur noch ein Tag im Jahr
gefordert, dieser aber höher als bisher, nämlich gleich einem
Schilling geschätzt. In allem übrigen sollte auch hier der große
Dingrodel gelten.
In ganz ähnlicher Weise verfuhr man auch an den andern Stellen.
Man verlieh „Möser“ und Wälder gegen eine kleine Recognition, aber
ohne dauernde Rechte; gewöhnlich, wenn einige Zeit verstrichen war
und die Güter allmählich ergiebig wurden, erhob dann das
Gotteschaus Ansprüche, da ja der Grund und Boden ihm eigen war.
Manche der neuangesiedelten Bauern erkannten die Billigkeit
solcher Forderungen an; viele derselben aber verstanden sich nicht
gutwillig dazu, und so kam es bisweilen zum Proceß. Insbesondere
war dies im Jahre 1625 der Fall, da zum erstenmal der Heuzehnte
verlangt wurde. Der Wildgutacher Vogt und die Gemeinde wurden
vorgerufen und „ihnen gemeldet, daß sie schon von mehr dan 30
iahren her mit ihren felderen in zimblich gueten standt gekommen,
und so wohl an frucht, alß Heu und wayden einen großen nuzen
haben; und weilen sie bisher weder gemeine jahr-schazungen noch
heu-zehendten gegeben, wurde von ihnen der heuzehendten gefordert,
sonderbahr aus der Ursach, weilen es Novalia oder Neubrüch“. Die
Bauern schlugen es „rund“ ab, auf diese Forderung einzugehen.
Einen ganzen Monat hindurch „wehrete ihre Halstärrigkait“, dann
verstanden sie sich dazu, das Verlangte an das Gotteshaus zu
leisten.
Bei solchen Mißhelligkeiten geschah es meist, auch wenn es zum
Proceß kam, daß, ehe eine Entscheidung erging, durch einen
Vergleich die Streitsache bereinigt wurde; das Gotteshaus gab
gegen einen höhern Zins festes Eigenthum.
So bildete man nach und nach neue Vogteien mit wenigen, aber
ziemlich großen Höfen, außer Wildgutach noch Glashütten,
Hochstraß, Hinterstraß. Dem fortschreitenden Wohlstand gemäß wurde
der Zins später erhöht.
Das Kloster traf wegen der Seelsorge seiner Unterthanen in dem so
einsam gelegenen Wildgutachthal alsbald die nothwendigen
Anordnungen. Es wurde bestimmt, daß diese Neusiedler, wenngleich
Pfarrangehörige des Gotteshauses, weil von letzterem aber zu weit
entfernt, „dem Pfarrherrn in Gütenbach in Seelsachen gleich andern
dorthin Pfärrigen anvertraut und überlassen werden sollten“. Für
die Bemühungen des Pfarrers von Gütenbach wurden demselben von des
Gotteshauses Gefällen jährlich zehn Gulden festgesetzt; bei
Krankenversehen sollten die Unterthanen dem Pfarrer und dem Meßner
je sechs Batzen, bei einem Leichenbegängniß und drei Seelenmessen
einen Gulden und drei Batzen geben. So verblieb es bis zum Jahre
1745. Weil aber der Pfarrer von Gütenbach “die Seelsorge in
Wildgutach nicht eifrig genug besorgte, übertrug der Abt von
St.Peter im .letztgenannten Jahre dieselbe an das Kloster
St.Märgen; es wurden von da an auch an dieses Gotteshaus die
gleichen Vergütungen geleistet, wie vorher an den Pfarrer von
Gütenbach.
Der Uebergang vom 16. zum 17. Jahrhundert ist eine der traurigsten
Partien in der Geschichte unseres Gotteshauses. Es ward gerade in
den zwei Decennien, die dem Dreißigjährigen Kriege vorangingen,
durch Streitigkeiten im Innern schwer bedroht. Treffliche
Vorsteher wurden nach wenigen Jahren durch den Tod dem Kloster
entrissen, während einzelnen Aebten die zur Leitung der Abtei
nothwendigen Eigenschaften mangelten.
Nach der Resignation des Abtes Gallus wurde
Michael Stöcklin (1597-1601),
geboren zu Binsdorf in Schwaben (O.-A. Sulz), am 29. April 1597
zum Abte gewählt. Er erhielt am 1. Juli 1597 die bischöfliche
Bestätigung. Unter Abt Johannes Joachim ins Kloster eingetreten,
hatte P. Michael nach seiner Priesterweihe die Seelsorge in
Neukirch verwaltet.
Abt Michael, dessen einfaches Wesen, Demuth und Sittenreinheit in
besonderer Weise gerühmt werden, verwaltete sein Amt nur vier
Jahre. Schon in den ersten Monaten seiner Regierung hatte auch er
gleich seinem Vorgänger einen Streit zu führen gegen die
Herrschaft im untern Ibenthal, die einen im obern Ibenthal
gelegenen Wald beanspruchte; die Entscheidung fiel dieses Mal zu
Gunsten des Gotteshauses aus.
Schlimmer waren die Zwistigkeiten, die im Innern des Klosters sich
erhoben und dem Abte einen schweren Stand bereiteten. Durch den
resignirten Abt Gallus wurden Streitigkeiten hervorgerufen, die,
obgleich sich die Mönche auf die Seite des Abtes Michael stellten,
doch erst durch die Dazwischenkunft des Konstanzer Generalvicars
Pistorius geschlichtet werden konnten.
Das für St.Peter wichtigste Ereigniß aus der Zeit des Abtes
Michael war die am 4. Februar 1601 durch den Generalvicar von
Konstanz vollzogene Incorporation der Propstei Sölden. Bisher
hatten die Aebte von St.Peter nur die Administration derselben
geführt. Die Einverleibung erfolgte durch eine Bulle des Papstes
Clemens VIIl. vom 27. April 1598, wie es darin heißt, zum Ersatz
für die Verluste, welche das Gotteshaus St.Peter durch die
Reformation erlitten hatte. Der feierliche Incorporationsact fand
1601 in der Kirche zu Sölden statt.
Schon am 20. Juni desselben Jahres starb Abt Michael, der erste
St.Petersche Propst zu Sölden, im Petershof zu Freiburg; in der
Kirche zu St.Peter vor den Stufen des Hochaltars fand er seine
Ruhestätte. Ihm folgte in der Vorsteherwürde zu St.Peter
Johannes Jacobus Pfeiffer
(1601-1609),
der am 29. Juni 1601 zum Abt erwählt wurde; derselbe war geboren
zu Rottweil in Schwaben. Vor seiner Erhebung zum Abte hatte er im
Kloster das Amt des Priors und nachher das eines Administrators zu
Sölden verwaltet.
Bald nach der Erwählung dieses Abtes wurde die Kapelle auf dem
Lindenberge, der als Wallfahrtsort schon während des ganzen 16.
Jahrhunderts besucht wurde, durch den Konstanzer Weihbischof
eingeweiht.
Der Abt Johann Jakob baute zwei Seiten des Klostergebäudes gegen
Osten und Süden von Grund neu auf, beschaffte für das Kloster ein
Heiliges Grab und einen Taufstein, silberne Gefäße für die
heiligen Oele und verschiedene Paramente.
Längst hatte man in St.Peter die Ueberzeugung gewonnen, daß es im
wirtschaftlichen Interesse des ganzen Gebietes durchaus geboten
sei, die Wälder besser, als dies bisher geschehen war, zu schonen.
Mehrfach waren Bestimmungen hierüber erlassen worden; Abt Johannes
Jacobus faßte dieselben zusammen und erweiterte sie in seiner
Waldordnung vom Jahre 1602.
Am 26. December 1602 erließ der Prälat sein „Ernstlich Mandat die
Underthonen Innsonderheit betreffendt die Waldverderber hiemit
abzuotreiben. In Anno 1602 Angefangen“.
Die Aebte von St.Peter hatten wohl guten Grund, zumal die
Waldordnungen zu verschärfen. Mit Schwändten und ebenso mit
rückichtslosem Eintreiben von Vieh, das man aus dem ebenen Land
zur Sommerweide annahm, war übel gehaust und dem Waldgebiet
„allerhand thättliche eingrif, schmälerung, abbruch und Schaden
zugefiegt“ worden. Auch hatten sich die Bauern überall
eigenmächtig die kleine Jagd angemaßt und „in des Gottshauses
St.Peter Oberkhalt Vorst und Wälden waidwerk getrieben mit
schießen, hetzen, Jagen, Hagen, Fallen stellen, strickh richten,
gruoben machen, geschoß legen, Voglen, Vischen und dergleichen“.
Das willkürliche Fällen der Bäume wurde strenge untersagt und das
unberechtigte Wegnehmen des Holzes verboten. Die Armen und wer
immer Mangel am nothwendigen Holzbedarf habe, sollte, so bestimmte
die Waldordnung, beim regelmäßig stattfindenden Jahrgericht sein
Ansuchen vorbringen und sich darüber mit dem Gotteshaus
vergleichen.
Wie sehr auch diese hauptsächlich für die Glashütter und Waldauer
Wälder gegebene Ordnung in sich berechtigt und nothwendig war,
wurde dieselbe eben doch als Beschränkung empfunden und erregte
bei den Bauern, gegen welche sie sich richtete, mannigfache
Unzufriedenheit.
Größern Unwillen noch rief die schon in der Polizeiordnung von
1582 enthaltene, im Jahr 1607 neu eingeschärfte Bestimmung „über
den Vieh- und Fleischverkauf“ hervor, wonachch das zu verkaufende
Vieh zuerst dem Kloster, dann dem Metzger zu St.Peter zum Kauf
angeboten werden mußte, und erst, wenn diese dasselbe nicht kaufen
wollten, an Fremde abgegeben werden durfte. Diese Forderung, die
sicherlich nicht, wie die Waldordnung, nothwendig war und den
Bauern oft bedeutende Nachtheile brachte, mußten denn auch die
Aebte später aufgeben.
Die durch diese Anordnungen bei einem Theile der Unterthanen
hervorgerufene Unzufriedenheit und mehrfache anderweitige
Streitigkeiten, in die das Kloster verwickelt wurde, brachten dem
Prälaten Johann Jakob, der ein eifriger Vorsteher war und der sich
auch, wie seine Almosenordnung vom Jahre 1608 beweist, der Armen
thatkräftig annahm, viele Bitterkeiten.
Mit der Triberger Herrschaft hatte sich wegen der Grenzen beim
Jägersteig und Maylandsgrund eine Irrung ergeben, die, nachdem sie
im Jahre 1604 nochmals neu entbrannt war, im Jahre 1606 endlich
beigelegt wurde, - Im obern Breisgau wurden noch immer die
Klostereinkünfte durch die markgräfliche Regierung zurückbehalten,
und auch die Johanniter zu Heitersheim suchten dort auf Kosten der
St.Peterschen Rechte die ihrigen zu erweitern. - Als der Abt im
Jahre 1603 einen bedeutenden Theil des Waldes zu St.Ulrich zum
Fällen veräußerte, glaubte sich der Herr zu Bollschweil in seinem
Jagdrechte geschmälert und legte bei der Regierung Beschwerde
dagegen ein. Auch in dem württembergischen Klostergebiete hatten
sich einige Irrungen erhoben, wie Urkunden vom. Jahre 1602 und
1608 erkennen lassen.
Das Herbste aber für den Abt war wohl, daß auch im Innern des
Klosters kein Friede herrschte. Unter den Mönchen waren schlimme
Parteiungen entstanden. Im Jahre 1606 mußten der Konstanzer
Weihbischof und der Generalvicar nach St.Peter kommen, den Frieden
zwischen Abt und Convent herzustellen; ob es ihnen gelang, sagen
uns die Klosterannalen nicht; jedenfalls war es, wenn dies
augenblicklich auch geschah, nicht auf die Dauer. Als der Abt
Johann Jakob im October 1609 auf der Diöcesansynode zu Konstanz
sich befand, legte er, „da er den Seinigen gegen ihren Willen
geworden“, am 26. October seine Würde nieder; nachher zog er sich
auf die Propstei Sölden zurück und starb daselbst den 30.
September 1610; seine Ruhestätte erhielt er in der Pfarrkirche zu
Sölden.
Während dem Abt Johann Jakob Pfeiffer die Anerkennung, daß er ein
eifriger und kluger Verwalter des Gotteshauses gewesen, nicht
versagt wurde, waren gerade diese Eigenschaften seinem Nachfolger
nicht eigen.
Johannes VIII, Schwab (1609
-1612)
aus Waldau auf dem Schwarzwald wurde am 12. November 1609 erwählt,
erhielt aber nie die bischöfliche Bestätigung und wurde nicht als
Prälat infulirt.
Die Wahl dieses Vorstehers, der als ein frommer und gutmüthiger
Mann galt, der aber seiner Stellung in keiner Weise gewachsen war,
läßt sich nur aus den zerrütteten Zuständen im Innern des
Conventes selbst erklären.
Da durch die unter den Mönchen herrschende Uneinigkeit die
monastische Disciplin schwer gelitten hatte, erbat man sich einige
tüchtige und fromme Männer aus dem Kloster Weingarten.
Mehrfaches Unglück betraf während der kurzen Verwaltung des Abtes
Johannes das Gotteshaus: Im Jahre 1610 herrschte eine pestartige
Krankheit, die im Klostergebiet viele Opfer forderte, so daß der
Abt, um die göttliche Hilfe zu erflehen, auf das Fest
Kreuz-Erfindung eine Procession zur Wallfahrtskirche auf dem
Lindenberge anordnete. Am Weißen Sonntage des folgenden Jahres, es
war der 12. April und Kirchweichfest zu St.Ulrich, brannte das
Prioratsgebäude daselbst mit der Kirche völlig nieder; nur der
Glockenthurm war stehen geblieben.
Seit unter dem zweiten Vorgänger des Abtes Johannes VIII. für die
mannigfachen Bauten große Geldsummen aufgewendet worden waren,
wuchs die Schuldenlast des Gotteshauses ununterbrochen an. Am 5.
März 1590 stellten Abt Gallus und der Convent von St.Peter an Hans
Heinrich Schmidlin, Stadtschreiber zu Freiburg, eine Schuldurkunde
über 600 Gulden aus. An der von den Ständen des Elsasses,
Sundgaues und Breisgaues anstatt der Stellung von Hilfstruppen
beschlossenen Leistung von 100 000 Gulden hatte auch St.Peter
einen beträchtlichen Theil zu bezahlen, so daß sich auch der Abt
Michael genöthigt sah, die Summe von 1300 Gulden aufzunehmen; er
erhielt dieselbe von Sigismund von Remchingen gegen Verpfändung
sämtlicher Einkünfte des Klosters in Württemberg; erst zu Ende des
folgenden Jahrhunderts konnte diese Schuld durch Abt Paulus
abbezahlt werden. Im October 1607 entlieh das Kloster von Georg
Vogler, Pfarrer zu Vöhrenbach, 300 Gulden und einige Jahre später
wiederum von demselben die gleiche Summe. Eine Schuldurkunde des
Abtes Johannes VIII. und des Conventes vom 10. December 1609
lautet auf die bedeutende Summe von 2000 Gulden.
Die Schuldenlast des Klosters war eine so bedeutende, daß sich der
Bischof Johann Georg von Konstanz einmal genöthigt sah, den Abt
Johann Jakob zu mahnen und zu warnen, auf ein von der Regierung an
das Kloster gestelltes Ansinnen nicht einzugehen und sich
derselben nicht zu reversiren. Eine Urkunde vom Jahre 1611 zeigt
uns aber, daß St.Peter sich doch wieder nicht entziehen konnte,
als der Prälatenstand von Vorderösterreich das Ansinnen stellte,
die Summe von 400 Gulden vorzustrecken.
In der Leitung des Gotteshauses und besonders in der Verwaltung
der Güter desselben zeigte sich Abt Johannes VIII. von Anfang an
so wenig erfahren, daß der Diöcesanbischof ihm nicht nur die
Bestätigung nicht ertheilte, sondern nach wenigen Jahren auch die
Nothwendigkeit erkannte, diesen Vorsteher durch einen andern zu
ersetzen; er berief denselben am 9. October 1612 nach Konstanz.
Die Verwaltung des Klosters in geistlichen und zeitlichen Dingen
führten während der Abwesenheit des Abtes der Prior Johann Werner
Breuning und die Mönche Johannes Held und Petrus Münzer, die beide
nachher das Amt des Abtes in St.Peter bekleideten. Im gleichen
Monat October enthob der Bischof den Administrator Johannes seiner
Stelle. Dieser begab ich hierauf nach Einsiedeln und kehrte dann
in das Kloster St.Peter zurück, woselbst er in frommer Demuth die
gewöhnlichen Klosterdienste verrichtete, wie die Reihe ihn traf.
Später verwaltete er mit Eifer die Seelsorge in Neukirch, in
Sölden und Bollschweil, versah auch einige Zeit die Pfarrei
Wittnau und lebte zuletzt in Freiburg; daselbst starb er mitten in
den schwedischen Kriegswirren, und zwar, wie berichtet wird, aus
Mangel am nothwendigen Lebensunterhalt, am 3. Juli 1635 und wurde
in der St, Peterspfarrkirche zu Freiburg begraben.
(Die-St.Peterskirche war die Pfarrkirche der Lehener Vorstadt;
dieselbe ist der Befestigung der Stadt 1678 zum Opfer gefallen.)
Am 30. October 1612 wurde im Gotteshause auf dem Schwarzwald zum
Abt gewählt
Johannes IX. Held (1612-1614),
der, am 8, März 1577 zu Villingen geboren, schon seit dem 6.
Januar 1594 dem Kloster angehörte. Er war „ein Mann trefflich
unterrichtet in den Wissenschaften, ausgestattet mit allen für die
Leitung eines Klosters nothwendigen Eigenschaften“.
Ein hartes Mißgeschick schien über St.Peter zu walten. Der Abt,
„unter dessen Leitung die klösterliche Disciplin wie auch die
Einigkeit unter den Brüdern aufs prächtigste aufzublühen begann“,
wurde, ehe noch zwei Jahre verflossen waren, durch einen frühen
Tod dem Kloster entrissen. Doch auch aus der kurzen Regierungszeit
des Abtes Johannes IX. wissen uns die Klosterannalen mehrere Daten
zu berichten: er beschaffte dem Gotteshause eine neue Glocke und
ließ die Ziegelei, das Bad und das Gefängniß wieder herstellen.
Als im Jahre 1613 der Bischof einen Geldbeitrag forderte zur
Unterstützung im Kampfe gegen die Feinde der geistlichen Stände,
die auch Feinde des Glaubens seien, da erklärte Abt Johannes, daß
es seinem Kloster bei der drückenden Schuldenlast nicht möglich
sei, eine Beisteuer zu leisten; auf ein nochmaliges dringendes
Ansuchen hin erklärte er sich bereit, 50 Gulden zu geben, „aber
nicht vom Ueberfluß, sondern nur gleichsam wie das Scherflein der
armen Wittwe im Evangelium“.
Dem Gotteshause hinterließ Abt Johannes IX. ein „gar schönes und
nützliches Buch, in welchem er verschiedene Betrachtungen,
Lesungen, klösterliche Ceremonien und Gewohnheiten und manches aus
seinem Leben aufzeichnete“.
Erst 37 Jahre alt, starb Abt Johannes IX. am 12. März 1614,
nachdem er erst wenige Wochen vorher in seinem Amte bestätigt,
aber noch nicht mit den Pontificalinsignien bekleidet worden war.
Auch der Diöcesanbischof sprach in einem rührenden Briefe dem
Gotteshause sein Leid aus über den Tod des trefflichen Abtes.
Mitten im Chore der Kirche gab man dem so früh Dahingeschiedenen
und tief Beklagten seine Ruhestätte.
Vierte Periode.
1614-1719
Die religiöse Neuerung des 16, Jahrhunderts und die durch dieselbe
hervorgerufene Spaltung Deutschlands hatte viele kleine Kämpfe und
endlich jenen großen Krieg zur Folge, der durch mehr als 30 Jahre
im deutschen Vaterlande wüthete und Deutschlands Größe und
Wohlstand auf lange hin vernichtete. Die zweite Hälfte des
dreißigjährigen Krieges spielte sich zum größten Theile am
Oberrhein und im Breisgau ab. Große Bedrängniß und schwere
Verwüstung kamen über das zähringische Benediktinerstift auf dem
Schwarzwald. Kaum hatte es sich von den herbsten Schlägen erholt,
da brachten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die
französischen Kriege fast schlimmeres Unheil noch über das
Gotteshaus, als es im dreißigjährigen Kriege erlitten hatte. Auch
der spanische Erbfolgekrieg zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte
wiederum zum Kriegschauplatz die Gebiete des Oberrheins, und auch
in diesem Kampfe blieben dem Kloster schwere Kriegsdrangsale nicht
erspart, so daß dieser Theil der Geschichte von St.Peter ganz
eigentlich mit dem einen Worte „Kriegsleiden“ charatkterisirt
werden kann. Ein großes Glück für das Gotteshaus war es, daß von
Beginn dieser Periode an Männer an der Spitze desselben standen,
die mit ebenso kluger Umsicht als großem Eifer und
bewunderungswürdiger Energie die Leitung führten.
Der Nachfolger des Abtes Johannes IX.,
Petrus IV. Münzer (1614-1637),
aus Binsdorf in Schwaben, wurde am 17. April 1614 erwählt. Er war
ein ernster, frommer Mann, der in der schweren Zeit des
Dreißigjährigen Krieges mit unermüdlichem Eifer das Gotteshaus
leitete.
Während der Markgraf die Einkünfte des Klosters im obern Breisgau
zurückhielt, wurde doch von St.Peter verlangt, daß es für den Bau
und die Erhaltung der Kirchen und Pfarrhäuser in den durch den
Markgrafen gänzlich protestantifirten Orten Seefelden, Betberg und
Buggingen aufkomme, weil das Kloster daselbst den Pfarrsatz hatte;
letzteres Recht gab das Gotteshaus nicht auf, weil es dadurch
wenigstens bewirken konnte, daß lutherische Prediger von gläubiger
Richtung in diesen Orten wirkten. Nachdem einige Jahre hindurch
der Streit gedauert hatte - eine Bittschrift von seiten des
Klosters an den Markgrafen, wie auch eine Beschwerdeschrift des
Prälaten an den Erzherzog Leopold vom Januar 1620 waren ohne
Erfolg geblieben -, kaufte im Jahre 1621 der Abt von St.Peter dem
protestantischen Prediger zu Buggingen ein Haus daselbst, eine
Scheuer und einen Garten für 1100 Gulden. Zur Bestreitung dieser
Summe sah sich der Abt genöthigt, eine Schuld aufzunehmen, die
erst im Jahre 1671 abbezahlt werden konnte.
In der Beschwerdeschrift vom Jahre 1620 hatte Abt Petrus auch
Klage erhoben wegen der Bedrückungen der klösterlichen Gebiete in
Württemberg. Im October 1615 schon war er selbst nach Stuttgart
gereist und hatte die Bestätigung seines Rechtes, die Prediger auf
die Pfarreien Weilheim, Bissingen und Nabern zu ernennen,
erhalten; am 17. Februar des folgenden Jahres stellte die
herzogliche Kanzlei das Decret bezüglich dieses Patronatsrechtes
aus. Im Jahre 1619 aber wurde von Herzog Johann Friedrich „für die
Vertheidigung jenes Gebietes“ eine Steuer verlangt, die während
mehrerer Jahre erhoben wurde; die Beschwerde des Abtes hierüber
war ohne Erfolg. Als dann einige Jahre später das kaiserliche Heer
das Herzogthum Württemberg eingenommen hatte, wurden auch die
Klostergebäude zu Bissingen und Weilheim besetzt, und es mußten
große Kosten für den Unterhalt der Truppen aufgewendet werden.
Deshalb wandte sich der Abt von St.Peter am 28. Juli 1631 wiederum
durch eine Beschwerdeschrift an die Regierung „mit bitt, daß daß
Gottshauß von fernerer Kayserlicher exaction und Einquartierung,
wovon man gesichert worden, möchte befreyet, und bey der
landsfürstlichen Oesterreichischen Exemption gelassen werden“.
Schon am 23. November desselben Jahres wiederholte der Abt seine
Klage und Beschwerde „wegen der unerträglichen Exactionen und des
überaus theuern Unterhaltes der Kriegsobrigkeiten“. Am 27. April
des folgenden Jahres theilten die St.Peterschen Pfleger in
Bissingen und Weilheim, Christoph Mayer und Petrus Wagner, dem
Prälaten mit, daß auf den Befehl des Herzogs hin die Obrigkeit zu
Kirchheim alle Güter und Einkünfte des Gotteshauses in Besitz
genommen habe. Doch erhielt das Kloster infolge der Schlacht von
Nördlingen 1634 die württembergischen Güter wieder zurück.
Für die Wiederherstellung des Priorates St.Ulrich nach dem
Brandunglück vom Jahre 1611 hatte der Abt Petrus IV. alsbald Sorge
getragen. Im Jahre 1615 wurden durch den Weihbischof von Konstanz
in Gegenwart des Prälaten von St.Peter die Altäre der neuen Kirche
geweiht. Bei dem Klösterlein waren in der wilden Einsamkeit nur
ganz wenige Häuser, hauptsächlich der Meierhof, die Säg- und
Mahlmühle; dagegen gehörte der nahe Ort Geiersnest seit den
ältesten Zeiten mit Grund und Boden dem Priorate, und die Bewohner
daselbst waren von jeher Lehensleute des Klosters. Im Laufe der
Zeit kam, wenngleich das Priorat stets Grundherr blieb, die kleine
Herrschaft in andere Hände. Im letzten Viertel des 16.
Jahrhunderts hatte der Junker Gaudenz von Blumeneck dieselbe inne.
Von den Blumeneckern kam Geiersnest in die Familie von
Alten-Sommerau, von welcher es der Abt und Convent von St. Peter
im Jahre 1629 um die hohe Summe von 2400 Gulden erkauften „mit
Leuten und Gütern, mit hoher, mittlerer und niederer Obrigkeit,
mit Gerichten, Rechten und Gerechtigkeiten, mit Weidgängen,
Hölzern, Steuern ec.“ Die Abtei wollte nachher wegen des
übertheuern Preises den Kauf wieder rückgängig machen, hatte aber
keinen Erfolg hierin.
Im Jahre 1623 fand zu St.Peter eine bischöfliche Visitation statt,
deren Resultat, wie es scheint, nicht zur Zufriedenheit des
Bischofs ausfiel; denn gegen Ende des Monats Februar 1624 berief
dieser den Abt von St.Peter wie auch jenen von St.Trudpert nach
Konstanz, um mit ihnen über Einführung einer bessern klösterlichen
Disciplin zu unterhandeln. Die Folge hiervon war, daß der Abt von
St.Peter wieder einige Mönche von Weingarten sich erbat. Es kamen
die Patres Maurus Baldung, Hieronymus Rainold und Dominicus
Laymann, welch letzterer später Abt zu Weingarten wurde. Dieselben
verblieben ungefähr zwei Jahre in St.Peter. Der Bischof wünschte
auch, daß die schwarzwäldischen Stifte „der schwäbischen
Benediktinercongregation vom hl. Joseph“ beitreten und dadurch mit
den übrigen Klöstern in innigerem Zusammenhang verbleiben sollten,
damit durch die öftere Visitation die monastische Disciplin und
der religiöse und wissenschaftliche Eifer besser bewahrt werde.
Der Prälat Petrus stellte deshalb am 7. Mai 1626 das Ersuchen um
Aufnahme des Klosters St.Peter in die schwäbische
-Benediktinercongregation. Am 15. Juni 1627 wurde dann das Kloster
St.Peter auf der Versammlung der Aebte der Congregation zu
Ochsenhausen, bei der auch der Abt Petrus IV. anwesend war, in
diese Congregation aufgenommen. Am folgenden Tage erhielt das
Kloster St.Georgen zu Villingen ebenfalls die Aufnahme; für beide
Klöster fand noch im August desselben Jahres die erste Visitation
durch den Präses der Congregation statt.
In die letzten Lebensjahre des Abtes Petrus IV. fällt der Anfang
der schlimmsten Kriegsjahre für den Breisgau, Im Jahre 1630 ließ
der Erzherzog Leopold den breisgauischen Ständen vermelden, daß
der König von Schweden ohne Absagebrief feindlich ins Reich
eingefallen sei und daß auch die protestantischen Reichsstände zu
einer weitaussehenden Rüstung sich entschlossen hätten, Bald wurde
die Kriegsfackel ins Land geworfen. Infolge des Sieges bei Leipzig
im September 1631 drang das schwedische Heer an die Donau hinab
und zum Rhein hinauf. Nach der Schlacht am Lech wandte sich
dasselbe nach dem Schwabenland und dem Bodensee. Konstanz leistete
tapfern Widerstand. Aber im Badischen vereinigte sich der
lutherische Markgraf mit den Schweden, und der Marschall von Horn
nahm Offenburg im December 1632 mit dem ganzen Kinzigthal, hierauf
den Breisgau mit Freiburg ein. Am 4. Januar 1633 hielt ein
lutherischer Prädicant die erste Predigt in der Augustinerkirche
zu Freiburg. Auch der Schwarzwald wurde von den feindlichen
Kriegsscharen überfluthet. Abt Petrus IV. hatte vorsorglich schon
im Februar 1632 den Pater Philipp Hanselmann mit den wichtigsten
Documenten, Reliquien und andern Kostbarkeiten des Klosters nach
Einsiedeln gesandt. Im März verlangte der Herzog von Württemberg,
daß sich der Abt wegen seiner Güter in Schwaben „dem schwedischen
Schuhe“ unterstelle. Als der Prälat hierauf keine Antwort gab,
sondern sich um Rath an die österreichische Regierung wandte,
wurde im April von dem schwedischen Protribun Birkh dasselbe
Ersuchen gestellt, aber zugleich die Erklärung beigefügt, daß das
Kloster „zum Erweise seiner Devotion alle Woche eine bestimmte
Geldsumme zu bezahlen habe“; im gleichen Monate noch wurden, wie
oben erwähnt, die schwäbischen Klostergüter weggenommen.
Die schwedischen Soldaten durchstreiften von Freiburg aus den
Breisgau nach allen Richtungen und nahmen, was ihnen nicht
freiwillig gegeben wurde, mit Gewalt hinweg.
Ein Zeitgenosse und Augenzeuge, Thomas Mallinger, Kaplan beim
Baseler Domkapitel in Freiburg, berichtet in ausführlicher Weise
über die Plünderung der Ortschaften auf viele Stunden hin rings um
Freiburg. Wo die Landleute sich stark genug glaubten, leisteten
sie bewaffneten Widerstand, und oft kam es zu Kampf und
Todtschlag. Auch die Bauern von St.Peter einigten sich, wie
Mallinger erzählt, um diesen Streifzüglern „Resistent zuo thuon.
Da aber solches gen Freyburg für den Obersten gelangt, hat er
alsbald etlich hundert commandiert und er selbsten mit ihnen auf
den Wald gezogen, Willens die Bauren mit gantzem Ernst
anzugreifen. Da nun die Bauren solchen Gewalt vernommen, seind sie
uber alle Berg hinaus geloffen, die Soldaten aber im gantzen
Peterischen Gebiet in alle Heuser, Scheueren und Ställ geloffen,
selbige durchsuocht, nicht allein Alles von essigen Speisen,
Klaider und anderen Hausrath genommen, sonder auch an allen Orthen
mit Fewr angesteck und auf dem Boden hinweggebrennt; haben auch
alles Vieche, Ochsen, Kiehen, Kälber, Gaissen, uber die 100 Stuock
nachher Freyburg getriben und solches umb ein geringes Gelt hin
und her widerumb verkauft; welches nicht genuog gewesen, haben
darüber den guoten Prälaten sambt den Conventualen in Arrest
genommen, als wann er den Bauren Anlaß zuo solcher Aufruor
gegeben, ist aber beym wenigsten nicht erfunden worden. Doch haben
sie nicht nachgelassen, sind sogar. in das Gotshauß zuo St.Peter
eingefallen, das in allen Orthen durchsuocht, allen Wein,
Früchten, Hausrath, Viecher, auch allen Kirchenziehr genommen und
hinweggefiehret, das Kloster allenthalben zerschlagen und ubel
zuogericht, nicht weit darvon ein Kirchlein ad beatam virginem auf
dem Lindenberg aufgeschlagen, haufenweiß hineingefallen, nicht
allein die Kirchensachen, sonder auch andere zuogehör hingenommen
und entuhnehrt, auch Alles zerschlagen und zuo Grund gericht“.
Das hier Erzählte geschah im April 1633. Am 17. Mai überfielen
einige schwedische Dragoner in der Nähe des Klosters den Prälaten;
mit Noth nur konnte er sich retten, während sein Geldbeutel mit 7
1/2, Gulden die Beute der räuberischen Soldaten wurde.
Als im gleichen Jahre noch die Schweden Freiburg verlassen mußten
und die kaiserlichen Truppen in den Breisgau einrückten, hausten
letztere daselbst in ganz ähnlicher Weise wie die Feinde. Am 26.
November 1633 wurden 19 kaiserliche Soldaten, die den Bauern das
Vieh gestohlen -und sich noch andere schlimme Dinge erlaubt
hatten, beim vordern Schönhof bei St.Peter von den aufgeregten
Landleuten erschlagen; und als im Jahre 1636 fünf Soldaten ein
Haus „im Unterwasser“ im Dörfchen Ror ausplünderten, büßten
ebenfalls zwei derselben ihre That mit dem Tode.
Trotz der verhängnißvollen Kriegszeiten, die so große Opfer
forderten, daß sich der Abt zu Anfang des dreißigjährigen Krieges
genöthigt sah, die nicht gerade nothwendigsten silbernen Gefäße zu
Geld schlagen zu lassen, war der Prälat doch auch stets dafür
besorgt, daß der Gottesdienst in würdiger Weise gefeiert werde. Er
beschaffte dem Gotteshause einen kostbaren Ornat, eine Inful und
ein silbernes Rauchfaß. Ferner erwarb sich der Abt ein besonderes
Verdienst durch die Erweiterung der Bibliothek im Jahre 1627. Im
gleichen Jahre ließ er auch die zum Priorat St.Ulrich gehörige
Kapelle zu Grüningen neu herstellen.
Unter Abt Petrus IV. wurden ferner auch mehrfache Streitigkeiten
mit den Unterthanen bereinigt. So ward im Jahre 1628 der
obenerwähnte Heuzehntenstreit durch eine am 15. November genannten
Jahres von der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim
gegebene Entscheidung, welche sich nicht nur über den Heuzehnten,
sondern auch über den Abzug, die Stammlosung von Holz, den
Viehverkauf an Ausländer u. s. w. erstreckte, zu Ende geführt; mit
den Bauern in Wildgutach wurden die Abgaben neu geregelt.
Doch gerade in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts und
besonders unter Abt Petrus IV. fielen in St.Peter auch mehrere
Personen dem dunkeln Hexenwahne jener Zeit zum Opfer. Schon im
Jahre 1613 war unter der Anschuldigung der Magie ein
phantastischer Bauernknecht aus Neukirch, Martin Heitzmann, der
auf die Obrigkeit geschimpft und mehrfach zum Aufruhr aufgefordert
hatte, zum Tode verurtheilt worden; insbesondere wurde in den
Jahren 1625 und 1628 mehreren Personen, die unter dem Verdachte
der Hexerei und Magie standen, der Proceß gemacht. Die
Kriegszeiten führten eine allgemeine Verwilderung der Sitten mit
sich; von gar manchen wurde die Gelegenheit zu ungestraftem
Stehlen und Rauben arg ausgenützt.
Am Feste Mariä Verkündigung 1637 starb Abt Petrus IV., nachdem er
in der letzten Zeit seines Lebens das Augenlicht nahezu verloren
hatte. Auf der Evangelienseite vor dem Hochaltar ward er zur Ruhe
bestattet.
Erst am 30. Juni fand die Wahl eines Nachfolgers statt; dieselbe
fiel auf
Matthäus Welzenmüller
(1637-1659)
aus Neuenburg am Rhein, der am 24. Juli 1622 Profeß im Kloster
abgelegt hatte. Zwei Jahre hatte er als Seelsorger in Neukirch und
Waldau gewirkt, dann stand er der Propstei Sölden vor und
verwaltete von da aus zugleich auch die Pfarrei Bollschweil.
Erst unter der Regierung des Prälaten Matthäus kamen die
eigentlichen Kriegsübel über Gebiet und Abtei von St.Peter.
Herzog Bernhard von Weimar schlug im Jahre 1638 die Kaiserlichen,
eroberte Rheinfelden und nahm Freiburg ein. Zu gleicher Zeit
wurden wieder weite Gebiete im Schwarzwald von den feindlichen
Truppen verwüstet. Das Priorat St.Ulrich erlitt durch die Schweden
und ihre Verbündeten eine Feuersbrunst; der dortige Pfarrvicar
Pater Paulus Hohmann war am 13. September 1638 auf der Flucht in
der Nähe von Todtnau gestorben. Im St.Peterschen Dörfchen Waldau
droben auf dem Schwarzwalde wurde im gleichen Monat mit vielen
Höfen auch die Kirche ein Raub der Flammen; der Gottesdienst
daselbst unterblieb nahezu drei Jahre lang.
Im Jahre 1640 begannen die Friedensverhandlungen, und man schöpfte
Trost und Hoffnung; aber bald kehrten die Kriegsschrecken in den
Breisgau zurück, die Friedenshoffnungen schwanden dahin. Sechs
Jahre und drei Monate schon hatte der Feind die Stadt Freiburg
inne, da rückten im Juli 1644 die Kaiserlichen von der Ortenau her
gegen den Breisgau heran. Durch die bayrischen Truppen verstärkt,
machten sie sich bald daran, die Schweden aus Freiburg zu
vertreiben; der schwedische Befehlshaber Kanofsky mußte am 28.
Juli die Stadt übergeben. Auf dem Schwarzwald aber dauerte der
Kleinkrieg noch einige Zeit fort; die Kaiserlichen hatten das
Kloster St.Peter besetzt und wollten es eben befestigen, da wurden
sie von den Feinden angegriffen, und am 12. August 1644. ward die
Abtei St.Peter mitsamt der Kirche ein Raub der Flammen. „Neun
Jahre blieb das Gotteshaus verödet, da ja alle Mittel durch den
unseligen, lang andauernden und verderblichen Krieg erschöpft
waren.“ Das waren traurige Zeiten für die Familie des hl. Petrus.
Die Kirche und das Kloster lagen in Asche, und noch dauerte der
Krieg fort.
Wohl bemühte sich der thatkräftige Abt Matthäus um die
Wiederherstellung seines Gotteshauses; schon im Januar 1645 reiste
er nach München, um vom Herzog von Bayern eine Unterstützung zu
diesem Zwecke zu erlangen und die Befreiung der Abtei von der
Contribution zu erwirken, da St.Peter zu dieser Zeit von seinen
schwäbischen Besitzungen gar keine Einkünfte erhielt. Der Abt
hatte guten Erfolg mit seinem Gesuche und erhielt als freundliche
Antwort die Summe von 200 Gulden.
Inzwischen tagten die Vertreter der Reichsfürsten zu Münster und
Osnabrück. Nach vielfachen Unterhandlungen wurde endlich im
October 1648 der Friede abgeschlossen; die Bestimmungen desselben
wurden auf lange Zeit hin die Grundlage der politischen und
confessionellen Verhältnisse. Endlich nahte sich das furchtbare
Kriegsgewirre seinem Ende, das 30 Jahre lang Deutschland
verwüstet, blühende Landschaften in Einöden und Wüsten verwandelt,
ganze Geschlechter vernichtet und die Sitten der Verwilderung und
Rohheit überliefert hatte.
Mit ungebeugter Energie strebte der Abt die Wiederherstellung des
Klosters an; doch wäre ihm dieselbe trotz seines unermüdlichen
Eifers wohl so bald nicht möglich gewesen, wenn ihm nicht in dem
Pfarr-Rector von Breisach, Johann Georg Hanselmann, dem Bruder des
obenerwähnten St.Peterschen Paters Philipp, ein Wohlthäter
erstanden wäre, der mit dem Wollen auch das Können in
hervorragender Weise verband. Dieser edle Mann verwendete einen
großen Theil seines sehr bedeutenden Vermögens dazu, das in Asche
liegende Gotteshaus wieder zu erbauen. Schon im Jahre 1648 hatte
sich Pfarrer Hanselmann, der auch die Stelle des Decans im
Landkapitel Breisach bekleidete und Chorherr zu Thann im Elsaß
war, zum Eintritt ins Kloster bei Abt Matthäus angemeldet und
demselben dann den größten Theil der Mittel zur Herstellung des
Klosters zur Verfügung gestellt, so daß bald nach dem
Friedensschluß der Bau begonnen werden konnte. Im Juli 1653 waren
die nothwendigsten Klostergebäude bereits unter Dach. Im April
1655 schloß der Abt mit einem italienischen Baumeister einen
Vertrag ab über die Herstellung der vordern Seite des
Abteigebäudes; gegen Ende October schon war dieser Theil
vollendet.
Indessen hatte der thätige Prälat im Jahre 1649 auch die Kirche zu
Sölden und im folgenden Jahre den Thurm derselben gebaut, mit
Hilfe der Bewohner des Thales die Kapelle in Eschbach
wiederhergestellt, für die Kirche zu St.Peter eine neue Orgel mit
sechs Registern beschafft, auch in der Kapelle auf dem Lindenberg
Altäre erstellt und am Feste Mariä Geburt 1656 dieselben
confecrirt, wozu dem Abte die Erlaubniß für die ihm untergebenen
Kirchen im April 1642 durch den apostolischen Nuntius ertheilt
worden war. Ferner ließ das Kloster im Jahre 1656 den Chor der
Kirche zu Wolfenweiler, das Pfarrhaus ebendaselbst und eine
Scheuer wiederherstellen.
Die schwäbische Benediktinercongregation zeigte sich in dieser
Zeit für St.Peter sehr besorgt; es wurde in den Jahren 1651-1658
achtmal Visitation gehalten; „gleichwohl,“ meint der
Geschichtschreiber Pater Baumeister, „wenn der Pfarrer und Decan
Hanselmann durch seine Mildthätigkeit uns nicht zu Hilfe gekommen
wäre, würde sich das Kloster noch viele Jahre nicht aus der Asche
erhoben haben“. Ein anderer Wohlthäter des Gotteshauses in dieser
Zeit war der Vicepräsident der vorderösterreichischen Regierung zu
Innsbruck, Johann Michael Schmaus, dessen Bruder Conventual zu
St.Peter gewesen und im Jahre 1646 in Tirol, wohin sich derselbe
nach der Verwüstung des Klosters begeben hatte, gestorben war. Zum
Andenken an seinen Bruder vermachte der Vicepräsident vor seinem
im Jahre 1651 erfolgten Tode dem Kloster tausend Gulden; in
St.Peter beschloß man, diesem Wohlthäter zum Dank ein Anniversar
abzuhalten und seinen Namen dem Klosternekrolog einzufügen “.
Die Zahl der Mönche war sehr zurückgegangen, so daß bisweilen
wegen Mangels an Conventualen die Kirche zu Neukirch durch
Weltgeistliche versehen werden mußte. Auch hatte mehrmals ein
Pater, der allein zu Sölden wohnte, diese Pfarrei und zugleich die
Seelsorge in Bollschweil und Wittnau zu verwalten.
Der Abt bemühte sich, nachdem die Kriegsjahre vorüber waren, mit
andern Klöstern nähere Beziehungen herzustellen. Im October 1651
schloß er mit dem Kloster Zwiefalten einen Vertrag ab, wonach
St.Peter in seinem Hofe zu Freiburg zwei Mönche von Zwiefalten
beherbergte, die an der Universität den Studien oblagen; dagegen
wurden dann zwei Mönche von St.Peter nach Zwiefalten gesandt,
welche die dortige Ordensdisciplin lernen sollten. Im gleichen
Monat noch nahm der Abt auch einen Mönch aus dem Kloster
St.Gregorienthal im Elsaß zu gleichem Zwecke in den Petershof zu
Freiburg auf. Ebenda erhielten auch die Söhne mehrerer
Adelsfamilien, welche die Universität besuchten, ihre Verpflegung.
Uebrigens hatte St.Peter, schon ehe durch die schlimmen
Kriegsjahre der Breisgau heimgesucht wurde, Studirenden aus andern
Klöstern in seinem Hause zu Freiburg Aufnahme gewährt; so wird
ausdrücklich aus dem Jahre 1626 berichtet, daß Studierende
Religiosen aus Einsiedeln und aus St.Blasien im Petershof in
Freiburg sich aufhielten.
Abt Matthäus stand seines Eifers und seiner Tüchtigkeit wegen auch
bei der kaiserlichen Regierung in hohem Ansehen und hatte sich des
Wohlwollens derselben zu erfreuen. Durch kaiserlichen und
päpstlichen Auftrag war er schon frühe zum Visitator des Klosters
Murbach im Elsaß bestellt worden. Als nach Herstellung des
Friedens ein Congreß der österreichischen und württembergischen
Commissare zur Ordnung der verschiedensten Streitigkeiten auf den
22. November 1655 nach Reutlingen angesagt war, gab die Regierung
hiervon auch dem Abte von St.Peter Nachricht, damit er seine
Klagen vorbringen könne. Mitten in der Kriegszeit hatte der Prälat
wegen der Bedrückungen des Klosterbesitzthums in Württemberg durch
den Herzog Eberhard die Reise nach Stuttgart gemacht, aber, wie es
scheint, ohne allen Erfolg.
Noch sind zwei bedeutende Güterkäufe in der Nähe des Klosters
durch Abt Matthäus zu erwähnen, die in spätern Zeiten den
Klosterbewohnern zum Vortheil wurden, Im Jahre 1642 brachte der
Prälat den sogenannten Schweighof an das Kloster und vier Jahre
später den Spitalhof (Spittelhof genannt); ersterer aber wurde,
eben erst neu hergestellt, im Jahre 1652 durch einen Blitzstrahl
eingeäschert, doch im Jahre 1658 wieder aufgebaut.
In den letzten Jahren seines Lebens war der Prälat mehrfach durch
Krankheit schwer heimgesucht. Deshalb wurde durch die
Klostervisitation im Juni 1656 der Pater Placidus Rösch als
Oekonom des Klosters aufgestellt und demselben die Verwaltung des
Hauswesens übertragen. Pater Placidus richtete seine erste Sorge
auf den Weiterbau der Abtei; im Jahre 1657 wurden das Refectorium
und die Wohnung für die Novizen gebaut und in der Kirche die
Altäre der hl. Benedictus und Sebastianus errichtet.
Von den Sorgen seines Amtes, durch Beschwerden und Mühen ermattet,
starb Abt Matthäus Welzenmüller am 14. Februar 1659 im
St.Peterschen Klosterhof zu Freiburg, nachdem er 21 1/2, Jahre das
Kloster St.Peter geleitet hatte. Seine Leiche wurde nach seinem
Gotteshause verbracht und mitten im Chor der Kirche zur Erde
bestattet.
Die Wahl des neuen Abtes fand am 24. März 1659 statt; es wurde zur
Vorsteherwürde erhoben
Placidus Rösch (1659-1670).
Derselbe war 1613 zu Bräunlingen geboren, hatte am 1. Januar 1630
Profeß abgelegt und acht Jahre später am gleichen Tage seine erste
heilige Messe gefeiert.
Der Tag nach der Wahl - es war das Fest Mariä Verkündigung - war
ein freudenreicher Tag für das schwarzwäldische Benediktinerstift.
Nicht nur erhielt der Neugewählte an diesem Tage durch den
Weihbischof Georg Sigismund die Benediction, sondern es wurden
auch an diesem Tage die Klosterkirche zu Ehren des Apostelfürsten
Petrus feierlich eingeweiht und drei Altäre in derselben
confecrirt.
Unter der trefflichen Leitung des thatkräftigen Abtes Placidus
erholte sich das Gotteshaus in außerordentlich kurzer Zeit und
begann neu aufzublühen.
Zur weitern Ausschmückung des Hochaltars schloß der Prälat im Juli
1659 mit einem Künstler einen Vertrag ab, worin diesem für seine
Arbeit 150 Ducaten, 5 Scheffel Getreide, 5 Scheffel Weizen und ein
Saum Wein zugestanden wurden. Als im Spätjahr 1661 der Altar
vollendet war und am 21. October, dem in St.Peter feierlich
begangenen Feste der hl. Ursula, zum erstenmal der Gottesdienst an
demselben gehalten wurde, war man über die Schönheit des Altares
und vorzüglich des Hauptgemäldes, das die Krönung Mariens
darstellte, so entzückt, daß man im Kloster den Meister
Bartholomäus Storer als den Apelles Deutschlands rühmte.
Im ersten Jahre der Regierung des Abtes Placidus wurde der große
Wohlthäter des Gotteshauses, der früher erwähnte Pfarr-Rector
Johann Georg Hanselmann, in die Familie des hl. Petrus
aufgenommen. Krank lag er zu Breisach und wollte doch zur
Vollendung bringen, was er schon so lange im Sinne hatte; am 29.
August 1659 empfing er, bereits 60 Jahre alt, von Abt Placidus das
Gewand des hl. Benedikt. Nachdem er die Gesundheit wieder erlangt,
verblieb er auf Wunsch des Bischofs und mit Zustimmung des Abtes
in seiner Stelle, um während der Zeit seines Noviziates die
Seelsorge noch weiter zu verwalten. Am 21. October des folgenden
Jahres legte der edle Greis, nachdem er vorher sein Amt als Decan
des Kapitels Breisach abgegeben hatte, zu St.Peter Profeß ab und
erhielt den Namen Pater Karlmann. Schon im Mai 1661 wurde Pater
Karlmann, der noch immer seine Pfarrei fortverwaltete, vom
Konstanzer Generalvicar beauftragt, im Kloster der Oberrieder
Brüder zu Freiburg die Visitation über klösterliches Leben und
Verhalten, sowie über die geistliche und weltliche Administration
vorzunehmen.
Abt Placidus sah sich bald nach dem Antritt seiner Regierung
genöthigt, die Summe von 752 Gulden aufzunehmen; wahrscheinlich
wurde er wegen einer Schuld, die das Kloster im Jahre 1622
contrahirt hatte, bedrängt. Nachdem er noch im November 1659 einen
Theil dieser Schuld abgetragen, unternahm er einige Zeit später
ebenfalls einer Klosterschuld wegen die Reise nach Einsiedeln. Er
selbst hatte dort in den schlimmen Kriegszeiten vom Jahre 1643 an
geweilt. Vielleicht war er es, der nach dem Eintritt des Friedens
die schriftlichen Documente, die Reliquien und andere
Kostbarkeiten, die man, wie erwähnt, von St.Peter nach Einsiedeln
geflüchtet hatte, im Jahre 1650 zurückbrachte. Im Jahre 1637 hatte
man von demselben Gotteshaus die Summe von 500 Gulden entliehen,
und in einer Urkunde vom 23. Mai 1649 versprachen der Abt und
Convent von St.Peter dem Kloster zu Einsiedeln, das sich für die
schwarzwäldische Abtei um weitere 500 Gulden verbürgt und für
dieselbe das Kapital richtig ausbezahlt hatte, die pünktliche
Wiedererstattung dieser Summe. Im ganzen waren in der langen Zeit
nur zwei Zinsen bezahlt worden; der Abt brachte es nun bei seiner
Anwesenheit zu Einsiedeln im Mai 1661 dahin, daß alle
rückständigen Zinsen bis auf sechs erlassen wurden.
Im October desselben Jahres war der Prälat in Begleitung des Abtes
von St.Trudpert auch auf der Versammlung der Benediktineräbte zu
Ochsenhausen und besuchte dann die Klostergüter zu Bissingen.
Um die kleine Zahl der Mönche zu vermehren, wurden im Jahre 1660
die beiden Patres Meinrad König, der nachher Prior wurde, und
Gregor Gebhard von Ochsenhausen berufen. Die
Congregationsvisitation vom 15. Mai 1662 drängte, wie es scheint,
wieder auf die Vermehrung der Conventualen; denn alsbald nachher
kamen zwei Patres aus Zwiefalten: Pater Johann Jakob Sprenger, der
im Kloster Ebersmünster im Elsaß Lehrer der Philosophie gewesen
war und nachher ebenfalls die Stelle des Priors in St.Peter
bekleidete, und Pater Anselm Ginthart, der vorzüglich die
Seelsorge verwaltete.
Die Studien wurden in den ruhigen Zeiten zu St.Peter eifrig
gepflegt. Der Prälat selbst ging den Seinigen mit dem besten
Beispiele voran. „Abt Placidus“, sagt Pater Baumeister, „ist unter
die vorzüglichsten Schriftsteller unseres Klosters zu zählen; ihm
gehört an das berühmte Werk, das den Titel führt: Secreta
Instructio pro Successore meo conseripta; darin hat er die Rechte
des Klosters, wie er sie kannte und vorfand, gesammelt und
aufgezeichnet, - ein Buch, das mehr als Silber und Gold zu
schätzen ist. Ebenso sind noch erhalten seine „Collecta‘, worin er
aus den Documenten und Manuscripten des Klosters verschiedene
Aufzeichnungen machte, die bisher öfters benutzt wurden.“
Auch ist uns eine topographische Beschreibung der Grenzen des
St.Peterschen Gebietes erhalten geblieben, die von Abt Placidus
selbst im Jahre 1662 gefertigt wurde; dieselbe ist eine nähere
Erläuterung der im Rotulus Sanpetrinus angegebenen Grenzen.
Im Jahre 1662 wurden die beiden Patres Petrus Kalteisen und Paulus
Pastor zu Magistri der Philosophie ernannt und erhielten für die
treffliche Vertheidigung ihrer Thesen von dem Cardinal Friedrich
von Hessen, Großprior und Fürst zu Heitersheim, als Zeichen der
Anerkennung silberne Kreuze. Auch weilten fast stets einige Brüder
von Sanct Trudpert zu St.Peter, wie auch im October 1660 der
später als Abt von St.Georgen zu Villingen berühmt gewordene Georg
Gaiser der Studien wegen sich zu St.Peter aufhielt; man bewahrte
daselbst hundert Jahre später noch Briefe desselben, in welchen er
die Wohlthaten, die er im Kloster St.Peter empfangen hatte,
dankend anerkennt. Im Jahre 1660 starb zu St.Peter Pater Benedikt
Maucher, geboren zu Waldsee in Oberschwaben, der als
Geschichtschreiber sich einen Namen erworben hatte.
Während man dem Kloster seine Gefälle im obern Breisgau
zurückbehielt und auch Beschwerdeschriften (1668 und 1670) an den
Landesherrn, den Markgrafen, ohne Erfolg blieben, verlangte man
doch, daß St.Peter das durch den Krieg zerstörte Pfarrhaus zu
Betberg alsbald wieder herstelle; aber trotzdem dies im Jahre 1663
geschah, nahm doch der protestantische Pastor dort wieder den
Zehnten gegen alles Recht für sich in Anspruch.
Der Abt Placidus entfaltete eine außerordentliche Thätigkeit in
diesen Jahren eines freudigen Aufstrebens des Gotteshauses. Er
ließ im Jahre 1666 den Conventsgarten mit einer Mauer umgeben und
baute im gleichen Jahre eine Scheuer zu Sölden, erneuerte die
Zinslehen und stellte einen neuen Güterkatalog auf. Im Juni 1665
ließ er durch ein Zeugenverhör die Ausdehnung der
Jagdgerechtigkeit des Klosters im Glotterthal genau bestimmen und
schloß im Juli 1669 mit den Bewohnern von Geiersnest wegen des
Frucht- und Heuzehntens einen Vergleich ab. In der Kirche zu
Waldau errichtete der Abt einen neuen Hochaltar; zu St.Peter
restaurirte er die Klostermühle und baute die Zehntscheuern des
Klosters zu Wolfenweiler und Buggingen neu auf. Ferner erwarb er
mehrere Güter durch Kauf, brachte verschiedene Rechte ans Kloster
zurück und bezahlte Schulden des Gotteshauses im Betrage von mehr
als 3000 Gulden. Als im Jahre 1665 der Ort Bissingen durch Blitz
und Brandunglück heimgesucht wurde, sandte der Abt der Gemeinde
die Summe von 50 Gulden.
Zu Gunsten der Klosterunterthanen, die an die Herren von Sickingen
eine Abgabe, den Vogthaber, zu leisten hatten, schloß der Abt
wegen der großen Rückstände, die durch die Kriegszeiten
herbeigeführt worden waren, im März 1662 einen gütlichen Vergleich
ab. Im October des folgenden Jahres tauschte er mit Johann
Reinhardt, Freiherrn von Pfürdt, eine Gülte zu Oberrimsingen gegen
eine größere Gülte zu Rechtenbach ein, wobei das Kloster noch eine
Summe Geldes darauf bezahlen mußte. Einige Jahre später wurde eine
jahrelang dauernde Streitsache mit Herzog Johann Friedrich von
Württemberg zu Ende geführt, indem derselbe sich bereit erklärte,
dem Vergleich vom 17. September 1627 beizutreten, durch welchen
dem Streite zwischen ihm und dem Kloster St.Peter über die
Keltergerechtsame in Bissingen ein Ende gemacht werden sollte; der
Vergleich war durch den Krieg hinfällig geworden.
Daneben war der Prälat aber auch für die gewissenhafte
Aufrechterhaltung und Durchführung der religiös-ascetischen
Vorschriften unter den Mönchen so sehr besorgt, daß er sich den
Namen eines „Eiferers der klösterlichen Disciplin“ erwarb. Manche
Regeln, die in den wirren Kriegszeiten nicht genau beobachtet
wurden und wohl auch nicht beobachtet werden konnten, wurden jetzt
wieder genauer durchgeführt, so die Enthaltung von Fleischspeisen
auch während des ganzen Adventes. Im Jahre 1666 wurde bestimmt,
daß die Conventsmesse, ausgenommen wenn ein Todtenofficium
stattfinde, für den Convent applicirt werden solle. Im gleichen
Jahre wurde mit Erlaubniß des Diöcesanbischofs eine Reducirung der
vielen Anniversarien durch den Subprior Pater Johannes Baptist
Eiselin vorgenommen; es wurde festgesetzt, daß künftighin nur acht
große Anniversarien gehalten werden sollten, die aber von allen
Conventualen, auch wenn sich dieselben zur Zeit nicht im Kloster
aufhielten, mit der ganzen Vigil und Messe zu begehen seien; dazu
kamen dann noch die zwei von der Benediktinercongregation
bestimmten Jahrtage, einer für alle der Vereinigung Angehörigen,
der andere für den letztverstorbenen Abt.
Ferner ließ der Prälat neue Schreine für die Reliquien fertigen
und dieselben kostbar ausschmücken, und im Jahre 1668 zu Neukirch
die in Vergessenheit gekommene Bruderschaft vom hl. Einsiedler
Antonius wieder errichten.
Im Jahre 1665 schlichtete der Abt in friedlicher Weise eine mit
der Propstei Allerheiligen zu Freiburg entstandene Irrung wegen
des Zehntrechts von einigen Wiesen im Haslacher Banne, „und“,
berichtet Pater Baumeister, „obwohl bis zu dieser Stunde nie auch
nur ein Obolus von uns verlangt noch auch gegeben wurde, stimmte
der milde Prälat zu, alljährlich einen kleinen Zins zu bezahlen“.
Anderer Art waren die Beziehungen, in welche der Abt Placidus
gerade in diesem Jahre zu dem Kloster St.Trudpert treten mußte.
Dort waren schlimme Mißstände eingetreten, so daß sich die
Congregation genöthigt sah, einzuschreiten. Im Auftrag des Präses
der schwäbischen Benediktinercongregation, des Abtes Christoph von
Zwiefalten, sollte der Prälat Placidus von St.Peter den durch
hohes Alter entkräfteten Abt zu St.Trudpert dazu bewegen, seiner
Würde zu entsagen. Der Abt von Zwiefalten sandte dann den Pater
Romanus Edel, der das Amt des Abtes zu St.Trudpert übernehmen
sollte, nebst mehreren andern Mönchen. In dem an den Abt von
St.Peter gerichteten Schreiben war auch das Ersuchen
ausgesprochen, es möge der Prälat seine Zustimmung geben, wenn
Pater Karlmann etwa nach St.Trudpert postulirt werden sollte.
Letzterer war am 22. October 1664 in St.Peter zum Prior erwählt
worden; da er aber noch immer seine Pfarrei verwaltete, wurde der
St.Blasische Mönch und Professor zu St.Peter Pater Johannes
Baptist Eiselin zum Subprior bestellt, der diese Stelle vom Herbst
1664 bis 1668 bekleidete.
Die letzten Jahre des Abtes Placidus wurden ihm noch verschönt,
indem er sah, wie wiederum durch die Freigebigkeit des Priors
Pater Karlmann auch die äußern Theile des Klosters, die
eigentliche Abtswohnung, vollendet und die Klostergebäude zu
St.Ulrich und Grüningen wiederhergestellt wurden. Den Grundstein
zur Abtswohnung legte am 5. August 1668 der Subprior Pater
Johannes und verschloß Reliquien in denselben. Schon im September
wurde dann Pater Johannes, den der Abt Placidus einen Mann voll
Frömmigkeit und Eifer nennt, in das Kloster St.Blasien
zurückgerufen.
Am 30. December 1669 wurde der Prälat von einem hitzigen Fieber
ergriffen, und schon am Dreikönigsfeste 1670 schied derselbe aus
diesem Leben, nachdem er noch in der letzten Stunde seine Brüder
zur treuen Pflichterfüllung, zum Frieden und zur Liebe ermahnt
hatte.
Am 8. Januar ward er zur ewigen Ruhe bestattet.
An die Armen wurde beim Todtenofficium und beim Opfer am siebenten
und dreißigsten Tage ein Almosen von je 300 Broden gespendet.
Alsbald nach dem Tode des Prälaten Placidus wurde vom Kapitel die
Abtswürde dem Prior Pater Karlmann angeboten; mit aller
Entschiedenheit aber lehnte derselbe ab. Ja nach erfolgter Wahl
bat er sogar, daß er der Stelle des Priors enthoben werden möchte;
aber man entsprach, da alle entgegen waren, diesem Ansuchen nicht.
Am 7. Februar 1670 wurde von dem nur zehn Kapitulare umfassenden
Convent zum Abte gewählt
Paulus Pastor (1670-1699).
Geboren zu Villingen am 21. März 1641, zählte der Neugewählte erst
29 Jahre, als er zur Abtswürde erhoben wurde; ebensoviele Jahre
sollte er dieselbe bekleiden. Mit 18 Jahren zur Profeß zugelassen,
hatte Pater Paulus am 19. Juli 1665 die Priesterweihe empfangen.
Am 3. Juni 1670 erhielt derselbe durch den Konstanzer Weihbischof
Sigismund Müller die bischöfliche Bestätigung und die Weihe.
Nur wenige Jahre der Ruhe waren dem Prälaten Paulus gegönnt; dann
folgten auf die friedlichen Zeiten, die dem schwarzwäldischen
Gotteshause unter Abt Placidus beschieden waren, Kriegswirren in
solcher Heftigkeit und mit solchem Elende im Gefolge, daß sie jene
des dreißigjährigen Krieges noch übertrafen.
Der jugendliche Abt zeigte alsbald großen Eifer und Thätigkeit in
der Führung seines Amtes; zunächst ließ er sich die Hebung des
religiösen Lebens sehr angelegen sein. Noch im ersten Jahre, da er
die Leitung des Klosters übernommen hatte, wurde festgesetzt, daß
künftighin in der Kirche auf dem Lindenberge an allen Festtagen
das heilige Meßopfer dargebracht, an den vorzüglichsten Festen der
Gottesmutter, ferner am Oster- und Pfingstdienstag eine Predigt
gehalten werden sollte. Im folgenden Jahre ließ er den Hochaltar
der Kirche zu St.Peter aufs prächtigste ausschmücken, hielt am 14.
Januar in feierlicher Weise den Jahrestag für seinen verstorbenen
Vorgänger, wozu er die benachbarten Geistlichen eingeladen hatte
und wobei den Armen ein reichliches Almosen an Brod, Wein und Geld
verabreicht wurde. Ferner war er bemüht, die auf der Versammlung
der schwäbischen Congregation im October 1671 gefaßten Beschlüsse
über die gewissenhafte Beobachtung der Ordensregeln in seinem
Kloster zur Ausführung zu bringen, und nahm im April 1672 an der
Versammlung der Aebte der Benediktinercongregation zu Meßkirch
theil, wo der Beschluß gefaßt wurde, das von der Stadt Rottweil
der Congregation angebotene Lehramt dieser Stadt anzunehmen. In
demselben Jahre trat der Abt auch noch in nähere Beziehungen zu
der von Benediktinern geleiteten Universität Salzburg.
Durch die heimtückische Politik Ludwigs XIV. kamen bald neue
schwere Kriegsleiden über Deutschland, und wieder waren es
hauptsächlich die oberrheinischen Gebiete, die besonders hart
heimgesucht wurden.
Seit die Franzosen im Jahre 1674 Lothringen besetzt hatten,
verbreiteten sich die Kriegsnachrichten überallhin. Schon im Jahre
1675 schickte der Prälat zu St.Peter mehrere Mönche in auswärtige
Klöster. Am 23. Februar 1676 brannten die Franzosen von Breisach
aus das Propsteigebäude zu Sölden und viele andere Häuser daselbst
nieder, weil die Contribution nicht bezahlt worden war; die
kaiserliche Regierung hatte die Bezahlung derselben verboten.
Bald sollten gleiche Geschicke auch die Abtei St.Peter treffen.
Zunächst waren es dieses Mal die kaiserlichen Truppen, die das dem
Erzhause Oesterreich so treu ergebene Schwarzwälder Kloster
schädigten. Nach der Eroberung Philippsburgs im September 1676
zogen sich die Kaiserlichen gegen den Schwarzwald und den Breisgau
hinan, angeblich um Futter für ihre Pferde zu gewinnen. Unter
diesem Vorwande aber verübten die Soldaten die schändlichsten
Räubereien. Das Gebiet des Klosters St.Peter und seiner
Untergebenen wurde drei Tage hindurch ausgeplündert, wobei sich
besonders die Lothringer Soldaten hervorthaten, von denen mehrere
durch die erbitterten Bauern in den Häusern erschlagen wurden.
Dieses Schicksal traf auch einen dem Kloster zum Schutze
zurückgelassenen Soldaten; derselbe wollte seiner Truppe
nacheilen, wurde aber nahe bei der Kirche in St.Märgen überfallen
und getödtet. Obgleich nun der Abt von St.Peter nachweisen konnte,
daß diejenigen, welche den Soldaten erschlagen hatten, Freiburger
Unterthanen waren, mußte doch das Kloster im folgenden Jahre mit
einer Geldsumme büßen.
Noch hatte man bisher zu Freiburg ohne eigentliche
Kriegsbefürchtungen gelebt, da der kaiserliche Commandant daselbst
und der französische zu Breisach einen Waffenstillstand unter sich
abgeschlossen hatten. Da aber erschien aus Lothringen her ganz
unvermuthet der Marschall von Crequi mit einer bedeutenden Armee;
in der Nacht des 8. November 1677 ging dieselbe bei Breisach über
den Rhein, und am 9. umlagerte sie bereits die Stadt Freiburg. Der
Prälat von St.Peter, der eben in Freiburg weilte, entkam nur mit
Noth an diesem Tage den Händen der Feinde und brachte am Abend die
schlimme Kunde ins Kloster.
Schon am 16. November wurde Freiburg dem Feinde übergeben. In den
St.Peterschen Hof, wo der Pater Robert Groß und der Laienbruder
Protas Aklin sich befanden, wurden 100 Reiter und 110 Pferde
gelegt.
Als die Nachricht von der Uebergabe der Stadt an den Feind nach
St.Peter kam, entschloß man ich daselbst, das Kloster zu
verlassen. Der Abt Paulus begab sich zunächst nach Villingen und
von da nach Zurzach, der aus dreizehn Priestern und einigen
Brüdern bestehende Convent theils nach St.Blasien, theils nach
Rheinau und in andere Klöster; die Reliquien wurden ins Kloster
Muri geflüchtet. In St.Peter blieben nur der greise Prior P.
Karlmann, welcher der französischen Sprache kundig war, ein
Priester, Pater Romanus Imfeld, und der Laienbruder Gervasius
Fuchs zurück.
Die Franzosen aber suchten auf ihren Streifzügen den ganzen
mittlern Schwarzwald heim, plünderten das Kloster St.Peter und die
Habe der St.Peterschen Unterthanen, von denen viele in die Wälder
geflohen waren, und richteten so viel Unheil an, daß es, wie der
Chronist sagt, eher mit Thränen als mit Tinte sollte beschrieben
werden; insbesondere wurde die Gegend von Waldau durch
Einquartierungen, Contributionen und Plünderungen schwer
geschädigt.
„Wie über das Jahr 1677, so ist auch vom folgenden nichts zu
berichten als Elend“, sagt der Geschichtschreiber Pater
Baumeister. In der That brachte das Jahr 1678 für das Gotteshaus
das Vollmaß des Unheils. Die kaiserlichen Soldaten hatten sich auf
einem etwa drei Stunden östlich von St.Peter gelegenen Berge, dem
sogenannten Hohlengraben, verschantzt und suchten von hier aus den
Franzosen, besonders den kleinen streifzüglerischen Truppen, zu
schaden.
In der. Nacht auf den 4. Juni war wieder eine Schar Franzosen
herangekommen und hatte sieben Kühe und zwei Pferde als Beute mit
sich genommen; am andern Tage zog eine Abtheilung der Kaiserlichen
vom Breisgau heran und eine andere vom Hohlengraben her; darauf
besetzten die Franzosen am 7. Juni die Abtei und begannen sofort,
das Klostergebäude und eine dabei stehende Wagenremise zu
befestigen, während sie die Ziegelhütte, die Schenke und ein
anderes Haus in der Nähe demolirten.
So verblieb es nun bis zum 25. Juni, ohne daß die Kaiserlichen
wagten, die klösterliche Festung anzugreifen; an diesem Tage aber
zogen sich sämtliche französischen Reiter und Fußsoldaten zurück
bis auf ungefähr 50 oder 60, die sich in der Wagenremise
festsetzten. Um diese nun hieraus zu vertreiben, zündeten die
Kaiserlichen am folgenden Tage, Sonntag den 26. Juni 1678, unter
dem Anführer Ding auf Befehl des kaiserlichen Generals Grafen
Maximilian Laurentius von Stahrenberg einen nahen Stall an; ohne
daß das Feuer den Franzosen schadete, verbreitete es sich über das
Kloster hin. Durch eine dreitägige Feuersbrunst wurden die Abtei-
und die Conventsgebäude in Asche gelegt; auch die Kirche wurde vom
Feuer ergriffen, doch brannte dieselbe nicht völlig nieder. Die
Franzosen, wenn auch schwer in Bedrängniß gebracht, verließen
ihren Standort nicht und beobachteten nur scharf die Kaiserlichen,
die, nachdem das Feuer ausgebrochen war, sich alsbald wieder in
ihr Lager auf dem Hohlengraben zurückzogen.
Pater Karlmann aber konnte nur, als er das hauptsächlich durch
seine Freigebigkeit und seine Bemühungen neu gebaute Kloster in
Flammen aufgehen sah, thränenden Auges das Heil in der Flucht
suchen.
Am andern Tage schon sandte der General von Stahrenberg ein
Schreiben an den Prälaten Paulus ab, worin er jede Schuld an dem
über die Abtei gekommenen Unheil von sich abzuwälzen suchte.
Im September desselben Jahres wurde Pater Romanus, der mit dem
Prior geflohen war, vom Abte mit Empfehlungsschreiben des Herzogs
Karl von Lothringen, der den Oberbefehl über das kaiserliche Heer
hatte, wie auch mit einer Bittschrift des Prälaten an den Hof nach
Wien gesandt.
In letzterer schildert der Abt in überaus eindringlichen Worten,
wie er und seine „armen Underthonen mit Schanzen, Wachen,
Contribuiren und Einquattirungen was immer sie vermocht,
geleistet“ hätten, daß es ihm „anjezo schmerzlich und
herztringendt vorkomme, sein Gotteshaus sambt Kirche und Gebäuden
in der Asche liegen zu sehen“, und wie er für sich und sein in
exilio lebendten und herumbschwebendten lieben Convent kein
habitation oder Underschlauff mehr wisse“. Darum wende er sich „in
seinem elenden und betrübten Zustand“ an den Kaiser, daß dieser
„die allergnädigste Hilffshand in dieser großen Noth ihm biete“.
Der Kaiser Leopold I. erklärte in einem vom 24. September 1678
datirten, an die Regierung zu Innsbruck gerichteten Schreiben, daß
er dem Abt „in seiner beschwerlichen Anliegenheit sonders gern
hilflich sein wollte, aber aus Mangel der Mittel anjezo nicht
gefolgen könne“; wohl aber solle «auf erfolgenden friden und
Verbesserung der Zeiten angelegenlich gedacht werden, auf was weiß
und weeg solcher gestalten geholfen werde, damit gedachtes
Gotteshaus wiederumben restaurirt werden könne“. Aber dieses
Versprechen war auch alles, was das Kloster erhielt.
Zu gleicher Zeit wurden vom Markgrafen von Baden-Durlach, auf
Antrieb der protestantischen Prädicanten, die in seinem Gebiete an
das Gotteshaus zu entrichtenden Zehnten und Gefälle gesperrt, „so
daß das Kloster vom Früchtezehnten im Gebiete Buggingen und
Seefelden nicht einmal eine Garbe erhielt“.
Nachdem die Angehörigen des schwarzwäldischen Gotteshauses den
Leidenskelch so lange gekostet, brachte endlich der am 5. Februar
1679 abgeschlossene Friede von Nimwegen auch ihnen wieder bessere
Tage.
Am 9. April 1679, es war der Weiße Sonntag, kehrte der Abt Paulus
mit dem Pater Romanus nach St.Peter zurück und schaute die
Verwüstung an heiliger Stätte. Zuerst nahm er seine Wohnung im
Schweighof, nachher, als allmählich einige Patres zurückgekehrt
waren, im Spitalhof. Auch die Unterthanen und Pfarrangehörigen
fanden sich in kurzer Zeit wieder ein; für dieselben wurde der
Gottesdienst durch den Pater Berthold Herr in der Kirche auf dem
Lindenberge abgehalten.
Noch immer lag ein Dutzend Franzosen zu St.Peter und hielt das
Wagenhaus besetzt; erst im October erlangte der Prälat beim
französischen Commandanten zu Freiburg den Befehl, daß dieselben
abziehen mußten; doch mußte der Abt zugleich auch die
vorderösterreichische Regierung zu Waldshut veranlassen, die
kaiserlichen Soldaten aus dem St.Peterschen Gebiete „von dem
Schwabenstuz außer dem Hohlengraben“ abzuberufen.
Das nun endlich von den Soldaten wieder befreite Gebäude, welches
dem Kloster so verhängnißvoll geworden war, wurde jetzt zur
Wohnung für den Abt eingerichtet und später dann zum Hospitium
umgewandelt.
Mit ungebeugtem Muthe ging der Prälat an die Wiederherstellung der
Kirche und des Klosters. Schon im October 1679 erbat er sich von
dem Großprior der Johanniter zu Heitersheim den Hochaltar der
Johanniterkirche zu Freiburg, die der Befestigung der Stadt wegen
niedergerissen werden mußte. Dem unermüdlichen Eifer des Abtes
gelang es, daß innerhalb acht Jahren das Gotteshaus aus seinen
Ruinen neu erstand, und zwar, was man im Kloster besonders
rühmender Erwähnung wohl werth fand, ohne daß der Abtei irgend
eine wesentliche Schuldenlast zugezogen wurde !.
Wohl sah sich Abt Paulus im Jahre 1679 genöthigt, den Schafhof in
der Vogtei Seelgut für die Summe von 200 Gulden an das
Dominikanerkloster in Villingen abzutreten. In den folgenden
Jahren aber wurden sogar ältere Schulden des Klosters durch den
Prälaten getilgt.
Auch das Hauswesen und die Oekonomie wurden alsbald wieder
eingerichtet. Im Herbst 1685 konnten die Conventualen alle
zurückgerufen werden; am 22. October wurde das erste Kapitel
gehalten, und am Himmelfahrtsfeste 1686 wurde in der
wiederhergestellten Kirche zu St.Peter zum erstenmal wieder der
Gottesdienst gefeiert; es ertönte wiederum das Chorgebet, welches
bisher zu St.Ulrich abgehalten worden war.
Zu St.Ulrich war am 9. December 1680 der vielgeprüfte und um
St.Peter wie auch um das Priorat St.Ulrich hochverdiente Prior
Pater Karlmann, mehr als 80 Jahre alt, aus diesem Leben
geschieden; im Chor der Kirche zu St.Ulrich, wo noch heute die
Grabschrift die Stelle anzeigt, bestattete man ihn nach einem
langen, vielbewegten, durch Wohlthun ausgezeichneten Leben zur
Ruhe. Im Andenken, in der Liebe und Dankbarkeit der St.Peterschen
Nachkommen erlosch sein Name nie.
Die wenigen Jahre der Ruhe, die dem Nimwegener Frieden folgten,
benützte der Prälat Paulus in rastloser Thätigkeit zur Hebung
seines Gotteshauses.
Im Jahre 1680 sehen wir den Abt von St.Peter als Bevollmächtigten
der drei breisgauischen Stände zu Breisach mit dem französischen
Commandanten wegen der geforderten Kriegscontribution
unterhandeln. Am 19. October desselben Jahres legte er als
Delegirter des Diöcesanbischofs in feierlicher Weise den
Grundstein zum neuen Kapuzinerkloster zu Freiburg, im November
1687 jenen des Dominikanerinnenklosters zu Adelhausen. Auf dem
Knobelwald legte der Abt Paulus im Jahre 1683 zum großen Vortheil
des Klosters einen neuen Pachthof an (jetzt die alte Glashütte
genannt), und da die Eschbacher Gemeinde „schon von geraumber Zeit
wider alle oberkaitliche befelch mit schädlichem Holzhauen gar
excessive gehandlet in daßigem Allmendt und mit höchstem
praeiudicio deß Wildbanns selbes dergestalt ausgehauen, daß
hieraus schon etlich iahr nicht daß geringste von Wildpräth
gelifert wurde“, und weil die Ibenthaler „auf gleiche weiß
hauseten in dißseithigem Allmendt und Weidvieh hineintrieben,
wodurch der junge Samen totaliter abgefreßt wirdt, und des
Gottschauß iura dergestalt violirten, daß man befugt wäre, mit
ihnen de rigore zu procediren“, so gab der Prälat im Juni des
Jahres 1683 den Unterthanen in Eschbach und Ibenthal eine neue
Ordnung über das Holzfällen, Jagen und Fischen. Im August
desselben Jahres brachte er eine Bereinigung der Grenzen zwischen
Bollschweil und St.Ulrich zu stande. Im folgenden Jahre reiste er
wegen der dem Gotteshause vorenthaltenen Zehnten zum Markgrafen
nach Lörrach. Wegen des durch die Behörden zu Freiburg
weggenommenen Petershofes hatte der Abt schwere Kämpfe zu
bestehen, auch war er genöthigt, gegen den Herrn zu Bollschweil
die Rechte seines Gotteshauses zu vertheidigen.
Kaum waren die Klostergebäude zu St.Peter zum Bewohnen
eingerichtet, so stellte der Abt auch einen Theil der durch die
Franzosen verwüsteten Propstei zu Sölden wieder her. Zu gleicher
Zeit gab er als Beisteuer des Klosters zum Krieg gegen die Türken
188 Gulden und löste im Mai 1682 die verpfändete Münchsmatte im
Rechtenbach für 200 Gulden dem Kloster wieder ein.
Daß in St.Peter auch in den schlimmen Kriegszeiten die Studien
nicht gänzlich brach lagen, zeigt der Umstand, daß eben zu dieser
Zeit mehrere Conventualen von dort in andern Klöstern den
Unterricht leiteten. Während Pater Placidus aus St.Peter als
Lehrer am Gymnasium in Rottweil thätig war, weilte im Kloster
Gengenbach der St.Petersche Mönch Pater Augustin Güntart, ein
gelehrter Mann und vorzüglicher Musiker; in St.Peter sowohl als im
Kloster Pfäfers, wo er sich während der Kriegszeiten aufhielt,
lehrte derselbe die Theologie und Philosophie. Aus Pfäfers wurde
er als Lehrer und Organist nach Gengenbach berufen, wo er nach
kurzem Aufenthalt am 14. April 1685 aus diesem Leben schied. - Da
infolge der französischen Occupation der Aufenthalt im Petershof
zu Freiburg unmöglich gemacht war, so schloß der Prälat mit dem
dortigen Dominikanerkloster einen Vertrag ab, damit daselbst
mehrere studirende Brüder aus St.Peter aufgenommen wurden. - Im
September 1683 stattete der berühmte Historiker Mabillon auf
seiner Reise durch Deutschland auch dem Kloster St.Peter einen
Besuch ab.
Im Jahre 1683 wurde eine Uebereinkunft zwischen der schwäbischen
und der schweizerischen Benediktinercongregation abgeschlossen,
deren zweiter Theil bald praktische Bedeutung für unser
schwarzwäldisches Stift erlangen sollte; es wurde bestimmt, daß
jeder Priester für die Verstorbenen der Congregation das heilige
Meßopfer darbringen solle, und daß man in Kriegszeiten die
Mitglieder der Congregation vor andern aufnehmen wolle.
Schon im Jahre 1688 begannen die Kriegsunruhen von neuem. Im
Januar des folgenden Jahres entließ man in St.Peter die Scholaren
und sandte einige Conventualen in andere Klöster. Die kostbarsten
Reliquien wurden nach der St.Blasischen Propstei Klingenau in der
Schweiz verbracht.
Seit 1678 war Freiburg in den Händen der Franzosen, und da die
Kaiserlichen ihre Position auf dem Hohlengraben nie aufgaben, so
befand sich die Abtei zwischen den Vorposten zweier Feinde. In der
Nacht auf den 6. Februar 1689 griffen mehr als 1000 Franzosen die
Befestigung auf der Bernhaupten nächst dem Hohlengraben, welche
die Kaiserlichen eben erst aufzuwerfen begonnen hatten, an, sahen
sich aber infolge der gewaltigen Schneemassen gezwungen, von ihrem
Beginnen abzustehen. Mitten in der Nacht kam ein großer Theil
dieser Soldaten zum Schrecken der Mönche ins Kloster; dieselben
lagerten sich in den Gängen und zündeten hier Feuer an. Doch
nahmen sie, als sie am folgenden Tage die Abtei verließen, nur
eine kostbare Inful mit.
Der übrige Theil des Jahres ging unter steten Kriegsunruhen und
Schrecken dahin; die dem Kloster und den Unterthanen desselben
auferletzten Contributionen waren fast unerschwinglich; doch wurde
dadurch wenigstens die Möglichkeit gewonnen, zu bleiben. „Trotz
dieser Wirren aber wurde im Gotteshause an der klösterlichen
Disciplin in nichts nachgelassen.“
Die Lage des Klosters mitten zwischen den Feinden war für die
Bewohner desselben höchst gefahrvoll. Im Jahre 1689 wurde der
Prälat Paulus, obgleich ganz unschuldig, bei der österreichischen
Regierung der angeblichen Freundschaft mit dem französischen
Commandanten zu Freiburg verdächtigt. Am 10. Januar 1690 erhielt
er vom kaiserlichen General die Weisung, an einem andern Ort in
kaiserlichem Gebiete seinen Aufenthalt zu nehmen. Daraufhin
verließ der Abt am 16. Januar St.Peter und hielt sich dann 3 1/2
Jahre lang im Pfarrhause zu Neukirch auf.
Nach dem Ausbruch des pfälzischen Erbfolgekrieges beunruhigten nun
die Franzosen durch ihre räuberischen Streifzüge volle zehn Jahre
lang die kaiserliche Umgebung von Freiburg. Am 15. October 1690
überfielen sie St.Peter und plünderten das Kloster und die Häuser
ringsumher zwölf Tage hindurch vollständig aus; viele der
Unterthanen flüchteten sich mit ihrem Vieh in die Wälder. Da
machte der Prälat am Feste der hl. Ursula, am 21. October, in
seiner Angst um das Gotteshaus das Gelübde, wenn dasselbe
wenigstens vor der Verwüstung durch das Feuer verschont bleibe,
zur Ehre der heiligen Martyrin Ursula eine Kapelle zu bauen und
einen Altar der hl. Agatha zu weihen.
Am 6. November verließen wieder einige der Mönche das Kloster, um
ins Exil zu gehen. Der Subprior und spätere Abt Maurus Höß wurde
auf Befehl des Generals Aversperg nach Neustadt verbracht und
daselbst einen Monat lang gefangen gehalten.
Im folgenden Jahre wurde das nahe Glotterthal von demselben
Geschick wie St.Peter heimgesucht, indem 4000 Franzosen dasselbe
ausraubten; von Furcht erfaßt, suchten auch viele der
St.Peterschen Unterthanen wiederum die Wälder auf.
Am 14. Juli 1693 kam der Abt Paulus aus seinem Exil zu Neukkirch
nach St.Peter zurück; aber schon am 20. October mußte er sein
Gotteshaus wieder verlassen, weil ein französisches Heer im
Anmarsch war. Das Kloster konnte nur „für schweres Geld“
Schutzwachen erhalten und dadurch die Wiederholung der Plünderung
abwenden. Selbst hohe Persönlichkeiten, wie Marschall De Large und
die Generäle Villeron und Joyeuse, hatten es nicht verschmäht,
sich durch Anwesenheit bei solchen Raubzügen gegen Wehrlose - ein
größeres kaiserliches Heer war in dieser Gegend nicht erschienen -
zu beschimpfen.
Ein Theil der Mönche harrte trotz all dieser Bedrängnisse im
Kloster aus; sie hielten, so viel es nur immer möglich war, die
kirchlichen Tagzeiten ab, so daß dieselben keine bedeutende
Unterbrechung erlitten.
Die Contributionen an Geld und Nahrungsmitteln, an Heu, Haber und
Stroh überstiegen, wie der Chronist versichert, innerhalb dieser
zehnjährigen Kriegszeit an Werth die Summe von 100 000 Thalern.
Zu diesen schweren Nöthen kam noch ein Proceß mit den Unterthanen.
Wie der Markgraf von Baden-Durlach im letzten Kriege, so wollten
dieses Mal die Bauern von Ror und Ibenthal die mißliche Lage des
Klosters zu ihrem Vortheile benutzen. Man erhob wieder die alten
Beschwerden über willkürliche Ausdehnung der Leibeigenschaft, und
die Rorer insbesondere suchten einen Theil des Waldes und
Allmendes an sich zu bringen. Die Hauptanführer hierbei waren „der
freche Junge Joseph Schwehr aus Ror und der Bürgermeister von
Oberibenthal Lucas Rombach“. Trotz der geringen Mittel beschloß
das Kapitel, im Bewußtsein seines guten Rechtes, den Proceß, den
die Bauern im Januar 1694 bei der Regierung in Waldshut und
alsbald auch beim Kaiser selbst zu Wien anhängig machten, mit
Nachdruck zu führen. Auf Grund des Dingrodels wurden die Bauern
abgewiesen und am 29. November 1694 verurtheilt, die Kosten und
eine vom Abt zu bestimmende Strafe zu bezahlen.
Nach einem vorläufigen Vergleich vom 18. Februar 1695 wurde diese
Streitsache am 21. April zur Erledigung gebracht, und da die
Bauern von Ror nunmehr allen Gehorsam versprachen und durch einen
Revers sich verpflichteten, nie mehr die Rechte des Klosters
anzugreifen, so erließ ihnen der Abt die Strafe und sogar auch die
sehr bedeutenden Proceßkosten, und sicherte ihnen auf ihre Bitte
Verzeihung für den geschehenen Schritt und schonende Behandlung
für die Zukunft zu.
Nach all diesen Drangsalen begreift man wohl den freudigen Jubel,
mit welchem man im Gotteshaus St.Peter den lange ersehnten Frieden
begrüßte, der am 20. September 1697 zu Ryswijk abgeschlossen und
am 6. Februar des folgenden Jahres verkündet wurde. Nach den
Bestimmungen dieses Friedens wurde die Stadt und Festung Freiburg
„ohne Zerrüttung und Zerstörung“ wieder an Oesterreich abgetreten.
Am 11. Juli 1698 erfolgte die Uebergabe der Stadt an den General
von Fürstenberg. Unter den ersten kaiserlichen Würdenträgern,
welche dieselbe betraten, befand sich auch der Prälat von
St.Peter, der ein Jahrzehnt hindurch Freiburg nicht mehr gesehen
hatte. Mit welch freudigem Dank gegen Gott im Herzen mochte er in
der herrlichen Münsterkirche bei der Verkündigung des Friedens das
Pontificalamt halten! War doch sein Gotteshaus trotz der
Kriegsgreuel der Verwüstung entgangen, und gewann es jetzt durch
die Rückkehr Freiburgs an Oesterreich eine neue Bürgschaft
gedeichlicher Entwicklung, der es nach so schwerer Zeit gar sehr
bedurfte.
Dem so hart heimgesuchten Kloster fehlte es doch auch in diesen
schlimmen Jahren nicht an Wohlthätern. Der am 17. November 1695
verstorbene Abt Nomanus von St.Blasien schenkte an St.Peter Bilder
für die Altäre des hl. Benedikt und des hl. Sebastian nebst zwei
Meßgewändern; aus dem Vermögen des Paters Placidus Steiger wurde
dem Gotteshaus ein Kelch vergabt. Als besonderer Wohlthäter erwies
sich der Magister Michael Reichlin, Pfarrer zu Umkirch und
Gottenheim und Decan des Kapitels Breisach, der im September 1691
ein Haus dem Kloster schenkte, wofür der Abt beim Verkauf die
Summe von 1000 Gulden erhielt. Pfarrer Reichlin hatte sich dafür
die Verpflegung im St.Peterschen Klosterhof zu Freiburg erbeten,
doch machte er hiervon keinen Gebrauch; er starb, nachdem er
vorher noch zwei Kelche der Kirche zu St.Peter geschenkt, am 24.
September 1694 als 72jähriger Greis zu Umkirch und wurde in der
Pfarrkirche zu Gottenheim begraben.
In St.Peter bewahrte man für solche Wohlthaten ein dankbares
Andenken. Die Namen der Gutthäter wurden gewissenhaft in die
Klosterannalen eingetragen, damit sie auch bei spätern
Geschlechtern nicht vergessen seien. Im Jahre 1696 wurde
beschlossen, für Pater Karlmann Hanselmann, Pfarrer Michael
Reichlin und Peter Kiechlin aus Breisach, dessen Erbe Pater
Karlmann war, als besonders großen Wohlthätern des Gotteshauses,
ein feierliches Anniversarium alljährlich in der Octav des
St.Ursulafestes abzuhalten.
Abt Paulus beschaffte der Abteikirche im Jahre 1695 zwei neue
Glocken, die zu Villingen gegossen waren; und nachdem er schon im
October 1687 durch den Prior des Predigerklosters zu Freiburg,
Pater Ambrosius Goll, zur Hebung des religiösen Lebens in der
Pfarrgemeinde, die Erzbruderschaft vom heiligen Rosenkranz
eingeführt, wurde mit bischöflicher Erlaubniß zur Freude der
Parochianen am 2. Juli 1697 die Skapulier-Erzbruderschaft in
feierlicher Weise in der Kirche zu St.Peter constituirt.
Auch das Besitzthum des Gotteshauses wußte der unermüdliche Prälat
noch zu mehren; er kaufte im Jahre 1691 eine Wiese zu St.Ulrich,
1694 drei kleine Hôfe zu Eschbach und 1696 von den Klosterfrauen
zu St.Katharina in Freiburg für 220 Gulden eine Wiese in der
Gemarkung Haslach bei Freiburg.
Da die württembergischen Klostergüter bisher stets durch einen
weltlichen Oekonomen verwaltet wurden, der oftmals mehr auf seinen
eigenen Nutzen, als auf den des Gotteshauses bedacht war, so
beschloß Abt Paulus, einen der Conventualen als Pfleger nach
Bissingen zu senden; er ernannte als solchen den Pater Maurus Höß,
der bis zum Jahre 1697 dieses Amt zu großem Nutzen des Klosters
mit Eifer und hoher Umsicht verwaltete.
Im October 1696 sandte der Prälat eine Bittschrift an den Kaiser
Leopold, worin er hinwies auf die versprochene Unterstützung bei
der Wiederherstellung des durch das kaiserliche Heer im Jahre 1678
in Brand gesteckten Klosters; er sprach darin den Wunsch aus, es
möchte das Lehen Weiler und das untere Ibenthal dem Gotteshause
verliehen werden. Die Bittschrift blieb aber ohne Erfolg.
Noch hatte der Abt die Freude, zu sehen, daß die im Jahre 1676
durch die Franzosen verwüstete Propstei Sölden durch die
Bemühungen des Paters Nomanus Imfeld im Jahre 1698 wieder völlig
hergestellt wurde; auch war es ihm vergönnt, eine zwischen dem
Kloster St.Peter und der Stadt Weilheim wegen der
württembergischen Klostergüter seit dem Jahr 1692 bestehende
Irrung im December 1698 glücklich zu Ende zu führen. Dieses
Friedenswerk war die letzte That des eifrigen Prälaten.
Am 28. Februar 1699 schied Abt Paulus aus dieser Zeitlichkeit,
nachdem er in seiner schweren Todeskrankheit durch das Beispiel
christlicher Geduld die Seinigen erbaut hatte. Auch in den
heftigsten Schmerzen gab er nie ein Zeichen der Ungeduld. Zu
denen, die ihn trösten wollten, pflegte er zu sprechen: Non sunt
condignae passiones ad futuram gloriam, und versicherte, daß er
täglich zum Heiland im heiligsten Sacramente die Bitte um einen
glücklichen Tod gerichtet habe. Während die Glocke zum Gebet
ertönte, hauchte er seine Seele aus. Durch den Abt Augustinus von
St.Trudpert wurde seine Leiche im Chor der Kirche zu St.Peter zur
Erde bestattet.
Nicht nur im schwarzwäldischen Gotteshause blieb der Name des
klugen und thatkräftigen Prälaten Paulus Pastor in gesegnetem
Andenken, auch die Klosterfrauen zu Rothenmünster in Schwaben
rühmten ihn als ihren Wohlthäter, da er Güter dieses Klosters im
Ebringer Bezirke während der Kriegszeiten demselben erhalten
hatte.
Die Wahl des neuen Abtes fand am 21. März 1699 statt. Dieselbe
fiel auf den bisherigen Prior des Klosters,
Maurus Höß (1699 -1719).
Zu Krozingen am 12. December 1653 geboren, hatte der Neugewählte
am 15. Mai 1672 in St.Peter Profeß abgelegt und im December 1677
die Priesterweihe erhalten. Während der Kriegswirren hielt sich
Pater Maurus zu St.Gallen und in St.Blasien auf, bis er im Jahre
1680 dem Pater Karlmann zur Unterstützung in der Verwaltung des
Priorates St.Ulrich beigegeben ward. Nachdem er später sechs Jahre
lang die Pflege in Bissingen verwaltet, wurde er 1697 zum Prior
des Klosters ernannt.
Zwei Tage nach der Wahl, bei welcher im Namen des Diöcesanbischofs
der Freiburger Stadtpfarrer Ludwig Julier den Vorsitz führte, traf
der Konstanzer Weihbischof Konrad Ferdinand Geist von Wilde zu
St.Peter ein. Derselbe weihte am 24. März den Hochaltar der
Kirche, den Muttergottes- und Benedictusaltar, sowie auch jenen
des hl. Joseph in der Sacristei. Von der Weihe der Kirche wurde
abgesehen, da die Mauern derselben bei dem letzten Brandunglück
stehen geblieben waren.
Am Feste Mariä Verkündigung erhielt der Neugewählte in Gegenwart
der Aebte Michael von St.Georgen und Augustinus von St.Trudpert
die Benediction. An diesen zwei Tagen spendete der Weihbischof
auch mehr als 2500 Personen das hl. Sacrament der Firmung.
Nur eine kurze Zeit des Friedens war dem neuen Abte gegönnt; denn
nach dem Tode Karls II. von Spanien am 1. November 1700 beschwor
die Eroberungssucht Ludwigs XIV, allen frühern Verträgen zum
Trotze, wiederum die Schrecken des Krieges über Europa herauf.
Abt Maurus, der, als am 1. April 1700 endlich auch die Uebergabe
Breisachs erfolgte, mit den kaiserlichen Truppen dort einzog und
im Münster den feierlichen Dankgottesdienst hielt, benutzte mit
einem thätigen Eifer, der dem seines Vorgängers nicht nachstand,
die Tage der Ruhe, um das Wohl seines Gotteshauses und die
religiöse und wissenschaftliche Weiterentwicklung der Bewohner
desselben zu fördern.
Sofort war der neue Prälat, dessen Wahlspruch lautete: Non mihi,
sed Petro laboro, darauf bedacht, den Klosterbau weiterzuführen.
Im September 1699 schloß er mit einem Baumeister einen Vertrag ab,
und schon im Laufe des folgenden Sommers wurde dann der zwischen
der Abtswohnung und der Kanzlei gelegene Theil des Klosters
aufgeführt.
Abt Maurus ließ im Jahre 1700 das Officium der Feste, die im
Gotteshause besonders begangen wurden, das sogenannte Proprium
Sanpetrinum, im Kloster Weingarten drucken, und erneuerte 1702 mit
dem Kloster Friedenweiler die frühere Gebetsvereinigung. Er gab im
Jahre 1705 an die Propstei zu Sölden ein Gut und bestimmte das
Erträgniß desselben für den Unterhalt eines Pfarrvicars für
Bollschweil; ebenso schenkte er im Jahre 1707 an die Kirche zu
Sölden ein Glöcklein. Unter ihm wurde ferner im Jahre 1700 durch
einen Wohlthäter Namens Laurentius Dilger von Waldau der Peter-
und Paulsaltar in der Kirche daselbst errichtet, sodann im. Mai
1703 der Leib eines Martyrers, mit Namen Clemens, nach St.Peter
verbracht, kostbar gefaßt und mit großer Feierlichkeit zur
Verehrung ausgestellt.
Dem Abte Maurus stand in den ersten Jahren seiner Regierung des
Gotteshauses der Prior des Klosters, der oben erwähnte Pater
Placidus Steiger, mit Umsicht und hohem Eifer treu zur Seite.
Pater Placidus wird in den Klosterannalen als Novizenmeister und
Lehrer der Philosophie, als hervorragender Redner und
ausgezeichneter Musiker gerühmt. Derselbe führte mehrere Jahre
hindurch das Kapitelsprotokoll, das dem Klosterchronisten später
zur Grundlage diente. Auch mehrere musikalische Werke, die Pater
Placidus componirt hatte, bewahrte man im Kloster. Er starb, noch
im rüstigsten Mannesalter, am 10. März 1705.
Unter den Wohlthätern des Klosters aus dieser Zeit verdienen
besondere Erwähnung: der Weltpriester Johann Georg Fortwängler,
der im. 43. Lebensjahre, nachdem er 13 Jahre hindurch Pfarrer in
Simonswald gewesen, am Dreikönigsfeste 1706 als Novize in St.Peter
eintrat, an demselben Tage des folgenden Jahres Profeß ablegte und
den Namen Pater Bernard erhielt, nachdem er zuvor für seine
verstorbenen Eltern ein Anniversar gestiftet und all sein Vermögen
ans Gotteshaus vergabt hatte; ferner Nikolaus Faller von Aubach
bei Bollschweil, der im Jahre 1711 zu St.Ulrich eine Jahrzeit
fundirte und ein Glöcklein in die dortige Kirche stiftete; endlich
der Pfarrer Matthias Hammer von Glotterthal, der dem Gotteshause
mehrfahe Gutthaten erwies und 1712 ebenfalls das Kleid des hl.
Benedikt zu St.Peter anzulegen gedachte, aber, wie es scheint,
durch die Kriegsstürme an der Ausführung seines Vorsatzes
gehindert ward. Derselbe vermachte vor seinem schon im Jahre 1714
erfolgten Tode seine Bücher dem Gotteshause St.Peter, wofür man
ihn daselbst in das Verzeichniß der Wohlthäter einschrieb.
Für die gute ökonomische Verwaltung des Klosters war Prälat Maurus
so sehr besorgt, daß er die Bücher über die Zinsen und Gefälle der
Klostergüter im Schwarzwald nicht nur erneuerte, sondern selbst
mit eigener Hand solche schrieb. Den Unterthanen gegenüber erwies
er sich als milden Herrn und gestattete, obgleich die
Klosterwaldungen in den Kriegszeiten schwer gelitten hatten, den
Rorer Bauern, nicht nur das zum Bauen und zur Feuerung nothwendige
Holz zu holen, sondern, um ihnen in den schlimmen Zeiten eine
Unterstützung zu gewähren, bewilligte er im Jahre 1705, daß
dieselben auch eine bestimmte Anzahl Bäume zum Verkaufen fällen
durften. Auch mehrere Grenzbereinigungen zwischen verschiedenen
klösterlichen Gebieten fanden unter Abt Maurus ihre befriedigende
Lösung; so beendete er im Jahre 1709 eine Irrung mit der Gemeinde
Ror, indem er derselben sogar gegen den Willen des Conventes einen
kleinen Wald abkaufte.
Dem Gotteshause aber wurden durch die Bemühungen des Abtes seine
Rechte und Privilegien im Jahre 1706 durch Kaiser Joseph I. und im
Jahre 1712 durch Kaiser Karl VI. bestätigt.
Während der Prälat diesen seinen friedlichen Aufgaben oblag, hatte
der sogenannte spanische Erbfolgekrieg (1701-1714) weite Gebiete
des deutschen Vaterlandes verwüstet.
In den ersten Zeiten dieses unheilvollen Kampfes scheint unser
Kloster gerade nicht bedeutend gelitten zu haben. Wohl mußte das
Gotteshaus schon 1701 zur Befestigung von Breisach 300 gehauene
Baumstämme abgeben, und als im September 1703 nach vierzehntägiger
Belagerung die Festung Breisach wieder in die Hände der Franzosen
kam und diese im folgenden Winter und Frühjahre ihre Streifzüge
auf den Schwarzwald hinauf machten - am 17. Mai 1704 wurde ein
Bauer auf dem Lindenberg ermordet -, da erneuerten sich Schrecken
und Angst im schwarzwäldischen Stifte, zumal dasselbe auch im
October des nämlichen Jahres durch eine umherschweifende Horde
eine Plünderung zu erdulden hatte, was sich im Jahre 1706
wiederholte. Doch genoß das Gebiet von St.Peter in den folgenden
Jahren einer verhältnißmäßigen Ruhe, wenn dieselbe auch mehrfach
vom Gotteshause und seinen Unterthanen durch schwere
Contributionen erkauft werden mußte. Im Jahre 1712 konnte man zu
St.Peter mehreren Benediktinern aus den schweizerischen Klöstern
St.Gallen und Muri, die des dort herrschenden Krieges wegen ihre
Gotteshäuser verlassen mußten, Aufnahme gewähren.
Die schlimmsten Kriegsdrangsale kamen erst mit dem Jahre 1713, als
der Krieg bereits seinem Ende sich zu nahen schien, über unser
Gotteshaus. Mit diesem Jahre, in welchem durch den Frieden von
Utrecht (11. April 1713) die Verbündeten den Kaiser verließen und
dieser nun allein seinem jetzt um so mächtigern Feinde
gegenüberstand, zog sich der Krieg, wie so oft schon, -an den
Oberrhein und in den Breisgau.
Mit dem Frühlinge 1713 begannen die Franzosen von Breisach her
ihre Raubzüge wieder, und auf einem derselben führten sie am 23.
Juli den Expositus des Klosters St.Peter zu Sölden, Pater Gregor
Gerwig, gefangen nach Breisach hinweg, woselbst sie den Propst von
Waldkirch und zwei Chorherren dieses Stiftes schon einige Zeit
gefangen hielten. Schon dem Vorgänger des Paters Gregor zu Sölden,
Pater Ulrich Bürgi, hatte am 1. Januar 1710 dasselbe Geschick
gedroht; er konnte der Vergeiselung nur durch das Versprechen,
alle an ihn gestellten Anforderungen erfüllen und die verlangte
Contribution liefern zu wollen, entgehen.
Als im August 1713 die Festung Landau in die Hände des Feindes
gefallen war, da konnte Prinz Eugen gegenüber der Uebermacht sich
nicht mehr halten. Die feindlichen Truppen ergossen sich in zwei
Abtheilungen, von Kehl und Breisach her, auf Freiburg, den
Schlüssel des Schwarzwaldes. Hatte man diese Festung in der Hand,
so konnte über das Gebirge hinweg die Vereinigung mit Bayern
bewirkt und auf solche Weise der Gegner im eigenen Land schwer
geschädigt werden.
Wohl war die Stadt Freiburg nicht nur durch ihre Festungswerke,
sondern auch durch Verschanzungen geschützt, die sich vom
Schloßberg über den Roßkopf bis nach St.Peter erstreckten und von
einer ansehnlichen kaiserlichen Truppenmacht besetzt waren. Aber
der französische Oberbefehlshaber Herzog von Villars war klug und
kriegserfahren genug, eben zuerst diese Linie anzugreifen; in der
Nacht auf den 21. September durchbrachen die Franzosen die
Verschanzungen auf dem Roßkopf, und die Kaiserlichen flohen
eiligst nach dem Hohlengraben.
Mit diesem Tage beginnt wieder ein neuer Abschnitt in der
Leidensgeschichte unseres Gotteshauses, über den uns die
Klosterannalen in ausführlicher Weise berichten.
Der Abt Maurus begab sich, nachdem er noch am Morgen das heilige
Meßopfer dargebracht und mit dem aus 15 Priestern bestehenden
Convente ein Kapitel abgehalten hatte, nach Neukirch und von da
nach Gurtweil. Die Kapitularen beschlossen, zunächst zu bleiben
und um eine Schutzwache nachzusuchen; eine solche aber konnten sie
nicht erhalten. Am Vormittag des 22. September erschienen etwa
1000 Mann, theils Fußgänger theils Reiter, vor der Abtei, in der
unzweifelhaften Absicht, das Kloster zu plündern; doch wurden sie
durch Geld sowie durch reichliche Speise und Trank von diesem
Vorhaben abgebracht; ja sie ließen sogar, ehe sie abzogen, einen
Husaren als Schutzwache des Klosters zurück.
Schlimmeres brachte der folgende Tag. „Da fing unser Leiden an“,
sagt der Berichterstatter. Eben wurde um 9 Uhr in der Kirche das
Chorgebet gehalten, da langte eine Truppe Marodeurs am äußern
Thore an; als man ihnen auf ihr Begehren einen Trunk reichte,
drangen sie sofort ins Kloster ein und gaben den im nahe gelegenen
kleinen Wald (dem sogen. Scheurewäldele) verborgenen Husaren ein
Zeichen, zu folgen; diese kamen, und nun begann das Plündern und
dauerte bis 4 Uhr nachmittags. Zunächst wurde das Vieh, das zum
großen Theil den Bauern gehörte, aus den Klosterstallungen
hinweggetrieben; in der Abtei selbst wurde alles durchsucht und
untereinander geworfen, die Gemächer und Schränke erbrochen, die
Patres mißhandelt, „überall war Schrecken und das Bild des Todes“.
Der dem Gotteshause als Schutzwache zurückgelassene Husar sah sich
ohne allen Einfluß und floh mit dem Pater Anselm Sporer nach
Denzlingen, um bei dem dort weilenden Oberbefehlshaber Hilfe zu
suchen. Um 4 Uhr nachmittags kamen endlich vier Soldaten als
Schutzwachen und bemühten sich, der Verwüstung Einhalt zu thun.
Da die Religiosen nunmehr aller Lebensmittel beraubt waren und
weiterer Mißhandlungen gewärtig sein mußten, beschlossen sie, ihr
Gotteshaus zu verlassen; am Abend um 8 Uhr verließen sie St.Peter
und flohen in der Nacht nach Saig, um von da, den Weisungen ihres
Abtes gemäß, in verschiedene Klöster, Ebersmünster im Elsaß,
Rheinau und Maria-Stein in der Schweiz, sich zu begeben. Nur der
muthige und thatkräftige Pater Anselm Sporer harrte mit einem
Klosterbruder im verlassenen Gotteshause aus.
Am 24. September wurde das Kloster fortwährend von plündernden
Soldaten angefallen; nur der Aufenthalt des Marschall Villars, der
in der Abtei zu Mittag speiste, brachte vorübergehend einige Ruhe.
Der Marschall versprach, der Zügellosigkeit der Soldaten Einhalt
zu thun; aber es blieb auch beim Versprechen. Kaum hatte Villars
das Kloster verlassen, da hausten die Soldaten fast wie am
vorhergehenden Tage, insbesondere wurde jetzt der Wein im Keller
theils getrunken, theils ausgegossen, indem man die Fässer
zerschlug. Am 25. September durchsuchten die über den Mangel an
Brod, Wein und Fleisch aufgebrachten Soldaten wiederholt alle
Winkel des Klosters.
Der folgende Tag brachte weiteres Unheil: es wurde die alte
Sacristei, die bis jetzt unversehrt geblieben und wohin man
verschiedenes Hausgeräthe, auch Betten und darunter einige
Kostbarkeiten und eine Summe Geldes (300 Gulden), verborgen hatte,
erbrochen und geplündert. Eben schickte sich Pater Anselm an, die
heilige Messe zu lesen - da nahm man ihm sogar seine Kleider
hinweg; letzteres Los traf auch die dort aufgestellte Schutzwache
- so weit war die Zügellosigkeit der französischen Soldaten
vorangeschritten.
Bald danach kam Marschall Villars an; er besichtigte die
Verwüstungen seiner Soldaten, drückte sein Bedauern darüber aus
und stellte Wachen auf, die aber bei ihrem Abmarsch nach zwei
Tagen „aus Schützern räuberische Wölfe wurden“, indem sie gleich
ihren Genossen selber plünderten, was immer sie erhaschen konnten.
(Vgl. Aus der Leidensgeschichte des Benediktinerstiftes St.Peter.
Freiburger Kathol. Kirchenblatt 1871, Nr. 4 und 5.)
Inzwischen hatte Marschall Villars auch die Belagerung der Stadt
Freiburg begonnen mit einem Heere von 150 000 Mann, während die
Garnison der Stadt und der Schlösser kaum den fünften Theil dieser
Zahl erreichte. Nach tapferer Gegenwehr mußten sich am
Allerheiligenfeste 1713 die Stadt und am 16. November auch die
Schlösser an den Feind übergeben.
Während der Belagerung Freiburgs hatten die Franzosen ihre Truppen
möglichst um die Stadt zusammengezogen, und so war der Monat
October für unser Gotteshaus ruhig dahingegangen; dagegen
herrschte auf den Exposituren St.Ulrich und Sölden großes Elend;
denn daselbst hatten die Franzosen nichts unversehrt gelassen.
Nach dem Falle Freiburgs erneuerten sie aber ihre Streifzüge
wieder in der Runde ringsumher. Doch war jetzt dem Gotteshause
eine Schutzwache gegeben, die ihre Schuldigkeit that.
Nichtsdestoweniger verbrannten die Franzosen den Spitalhof und ein
anderes dem Kloster gehörendes Haus; immerhin aber blieb das
Kloster selbst verschont.
Bald aber kam ein neuer Feind in zweifacher Gestalt über das
Gebiet der schwarzwäldischen Abtei: Krankheit und Hunger. Die
Unterthanen des Klosters waren, wie in frühern Kriegszeiten, so
auch dieses Mal mit ihrem Vieh in die Wälder geflohen. Der
hereinbrechende Winter und eine unter dem Vieh ausbrechende Seuche
nöthigte sie zur Rückkehr. Da aber nahmen die Feinde ihnen das
Vieh, das der Seuche nicht erlegen war, hinweg.
Inzwischen hatte auch eine Krankheit, das sogen. ungarische
Fieber, die Menschen befallen und wüthete den ganzen Winter
hindurch unter den St.Peterschen Unterthanen, so daß Pater Anselm
manchmal an einem Tage fünf bis zehn Kranke mit den heiligen
Sterbsacramenten versehen mußte. Die Armen, von Hunger, Krankheit
und Kälte verfolgt, suchten, da vielen von ihnen auch ihre Häuser
niedergebrannt waren, ihre Zuflucht im Kloster; dieses wurde zum
Spital, wo Gesunde und Kranke mit ihrer Habe sich aufhielten; denn
noch immer durchstreiften die feindlichen Soldaten das Gebiet.
Der Abt Maurus kehrte, sobald ihn die Nachricht von dem Elend der
Leute erreicht hatte, nach St.Peter zurück und traf am 6. December
schon dort ein; mit Pater Anselm nahm er sich eifrig der Kranken
an, von denen bis Neujahr 1714 fast täglich einige starben.
Bald nach der Rückkehr des Abtes trafen auch die Patres Heinrich
und Bernhard in St.Peter ein.
Im Monat Januar aber hatte der Abt noch mehr als fünfzig Kranke
mit den heiligen Sacramenten zu versehen.
Am 29. Januar wurde Pater Anselm, der so tapfer ausgeharrt, selbst
ein Opfer seines Berufes; in der Blüthe der Jahre war er, erst 34
Jahre alt, der Krankheit erlegen. Am 21. Februar folgte ihm im
Tode Pater Paulus Fetscher, der die Seelsorge zu Neukirch, wo die
gleiche Krankheit wüthete, versah und der „als guter Hirt sein
Leben für seine Schafe dahingab, ein Mann von gleichen Verdiensten
wie Pater Anselm“. Auch im nahen Glotterthal hatte die Krankheit
den Ortspriester weggerafft.
Die fortgesetzten Raubzüge der Franzosen richteten auf dem
Schwarzwald ringsumher schweren Schaden an. In Lenzkirch und Saig
blieben wenige Häuser von den Mordbrennern verschont. In St.Peter
wurden noch mehrere Höfe niedergebrannt; in Glotterthal und
Simonswald zündeten die Franzosen zahlreiche Häuser an. Am
Stephanstage 1713 überfielen sie Neustadt, plünderten den Ort aus
und führten die 130 Mann starke kaiserliche Besatzung nach
Freiburg ab.
Wohl waren Prinz Eugen und Marschall Villars bereits zu
Friedensverhandlungen in Rastatt zusammengetreten;
nichtsdestoweniger dauerte die Verheerung des Landes fort, ja „je
näher der Friede kam, desto härter wurden die Contributionen
eingetrieben“. Diese waren für das ausgeraubte Gotteshaus und für
das verarmte Volk fast unerschwinglich.
Im Januar mußte der Abt als Herr des Klosterhofes zu Freiburg in
zwei Terminen die Summe von 900 Franken entrichten.
In Sölden konnten die Bauern die ihnen auferlegte Contribution
nicht aufbringen; da ergriffen die Franzosen am 19. Februar
wiederum den Pfarrvicar Pater Gregor Gerwig, führten ihn zur
Vergeiselung gefangen nach Breisach hinweg und hielten ihn zwölf
Tage dort in Haft.
Zweimal sschickte der Prälat von St.Peter den Curator Schwörer
nach Straßburg und Rastatt, um eine Ermäßigung der Contribution
oder wenigstens eine Verlängerung des Ablieferungstermins zu
erlangen; doch seine Bemühungen waren vergeblich. „Man hatte für
ihn“, sagt der Chronist, „nur den Spruch des Pilatus: Was ich
geschrieben habe, habe ich geschrieben.“ Je mehr der Friede
herannahte, desto rücksichtsloser wurde gegen die Armen verfahren.
Zu all diesen Drangsalen gesellten sich in dieser Zeit noch
mehrfache Naturereignisse, durch die das Gotteshaus in schweren
Schaden kam. Im Jahre 1713 zerstörte zu Greghausen der Blitz, zu
Buggingen eine Ueberschwemmung die Zehntscheuern des Klosters. Am
16. Januar 1714 richtete ein orkanartiger Sturm in den
St.Peterschen Waldungen große Verwüstungen an, zertrümmerte die
Fenster der Kirche und beschädigte namentlich auch das Dach der
Abtei.
Endlich kam der langersehnte Friede. Am 6. März wurden zu Rastatt
die Verhandlungen zwischen Oesterreich und Frankreich, und am 7.
September 1714 zu Baden im Aargau jene zwischen Frankreich und dem
Deutschen Reiche abgeschlossen.
Im April aber mußte zu Freiburg nochmal den Franzosen eine harte
Contribution bezahlt werden, woran auch St.Peter wegen seiner
dortigen Güter wieder participirte. Obgleich in Freiburg schon am
7. Mai 1714 der Friede zwischen dem Kaiser und dem König von
Frankreich feierlich verkündet ward, erfolgte die Uebergabe der
Stadt an die Kaiserlichen erst am 18. Januar 1715. Im Gotteshause
zu St.Peter wurde das Friedensfest durch einen feierlichen
Gottesdienst am 19. August 1714 freudig begangen. Die zerstreuten
Religiosen waren wieder zurückgekehrt. Das Lob Gottes erschallte
wieder im täglichen Stundengebet in der Kirche zu St.Peter.
Die dem Frieden folgenden Jahre benutzte Abt Maurus dazu, die dem
klösterlichen Gebiete durch den Krieg geschlagenen Wunden wieder
zu heilen.
Die Congregation begann im Mai 1715 wieder ihre regelmäßigen
Visitationen über das religiös-sittliche und wissenschaftliche
Leben der Klosterbewohner.
Die zerstörten Gebäude wurden allmählich wiederhergestellt; schon
im December 1715 war der Spitalhof wieder aufgebaut.
Durch seine kluge und sparsame Verwaltung konnte der Abt im Juni
1716 eine alte Klosterschuld tilgen und die vom Papste den
geistlichen Ständen auferlegten Zehnten als Beisteuer zum
Türkenkrieg an die österreichische Regierung verabfolgen. Im Juli
1716 ließ er den Kapitelssaal des Klosters mit Gipsschmuck neu
ausstatten und brachte am 2. October 1717 die Gebeine des vor dem
Stuhl des Abtes im Kapitelssaal bestatteten Herzogs Berthold III.
in feierlicher Weise wieder an diese ihre erste Ruhestätte. Abt
Paulus hatte dieselben, als bei einer Ueberschwemmung der
Sarkophag nothgelitten hatte, im Jahre 1687 hinter dem Hochaltar
der Kirche beigesetzt. Dann stellte er in der Hauskapelle einen
neuen Altar auf, den er am 29. October 1718 consecrirte. Ferner
beschaffte Abt Maurus auch der Kirche zu Sölden einen neuen Altar.
Am 9. April 1717 wurde zu St.Peter der erste Stein gelegt zum Bau
eines neuen Thurmes der Kirche; dieser wurde dann im Laufe des
folgenden Jahres aufgeführt und mit einem Kreuze, in das einige
Reliquien eingeschlossen waren, bekrönt.
In der benachbarten Gemeinde Simonswald und in der Pfarrkirche zu
Gottenheim benedicirte der Prälat von St.Peter mit bischöflicher
Er[aubniß im Januar 1717 mehrere neue Glocken und schloß mit einem
Glockengießer aus Lothringen einen Vertrag ab, wonach dieser den
Guß mehrerer Glocken für die Abtei übernahm.
Daneben ließ sich der Prälat auch die Förderung der Studien wohl
angelegen sein.
Unter den Patres zu St.Peter that sich Pater Karlmann Schmiding,
ein geborner Freiburger, durch seine historischen Arbeiten
besonders hervor; er sammelte aus den Collecten des Abtes Petrus
III. und aus sonstigen Documenten des Klosters eine kurze
Lebensbeschreibung sämtlicher Aebte des Gotteshauses, die spätern
Chronisten zur Grundlage diente; am 28. Januar 1704 schied Pater
Karlmann aus diesem Leben.
Auch in den schlimmen Kriegszeiten wurden die Studien zu St.Peter
nicht vernachlässigt, und kaum war der Friede eingetreten, so
richtete das Kloster Murbach an den Abt von St.Peter die Bitte,
den Pater Placidus Großmann aus St.Peter wegen seiner trefflichen
Leistungen als Lehrer der Theologie noch länger behalten zu
dürfen. Den Pater Benedikt Wülberz, der sein zweiter Nachfolger
wurde, ließ der Abt in mehreren Klöstern, insbesondere aber
längere Zeit bei den Franziskanern zu Freiburg, seine Studien
machen; noch ist von Pater Benedikt eine am 15. Juni 1717 im
Franziskanerconvent zu Freiburg gehaltene Disputation uns
aufbewahrt. Im folgenden Jahre vertheidigten mehrere St.Petersche
Brüder in öffentlicher Disputation ihre Thesen unter dem Vorsitz
des obenerwähnten Paters Placidus; die Thesen wurden nachher dem
Drucke übergeben.
Zu Anfang des Monats April 1719 wurde das Fundament gelegt zum
Frontispicium der Kirche, das aus gehauenen Quadersteinen neu
aufgeführt werden sollte. Am 9. Mai alsdann ward der untere Stein
des Portales der Kirche, in den Reliquien verschlossen wurden,
eingefügt, und „eben hatte man die Säulen des Portales errichtet,
da neigte sich zum Falle des Gotteshauses Säule, Abt Maurus, und
noch am gleichen Tage starb er überaus fromm, wie er gelebt, im
66. Jahre seines Lebens“.
Am 12. Mai wurde die Leiche des Prälaten durch den Abt Michael von
St.Georgen auf der linken Seite des Chores gegen den Altar hin zur
Erde bestattet.
Fünfte Periode.
1719-1806.
Wie das zähringische Benediktinerstift auf dem Schwarzwald schon
im ersten Jahrhundert nach seiner Gründung unter der Leitung
ausgezeichneter Männer eine Zeit der Blüthe erreichte, so ward
demselben in dem Jahrhundert, das seinem Untergange voranging,
eine zweite Blütheperiode zu theil. Gegenüber den Kriegsleiden,
die das 17. Jahrhundert über St.Peter gebracht, war mit geringer
Ausnahme die letzte Periode eine Zeit der Ruhe, welche von
tüchtigen Klostervorstehern weise benutzt wurde. Durch eine
treffliche Hauswirtschaft ward es ermöglicht, Kirche und Kloster
neu zu erbauen, die Regelzucht war eine gute, auf
wissenschaftlichem Gebiete zeigte sich ein freudiges Streben,
Tüchtiges zu leisten - da bereitete der vernichtende Schlag der
Säcularisation dem Gotteshause ein jähes Ende.
Ulrich Bürgi (1719-1739).
Der aus vierzehn Kapitularen bestehende Convent wählte in
Gegenwart des Abtes von St.Georgen und des Stiftspropstes von
Waldkirch am 23. Mai 1719 ein neues Oberhaupt; als bischöflicher
Commissar führte den Vorsitz Christoph Helbling von Hirzenfeld und
Buchholz, Stadtpfarrer zu Freiburg und öffentlicher Lehrer der
Heiligen Schrift an der Universität daselbst.Die Wahl fiel auf
Pater Ulrich Bürgi. Derselbe war am Weihnachtsfeste 1671 zu
Villingen als Sohn des dortigen Schullehrers geboren und hatte,
nachdem er am 10. August 1688 in St.Peter Profeß abgelegt, am 1.
Mai 1696 sein erstes heiliges Meßopfer gefeiert. Mehrere Jahre
bekleidete Pater Ulrich im Kloster die Stelle des Priors.
Am 21. Juni reiste der Neugewählte in Begleitung seines frühern
Lehrers, des Abtes Michael von St.Georgen, nach Konstanz; am 23.
Juni erhielt er die bischöfliche Bestätigung und drei Tage später
im Kloster Petershausen die Benediction.
Schon in der Frühe des 28. Juni traf Abt Ulrich in St.Peter wieder
ein und wurde daselbst feierlich empfangen. Nachdem er das heilige
Meßopfer dargebracht, nahm er alsbald die erste Pontificalhandlung
vor, indem er fünf neue Glocken für die Abteikirche benedicirte.
Dieselben waren im Klostergarten zu St.Peter selbst gegossen
worden; für das Material und die Arbeit bezahlte das Kloster 2689
Gulden.
Nachdem der Prälat im Herbst 1719 die Statuen der beiden
Apostelfürsten über dem neuen Portal der Kirche hatte errichten
lassen, machte er sich im folgenden Jahre daran, durch den Bau der
St.Ursulakapelle das Gelübde seines zweiten Vorgängers, des Abtes
Paulus, zur Ausführung zu bringen. Schon im October 1720 konnte
der Prälat die Benediction der durch den Meister Johann Fesenmayer
von Freiburg erbauten Kapelle vornehmen und das heilige Meßopfer
in derselben darbringen. Für das Bild des Hochaltars in diesem
Kirchlein bezahlte der Abt 50, für den Altarschrein 55 Gulden. Im
folgenden Jahre wurden auf das Fest der hl. Ursula in dieser
Kapelle zwei neue Seitenaltäre aufgestellt. Die bischöfliche
Consecration erhielt die St.Ursulakapelle am 25. April 1725 durch
den konstanzischen Weihbischof Johann Franz Anton von Sirgenstein.
Zu seinem Wahlspruch hatte sich der Prälat Ulrich Bürgi die Worte
des Psalmisten gewählt: „Domine, dilexi decorem domus tuae“, und
er blieb demselben durch sein ganzes Leben getreu. Um den
Gottesdienst mit gebührender Würde zu feiern, kaufte Abt Ulrich im
Jahre 1721 einen silbernen, mit kostbaren Steinen gezierten Kelch,
ferner eine Montranz, sechs Leuchter und ein großes Kreuz aus
reinem Silber gefertigt, und im folgenden Jahre einen Ornat aus
Goldbrocat. In den Glockenthurm ließ er für die Summe von 435
Gulden durch den Meister Jakob Enderle aus Basel ein neues Uhrwerk
aufstellen.
Als der Bau der St.Ursulakapelle fertig war, da beschäftigte den
Geist des unermüdlichen Prälaten
der Neubau der Abteikirche.
In der That ließ er im Jahre 1724 die alte Kirche, die in den
letzten Kriegszeiten schwer gelitten hatte, niederreißen und
begann den Bau der heute noch stehenden Pfarr- und
Seminariumskirche mit ihren zwei schönen, hochragenden Thürmen. Am
11. Juni 1724, dem Feste der allerheiligsten Dreifaltigkeit, legte
der Abt in feierlicher Weise den Grundstein des Neubaues in
Gegenwart hochangesehener Gäste aus dem geistlichen und weltlichen
Stande. Drei Jahre hindurch dauerte der Bau. Derselbe ward
geleitet von Meister Peter Thumb aus Betzau im Bregenzerwald. Im
September 1727 war die Kirche vollendet. Ein denkwürdiger Tag in
der Geschichte des Gotteshauses sollte der Tag der Consecration
der neuen Kirche werden.
Am 26. September kam der Weihbischof von Konstanz, Franz von
Sirgenstein, in Begleitung des Abtes, der ihm bis Neustadt
entgegengereist war, in St.Peter an und wurde vom Kapitel
feierlich empfangen.
Von Rom hatte der Prälat die Erlaubniß erwirkt, daß zur Erhöhung
der Feier an einem Tage sämtliche Weihen, die niedern und die
höhern, ertheilt werden durften. Am Sonntag den 28. September
spendete dann der Bischof den dazu Bestimmten die Weihen von der
Tonsur bis zur Priesterweihe.
Am 29. September, dem Feste des hl. Erzengels Michael, wurde die
Weihe der Kirche und des Hochaltars vom Bischof vollzogen, der
dann am neugeweihten Altare in Gegenwart der Aebte von St.Blasien,
St.Georgen, Thennenbach und St.Märgen, des Commandanten von
Freiburg, Grafen von Zollern, des Herrn von Singen, Statthalters
der vorderösterreichischen Lande, und vieler anderer hoher Gäste
das heilige Meßopfer feierte. Am folgenden Tage wurden die Altäre
der seligsten Jungfrau, des hl. Sebastian, des hl. Petrus und des
hl. Benedikt consecrirt und am 1. October die Altäre des hl.
Joseph, der hl. Ursula, des hl. Clemens und der hl. Agatha.
Acht Tage hindurch dauerte die Feierlichkeit: an jedem Tage der
Octav wurde von einem der kirchlichen Würdenträger Predigt und
feierlicher Gottesdienst gehalten. An ungefähr 300 Personen
spendete der Weihbischof in diesen Tagen das heilige Sacrament der
Firmung.
Nachdem derselbe noch am 2. October die unter dem Priesterchor
befindliche Todtengruft feierlich geweiht, verließ er am folgenden
Tage unter Glockengeläute und in Begleitung des Abtes die
herbstliche Schwarzwaldhöhe.
Den Schluß der schönen Festlichkeit bildete die feierliche
Beisetzung der Gebeine der Stifter des Gotteshauses, der Zähringer
Herzoge, in der neuen Gruft. Nachdem am 6. October Predigt und
Hochamt beendet waren, hielt der Prälat ein Seelenamt mit
Todtenofficium und verbrachte dann die Sarkophage an die für
dieselben bestimmten Plätze. Auf der rechten Seite des Altars
wurden beigesetzt die Gebeine Herzog Bertholds II., des Gründers
von St.Peter, und seiner Gemahlin Agnes, Herzog Konrads und seiner
Gemahlin Clementia, sowie des im Jünglingsalter verstorbenen
gleichnamigen Sohnes dieses Herzogs und Herzog Bertholds IV.; auf
der Epistelseite die Gebeine Herzog Bertholds III., die bisher im
Kapitelssaale geruht, und seines Neffen, des Lütticher Bischofs
Rudolf, sowie der übrigen Glieder des herzoglichen Hauses.
Die Feier hatte viele Gäste heraufgeführt zum schwarzwäldischen
Stifte. Von geistlichen Würdenträgern aus dem Weltpriester- und
Ordensstande hatte man 55 gezählt und 27 aus dem Laienstande. Am
ersten Tage schon war die Zahl der Pferde, mit denen die Gäste den
Ritt auf die Höhe gemacht, auf 124 gestiegen.
Freudig bewegt schrieben die Chronisten des Gotteshauses den
Festbericht über die Dedication der Klosterkirche in die Annalen
des Gotteshauses ein. Hatte doch auch die Freude über das
bevorstehende Fest die Muse eines jugendlichen Klosterbruders,
Pater Laurentius Neidinger, zu einem religiösen Drama angeregt,
das das Wort der Heiligen Schrift zum Texte sich gewählt: „Opus
grande, non homini, sed Deo praeparatum“ (1 Par. 29, 1), das am
zweiten Tage der Festlichkeit zu St.Peter aufgeführt ward.
Mit den Gotteshäusern ringsumher unterhielt der Prälat von
St.Peter die freundschaftlichsten Beziehungen. An St.Märgen
schenkte er mit Zustimmung des Kapitels im Jahre 1724 die ältere
St.Petersche Thurmuhr, wofür ihm die Chorherren der Marienzelle
herzlich dankten. Zwei Jahre später schloß der Abt von St.Peter
mit diesem Kloster, wie im Jahre 1728 mit dem Stifte Waldkirch und
im Jahre 1729 mit St.Blasien, eine Gebetsvereinigung ab und
erneuerte in letzterem Jahre die Confraternität mit den
Cistercienserinnenklöstern Günthersthal und Friedenweiler. Als
letzteres Kloster im März 1725 durch eine Feuersbrunst heimgesucht
wurde, schickte der Prälat alsbald die Summe von 100 Gulden als
Unterstützung des Gotteshauses dahin, wie auch der Abt von
St.Georgen in Villingen in finanzieller Bedrängniß seines Klosters
drei Jahre vorher nicht vergeblich an St.Peter sich gewandt hatte.
Zweimal functionirte der Prälat von St.Peter bei
Leichenfeierlichkeiten von Aebten zu St.Blasien, im December 1720
und im Januar 1727, und wohnte der Election der Neugewählten an.
Am Vorabend von Weihnachten 1737 bestattete er den Abt Benedikt
von St.Trudpert zur ewigen Ruhe und wohnte dann im Februar des
folgenden Jahres der bischöflichen Benediction des Nachfolgers
Cölestinus bei.
Der kluge und thatkräftige Prälat stand auch beim Diöcesanbischof
in hohem Ansehen. Mehreremal wurde er von demselben beauftragt,
seine Stelle zu vertreten; so schon im Jahre 1719 in einer
Streitfrage bezüglich der Sapienzstiftung an die Universität
Freiburg. Sodann war der Abt im Canonisationsproceß des hl.
Fidelis von Sigmaringen Subdelegatus des Bischofs und führte als
solcher im April und Mai 1733 in Freiburg diese Angelegenheit zu
einem so glücklichen Ende, daß die ganze vorderösterreichische
Kapuzinerprovinz ihm die Anerkennung aussprach und zum Zeichen des
Dankes das Bild des neuen Ordensheiligen verehrte.
Fast bei allen größern religiösen Feierlichkeiten in der Stadt
Freiburg wurde der Prälat von St.Peter zur Vornahme kirchlicher
Functionen herangezogen; so nahm er am 31. Juli 1727 die Weihe von
drei Glocken für das Jesuitencollegium vor und spendete einem zum
Christenthum übergetretenen Juden, der im kaiserlichen Heere
diente, das Sacrament der Taufe, weihte am 11. August desselben
Jahres vor dem Christophsthor fünf Militärfahnen, hielt dann sechs
Tage später bei der Canonisationsfeier der hll. Aloysius und
Stanislaus Kostka die Festpredigt in der Jesuitenkirche und
feierte daselbst ein Pontificalamt, wie er auch am 14, Mai 1730
ein feierliches Pontificalamt bei der Feier der Heiligsprechung
des seligen Johannes von Nepomuk im Münster hielt.
Mitten in den Sorgen für den Neubau der Kirche zu St.Peter fand
der Prälat noch Zeit und Mittel, die Gotteshäuser der zum Kloster
gehörenden Orte mit neuen Altären zu bereichern; am 17. September
1726 consecrirte er vier Altäre in der Kirche zu Sölden und einen
fünften in der Kapelle des hl. Erzengels Michael auf dem
Gottesacker daselbst; im October desselben Jahres drei Altäre in
der Kirche zu Waldau, zwei Seitenaltäre zu Bollschweil und einen
Altar in der Kapelle zu Eschbach. Am 16. Mai 1729 legte Prälat
Ulrich in Gegenwart des Abtes Andreas von St.Märgen den Grundstein
zur Kirche in Neukirch. Für die Kirche in St.Peter ließ der Abt im
Jahre 1728 ein Chorgitter von Schmiedeisen herstellen, das noch
heute als Meisterwerk der Schmiedekunst gelten kann; dasselbe
kostete die für jene Zeit beträchtliche Summe von 738 Gulden. Im
Jahre 1733 ließ er durch den Meister Wenzinger einen neuen
Taufstein fertigen; einige Jahre vorher schon hatte er dem
Gotteshaus eine neue Orgel beschafft.
Als sich in den Jahren 1733 und 1734 wegen der in Frankreich
betriebenen Rüstungen Kriegsgerüchte verbreiteten, sandte der Abt
den Kirchenschatz nach Basel, einen großen Theil der Bücher nach
Freiburg und ließ die größte Glocke und die Uhr aus dem Thurme
herabnehmen und brachte dieselben nebst den werthvollsten
kirchlichen Gewändern an sichere Orte. Doch die schlimmen
Befürchtungen erfüllten sich dieses Mal nicht, und bald trat
wieder Ruhe ein. Der rastlose Prälat benutzte dieselbe, um alsbald
den Bau des großen Bibliothekgebäudes zu beginnen, dessen
Vollendung er aber nicht mehr sehen sollte.
Das wissenschaftliche Leben hatte in diesen Jahren äußerer Ruhe im
schwarzwäldischen Gotteshause eine schöne Heimstätte. Der Abt
selbst war, wie Pater Baumeister berichtet, Verfasser einer großen
Zahl von Schriften, theils ascetischen theils geschichtlichen
Inhaltes. Eines dieser Werke mit dem Titel „Rete documentorum ad
S. Petrum“ ist uns allein nur von allen seinen Schriften erhalten
geblieben und wird als Manuscript auf der Universitätsbibliothek
in Freiburg aufbewahrt. Die Geschichte der herzoglichen
Stifterfamilie, die Gründung des Klosters, die Vergabungen an
dasselbe, die Privilegien und Freiheiten des Gotteshauses und eine
kurze Geschichte der zu demselben gehörenden Propsteien bildet den
Inhalt. Die Arbeit legt Zeugniß ab von der Umsicht und dem großen
Fleiße des Verfassers, wie nicht minder von seiner Pietät gegen
die Stifter und seiner Liebe zu dem ihm unterstehenden
Gotteshause.
Auch durch Ankauf von Büchern und Manuscripten für die Bibliothek
zeigte der Abt sein wissenschaftliches Streben. So erwarb er im
Jahre 1736 dem Kloster die aus 185 Werken bestehende Bibliothek
des Freiburger Rechtsgelehrten Weigelsperg. Einige Jahre vorher
schon hatte der Präsenzherr am Münster zu Freiburg, Franz Xaver
Hauser, seine 600 Bände umfassende Bibliothek gegen eine kleine
Geldsumme an das Stift St.Peter abgegeben mit der Bitte, in das
Verzeichniß der Wohlthäter des Klosters eingeschrieben zu werden.
Der Prior und der Convent zu St.Peter sammelten die bei der
feierlichen Einweihung der Kirche gehaltenen Predigten und gaben
dieselben zugleich mit einigen historischen Excursen im Jahre 1731
im Druck heraus. Das umfangreiche Werk, das den Titel führt:
„Festum Cathedrae S. Petri, das ist St.Peter Stuel-Feur“, ward dem
Abte Ulrich gewidmet.
Unter den Conventualen ragte als bedeutender Prediger wie als
vorzüglicher Musiker Pater Johannes Schießwohl hervor; von ihm
bewahrte man im Kloster einen Band Sonn- und Festtagspredigten,
wie auch zwei von seiner Hand geschriebene Antiphonarien und zwei
Nekrologien; Pater Johannes starb im Jahre 1738. Vier Jahre vorher
war zu St.Ulrich Pater Franciscus Schumacher, der den
Klosterbewohnern als ein Vorbild der Frömmigkeit und Abtödtung
galt, aus diesem Leben geschieden.
Im Jahre 1736 ließ Abt Ulrich eine ausführliche Beschreibung der
Grenzmarken zwischen den Besitzungen des Klosters St.Peter, des
Hauses Fürstenberg, des Barons von Sickingen und der Stadt
Freiburg anfertigen, wodurch den bisher oft vorgekommenen
Grenzstreitigkeiten vorgebeugt werden sollte.
Mit den Unterthanen waren während der Regierung des Prälaten
Ulrich mehrfache Irrungen vorgekommen, die aber wenige Monate, ehe
der Prälat aus dem Leben schied, durch einen Vergleich gütlich
beigelegt wurden. Im Jahre 1733 sah sich der Abt Ulrich sogar
genöthigt, einige aufrührerische und widerspänstige Unterthanen
ins Gefängniß abführen zu lassen, da dieselben die huldigen
Leistungen verweigerten und andere zu gleichem Thun aufwiegelten;
dieselben wurden aber mit Gewalt aus dem Gefängnisse befreit,
wobei heftige Reden gegen die Obrigkeit ausgesprochen wurden.
Daraus entspann sich nun ein Rechtshandel, der erst im Januar 1739
durch einen Vergleich, der „auf ewige Zeiten“ gelten sollte,
beendet wurde. Es wurden darin den Bauern die ungemessenen
Baufrohnden erlassen; dagegen verpflichtete sich die Gesamtheit
der Unterthanen, bei Bauten fünf Fuhren zu sechs Pferden
wöchentlich zu leisten. Bezüglich der Eigenleute aber wurde „die
leibhenn oder leibschilling, so sie gemäß Kaysers Maxmiliani
brieff schuldig zu geben, auff ewig abgethan“. Von da an blieb der
Friede zwischen Kloster und Unterthanen auf lange hin ungestört.
Der Abt, der am 10. August 1738 das 50jährige Jubiläum seiner
Profeß, doch ohne alle äußere Feierlichkeit beging, war von
October 1738 an leidend. Mehr noch als bisher lag er in den Tagen
seiner Krankheit frommen Uebungen und geistlicher Lesung ob, bis
er am 17. Juli 1739 im 68. Lebensjahre an der Wassersucht starb.
Am 21. Juli wurde die Leiche des Prälaten Ulrich Bürgi durch den
Abt Petrus von St.Märgen in der von ihm erbauten Todtengruft in
der neuen Kirche zur Ruhe bestattet. Pater Jakob von Marchia,
Franziskaner-Lector zu Freiburg, hielt bei der Trauerfeier die
Predigt.
Benedikt II. Wülberz
(1739-1749).
Bei der Abtswahl, die am 4. August 1739 stattfand und bei welcher
der Convent 17 Kapitulare zählte, wurde P. Benedikt Wülberz an die
Spitze der Abtei erhoben. Derselbe war am 26. August 1697 zu
Eßlingen in Schwaben geboren und legte am 13. November 1713 im
Kloster Ebersmünster, wo er sich mit mehreren St.Petersen
Conventualen während der schlimmsten Kriegszeit aufhielt, in die
Hände des damaligen Priors P. Ulrich Bürgi Profeß ab. Im Jahre
1721 Priester geworden, ward er bald darauf von seinem Vorgänger
in der Abtswürde zum Professor der Theologie und, erst 27 Jahre
alt, zum Prior ernannt. Von 1732 an bis zu seiner Erhebung zum
Abte war er Pflegverwalter in Bissingen gewesen.
Als Wahlcommissar fungirte im Namen des Bischofs der Decan des
Breisacher Kapitels, Johann Friedrich Kreyser, Pfarrer zu
Feldkirch. Es waren zugegen die Aebte Cölestin von St.Trudpert und
Hieronymus von St.Georgen in Villingen, sowie als landesfürstliche
Abgeordnete die Regierungsräthe Franz Joachim Spengler von
Löwenfeld und Edmund von Borie, welche den neugewählten Abt „in
die Verwaltung der zeitlichen Dinge immittirten“, und in deren
Gegenwart die Unterthanen die Huldigung abstatteten. Am 27.
September, am Gedächtnißtag der Einweihung der neuen Kirche,
erhielt der Gewählte durch den Weihbischof von Konstanz, Franz
Karl Graf von Fugger, in der Klosterkirche die Benediction. (Ein
Bruder des neugewählten Abtes, P. Stanislaus Wülberz, trug das
Kleid des hl. Benedikt im Kloster St.Blasien und that sich
daselbst durch seine die Geschichte dieses Gotteshauses
behandelnden Schriften in rühmlichster Weise hervor. Siehe über P.
Stanislaus Wülberz : Diöc.-Arch. VIII, 184;)
Abt Benedikt II. war ein gelehrter Theologe, der seine Studien in
verschiedenen Klöstern, besonders aber bei den Franziskanern in
Freiburg, gemacht hatte. Noch ist uns ein von ihm verfaßtes Buch
erhalten, das den Titel führt: „Ecclesia Romana fundata supra
Petram“. Als Franziskanerschüler huldigte er der scotistischen
Doctrin und suchte derselben als Lehrer der Theologie und als Abt
auch im Kloster Eingang zu verschaffen. Nur ein Jahrzehnt war es
ihm beschieden, die St.Petersche Inful zu tragen.
Wenige Tage schon nach der Erwählung des Abtes Benedikt II. wurde
für immer ein Streit entschieden, der zwischen dem Gotteshaus
St.Peter und den im Tribergischen angesessenen Leibeigenen des
Klosters durch mehr als zwei Jahrhunderte gedauert hatte. Aufs
hartnäckigste weigerten sich die letztern, das schon im Dingrodel
verbriefte Sonderrecht des Klosters, daß seine Leibeigenschaft
auch von den Vätern auf die Kinder erbe, anzuerkennen. Von
Neukirch aus hatten sich durch die Vererbungen in männlicher Linie
die unfreien Klosterleute in immer wachsender Anzahl verbreitet.
Wohl nahm das Gotteshaus ursprünglich nur die Geschlechter Faller,
Kirner und Löffler für sich in Anspruch; aber schon im 17.
Jahrhundert waren es 30 Hofbesitzer geworden, an welche die
Ansprüche von seiten des Klosters erhoben wurden. Bereits im 16.
Jahrhundert hatten die Proteste der Bauern begonnen. Der Abt
Paulus suchte im Jahre 1670 wieder mit besonderer Energie seinen
Rechtsanspruch durchzusetzen; der Proceß dauerte damals fünf Jahre
und wurde dann durch die Kriegswirren, ohne daß eine Entscheidung
erging, unterbrochen. Als derselbe 1723 wieder neu aufgenommen
wurde, scheuten die Bauern keine Mühen und Kosten, um die
Entscheidung, die gegen sie hätte ergehen müssen,
hinauszuschieben. Andererseits hatte das Kloster oft große Mühe,
seinen Rechtsanspruch, der eben doch einzig auf den Todfall sich
beschränkte, zu erlangen, wenn nicht der Vogt der Herrschaft
Triberg seine Gewalt einsetzte, - und dazu war dieser durchaus
nicht immer geneigt. Deshalb entschloß sich das Kloster endlich
1739, die Ablösungssumme von 4000 Gulden rauher Währung anzunehmen
und seine Rechtsansprüche auf die in der Kameralherrschaft Triberg
angesessenen Klosterleute für immer aufzugeben. Der Kaiser gab im
April 1739 dazu seine Bestätigung, und am 8. August wurde dann der
Vertrag von dem Abt Benedikt und im Namen des Conventes von dem
Subprior P. Petrus Weidner, wie auch von dem tribergischen
Obervogt Johann Franz Meinrad von Pflummern unterschrieben. Damit
hatte dieser lang dauernde Rechtshandel endlich seine Erledigung
gefunden.
Seine ganz besondere Fürsorge wendete der Prälat Benedikt II. dem
Priorat St.Ulrich zu. Schon sein Vorgänger Abt Ulrich Bürgi
wollte, nachdem er die St.Ursulakapelle und die Kirche zu St.Peter
neu erbaut hatte, auch ein Denkmal der Verehrung seines
Namenspatrones hinterlassen und hatte die Absicht, die Kirche und
das Priorat zu St.Ulrich von Grund aus neu herzustellen. Doch er
starb, bevor er zur Ausführung seines Planes kam. Sein Nachfolger
aber nahm denselben alsbald wieder auf, und schon im September
1739 schloß er mit dem Baumeister Thumb in Konstanz einen Vertrag,
wonach derselbe für die Summe von 2500 Gulden die alten
baufälligen Gebäude - dieselben waren nach dem letzten Kriege nur
ganz nothdürftig hergestellt worden - abzubrechen und Kirche und
Priorat ganz neu zu erstellen versprach. Dagegen sollte das
Gotteshaus alle nöthigen Materialien und die Werkzeuge auf den
Bauplatz schaffen. Im April 1740 wurde mit dem Bau der Kirche
begonnen und am 17. Mai desselben Jahres schon von dem Prälaten in
feierlicher Weise der Grundstein gelegt. Bereits im September 1741
war der Bau der Kirche - es ist dieselbe, die heute noch steht -
und des Glockenthurmes vollendet; am 19. November wurde die Kirche
benedicirt. Die eigentliche Kirchweihe fand erst am 23. Juli 1749
durch den konstanzischen Weihbischof Franz Karl von Fugger statt.
Schon im Frühjahr 1741 wurde auch das alte Prioratsgebäude
abgebrochen und von Grund aus neu errichtet. - Durch eine
päpstliche Bulle ermächtigt, führte der Prälat am 7. October 1742
die Herz-Jesu: Bruderschaft in der Kirche zu St.Ulrich ein, die
fünf Jahre später schon 800 Mitglieder zählte. Im Jahre 1747
erschien, verfaßt von dem damaligen Pfarrvicar von St.Ulrich,
Pater Philipp Jakob, das Büchlein: Der Pelican in der Einöde, das
ist christliche Bruderschaft zu Ehren des allerheiligsten Herzens
Jesu, eingesetzt in dem uralten Gotteshaus St.Ulrich im Breisgau.
Im October 1740 gab der Abt Benedikt eine Verordnung in vierzehn
Punkten heraus, bestimmt für die Conventualen, die außerhalb des
Klosters in der Verwaltung der Seelsorge sich befanden, in welcher
er in väterlicher Milde und doch ernster Weise ihre Pflichten als
Ordensmänner und Priester ihnen ans Herz legte und sie mahnt,
stets ihre Aufgabe gewissenhaft zu erfüllen und überall ein gutes
Beispiel zu geben.
Während der Abt von St.Peter mit großem Eifer den friedlichen
Aufgaben seines Amtes oblag, hatten neue Kriege angefangen,
Deutschland zu verwüsten, und nicht lange dauerte es, bis auch der
Breisgau wieder der theilweise Schauplatz derselben werden sollte.
Es handelte sich darum, der habsburgischen Kaisertochter ihr
väterliches Erbe zu entreißen. Im Mai 1744 brach Friedrich II. von
Preußen den Frieden, den er erst im Juli 1742 geschlossen, und
verbündete sich wiederum mit den Feinden der Kaiserin Maria
Theresia. Mit 100000 Mann fiel er in Böhmen ein und machte rasch
bedeutende Fortschritte. Dadurch wurde der österreichische
Feldherr Prinz Karl von Lothringen, der mit seinen Truppen im
Elsaß stand, gezwungen, zur Rettung Böhmens in Eilmärschen seinen
Rückzug anzutreten. Der König von Frankreich ergriff gerne diese
Gelegenheit, den Krieg gegen Oesterreich aufs neue zu beginnen.
Am 28. und 29, August 1744 ging eine französische Armee von 70.000
Mann über den Rhein und zog langsam landaufwärts. Am 17. und 18,
September lagerte sich das feindliche Heer in weitem Halbkreise um
die Stadt Freiburg, von Merzhausen über St.Georgen, Lehen, den
Mooswald entlang bis Zähringen und den Roßkopf hinan. Nachdem der
Feind seine Linien um die Festung vollendet hatte, begann am 29.
September die eigentliche Beschießung Freiburgs. Die heftige
Belagerung der mit ebenso großem Muthe als Geschicklichkeit
vertheidigten Stadt dauerte bis zum 6. November. An diesem Tage
fand die Uebergabe der Festung und zu Ende des Monats jene der
Schlösser statt.
Als das französische Heer gegen den Breisgau heranzog, verließ der
Abt von St.Peter am 7. September das Kloster und begab sich,
begleitet von Pater Philipp Jakob Steyrer, nach dem Kloster
Rheinau und von da nach der St.Blasischen Propstei Klingenau. Auch
die Aebte der Gotteshäuser St.Trudpert und Schwarzach hatten ihre
Klöster verlassen und sich nach Zurzach geflüchtet. Zum Schutz des
Petershofes in Freiburg hatte sich Pater Gebhard Meyxner dorthin
begeben. Als während der Belagerung Freiburgs ein Bauer von
Eschbach auf offener Straße von den Franzosen ermordet wurde,
verließ auch die Mehrzahl der Mönche, fürchtend, daß ihrer ein
ähnliches Schicksal warte, das Gotteshaus; die meisten derselben
suchten ihre Zuflucht in den Schweizer Klöstern St.Gallen,
Rheinau, Maria-Stein. In St.Peter blieben nur der Küchenmeister,
Pater Clemens Höflinger, welcher der französischen Sprache kundig
war, Pater Franz Dreher, der die Seelsorge zu St.Peter verwaltete,
ferner die Patres Berthold Gebler und Ulrich Feuerstein sowie ein
Laienbruder zurück. Am 15. September kamen zum erstenmal Die
Franzosen nach St.Peter und St.Märgen und forderten hohe
Schatzungen, die sie mit Strenge eintrieben. Zum Glücke erhielten
die wenigen Bewohner des Gotteshauses auf ihre Bitte bald eine
Schutzwache für das Kloster.
Weit schlimmer als der Abtei auf dem Schwarzwald, von der wohl
schwere Contributionen verlangt wurden, die aber im übrigen
verschont blieb, erging es der Propstei Sölden, Am 18. September
ward dieselbe von französischen Reitern angefallen und rein
ausgeplündert; das Vieh wurde hinweggetrieben, das Hausgeräthe,
die Kleider, Bücher, und was immer mitgenommen werden konnte,
wurden geraubt; den zwei Priestern der Expositur, Pater Georg
Klein und Pater Cajetan Hildbrand, wurden sogar ihre Ordenskleider
ausgezogen und geraubt. Im Keller wurde der Wein ausgegossen, und
schließlich wurde auch noch die Kirche ausgeplündert. Als der
Obergeneral, Marschall Coigny, die Schandthat erfuhr, zeigte er
durch die That, daß er mehr auf Disciplin halte als General
Villars im letzten Kriege; er ließ, um durch ein furchtbares
Exempel der Wiederholung solcher Frevel vorzubeugen, mehreren
dieser Kirchenräuber die Hand abhauen und sie selbst dann an den
Galgen hängen. Pater Georg war von Sölden nach Ebringen geflohen,
Pater Cajetan nach St.Ulrich; letzterer brachte den dortigen
Patres Aemilian Kaufmann und Gregor Baumeister die schlimme Kunde
von dem Treiben der Feinde. Daraufhin ergriffen auch diese die
Flucht und begaben sich zunächst nach Todtnau. Während Pater
Aemilian in der Nähe blieb, um so bald als möglich zurückkehren zu
können, gingen die Patres Gregor und Cajetan in die Schweiz.
Am 19. September suchten französische Marodeurs zum erstenmal
St.Ulrich heim und führten einige der Hausthiere wie auch etliche
Saum Wein hinweg; in den folgenden Tagen holten sie auch alles Heu
und Stroh. Pater Aemilian kehrte am 30. October wieder nach
St.Ulrich zurück, und am zweiten Tage darauf besuchten die Leute
von Geiersnest und den benachbarten Orten wieder die heilige
Messe, während von Freiburg her noch immer der Geschützesdonner
ertönte. Nach der Uebergabe von Freiburg durchstreiften trotz des
15tägigen Waffenstillstandes die französischen Marodeurs die
benachbarten Gebiete, wie denn auch am 11. November der Bauer auf
dem Kohlerhof von diesen Barbaren erschossen wurde, wie der
Berichterstatter sagt, „unter den Thränen seiner acht mutterlosen
Kinder“. Das Schlimmste für St.Ulrich war, daß auch noch die
Hausthiere, welche der Krieg verschont hatte, durch eine
pestartige Seuche hinweggerafft wurden, wodurch dem Klösterlein
ein Schaden von mehr als 2000 Gulden erwuchs.
Der Prälat von St.Peter hatte sich indes schon gegen Ende des
Monats October von Klingenau weg nach den Klosterbesitzungen in
Schwaben begeben und brachte zwei Monate in Bissingen zu. Dann
kehrte er nach dem Schwarzwald zurück und traf am 21. Januar 1745
in Neukir ein. Auf seine Anordnung begannen die Patres in St.Peter
am 23. Januar wieder das öffentliche Chorgebet. Am 28. Januar
betrat er zu seiner und der Seinigen Freude wieder das Gotteshaus,
das er unter so schweren Befürchtungen verlassen hatte. In den
folgenden Monaten kehrten auch die Mönche in ihre Heimstätte
zurück.
Der Werth der Contributionen, welche das Gotteshaus St.Peter in
diesem Kriege an Geld, Heu, Stroh, Brod zu leisten hatte, belief
sich auf etwa 14.000 Gulden; an dieser Summe aber vergüteten die
Unterthanen dem Kloster 6000 Gulden. Schwer hatten die
St.Peterschen Gebäude zu Freiburg während der Belagerung der Stadt
gelitten; auch die Pfarrscheuer zu Wolfenweiler war durch die
Franzosen ein Raub der Flammen geworden.
Abt Benedikt II. benutzte die wenigen Jahre der Ruhe, die ihm noch
beschieden waren, dazu, die durch den Krieg verursachten Schäden
so viel als möglich wieder zu heilen. Dabei kam ihm gut zu
statten, daß im Februar 1746 dem Gotteshaus aus der
Verlassenschaft des Freiburger Magistratsmitgliedes und
kaiserlichen Rathes Franz Anton Beyer von Bucholz, dessen Sohn
Benedikt zu St.Peter das Ordenskleid trug, eine reiche Erbschaft
von mehreren Tausend Gulden, einigen Hundert Büchern und
verschiedenen Kostbarkeiten zu theil wurde.
Im Jahr 1747 baute der Abt den Chor der Kirche zu Sölden und
stellte bei der Säge zu Bollschweil die dem hl. Ulrich geweihte
verfallene Kapelle wieder her; im gleichen Jahre noch wurde auch
die Pfarrscheuer zu Wolfenweiler wieder gebaut. - Für die
Ausschmückung der Kirche zu St.Peter und die würdige Feier des
Gottesdienstes zeigte sich der Prälat sehr besorgt; er ließ neue
Reliquienschreine herstellen und beschaffte der Kirche kostbare
Paramente, eine silberne Lampe, einen neuen Kelch und einen
silbernen, mit Edelsteinen besetzten Abtsstab.
Im Juni 1747 wurde festgesetzt, daß dem Prior des Klosters zur
Ausübung der Seelsorge im Gebiet der Abtei drei der Mönche als
Vicare beigegeben werden sollten. - Daß Abt Benedikt II. im Juli
1745 durch einen Vertrag mit dem Kloster St.Märgen für die bessere
Verwaltung der Seelsorge der Einwohner von Wildgutach Vorsorge
traf, ist bereits oben erwähnt worden.
Zur großen Freude des Abtes wurden am 28. December 1748 die Rechte
und Freiheiten des Gotteshauses durch die Kaiserin Maria Theresia
feierlich bestätigt.
Zwei kleinere Friedenswerke noch fallen in das letzte Lebensjahr
des Prälaten Benedikt. Im Februar 1749 wurde durch einen Vergleich
ein Rechtsstreit beendet, der Jahrzehnte hindurch zwischen dem
Gotteshaus und einem Freiburger Unterthanen Namens Matthias
Willmann spielte, dessen Vorfahren in mehreren Generationen schon
das St.Petersche Lehen im Erlebach in Besitz hatten, ihre
Leistungen dem Kloster aber nicht hatten entrichten wollen. Im
August desselben Jahres wurde ebenfalls durch einen Vergleich eine
Irrung zwischen der Kameralherrschaft Triberg und dem Gotteshaus
wegen des Fischfangrechtes auf beiden Seiten der Flüsse Bregenbach
und Wildgutach beigelegt.
Im September 1747 hatte der Prälat von St.Peter der Weihe des
zweiten Fürstabtes von St.Blasien, Cölestin Vogler, angewohnt. Als
aber im März 1749 der Abt zu St.Trudpert, Cölestin Hermann,
gestorben war und man den Abt Benedikt von St.Peter zur Neuwahl
dorthin einlud, konnte derselbe der Einladung nicht mehr folgen;
schwere Krankheit fesselte ihn ans Krankenlager. Nach langen
Leiden starb Abt Benedikt Wülberz, von den Brüdern wie ein Vater
geliebt und betrauert, am 3. November 1749, an welchem Tage in
jenem Jahre das Allerseelenfest gefeiert wurde. Unter großartigen
Trauerfeierlichkeiten - Pater Ignaz Harrant, regulirter Chorherr
zu St.Märgen, hielt die Trauerrede - wurde die Leiche des
verstorbenen Prälaten durch den Abt Hieronymus von St.Georgen am
6. November in der Todtengruft der Klosterkirche beigesetzt.
Philipp Jakob Steyrer
(1749-1795).
Am 8. December 1749 kamen in St.Peter an der Abt Hieronymus von
St.Georgen, der Abt Columban von St.Trudpert und der päpstliche
Notarius Franz Anton Winter, Pfarrer in Schliengen. Die
Klostergeistlichen, die außerhalb des Gotteshauses sich befanden,
trafen aus Neukirch, Sölden und St.Ulrich in St.Peter ein, ebenso
der Pflegverwalter aus Bissingen. Ferner hatten sich eingefunden
der prälatenständische Syndicus Konrad von Gleichenstein und als
landesfürstliche Verordnete der vorderösterreichische
Regierungsrath Jakob Stapf und der Kammerrath Franz Joachim
Spengler von Löwenthal. Am andern Morgen traf auch der Weihbischof
von Konstanz, Graf Franz Karl von Fugger, auf der winterlichen
Schwarzwaldhöhe ein. Die Menge des Schnees hatte ihn am Vorabend
St.Peter nicht mehr erreichen lassen, sondern ihn genöthigt, die
Nacht in St.Märgen zu verbringen. Alsbald nach der Ankunft des
Weihbischofs wurde unter seinem Vorsitze zur Neuwahl des Abtes
geschritten. Es waren 21 Kapitulare anwesend. Die Wahl fiel auf
Pater Philipp Jakob Steyrer. Am 10. Februar 1715 in Freiburg
geboren, stand der Neugewählte erst im 35. Lebensjahre; 45 Jahre
und 11 Monate sollte er den Abtsstab zu St.Peter tragen; keiner
seiner Vorgänger hatte so lange Zeit die Abtswürde innegehabt.
Philipp Jakob Steyrer - sein Taufname war Antonius Erasmus -
entstammte einer angesehenen Freiburger Familie. Sein Vater war
Secretär des Baseler Domkapitels, das damals noch seinen Sitz in
Freiburg hatte. Am 1. Mai 1732 hatte Pater Philipp Jakob Profeß
abgelegt und am 12. April 1739 die Priesterweihe empfangen.
Hierauf wirkte er einige Jahre als Katechet und als Professor der
Theologie im Kloster. Die vier letzten Jahre vor seiner Erhebung
zum Abt hatte Pater Philipp Jakob als Prioratsverweser zu
St.Ulrich verbracht und dort nicht nur mit Eifer seiner
seelsorgerlichen Aufgabe obgelegen, sondern auch seine Mußestunden
wissenschaftlichen Arbeiten, hauptsächlich geschichtlichen
Studien, gewidmet. Am Tage nach seiner Erwählung erhielt Philipp
Jakob die bischöfliche Bestätigung und am 11. December die
Benediction, Zu seinem Nachfolger in St.Ulrich ernannte er den
bereits im Greisenalter stehenden Pater Aemilian Kaufmann und gab
demselben den Pater Victor von der Leu an die Seite, damit dieser
die Verwaltung der Pfarrgeschäfte besorge.
Als eine gute Vorbedeutung wurde es im Kloster angesehen, daß
gleich im Anfang der Regierung des neuen Prälaten die unter dem
Abt Gozmann vor 600 Jahren dem Gotteshause geschenkte und lange
Zeit verborgene Kreuzpartikel durch den Archivar des Klosters,
Pater Gregor Baumeister, am 9. Januar 1750 wieder aufgefunden
wurde. Einige Jahre später ward dieses kostbare Heiligthum, neu
gefaßt, unter großer Feierlichkeit in der Klosterkirche zur
öffentlichen Verehrung ausgesetzt.
Kaum hielt Philipp Jakob den Abtsstab in seiner Hand, so begann
er, den
Neubau des gesamten
Abteigebäudes
in Angriff zu nehmen. Den Anfang machte er mit der Vollendung des
großen Bibliotheksaales, dessen Mauern und Gewölbe 11 Jahre vorher
Abt Ulrich erbaut hatte. Nachdem hier die Maurerarbeit zu Ende
geführt war, ließ der Prälat durch den berühmten Maler Benedikt
Gams aus dem Allgäu den Saal mit Malereien ausschmücken; im
October 1751 waren letztere vollendet. Zwei Jahre später wurde die
Bibliothek mit 12 Statuen geziert, welche die vornehmsten Künste
und Wissenschaften darstellen. Ueber dem Haupteingang ward das
Wappen der beiden Aebte Ulrich und Philipp Jakob nebst einer
Inschrift angebracht. Noch heute zieht der Büchersaal zu St.Peter,
der ein Musterbau einer Bibliothek genannt werden darf, die
Aufmerksamkeit der Besucher auf sich.
Nach Vollendung der Bibliothek ließ der Abt im Frühjahr 1752 „mit
Einwilligung des Kapitels den ganzen Theil des alten baufälligen
Klosters gegen Süden niederreißen und mit dem neuen Gebäude den
Anfang machen“. Am 18. Juli wurde der Grundstein zum neuen
Klosterbau in feierlicher Weise unter Gebet und Segnungen gelegt
und darin eine bleierne Tafel mit Reliquien und einigen
geschichtlichen Notizen eingeschlossen. Schon im October war
dieser Theil des Neubaues, in dem auch das große Refectorium und
die Krankenkapelle sich befanden, samt dem Priorate vollendet. Im
folgenden Jahre wurden der östliche Theil des Klosters von Grund
auf neu aufgeführt und die Zellen der Mönche eingerichtet; ferner
ward die neue Krankenkapelle mit Gemälden geschmückt und neben der
Sacristei ein gewölbter Raum zur Aufbewahrung der Kirchengeräthe
gebaut. Hierauf wurde im Frühjahr 1754 der Conventsgarten
erweitert und mit Mauern umgeben. Im Juli des folgenden Jahres
fand man im Boden des ehemaligen Kapitelshauses einen gut
erhaltenen steinernen Sarg mit Gebeinen. Da jedenfalls ein Abt
oder ein großer Gutthäter des Klosters hier seine Ruhestätte
gefunden, so wurden die Gebeine in die Todtengruft übertragen und
eine Inschrift dabei angebracht.
Ein wichtiges Ergebniß förderte der Weiterbau der Abtei im
Frühjahr 1756 zu Tage.. Als der noch übrige Theil des alten
Klostergebäudes gegen Norden hin bis zur Kirche niedergerissen
wurde, fanden die Maurer, als sie die Erde unter der alten
Sacristei und nachmaligen Krankenkapelle aushoben, das Grab des
dritten Vorstehers des Klosters, des Abtes Eppo venerabilis; auf
demselben standen in gotischer Schrift die Worte: EPPO. ABBAS PIE
MEMORIE. Die Gebeine wurden in der Todtengruft mitten im Chore
beigesetzt und die Stelle durch einen Stein mit einer Inschrift
bezeichnet.
Die Gebäude des Klosters wurden solid, zweckmäßig und freundlich,
aber ohne überflüssigen Prunk aufgeführt; es sind dieselben, die
gegenwärtig noch stehen. Als im Herbst 1757 der Bau der ganzen
Abtei vollständig vollendet war, wurde über dem Portal gegen den
Conventsgarten das Wappen des Gotteshauses und des Abtes mit
folgender Inschrift angebracht :
Aedes Claustrales clavum tractante
Philippo
Praesule
constructas, magne tuere Deus!
Tuque,
Petre, tuum defende precamur ovile,
In coeli
caulam denique transfer oves.
A°
MDCCLXXVII. Cal. Sept.
Unermüdlich ließ sich der Prälat, nachdem nunmehr die nothwendigen
Gebäude hergestellt waren, die Ausstattung und Ausschmückung des
Klosters und der Kirche angelegen sein. Schon im Jahre 1751 hatte
er für die Klosterkirche ein neues Heiliges Grab fertigen lassen,
vor welchem in der Karwoche 1751 zum erstenmal die Betstunden
abgehalten wurden. Verschiedene Kirchengeräthe, insbesondere
kostbare kirchliche Gewänder, wurden unter Abt Philipp Jakob
angeschafft. Er ließ im Jahre 1763 durch Blasius Bernauer aus
Todtnau im Chor der Kirche eine Orgel aufstellen, schmückte 1770
den Hochaltar mit einem reich vergoldeten Tabernakel und ließ zwei
Jahre nachher in der Sacristei neue Kästen, „aus hartem Holz
verfertigt und mit schöner Bildhauerarbeit ausgeziert“, und im
untern Chor der Kirche prächtige Chorstühle anbringen. Im August
1759 wurde in dem Stiegenhaus des Conventsgebäudes eine Uhr
aufgestellt. Dieses Stiegenhaus selbst wurde im Jahre 1763
ausgemalt; ebenso wurde der Kapitelssaal, auch Heiligkreuzkapelle
genannt (Das Deckengemälde der Heiligkreuzkapelle stellt die
feierliche Entgegennahme der großen Kreuzpartikel dar, welche die
Aebtissin des Klosters Urspring, Hildegard von Sirgenstein, am 30.
August 1748 dem Abt Benedikt Il. von St.Peter zum Geschenke
gemacht hatte. Die übrigen Bilder sind Allegorien über das Kreuz
und die Nachfolge des Gekreuzigten.), 1770 und der große Gastsaal
1772 und 1773 mit Gemälden geschmückt. Schon im Jahre 1752 hatte
der Abt mit dem Maler Ludwig Hermann aus Kempten einen Vertrag
abgeschlossen, wonach dieser „die Bildnisse der gelehrten
Benediktiner auf die Kästen des neuen Büchersaales malte, wie auch
die Bilder aller Aebte zu St.Peter, unter welchen die ganze
Geschichte des Klosters in kurzem Begriffe zu lesen ist“. Einige
Jahre später ließ der Abt zum Schmucke des Refectoriums und der
Klostergänge 45 Bilder mit Darstellungen aus dem Leben des hl.
Benedikt malen. (Die Bilder der Aebte des 17. und 18. Jahrhunderts
sind Porträts, die übrigen sind Phantasiestücke. Dem Abt Petrus
III. Gremmelspach, der sich, wie oben erwähnt, um die Geschichte
des Gotteshauses große Verdienste erworben hatte, gab man das
Porträt des Klosterchronisten Pater Gregor Baumeister.) Letztere
sowohl als die Bilder der Aebte zieren noch heute die Gänge des
Abteigebäudes zu St.Peter. (Im Mai 1767 ließ der Abt sein
Gotteshaus in eine Feuerversicherung aufnehmen.)
Einen neuen Schmuck beabsichtigte der Prälat der Klosterkirche zu
geben durch Errichtung von Denkmälern über der Ruhestätte der
Stifter des Gotteshauses. Im März 1768 schloß er mit dem Gipser
Vogel und dem Bildhauer Heer einen Vertrag ab wegen Herstellung
eines Mausoleums. Am 29. Juli 1768 wurden die auf beiden Seiten
des Hochaltars befindlichen Gewölbe, in welchen die Gebeine der
Stifter ruhten, eröffnet und die Gebeine unter Gebet und Gesang
der Mönche in bleierne Särge verschlossen. Im folgenden Monate
wurden dann diese Gewölbe mit Denkmälern aus Kunstmarmor geziert
und mit Inschriften versehen, wie dies noch heute zu sehen ist.
Indessen hatte der Abt Philipp Jakob auch den im Jahre 1754
niedergebrannten Spitalhof wieder aufgeführt, ferner in
Wolfenweiler das Pfarrhaus und in Betberg die Scheune gebaut, und
auch den größern Theil der Gebäude des Petershofes zu Freiburg neu
herstellen lassen; in letzterem wurde eine Kapelle errichtet, in
welcher der Abt am 3. Februar 1768 zum erstenmal die heilige Messe
celebrirte. Im Kloster consecrirte er in der Kapelle der
Infirmerie am 4. October 1773 einen neuen Altar zu Ehren des hl.
Joseph und sechs Tage später einen Altar zu Ehren des heiligen
Kreuzes, der Mutter Gottes und des heiligen Apostels Johannes in
der Heiligkreuzkapelle.
Trotz dieser ausgebreiteten Thätigkeit für das Kloster selbst
wandte der rastlose Prälat zu gleicher Zeit auch seine Sorgfalt
den Propsteikirchen zu Salden und St.Ulrich sowie den
Gotteshäusern zu Waldau und Eschbach zu.
Die Kirche zu Sölden wurde im Jahre 1752 fast ganz neu hergestellt
und mit vier Altären ausgestattet; die Weihe der Altäre nahm der
Abt im October 1752 vor. Im Jahre 1756 ließ er eine neue Glocke
für die Kirche zu Sölden gießen; im Jahre 1765 wurde eine neue
Orgel und 1773 eine von Euseb Wehrle in St.Peter verfertigte
hölzerne Thurmuhr, „welche so gut ist als eine eiserne“,
aufgestellt.
Der ganz besondern Gunst des Abtes hatte sich das Priorat
St.Ulrich zu erfreuen. Wie sich Philipp Jakob schon als Pfarrvicar
von St.Ulrich durch die Abfassung der „Annalen des Priorates von
St.Ulrich“, eines ebenso sorgfältig gearbeiteten als mühevollen
Werkes, verdient gemacht hatte, so that er auch als Abt während
seiner langen Regierung viel sowohl zur Verschönerung und
Ausschmückung der Kirche als für Anschaffung kirchlicher Paramente
und Geräthe. „Das Schönste und Solideste, was die Pfarrkirche von
St.Ulrich in letzterer Beziehung heute noch besitzt, stammt aus
jener Zeit.“ Erst durch die Bemühungen des Abtes von St.Peter
wurde das Fest des hl. Ulrich unter die Feste der Diöcese Konstanz
aufgenommen und am 10. Juli 1756 in St.Ulrich zum erstenmal mit
ganz besonderer Feierlichkeit begangen. Der Prälat von St.Peter
hielt dabei das Pontificalamt, und in der Folge kam derselbe noch
oft zur Feier des St.Ulrichfestes in das einsame Thal der Möhlin.
Im Jahre 1752 gab er eine Thurmuhr an die Kirche zu St.Ulrich,
ließ 1766 das Chor erweitern und zwei Jahre darauf durch den Maler
Ludwig Hermann aus Freiburg die Kirche mit vielen Frescomalereien
schmücken, welche die Hauptzüge aus dem Leben des hl. Ulrich
darstellen. Als besonderer Wohlthäter des Priorates erwies sich in
dieser Zeit ein Bauer zu St.Ulrich Namens Joseph Schneider, „der
Bittersbauer“ genannt; derselbe schenkte der Kirche einen Kelch,
eine Monstranz und einen neuen Baldachin; zum Umguß der alten
Glocken leistete er einen bedeutenden Beitrag und legirte 1000
Thaler an das Priorat, damit zur bessern Besorgung der Pastoration
und zur Abhaltung des Gottesdienstes in dem weit entlegenen
Hofsgrund noch ein weiterer Geistlicher angestellt werde. Auch ein
jährliches Seelenamt mit Vigil stiftete Joseph Schneider für sich
und seine Ehefrau. Beide wurden nach ihrem Tode im Schiff der
Kirche begraben, wo die noch erhaltene Grabschrift dieselben als
vorzügliche Wohlthäter des Prioratrs bezeichnet. Die zu St.Ulrich
eingeführten Bruderschaften erhielten durch die Bemühungen des
Abtes Philipp Jakob päpstliche und bischöfliche Bestätigungen und
mehrere Ablaßverleihungen.
Im Jahre 1762 sorgte der Prälat von St.Peter für die bessere
Ausübung der Seelsorge der Einwohner von Waldau. Er schloß mit den
Kapuzinerpatres zu Neustadt einen Vertrag ab, wonach dieselben an
allen Sonn- und Feiertagen zu Waldau den Gottesdienst halten
sollten, während bisher durch den Pfarrverweser zu Neukirch nur je
am dritten Sonntage und an bestimmten Feiertagen Gottesdienst
gehalten worden war. Doch wurde zugleich festgesetzt, daß
letzterer auch künftighin noch an bestimmten Tagen zu Waldau
predigen und die Messe lesen sollte. Als aber im Jahre 1762 die
Kirche zu Waldau von Grund auf neu aufgebaut worden war, wozu das
Kloster St.Peter aus freien Stücken einen namhaften Beitrag
leistete, wurde ein eigener Geistlicher für Waldau angestellt. Der
erste war Laurentius Rohrer aus St.Peter, der die Seelsorge mit
großem Eifer ausübte, bis er im December 1771 auf die
österreichische Pfarrei Schönwald befördert wurde.
Im September 1763 wurden in der Kirche zu Neukirch, im November in
jener zu Waldau und im Februar 1765 in der Kirche zu Bollschweil
die Kreuzwegstationen errichtet.
Als im Jahre 1758 die St.Jacobuskapelle in Eschbach neu gebaut
wurde, „trug das Kloster zu diesem Baue freiwillig vieles bei;
deshalb versprach die Gemeinde, jährlich für den Abt und die
Klostergeistlichen im Sommer eine heilige Messe in dieser Kapelle
lesen zu lassen“.
Das Wohl der Klosterunterthanen wie in religiösen, so auch in
zeitlichen Dingen zu fördern, ließ sich der Abt ununterbrochen
angelegen sein. Besonders war es sein Wunsch, daß in den zum
Kloster gehörenden Ortschaften regelmäßiger Schulunterricht
ertheilt werde. Auf Anregung des Abtes hin wurde von der Gemeinde
St.Peter im Jahre 1754 das erste Schulhaus gebaut. Um einen
Schulfonds zu gründen, bestimmte der Prälat am 6. Mai 1757 mit den
Vögten von Seelgut, Ibenthal und Ror, daß die Bauern großer Güter
bei ihrer Hochzeit 2 Gulden, jene kleinerer Güter 1 1/2 Gulden,
die Taglöhner 1 Gulden für den Schulfonds bezahlen sollten. Ebenso
sollte der Wirt, wenn bei einer Hochzeit Tanz gehalten werde, 12
Kreuzer und bei außerordentlichen Tänzen je 9 Kreuzer zu dem
gleichen Zwecke bezahlen. Der Abt versprach, für seine Lebenszeit
alljährlich einen bestimmten Beitrag zu geben. Dieselben
Bestimmungen wurden festgesetzt für Eschbach, Waldau, Gutach,
Glashütten und Hinterstraß, wo eigene Schulen waren.
Auch für die Verbesserung der Straßen war Abt Philipp Jakob
thätig. So wurden 1763 die Straße nach Eschbach, 1766 die Wege
nach dem Hochwald und die Straße durch das Ibenthal theils neu
angelegt, theils verbessert *.
Der Friede mit den Unterthanen blieb während der Regierung des
Abtes Philipp Jakob im ganzen ungestört. Die vom Kloster bei den
Bauten gestellten Forderungen, die sehr gemildert waren und hinter
dem, was das Gotteshaus rechtlich verlangen konnte, weit zurück
blieben, wurden von der Bauernschaft gerne angenommen. Die
Frohnden waren, wie bereits oben erwähnt, im Jahre 1739 sehr
beschränkt worden. Den Rest derselben räumte die josephinische
Gesetzgebung hinweg. Ein kaiserlicher Erlaß ordnete an, daß auf
allen Kameralgütern und ebenso auf allen städtischen, Kloster: und
Stiftungs-Gütern des Breisgaues an Stelle der Frohnden eine
jährliche Natural- oder Geldabgabe treten solle. Nach diesen
Bestimmungen blieben nur noch die Baufrohnden bestehen. Sämtliche
Pflug-, Holz-, Jagd- und Vogtsfrohnden wurden in billiger Weise
abgeschätzt; die Hofbauern hatten dafür Haberabgaben von 2-11
Sester, die Taglöhner mit eigenem Herde 15 Kreuzer zu leisten.
Aber selbst diese Leistung sollte wiederum abgelöst werden. Am 23.
December 1788 kam es zwischen dem Gotteshause und den Gemeinden
St.Peter, Eschbach, Oberibenthal, Ror, Seelgut, Rechtenbat, Waldau
und Hochstraß, Wildgutach, Glashütte und Hinterstraß zu einem
Ablösungsvertrage. Es wurde bestimmt, daß jene Abgabe nach dem
mittlern, zu eben dieser Zeit auf dem Markte zu Freiburg geltenden
Fruchtpreise kapitalisirt und abbezahlt werden durfte.
Wenn mit den benachbarten Gebietsherren Irrungen entstanden, die
bei dem Ineinandergreifen der einzelnen Territorien sehr leicht
sich ergaben, so war der Abt von St.Peter bestrebt, durch einen
gerechten Vergleich den Frieden wiederherzustellen. So wurde im
October 1752 zwischen dem Gotteshaus St.Peter und der Herrschaft
Heitersheim wegen des Großzehntens zu Leutersberg eine
Vereinbarung getroffen, und drei Jahre später zwischen St.Peter
und dem Jesuitencollegium in Freiburg wegen einer von letzterem an
das Benediktinerstift zu entrichtenden Korngülte. Am 24. Januar
1758 wurde eine Streitigkeit wegen der Pfarrcompetenzen zu
Wolfenweiler, die längere Zeit zwischen St.Peter, dem
bischöflichen Quartamt zu Konstanz und dem Domspital zu Freiburg,
die alle drei zu Wolfenweiler begütert waren, gedauert hatte,
durch einen Vergleich beigelegt . Nachdem die Pfarrei Bollschweil
140 Jahre lang von Sölden aus pastorirt worden war, verlangten die
Einwohner von Bollschweil, daß ihnen ein eigener Pfarrer gegeben
werde. Nach verschiedenen gütlichen Unterhandlungen und einem im
Jahre 1768 vom Generalvicariat in Konstanz ergangenen Urtheile
wurde im Jahre 1771 durch den bischöflichen Commissär im Petershof
zu Freiburg die Entscheidung dahin gegeben, daß für das erste Mal
die Pfarrgemeinde zu Bollschweil das Pfarrhaus auf ihre Kosten zu
erbauen habe, daß aber für die Zukunft das Gotteshaus St.Peter als
Patron und Zehntherr die Kosten der Unterhaltung und des Neubaues
bestreiten müsse; die Pfarrei selbst habe künftighin als
weltliches Beneficium zu gelten. Am 31. December 1781 wurde eine
Irrung, die sich zwischen dem Johanniterhaus zu Heitersheim, dem
Kloster Günthersthal und der Abtei St.Peter wegen eines an die
letztere zehntbaren Bezirkes zu Oberrimsingen erhoben hatte, durch
einen Vergleich friedlich beigelegt.
Mehrmals wurden unter Abt Philipp Jakob Grenzerneuerungen
vorgenommen, um die Ausdehnung der einzelnen Territorien
klarzulegen und dadurch Zwistigkeiten zu verhüten oder solche zu
schlichten. Eine Beschreibung der Grenzen zwischen der Stadt
Freiburg und dem zum Kloster St.Peter gehörigen Dorf Zähringen
wurde am 20. August 1760 vorgenommen. Am 10. September 1773 fand
eine Grenzerneuerung zwischen St.Peter, den Herrschaften
Kastelberg, Schwarzenberg und Föhrenthal, dem sickingischen
District „in den Finsterwälden“ und der Stadt Freiburg statt.
Sieben Jahre später wurde durch eine Grenzbegehung vom 14. Juni
1780 eine Streitigkeit zwischen St.Peter und der Herrschaft
Kastelberg wegen der beiderseitigen Rechte im Glotterthal zu Ende
geführt.
Im Januar 1751 machte der Herzog von Württemberg dem Kloster
St.Peter den Antrag, dem Gotteshause das Dorf Nordweil im
Breisgau, das ehedem dem Kloster Alpirsbach gehört hatte und mit
dessen Gütern an Württemberg gekommen war, abzutreten, wenn ihm
St.Peter seine in Württemberg gelegenen Klostergüter dagegen
überlasse. Wennglei dieser Tausch dem Gotteshause Vortheil
gebracht hätte, konnten sich doch der Abt und das Kapitel aus
Pietät gegen die Gründer des Klosters nicht entschließen,
denselben einzugehen, weil diese in Schwaben gelegenen Güter schon
von Herzog Berthold II., dem Stifter von St.Peter, der Abtei
vergabt worden waren.
Vier Jahre später brachte der Prälat Philipp Jakob das Dorf
Zähringen durch Kauf an die Abtei St.Peter. Schon Abt Ulrich hegte
den Wunsch, diesen Ort für das zähringische Benediktinerstift zu
erwerben, und hatte im Jahre 1728, als das Dorf nach dem Tode des
damaligen Grundherrn Franz Ludwig von Wessenberg verkauft wurde,
entsprechende Schritte gethan. Doch kam ihm der Freiburger Consul
Karl Heinrich Hornuß von Bernkastell zuvor. Dessen Tochter Klara
Katharina, Wittwe des ritterständischen Syndicus Franz Ferdinand
Maier von Fahnenberg, begann im Jahre 1755 mit dem Abt Philipp
Jakob über den Verkauf des Dorfes zu unterhandeln. Am 18. November
1755 wurde im Petershof zu Freiburg der Vertrag abgeschlossen,
durch welchen die bisherige Grundherrin das Dorf Zähringen mit
allen Rechten um den Kaufpreis von 40.000 Gulden an die Abtei
St.Peter abtrat. Am 20. November, dem Tage der eigentlichen
Uebergabe, kam der Prälat von St.Peter und mit ihm der
prälatenständische Syndicus von Gleichenstein, der Großkeller des
Klosters, Pater Gregor Baumeister, und der Propst von Sölden,
Pater Romanus Glenz, in Zähringen an, wo sie der Sohn der
Verkäuferin, Joseph von Fahnenberg, erwartete. Jetzt wurden die
Unterthanen ihrer bisherigen Pflicht entbunden und leisteten dem
Abt von St.Peter den Eid (Das Kloster übernahm noch ausdrücklich
die Verpflichtung, die im Dorf Zähringen stehende Statue des hl.
Johannes von Nepomuk zu erhalten und an den Vorabenden von
bestimmten Festen dieselbe zu beleuchten). Am 28. November 1758
hielt der Abt Philipp Jakob zum erstenmal in Zähringen einen
Gerichtstag ab.
Als Mitglied des vorderösterreichischen Prälatenstandes nahm
Philipp Jakob regen Antheil an allen den Breisgau betreffenden
Angelegenheiten. Schon am 13. Juni 1751 wurde der jugendliche Abt
von St.Peter mit dem Abt Franz von Schuttern und dem Propste von
Waldkirch von dem Prälatenstand zum Verordneten bei der
landesfürstlichen Commission erwählt. Als solcher unterschrieb er
am 12. December 1752 einen auf zehn Jahre lautenden Vergleich,
durch den ein lange dauernder Streit wegen der Steuerungleicheit
beendigt wurde. Am 21. August 1753 wurde Philipp Jakob vom
Prälatenstand zum Beisitzenden des Priminstanzgerichtes ernannt
und hatte dieses Amt inne, bis er es am 8. März 1770 niederlegte.
Nachdem der Prälat von St.Peter mit dem Deutschordenskomthur
Freiherrn von Rottberg und dem Syndicus Karl von Gleichenstein im
Januar 1761 als Abgesandter des Prälatenstandes zum
Cardinalbischof von Konstanz abgeschickt worden war, um mit diesem
wegen der den kirchlichen Gütern auferlegten Steuern zu
unterhandeln, wurde er am 20. October 1763 zum Deputirten gewählt,
um am kaiserlichen Hof zu Wien die Interessen des breisgauischen
Prälatenstandes zu vertreten. Durch die Kriege, die zu Anfang der
Regierung Maria Theresias über Oesterreich kamen, stiegen die
Kriegssteuern in außerordentlicher Weise. Es wurden alle
Grundstücke und Besitzungen neu eingeschätzt und verzeichnet und
danach auch ein neuer Steuerfuß eingeführt mit vollständiger
Umgestaltung des bisherigen Steuerwesens. Bisher hatte jeder der
drei Stände seine eigene Kasse geführt und die Seinigen selbst
besteuert. Mit dem Jahre 1764 mußten sämtliche Beiträge in eine
gemeinschaftliche Kasse abgeliefert und daraus die jährlichen
sogenannten Postulate entrichtet werden. Infolge der neuen
Besteuerung wurde der Breisgau als ein einziges corpus statuum
erklärt und ein aus Mitgliedern der drei Stände gebildeter
landständischer Conseß als Landesrepräsentation eingesetzt. Diese
in den bisherigen Zustand tief einschneidende Veränderung wurde
von den Ständen, vorzüglich vom Prälatenstand und Ritterstand, als
gewaltsame Unterdrückung ihrer Privilegien empfunden und deshalb
eine Deputation an den Hof in Wien beschlossen, um diese Neuerung
wieder rückgängig zu machen. Wie vom Prälatenstand Abt Philipp
Jakob von St.Peter, so war vom Ritterstand Ferdinand Freiherr von
Sickingen zum Abgesandten gewählt, während der Amtsschultheiß zu
Villingen, Joseph Handmann, der drittständige Verordnete war.
Am 29. October 1763 trat Abt Philipp Jakob, begleitet von Pater
Joseph Lippert, die Reise nach Wien an und traf daselbst am 10.
November ein. Seine Wohnung nahm er in dem Gasthause „bei den drei
Haken“, nahe bei dem Benediktiner-Schottenkloster. Der Erfolg der
Deputation, die mehrere Monate hindurch in Wien sich aufhielt, war
ein gar geringer. Erst am 19. Februar 1764 konnten die
breisgauischen Abgeordneten zum erstenmal eine Audienz erhalten,
und diese dauerte nur wenige Minuten. Der Abt von St.Peter hielt
mehreremal in der Hofkirche das Pontificalamt und besuchte auch
einige Klöster in der Nähe der Hauptstadt.
Als am 4. Juni ein kaiserlich-königliches Urtheil erging, wodurch
die bisherige Verfassung der breisgauischen Stände geändert und
dafür angeordnet wurde, daß künftighin der kaiserliche Regierungs-
und Kammer-Präsident zu Freiburg zugleich landständischer
Präsident sein solle, dem dann sechs Assessoren, je zwei aus jedem
Stande, beizugeben seien, da sahen die breisgauischen
Abgeordneten, daß ihr Aufenthalt in Wien keinen weitern Nutzen
mehr haben werde. Am 25. Juli hatten dieselben auf dem Schlosse
Schönborn die Abschiedsaudienz. Am nämlichen Tage noch trat der
Prälat Philipp Jakob die Rückreise von Wien an und traf am 6.
August 1764 wieder in St.Peter ein.
Im Jahre nach seiner Erwählung zum Abte reiste Philipp Jakob,
begleitet von Pater Gregor Baumeister, nach Karlsruhe, um dem
Markgrafen Karl Friedrich seine Aufwartung zu machen. Als
letzterer im October 1762 zu Emmendingen weilte, traf auch dort
der Prälat von St.Peter mit demselben zusammen, ebenso am 17.
August 1765 auf dem Schlosse des Freiherrn von Kageneck zu
Munzingen. Am 11. August 1773 kamen der Markgraf Karl Friedrich,
seine Gemahlin und drei Prinzen mit ansehnlichem Gefolge nach
St.Peter und „wurden nicht nur mit huldigster Ehrbezeugung,
sondern auch mit einer außerordentlichen Freude empfangen, weil
das markgräfliche badische Haus von den Herzogen von Zähringen
abstammt, aus welchen Berthold I. unser Kloster zu Weilheim im
Jahre 1073 gestiftet hat“. Nachdem die markgräfliche Familie „die
Bibliotheke und Kirche, in dieser aber die Grabmale ihrer
altfürstlichen Ahnen, nebst dem ganzen Kloster besehen hatte,
wurde das Mittagsmahl, unter diesem aber ein Singspiel gehalten,
dessen Titel ist : Denk- und Ehrenmaal, als der durchlauchtigste
Fürst und Herr Karl Friedrich, Markgraf zu Baden und Hachberg,
höchst dero Gemahlin und Prinzen das Gotteshaus St.Peter mit
höchster Gegenwart erfreueten, vorgestellt von der studirenden
Jugend daselbst den 11. Augustmonat 1773“.
Auch die Prinzessin Elisabetha Augusta, die letzte der
katholischen Linie des markgräflich badischen Hauses, die theils
in Riegel, theils in Freiburg ihre Residenz hatte, kam bisweilen
nach St.Peter. Als dieselbe am 12. Juni 1770 das Gotteshaus
besuchte, wurde zu ihrer Ehre beim Mittagsmahle von der
studirenden Jugend ebenfalls ein musikalisches Schauspiel
aufgeführt. Im März 1777 schenkte die Prinzessin eine Reliquie
ihres Ahnen, des seligen Bernhard von Baden, an das Gotteshaus auf
dem Schwarzwald. Zugleich mit dem Abt richtete auch sie zu
derselben Zeit an den Bischof von Konstanz das Gesuch, daß das
Fest des im Jahre 1769 beatificirten Markgrafen Bernhard in der
ganzen Diöcese Konstanz und in besonderer Weise in dem
zähringischen Benediktinerstift St.Peter gefeiert werde. Diesem
Ansuchen wurde entsprochen, und als nun das Fest des seligen
Bernhard am 24. Juli 1777 zum erstenmal in der Abtei begangen
wurde, wohnte auch die Prinzessin dieser Feier bei. Zur
Vorbereitung auf diesen Tag hatte der Abt eine „Kurze
Lebensbeschreibung des seligen Bernard Markgraf von Baden, aus
glaubwürdigen Geschichtschreibern und Urkunden zusammengetragen“,
herausgegeben. Das Stiftsgymnasium führte zu Ehren des Seligen und
der anwesenden Prinzessin das Singspiel „Die Lilie unter den
Dörnern“ auf. (Vgl. Pater Odilo Ringholz, Der sel. Markgraf
Bernhard von Baden (Freib. 1892), S. 97. Diöc.-Arch. IV, 311. -
Die Prinzessin Elisabetha Augusta starb zu Freiburg am 8. Januar
1789 und wurde in der Klosterkirche zu St.Peter begraben. Daselbst
bezeichnet eine von ihrem Gemahl, dem Grafen von Althann, gesetzte
Gedenktafel auf der Nordseite des untern Chores ihre Ruhestätte.)
Unter Abt Philipp Jakob wurde
die Wohlthätigkeit im Kloster
St.Peter
in ausgedehnter Weise geübt; zumal war dies in Zeiten der Noth und
bei besondern Veranlassungen der Fall. Als im Frühjahre 1750
infolge der überaus harten Kälte des vorangegangenen Winters
großes Elend herrschte, wurden täglich gegen 600 Arme an der
Klosterpforte gespeist, und fast eine ebenso große Zahl erhielt
das Almosen am Schweighofe. Im Sommer 1756 kamen ganze Scharen
armer Leute, so daß, wie der Abt in seinem Tagebuch berichtet, an
einem einzigen Tage 700 gezählt wurden, denen an der Klosterpforte
Brod verabreicht ward. Beim großen Jubiläum im Jahre 1751, das in
St.Peter sehr feierlich begangen wurde, spendete das Gotteshaus
ganz besonders reichliche Gaben an Geld und Früchten an die Armen.
Am Gründonnerstag erhielten 13 arme Familien vom Kloster das große
Almosen. Der Gedächtnißtag des letztverstorbenen Abtes wurde
alljährlich nicht nur mit Gottesdienst, sondern immer auch mit
besonders reichlicher Almosenvertheilung begangen. So wurden, um
Einzelnes anzuführen, in den zehn Jahren von 1762 bis 1771 beim
Anniversar für den Abt Benedikt II. an Arme verabreicht: am 12.
October 1762: 857 Brode, 17, October 1763: fast 1000 Brode, 17.
October 1774: 1100 Brode, 14, October 1765: 880 Brode, 13, October
1766: 1005 Brode, 13. October 1767: 1115 Brode, 10, October 1768:
1000 Brode, 9. October 1769: 1100 Brode, 8, October 1770: 1340
Brode, 14. October 1771 aber 1670 Brode, und zwar „jedes zu 6 oder
7 Kreuzer geschätzt“.
Im April 1767 wurde bestimmt, daß das Almosen am Schweighofe
aufhören, an der Klosterpforte aber jeder Arme zwei Brode erhalten
solle.
Schon im März 1770 wurde eine neue Almosenordnung bei der
Klosterpforte eingeführt. Es wurde festgesetzt, daß den armen
Klosterunterthanen Brod für eine Woche, den auswärtigen Armen aber
zweimal in der Woche Almosen verabreicht werden solle. Als aber im
folgenden Frühling außerordentlich viel Arme kamen, wurde auch
diesen „das gewöhnliche Almosen“ gegeben.
Im Petershofe zu Freiburg wurde täglich an arme Studenten Brod
vertheilt. Doch wurde dies von Abt Philipp Jakob dahin abgeändert,
daß der Studienpräfect zu Freiburg allmonatlich eine gewisse
Geldsumme erhielt, die er an bedürftige Studirende vertheilen
durfte.
Die Wohlthätigkeit des Gotteshauses wurde aber auch noch
anderweitig in Anspruch genommen. Denn nicht nur übte dasselbe,
wie das Tagebuch des Abtes Philipp Jakob beweist, eine geradezu
staunenerregende Gastfreundschaft, sondern gelegentliche
Bemerkungen zeigen auch, daß man in St.Peter besonders bei
vorkommenden Unglücksfällen und auch bei andern Veranlassungen
gerne zur Hilfe bereit war. Dem armen Franziskanerkloster in
Breisach schenkte das Gotteshaus St.Peter im Jahre 1751 eine große
Zahl Baumstämme und eine Geldsumme zum Bau der Klosterkirche. Als
das Klösterlein Maria-Hof im Mai 1756 und dann wieder im September
1761 durch Brandunglück heimgesucht wurde, sandte St.Peter
beidemal eine Geldgabe dahin. Ebenso gab es bedeutende
Unterstützungen, als 1757 im Dorf Reutte und 1762 in der Stadt
Rottweil durch Feuer schwerer Schaden angerichtet worden war. Zur
Unterstützung der Universität Salzburg sandte St.Peter im Juli
1757 einhundert Gulden und gab im gleichen Monat einen namhaften
Beitrag für die Benediktinermissionen. Für die Ausschmückung der
Kirche auf dem Lindenberg leistete das Kloster im Jahre 1762 eine
Beihilfe von 150 Gulden. Als im Jahre 1769 der Schönhof abbrannte,
sandte der Abt sofort Brod und Mehl dahin und die Summe von 50
Gulden zur Anschaffung von Kleidern. Im Juli 1768 wurde das
Gotteshaus St.Blasien durch eine Feuersbrunst in Asche gelegt; Abt
Philipp Jakob übersandte der schwer heimgesuchten Schwesterabtei
alsbald 500 Gulden sowie eine große Zahl Bücher, und als am 8.
Januar 1772 die Bitte um einen Beitrag für das durch Feuer
verwüstete Benediktinerkloster Siegburg an ihn gerichtet wurde,
sandte er mit Zustimmung des Kapitels die Summe von 150 Gulden
dahin, wie er auch am 4. Juni 1773 dem Kloster Elchingen, dessen
Kirche durch einen Blitzstrahl zerstört worden, 300 Gulden
schickte. - Ganz besonders hatten sich die beiden Klöster der
Franziskaner und Kapuziner in Freiburg der Wohlthätigkeit des
schwarzwäldischen Benediktinerstiftes zu erfreuen.
Ein überaus reges
wissenschaftliches Leben
entfaltete das Gotteshaus seit Beginn der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts. Nachdem das Bibliothekgebäude vollendet war, ließ
der Abt Philipp Jakob im Jahre 1762 für die wichtigsten Documente
und Handschriften des Klosters das Archiv herstellen. Unablässig
war er bemüht, werthvolle Manuscripte und Bücher für die
Bibliothek zu erwerben. Dieselbe zeichnete sich besonders aus
durch eine große Zahl von Ausgaben der Heiligen Schrift in
lateinischer und deutscher Sprache, die noch dem 15. Jahrhundert
angehörten. (Martin Gerberts Reisen durch Alemannien ec. S. 353;
ebenda S. 355 wird ein von Peter Schöffer im September 1470 in
Mainz gedrucktes Werk, die Briefe des hl. Hieronymus enthaltend,
erwähnt.) Im Jahre 1754 kaufte der Abt mehrere solche alte
Bibelausgaben, nachdem es ihm schon im vorhergehenden Jahre
gelungen war, um einen unerwartet billigen Preis von der Aebtissin
von Günthersthal eine Anzahl werthvoller Bücher zu erwerben.
Seiner Freude darüber gab er in seinem Tagebuch mit folgenden
Worten Ausdruck: „Welche Freude erfüllt mich, daß ich ganz
unerwartet einen kostbaren Schatz von Büchern um so billigen Preis
erworben habe! Und je weniger ich hieran auch nur gedacht, um so
angenehmer war es mir. Die Nacht schien mir zu lange, so sehr
brannte ich vor Begierde, die Bücher mit mir zu nehmen und näher
durchzusehen. Wie im Triumphe kehrte ich heute mit den gestern von
mir gekauften Büchern hierher zurück.“ Am 4. November 1768 kaufte
der Prälat von St.Peter die Bibliothek des Hofrathes von Borie zu
Freiburg für 600 Gulden. „Es waren“, berichtet Pater Baumeister,
„300 Bücher, davon die meisten seltene und kostbare Werke“. Der
Abt hatte in Freiburg, Basel, Ulm und in andern Städten
Buchhändler und Antiquare, die ihm seltene und werthvolle Bücher
vermittelten. Wie sehr Philipp Jakob alte Werke und ihren Werth zu
schhätzen wußte, zeigt z. B. der Umstand, daß er für eine alte
Ausgabe des Catholicon an das Sapienzcollegium zu Freiburg 32
Gulden bezahlte.
Auch anderweitig kannte man das Streben des Abtes, die
Klosterbibliothek mit seltenen Büchern zu bereichern. Die
Kapuziner zu Freiburg, denen der Prälat von St.Peter bei
verschiedenen Veranlassungen Freundlichkeiten erwiesen hatte,
bezeigten ihm ihre Dankbarkeit, indem sie ihm im October 1766
mehrere werthvolle Bücher übersandten, unter denen sich auch eines
befand, in das der hl. Fidelis von Sigmaringen mit eigener Hand
seinen Namen : Marcus Roye J. U. D. [Iuris utriusque Doctor],
eingezeihnet hatte. In ähnlicher Weise sprach der Weihbischof von
Konstanz, Franz Karl von Fugger, der, im September 1765 bei seinem
Aufenthalt in Kirchzarten von einer Krankheit ergriffen, sich nach
St.Peter hatte bringen lassen und dort liebevolle Pflege gefunden,
dem Abt seinen Dank aus, indem er ihm ein seltenes, sehr kostbares
Manuscript der Geschichte der römischen Päpste von Octavianus
Strada übersandte.
Mit mehreren Gelehrten seiner Zeit stand der Prälat von St.Peter
in freundschaftlichem Verkehr; unter diesen ist vornehmlich der
straßburgische Professor Schöpflin, der Verfasser der Historia
Zaringo-Badensis, zu nennen, der öfters nach St.Peter kam und
bisweilen mehrere Tage daselbst verweilte. Derselbe wußte die
Bibliothek des Klosters wohl zu schätzen und veröffentlichte mit
Zustimmung des Abtes zum erstenmal Abschnitte aus dem Rotulus
Sanpetrinus.
Seit Abt Philipp Jakob an der Spitze des Gotteshauses stand, wurde
in St.Peter die unter Abt Benedikt II. eingeführte scotistische
Doctrin verlassen und in der Theologie und Philosophie die
thomistische Lehrmethode wieder eingeschlagen .
Zur Hebung des Unterrichts errichtete Abt Philipp Jakob im Kloster
eine Gymnasialschule. Neben der lateinischen und griechischen
Sprache wurde auch das Hebräische gelehrt. Schon 1757 und 1758,
dann wieder 1768 sandten die Kapuziner von Freiburg ihre jüngern
Mitglieder nach St.Peter, dort die hebräische Sprache zu erlernen.
Die Ertheilung des Unterrichtes in der französischen Sprache
übertrug der Abt im Juli 1753 einem Lothringer Namens Claudius
Banerot. Zeigte einer der Religiosen zu irgend einem
wissenschaftlichen Fache besondere Fähigkeiten, so förderte der
Prälat auf jede Weise dessen Studien; einige der Mönche sandte er
zur weitern Ausbildung an die Universität Salzburg, andere in das
fürstliche Stift St.Gallen.
Eine nicht unbedeutende Münzsammlung legte der Abt Philipp Jakob
in St.Peter an, für die es ihm besonders während seines Wiener
Aufenthaltes im Jahre 1763 gelang, treffliche Erwerbungen zu
machen. Einige Jahre später kaufte er von einem französischen
Geistlichen 100 römische Silbermünzen für 55 Gulden. Wichtiger und
werthvoller als die Münzsammlung war das
naturwissenschaftlich-mathematische Cabinet, das der Abt im
Kloster anlegte und für dessen Ausrüstung er große Summen ausgab.
Schon im Januar 1757, dann wieder im September 1759 kaufte er eine
große Zahl von optischen Instrumenten; im Mai 1771 ließ er von
Nürnberg einen Erd- und Himmelsglobus und im October desselben
Jahres von Salzburg werthvolle Instrumente und mathematische Werke
für mehrere hundert Gulden ins Gotteshaus bringen.
Der Prälat ließ das ganze Stiftsterritorium genau vermessen und
von demselben topographische Karten anfertigen, wodurch auch
manchen Irrungen vorgebeugt wurde. „Mit bewundernswerther
Genauigkeit sind diese Pläne, die über jede Einzelheit erwünschten
Aufschluß geben, im vorigen Jahrhundert von den Patres des
Klosters hergestellt worden, bei denen Mathematik und Geometrie
eine Lieblingsbeschäftigung war und die ihre Kenntnisse ebenso
gerne zur Unterweisung der Uhrenmacher unter ihren Bauern wie zur
Aufnahme ihres Gebietes verwendeten.“
Der Pflege der Musik wandte der Prälat Philipp Jakob ganz
besondere Aufmerksamkeit zu. Vor allem wurde in St.Peter das Spiel
der Orgel mit großem Fleiße geübt, so daß einige der Mönche es zur
Meisterschaft darin brachten. Im August 1770 stellte der Abt einen
eigenen Lehrer an, der den Conventualen Unterricht in der
Instrumentalmusik ertheilen mußte. „In der werthvollen
Handschriftenbibliothek, welche Abt Philipp Jakob sammelte, nahm
die Liturgie eine hervorragende Stelle ein. Hierfür ließ er
kaufen, was ihm an geschriebenen Kirchenbüchern auf süd- und
norddeutschem Markte begegnete.“ Noch heute beträgt die Zahl der
liturgischen Handschriften, die aus der Klosterbibliothek zu
St.Peter erhalten geblieben, 121.
Bei größern Feierlichkeiten wurden Vorträge in den verschiedenen
Sprachen, die in St.Peter gelehrt wurden, abgehalten. Am 1. Januar
1752 brachte Pater Karlmann im Namen des Conventes dem Abt eine
Gratulation dar in vier Sprachen, und einer der studirenden Brüder
hielt eine lateinische Anrede. Dies wiederholte sich, wie das
Tagebuch des Abtes zeigt, fast in jedem folgenden Jahre. Als im
Mai 1753 der Abt Benedikt von Zwiefalten und der Archivar Pater
Gabriel Rottmund den Abt von St.Peter besuchten, fand am Feste
Christi Himmelfahrt zu Ehren der Gäste beim Mittagsmahle ein
kleines Concert statt und wurde eine Beglückwünschung in
lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache ausgesprochen.
Am 5. Juli 1760 kam der kaiserliche Rath Abt Anselm von Salem nach
St.Peter. Am folgenden Tage war Begrüßung des Gastes in sechs
Sprachen. Bei der Feier der glücklichen Rückkehr des Abtes aus
Wien brachte man ihm am 7. August 1764 eine Gratulation in vier
Sprachen dar, und am Namensfeste im Jahre 1768 wurde ihm als Gabe
ein in vier Sprachen abgefaßtes Opusculum überreicht.
Auch die geistliche Schulkomödie hatte in St.Peter während der
zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine Heimstätte. Zum
Schlusse des Schuljahres im Monat September und am 1. Mai, dem
Namensfeste des Abtes, bisweilen auch an Fastnacht, wurden kleine
Theaterstücke aufgeführt, theils in lateinischer, theils in
deutscher Sprache, die von einem der Conventualen verfaßt waren.
Während die zu Ehren des Abtes aufgeführten Stücke meist eine
Huldigung, manchmal auch eine Schmeichelei an diesen enthielten,
hatten jene zu Ende des Schuljahres in der Form der Allegorie
einen ernstern Inhalt. Den Schluß bildete bei den Aufführungen der
letztern Art die Vertheilung der Preise an diejenigen Studirenden,
die durch Fleiß und gutes Betragen während der Studienzeit sich
ausgezeichnet hatten.
Bisweilen wurden bei solchen Festlichkeiten kleine Singspiele
abgehalten, eine Art geistlicher Cantaten. Dabei fanden sich meist
auch Brüder aus andern Klöstern und angesehene Gäste aus der
Umgegend in St.Peter ein.
Eine nicht unbedeutende Zahl der St.Peterschen Benediktiner war
nicht nur durch Unterricht, sondern auch durch Abfassung von
Schriften wissenhaftlich thätig. Das Beispiel, das die
Gelehrten-Akademie in St.Blasien im vorigen Jahrhundert gab, blieb
nicht ohne Wirkung auf das zähringische Benediktinerstift,
wenngleich letzteres mit dem Gotteshaus des hl. Blasius weder an
äußerer Machtentfaltung noch an wissenschaftlicher Bedeutung
wetteifern konnte. Die historischen Studien, die in St.Peter mit
besonderer Vorliebe gepflegt wurden, bezogen sich meistens auf die
Geschichte des Gotteshauses und der zu demselben gehörigen
Propsteien und Pfarreien. Neben dem Abte Philipp Jakob selbst
leistete hierin Pater Gregor Baumeister das Vorzüglichste. Doch
gruppirt sich um diese beiden noch eine ganze Reiche tüchtiger
Männer mit nennenswerthen Leistungen, von denen die
hervorragendern hier ihre Stelle und damit ein kleines Denkmal
erhalten sollen:
Abt Philipp Jakob verfaßte trotz seiner ausgebreiteten Thätigkeit
als Vorsteher des Gotteshauses eine große Anzahl Schriften, von
denen gerade die bedeutendsten nie im Drucke erschienen sind. Als
Pfarrvicar zu St.Ulrich schrieb er die Annalen dieses
Gotteshauses. In dem fast 1000 Seiten umfassenden Bande gibt er
die Geschichte des Klösterleins St.Ulrich von seinen ersten
Anfängen bis zum Jahre 1749. Kaum war Philipp Jakob zur Abtswürde
in St.Peter erhoben, so begann er das Rechtsbuch von St.Peter zu
schreiben, in dem er eine überaus fleißige Zusammenstellung alles
dessen gibt, was für die Rechtsgeschichte des Gotteshauses von
Wichtigkeit ist. Das Werk besteht aus vier Theilen; im ersten
derselben sind die Stiftungen des Klosters und die demselben
verliehenen Privilegien behandelt, im zweiten die Gerichtsbarkeit
und Polizei, im dritten die Rechte über die Unterthanen, im
vierten die Rechte an den Gemeinden. Eine große Zahl von Urkunden
sind abschriftlich in das Werk aufgenommen und vom Verfasser
desselben geschichtlich, rechtlich und örtlich erläutert. Nach der
Abfassung dieses Rechtsbuches, das zunächst praktischen Zweck
hatte und ein Handbuch für seine Nachfolger sein sollte, um sich
in zweifelhaften Fällen schnell und zuverlässig zu unterrichten,
schrieb der Abt eine für den Druck bestimmte Chronik von St.Peter
in deutscher Sprache, ein Werk, das in vier Bänden alle wichtigen
Daten aus der Geschichte des Klosters von seiner Stiftung bis zum
Jahre 1774 berichtet. Dazwischen sind aber auch eingeflochten alle
wichtigen Ereignisse aus der Weltgeschichte, wodurch die Chronik
zumal in den letzten 25 Jahren so allgemein wird, daß sie
gewissermaßen Zeitungsberichten gleicht. Daneben schrieb der Abt
in lateinischer Sprache von dem Tage seiner Erwählung an ein
Tagebuch, das in acht Bänden bis zum Jahre 1772 reicht.
Viele kleine Schriften des Abtes erschienen im Drucke. Dieselben
sind, theils in lateinischer, theils in deutscher Sprache
abgefaßt, meist ascetischen Inhalts. Die Lebensbeschreibungen des
hl. Ulrich und des seligen Markgrafen Bernhard von Baden haben
weniger wissenschaftlichen als erbaulichen Zweck. Das nach Inhalt
und Umfang bedeutendste dieser Werke ist das dem Papste Pius VI.
gewidmete Leben des hl. Benedikt, des Patriarchen und Gesetzgebers
des abendländischen Mönchthums; dasselbe erschien im Jahre 1782.
Bis in sein Greisenalter war der Prälat schriftstellerisch thätig.
Mit ängstlicher Aufmerksamkeit verfolgte er die Bestrebungen der
religionsfeindlichen Aufklärungssucht, wie sich dieselbe in der
zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts breit machte, und suchte,
soweit dies in seinen Kräften stand, diesem verheerenden Uebel
entgegenzuwirken. So entstanden 1784 und 1787 zwei Schriften zur
Vertheidigung des von den Neuerungssüchtigen ganz besonders
befeindeten Cölibates der Geistlichen und im Jahre 1786 seine
„Nöthigen Anmerkungen“ gegen die allen christlichen Glauben und
religiösen Sinn verhöhnende Zeitschrift „Der Freimüthige“.
Die von Abt Philipp Jakob verfaßten Schriften sind:
Manuscripte.
I. Im General-Landes-Archiv in Karlsruhe.
Chronik des Stiftes St.Peter (s. Quellen und Hilfsmittel A, 1, 6).
Druckschriften.
- Heylbringender Lindenbaum, das ist: Historischer Bericht von
Ursprung und Aufnahm des uralten gnaden-orths und Wallfahrt der
allerseligsten Jungfrau und Mutter Gottes Mariae Lindenberg,
Ohnweit dem Gottes-Hauß St.Peter. Freyburg, bey Fr. X. Schaal.
1741.
- Leben Udalrici oder Ulrichs, Beichtigers aus dem Orden Benedicti
und ersten Priors des Klosters St.Ulrich. Aus dem Lateinischen mit
Anmerkungen und Zusätzen. Freyburg 1756. (Anonym.)
- Kurze Lebens-Beschreibung der Gottseligen Mutter Mechtild vom
Heiligen Sacrament, Stifterin einer neuen Congregation von
beständiger Anbettung des Heil. Sacraments. 1760.
- Eines aufrichtigen Katholiken Anmerkungen über des H. Priamus
Spontano menschenfreundliche Gedanken von der Unauflösbarkeit der
Ordensgelübde. Straßburg 1771. (Anonym.)
- Kurze Lebensbeschreibung des seligen Bernard, Markgraf von
Baden, aus glaubwürdigen Geschichtschreibern und Urkunden
zusammengetragen. Freyburg 1777. (Anonym.)
- Des berühmten Joannis Pistorii Abhandlung von dem Cölibat der
Priester und Geistlichen nebst einem Anhange. 1784.
- Nöthige Anmerkungen über des 3. Bandes 2. Stück einer
periodischen Zeitschrift: „Der Freimüthige“ genannt. (Basel) 1785.
- b) Nöthige Anmerkungen über das 9. Stück derselben Zeitschrift.
(Basel) 1785. - e) Nöthige Anmerkungen über das 1. Stück des 4.
Bandes derselben Zeitschrift. Basel 1786.
Ob die heimliche Priesterehe bis zur Aufhebung des Cölibats giltig
sei. Basel 1787. (Erschienen unter dem Pseudonym „Pistabo“.)
P. Gregor Baumeister kam an Fleiß dem Abte gleich, an
Forschungsgeist und kritischer Gelehrsamkeit war er ihm überlegen.
Pater Gregor war der Sohn eines Schlossers zu Wiesensteig in
Württemberg, wo er am 29. August 1717 geboren wurde. Seine erste
Bildung erhielt er in dem Kloster Elchingen bei Ulm. Neunzehn
Jahre alt, trat er in das Kloster St.Peter ein, legte am 11.
November 1737 Profeß ab und erhielt im September 1742 die
Priesterweihe. Von Abt Benedikt II. zum Archivar des Klosters
ernannt, begann er mit Eifer und Ausdauer das Gebiet der
Klostergeschichte zu bearbeiten. Auch als er vom Abt Philipp Jakob
zum Großkeller und dann zum Prior ernannt worden, widmete er alle
Zeit, die ihm seine Klosterämter frei ließen, den historischen
Studien. Mit Benutzung aller im Klosterarchiv vorhandenen Urkunden
und Acten gibt Pater Gregor außerordentlich eingehende Nachrichten
über die Stifter des Gotteshauses, über die Gründung des Klosters
und über alle einzelnen Aebte. So entstanden die Annalen des
Klosters, die Baumeister wie mehrere andere seiner Arbeiten dem
Abt Philipp Jakob widmete.
Pater Gregors Werke sind in schöner, deutlicher Schrift mit
männlichen Zügen geschrieben; mehrere derselben enthalten viele,
zum Theil vortreffliche Zeichnungen von Wappen, Siegeln, Münzen,
Grabsteinen, Alterthümern, Gegenden u. s. w. Als Prior von
St.Peter schrieb Baumeister im Jahre 1760 für das Kloster ein
fünftheiliges Directorium, das über die Feier der Feste, der
Anniversarien in St.Peter u. dgl. Aufschluß gibt. Achtzehn Jahre
hindurch führte Pater Gregor das Kapitelsprotokoll des Klosters.
In mehreren seiner Arbeiten gibt er die Nekrologien der zu
St.Peter verstorbenen Mönche mit kurzen Lebensbeschreibungen
derselben. Die Mehrzahl seiner Werke entstand zwischen 1750 und
1760. Die letzten sechs Jahre seines Lebens war Pater Baumeister
Pfarrvicar zu St.Ulrich. Hier fertigte er einen Auszug aus den
Klosterannalen, der zugleich eine Fortsetzung derselben bis 1771
ist.Ferner führte er das schon frühe begonnene Menologium weiter,
das nebst einer kurzen Geschichte des Gotteshauses die
Aufzeichnung der Conföderationen des Stiftes mit andern Klöstern,
der Anniversarien zu St.Peter, der daselbst aufbewahrten
Reliquien, die Namen der Stifter, der Aebte und der Mönche
enthält. Noch am 10. Juni 1772 schrieb er den Tod des Paters
Maurus Schwörer ein; es waren seine letzten Zeilen. Der erste
Eintrag von anderer Hand gibt die Mittheilung über den Tod des
Paters Gregor Baumeister. Derselbe starb am 8. Juli 1772 zu
St.Ulrich als Opfer seines Berufes, indem er der dort herrschenden
Epidemie erlag. Keines der Werke Baumeisters wurde gedruckt.
Die von ihm hinterlassenen Manuscripte werden an
verschiedenen Orten aufbewahrt, und zwar:
I. Im General-Landes-Archiv in Karlsruhe.
II In der Seminarbibliothek zu St. Peter.
III Im Erzbischöflichen
Archiv in Freiburg.
IV Im Benediktinerkloster zu Delle (ehemals Maria-Stein bei
Basel).
P. Clemens Höflinger, geboren am 22. Juli 1690 zu
Maßmünster im Elsaß, hatte am 16. August 1716 Profeß abgelegt und
am 17. October 1717 die Priesterweihe empfangen; im Kloster
begleitete er die Stelle des Priors, Subpriors und
Novizenmeisters. Derselbe übersetzte mehrere Werke aus dem
Französischen ins Deutsche. Er starb am 19. Februar 1757.
P. Meinrad Burach, ein Verwandter des seligen Nikolaus von der
Flüe; geboren zu Sarnen (Kanton Unterwalden) am 29. Mai 1710,
machte er seine Studien im Kloster Engelberg, legte am 24. Juni
1738 zu St.Peter Profeß ab und wurde am 28. April 1743 zum
Priester geweiht. „Als so ausgezeichneter Musiker und vorzüglicher
Organist, daß nur wenige ihm gleich kamen“, wurde er zum
Instructor der Musik für die Zöglinge des Stiftsgymnasiums ernannt
und schrieb ein Unterrichtsbuch der Musik für Anfänger. Erst 48
Jahre alt, starb er am 7. Juni 1758.
P. Aemilian Kaufmann war geboren zu Türkheim im Elsaß am
13. October 1679. Am 8. Juni 1704 Priester geworden, wurde er
Propst zu Sölden und Pfarrvicar zu St.Ulrich und bekleidete
zweimal das Amt des Priors; zuletzt war er Professor der
Philosophie in St.Peter. Als solcher verfaßte er mehrere
liturgische und ascetische Werke, die als Manuscripte im Kloster
aufbewahrt wurden. Pater Aemilian starb als Senior des Kapitels am
22. Februar 1759
P. Placidus Großmann, gebürtig aus Ueberlingen, war
daselbst geboren am 16. März 1690. Am 10. Juni 1714 Priester
geworden, wurde er alsbald zum Professor der Philosophie im
Kloster ernannt. Hierauf verwaltete er neun Jahre lang die
Seelsorge in Neukirch und Waldau und wurde dann Pfleger in
Bissingen, wo er 16 Jahre wie ein Einsiedler mitten in
andersgläubiger Umgebung zubrachte. Beinahe erblindet, kehrte
Pater Placidus 1756 ins Kloster zurück, wo er als Profeßjubilar am
24. Mai 1761 starb. Im Druck erschien von ihm die am 25. Mai 1725
bei der Dedicationsfeier der St.Ursulakirche gehaltene Predigt.
(Pater Placibus starb an demselben Tage, an welchem der als
Historiker berühmte Pater Aemilian Ussermann in St.Peter die erste
heilige Messe las. Pater Aemilian war geboren zu St.Ulrich; Abt
Philipp Jakob hatte als Pfarrvicar zu St.Ulrich ihm den ersten
Unterricht ertheilt, ihn dann in die Schule zu St.Peter
aufgenommen und blieb ihm auch später, als derselbe in St.Blasien
das Kleid des hl. Benedikt trug, ein väterlicher Freund. Vgl. über
Pater Aemilian Ussermann Diöc.-Arh. XIV, 1833 ff. und VII, 213.)
P. Laurentius Neidinger, geboren in St.Blasien am 21.
October 1704, erhielt die Priesterweihe am 10. October 1728.
Nachdem derselbe als Professor am Lyceum in Kempten einige Zeit
gewirkt, wurde er Lehrer der Theologie in St.Peter, Prior und
Pfarrvicar zu St.Ulrich. Die letzten elf Jahre seines Lebens
brachte er als Missionarius in Reichenau zu, wo er als
Vicesuperior am 6. April 1769 starb. Wie oben erwähnt, war er der
Verfasser eines Dramas, das bei der Kirchweihe im Jahre 1727 im
Kloster aufgeführt wurde. In Reichenau schrieb er mit großem
Fleiße die Annalen dieses Gotteshauses.
Bruder Fidelis Matthis, aus Zweibrücken in der Pfalz,
lernte das Schusterhandwerk und wurde 1747 Laienbruder in
St.Peter. „Er brachte es“, sagt von ihm Abt Philipp Jakob, „in
allen Gattungen der lateinischen und deutschen Schönschreibekunst
so weit, daß ihm vielleicht wenige in der Welt gleich gewesen
sind. Er unterrichtete in dieser Kunst die Schüler und die jungen
Geistlichen unseres Klosters viele Jahre lang.“ Von ihm stammen
die mit hoher Kunstfertigkeit ausgeführten Titelblätter und die
Vorrede zu dem von Pater Gregor Baumeister verfaßten Werke
Collectio septemdecim. Bruber Fidelis starb am 30. März 1772.
P. Bernhard Bader, geboren zu Löffingen am 31. October
1744, starb in der Blüthe der Jahre am 17. Mai 1772, erst 28 Jahre
alt, nachdem er mehrere Jahre in den niedern Schulen mit großem
Eifer Unterricht ertheilt hatte. Von seinem dichterischen Talente
letzten mehrere von ihm verfaßte Dramen Zeugniß ab.
P. Maurus Schwörer, geboren zu Freiburg am 23. September
1713, legte am 1, Mai 1732 Profeß ab. Eifrig in der Seelsorge und
im Krankenbesuche, starb er als Opfer seines Berufes an der zu
St.Peter herrschenden Epidemie am 10. Juni 1772. „Seinen Fleiß und
seine kunstreiche Hand bezeugen viele von ihm geschriebene und mit
Malereien ausgezierte Bücher, deren Buchstaben den gedruckten
ähnlich sind.“ Ein von ihm im Jahre 1753 mit bewundernswerther
Feinheit geschriebenes Buch, das die Constitutionen der
schwäbischen Benediktinercongregation enthält, wird in der
Seminarbibliothek zu St.Peter, und die von ihm gefertigte, mit
mehr als 300 Handzeichnungen geschmückte Abschrift des von Pater
Baumeister verfaßten Menologiums im Großherzogl.
General-Landes-Archiv in Karlsruhe aufbewahrt.
P. Placidus Heckle war geboren zu Krozingen am 10. Mai 1745.
Priester geworden am 2. October 1768, wurde ihm, weil er „in den
orientalischen Sprachen sehr erfahren war“, der Unterricht in
diesen Sprachen sowohl bei den Schülern des Stiftsgymnasiums als
bei den jüngern Klostergeistlichen übertragen. Mit dem Amte des
Subpriors betraut, ward er, noch nicht 29 Jahre alt, am 6. Mai
1774 vom Tode hinweggerafft. Pater Placidus war der Verfasser des
am 2. September 1772 aufgeführten Dramas.
P. Karlmann Mayer, geboren zu Rottweil am 23. Januar 1728,
begann daselbst seine Studien und wurde, nachdem er 1747 in
St.Peter Profeß abgelegt, in das Stift St.Gallen gesandt, dort die
Theologie und insbesondere das Kirchenrecht zu studiren; auch in
den orientalischen Sprachen bildete er sich aus. Von St.Gallen
zurückgekehrt, wurde er zum Professor der Theologie in St.Peter
ernannt und lehrte später Rhetorik und Poetik. Die meisten Dramen,
die in St.Peter unter Abt Philipp Jakob zur Aufführung kamen,
hatten den Pater Karlmann zum Verfasser. Derselbe hinterließ auch
ein Diarium, das von 1727 bis 1758 reicht und in der
Pfarrbibliothek zu St.Ulrich aufbewahrt wird. Als Oekonom des
Klosters starb er am 29. April 1775.
P. Anton Engist, geboren zu Zell im Wiesenthal am 7.
October 1717, hatte am 29. Juni 1745 die Priesterweihe empfangen.
Er lehrte im Kloster thomistische Theologie, dann Exegese und
Kirchenrecht. Zur Zeit einer heftigen Epidemie zeigte er sich
unerschrocken und unermüdet im Besuche der Kranken und starb als
Pfarrvicar zu St.Ulrich am 1. Januar 1776, nachdem er am Morgen
desselben Tages noch gepredigt hatte. Pater Anton war ein
ausgezeichneter Kalligraph. Eine von ihm geschriebene kurze
Geschichte von St.Peter hat Pater Gregor Baumeister in seine
Annalen aufgenommen.
P. Hermann Heckle, ein Bruder des oben erwähnten Paters
Placidus, geboren zu Krozingen, erreichte nur ein Alter von 30
Jahren; derselbe war ein vorzüglicher Musiker und Kenner der
orientalischen Sprachen; im Kloster war er einige Jahre Professor
der Grammatik und starb am 2. März 1782.
P. Joseph Lippert, ein Franke, legte am 23. Mai 1756 in
St.Peter Profeß ab, begleitete 1763 den Abt auf der Reise nach
Wien. Im Kloster versah er das Amt des Küchenmeisters, wurde dann
Administrator zu Sölden, nachher Pfleger in Bissingen. Er starb am
28. December 1784. Pater Joseph war sanft und angenehm im Umgang,
ein trefflicher Musiker und spielte mit Meisterschaft die Violine.
P. Victor van der Leu, geboren zu Bregenz am 11, November
1720, hatte am 26. December 1741 Profeß abgelegt und am 11. Juli
1745 die Priesterweihe empfangen. Er war „hervorragend an Geist,
überaus arbeitsam und liebte die Einsamkeit“. Zwanzig Jahre seines
Lebens brachte Pater Victor als Pfleger in Bissingen und zehn
Jahre als Administrator in Sölden zu; an letzterem Orte starb er
am 6. Juli 1786. Handschriftlich hinterließ er mehrere ascetische
und ökonomische Abhandlungen.
P. Sebastian Willam, geboren zu St.Peter als der Sohn des
Klosterarchitekten Johann Willam am 11. October 1741, legte am 24.
September 1758 Profeß ab und empfing im Jahre 1764 die
Priesterweihe. Pater Sebastian war ein gelehrter und kluger Mann,
der insbesondere als Oekonom dem Kloster treffliche Dienste
leistete. Er starb am 4. März .1790 und hinterließ eine von ihm
gefertigte Renovation der Klostereinkünfte im obern Breisgau.
P. Benedikt Bayer von Bucholz, geboren zu Freiburg am 14.
Januar 1724, legte am 13. November 1740 in St.Peter Profeß ab und
wurde im Jahre 1748 Priester. Aus vornehmer Familie stammend, gab
er im Kloster „das schönste Vorbild der Demuth und der Armuth, war
freundlich und gefällig gegen seine Mitbrüder und gegen die Armen,
unermüdlich in der Seelsorge und führte ein überaus frommes und
arbeitsames Leben“. Pater Benedikt bekleidete die Aemter eines
Pfarrvicars zu St.Ulrich und Bollschweil, des Priors und Subpriors
und starb als Jubilar im Kloster am 25. Juni 1792. Er war ein
trefflicher Kalligraph; von seiner Hand ist uns die Abschrift des
von Pater Gregor Baumeister verfaßten Memoriale duplex modnachorum
erhalten.
P. Konrad Borer, geboren zu Freiburg am 14. November 1723,
legte am 26. December 1741 Profeß ab und empfing am 21. April 1748
die Priesterweihe. Pater Konrad war ein gelehrter und überaus
fleißiger Mann; er war viele Jahre hindurch Bibliothekar, lehrte
im Kloster Theologie und Philosophie und war als thätiger
Mitarbeiter der von Professor Klüpfel redigirten Zeitschrift
Bibliotheca ecclesiastica Friburgensis auch literarisch thätig. Er
starb als Priesterjubilar am 12. November 1801 und hinterließ dem
Kloster als Manuscripte mehrere liturgische Abhandlungen.
Im Jahre 1773 beging die Abtei St.Peter in feierlicher. Weise das
siebenhundertjährige Jubiläum ihrer ursprünglichen Stiftung. In
St.Peter zählte man die Zeit des Bestandes des Gotteshauses stets
von der Gründung des Klösterleins zu Weilheim an, und als Zeit der
Stiftung der Weilheimer Propstei wurde im Kloster in
ununterbrochener Tradition das Jahr 1073 festgehalten, womit auch
alte Nachrichten aus den Klöstern St.Blasien und St.Georgen
übereinstimmen. Ueber die Feier des Jubiläums berichtet der Prälat
selbst in seiner Chronik des Stiftes St.Peter also:
„Den 17. Weinmonat, als am 20. Sonntage nach Pfingsten, fängt zu
St.Peter das dreitägige Jubelfest an, welches nach verflossenen
700 Jahren von der ersten Stiftung unseres Klosters begangen wird,
um dem barmherzigen Gott den schuldigsten Dank abzustatten, daß er
dasselbe durch so viele Jahrhunderte unter so vielen
Unglücksfällen und Gefahren bis auf diese Zeit gnädigst hat
erhalten wollen. Die Predigt hält Pater Casimir Christen,
Capitular des fürstlichen Stiftes St.Blasien, das Pontificalamt
aber Martin, Fürst und Abt daselbst.
„Den 21., am Feste der hl. Ursula und ihrer Gesellschaft, welcher
der zweyte Jubeltag ist, hält die Predigt Pater Anselm
Schababerle, Subprior des Klosters St.Georgen in Villingen, und
das Pontificalamt Cölestin, Abt daselbst.
„Den 24., am 21. Sonntage nach Pfingsten, wird der dritte Jubeltag
gehalten. Die Predigt hält Ignatz Harrant, Decan des Gotteshauses
St.Märgen. Das Pontificalamt singt Michael, Abt daselbst, nach
welchem das Jubelfest mit dem ambrosianischen Lobgesang
beschlossen wird.“
Am 1. Mai 1782 vollendeten sich 50 Jahre seit der Profeßablegung
des Abtes Philipp Jakob, und am 12. April 1789 konnte derselbe
sein fünfzigjähriges Priesterjubiläum feiern. Beide Tage wurden im
Kloster festlich begangen; aber vom Abte selbst ward jede nach
außen hervortretende Feierlichkeit untersagt; selbst ein
Singspiel, das von Pater Beda Litschgi zur Feier der
fünfzigjährigen Profeßablegung des Prälaten gedichtet worden,
wurde auf dessen Wunsch nicht am 1. Mai, sondern erst beim Schluß
des Schuljahres am 11. September 1782 aufgeführt.
Bei aller persönlichen Milde hielt Abt Philipp Jakob sehr auf die
genaue Einhaltung der Ordensvorschriften im Kloster. Er
selbst ging durch sein frommes, arbeitsames Leben mit dem
Beispiele gewissenhafter Pflichterfüllung seinen Mitbrüdern voran.
In St.Peter wurden auch, wie eine im Jahre 1782 von einem
Klosterbruder verfaßte, sehr eingehende Schrift : „Vollständiger
Unterricht alles dessen, was die Layenbrüder zu St.Peter zu
beobachten haben“, zeigt (Das Manuscript handelt im ersten
Abschnitt in ausführlicher Weise von der klösterlichen Zucht und
den geistlichen Uebungen in St.Peter), die Vorschriften der
Benediktinerregel im ganzen recht genau beobachtet. Gleichwohl
klagt der Prälat in seinem Tagebuch bisweilen, daß besonders der
Gäste wegen sehr häufige Ausnahmen von den Regeln gemacht würden,
wodurch dann leicht Gewohnheiten sich ausbildeten, an denen
einzelne der Religiosen allzu zäh festzuhalten suchten.
In den letzten Lebensjahren des Abtes, da derselbe bereits ins
Greisenalter eingetreten war und er infolge des Alters und
mannigfacher Kränklichkeit den Pflichten seines Amtes nicht mehr
in genügender Weise nachzukommen vermochte, schlichen sich manche
Mißbräuche ein und machte sich eine gewisse Lockerung der
Disciplin geltend.
Der Prälat wurde, zumal bei vorrückenden Jahren, durch körperliche
Leiden oft heimgesucht. Bitterer aber empfand er und mehr
mißstimmten ihn die schlimmen Zeitverhältnisse; insbesondere
bereitete ihm der auf allen Gebieten hervortretende antireligiöse
Geist, der sich vorzüglich in einer heftigen Feindschaft gegen die
Klöster rührig zeigte und dem von den weltlichen Machthabern in
aller Weise Vorschub geleistet wurde, schweren Kummer.
Schon unter Maria Theresia waren eine Menge Verordnungen erlassen
worden, die in das kirchliche Leben tief eingriffen; noch viel
mehr war dies der Fall, als Kaiser Joseph II. an die Regierung kam
und alsbald mit überstürzender Hast und oft mit großer
Gewaltthätigkeit seine bis ins Kleinliche gehenden Vorschriften
gab. Zu Ende 1770 erging eine kaiserliche Verordnung, vermöge
welcher künftig kein Klostergeistlicher mehr vor dem 24.
Lebensjahre Profeß ablegen sollte; zwar wurde schon 1773 den
prälatenständischen Klöstern in Vorderösterreich gestattet, daß
die Profeß im 21. Jahre abgelegt werden durfte, aber durch andere
Verordnungen ward die vorher ganz freie Abtswahl vielfach
beschränkt, und den kírchlichen Instituten wurden mannigfache
große Abgaben und Lasten auferlegt.
Am 12. Januar 1782 erschien ein Befehl Josephs Il, durch den die
Klöster der Karthäuser, Karmeliter und Franziskaner aufgehoben
wurden. Die Feinde der Religion und der kirchlichen Anstalten
frohlockten über solche Verfügungen des Monarchen. Besonders war
der Kaiser gegen die Wallfahrten eingenommen, und seine
„Aufklärung“ erblickte in ihnen einen Aberglauben, den er meinte
abschaffen zu sollen. Durch ein kaiserliches Decret vom 30.
September 1786 wurde bestimmt, daß das untere Ibenthal mit dem
Lindenberge von der Pfarrei Kirchzarten zu trennen und mit der neu
zu errichtenden Pfarrei Buchenbach zu vereinigen sei. Die schöne,
erst vor wenigen Jahren erbaute Wallfahrtskapelle auf dem
Lindenberge sollte niedergerissen werden! Wenngleich das Dorf
Eschbach eigentlich zur Pfarrei Kirchzarten gehörte, so besorgte
doch das näher gelegene Kloster St.Peter seit längster Zeit die
gesamte Seelsorge daselbst. Nunmehr wurde dem Gotteshause zur
Auflage gemacht, in Eschbach eine Kirche zu bauen, die Pfarrei zu
gründen und dieselbe mit einem Priester zu besetzen. Zum Baue
dieser neuen Pfarrkirche sollte das brauchbare Material der
Wallfahrtskirche auf dem Lindenberge verwendet werden. So mußte
der Abt, der selbst ein Büchlein über die Muttergotteskapelle auf
dem Lindenberge und die dortige Wallfahrt verfaßt hatte, wie
schwer es ihm auch werden mochte, den Abbruch dieses Kirchleins
bewerkstelligen! Die österreichische Regierung versprach dem
Kloster St.Peter für das auferlegte Opfer „ewigen Bestand“.
Schon im Januar 1787 drang die Regierung auf Exsecration der
Kapelle, die dann auch am 15. März durch den Münsterpfarrer von
Freiburg in Gegenwart eines Conventualen von St.Peter vorgenommen
wurde. Im Mai begann man mit der Niederlegung der
Wallfahrtskirche; im Sommer desselben Jahres wurde die Pfarrkirche
in Eschbach, deren Grundstein am 17, April durch den Prior Pater
Anselm Dörflinger gelegt worden war, auf Kosten des Klosters
St.Peter aufgebaut, und zwar ließ Abt Philipp Jakob, wie
ausdrücklich berichtet wird, Kirche und Pfarrhaus grôßer und
schöner herstellen, als dies nur verlangt worden war“.
Am 29. Juli 1790 wurde Pater Franz Steyrer vom Abt zum ersten
Pfarrer in Eschbach ernannt, und am 9. September des folgenden
Jahres erhielt die neue Pfarrkirche durch den Weihbischof von
Konstanz, Wilh. Jos. Leop. von Baden, die kirchliche Weihe.
Schon einige Jahre vorher war vom Kloster auf Befehl der Regierung
die von Neukirch abhängige Kaplanei Waldau zur Pfarrei erhoben
worden, die der Convent von St.Peter nach längern Verhandlungen am
30. Mai 1787 als ein beneficium regulare übernahm.
Um sein Gotteshaus möglichst freizustellen und eine gedeichliche
Entwicklung desselben zu sichern, war der Prälat darauf bedacht,
dem Stifte die Kastvogtei, die von der kaiserlichen Regierung
neuerdings wieder beansprucht wurde, vom Hause Oesterreich
zurückzuerwerben. Seit dem „Jahre 1526, da das Gotteshaus dem
Erzherzog Ferdinand die Geldsumme zur Erwerbung der Kastvogtei des
Klosters sowie der Vogtei über die Dörfer Ror, Eschbach und
Unteribenthal vorgestreckt hatte, war das Kloster im ruhigen
Besitze derselben gewesen; jetzt wollte die Regierung sie an sich
ziehen. Der Convent in St.Peter aber, dessen Anschauung einstimmig
dahin ging, „daß die Freiheit stets mehr werth sei als Geld“,
strebte dem Stifte die Kastvogtei käuflich zu erwerben.
Nach längern Verhandlungen erreichte das Gotteshaus dieses sein
Ziel; im Jahre 1780 verkaufte die vorderösterreichische Regierung
der Abtei St.Peter die Kastvogtei des Klosters und die Vogtei über
Ror, Eschbach und Ibenthal um die Summe von 7200 Gulden.
Im folgenden Jahre wurden dem Gotteshause St.Peter von Kaiser
Joseph II. seine Freiheiten und Privilegien in feierlicher und
ausführlichster Weise bestätigt. Dasselbe geschah zehn Jahre
später zur großen Freude des greisen Prälaten Philipp Jakob auch
durch den Nachfolger Josephs II., Kaiser Leopold II., am 5. Mai
1791.
Unterdessen erhoben sich nach einem halbhundertjährigen Frieden am
politischen Horizonte dunkle Gewitterwolken. Der französischen
Revolution gegenüber rüstete Kaiser Leopold II. sich zum Kriege.
Doch schon am 1. März 1792 ward er aus diesem Leben abgerufen. Am
20. April 1792 erfolgte Frankreichs Kriegserklärung gegen
Oesterreich und Preußen, und sofort nahmen die Feindseligkeiten
ihren Anfang. Der Breisgau schien wieder um so mehr in Gefahr, als
sich eine sehr große Anzahl von Emigranten daselbst
zusammendrängten und das Corps des Prinzen Condé bei Krozingen und
Heitersheim ein Lager bezogen hatte. Als aber Condé im Herbst sich
nach Villingen zurückzog und die vorderösterreichische Regierung
und Kammer den Befehl erhielt, mit ihren Schriften und Kassen sich
nach Konstanz zu begeben, da gerieth das ganze Land in Bestürzung:
wer fliehen konnte, begab sich in die Schweiz, nach Schwaben oder
in andere entferntere Gegenden.
Am 29. Mai 1792 kam eine kaiserliche Militärcommission nach
St.Peter und stellte das Verlangen, daß das Klostergebäude zu
einem Militärlazareth eingerichtet werde. Am 16. October wurden
dann mehrere Hundert kranke Soldaten ins Kloster gebracht. Einige
der Conventualen wurden in das Pfarrhaus nach Eschbach, andere
nach Sölden und St.Ulrich geschickt. Auch der hochbetagte Prälat
von St.Peter verließ sein Gotteshaus und begab sich, nur von einem
Priester begleitet, in das Benediktinerstift Petershausen bei
Konstanz. Doch nur kurze Zeit weilte er daselbst: „die Sehnsucht
nach seinem geliebten Kloster und seinen Brüdern vermochte er
nicht zu ertragen“, und er eilte zu den Seinigen zurück. Indessen
waren die kranken Soldaten schon aus St.Peter zurückgezogen worden
und die Conventualen im Kloster wieder eingetroffen.
Im Breisgau wurden im Frühjahre 1793 freiwillige Sammlungen an
Geld und Proviant zur Unterstützung des kaiserlichen Heeres
veranstaltet. Den Anfang hierzu hatten die Klöster Schuttern und
St.Blasien gemacht. Am 13. März 1793 faßte auch das Kapitel in
St.Peter den Entschluß, diesem Beispiele zu folgen, und stellte
dem Kaiser die Summe von 3500 Gulden zur freien Verfügung.
Durch die Hinrichtung König Ludwigs XVI. am 21. Januar und der
Königin Antoinette am 16. October 1793, sowie durch die Zerstörung
Altbreisachs, das die Franzosen durch eine vom 15. bis 19.
September 1793 dauernde Beschießung fast in einen Schutthaufen
verwandelten, wurden die Schrecken des Krieges noch vermehrt, so
daß die letzten Lebensjahre des Abtes Philipp Jakob durch diese
stete Kriegsfurcht schwer getrübt waren. Nochmals wurde das
Kloster St.Peter im Herbst 1795 zum kaiserlichen Militärlazareth
bestimmt, und noch lagen viele kranke Soldaten im Conventsgebäude,
als bei herankommendem Winter die Todeskrankheit den Abt ergriff.
Auch im Leiden gab derselbe seinen Mitbrüdern „das Beispiel großer
Geduld und eines unerschütterlichen Gottvertrauens“.
Am Abende des 7. November 1795 schied Abt Philipp Jakob Steyrer,
„reich an Jahren wie an Verdiensten und Leiden“, aus diesem Leben.
In der Todtengruft der Abteikirche wurde seine irdische Hülle
durch den Abt Michael von St.Märgen am 10. November zur Ruhe
bestattet.
Dreiunddreißig Religiosen hatten unter Abt Philipp Jakob in
St.Peter Profeß abgelegt, von denen elf vor ihm starben, während
bei seinem Tode nur noch drei am Leben waren, die unter seinem
Vorgänger in das Gotteshaus eingetreten waren.
Ignatius Speckle (1795-1806).
Am 23. November 1795 wurde unter dem Vorsitze des Generalvicars
von Bissingen die Neuwahl eines Abtes in St.Peter vorgenommen. Als
kaiserlicher Commissar fungirte dabei der Geistliche
Regierungsrath Wild, als Zeugen waren anwesend die Aebte Anselm
von St.Georgen und Columban von St.Trudpert. Beim zweiten
Scrutinium fiel die Wahl auf Pater Ignatius Speckle.
Pater Ignatius war am 3. Mai 1754 zu Hausach im Kinzigthale als
der älteste Sohn eines wohlhabenden Schmiedes geboren; in der
Taufe hatte er den Namen Joseph Anton erhalten. Nachdem derselbe
mit ausgezeichnetem Erfolge den Studien in Freiburg obgelegen,
wurde ihm, als er im December 1772 auch der Klosterpforte in
St.Peter Einlaß begehrte, wegen seiner trefflichen Zeugnisse gerne
die Aufnahme zugesagt. Am 11. Januar 1773 erhielt er das
Ordensgewand und legte nach vollendetem 21. Lebensjahre am 3. Mai
1775 die feierlichen Gelübde ab. Zwei Jahre später empfing er die
Priesterweihe und feierte am 8. Juni 1777 in der Klosterkirche zu
St.Peter sein erstes heiliges Meßopfer. Trotz seines fast noch
jugendlichen Alters - Pater Ignatius war erst 24 Jahre alt -
ernannte ihn Abt Philipp Jakob am 2. October 1778 zum Professor
der Theologie an der Klosterschule. Diese Ernennung scheint die
Unzufriedenheit älterer Ordensmitglieder erregt zu haben; es
erhoben sich Anfeindungen gegen den jugendlichen
Theologieprofessor, und der Abt Philipp Jakob sah sich veranlaßt,
den Pater Ignatius zur Aushilfe in der Seelsorge nach St.Ulrich zu
versetzen. Hier weilte derselbe vom October 1783 bis Januar 1788.
Seit dem 8. Januar 1788 war Pater Ignatius als Pfarrvicar zu
Sölden mit Liebe und Hingebung in der Seelsorge thätig, wurde aber
schon nach 1 1/2 Jahren vom Abt zum Pflegverwalter in Bissingen
ernannt. Seinem Eifer und seiner Gewissenhaftigkeit gelang es
während der sechs Jahre, die er hier verbrachte, die zerrüttete
Oekonomie wiederherzustellen.
Am 26. November erhielt der neugewählte Abt Ignatius die
Benediction durch den Weihbischof Wilh. Jos. Leop. von Baden in
der Klosterkirche zu St.Peter, - Zu seinem Nachfolger in Bissingen
ernannte er den Pater Landolin Bieheler.
Es war eine schlimme Zeit, in welcher der Abtsstab in die Hand
dessen gelegt wurde, welcher der letzte Vorsteher des ehrwürdigen
Benediktinerstiftes sein sollte, und Abt Ignatius Speckle hatte
guten Grund, am Abend nach seiner Erwählung sich zu sagen: „Nun
ist deine Ruhe auf immer verloren!“(Tagebuch des Abtes Ignatius
Speckle zum 23. November 1795: „Hier fängt die neueste, die
wichtigste, die letzte Epoche meines Lebens an. Herr und Vater der
Menschen, bisher hast du geholfen! Heilig gelobe ich dir, auch auf
dieser Stelle deinem mir erkennbaren Willen zu folgen und meine
Pflicht zu thun; aber bei mir ist nur das Wollen, und auch das ist
deine Gabe. Vollende, Herr, das Werk, das du angefangen hast: gib
auch das Vollbringen. Gott, mein Trost und meine Hilfe! gib, daß
ich sei, was dein Sohn uns zu sein heißt: estote prudentes sícut
serpentes et simplices sicut columbae, das soll mein Wahlspruch
sein, und Schlange und Taube die Sinnbilder in meinem Wappen.“)
Das Unangenehmste für den neuen Prälaten war der Umstand, daß die
Klosterräume noch immer als Militärlazareth dienten. Als im
December 1795 wiederum hundert Kranke nach St.Peter verbracht
wurden, ließ der Abt für die Soldaten einen eigenen Kirchhof
anlegen. Erst im Monat Mai 1796 wurde das sehnliche Verlangen des
Abtes erhört und das Lazareth aus St.Peter entfernt.
Die ersten Bemühungen des Prälaten Ignatius galten der Hebung der
klösterlichen Disciplin, welche bei dem hohen Alter seines
Vorgängers etwas erschlafft war. Er verlangte von seinen
Mitbrüdern, daß die heilige Regel gewissenhaft beobachtet werde,
ging selbst hierin mit dem besten Beispiele voran und suchte
Mißbräuche, die sich eingeschlichen hatten, abzustellen. Zu
letztern gehörten insbesondere „die Ehrenspeisen und Ehrentränke“,
die bei der Anwesenheit von Gästen üblich geworden waren und die
der Prälat nur noch an den höchsten Festen erlaubte. Auch auf
genauere Einhaltung der Tages- und Hausordnung sah Abt Ignatius
mit allem Ernste.
Ein ganz besonderes Augenmerk richtete der Prälat auf Beförderung
des Volksschulunterrichtes. Schon am 15. December 1795
besuchte er selbst in Begleitung des Amtmannes die Schule zu
St.Peter, „um zu zeigen, daß es ihm Ernst sei, das Schulwesen zu
fördern, und in der Hoffnung, der Ruf, daß der Abt selbst nach der
Schule sehe, werde einen guten Eindruck machen“. Um eine bessere
Ordnung in die Ertheilung des Unterrichts zu bringen, wurde ein
diesbezüglicher „herrschaftlicher Befehl“ an alle Vogteien
erlassen. Am 22. December besuchte der Abt die Schule in Eschbach;
da die Eltern die Kinder nachlässig zur Schule schickten, so wurde
für die Säumigen eine Strafe angesetzt. Aehnliche Besuche wurden
in den Schulen zu St.Ulrich, Sölden und Zähringen gemacht; überall
mahnte der Prälat die Vögte, die Lehrer und die Eltern an ihre
Pflichten. Schon am 16. Februar 1796 fand sich der Prälat zum
zweitenmal in der Schule zu St.Peter ein und nahm mit Freude wahr,
daß „infolge der getroffenen Einrichtungen das Schulwesen ganz gut
ging“. Einige Tage später brachte der Lehrer von Glashütte und
Wildgutach dem Abte die Schriften der Schüler, und da sich der
erstere beklagte, daß seine Schule von keinem Geistlichen besucht
werde, weil der Pfarrer von Neukirch seines hohen Alters wegen
hierzu unvermögend sei, ertheilte der Abt alsbald dem Pater Ottmar
zu Waldau den Auftrag, diese Schule so oft zu besuchen, als es
seine Geschäfte und seine Gesundheit gestatteten.
In diesen Bemühungen um die Hebung des Schulwesens wurde der Abt
aber bald durch die über den Breisgau hereinbrechenden Kriegsstürme
unterbrochen. Doch gerade mitten in den Schrecken des Krieges, in
den schwersten Bedrängnissen zeigte der Prälat eine ganz
wundersame Umsicht, große Standhaftigkeit und unerschütterliches
Gottvertrauen.
Am 24. Juni 1796 drangen die Franzosen unter General Moreau 32.000
Mann stark bei Kehl über den Rhein, trieben das schwäbische
Kreiscorps unter hartnäckigem Kampfe zurück und lagerten sich am
rechten Rheinufer. Nach einigen kleinern Gefechten rückte der
Feind gegen den Breisgau vor; zwischen Ettenheim und Kenzingen kam
es zu heftigen Kämpfen, wobei der breisgauische Landsturm das
Militär tapfer unterstützte. Doch die Franzosen waren in
Uebermacht und hatten alle Straßen wohl besetzt; die kaiserlichen
Truppen wurden zurückgezogen, und so war der Breisgau dem Feinde
preisgegeben. Am 16. Juli 1796 rückte eine französische Abtheilung
in Freiburg ein; zwei Tage später erschien General Ferino, der auf
Ordnung und Manneszucht hielt, während allerdings die
französischen Commissare Requisitionen aller Art ausschrieben.
Freiburg und der österreichische Breisgau blieben nun von den
Franzosen besetzt und empfanden alle Uebel einer solchen
Besetzung; insbesondere hatten die Bewohner der Dörfer und der
einzelnen Höfe schwer zu leiden. (Schreiber, Geschichte der Stadt
Freiburg IV, 379 ff. Bader, Geschichte der Stadt Freiburg II, 268
ff).
Abt Ignatius von St.Peter hat uns hierüber in dem von ihm
geführten Tagebuch ganz genaue Aufzeichnungen hinterlassen. Er
hatte mit seinen Mitbrüdern beschlossen, auf seinem Posten
auszuharren. Da er alsbald von General Ferino für das Gotteshaus
eine Schutzwache erhielt, die denn auch tapfer ihre Pflicht that,
so waren die Bewohner des Klosters wenigstens vor persönlichen
Mißhandlungen geschützt. Gar schlimm aber hausten die feindlichen
Truppen in Zähringen und Eschbach, wo die Bewohner schwer
mißhandelt wurden. „In St.Ulrich“, schrieb der Prälat am 23. Juli
1796, „wurde das Priorat rein ausgeplündert; die Geistlichen und
die Diener waren entflohen, Kasten und Tröge wurden erbrochen, es
wurde geraubt, was beweglich war. Der Vogt am Ort selbst ward
mitgeschleppt und mußte bei dem Raube noch mit dem Lichte zünden.“
Schon am26. Juli schrieb der Abt: „Unser Kloster hat in wenigen
Tagen sehr viel gelitten. St.Peter hatte beständig vier bis sechs
Offiziere und sechs Garden am Tisch; hundert Gemeine mußten vom
Kloster mit Wein, Brod und Fleisch versehen werden, und unter
allen war keiner, der mäßig lebte. Eschbach (Pfarrhaus) hatte acht
bis zehn Offiziere zu bewirten, im Petershofe waren vier bis acht
Wagenmeister nebst einigen Pferden. St.Ulrich wurde geplündert;
Sölden mehreremal gebrandschatzt und gequält, der Wein
ausgetrunken; an Geld wurden 1650 Gulden gegeben; die Präsente an
Offiziere und Schutzwachen betragen auch ein paar Hundert Gulden.
Die Unterthanen in Eschbach und Zähringen sind entsetzlich
ruinirt, ausgezehrt und ausgeplündert.“ In Freiburg wechselte die
Einquartierung oft; schon am 27. Juli waren im Petershofe wieder
sieben Husaren mit Pferden in Quartier, ein Dragoner mit Pferd,
ein Commissar mit einem Wagenmeister und zwei Pferden, ferner noch
ohne Verköstigung zwanzig bis vierundzwanzig Pferde und wenigstens
zwölf Mann. „Da man nicht im stande war, für alle diese Personen
Nahrung anzuschaffen, so mußten wir selbst fasten, um diese zu
befriedigen. Man ist ganz entsetzlich mit dieser Einquartierung
geplagt; den ganzen Tag wollen sie essen und trinken, wollen noch
geehrt werden und lassen uns das Schicksal der Besiegten sehr
drückend empfinden.“
Der im October erfolgte Rückzug der Franzosen brachte den Breisgau
wieder unter österreichische Herrschaft. Der Erzherzog Karl hatte
den feindlichen Truppen empfindliche Schläge beigebracht; General
Moreau begann sich aus Bayern zurückzuziehen. Die ganze
französische Armee nahm, da der Weg über Villingen ins Kinzigthal
von den Oesterreichern verlegt war, die Richtung durch das
Höllenthal nach Freiburg. Da kamen wieder neue schwere
Bedrängnisse über das Gotteshaus St.Peter. Am Abend des 11.
October rückten die Franzosen über St.Märgen her in St.Peter ein
und besetzten das Kloster; am folgenden Tage kam eine große Zahl
Offiziere mit einer Abtheilung Soldaten und „verlangten Fleisch,
Mehl, Geflügel und 700 Flaschen Wein; alles, was sie verlangten,
mußte ausgefolgt werden“. Der 13. October aber war ein ganz
besonderer „Tag der Angst, des Schreckens und der Grausamkeit. Auf
den Abend wurden noch 3000 Pfund Brod requirirt; diese abzuholen,
kamen 18 Grenadiere, welche alle ins Abteigebäude hereindrangen,
aßen und tranken, bis sie berauscht waren. Unterdessen ward es
Nacht; man konnte nicht wissen, was die Unmenschen für fernere
Absichten hätten“. Ueberallher kamen dem Abte „Nachrichten zu von
Plünderung, Brennen, Schand- und Mordthaten“. Am folgenden Tage
kam General Jordis in St.Peter an, dem der Abt das Zeugniß gibt,
daß er Zucht bei seinen Soldaten hielt; derselbe gab dem Kloster
eine Schutzwache. Die umliegenden Orte, aus denen die Bewohner zum
größten Theil geflohen waren, wurden ausgeplündert, viele Häuser
niedergebrannt. Acht Tage war das Gebiet von St.Peter in den
Händen der Franzosen; am 18. October aber rückten die kaiserlichen
Truppen mit dem Condéschen Corps von Neustadt heran, es kam in
unmittelbarer Nähe des Klosters zum Gefechte, infolgedessen die
Franzosen den Rückzug begannen. Die Freude im Kloster über den
Sieg der kaiserlichen Waffen war eine sehr kurze; eine Abtheilung
Condéer rückte in die Abtei ein und hauste daselbst viel
schlimmer, als es vorher die Feinde gethan; „sie raubten, was sie
nehmen konnten, drohten mit förmlicher Plünderung und Anzündung;
erst nach dem Abzug zeigte sich, welch Unheil diese Unmenschen
angestellt hatten“. Indessen aber waren die Franzosen durch die
Wagensteig wiederum herangezogen, um ihrem Feinde in den Rücken zu
fallen; die Condéer vermochten nicht standzuhalten, und die
Franzosen rückten zum zweitenmal in St.Peter ein. Aus der
Bürgerschaft flüchteten sich Männer, Frauen und Kinder ins
Kloster; alle waren voll Angst und Schrecken. Da kam dem
Gotteshause eine unerwartete Hilfe: ein französischer Offizier,
der die frühere Schutzwache des Klosters befehligt hatte, ersuchte
den General, das Kloster schützen zu dürfen; der General ging
gerne darauf ein und nahm nachher selbst sein Quartier in der
Abtei. Auch in diesen Tagen kam es ganz nahe beim Kloster zu einem
Gefechte. Am 20. October aber zogen die Franzosen, als die
Nachricht von dem durch Erzherzog Karl errungenen Sieg bei
Waldkirch sich bestätigte, schleunig hinweg, und nun rückten die
Condéschen Truppen wieder in St.Peter ein, wo man in neue Angst
gerieth, da man von diesen größere Plackereien als von den
Franzosen selbst zu fürchten hatte. Der Herzog von Enghien kam
selbst und blieb dann die folgende Nacht im Kloster; dieser sowohl
als der General Viomenil hielten diesmal auf bessere Ordnung; nach
zwei Tagen zogen endlich die Soldaten aus dem aller Mittel
beraubten Gotteshause hinweg. Am 23. October, einem Sonntage,
wurde zum erstenmal wieder geläutet und der regelmäßige
Gottesdienst gehalten. - Aus den benachbarten Orten kamen dem Abte
die allerschlimmsten Nachrichten über Mord, Raub und Mißhandlungen
zu, und als er zur Begrüßung des Erzherzogs Karl nach Freiburg
kam, fand er, daß die im Petershofe stationirten Franzosen durch
Erpressung und Verschwendung das Kloster um mehrere Tausend Gulden
geschädigt hatten; auch jetzt noch lag ein Major mit mehr als 20
Pferden im Petershofe im Quartier.
Am 30. October fand im Münster in Freiburg ein feierlicher
Dankgottesdienst statt, bei welchem der Prälat von St.Peter das
Pontificalamt hielt.
In all den Kriegsstürmen, die über das Gotteshaus und dessen
Gebiet dahingingen, zeigte der Prälat eine große Ruhe und
staunenswerthe Energie; beide gingen hervor aus einem in tiefer
Frömmigkeit gründenden, unerschütterlichen Gottvertrauen, das den
Abt auch in den schwierigsten Stunden aufrecht hielt und das sich
an vielen Stellen seines Tagebuches ausspricht. Oftmals kehren
daselbst die Worte wieder: „Der gute und mächtige Gott, der bisher
geholfen, wird uns auch ferner nicht verlassen. - Ich werde nicht
müde, auf Gott zu hoffen; vor ihm ist kein Zustand hoffnungslos! -
Das Wetter heitert sich auf, man sieht wieder einigen
Sonnenschein; Herr, laß auch uns den Tag der Rettung aufgehen !“ -
Am 19. October 1796 klagte der Abt: „Gestern hofften wir gerettet
zu sein, allein nun geschieht alles, was wir fürchteten; Gott, du
hast es so verhängt, dein Name werde gepriesen, angebetet dein
heiliger Wille!“ Einige Tage später schrieb er: „Wenn man die
Gefahr betrachtet, worin wir waren, den Rückzug der Franzosen, den
Angriff ganz in der Nähe, die Position des Feindes auf dem
Kreuzacker, das Kanoniren vom Hugsberge her, die Flucht der
Condéer, den neuen Angriff und jene fürchterliche Kanonade, den
endlichen Rückzug der Feinde, das dreimalige Lager ganz um den
Schweighof herum, wenn man diese Gefahr betrachtet: gerade mitten,
nicht auf dem Schauplatz des Krieges, sondern im Kampfplatz selber
zu sein, so ist es nicht wohl zu begreifen, wie es nur möglich
war, nicht ganz und gar ruinirt zu werden. Wir erwarteten alle
nichts anderes - und die gütige Vorsehung hat uns gerettet." -
Schon vorher hatte er geschrieben: „Wahrlich, einem Wunder ähnlich
ist unsere Rettung; man ist gezwungen, den Schutz Gottes hierin zu
erkennen. Die Gefahr unseres Unterganges war sehr nahe und
schrecklicher, als ich sie beschreiben kann. Gott bewahre alle
unsere Nachfolger vor ähnlichen Gefahren. Glücklich, wer nie aus
der Geschichte so eine Lage, in der wir lebten, kennen lernt, und
glücklicher noch, wer sich durch historische Kenntnisse zur
Dankbarkeit gegen Gott erwecken läßt; dem die gütige Obhut der
Vorsehung, die ihm die Geschichte zeigt und wovon die Geschichte
unseres Klosters so viele Beispiele hat, zum lebhaften Beweggrund
eines unerschütterlichen Vertrauens auf Gottes Macht und Güte, zum
Beweggrund dankbarer Liebe gegen Gott und unveränderlicher Treue
in Erfüllung seiner Pflichten wird!“
„Theils aus Dankbarkeit gegen die gütige Vorsehung, theils aus
ökonomischen Rücksichten“ setzte der Abt, als am 26. October
wieder Kapitel gehalten wurde, fest, daß künftighin in Speise und
Trank bestimmte Einschränkungen beobachtet werden sollten ".
Alsbald nach der Occupation der Stadt Freiburg durch die Franzosen
versammelten sich im Juli 1796 die breisgauischen Stände, um über
Abhilfe in der schlimmen Lage des Landes zu berathen. In seiner
Eigenschaft als breisgauischer Landstand nahm der Prälat von
St.Peter nicht nur an den Conferenzen Antheil, sondern griff, da
er sofort den Mangel an Ordnung und Zusammenhang in den
Verhandlungen erkannte, obgleich der jüngste der Prälaten, mit
solcher Klugheit und Energie in den Geschäftsgang ein, daß er ganz
eigentlich die Seele des vorderösterreichischen Consesses in
dieser Zeit war. Durch ein besonderes Belobungsschreiben aus
Wien vom 18. Januar 1797 wurde dem klugen Prälaten von
St.Peter für seine Thatkraft und Umsicht das kaiserliche
Wohlgefallen und die verdiente Anerkennung ausgesprochen.
Kaum waren friedliche Tage wiedergekehrt, so bemühte sich der Abt
von St.Peter, die wissenschaftliche Thätigkeit des
Gotteshauses zu heben. Die bestehenden Verordnungen forderten, daß
jeder, der in einem Kloster Theologie dociren wollte, aus allen
theologischen Disciplinen auf einer österreichischen Universität
examinirt werde, und aus dem besondern Fache, das er lehren
wollte, auch noch ein examen rigorosum ablegen mußte; außerdem
waren in jedem Kloster vier Professoren für die Theologie
gesetzmäßig erfordert. Deshalb ließ der Prälat mehrere der jungen
Conventualen ihre Studien an der Universität in Freiburg machen.
Oefters klagt der Abt über die großen Kosten, die dadurch dem
Kloster erwuchsen, und führt sehr bedeutende Geldsummen an, die
bei Abnahme der Examina an die Professoren entrichtet werden
mußten.
Der an der Universität herrschende ungebundene Geist und die
akademische Lehrmethode, die ganz und gar im Fahrwasser der
seichten Aufklärung sich bewegte, machten dem streng kirchlich
gesinnten Prälaten schwere Sorgen. Am Ende des Jahres 1797 klagt
er: „Offenbar ist die Erziehung auf Universitäten nicht die
passendste für “junge Klostergeistliche; immer werden Grundsätze
angenommen, die dem Klostergeiste gerade zuwider sind. Damit
verknüpft sich ein gewisser Stolz bei unerfahrenen jungen Leuten,
die ihr bißchen historische Kenntniß für solide Wissenschaft
halten. Es entsteht eine Neuerungs- und Aenderungsucht; sie werden
leicht mißvergnügt, haben auswärtige Verbindungen, sind voll
Eigendünkel, - werden oft auch nur Heuchler, um ihre Zwecke zu
erreichen. Die Unserigen sind allerdings diejenigen, welche noch
am wenigsten verdorben worden; aber es ist nun doch etwas, was an
ihnen anklebt:
eine gewisse Wegsetzerei über verschiedene Dinge, die der
erfahrene Mann wohl zu schätzen weiß; gewisse leichtsinnige
Grundsätze auch über wichtigere Dinge, z. B. über Brevier,
Chorgebet, öffentlichen Gottesdienst, über gewisse Lehrsätze u. s.
w. Es ist schwer, allem vorzubeugen; es ist sogar schwer, nur zu
wissen, was geschieht.“
Einzelne der Professoren an der Universität, so besonders Hug und
Schwarzel, die aus ihrem Widerwillen gegen die Klöster kein Hehl
machten, bereiteten dem Prälaten manche Schwierigkeiten. Vermöge
eines kaiserlichen Handbillets sollten, wie das Diarium des
Prälaten unterm 22. August 1802 berichtet, die Klöster fernerhin
der Beschwerde, die sludirenden Brüder auf der Universität prüfen
zu lassen, überhoben sein, dafür aber über jedes Fach eine
öffentliche Disputation halten und Thesen drucken lassen. Als nun
der Abt im Herbst 1802 dogmatische Thesen abfassen ließ und zur
Censur einschickte, wurden ihm von den Professoren der Theologie
solche Schwierigkeiten bereitet, daß das kaiserliche Handschreiben
für sein Gotteshaus völlig unwirksam wurde.
Nur kurze Zeit dauerte es nach dem am 17. October 1797 zu Campo
Formio abgeschlossenen Frieden, durch den der Breisgau dem Herzog
von Modena als Entschädigung für die Länder, welche dieser Fürst
in Italien verloren hatte, zugesprochen wurde, bis der Krieg sich
abermals erneuerte. Während des ganzen Jahres 1799 waren in
Deutschland die französischen Waffen gegen den Erzherzog Karl
entschieden im Nachtheil, ebenso in Italien, da General Bonaparte
sich in Aegypten befand. Bald aber erschien dieser in Paris,
stürtzte die Constitution und machte sich selbst zum ersten
Consul. Im April 1800 besetzten die Franzosen wieder Altbreisach
und begannen die österreichischen Vorpostenlinien zurückzudrängen;
zwischen Lehen und Hugstetten kam es zu einem Gefechte, welches
den völligen Rückzug der Kaiserlichen herbeiführte. Sofort
besetzte General Tarreau Freiburg und den Breisgau und erhob hohe
Contributionen. „Der Einzug des Feindes in die Stadt“, schreibt
der Abt, „war schreckenvoll. Die Kaiserlichen zogen sich streitend
zurück, und überall in der Stadt wurde gekämpft. Nachdem die
Franzosen sich festgesetzt, fing nicht allein das gewöhnliche
Wesen mit Requiriren, Lärmen und Schwelgen an, sondern ebenso das
Rauben und Plündern. Auch das Betragen der Generale und Offiziere
war nicht besser; sie behandelten die Stände und den Magistrat
sehr brutal. Tarreau legte der Stadt eine Contribution von 300.000
Livres auf mit dem Befehle, dieselbe innerhalb 24 Stunden zu
entrichten, nahm zugleich eine Anzahl der angesehensten und
reichsten Männer als Geiseln weg und ließ solche bewachen.
Am 3. Mai kamen zum erstenmal Soldaten eines französischen
Streifcommandos nach St.Peter, die Geld, Speisen und Wein
forderten; am folgenden Tag erschien ein Trupp Husaren, die dem
Abte fast alles Geld, das vorhanden war, abpreßten, dann aber ohne
weitere Gewaltthätigkeiten hinwegzogen, um in St.Märgen ganz
dasselbe zu thun. Weit schlimmer als der Abtei und deren Bewohnern
erging es den St.Peterschen Conventualen in Bollschweil und
Sölden. Pater Anselm Dörflinger, der die Seelsorge zu Bollschweil
verwaltete, floh mit den Bewohnern des Ortes in die Berge. Die
Häuser wurden vollständig ausgeraubt. Der Pfarrvicar von Sölden,
Pater Paul Hendinger, berichtet über seine erlittenen Drangsale an
den Abt: „Zweimal wurde hier geplündert, und dann erst kam der
schreckhafteste und angstvollste Tag, der 2. Mai; Husaren aus dem
Lager bei Freiburg kamen hierher, sprengten mit bloßen Säbeln
umher, forderten von den Leuten, die sie antrafen, mit Ungestüm
Geld, schlugen die Fenster ein und schossen nach den Leuten.
Einige Männer, die sich sehen ließen, wurden genöthigt, Wein aus
unserem Keller in kleinen Fäßchen und andern Geschirren in das
Lager bei Günthersthal zu tragen, wobei sie von den Husaren mit
bloßen Säbeln begleitet wurden.“ Zu Merzhausen, Au, Wittnau und
Biezighofen hatten alle Leute ihre Häuser verlassen und war kein
Mensch anzutreffen. Die Häuser wurden geplündert, die Leute
mochten zu Hause sein oder nicht; jene, die zu Hause blieben,
hatten nur mehr Schrecken und Aengsten auszustehen. Tröstlicher
als diese Mittheilungen lautete der Bericht, den der Prior von
St.Ulrich, Pater Basilius Meggle, über den günstigen Verlauf der
französischen Invasion an den Abt erstatten konnte. Wohl hatten
die beiden Mönche zu St.Ulrich, als die Franzosen in das Thal
einrückten, die Flucht ergriffen und sich in den nahen Wald
begeben; doch kehrten sie, als ihnen die Anwesenheit des Generals
im Kloster gemeldet wurde, alsbald dahin zurück. Der General und
die Offiziere waren höflich, und als ihnen gegeben wurde, was man
in dem einsamen Orte hatte, auch zufrieden und verübten gar keine
Grausamkeiten. (Urkundenbuch des Abtes Ignatius Speckle: Briefe
des Paters Anselm Dörflinger in Bollschweil vom 9. Mai 1800, des
Paters Paul Hendinger in Sölden vom 16. April 1800. Tagebuch zum
April und Mai 1800. Memoiren a. a. O. S. 133 ff.)
Im Juli 1800 wurde zwischen dem kaiserlichen General Kray und
seinem Gegner Moreau ein Waffenstillstand abgeschlossen.
Die Franzosen hielten Freiburg und den ganzen Breisgau besetzt und
erhoben harte Contributionen; der General Klein, der in Schuttern
sein Hauptquartier hatte, forderte eine solche von 600.000 Livres;
die Requisitionen an Lebensmitteln waren so groß, „daß der
Waffenstillstand drückender als der Krieg selbst wurde“. Um die
Ablieferung der auferlegten Contributionen zu beschleunigen,
beschloß der General Klein, Geiseln aus dem Prälaten- und
Ritterstand auszuheben; unter diesen befand ich auch der Abt von
St.Peter. Vom 5. November bis 23. December 1800 weilte derselbe in
Straßburg in französischer Gefangenschaft, bis die verlangten
Geldsummen bezahlt waren.
Nach der unglücklichen Schlacht bei Hohenlinden am 3. December
1800, in welcher Moreau über Erzherzog Johann den Sieg davontrug,
erfolgte am 9. Februar 1801 der Friede von Luneville. Nach den
Bestimmungen desselben machte sich der Kaiser abermals
verbindlich, den Breisgau dem Herzog von Modena abzutreten. Damit
war über dieses Land und seine Hauptstadt ein neues schweres
Mißgeschick verhängt; denn der Herzog, dem dieses Gebiet eine zu
geringe Entschädigung für seine Verluste schien, weigerte sich,
das Land anzunehmen; die Folge war, daß die Franzosen, welche
gemäß dem Friedensschlusse bis Mai 1801 Vorderôsterreich räumen
sollten, Stadt und Land noch weiterhin besetzt hielten und ihr
Ausbeutungssystem forttrieben.
Der ständische Confeß wandte sich wiederholt um Abhilfe an den
Kaiser; der Präsident von Summerau und der Fürstabt Mauritius von
St.Blasien begaben ich selbst nach Wien. Der letztere schrieb am
16. Mai über ihre Thätigkeit an den Abt von St.Peter: „Wir
Breisgauer arbeiten mit vereinten Kräften und Herzen für unser
liebes Vaterland, welches so lange unter dem grausamen Druck der
Franzosen seufzen muß; wir wenden alles an, das Unglück endlich
einmal zu entfernen.“ Abt Ignatius antwortete: „Die Hoffnung einer
baldigen Erlösung stärkte unsere Geduld bisher noch; da dieselbe
aber zu schwinden scheint, drängt es mein besorgtes Herz, sich zu
ergießen. Nie hätte ich an die Möglichkeit geglaubt, daß der dem
Erzhause Oesterreich so ganz ergebene Breisgau wünschen müßte, an
einen andern Herrn abgetreten zu werden. Aber durch den
unausstehlichen Druck, welchem dieses gute Ländlein überlassen
bleibt, ist es dahin gekommen.“
Ganz unbefriedigt „über das harte Benehmen des Wiener Hofes gegen
den Breisgau“ kehrte der Fürstabt von St.Blasien im Herbst 1801
aus Wien zurück. Am 11. November sagte er sich dem Abte von
St.Peter zum Besuche an, um mit ihm über Angelegenheiten des
Prälatenstandes sich zu besprechen. Am 15. November traf der
Fürstabt Mauritius ganz gesund in St.Peter ein und hatte am Abend
des gleichen Tages noch eine längere Unterredung mit dem Abt
Ignatius über Landes- und Klosterangelegenheiten. Als man in der
Frühe des folgenden Tages in das Zimmer des Fürstabtes trat, fand
man ihn todt; ein Schlaganfall hatte seinem Leben ein Ende
gemacht. Tiefe Bestürzung rief dieser schnelle Tod in St.Peter
hervor. Der Abt sandte sofort die nothwendigen Boten ab, hielt
aber zu St.Peter den Tod noch geheim; die Leiche wurde nach
St.Blasien verbracht. Abt Ignatius ging selbst auch dahin und
wohnte mit dem Prälaten von St.Trudpert als Zeuge der sofort nach
der Leichenfeier vorgenommenen Neuwahl eines Fürstabtes bei.
Dieselbe fiel auf Pater Berthold Rottler, welcher der letzte der
Fürstäbte von St.Blasien sein sollte. (Abt Ignatius widmete dem
verstorbenen Fürstabt Mauritius von St.Blasien folgende Worte in
seinem Tagebuche zum 16. November 1801: „So starb also der würdige
Fürstabt Mauritius plötzlich hier in diesem Kloster. Ich bin nicht
im stande, meine Empfindungen über diesen äußerst traurigen und
erschütternden Vorfall hier auszudrücken, noch dem Verklärten das
wohlverdiente Lob hier zu sprechen. Mich würdigte der Selige
seines freundschaftlichen Zutrauens, was die große Anzahl Briefe
beweisen, die wir wechselten. Desto empfindlicher war mir der
Schlag, daß der Tod ihn gerade in meinem Kloster treffen mußte.
Der Verlust dieses wahrhaft großen Mannes ist in jeder Hinsicht
sehr groß, für St.Blasien, für den geistlichen Stand, für das
Vaterland und für mich. Ich verlor einen erhabenen Gönner; ich
verlor noch mehr an ihm, ich verlor einen Vertrauten, einen
Freund, dem ich mich eröffnen durfte, der mir Zutrauen schenkte,
der mich in sehr vielen Stücken unterrichtete, an dessen
Religiosität, Eifer für Religion, Tugend, Klosterdisciplin ich
mich oft erbaute. Das Vaterland verliert sein erstes Standesglied,
das sich mit redlichstem und thätigstem Eifer für das allgemeine
Wohl bei jeder Gelegenheit auszeichnete, der Prälatenstand seinen
würdigsten, thätigsten, eifrigsten Präses und Vorsteher, das
einzige Mitglied, das Ansehen genug hatte, mit Nachdruck für den
Stand zu sprechen und zu handeln. Die Religion selbst verliert
einen eifrigen, freimüthigen Vertheidiger, der auch vor Großen,
selbst vor dem Monarchen, die Sache der Religion freimüthig,
mündlich und schriftlich verfocht, und das Stift St.Blasien verlor
in dem allerbedenklichsten Zeitpunkt den würdigsten, thätigsten,
allgemein geachteten Vorsteher. - Nur Glauben an die Vorsehung
kann hier beruhigen. Der Selige hat überstanden, hat vollendet,
hat ganz gewiß die Krone der Gerechtigkeit gefunden. Er bete nun
für uns alle vor Gottes Thron, wie er für alles Gute hier
gearbeitet hat.“)
Vorboten der Klosteraufhebung.
Erst durch das Uebereinkommen vom 26. December 1802, durch welches
dem Herzog von Modena nebst dem Breisgau auch noch die Ortenau
zugesprochen wurde, ließ sich derselbe zur Uebernahme des Landes
bestimmen, und nun endlich sollte die Befreiung von den
französischen Truppen für Freiburg und den Breisgau kommen. Der
Abzug derselben erfolgte im April 1803. Schon im October desselben
Jahres schied der Herzog von Modena aus diesem Leben, ohne sein
Land gesehen zu haben, und Erzherzog Ferdinand von Oesterreich
trat die Regierung desselben an.
Indessen waren schon mehrere Regierungen mit der durch den Frieden
von Luneville ihnen gestatteten Einziehung der katholischen Stifte
und Klöster vorangegangen, und auch für das Gotteshaus St.Peter
schien das Ende nahe.
Bereits im August 1802 theilte der Abt dem Kapitel mit, daß ihm
von Freiburg und Karlsruhe die Nachricht zugekommen, es sei mit
andern klösterlichen Gebieten auch die Abtei St.Peter dem
Johanniterorden als Entschädigung für seine Verluste auf dem
linken Rheinufer zugesprochen worden. Das Kapitel erklärte, daß es
der Einsicht und Klugheit des Abtes überlasse, gegen solchen
Beschluß zu thun, was nur immer möglich sei. Als die Gefahr näher
zu kommen schien, hielt der Abt am 3. September wieder ein Kapitel
ab, mahnte zum Gottvertrauen und gegenseitiger Liebe, gab dann
„für alle vorkommenden Fälle jedem der Conventualen eine kleine
Geldsumme und erlaubte, daß jeder einige der bessern Bücher auf
seine Zelle nehme“. Am 16. September erhielt der Prälat ein
Schreiben von Heitersheim, worin er gemahnt wurde, „daß, nachdem
das Kloster dem Priorate zugewiesen worden, es die Natur der Sache
mit sich bringe, daß keine Veräußerungen mehr geschehen“; doch
erfolgte noch keine Besitzergreifung. Durch den Präsidenten von
Summerau erhielt Abt Ignatius am 28. October 1802 aus Wien ein
wichtiges Schreiben, welches, wie er in seinem Tagebuch sagt,
„einerseits mir eröffnete, daß alle Hoffnung für die
breisgauischen Stifte verloren sei, andererseits die Versicherung
gab, daß der Kaiser geneigt sei, mich und diejenigen aus meinen
Geistlichen in den österreichischen Staat aufzunehmen, welche ich
als geprüfte Männer in Wissenschaft und Tugend anerkennen würde“.
Der Abt eröffnete diesen Antrag einigen seiner Geistlichen;
dieselben fanden das Anerbieten „der Ueberlegung und alles Dankes
werth“ und waren geneigt, den Ruf anzunehmen, „wenn sie sich in
klösterlicher Gemeinschaft dem Unterrichte widmen könnten“.
Doch bald kamen günstigere Nachrichten; am 29. November konnte der
Abt dem Kapitel mittheilen, daß der Kaiser an den Prior von
Heitersheim die Erklärung abgegeben habe, daß die brei8gauischen
Klöster nicht occupirt werden dürften. Aber schon wenige Wochen
später „schien wieder alles verloren und es sicher zu sein, daß
die Johanniter die Klöster erhalten werden“. Am 18. Februar 1803
schrieb der Abt in sein Tagebuch: „So ist also auch das Los der
breisgauischen Stifte entschieden, und die Stiftungen gottseliger
Vorfahren, dem Gottesdienste, dem Unterricht, dem Unterhalt vieler
aus jedem Stande gewidmet, erhalten nun die Bestimmung, wenige vom
Adel zu nähren, fallen einem Orden zu, der für ganz Deutschland
fremd, jetzt ganz und gar ohne Zweck ist, werden der Lohn für die
Verrätherei, welche dieser Orden durch Uebergabe der Insel Malta
an die Franzosen an ganz Europa beging. Doch die Vorsehung fügt es
so, läßt es so geschehen. Die Absicht der Illuminaten ist nun
großentheils erreicht und die Kirche ihrer Güter beraubt, die
Klöster aufgelöst! Die ewige Vorsehung wird dennoch für die Kirche
sorgen. Uns bleibt nichts, als den Namen des Ewigen anzubeten.“
Doch der Frühling und Sommer brachten bessere Nachrichten und neue
Hoffnungen. Die Malteser selbst schienen „wenig Vertrauen auf ihre
Sache“ zu haben, da der Regierungspräsident von Greiffeneck der
Besitznahme durch die Malteser sich energisch widersetzte und bei
Erzherzog Ferdinand mit solcher Entschiedenheit für die Erhaltung
der breisgauischen Abteien eintrat, daß dieser dieselben seines
Schutzes versicherte. Im September konnte der Abt dem Kapitel
mittheilen, daß die erzherzogliche Regierung das Kloster zur
Aufnahme neuer Novizen ermuntere, und es schien, daß dem
Gotteshause eine neue Zeit der Ruhe beschieden sei. Der Abt
benutzte dieselbe wohl, ließ im Klostergebäude wie auch im
Petershof zu Freiburg und im Pfarrhof zu Eschbach die nothwendigen
Verbesserungen vornehmen, stattete die Klosterbibliothek mit neuen
Bücherschränken aus, beschaffte der Klosterkirche einen neuen
Ornat für den Trauergottesdienst und nahm auch wieder Novizen in
das Kloster auf.
Im Frühjahr 1805 wurde von der erzherzoglichen Regierung der Bau
einer Pfarrkirche in dem in österreichischem Gebiete gelegenen
Dorfe Gremmelsbach bei Triberg beschlossen; der Erzherzog
Ferdinand gab dazu 3000 Gulden, und auch der Prälatenstand
erklärte sich bereit, einen großen Theil der Kosten zu tragen. Der
Abt von St.Peter übernahm diese Angelegenheit und war persönlich
mehreremal in Gremmelsbach, so bei der Grundsteinlegung der Kirche
am 7. Mai 1805, dann wieder im Juli und im September in Begleitung
des Fürstabtes Berthold von St.Blasien. Am 20. November 1805
erhielt die Kirche die Benediction.
Vom 19. bis 21. August 1805 hielt der Konstanzer Weihbischof E. M.
F. von Bissingen in St.Peter die bischöfliche Visitation ab, wobei
jeder der Religiosen vor den Bischof gerufen ward. Nachher
eröffnete derselbe dem Abt, daß von keinem der Mönche eine Klage
vorgebracht worden sei, und daß er selbst den Eindruck gewonnen
habe, es befinde sich die Disciplin in besserem Stande, als es in
diesen bösen Zeiten zu erwarten gewesen.
Unterdessen verbreiteten sich im Herbste 1805 aufs neue wieder
schlimme Kriegsgerüchte, und schon am 26. September kam die
bestimmte Nachricht, daß ein zahlreiches französisches Heer unter
Napoleon den Rhein überschritten habe. Rasch drang der gewaltige
Eroberer mit seinen Heeresmassen voran, und nicht lange dauerte
es, und Oesterreich lag gedemüthigt zu seinen Füßen. „Oesterreich
ist wie gestürtzt,“ schrieb der Abt am 26. November 1805 in sein
Tagebuch; „so hoffnungslos war die Lage der Dinge noch nie; nur
Gottes Allmacht kann retten.“ Bald mußte der Abt dieselben Worte
auf sich und sein Gotteshaus anwenden. Mit raschen Schritten
näherte sich gegen Ende des Jahres 1805 die Katastrophe, welche
der Blick des Prälaten wohl vorhergesehen und längst gefürchtet
hatte. Doch lassen wir ihn die Geschichte seiner schweren
Bekümmernisse und seiner herbsten Leiden selbst erzählen.
„Endlich“, so schreibt der Abt am 3. December 1805, „kommt ein
lang gefürchteter, aber dermalen gar nicht vorhergesehener, gar
nicht erwarteter Schlag: unsere Gefälle in Württemberg sind von
der dortigen Landesherrschaft mit äußerster Strenge in Besitz
genommen, ohne daß irgend eine Vorkehr dagegen hätte geschehen
können. Ein Expreß von Bissingen brachte mir heute mit einem
Schreiben des Paters Landolin diese äußerst niederschlagende
Nachricht. Am 28. November ging die Besitznahme von statten. An
alle unsere Gebäude wurde das württembergische Wappen angeschlagen
nebst dem gedruckten Besitznahmepatent; alles ward theils
versiegelt, theils inventirt. Ich trug die Sache dem Kapitel vor
mit dem Bemerken, daß ich nun vorerst keine wirksame Maßregel zur
Abwendung dieses Verfahrens kenne, indem es das Werk einer höhern
Macht sei, bei welcher und gegen welche weder rechtliche
Vorstellungen noch Bitten etwas nützen würden. Ich wüßte nichts,
als die Sache unserer Landesregierung vorzustellen, welche aber
ebensowenig werde respectirt werden. Niemand wußte etwas Besseres
zu rathen, und so beschloß ich, morgen wieder nach Freiburg zu
fahren.
„Unterwegs kam eine neue Hiobsbotschaft, welche doch am Ende
besser ausging. Ich erhielt ein Schreiben vom kurbadischen
Stabsamt Thiengen, worin mir der Sequester auf alle unsere Gefälle
im dortigen Amte, wo gerade die größten Zinsen einzuziehen sind,
angekündigt wurde, weil Kurbaden von allen in- und auswärtigen
Zehnt- und Zinsherrschaften eine Kriegscontribution zu erheben
beschlossen habe. - In Freiburg sprach ich den Präsidenten; es
wurde mir alle Unterstützung zugesichert; allein man zweifelte
doch, ob bei wirklichen Umständen und wenn das Kriegsglück sich
nicht wendet, etwas dürfte ausgeführt werden. Die Gerechtigkeit
ist zwar sonnenklar, allein man hat keine Macht."
„Ein Schlag auf den andern! Heute Abend, 7. December, da ich eben
zu St.Peter die studirenden Brüder zu einer geistlichen Conferenz
bei mir hatte, kam Pater Karl ganz unerwartet von Freiburg zurück
mit einem Schreiben vom kurbadischen Amt Thiengen, wodurch der
Beschlag auf alle unsere Gefälle erneuert wird. Zugleich brachte
er die Nachricht, Kurbaden werde vom ganzen Breisgau und der
Ortenau Besitz ergreifen. Ehe ich mich ganz über vorstehende
Donnerpost besinnen konnte, kam heute (8. December) vormittags
eine neue in einem Schreiben des prälatenständischen Syndicats,
worin die Anzeige gemacht wird, daß General Monard auch eine
Contribution auf die Klöster zu legen gedenke unter dem Vorwande,
das Land zu schonen. Und noch hatte ich diesen Brief kaum gelesen,
als ein neuer Verdruß kam: Eine Klage der hiesigen Vögte und
Gemeindepfleger wegen der unverzeihlichen Zögerung des
Oberamtmannes in Fertigung der Gemeinderechnungen. Da ich durch
das Syndicatsschreiben eilends nach Freiburg gerufen war, so
richtete ich mich zur Abreise. Gott gab mir hier wieder einigen
Trost.Nach meiner Ankunft daselbst kam ein Bote von Thiengen,
wohin Pater Karl einen Kapitalbrief von 1000 Gulden geschickt, mit
der Nachricht, daß uns auf dieses Depot hin Einzug und Abfuhr
gestattet sei. Gott sei gedankt, daß doch nun wieder für einmal
geholfen ist und die nöthigen Lebensmittel für dieses Jahr
erhalten werden !
„Am 11, December. In den Zeitungen kommen die fatalsten
Nachrichten von einer russischen Niederlage, von preußischer
Neutralität, von Waffenstillstand und Friedensunterhandlungen.
Andere Nachrichten sprechen von württembergischen, bayrischen und
badischen Occupationen. Das Kloster Wiblingen soll von Bayern,
Urspringen von Württemberg in Besitz genommen worden sein. So
raubt nun der Stärkere und heißt es Besitznahme. Wenn die Dinge
alle wahr sind und so fort gehen, so hat nun die letzte Stunde für
alle klösterlichen Anstalten geschlagen. Baden geht behutsamer
vor, sequestrirt einstweilen; doch soll es auch von Kloster- und
Stiftungsgütern, welche im Badischen liegen, z. B. von dem
Schutternschen Priorat Sasbach, Besitz genommen haben.
„Am 14. December verbreitete sich das Gerücht, daß der Friede
abgeschlossen sei. Diese Nachricht, anstatt zu erfreuen, erweckte
vielmehr eine allgemeine Niedergeschlagenheit, weil man nur
ungünstige Bedingungen erwartet und es für gewiß annimmt, der
Breisgau werde von Oesterreich, auch von Erzherzog Ferdinand, ganz
abgerissen und an den Kurfürsten von Baden überlassen werden. Auch
ward mir heute Nachricht aus Wolfenweiler überbracht, daß das
badische Besitznahmepatent an unserer dortigen Zehntscheuer
angeschlagen worden sei.“
An den folgenden Tagen schreibt der Abt :
„Alles ist noch immer in Bestürzung und Erwartung. Die Nachricht
vom Frieden modificirt sich zu einem Waffenstillstand, während
dessen die Unterhandlungen gepflogen werden sollen. Im übrigen
dauern die Hiobsposten fort. Von Bissingen kommt die Nachricht,
daß der Pater Pfleger einstweilen bleiben, aber nichts veräußern
dürfe, und daß das Oberamt und das Schultheißenamt denselben
beobachten sollen. Ich tröstete denselben und ermunterte ihn, so
gut ich selber konnte. Alles wird verloren sein. Von Wolfenweiler,
Buggingen und Seefelden kommt die Meldung, daß unsere Gefälle in
provisorischen Besitz genommen, das kurbadische Wappen an unsere
Gebäude, Scheuern und auch an die Pfarrhöfe angeschlagen worden.
Ich wie andere machten Anzeige an die hiesige Regierung. Die
Regierung selbst ist in Verlegenheit und hat keine Weisung von
ihrem Herrn. Die Kurfürstlichen fahren fort, weil sie die Macht
haben. Am 17. December fuhr ich nach Sölden, um den Confratres die
Lage der Dinge vorzutragen. Jeder Tag erweckt neue Besorgnisse.
Kurbaden geht immer weiter: anfangs Sequester unter dem Vorwande
einer Contribution, dann Uebernahme der im Lande gelegenen Gefälle
der Auswärtigen unter landesherrlichem Schirm und Aufsicht,
Extension dieser Maßregel auf reichsritterschaftliche Ortschaften
- Deutsch- und Johanniterorden - und noch nicht säcularisirte
Klöster; endlich greift es auch außer Landes um sich, nimmt zuerst
die Orte, welche ehedessen strittig waren, z. B. Inzlingen,
Stetten; endlich auch unstrittige, z. B. die Deutschordenscommende
Beuggen. Die Regierung gab am 16. December eine Protestation und
Anfrage an das Karlsruher Hofrathscollegium. Indessen gehen die
Besitznahmen fort; von Thennenbach erhielt ich Nachricht, daß
bereits vorgestern in badischer Commissar mit fünf Husaren im
Stift Schuttern provisorischen Besitz genommen habe. Auch an die
Regierung wurde die Anzeige gemacht. Diese befahl zwar, das Patent
wieder wegzunehmen, den weitern Erfolg weiß ich nicht. Ich ging
noch zum Präsidenten, um für mich Instruction zu holen, und fuhr
am Nachmittag mit Pater Karl nach St.Peter.“
Am 23. December 1805 wurde dem Abt berichtet, daß an demselben
Tage ein kurbadischer Commissar in Zähringen Besitz genommen, das
badische Wappen angeheftet und dem Vogt unter Drohungen befohlen
habe, solches nicht abnehmen zu lassen. Der Abt machte sogleich
der Regierung in Freiburg hiervon Mittheilung, wie auch von der
Aeußerung der Commission, daß sie alsbald auch nach St.Peter
kommen werde. Die Regierung legte wegen der Besitznahme Kurbadens
Protest ein und beauftragte die Beamten, die badischen Patente in
Thennenbach, Schuttern und Zähringen wieder abzunehmen. Auch
General Monard versicherte dem Prälaten von St.Peter, daß Baden
nicht befugt sei, im Lande Breisgau Besitz zu ergreifen, und
erklärte sich bereit, dagegen Beistand zu leisten.
Zugleich verlangte General Monard von dem Prälatenstand fast
unerschwingliche Contributionen und drohte, wenn dieselben nicht
rechtzeitig geleistet würden, mit militärischer Execution. Und „zu
all diesen schlimmen Aussichten kam noch die schlimmste: das
Gerücht, daß Württemberg oder der neue König von Schwaben, welcher
bereits Villingen in Besitz hat, noch einen Theil des
Schwarzwaldes, nämlich St.Blasien und St.Peter, besetzen werde.
Dann hat die letzte Stunde geschlagen“.
Drei Tage, nachdem Abt Ignatius diese Worte geschrieben, erhielt
er die Nachricht, daß am folgenden Tage, dem 12. Januar 1806, die
königlich württembergische Besitznahme-Commission nach St.Peter
kommen werde, um für Württemberg Besitz zu nehmen.
Sofort eilte der Abt nach Freiburg, der erzherzoglichen Regierung
die Anzeige zu machen und Weisung zu erbitten. Die Regierung
selbst war ohne Instruction, und so mußte der Prälat ohne Weisung
nach St.Peter zurückkehren. Die württembergische Commission war
bereits eingetroffen und kündigte dem Abte ihren Auftrag an;
dieser erwiderte, daß er seiner bisherigen Pflichten nicht
enthoben worden, daß er noch breisgauischer Landstand sei wegen
breisgauischer Besitzungen und Gefälle, ohne welche das Kloster
auf der Schwarzwaldhöhe nicht leben könnte, und daß er eben
deshalb wünsche, einstweilen aller Pflichtleistungen enthoben zu
bleiben. Doch der Commissar beharrte auf der Besitznahme, und so
mußte der Abt am 14. Januar, nachdem er nochmals die Erklärung
abgegeben, daß er von der erzherzoglichen Regierung seiner
Pflichten nicht enthoben sei, daß er der Gewalt aber nicht
widerstehen könne noch wolle, ein Handgelübde ablegen, ganz im
allgemeinen dem König von Württemberg treu zu sein. Damit war
Prälat Ignatius von St.Peter in württembergische Pflicht genommen
und sein Gotteshaus unter württembergische Administration
gestellt. „Und so ward diese Handlung, die wichtigste seit
Jahrhunderten in unserem Stifte, mit wenigen Worten geendet.“
Nur sein unerschütterliches Gottvertrauen hielt den Abt in dieser
für ihn und sein Gotteshaus so überaus traurigen Zeit, „wo Schlag
auf Schlag kam, wo fast kein Tag ohne neue Trauerpost war“,
aufrecht. „Nur festes Halten an der Vorsehung“, schrieb er am 19.
Januar in sein Tagebuch, „konnte noch vor Verzweiflung retten. Der
Kampf war schwer. Bis hierher hat Gott geholfen, daß wir tragen
und dulden konnten, und nur die Hoffnung, daß er ferner helfen
werde, kann uns erhalten, daß wir ferner ausharren. Gott der
Allweise, Allmächtige, Allgütige wolle also ferner beistehen und
helfen und retten und alles leiten nach seinem heiligen und weisen
Willen.“
Die mit der Commission angekommenen Soldaten wurden zu St.Peter,
St.Märgen und in Eschbach einquartiert; ein kleines Commando nahm
Besitz zu Zarten und stellte Hoheitspfosten auf.
Die Commission, an deren Spitze Hofrath Spittler stand, „ein
bescheidener, stiller Mann, dem dieses Geschäft eben keine Freude
zu machen schien“, begab sich von St.Peter nach St.Blasien, dort
ebenfalls für Württemberg Besitz zu nehmen. Der württembergische
Revisor Brodhag, der den Auftrag hatte, den Stand der Einnahmen
festzustellen, benahm ich ebenfalls „sehr bescheiden und zeigte,
daß ihm derlei Geschäfte nicht angenehm sind“
Am 20. Januar 1806 kam dem Abt von St.Peter von Freiburg her die
Nachricht zu, daß die breisgauischen Klöster endlich doch noch an
die Malteser kommen sollten. Da der Prinz von Bayern zum Großprior
oder Großmeister ernannt worden sei, werde man dem Orden wieder zu
Hilfe kommen und demselben die Entschädigung nach dem Regensburger
Deputationssschluß einräumen. Möglich wäre es, meinte der Prälat,
daß man so dem Deutschen Orden, der einen österreichischen Prinzen
an der Spitze hat, den Malteserorden mit einem bayrischen Prinzen
entgegensetzte.
Zu gleicher Zeit forderte die badische Commission von dem
St.Blasischen und dem St.Peterschen Klosterbeamten einen
Revenüen-Etat der beiden Klöster St.Blasien und St.Peter. Abt
Ignatius gab keinen, sondern entschuldigte sich, daß sein Kloster
nun einmal in württembergischem Besitze sei und weder Baden noch
die österreichische Regierung etwas dawider gethan noch auch
Instruction gegeben habe. „So zanken sich nun ein König, ein
Kurfürst und ein geistlich sein sollender Orden um unser Vermögen,
und die alte Regierung weiß gar nicht, was sie thun soll. Dabei
leiden wir und kommen in große Verlegenheiten.“
In der Frühe des 23. Januar kam ein Commissar von Freiburg mit
einem Regierungsrescript der erzherzoglichen Regierung, durch
welches der Prälat von St.Peter ermahnt wurde, mit allem Nachdruck
sich zu widersetzen, wenn die Malteser versuchen sollten, daselbst
Besitz zu ergreifen. Schon am Mittag desselben Tages kam der
heitersheimische Hofrath Thibaut, wies ein Besitznahmepatent und
seine Vollmacht vom Fürsten von Heitersheim vor und übergab ein
Schreiben, das besagte, daß Prinz Karl von Bayern die
Condjutorsstelle des deutschen Großpriorates angenommen, daß
diesem Priorate alle Entschädigungen nach den Bestimmungen des
Regensburger Recesses zuerkannt seien und demgemäß von diesen
Gebieten nun Besitz ergriffen werde. Der Abt aber erklärte mit
aller Entschiedenheit, daß, nachdem bereits der König von
Württemberg Besitz genommen, auch die bisherige Regierung im
Breisgau gegen die Besitzergreifung der Malteser protestirt hätte,
er schlechterdings keinen Act der Besitznahme zulassen könne, und
gab auch schriftlich diese Erklärung ab. Die Malteser Commissare
mußten sich damit begnügen, das Besitznahmepatent, das der Prälat
nicht angenommen hatte, vor ihrem Weggange aus St.Peter daselbst
liegen zu lassen. Doch wurde es ihnen nachgesandt, und als sie
nach St.Märgen kamen, wohin der Abt von St.Peter bereits Nachricht
gegeben hatte, wurden sie gar nicht eingelassen.
Am folgenden Tage wurde dem Abt Ignatius mitgetheilt, die
Grenzlinie zwischen Württemberg und Baden werde so gezogen, daß
St.Peter dem badischen Gebiete zufalle. Am gleichen Tage noch
wurden durch die Abgesandten der badischen Commission in
Günthersthal, Sölden, Kirchhofen, Ebringen und Krozingen die
Malteserwappen wieder weggenommen. Wenige Tage später, am 27. und
28. Januar, nahm eine kurbadische Commission von dem Großpriorat
Heitersheim selbst Besitz, ungeachtet aller Protestation. „So
werden Besitznehmer und in Besitz Genommene von einem Stärkern
wieder in Besitz genommen.“
Napoleon I. hatte am 2. December 1805 die berühmte
Dreikaiserschlacht bei Austerlitz gewonnen. Die Folge dieser
Schlacht war der Preßburger Friede, dessen achter Artikel
bestimmte, daß der Kaiser von Oesterreich den Breisgau und die
Ortenau an den Kurfürsten Karl Friedrich von Baden abtreten
sollte. Die Nachricht hiervon erregte in Freiburg und im Breisgau
Ueberraschung und tiefe Betrübniß; denn die Liebe und
Anhänglichkeit an das Erzhaus Oesterreich war eine innige und
wahre, wie Karl Friedrich selbst bei der Besitznahme des
Breisgaues mit den Worten anerkannte: „Ich liebe und schätze die
braven Breisgauer, welche sich durch ihre unwandelbare
Anhänglichkeit an die bisherige Landesherrschaft so rühmlich
ausgezeichnet, und lebe der sichern Hoffnung, dieselben werden mit
gleicher Treue und Ausdauer fortan auch mir ergeben sein.“
Nachdem im Anfange des Jahres 1806 Karl Friedrich durch seine
Hofcommission provisorischen Besitz vom Breisgau ergriffen hatte
und die Regierungsmitglieder unter ihrem Präsidenten von Andlau
dem neuen Landesherrn verpflichtet worden waren, erschien die
Commission auch vor dem ständischen Confesse. Der Vorsitzende der
badischen Commission, von Drais, eröffnete auf speciellen Befehl
des neuen Landesfürsten, „daß infolge der Souveränität desselben
und der vom französischen Kaiser desfalls ausdrücklich
übernommenen Garantie sämtliche breisgauische Stifte und Klöster
für aufgehoben, wie auch die Rechte der Landesrepräsentation des
Breisgaues für erloschen erklärt seien“. (Bader, Geschichte der
Stadt Freiburg Il, 338 ff. Derselbe, Die ehemaligen breisgauischen
Stände S. 276 ff. - Abt Ignatius war mit ganzer Seele seinem
angestammten Fürstenhaus ergeben; Erzherzog Ferdinand kannte und
schätzte diese Anhänglichkeit, wie das Tagebuch des Prälaten
(Eintrag vom 11. Februar 1808) zeigt : „Herr Fürst von St.Blasien
und ich gingen zu Herrn Präsident von Greiffeneck, welcher uns
eröffnete, daß Briefe von Sr. K. H. Erzherzog Ferdinand
angekommen. Herr von Greiffeneck ward als Uebergabecommissär
ernannt, das Entlassungsmanifest war beigefügt, schön und edel
abgefaßt. In der Instruction an Greiffeneck zeigt Erzherzog
Ferdinand noch mehr sein edles Herz; man sieht, daß es ihn
schmerzt, das Land, welches er liebte, wofür er väterlich sorgte,
wieder hinzugeben. Insbesondere denkt der Fürst an die Getreuen,
dankt in specie Herrn von Andlau, von Neveu, dem Fürsten von
St.Blasien und mir. Wir mußten weinen, als wir es lesen hörten.“)
In der Stadt und im ganzen Lande erregte die angekündigte
Aufhebung der Stifte und der Landstände eine heftige, doch nur
kurz dauernde Unzufriedenheit und Entrüstung. „So waren mit zwei
Worten Institute, die seit Jahrhunderten bestanden, geblüht hatten
und geachtet waren, vernichtet.“
In der Nacht vor der provisorischen Besitzergreifung des
Breisgaues durch Baden erschien zwischen 12 und 1 Uhr ein
württembergisches Militärcommando zu St.Peter mit dem Befehle,
St.Peter und die Gegend mit Gewalt zu besetzen. „Alles ist
unbegreiflich,“ schreibt der Abt, „die Sache scheint einem kleinen
Kriege gleich, und die Zeit des Faustrechts scheint wieder
gekommen zu sein.“ Am gleichen Tage erhielt der Prälat von
Karlsruhe auf sein Gesuch um Aufhebung des Sequesters eine
Resolution, worin ihm erklärt ward, daß die Sache über den Besitz
des Klosters St.Peter nächstens werde entschieden werden, daß
dasselbe ohne Zweifel an Kurbaden fallen werde, wo sodann der
Kurfürst nach der bisher bewiesenen Gewogenheit gegen den Abt und
sein Stift alle billige Rücksicht werde eintreten lassen.
(Tagebuch zum 29. Januar 1806. Wie groß die Unsicherheit und
Verworrenheit war, zeigt die Mittheilung des Abtes Ignatius vom
10. Februar: „Ich erfuhr, daß der Malteser Minister Pfirdt von
München zurückgekommen sei und alle Versicherung gebracht habe,
daß nun die breisgauischen Stifte dem Großpriorat einverleibt
werden. Inzwischen wurde doch auf Befehl der badischen Commission
das Großpriorat vor wenigen Tagen in Besitz genommen. Man
versicherte jetzt, daß eine Deputation der Malteser an den
Kurfürsten zu Karlsruhe und eins an den König nach Stuttgart
abgegangen, um die Klöster zu requiriren und zum Besitz derselben
zugelassen zu werden. Jedermann glaubt nun, die Malteser würden
reussiren, von Bayern unterstützt, welches ohnehin vorzüglich von
Frankreich begünstigt wird. Zu gleicher Zeit erhielt General
Monard in Freiburg von seinem Gouvernement Vollmatt, daß er, als
Uebergabecommissar von Frankreich ernannt, den Breisgau übergeben
müßte. Dieser versammelte die Regierung und die badische
Commission, legte seine Vollmacht vor und erklärte, daß alles
Geschehene nichts gelte. Die badischen Commissarien kamen dadurch
in die größte Verlegenheit. Monard wollte anfangs die Wappen
wieder abnehmen lassen. Herr von Andlau allein persuadirte
denselben noch, daß er einstweilen alles als provisorisch möchte
gelten lassen.“ - Zu gleicher Zeit war von Erzherzog Ferdinand der
Präsident von Greiffeneck als Uebergabecommissar ernannt worden.)
Die Lage des Abtes war eine äußerst peinliche. „Die beiden Stifte
St.Blasien und St.Peter“, sagt er, „sind von Württemberg besetzt,
und ihre Gefälle sind in badischem Besitze; ungewiß, welchem Herrn
wir zukommen werden, können wir weder bei dem einen noch bei dem
andern etwas zu unserer Erhaltung unternehmen, ohne in Gefahr zu
kommen, bei dem einen oder andern anzustoßen. Bei dieser
Ungewißheit leidet alles - Ordnung, Oekonomie, Gesundheit. Zwar
sind die hiesigen Geistlichen meist bescheiden, und noch wird die
Ordnung fortgesetzt. Allein es ist doch alles gehemmt und gelähmt;
man muß nur zusehen und froh sein, daß es nicht schlimmer ist.Noch
schlechter geht's mit der Oekonomie; man weiß nicht, was man thun
oder lassen soll. Ebenso geht's in Sachen des Amtes und der
Unterthanen; man weiß nicht, wer Herr ist oder sein soll.“
Noch immer lag eine Abtheilung württembergischen Militärs in
St.Peter; erst am 20. Februar zog dieselbe ab. Am Mittag des 22.
Februar kam ein Commando Dragoner von Neustadt her in St.Peter an,
um die Linie zwischen Württemberg und Baden zu bestimmen und die
Württemberger zurückzutreiben. Am gleichen Tage noch kam der
Hofgerichtsdirector Stößer, der sich am Tage zuvor dem Abte
angemeldet hatte, mit drei Secretären, um die badische
Besitzunahme zu St.Peter zu vollziehen. Vor versammeltem Kapitel
erklärte der Commissar, daß er im Namen des Kurfürsten von Baden
Besitz ergreife und den Auftrag habe, das Kloster von nun an als
aufgelöst zu erklären, wobei es jedoch einstweilen bei der
bisherigen Administration zu verbleiben habe. Welche weitere
Verfügung der neue Landesherr zu treffen gedenke, sei ihm zur Zeit
nicht bekannt, doch habe er den Auftrag, zu versichern, daß die
Bewohner des Klosters auch im schlimmsten Falle mit den höchsten
Verfügungen würden zufrieden sein.
Abt Ignatius antwortete, daß er und seine Mitbrüder bei der
bisherigen zweifelhaften und kummervollen Lage es für ein Glück
halten werden, an den Stamm der Herzoge von Zähringen
zurückzufallen, von welchen das Stift vor mehr als 800 Jahren
seinen Ursprung genommen; sie freuten sich, die erhaltene Stiftung
verbessert zurückzugeben, sie hätten dieselbe durch so mancherlei
Drangsale, auch durch die letzten drückenden Zeiten erhalten,
stets bestrebt, ihrer Pflicht getreu die Absichten der Stifter zu
erfüllen, hätten ihre Treue gegen Fürst und Vaterland bewiesen und
seien gesinnt, dies ferner zu thun. Mit diesen Gesinnungen hofften
sie, des Schutzes des neuen Landesherrn sich werth zu machen. Dann
bat der Abt, dem Kurfürsten diese Gesinnungen darzulegen und das
Gotteshaus der Gnade desselben zu empfehlen. Der Commissar
versprach dies und bemerkte zugleich, daß trotz der vorläufigen
Auflösung die Erhaltung des Stiftes doch noch möglich wäre.
Alsdann versiegelte derselbe die Archive und die Bibliothek und
ließ sich den Katalog und das Repertorium über das Archiv
übergeben, um dieselben nach Karlsruhe zu verbringen.
„So war also“, schrieb der Abt schmerzerfüllt an demselben Abende
in sein Tagebuch, „durch eine kalte höfliche Erklärung des
Commissars des neuen Herzogs von Zähringen, des Stammfolgers der
alten Bertholde, gerade das älteste Denkmal der Zähringer
aufgelöst, die Ruhestätte der Bertholde gleichsam zerstört. -
Gott, Allmächtiger! Unergründlich sind deine Urtheile! Wir beten
an! - Dein Arm ist nicht abgekürtzt!“
Ehe der Commissar am folgenden Tage St.Peter verließ, verfaßte er
eine Instruction für den Beamten, welcher den Dienstrevers
unterschreiben mußte und von der Pflicht gegen Württemberg
losgezählt wurde. Diese Instruction ging dahin, die Administration
des Amtes im Namen Kurbadens zu führen, dessen Interessen zu
fördern und dem Untersuchungscommissar behilflich zu sein. Im
ganzen waren also die Jurisdiction und alle herrschaftlichen
Rechte dem Abte und dem Kloster abgenommen. „Württemberg that dies
höflicher.“ Der Commissar gab die Instruction dem Abte zu lesen;
dieser erklärte, er werde von Stunde an von allem, was das
Herrschaftliche betreffe, sich enthalten, auch sei er damit nicht
unzufrieden und begebe sich gerne einer Sache, die ihm nur Verdruß
gemacht habe.
Noch besprach sich der Prälat mit dem Commissar über die Stiftung
und Verfassung des Gotteshauses, besonders über den Unterricht,
der den Studirenden bisher ertheilt wurde; der Commissar ließ sich
die Schriften der Studenten zeigen; dann ersuchte er den Abt,
diese nach Karlsruhe an den Kurfürsten zu schicken, und
versicherte, daß er aus eigener Ueberzeugung in seinem Berichte
auf Erhaltung der Anstalt antragen werde, umsomehr, da es dem
Kurfürsten angenehm sein dürfte, die Stiftung seiner Vorfahren zu
erhalten !.
Bei seinem Weggange von St.Peter ließ der Commissar den
Regierungspraktikanten Weßel zur Aufnahme des Activ- und
Passivstandes, der Revenüen, der Vorräthe u. s. w. daselbst
zurück. Dasselbe Geschäft besorgte zu gleicher Zeit in Sölden und
St.Ulrich wie auch im St.Blasischen Priorat Oberried der Hofrath
Baumgärtner. „So wurde nun immer und immer in Besitz genommen, und
dies unter der Firma von Gerechtigkeit, von Reichsdeputations- und
Friedensschlüssen.“ Während aber Hofrath Baumgärtner in
freundlicher Weise seiner Aufgabe nachkam und dabei mehr nur
summarische Angaben verlangte, begann der Secretär Wetzel seine
Arbeit in St.Peter „wie ein rüstiger junger Held“; unfreundlich in
seinem Benehmen, zeigte er ein kleinliches, mißtrauisches Wesen,
das den Bewohnern des Gotteshauses manche bittere Stunde
bereitete.
Während einzelne Prälaten, wie die Aebte von Schuttern und
St.Märgen, der Säcularisation der klösterlichen Institute
theilnahmslos zusahen, waren Abt Ignatius von St.Peter und der
Fürstabt Berthold von St.Blasien mit allem Eifer bemüht, die ihnen
anvertrauten Gotteshäuser vor dem Untergang zu bewahren. Die
beiden Prälaten beschlossen, alsbald nach Karlsruhe zu reisen und
persönlich bei dem neuen Landesherrn ihre Gesuche vorzutragen.
Vorher noch besuchte Abt Ignatius mit dem Archivar von St.Blasien
den französischen General Clarke zu Freiburg, trug ihm seine
Angelegenheiten vor und ersuchte auch ihn um seine Intercession.
Der General erklärte, daß es für den Kurfürsten gewiß ein
wichtiger Grund zur Erhaltung der Abtei sein dürfte, daß dieselbe
von den Herzogen von Zähringen gestiftet sei und diese daselbst
begraben lägen; er versprach wiederholt, daß er hierwegen mit dem
französischen Minister sprechen wolle und auch Gelegenheit suchen
werde, dem Kaiser Napoleon die Sache zu unterbreiten.
Am 18. März traten der Fürstabt von St.Blasien und Prälat Ignatius
die Reise nach Karlsruhe an und trafen daselbst am 20. März ein.
Am folgenden Tage schon hatten sie bei dem Kurfürsten Karl
Friedrich Audienz; der Regent empfing die Prälaten auf die
freundlichste Weise, versicherte sie seiner Gnade und erwähnte
seiner eigenen Anwesenheit zu St.Peter. Als der Abt von St.Peter
der Herzoge von Zähringen als der Stifter seines Gotteshauses
gedachte und seine Freude darüber bezeigte, wieder an die Herzoge
von Zähringen zurückgekommen zu sein, äußerte der Kurfürst auch
seine eigene Zufriedenheit und Freude darüber, das Land seiner
ersten Stammherren wieder erhalten zu haben. Die Prälaten wurden
während ihres viertägigen Aufenthaltes in Karlsruhe zweimal zur
Tafel geladen, von mehreren Mitgliedern des kurfürlichen Hauses
empfangen und überreichten dem Regenten ihre Memoires. Am 27. März
trafen dieselben wieder in Freiburg ein.
Das Resultat dieser Reise faßt der Abt von St.Peter in die Worte
zusammen: „Unsere Reise war zwar nicht entscheidend, was wir auch
gar nicht erwarteten; doch ist dieselbe nicht zu bereuen, und es
scheint, daß sie gute Folgen haben dürfte. Fürs erste haben wir
eine heilige Pflicht erfüllt, für unsere Fortdauer alles zu thun,
was nützlich sein könnte. Dann haben wir doch einige Verhältnisse
und wichtige Personen kennen gelernt, mit denen es noch mehr zu
thun geben dürfte. Von dem Kurfürsten sind wir sehr gnädig
empfangen worden; er zeigte offenbar, daß er wünsche, den Breisgau
zufriedenzustellen, daß der Titel Herzog von Zähringen ihm sehr
angenehm sei, daß er überhaupt viele Rücksicht auf alles, was von
diesen Herzogen herkommt und auf sie Bezug hat, nehmen werde. -
Die Markgräfin-Wittwe, Mutter des Kurprinzen, ist eine edle,
wohldenkende Dame. Auch Prinz Friedrich und seine Gemahlin
scheinen gut gesinnt, haben aber dermalen keinen Einfluß. Mehr
Einfluß haben Prinz Ludwig und die Reichsgräfin von Hochberg,
zweite Gemahlin des Kurfürsten. Ueberhaupt ist der Ton des Hofes
und des Ministeriums ängstlich und ungewiß. Man fühlt die Ketten,
die man sich anlegen ließ, die Dependenz von Frankreich, die
Gewaltthätigkeit französischer Grundsätze; man weiß nicht, wohin
sie führen werden, und traut weder dem Frieden noch der Allianz.
Deswegen war die Hauptantwort, die wir erhielten, daß man nichts
bestimmen könne, weil man dermalen noch nicht wüßte, was man
endlich vom Breisgau und unter welchen Bedingungen man ihn
erhalten werde. Man fürchtet noch die Operationen der Malteser in
Rücksicht auf die Klöster, weil man die Dependenz von Frankreich
fühlt und sieht, daß alles durch Machtsprüche von dorther
geschieht.
Die Klostercommission waltete ihres Amtes in wenig
rücksichtsvoller Weise; am 3. April erhielt der Abt ein Schreiben,
worin demselben angezeigt wurde, daß beide Förster in kurbadische
Pflicht genommen werden sollten, und zwar durch den Beamten von
St.Peter; ferner, daß kein Holz mehr abgegeben werden solle ohne
schriftliche Anweisung des Beamten, und daß auch über das an das
Kloster abzugebende Bau- und Brennholz von dem Beamten ein
Protokoll zu führen sei. „So werden wir immer mehr unter die
Beamten gestellt; ohne Kenntniß der Sache wird verordnet, was der
Commission einfällt. Es besteht hier eine eigene Aufsicht über die
Waldungen; wenn der Pater Waldmeister angewiesen worden wäre, über
alles Rechnung zu geben, so wäre der nämliche Zweck erreicht
worden. Man setzt Mißtrauen in die Geistlichen und spielt die
Sachen den Beamten in die Hände, welche nie das Interesse für
Erhaltung der Waldungen haben, welches wir selbst haben.“ - Zu
gleicher Zeit wurde durch das Oberamt Emmendingen vom Kloster
St.Peter ein Beitrag eingefordert wegen der St.Peterschen Gefälle
im dortigen Gebiete, obgleich diese Gefälle im Sequester lagen und
gar nicht mehr an das Stift ausgefolgt wurden. Gegen Ende April
kam „eine neue erniedrigende Commissionsanordnung“ nach St.Peter.
Der Beamte wurde ermächtigt, auf Verlangen die Bibliothek und das
Archiv zu öffnen und die nôthigen Stücke gegen Quittung
verabfolgen zu lassen. „Also auch hier unter den Beamten gesetzt.“
Am 28. Mai kam, von der kurbadischen Commission abgesandt,
wiederum der Inventirungscommissar Wetzel mit einer offenen
Vollmacht in St.Peter an, ohne daß die Commission dem Abt eine
Anzeige gemacht oder ihrem Abgesandten auch nur ein Schreiben
mitgegeben hatte. Er ließ sich die Rechnungen vorlegen, nahm die
Landschaffneigefälle auf, untersuchte die herrschaftlichen und
grundherrlichen Revenüen, benahm sich aber bei alldem in einer
Weise, daß sich dem Abte die Vermuthung aufdrängte, es sei
demselben großes Mißtrauen zur Pflicht gemacht, und er habe den
Auftrag oder habe sich selbst in den Kopf gesetzt, alles
anzuwenden, um irgend eine Beschuldigung zu finden. Er verweilte
zu St.Peter bis zum 12. Juli. Doch war sein Benehmen dieses Mal im
ganzen bescheidener als bei seiner ersten Anwesenheit daselbst.
Indes war die Huldigung des Breisgaues an Kurbaden auf den
30. Juni 1806 angesagt worden. Am 28. Juni aber wurde dem Abt von
St.Peter ein Schreiben von der königlich württembergischen
Commission, signirt mit dem Cabinetssiegel, zugestellt, worin er
ermahnt wurde, nicht zu huldigen, sondern sich standhaft zu
widersetzen, widrigenfalls der abgelegte Eid als nicht geschehen
werde angesehen und er zur Verantwortung sollte gezogen werden.
Der Prälat sandte das Schreiben an die Hofcommission nach
Freiburg.
Die Huldigung an Kurbaden wurde in Freiburg am 30. Juni in
feierlicher Weise vollzogen. „Es war dies“, meinte Abt Speckle,
„der wichtigste Tag für Breisgau seit Jahrhunderten, der den
Breisgau nun gänzlich von dem alten Hause Oesterreich losriß, die
vom Kaiserhofe so lange respectirte Verfassung umstürtzte, ganz
Breisgau nun unter einen Herrn bringt, was freilich der Lage
angemessen ist. Möge nun die gütige Vorsehung, welche dies alles
herbeigeführt, machen, daß die Veränderung zum Besten des Landes,
der Religion und zum allgemeinen Frieden gedeichlich sei !“
In Württemberg wurde indes dem St.Peterschen Pfleger in Bissingen
auch die Rechnung abgenommen und die Besorgung der Zehnten der
geistlichen Verwaltung in Kirchheim übergeben. „So reißt nun
habsüchtige Gewalt an sich, was fromme Gottseligkeit zu heiligen
Zwecken gegeben hat. Die Besitzung ist viel älter als das Haus
Württemberg, ist unserem Stifte durch Friedensschlüsse garantirt.
Allein wenn Baden die Klöster aufhebt, so kann Württemberg auch
zugreifen.“
Am 24. Juli kam wieder eine kurbadische Commission zur
Untersuchung der Kloster-, Kameral- und Lehenwaldungen in das
Gotteshaus, und wie in St.Peter ging es auch in den andern
Klöstern : Commissionen folgten auf Commissionen, „zuerst kamen
die Besitznahmecommissare, dann folgten die Inventurcommissare,
dann die Organisirungscommissare, endlich Forstcommissare, und
durch all diese Commissionen ist noch wenig geschehen. Aus allen
bisherigen Verfügungen zeigt sich nichts weiter, als daß man von
den Klöstern den größtmöglichen Vortheil für die zerrütteten
Finanzen ziehen möchte. Um dies alles zu berechnen, werden immer
neue Unkosten gemacht“, und das Benehmen dieser Commissionen war
„mißtrauisch, schleichend und erniedrigend. Es ist auf allen
Seiten nur darum zu thun, mehr zu bekommen; von Rechts- und
Billigkeitsgrundsätzen ist keine Rede. Nicht nur Grund und Boden
und Gebäude will man, sondern auch den armseligen Vorrath, den man
mit so vieler Mühe und Sorge noch aus dem Schiffbruche, aus dem
zehnjährigen Kriege, gerettet hat. Wir werden sehr geringschätzig
behandelt, und überall, in allen Verordnungen sieht man
habsüchtige und ängstliche Furcht, ein Kloster möchte irgend einen
Groschen von seinem rechtlichen Eigenthume retten. Ungeachtet daß
es hieß, die Administration sei mir überlassen, so schreibt eben
doch die Commission vor, was sie will.“
Monate gingen dahin, und noch war der Abt in vollständiger
Ungewißheit über das künftige Schicksal seines Gotteshauses.
„Durch Marktleute“ erfuhr er, „daß St.Peter ein Priorat von
St.Blasien werden solle“. Erst am 31. Mai erhielt er die
zuverlässige Nachricht, daß dem Fürstabt von St.Blasien „als
Antwort auf die Vorstellung an den Kurfürsten von der Commission
rescribirt worden sei, daß das Stift St.Blasien auf eine den
Zeitumständen angemessene Art zur Zeit bestehen werde; gesagt
wurde dabei vom Commissar, daß St.Peter als eine Dependenz von
St.Blasien werde belassen werden“. Gleichzeitig aber hatte der
Inventirungscommissar den Auftrag, alle Geistlichen zu fragen, wie
sie künftig ihr Leben zuzubringen und zu beschließen wünschten.
Indes traf in Freiburg der kurbadische geheime Referendär Maler
ein, dem die Organisirung der breisgauischen Stifte übertragen
war. An ihn wandte sich nun Abt Ignatius und erklärte demselben,
„daß das Wesentliche eines klösterlichen Instituts darin bestehe,
daß man sich für einen Ort verbinde, unter selbstgewähltem Obern,
in einer Communität, wo man in der Jugend Unterricht, im thätigen
Alter Arbeit, im hohen Alter Verpflegung finde“. Commissar Maler,
in dem der Prälat „einen sehr bescheidenen, fühlenden, billig
denkenden Mann, der Einsicht in die Sache hat“, fand, konnte keine
bestimmte Antwort geben, sondern versicherte nur, daß der Abt und
die Seinigen von dem Landesfürsten großmüthig würden behandelt
werden.
Am 12. Juli 1806 schlossen 16 deutsche Fürsten den Rheinbund,
indem sie unter dem Protectorat Napoleons die volle Souveränität
in ihren Ländern mit erhöhter Würde behaupteten. Der Kurfürst Karl
Friedrich von Baden nahm den Titel eines Großherzogs an.
In den Monaten Juli und August wurde die Auflösung einer großen
Zahl klösterlicher Institute in den nunmehr großherzoglich
badischen Gebieten vollzogen.
Als der großherzogliche Commissar Maler im Monat August zur
provisorischen Organisation, nachdem er dasselbe Geschäft bereits
in den Klöstern Thennenbach, Schuttern und Wonnenthal vollendet
hatte, nach St.Märgen kam, traf der Abt von St.Peter mit ihm
daselbst zusammen. Der Commissar erklärte demselben, daß es die
Absicht des Großherzogs sei, zu St.Peter bei der Grabstätte seiner
Stammherren, der Herzoge von Zähringen, eine Anstalt zu erhalten,
welche auch dem großherzoglichen Hause Ehre mache; doch was und
wie dies geschehen könne, wisse man noch nicht. Der vom Abt
entwickelte Plan, das Kloster als Gymnasialanstalt bestehen zu
lassen, gefiel dem Commissar wohl, doch bedauerte er den übeln
Zustand der badischen Finanzen, die große Schuldenlast, welche der
Hof mit den neu erlangten Ländern zu übernehmen habe, wodurch
manche gute Absicht und manche sonst möglichen Anstalten gehindert
würden. Abt Ignatius aber meinte, wenn der Großherzog das Andenken
der Herzoge von Zähringen zu ehren die Absicht habe, so könne dies
nicht schöner und rühmlicher geschehen, als wenn die ganze
Stiftung erhalten und so der Wille der Stifter ferner respectirt
werde.
Die so lange dauernde Ungewißheit über das künftige Schicksal
hatte für den Abt viele Bitterkeiten im Gefolge. Während er im Mai
noch in sein Tagebuch schreiben konnte: „Wir machen hier fort so
lange und so gut wir können; es wird freilich hart, Oekonomie und
Ordnung zu erhalten, doch sind die Religiosen noch ziemlich ruhig
und verrichten ihre Geschäfte wie zuvor, nur muß manches übersehen
werden“ - klagt er im September: „Wir wissen zur Stunde nichts
über unser Schicksal, und diese Lage ist äußerst quälend; nun
gehen die Victualien zu Ende wie das Geld; alles fängt an zu
stocken, die Leute werden mißmuthig und nachlässig in allen
Verrichtungen. Die Disziplin lôst sich immer mehr auf, und es ist
nicht möglich, genau darauf zu halten.“ Einige Tage später
schreibt der Abt: „Noch verzögert sich von Woche zu Woche die
endliche Bestimmung unseres Schicksals; unsere Lage wird immer
bedenklicher; dabei leidet die Disciplin sehr. Die Bessern werden
mißmuthig, und die Schlechtern benutzen die Gelegenheit, da man
ohnehin in derlei Umständen eher etwas übersieht. Man ist nicht
beschäftigt und hat keine Lust, eine Arbeit vorzunehmen, da jeder
Tag die Auflösung des Klosters bringen kann. - Vater im Himmel,
dir ist unsere Lage bekannt; führe uns nach deinen heiligen
Absichten, damit von uns und durch uns dein Wille geschehe!“.
Bezüglich des Gotteshauses aber und der künftigen Gestaltung
desselben waren die Conventualen mit ihrem Abt der Anschauung,
daß, wenn nicht die ganze Stiftung im wesentlichen erhalten werde,
man lieber die Auflösung als ein neues Stückwerk sehe. Als im Juni
schon eine vorläufige Anfrage gestellt wurde, auf welche Art jeder
der Conventualen wünsche, sein Leben künftig zuzubringen und zu
beschließen, und was jeder als sein Privateigenthum anspreche und
aus welchem Grunde - da war die Antwort der Mönche wohl
verschieden, aber „die meisten zeigten, daß sie Männer und
Religiosen seien“. Das Wesentliche in den Antworten derselben ging
dahin, man wünsche, daß das Stift in seiner jetzigen Verfassung
für die Zukunft erhalten bleibe; wenn dies nicht möglich sei, so
hoffe man hinlängliche Versorgung; sie hätten kein Eigenthum, aber
alles Nöthige von der Stiftung; wer die Stiftung occupire, sei den
Unterhalt schuldig. - Am 31. Juli, dem Feste des hl. Ignatius,
weilte der Prälat zu St.Ulrich; die Mönche zu St.Peter aber hatten
zum Namensfeste ihres Abtes ein Singspiel mit dem Titel „Die
erklärte Einigkeit“ abgefaßt und sandten es demselben zu. „Es
rührte mich,“ schrieb der Abt am Abend in sein Tagebuch; „Gott
erhalte in allen die darin erklärte Gesinnung !“
Einige Wochen später stellte das Breisacher Decanat im Auftrage
des Konstanzer Ordinariates die Anfrage, welche Mitglieder des
Stiftes bereit seien, in die Seelsorge zu treten. Die einstimmige
Meinung der Kapitularen war, daß sie, ehe ihr Schicksal
entschieden sei, keine bestimmte Erklärung abgeben könnten. Bei
dieser Veranlassung sprach Pater Thaddäus „den Gedanken aus, daß
im Falle das Kloster sollte gänzlich aufgelöst werden, man sich
doch verbindlich machen könnte, wenn sich die Zeitumstände ändern
und das Kloster nach Jahren sollte hergestellt werden, sich wieder
zu sammeln, eine klösterliche Gemeinschaft zu bilden und die
Stiftung fortzusetzen, wozu alle ohne Ausnahme einstimmten“.
Am 4. October wurde von der Klostercommission an den Abt die
Anfrage gestellt, ob er einen für das Gymnasium in Freiburg
tauglichen Professor aus seinen Kapitularen abgeben könnte. Der
künftigen Lage des Klosters wurde hierbei keine Erwähnung gethan.
Auf die Zusage des Abtes wurde ihm die Antwort, daß er „möglichst
bald einen Professor aus dem Kloster senden möge, da dem
St.Peterschen Lehrinstitut eine Aenderung bevorstehe“. Der Prälat
bestimmte hierzu den Pater Benedikt Unger. Zu gleicher Zeit
erhielt der Abt ein Rescript, durch welches der Pater Placidus
Schick von St.Peter als Supplent der Dogmatik an die Universität
Freiburg begehrt wurde. Wenngleich der Prälat diesen Pater zum
Unterricht der Fratres gerne zu St.Peter behalten hätte, wollte er
sich doch nicht gerade dem vom Hofcommissar von Drais mit großem
Nachdruck gestellten Ersuchen widersetzen und gab seine
Zustimmung. Schon am 5. November mußte Pater Placidus seine neue
Stelle antreten.
Am 20. October hielt der Abt eine Cohortation im Kapitel „über die
gegenwärtigen Umstände, über die Auflösung des Klosters, was dabei
beruhigen könne und solle, welches die falschen Trostgründe wären,
über die Pflichten, auch wenn die Aufhebung wirklich erfolgen
sollte“. Und sie sollte bald erfolgen.
Die Auflösung der Abtei
St.Peter.
Als der Prälat am 28. October nach Freiburg kam, wurde ihm
daselbst von Commissar Maler eröffnet, daß die endgiltige
Resolution über St.Peter und St.Blasien nun bestimmt gegeben sei:
weil die Vereinigung beider Stifte durch Umwandlung des Klosters
St.Peter in ein von St.Blasien abhängiges Hospitium nicht angenehm
sei und die Umstände nicht mehreres gestatteten, so seien beide
nun als aufgelöst anzusehen.
Der Commissar fügte hinzu, daß er nach 14 Tagen in St.Peter
eintreffen werde.
„So ward also“, schreibt der Abt am 28. October, „bei
Wiederherstellung des Namens der Herzoge von Zähringen das älteste
Denkmal derselben im Breisgau vernichtet.“
Es waren zwanzig traurige Tage für Abt Ignatius und sein
Gotteshaus, die zwischen der Ankündigung der Aufhebung des Stiftes
St.Peter und der Ausführung derselben verflossen. „Indem wir der
Verurtheilung anderer aus der Ferne zusehen müssen, ohne etwas
Belehrendes und Tröstendes zu sehen, naht auch der Anfang des
Trauerspieles mit uns heran.“ Am 18. November erhielt der Prälat
von Commissar Maler, der sich auch hierbei „wie in allem
bescheiden und theilnehmend“ zeigte, ein Schreiben, worin derselbe
seine Ankunft auf den zwanzigsten ansagte. Am 19. November rief
der Abt die Kapitularen noch einmal zusammen, eröffnete ihnen den
Inhalt des obenerwähnten Schreibens und legte ihnen ans Herz, bei
diesem so wichtigen Zeitpunkte Gott eifrig um Licht und Leitung zu
bitten, damit, wenn für die Erhaltung des Stiftes nichts mehr
gethan werden könne, für die Einzelnen doch möglichst gesorgt
werde. Dann ermahnte er, den Frieden und die Einigkeit zu
bewahren, wie sie es ja bisher rühmlich gethan hätten, und bat,
wenn nun das Band sollte aufgelöst werden, daß sodann auch in
Zukunft jeder auf dem Platze, worauf er zu stehen kommen werde,
seine Pflicht getreu erfülle und der Welt ein gutes Beispiel gebe.
Am 20. November las der Abt die heilige Messe pro quacunque
necessitate, welcher alle anwohnten, „und hiermit empfahlen wir
unsere traurige Lage der allwaltenden Vorsehung Gottes, ohne
dessen Wissen und Zulassung auch diese traurige Stunde nicht
kommen konnte“. Gegen Mittag traf der Commissar Maler in St.Peter
ein. Am folgenden Tage, den 21. November 1806, wurde dem
versammelten Kapitel die höchste Entschließung der gänzlichen
Auflösung der Benediktinerabtei St.Peter vorgetragen.
Dem Abt und den Conventualen wurden vom Commissar die gewöhnlichen
Zusicherungen gegeben und auch den Fratres und den Novizen
Unterstützungen versprochen.
An den folgenden Tagen wurde die Revision der Inventarien
vorgenommen sowie die Schätzung der Einkünfte und des Vermögens.
Die Bibliothek fand der Commissar so wohl versehen, daß er sie der
St.Blasischen vorzog; aus derselben nahm er einige wenige
Manuscripte und aus dem Archiv die auf Konchylien geschnittenen
Kaiserköpfe zu sich, um dieselben nach Karlsruhe zu schicken.
In ausführlicher Weise wurde zwischen dem Commissar und dem Abt
der von letzterem entworfene Plan über die Ausstattung und
Verwaltung der Pfarrei St.Peter besprochen.
Der Antrag des Abtes ging einmal auf die Fundirung der Pfarrei mit
zwei Vicaren und zwei gestifteten Beneficiaten, von welch letztern
der erste als Chorregent und Musikinstructor, der zweite als
Schulkatechet und Custos anzustellen wäre, sodann auf Errichtung
eines Collegiums von Hilfspriestern zur Aushilfe in den mühsamen
Schwarzwaldpfarreien. Dieser Entwurf fand den Beifall des
Commissars, wie auch jener über die Ausstattung der Geistlichen,
denen die in ihren Zimmern befindlichen Gegenstände überlassen
wurden. Der Commissar fand die Vorschläge des Abtes bescheiden und
billigte alles, was dieser angab.
Bezüglich der Conventualen, die in die Seelsorge einzutreten
beabsichtigten, legte der Prälat die Wünsche der Einzelnen dem
Commissar vor, der bereitwillig das möglichste Entgegenkommen
versprach. Die Pensionen der übrigen konnten jetzt noch nicht
festgesetzt werden, wurden aber in bestimmtester Weise
versprochen.
Das Grundvermögen von St.Peter betrug nach dem Inventar, jedoch
Zähringen, St.Ulrich, Geiersnest und Sölden nicht inbegriffen,
1.232.474 Gulden; die Fahrnisse ohne die Kirchengeräthe,
Bibliothek, Naturaliencabinet und Gemälde waren zu 16.598 Gulden
angeschlagen; die jährlichen Einkünfte beliefen sich auf 38.749
Gulden.
Am 26. November reiste der großherzogliche Commissar von St.Peter
ab. „Ueber das ganze traurige, entsetzliche Ereigniß“, schrieb der
Abt an diesem Tage, „muß ich vor allem der gütigen Vorsehung
danken, daß die Sache noch besser, als ich und andere erwarten
konnten, abgelaufen. Herr Commissar Maler zeichnete sich durch
Humanität, Billigkeit, Bescheidenheit und Mitgefühl aus. Er
billigte gleich im Anfang den Hauptplan, den ich ihm vorschlug,
ganz besonders den Antrag auf Errichtung eines Collegiums von
Hilfspriestern für die Pfarreien auf dem Walde, und zeigte sich in
der Folge zu allem geneigt, nahm jeden Vorschlag, jeden Antrag von
mir an. Er eröffnete mir selbst, daß es ihm in andern Klöstern
hinderlich ergangen, weinte beinahe mit mir, als ich ihm beim
Beschlusse meine innigste Danksagung machte, und versicherte, daß
bei dem traurigen Geschäfte es für ihn Satisfaction und Trost sei,
wenn er irgend die Sache zu einiger Zufriedenheit schlichten und
das traurige Los einigermaßen erträglich machen könne. Die
hiesigen Geistlichen betrugen sich ohne Ausnahme auf eine würdige
Art und behaupteten auch bei dieser Epoche die gute Meinung, worin
unser Stift bisher gestanden - alles ging ganz friedlich. Alle
setzten Zutrauen auf mich, eröffneten mir ihre Gesinnungen und
Wünsche, und die Sachen konnten so eingeleitet werden, daß fast
jeder nach seinem Wunsche, gewiß nach Talent und Fähigkeit placirt
werden konnte. Ich hatte freilich den stillen Wunsch, daß mehrere
freiwillig hier bleiben möchten; allein ich konnte dazu weder
ermahnen, noch ausdrücklich rathen, sondern suchte selbst jedem
Freiheit zu lassen.“
Am folgenden Tage versammelte der Prälat die Conventualen ins
Kapitel, dankte ihnen für ihr würdiges Betragen und ermahnte sie,
ferner ihrem Berufe, ihrer Pflicht treu zu bleiben und in der
Liebe und Einigkeit zu verharren. Auch die Mönche sprachen alle
ihrem Abt den Dank aus für seine Liebe und seine Mühen. „Und so
war auch diese traurigste Epoche aus allen, welche gerade auf die
Tage meiner Election fiel, doch nicht ohne Trost, und der Herr,
cum iratus esset nobis, misericordiae recordatus est.“
Den Gefühlen, welche die Seele des edlen Prälaten in diesen Tagen
bewegten, gab derselbe Ausdruck mit den Worten:
«Meine Empfindungen bei der ganzen Katastrophe kann ich nicht
ausdrücken. Halb betäubt war mir Herz und Kopf, voll und leer. Im
Geschäfte vergaß ich mich, - vergaß, was vorging, - und Gott
leitete. Wenn mir auch hie und da etwas empfindlich war, so
überging ich's, um Frieden zu erhalten. Aber nach allem dem ist
nun doch nach 713 Jahren die Stiftung der Bertholde von Zähringen
aufgelöst, aufgelöst bei Wiederherstellung des Titels der Herzoge
von Zähringen, durch den noch einzigen übrigen Sprossen der
Zähringer, Karl Friedrich, Markgraf von Baden, durch den Begründer
des zähringischen Hauses, aufgelöst nach ausgestandenen Drangsalen
eines mehr als zehnjährigen Krieges, nach dem harten Kampfe mit
den Maltesern, nach endlich ertriumphirter guter Aussicht unter
Ferdinand von Oesterreich, da die Oekonomie wieder konnte
eingerichtet werden, wieder in bessern Stand kam, die Disciplin
freilich nicht mehr die alte war, doch noch gehandhabt wurde, da
auch die Studien wieder anfingen lebhafter zu werden, da wir
hoffnungsvolle Zöglinge hatten und noch mehrere bereit waren,
einzutreten, - aufgelöst ohne Aussicht, ohne Hoffnung einer
künftigen gänzlichen Wiederherstellung; wird nur noch etwas zum
Andenken gerettet! - Herr und Gott ! Allmächtiger, du bist
gerecht, weise und gnädig, und unerforschlich sind deine Gerichte.
Wir können nichts als anbeten deine Rathschlüsse. Leite alles zu
deiner Ehre und laß uns erfüllen deinen heiligen Willen. Verzeihe
uns nach deiner Barmherzigkeit, wenn wir diese Zerstörung
verschuldet, veranlaßt haben ! Erbarmer ! erbarme dich unser und
gedenke deiner Versammlung, der Stiftung, welche dein war, zu
deiner Ehre errichtet worden. Auch künftig werde dein Name
geheiligt an diesem Orte !“
Abt Ignatius begann alsbald mit der Klostercommission über die
Versorgung der Geistlichen, der Fratres und Novizen zu
unterhandeln. Für die letztern wurde zur Fortsetzung ihrer Studien
durch den Abt Vorsorge für Wohnungen und Kosthäuser in Freiburg
getroffen. Mehrere der Conventualen, die der Prälat für die
Pfarreien, die zum Kloster gehörten, bestimmt hatte, verließen
alsbald nach der Aufhebung das Gotteshaus, einige waren in
Freiburg als Professoren angestellt, und zwei von jenen, die in
das Privatleben sich zurückzuziehen gedachten, wünschten dies bald
zur Ausführung zu bringen. So konnte Abt Ignatius schon am 7.
December schreiben : „Mit jedem Tage fängt's an trauriger zu
werden; wie bei einem Sterbenden verlieren sich nach und nach die
Kräfte, das ist die Zahl, Thätigkeit und klösterliche Ordnung;
obwohl sich im übrigen die Geistlichen bescheiden betragen, so
lähmt doch die nahe gänzliche Auflösung allen Muth, oder spannt
auch bei einem oder andern die Erwartung oder Sehnsucht.“ - Bald
aber klagt er, daß alle nur an sich denken, sich sehnen, auf ihre
neuen Stellen zu kommen, und wenig Gemeinsinn mehr bethätigen;
doch sagte er sich nachher selbst auch, daß gerade in St.Peter, wo
die klösterliche Disciplin im allgemeinen gut war, durch die lange
Zögerung die Unordnung fast nothwendig allmählich herbeigeführt
wurde.
Schon am 30. November 1806 mußte das feierliche, mit Gesang
verbundene Chorgebet aufhören; der Prälat setzte eine neue Ordnung
fest, wonach ohne Anstrengung der Stimme nur gebetet wurde. Als um
die Mitte December nur noch acht Priester da waren, bemerkte der
Abt, daß diese Art des gemeinschaftlichen Gebetes denselben nicht
mehr angenehm sei; doch wünschte er, daß das canonische Gebet in
der Kirche fortgesetzt werde bis Neujahr. Alle, mit Ausnahme eines
einzigen, stimmten zu. „Und so wird das öffentliche Gebet, solange
dies noch möglich ist, fortgesetzt. Wer kann wissen, ob's nicht
einst wieder in vollen Chören ertönt !“
Aber als Weihnachten gekommen, die traurigste, die je in St.Peter
gefeiert wurde, und der vom Abt bestimmte Zeitpunkt nahte,
wünschten die noch anwesenden Geistlichen, daß die Mette am Abend
nicht mehr gemeinsam in der Kirche stattfinden sollte, Dies that
dem Abt überaus wehe, und es war ihm „dieser neue traurige Schritt
zur Auflösung desto empfindlicher, da es doch Mangel an Wollen
war“.
Von der Klostercommission erhielt der Prälat am 9. December eine
vorläufige Resolution über das Aufhebungsgeschäft des Stiftes,
vermöge welcher die Communität mit Weihnachten aufhören sollte.
Dann folgte ein Rescript, das eine Anzeige forderte über Zahl,
Gewicht, Entbehrlichkeit der Glocken zu St.Peter und der Orgel auf
dem untern Chor der Kirche. In einem vom 29. December datirten
Schreiben wurde verlangt, daß die gemalten Glasscheiben aus dem
Cabinete, die Broncées - kleine alte Götzenbilder - wohlverpackt
nach Karlsruhe gesandt werden sollten, und zwei Tage später kam
ein neues Rescript, vermöge dessen auf Geheimen Raths-Befehl alle
in dem Katalog bezeichneten Bücher, etwa ein Drittel der ganzen
Bibliothek, nach Karlsruhe abzuliefern waren. Eine weitere
Resolution der Commission verlangte dann die Ablieferung von
Kirchenpretiosen, mehrerer Kelche, eines silbernen Tellers, der
silbernen Meßkännchen, Schiffchen u. s. w. Am 12. Januar 1807
wurde von der Commission an den Abt das Ersuchen gerichtet, die
kostbarern Pontificalgewänder nach Karlsruhe zur höchsten
Disposition einzuschicken, ferner alle Archivalien, nach
Absonderung der zum laufenden Geschäftsgange und zu den
Gefällverwaltungen nothwendigen, nach Karlsruhe abzugeben. Den
Klosterdienstboten war nach der Bestimmung der Commission auf
Neujahr der Dienst zu künden; dieselben klagten und jammerten und
wußten nicht, wo sie in Zukunft leben sollten, zumal jene, die
schon bejahrt waren; dem Abt ging dies sehr zu Herzen. „Ich weiß
nicht zu helfen, nicht zu antworten, nicht zu rathen“, schreibt
er.
Am 5. Januar 1807 mußte der Wächter verkünden, daß künftig an der
Klosterpforte kein Almosen mehr gegeben werde .
Die letzten Conventualen von
St.Peter.
Schnell vollzog sich die Auflösung der Familie des hl. Petrus.
Durch die lange Zögerung mißmuthig, wünschten mehrere der Mönche
in kürzester Frist zu einer neuen, bestimmten Thätigkeit zu
gelangen, ohne daß es möglich war, dies alsbald zu erreichen;
andere waren unentschlossen, wo sie künftig ihr Leben zubringen
wollten. Eine eigentliche Gemeinschaft konnte, nachdem einmal der
klösterliche Verband gelöst war, nicht mehr festgehalten werden.
Viele Monate hindurch blieb alles in Unbestimmtheit, insbesondere
ward über die Pensionen der Mönche, die nicht in die Seelsorge
eintraten, lange Zeit nichts festgesetzt. Erst im August 1807
wurde dem Abt mitgetheilt, daß ihm eine Pension von jährlich 3500,
jedem der Geistlichen eine solche von 500 Gulden bestimmt worden
sei. Für die beiden Patres Karlmann und Landolin wurde die Pension
der württembergischen Regierung zugewiesen; da dieselben aber der
Anforderung, in Württemberg die Pension zu verzehren, nicht
nachkommen wollten, wurden ihnen Abzüge an derselben gemacht.
Während manche Klostergeistliche, nachdem sie der Regel und
Ordnung ihrer Häuser enthoben waren, alsbald ihr Ordenskleid
ablegten, bisweilen ein ihrem frühern Stande wenig entsprehendes
Leben führten und, wie Abt Speckle sagt, „nun der Welt ihren
Leichtsinn, oder milder gesprochen, ihre Unerfahrenheit,
vielleicht wahrer, den Mangel an gründlicher Tugend darstellten“,
konnte der Prälat den ehemaligen Conventualen von St.Peter, mit
ganz geringer Ausnahme, das Zeugniß geben, daß sich dieselben auf
ihren neuen Stellen würdig betrugen und ihrem Berufe mit Treue und
Eifer oblagen.
Bei der Aufhebung des Klosters war der Personalstand desselben
folgender :
I. Kapitusaren:
P. Gregor Buchegger, der letzte Prior des Gotteshauses,
geboren zu Singen im Hegau im Jahre 1753, hatte am 2. Juni 1776
Profeß abgelegt und war am 5. October 1777 Priester geworden.
Nachdem er die Seelsorge in St.Ulrich und in Waldau verwaltet,
wurde er von Abt Ignatius zum Prior ernannt. Nach der Aufhebung
des Stiftes war er Pfarrer zu St.Ulrich und starb als solcher am
14. September 1808.
P. Landolin Bieheler, geboren zu Friesenheim am 2. April
1757, machte seine Studien in Offenburg und im Kloster Gengenbach,
legte am 26. April 1778 in St.Peter Profeß ab und empfing am 27.
April 1782 die Priesterweihe. Von Abt Ignatius zu seinem
Nachfolger in Bissingen ernannt, führte er die Verwaltung der
Klostergüter daselbst bis zu der im September 1806 erfolgten
Wegnahme derselben durch die württembergische Regierung. In sein
Kloster zurückgekehrt, wurde Pater Landolin vom Abt zum Subprior
ernannt. Gegen den Willen des Prälaten verließ er schon am 14.
December 1806 das Gotteshaus, um in seiner Heimat als Pensionär zu
leben. Doch blieb er mit dem Abt in stetem Briefwechsel,
versicherte denselben seiner Treue und Anhänglichkeit und erklärte
sich bereit, auf jeden Ruf zu erscheinen. Pater Landolin leistete
vielfache Aushilfe in der Seelsorge; er starb in Friesenheim am 7.
Januar 1839, 82 Jahre alt.
P. Othmar Brogli, geboren zu Säckingen am 16. November
1755, machte seine Studien in St.Blasien, legte am 17. November
1776 in St.Peter Profeß ab und wurde am 18. December 1779
Priester. Nachdem er drei Jahre Lehrer der niedern Schulen im
Kloster gewesen und neun Jahre die Seelsorge in Waldau versehen,
wurde er 1799 Pfarrer in Eschbach und verwaltete diese Pfarrei
auch nach der Auflösung des Klosters bis zu seinem Tode am 21.
Februar 1821. Pater Othmar war ein sehr eifriger und gegen die
Armen überaus wohlthätiger Seelsorger, der die Liebe zu seiner
Gemeinde besonders in den Epidemien des Jahres 1814 bethätigte.
Sein Testament faßte er in die Worte: „Ich setze zu meinen Erben
ein die Armen und kirchlichen Anstalten; ich ernenne den Herrn
Prälaten Ignatius von St.Peter, dies nach Gewissen und ganz frei
zu vollziehen.“ (Menologium zum 21. Februar. Diöc..Arch. XII, 251:
„Die Stiftungen dieses würdigen Priesters sind : a) Den Gemeinden
Eschbach und Stegen 400 Gulden; die Hälfte zur Kleidung armer
Schulkinder, die andere Hälfte zur Unterstützung armer
Dienstboten. b) Der Gemeinde Eschbach eine Wiese, geschätzt zu
1000 Gulden, zur Beförderung des Kirchengesangs und
gottesdienstlicher Feierlichkeiten. e) Der Schule zu Eschbach 100
Gulden. d) Dem Spital zu Säckingen 470 Gulden. e) Der
Pfarrgemeinde St.Peter zur Unterstützung armer Dienstboten 800
Gulden. f) Dem Schulfonds zu St.Ulrich für Winterkleidungsstücke
armer Schulkinder 100 Gulden, und g) für die Schule daselbst 100
Gulden. h) Der Gemeinde Sölden 100 Gulden. i) Der Schule zu Waldau
100 Gulden. Zusammen 2670 Gulden.“)
P. Bernhard Burg, geboren zu Rastatt am 11. Februar 1770,
legte in St.Peter Profeß ab am 21. Februar 1791 und empfing am
Allerheiligenfest 1796 die Priesterweihe. Nach Aufhebung des
Klosters eröffnete er dem Abt seinen Wunsch, eine in der Nähe
seiner Heimat gelegene Pfarrei zu erhalten; der Prälat empfahl ihn
der Klostercommission. Pater Bernhard wurde 1807 Vicar in Rastatt,
erhielt im Mai 1815 die Pfarrei Wintersdorf, war vom October 1820
bis Februar 1823 Pfarrer in Durbach und starb als Pfarrer zu
Lautenbah im Renchthal am 8. September 1826,
P. Petrus Daum, geboren zu Uetzingen in Franken am 19. März
1751, legte Profeß ab am 2. Juni 1776, wurde Priester am 28.
September 1777; im Kloster begleitete er die Stelle des
Chorregenten und ertheilte den Unterricht in der Musik am
Stiftsgymnasium. Nach 1806 lebte er zuerst n St.Ulrich, dann in
Staufen und starb daselbst am 8, Januar 1821.
P. Anselm Dörflinger von Thiengen, geboren am 31. October
1742, machte seine Studien in St.Peter, legte am 22. August 1762
Profeß ab und wurde am 22. September 1767 Priester. Mit seinem
Mitbruder Thaddäus Rinderle wurde er auf die Universität Salzburg
geschickt, um sich in der Mathematik auszubilden. Im Kloster
lehrte er Theologie und Philosophie, war Adiunctus cancellariae
und Prior bis 1797, Hierauf pastorirte er sechs Jahre die Pfarrei
Bollschweil und kurze Zeit Sölden. Nach 1806 lebte er
zurückgezogen in Bollschweil und starb daselbst am 19. September
1811. (Tagebuch zum 21. September 1811: „Pater Anselm machte
einige Vermächtnisse für die Kirche und für die Armen in
Bollschweil. Er war daselbst allgemein beliebt und erbaute die
ganze Gegend durch Frömmigkeit und untadelhaften Lebenswandel.“)
P. Paul Hendinger von Geroldschofen in Franken, geboren am
26. März 1737, legte Profeß ab am 14, November 1756 und wurde
Priester 1760; er verwaltete die Seelsorge zu St.Ulrich, war dann
über 30 Jahre Pfarrvicar und Propst zu Sölden und lebte nach der
Aufhebung des Klosters zu Freiburg bis zu seinem Tode am 19.
Januar 1811. (Tagebuch zum 19. und 21. Januar 1811: „Pater Paul,
ein guter, stiller Mann, gegen 40 Jahre auf Exposituren, über 30
Jahre zu Sölden, seit der Auflösung des Klosters in Freiburg, von
allen Nachbarn geliebt und geachtet, trug stets noch sein
Ordenskleid und ward auch in demselben begraben, wie er es im
Testament verlangt hatte,“)
P. Karlmaun Lang von Oberessendorf in Schwaben, geboren am
26. Januar 1757, legte in St.Peter am 26. April 1778 Profeß ab und
empfing die Priesterweihe am 22. April 1781; im Kloster war er
Großkeller und Professor der Philosophie und lebte nach 1806 zu
Freiburg und einige Zeit zu Heidelberg, wohin er zur Ordnung der
Universitätsbibliothek berufen worden war. Er ist der Fortsetzer
des von Pater Gregor Baumeister verfaßten Memoriale duplex
monachorum, in das er die kurzen Biographien der von 1755 bis 1820
verstorbenen Religiosen von St.Peter eintrug, Er starb zu Freiburg
am 26. December 1821 (Tagebuch zum 18. April und 19. September
1807, 9. Januar und 21. Juli 1808, 23. Mai und 28. September 1810,
20. November 1811, 28. October 1817. Monast.S. Petri Formae vet.
(Zusätze von Abt Speckles Hand). - Pater Karlmann Lang war der
erste, der eine Beschreibung und Geschichte des Freiburger
Münsters entwarf; ihm war 1814 das nöthige Actenmaterial aus dem
Stadtarchiv mitgetheilt worden. Die Collectanea überließ er an
Heinrich Schreiber, welcher 1820 sein erstes Münsterbüchlein
publicirte. Vgl. Diöc.-Arch. XV, 271, Note, und XX, 115.)
P. Beda Litschgi von Endingen, geboren am 5. November 1748,
legte Profeß ab am 28. October 1767 und wurde Priester am 27.
September 1772. Zehn Jahre war Pater Beda als Professor der
Humaniora am Klostergymnasium thätig, vier Jahre begleitete er das
Amt des Priors und wurde dann 1786 Pfarrvicar zu St.Ulrich. Seit
1791 Professor und Präfect des Gymnasiums zu Freiburg, blieb er in
dieser Stellung bis 1811; dann lebte er daselbst als Pensionär bis
zu seinem Tode am 12. November 1819. Pater Beda war der Verfasser
mehrerer Singspiele.
P. Karl Martini von Freiburg, geboren am 3. April 1754,
legte am 3. Mai 1775 Profeß ab und wurde Priester am 1. Juni 1777;
derselbe war Moderator der Lateinschule, dann viele Jahre hindurch
Schaffner des Klosters. Nach 1806 zog er nach Freiburg und
verwaltete den Kirchenfonds der St.Martinspfarrei bis zu seinem
Tode am 23. November 1816. Pater Karl Martini machte Stiftungen in
den Armenfonds Freiburg und für die Schulen zu St.Peter, St.Ulrich
und Sölden. (Tagebuch zum 23. November 1816: „Pater Karl war einer
der vertrautesten Mitbrüder unseres Klosters, ein gerader,
redlicher, gutgesinnter, unermüdeter Mann, ein wohlthätiger
Menschenfreund und Mitbruder. Mir war er noch mehr - alter
Schulfreund, Ursache, daß ich ins Kloster ging, und nach meiner
Erwählung mein unwandelbarer, redlicher Freund.“ Vgl. Denkmal für
Pater Karl Martini, ehemaligen Kapitularen des Benediktinerstifts
St.Peter, von Dr. Biechele, Freiburg 1816. Diese Leichenrede
übergab Abt Speke dem Druck.)
P. Basilius Meggle von Stühlingen, geboren am 4. Juli 1754,
besuchte die Lateinschulen zu Konstanz und Villingen und die
Hochschule zu Freiburg, wo er im Jahre 1777 zum Magister der
Philosophie promovirt wurde. Am 18. October 1778 legte er Profeß
ab und erhielt am 18, September 1779 die Priesterweihe. Zur Zeit
der Aufhebung des Klosters war er Prior zu St.Ulrich. Bis 1817
lebte er zu St.Peter, hierauf abwechselnd in Freiburg und Triberg
und zuletzt im Kloster Rheinau. Pater Basilius besaß ein
hervorragendes dichterisches Talent, dessen poetische Erzeugnisse
nicht nur der gewandten Latinität halber, sondern auch wegen ihres
trefflichen Sinnes Beachtung verdienen. Dieselben bilden eine
Chronik in Versen, deren reicher Inhalt die Geschicke des
Breisgaues und Deutschlands von 1796 bis 1828 umfaßt; all die
ereignißvollen Tage, welche Pater Meggle seit dem Ausbruch der
französischen Revolution bis zu seinem Tode erleben mußte,
spiegeln sich in seinen Gedichten lebhaft ab, so daß denselben ein
zeitgeschichtlicher Werth zuerkannt werden muß. Im Drucke
erschienen von Basilius Meggle zwei Bücher Epigrammate und vier
Bücher Gedichte, außerdem noch eine große Zahl von Elegien. - In
seinen letzten Lebensjahren war der Dichter von schmerzlichen
Leiden schwer heimgesucht; gleichwohl war er gerade jetzt an
Gedichten fruchtbarer als je. Er starb als Gast des Stiftes
Rheinau in dessen Statthalterei Mammern am Untersee am 30. Januar
1830.
P. Thaddäus Rinderle, geboren zu Staufen am 3. Februar
1748, legte in St.Peter Profeß ab am 28. October 1767 und empfing
die Priesterweihe am 27. September 1772. Von Abt Philipp Jakob zur
Ausbildung in der Mathematik an die Universität Salzburg
geschickt, widmete er sich ganz den mathematischen und
naturwissenschaftlichen Studien. Ins Kloster zurückgekehrt,
zeichnete er sich auf diesem Gebiete durch mehrere treffliche
Erfindungen, z. B. optischer und mechanischer Instrumente, eines
Bohrgeschirres und mehrerer Rechnungs- und Nivellirungsmaschinen,
aus. Pater Thaddäus verfertigte mit Pater Landolin zwei mächtige
Globen, welche auf der Universitätsbibliothek zu Freiburg
aufgestellt sind, ebenso eine astronomisch-geographische Uhr,
welche alle Jahrestage durch Drehung einer nördlichen
Himmelsscheibe anzeigt und deren Construction viel zur Hebung der
Uhrenfabrikation beitrug, wie er überhaupt auf die Förderung der
schwarzwäldischen Uhrenindustrie einen sehr wohlthätigen Einfluß
übte: „An den verschiedensten Punkten sehen wir ihn eingreifen, er
berechnete die feinern Uhrwerke, er förderte die Technik des
Uhrenglockengusses und suchte die Metallgießer noch auf weitern
Instrumentenbau zu lenken.“ In Anerkennung seiner großen
Verdienste und wissenschaftlichen Leistungen ernannte die
philosophische Facultät im Jahre 1788 den Pater Thaddäus Rinderle
zum Professor der angewandten Mathematik an der Freiburger
Hochschule. Als solcher war er thätig bis zum Jahre 1820. Dann
trat er in den Ruhestand und starb zu Freiburg, 76 Jahre alt, am
7. October 1824.
P. Clemens Rösler von Neuenburg, geboren den 25. März 1759,
legte Profeß ab am 15. October 1780 und wurde Priester am 27.
April 1783. Derselbe verwaltete mehrere Jahre die Seelsorge zu
St.Ulrich und wurde nach der Aufhebung des Klosters Pfarrer zu
Sölden; daselbst starb er, 83 Jahre alt, am 13. October 1841.
P. Ulrich Rombach von St.Peter, geboren am 23. September
1783, legte am 26. November 1804 Profeß ab; Priester geworden am
15. Juni 1806, wurde er im November 1806 erster Vicar in St.Peter,
im April 1815 Pfarrer in Waldau und starb daselbst, erst 36 Jahre
alt, am 14. März 1820
P. Placidus Schick von Muggensturm bei Rastatt, geboren am
12. Januar 1770, legte Profeß ab am 20. Februar 1791, machte seine
theologischen Studien zu Freiburg und wurde am 1. November 1796
Priester. Nach seiner Priesterweihe blieb er noch ein Jahr in
Freiburg, um Kirchenrecht zu studiren. In das Kloster
zurückgekehrt, lehrte er Theologie, Rhetorik und Poesie am
Klostergymnasium, war Bibliothekar und Pfarrcooperator, in
welch letzterer Stellung er sich besonders der Volksschule
in St.Peter annahm. Vom Spätjahr 1806 bis Frühjahr 1807 war er
Supplent der Dogmatik an der Universität in Freiburg und wurde
dann, nach dem Wunsche des Abtes, Pfarrrector zu St.Peter. Pater
Placidus war ein gelehrter Mann und eifriger Seelsorger, aber
allzusehr den Neuerungen zugethan. Er starb zu St.Peter am 18.
Januar 1814 als Opfer seines Berufes am Typhus, den er im
Militärspital, das damals in St, Peter sich befand, geerbt hatte.
Der Volksschule zu St.Peter vermachte er 800 Gulden und ebensoviel
den Armen der Pfarrei St.Peter,
P. Ignatius Schmidle von St.Peter, geboren am 7. Januar
1780, legte Profeß ab am 16. Januar 1801 und wurde Priester am 21.
März 1803. Im Jahre 1806 wurde Pater Ignatius zweiter Beneficiat
und Custos zu St.Peter, im Juli 1809 Pfarrer in St.Ulrich und 1831
Pfarrer in Wettelbrunn (A. Staufen); daselbst starb er am 15.
April 1853, An diese drei Orte seiner seelsorgerlichen Thätigkeit
machte er Armenfonds und Anniversarstiftungen.
P. Joseph Sevin von Hattenheim im Elsaß, geboren am 20.
Februar 1768, legte Profeß ab am 20. Februar 1791 und wurde
Priester am 30. October 1796. Seit October 1797 war Pater Joseph
am Gymnasium zu Konstanz und nachher in Freiburg Professor der
Grammatik und Poesie, an letzterem Orte seit 1806 Lehrer der
französischen Sprache. Erst 41 Jahre alt, starb er zu Freiburg am
28. Juli 1809 .
P. Ferdinand Sonnenholzer von Augsburg, geboren am 24.
December 1782, legte Profeß ab am 26. November 1804 und empfing
die Priesterweihe am 29. Juni 1806; nach der Aufhebung des
Klosters Vicar zu St.Peter starb er daselbst zwei Tage vor Pater
Placidus Schick, wie dieser als „Opfer seines Berufes und seiner
Nächstenliebe“, am 16. Januar 1814.
P. Sebastian Steigmüller von St.Peter, geboren am 26.
October 1752, trat am 28. October 1776 im Elsaß in den
Kapuzinerorden ein und erhielt die Priesterweihe am 13. Juni 1778.
Durch die Revolution vertrieben, kehrte er in die Heimat zurück
und legte mit Erlaubniß der Obern in St.Peter Profeß ab am 29.
Juni 1797. Bei der Aufhebung war Pater Sebastian Küchenmeister des
Klosters. Nach 1806 lebte derselbe zuerst zu St.Peter, später in
Freiburg; hier starb er am 28. Juni 1820
P. Franz Steyrer von Graz, ein Verwandter des Abtes Philipp
Jakob, geboren am 4. Januar 1749, studirte bei den Jesuiten in
seiner Heimat bis zum Jahre 1765, legte am 28. October 1767 in
St.Peter Profeß ab und empfing am 4. October 1772 die
Priesterweihe. Dreizehn Jahre war er im Kloster Unterbibliothekar,
wurde dann 1790 Pfarrer zu Eschbach und zehn Jahre später Pfarrer
zu Neukirch. Nachdem er diese Pfarrei bis zum Jahre 1809 verwaltet
hatte, wurde er Curatkaplan in dem milder gelegenen Pfaffenweiler.
Pater Franz Steyrer ist der Verfasser der ersten Schrift über die
Schwarzwälder Uhrenindustrie: „Geschichte der Schwarzwälder
Uhrenmacherkunst nebst einem Anhange vom Uhrenhandel. Freyburg
1796.“ Das dem Abt Ignatius gewidmete Büchlein ist ein sehr
schätzenswerther Beitrag zur Geschichte der Schwarzwaldindustrie
und gibt Aufschluß über die frühesten Uhrenmacher, über die
verschiedenen Gattungen der auf dem Schwarzwald gefertigten Uhren
und der am meisten gebrauchten Instrumente. Pater Franz Steyrer
starb zu Pfaffenweiler, 82 Jahre alt, am 21. Juli 1831,
P. Benedikt Unger von Rottweil, geboren am 9. April 1777,
legte Profeß ab am 8. December 1798 und wurde Priester am 17.
October 1802. Von October 1806 bis Frühjahr 1807 Professor der
Grammatik am Gymnasium in Freiburg, wurde er im April 1807 zum
Pfarrer zu Waldau ernannt und starb daselbst schon am 3. October
1814.
P. Philipp Jakob Weigel von Windach (in Bayern), geboren am
12. Januar 1752, wurde Priester am 18. November 1781, trat in
seiner Heimat in den Orden des hl. Paulus ein, später aber legte
er in St.Peter mit Zustimmung seiner Obern Profeß ab am 10, April
1791; derselbe war bei der Aufhebung des Klosters Pfarrer von
Waldau und wurde vom Abt zum ersten Beneficiaten und Chorregenten
in St.Peter vorgeschlagen. Pater Philipp Jakob war ein trefflicher
Musiker und machte sich um die Vervollkommnung der größern
Musikwerke der Schwarzwälder Uhrenmacher verdient. Seit dem 17.
Februar 1815 verwaltete er die Pfarrei Bollschweil, wurde 1821
pensionirt und starb, 74 Jahre alt, am 380. August 1826 zu
Kirchofen.
II. Fratres:
Johann Wilhelm Knaus von Ehingen a. d. Donau, geboren
am 20. Juni 1785, empfing die Priesterweihe am 21. September 1811,
war Vicar in Simonswald und Merdingen und wurde 1816 Localkaplan
in Bubenbach. Vom 12. December 1839 bis 5. März 1850 war derselbe
Pfarrer in Büchig bei Bruchsal; als Pensionär verbrachte er seine
spätern Lebensjahre in Freiburg und starb daselbst, 91 Jahre alt,
als letzter aller Exconventualen der ganzen Erzdiöcese am 9. April
1876,
Augustin Berthold Schädler von Gutenzell in Württemberg,
geboren am 28. August 1785, wurde Priester am 13. April 1811, war
Vicar in Buchenbach und Friedenweiler, dann 1821 Pfarrer in
Unterkirnach, 1825 in Weilheim, 1831 in St.Ulrich, und starb
daselbst am 26. Juni 1850.
Dominicus Hermann Sommer von Rottweil, der am 26. November
1804 in St.Peter Profeß abgelegt hatte, erbat und erhielt von der
bischöflichen Behörde in Konstanz Dispens von seinen
Klostergelübden. Derselbe wandte sich zuerst dem Studium der
Jurisprudenz zu, trat aber später in den Militärdienst
III. Novizen:
Joseph Keller von Freiburg, geboren den 13. Januar
1786, wurde Priester am 28. März 1812; derselbe starb als Pfarrer
in Schelingen am 5. December 1838 *.
Johann Georg Herbst von Rottweil, geboren am 13. Januar
1787, trat am 19. October 1805 in das Kloster St.Peter ein. Nach
der Aufhebung des. Stiftes studirte er Theologie in Freiburg und
empfing am 20. März 1812 die Priesterweihe, war dann kurze Zeit
Pfarrverweser in der Wiehre bei Freiburg, hierauf Repetent und
Professor in Ellwangen, seit 1817 Professor der alttestamentlichen
Lehrfächer an der Universität in Tübingen; daselbst starb er am
31. Juli 1836. (Mit J. G. Herbst blieb Abt Speckle in innigem
persönlichem und brieflichem Verkehr bis zu seinem Tode. Als
Herbst am 12. April 1812 das erste heilige Meßopfer darbrachte,
reiste der Prälat nach Rottweil, um bei der Feierlichkeit zu
assistiren. Tagebuch zum April 1812. Mon. 8. P. Formae, Zusätze
von Abt Speckle. Diöc.-Arch. XX, 120. Tübinger Theol.
Quartalschrift 1836, S. 767 ff.)
Joseph Kraft von Bombach, starb, 26 Jahre alt, am 24. Juni
1814 in Freiburg.
Joseph Mager von Thennenbach. Ueber den letztern, der das
Studium aufgab, sind keine Nachrichten erhalten.
Da
Abt Ignatius nach der Aufhebung
des Klosters
das gemeinsame Leben mit einigen Ordensbrüdern in St.Peter
fortzusetzen beabsichtigte, so blieb er selbst zunächst in dem ihm
so theuern Gotteshause. Auch Pater Basilius Meggle, bisher
Prioratsverweser in St.Ulrich, kam nach St.Peter, „um künftig hier
zu wohnen oder mit dem Abte hinzuziehen, wo denselben die Umstände
hinführen würden“; auch noch einige andere Ordensmitglieder
blieben daselbst.Doch es war nicht zu verkennen, „daß das Band,
welches die Leute zusammengehalten, zerrissen war“, Die
Pfarrgeistlichen begannen ihre eigenen Haushaltungen einzurichten;
eine gewisse Entfremdung und Absonderung machte sich allmählich
bei einigen geltend. Dies sowohl als die gänzliche Zerstörung des
klösterlichen Wesens durch den allmählichen Weggang der meisten
Conventualen, durch den Verkauf der Klostergüter und die
Verwendung der Klostergebäude zu profanen Zwecken that dem Abt
überaus wehe, und „er selbst auch zog sich, soviel ihm nur möglich
war, zurück. Als die Veränderungen im Abteigebäude selbst immer
größer wurden, miethete der Prälat auch in Freiburg eine Wohnung
und brachte bisweilen längere Zeit daselbst zu. Sehr oft begab er
sich nach Friedenweiler, wo sein jüngerer Stiefbruder Franz Sales
Speckle seit dem Jahre 1810 Pfarrer war, und hier war Abt Ignatius
auch in der Seelsorge thätig.
Bis zum Jahre 1813 wohnte der Prälat in der Abtei St.Peter. Am 15.
December des genannten Jahres aber mußte er seine Wohnung räumen,
da das Gebäude zu einem Militärspitale eingerichtet wurde. Er zog
nach Freiburg und blieb hier bis zu seinem Tode.
Gegen seine Ordensgenossen und frühern Untergebenen bewahrte der
Prälat die aufrichtigste Theilnahme und eine wahrhaft väterliche
Zuneigung. Er blieb für alle innig besorgt, und sein Tagebuch
zeigt, daß sich dieselben in ihren Anliegen auch sehr oft an ihn
wandten. Vielfache Unterstützungen ließ er besonders den beiden
ehemaligen Fratres von St.Peter, Knaus und Schädler, zukommen, bis
dieselben ihre Studien vollendet hatten. Manche der ehemaligen
Kapitularen blieben in brieflichem Verkehre mit dem Abte;
bisweilen versammelte er dieselben um sich und besuchte auch die
Einzelnen auf ihren Posten.
Zu hoher Freude gereichte es dem Prälaten, daß er im Jahre 1817
aus Anlaß der fünfzigjährigen Profeßfeier der Patres Thaddäus
Rinderle, Beda Litschgi und Franz Steyrer elf von den vierzehn
damals noch lebenden Ordensbrüdern um ich versammeln konnte. Der
Prälat ließ zu diesem Jubiläum eine kleine Festschrift drucken,
die nebst dem Bildniß der beiden letzten Aebte des Gotteshauses
auch eine kleine Abbildung des Klosters enthält. Den Inhalt bildet
: ein Gruß des Abtes an die noch lebenden Mitbrüder, diesem folgen
mehrere poetische Gratulationen an die Jubilare von Pater Basilius
Meggle, sodann zwei den Personalbestand des Klosters während der
letzten 50 Jahre darstellende Verzeichnisse. Das erste derselben
enthält die Namen aller Religiosen, die vom Regierungsantritt des
Abtes Philipp Jakob im Jahre 1749 bis zur Aufhebung des Klosters
in St.Peter lebten; es sind darin 44 Patres und 6 Fratres
aufgeführt mit Angabe der Heimat, der Zeit der Profeßablegung, des
Todestages sowie der klösterlichen und seelsorgerlichen Aemter der
Einzelnen. Das zweite Verzeichniß nennt die Namen der im Jahre
1817 noch lebenden ehemaligen Kapitularen sowie Jahr und Tag der
Geburt, der Priesterweihe und den Aufenthaltsort derselben.
Fünf von den die Aufhebung des Klosters überlebenden Patres fanden
ihre letzte Ruhestätte auf dem alten Freiburger Kirchhofe. Abt
Ignatius ließ ihnen im Jahre 1817 durch den Freiburger Künstler
Franz Xaver Hauser zwei kleine Grabmäler in der Vorhalle der
Kapelle auf der linken Seite in die Mauer einsetzen ‘. Das eine
zeigt oben das Relief der Klosterkirche von St.Peter, die Widmung
und die Namen mit der Inschrift :
Der Brüder Namen hier im Steine,
Der Geist
bei Gott, im Grabe die Gebeine.
Das zweite
hat die Inschrift:
Sie ruhen hier, fern von der Väter
Gruft,
Durch
Zeitgewalt zerstreute Brüder;
Doch der
vom Tod zum Leben ruft,
Vereinigt
sie ins Vaters Hause wieder.
Dazwischen
befindet sich die Gedenktafel des Benediktiners Beatus Schumacher
aus St.Gallen, welche ebenfalls Abt Ignatius fertigen ließ. (Pater
Beatus Schumacher, der letzte sanctgallische Statthalter in
Ebringen, lebte seit 1806 in Freiburg; derselbe war mit dem Abt
und den zu Freiburg lebenden Conventualen von St.Peter innig
befreundet.)
Im November 1817 ließ der Prälat auch den zuletzt verstorbenen
Confratres in St.Ulrich einen Grabstein errichten.
Zwei Jahre vorher schon hatte der Abt auf dem Gottesacker zu
St.Peter ein steinernes Crucifix errichten lassen, das in
Anspielung auf die Säcularisation des Klosters die Inschrift
trägt: Diviserunt sibi vestimenta mea. Auch bei andern
Gelegenheiten bewies der Abt seine wohlthätige Gesinnung;
besonders gerne unterstützte er Theologiestudirende, die durch
Fleiß und gutes Betragen sich auszeichneten, Der Kirche zu Sölden
senkte der Prälat im Jahre 1818 eine Ewiglichtlampe. Die
Sautiersche Stiftung in Freiburg zur Erziehung und Aussteuer armer
Jünglinge und Jungfrauen erfreute sich so sehr seiner Zustimmung,
daß er selbst im October 1817 einen Freiplatz stiftete, der
zunächst für arme Verwandte oder in deren Ermangelung für
Bedürftige aus dem Gebiete des Klosters St.Peter bestimmt sein
sollte.
Der Prälat, dem die Zerstörung seines Stiftes so überaus herb war,
und der gerne noch erhalten hätte, was nur immer möglich war,
hielt an dem Gedanken der Wiederherstellung seines Klosters fest
und gab diese Hoffnung selbst als Greis nicht auf.
Sein Vorschlag zur Errichtung eines Hilfspriestercollegiums kam,
wenn derselbe auch von Anfang an nicht gerade zurückgewiesen
wurde, doch nie zur Ausführung.
Gerne wäre der Abt Ignatius dem Beispiele des Fürstabtes von
St.Blasien gefolgt, der mit vierzig seiner Mitbrüder nach
Oesterreich auswanderte und in St.Paul in Kärnthen eine neue
klösterliche Anstalt begründete, die dort noch heute blüht und das
Andenken der schönen Schwarzwaldabtei bewahrt. Auch ihm war vom
Kaiser von Oesterreich im Sommer 1807 nochmals eine solche
Einladung zu theil geworden; doch die jüngern Geistlichen waren
bereits auf Pfarreien angestellt, von den ältern aber waren einige
kränklich, andere konnten sich nicht entschließen, in die Fremde
auszuwandern.
Nachdem im Jahre 1813 Napoleons Macht gebrochen war und die Heere
der Verbündeten nach Frankreich zogen, da glaubte man allgemein,
daß die frühern territorialen Verhältnisse wieder hergestellt und
demgemäß die ehemals vorderösterreichischen Gebiete wieder an das
Erzhaus kommen würden. Abt Ignatius Speckle gewann neue Zuversicht
auf die Wiederherstellung seines Klosters. Im December 1813 kam
Kaiser Franz von Oesterreich nach Freiburg, und in einem
Augenblick hatte derselbe durch seine Herablassung und
Leutseligkeit die Herzen der Breisgauer, die so viele Jahrhunderte
unter Oesterreich gestanden, für sich gewonnen. Der Prälat von
St.Peter, der mit schwärmerischer Liebe dem Kaiser ergeben war,
hatte am 21. December 1813 eine Privataudienz bei Franz I., durch
welche sein Muth befestigt wurde, wenngleich der Kaiser erklärte,
ganz bestimmte Aufschlüsse jetzt noch nicht geben zu können. Die
Unsicherheit, ob der Breisgau wieder an Oesterreich kommen oder
beim dermaligen Landesherrn verbleiben werde, dauerte während des
ganzen Jahres 1814. Noch am 10. September 1814 erhielt der Abt von
dem österreichischen Minister Summerau die Privatnachricht, daß,
wenn der Breisgau wieder österreichisch werde, das Kloster
St.Peter zuerst werde hergestellt werden. Auch die ehemaligen
Angehörigen anderer Klöster faßten wieder Hoffnung auf Herstellung
ihrer Gotteshäuser. So gab im Juni 1814 der Reichsprälat von Salem
seinem ehemaligen Kapitularen Münsterpfarrer Boll in Freiburg den
Auftrag, mit Abt Speckle zu unterhandeln, und im folgenden Monate
hatten die beiden Prälaten deshalb eine Zusammenkunft. Ebenso
wandten sich zu gleicher Zeit drei Geistliche, die zu Thennenbach
Mönchte gewesen, mit der Bitte an Abt Speckle, daß er, wenn der
geeignete Zeitpunkt gekommen, auch für die Wiederherstellung
dieses Stiftes thätig sein möchte.
Doch die Hoffnungen dieser Religiosen erfüllten sich nicht, da
nach den Bestimmungen des Wiener Congresses der Breisgau beim
badischen Fürstenhause verblieb.
Gegen Ende des Jahres 1816 erhielt der Prälat von St.Peter durch
den Gubernialrath (frühern Münsterpfarrer in Freiburg und spätern
Fürstbischof von Brixen) Galura die Nachricht, daß man ihn in dem
österreichischen Kloster Fiecht, das einige Jahre vorher
aufgehoben worden war, nun aber wieder hergestellt werden sollte,
zum Abt postuliren wolle. In der That ging demselben am letzten
Tage des Jahres 1816 dieser Antrag zu. Doch „Alter, Unkenntniß der
Verhältnisse und der Umstand, daß man noch einige Hoffnung hatte,
es könnte das Kloster St.Peter wiederhergestellt werden“, bewog
den Prälaten, eine abschlägige Antwort zu geben. Am 12. Februar
1817 wurde von den Mönchen von Fiecht die Bitte erneuert. Jetzt
wurde der Abt doch etwas schwankend; denn, meinte er, da Gott ihm
bis jetzt die Gesundheit gegeben, könnte er dort vielleicht noch
etwas Gutes wirken, während hier sein Leben fast nutzlos vergehe;
doch fand er es wiederum allzu bedenklich, in ein ihm gänzlich
fremdes Kloster einzutreten, zumal er nur von dem bereits auch
bejahrten Pater Basilius Meggle erwarten konnte, daß sich derselbe
ihm anschließen würde. So gab er nochmals eine abschlägige Antwort
und ermahnte die Mönche des Stiftes Fieht, einen Abt aus der Mitte
des Kapitels zu wählen.
Der Tod des Bischofs Dalberg am 10. Februar 1817 veranlaßte den
Prälaten, am 22. März 1817 an den päpstlichen Nuntius in Luzern
sich zu wenden, da nunmehr Verhandlungen zwischen Rom und Baden
wegen Errichtung eines Bisthums begonnen werden mußten, damit bei
dieser Veranlassung von Rom die Wiederherstellung einiger
klösterlichen Anstalten erstrebt werden möchte. Alsbald erhielt er
vom Nuntius, dem er auf dessen Ersuchen schon am 5. October 1814
einen Bericht über die Klöster der Benediktinercongregation
eingereicht hatte, die Nachricht, daß sein Schreiben an das
Oberhaupt der Kirche abgegangen sei. Schon am 2. Mai 1817 schrieb
ihm der Nuntius wieder, daß sein Gesuch in Rom gut aufgenommen
worden sei, und daß der Papst zugesichert habe, alles, was von ihm
abhänge, für das Kloster St.Peter zu thun; doch verlangte derselbe
noch die Angabe der Titel und Gründe, welche für dieses Gotteshaus
besonders könnten geltend gemacht werden, ein Wunsch, dem der Abt
unverzüglich nachkam.
Obgleich der gewünschte Erfolg nicht erreicht werden konnte,
verlor Abt Speckle den Muth nicht und machte zwei Jahre später
einen neuen Versuch. Mit der Abgabe der Huldigungsurkunde an
Großherzog Ludwig im December 1818 richtete er an diesen ein
Schreiben, worin er, an die wohlwollenden Gesinnungen seines
Vaters Karl Friedrich erinnernd, dem Landesherrn die Bitte um
Wiederherstellung des zähringischen Hausklosters vortrug. Der Abt
erhielt hierauf ein freundliches eigenhändiges Schreiben des
Großherzogs, worin derselbe unterm 6, Januar 1819 erklärte, „daß
er gerne den zu St.Peter befindlichen Grabstätten seiner Vorfahren
den frühern Aufwand widmen würde, wenn nicht der finanzielle
Zustand des Landes ganz zu Grunde gerichtet wäre“.
In der letzten Periode seines Lebens nahm Abt Ignatius eine
oppositionelle Stellung gegen Wessenberg und dessen Bestrebungen
ein, wodurch er sich manche Gegner zuzog. Den Abt leiteten dabei
weder persönliche Abneigung noch irgend welche selbstsüchtigen
Motive, sondern rein nur seine echt katholische Ueberzeugung und
seine nie wankende Liebe zur Kirche. Der Prälat war ein
aufrichtiger und eifriger Diener der Kirche und dem Oberhaupte
derselben mit unverbrüchlicher Treue ergeben. Schon die
überstürzenden, unmotivirten Neuerungen Wessenbergs hatten dem Abt
sehr mißfallen; das Verhalten des Bisthumsverwesers bei Aufhebung
der Klöster und dessen Gleichgiltigkeit gegenüber den
Klostergeistlichen hatten ihn schwer verletzt. Als nun nach dem
Tode Dalbergs die Bestrebungen Wessenbergs auf eine Trennung vom
Oberhaupte der Kirche hinzusteuern schienen, glaubte mit allen
kirchlich Treugesinnten auch Abt Speckle solch unseligem Beginnen
entgegentreten zu sollen, soweit dies nur immer in seinen Kräften
stand.
In dem obenerwähnten Schreiben vom 2. Mai 1817 erhielt der Prälat
von der päpstlichen Nuntiatur auch den Auftrag, „einen Bericht
über den kirchlichen Zustand des Bisthums Konstanz, über die
Verhältnisse der Katholiken im badischen Lande und auch etwa in
der Nachbarschaft“ zu geben. Der Abt leistete diesem Auftrage,
der, wie er sagt, "freilich keine leichte Sache war“, sogleich
Folge. Wenige Tage nachher kam der päpstliche Nuntius auf der
Reise nach Karlsruhe zu Freiburg an, sofort schickte er nach dem
Abte; doch dieser war eben von Freiburg abwesend. Im August 1817
empfing der Prälat die Meldung, daß sein Bericht vom
Staatssecretär Consalvi und auch vom Papste selbst sehr gut
aufgenommen worden sei.
Auf einer Reise, die der Abt im gleichen Monate nach Offenburg und
in das Kinzigthal machte, hatte er Gelegenheit, die Stimmung des
Curatclerus bezüglich der Wessenbergschen Angelegenheiten besser
kennen zu lernen. Im allgemeinen glaubte er zu bemerken, daß die
Gesinnungen der meisten Geistlichen in jener Gegend „von jeder
Trennung weit entfernt seien, und daß folglich Wessenbergs Anhang
sich verlieren werde, wenn sich derselbe nicht mit dem Papste
aussöhne und sich nicht an die Einigkeit der Kirche halte“. Im
September 1817 ließ der päpstliche Nuntius den Abt nach Rheinau zu
einem Besuche einladen, um mit ihm über die kirchlichen
Angelegenheiten zu berathen. Der Prälat spendet in seinem Tagebuch
dem leutseligen Wesen und dem würdigen und erbaulichen Benehmen
des Nuntius die größten Lobsprüche.
Im December 1818 erschien eine kleine, von Abt Ignatius Speckle
verfaßte, gegen Wessenberg gerichtete Schrift unter dem Titel:
„Wessenbergs Aufenthalt im Breisgau, dritte Auflage, mit
Anmerkungen von einem Zuschauer, der noch ohne Brille sieht.“ Die
kleine Schrift fand vielen Beifall.
Die fortgesetzten Umtriebe der Anhänger Wessenbergs, die seine
Sache zu einer allgemein deutschen machen wollten, um sie durch
dieses Gewicht besser durchzusetzen, veranlaßten mehrere
katholische Pfarrer zu einer gemeinsamen Kundgebung ihrer
gegentheiligen Ueberzeugung, wodurch zugleich klar gezeigt wurde,
daß diese Sache nicht einmal eine allgemein badische war.
Diese Geistlichen kamen bei Abt Speckle zusammen, um sich hierüber
zu berathen. Nachdem derselbe mit dem Propst Hauser von Waldkirch,
dem Münsterpfarrer Boll in Freiburg und einigen gleichgesinnten
Freunden Rücksprache genommen, verfaßte er im Februar 1819 die
„Vier Fragen eines Unbenannten an die Pfarrer, im Frühling 1819,“
Durch dieselben wurden die Geistlichen aufgefordert, sich darüber
zu äußern: ob sie einen Bischof wollten, den der Papst verworfen
habe; ob sich die Geistlichen und das Volk dabei beruhigen
könnten, daß Wessenberg, nachdem ihm das Domkapitel die Vollmacht
wieder abgenommen habe, fortfahre, als Bisthumsverweser zu
handeln; ob derselbe auf dem Landtage als Stellvertreter der
Geistlichkeit erscheinen dürfe; endlich, ob daher nicht
Vorstellungen an den Großherzog und das Domkapitel gemacht werden
sollten. Die kleine Flugschrift, in zahlreichen Abschriften im
Lande vertheilt, machte einen gewaltigen Eindruck. Der Prälat gab
dem Nuntius in Luzern davon Nachricht, und dieser billigte diesen
Schritt.
Aus der Ortenau waren schon gegen Ende des Monats über 60
Unterschriften eingelaufen, deren Zahl bald auf 150 stieg; da
verbot das Ministerium des Innern am 3. März jede Erklärung für
oder gegen Wessenberg, ein Verbot, das die Geistlichen sehr
aufregte, weil dasselbe Ministerium seit zwei Jahren den Anhängern
Wessenbergs alle Umtriebe nachgesehen hatte. Sie wünschten, daß
eine Vorstellung an den Großherzog, dessen wohlwollende Gesinnung
bekannt war, eingereicht werde. Unter Beirath und Aufmunterung des
Propstes Hauser, des Münsterpfarrers Boll und Bacheberles, des
letzten Abtes von Schuttern, entwarf Abt Speckle eine solche
Eingabe und ließ dieselbe durch General Lingg dem Landesherrn
überreichen. Diese Vorstellung wurde vom Großherzog zwar gnädig
entgegengenommen, doch erhielt Abt Speckle von der katholischen
Kirchensection den Bescheid, „er sei nicht das Organ der
Geistlichkeit, und die Form seiner Eingabe sei nicht untadelhaft;
die Sache hätte durch Kapitel und Decane an die Vicariate gelangen
sollen“. - Der Prälat hatte sich nur deshalb an die Spitze
gestellt, weil der vorgezeichnete Weg durch die Vicariate, da ja
Wessenberg selbst Bisthumsverweser war, nicht betreten werden
konnte. Bald darauf gab auch das Landkapitel Stühlingen eine
nachdrückliche Vorstellung an den Großherzog ein gegen die
Bestrebungen der Wessenbergschen Partei und schickte dem Abt
Speckle davon Abschrift, um dieselbe nach Rom zu senden.
Am 21. August 1821 erließ Papst Pius VII. die Erectionsbulle der
oberrheinischen Kirchenprovinz, und am 17. Februar 1823 richtete
er an die Regierungen eine Note, der ein Verzeichniß von 14
Geistlichen beigegeben war, welche von seiten des Heiligen Stuhles
als Oberhirten für die fünf Bisthümer zur Auswahl in Vorschlag
gebracht wurden; unter denselben befand sich auch der Name des Abt
Ignatius Speckle.
Doch ehe die Frage über die Person des künftigen Erzbischofs
gelöst war, schied der Prälat aus diesem Leben. Ein wiederholter
apoplektischer Anfall setzte am 15. April 1824, morgens 10 Uhr,
dem bewegten und verdienstvollen Leben des Abtes ein Ziel. Seine
sterbliche Hülle wurde seinem Wunsche gemäß nach St.Peter gebracht
und in der Gruft der Klosterkirche am 17. April, morgens 4 Uhr,
beigesetzt. Mit päpstlicher Genehmigung hatte der Prälat ein
Testament gemacht, in welchem er seine Hinterlassenschaft
wohlthätigen Zwecken widmete. Das schönste Denkmal seines edlen
Charakters, seines tiefreligiösen Eifers, seiner kirchlichen Treue
und seiner echt patriotischen Gesinnung hat Abt Ignatius Speckle
in seinem mit seltenem Fleiße und unermüdlicher Ausdauer
geschriebenen Tagebuch, das ein Vierteljahrhundert umfaßt und die
interessantesten Mittheilungen zur Geschichte der kirchlichen,
politischen und culturhistorischen Zustände des Breisgaues
enthält, sich selbst gesetzt.
Das Klostergebäude
erfuhr alsbald nach der Aufhebung des Klosters mannigfache
Veränderungen. Noch im Jahre 1807 wurde der Familie des
neuernannten St.Peterschen Beamten die Wohnung im Kloster
angewiesen. Später erhielten neben den Geistlichen auch der
Chirurg und der Förster von St.Peter ihre Wohnungen im Abtei- und
Conventsgebäude. Im Jahre 1813 wurde das Klostergebäude zum
Militärlazareth eingerichtet, wodurch dasselbe sehr Noth litt. In
der Epidemie, die daselbst ausbrach, wurden, wie bereits oben
erwähnt, der Pfarrer Pater Placidus und ein Vicar, Pater
Ferdinand, im Januar 1814 Opfer ihres Berufes. Im folgenden Jahre
wurde trotz aller Bemühungen des Abtes Ignatius die Pfarrei nicht
mehr einem St.Petersen Conventualen, sondern dem ehemaligen
thennenbachischen Mönche Pater Anselm Kolb übertragen.
Aus der Kirche mußten die werthvollsten Gegenstände, wie oben
bemerkt, abgegeben werden. Die Chororgel wurde im Jahre 1808
abgebrochen und in die Kirche von Oensbach verbracht.
Aus der Bibliothek wurden fast alle werthvollen Bücher
weggenommen. Schon am 7. April 1807 kam der Unterbibliothekar der
Universität Freiburg mit einer Vollmacht, nach welcher die
Bibliotheken der breisgauischen Klöster vom Großherzog an diese
Universität geschenkt worden seien. Obgleich der Abt erklärte, daß
ihm die Zusicherung gegeben worden, es werde eine Bibliothek für
die in St.Peter bleibenden Geistlichen belassen werden, sah er
doch kein Mittel, etwas zu retten, und mußte, wie er sagt, „rauben
lassen, was die Vorfahren gesammelt hatten“. Siebenzehn Kisten mit
Büchern wurden nach Freiburg abgeführt, und am 21. April wurden
die schon früher nach Karlsruhe bestimmten Werke; welche 30 Kisten
füllten, abgeholt. Schon zwei Tage später kam, wie der Prälat
bitter bemerkt, „abermals eine Commission auf Plünderung“, indem
Professor Hug mit einer neuen Vollmacht in St.Peter eintraf, um
nochmals eine große Anzahl Bücher für die Universitätsbibliothek
auszuwählen.
Die Güter und Höfe, die zum Kloster gehörten, wurden alle
verkauft. Im Jahre 1810 sollte auch die St.Ursulakapelle
abgebrochen werden; es kostete den Abt alle Mühe, daß dieses
Vorhaben nicht zur Ausführung kam; erst im Jahre 1812 erhielt er
die Nachricht, daß dieselbe bleiben dürfe; der Prälat machte
sofort eine Stiftung in den Fonds dieser Kapelle. (Tagebuch zum 3.
September 1807, 7. December 1810, 12. Mai 1812 und 26. August
1813. Der Prälat machte zu dieser Stiftung die Bedingung, daß,
wenn in der Folge die Kapelle doch noch abgebrochen werden sollte,
das Legat der St.Peterschen Gemeinde Glashütten zufallen und von
dieser zu Prämien für die fleißigsten Schulkinder verwendet werden
solle.)
Der Petershof zu Freiburg wurde schon im März 1807, ohne daß dem
Abt eine Mittheilung gemacht wurde, an verschiedene Personen
vergeben, so daß der Prälat selbst nicht einmal mehr eine Wohnung
daselbst hatte.
Im September 1812 wollte eine Commission sogar die schöne
Bibliothek und den großen Saal des Klosters verbauen. „Um von den
Kosten“, meinte der Abt, „die dadurch verursacht werden, nichts zu
sagen, so ist dieser Gedanke schon etwas von Vandalismus und trägt
das Gepräge des Zeitgeistes, der seine Freude am Zerstören alles
Schönen und Guten findet“. Glücklicherweise kam dieser Plan nicht
zur Ausführung.
Noch war nicht ein halbes Jahrhundert seit der Auflösung der
zähringischen Benediktinerabtei verflossen, da sollte das
ehemalige Klostergebäude, wenn auch nicht der frühern, so do einer
derselben nahe verwandten Bestimmung wiedergegeben werden.
Nach langen Verhandlungen zwischen der großherzoglichen Regierung
und dem erzbischöflichen Ordinariate wurde im Herbst 1842 das
Priesterseminar der Erzdiöcese Freiburg in die Räume der
ehemaligen Abtei verlegt und dasselbe am 16. November 1842
feierlich eröffnet. Seither erhalten die Candidaten des
Priesterthums unserer Erzdiöcese daselbst ihre letzte Vorbereitung
zum priesterlichen Berufe.
So fand des letzten Abtes doppelter Wunsch seine Erfüllung: daß
auch künftig an dieser Stätte der Name Gottes geheiligt werde, und
daß daselbst wieder ertönen möge die heilige Psalmodie.