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Geschichte der Benediktinerabtei St.Peter auf dem Schwarzwald.
Von
Dr. Julius Mayer,
Repetitor am Erzbischöflichen Theologischen Convict in Freiburg.
Freiburg im Breisgau. Herder’sche Verlagshandlung.1893.

Vorwort.

Am 1. August 1893 sind 800 Jahre verflossen, seitdem Herzog Berthold II. von Zähringen das Kloster St.Peter auf dem Schwarzwald gründete und Bischof Gebhard III. von Konstanz, der Bruder des Stifters, die Einweihung der Kirche vollzog.

St.Peter war das eigentliche Hauskloster der zähringischen Herzoge, ihre Lieblingsstiftung, wo die Mitglieder der herzoglichen Familie im Tode ihre Ruhestätte fanden und wo man diese auch mit tiefer Pietät durch Jahrhunderte hütete.

Die Geschichte der zähringischen Benediktinerabtei zeigt, daß das Gotteshaus die Stätte war, von welcher für einen bedeutenden Theil des Schwarzwaldes die Cultur des Bodens und des Geistes sich verbreitete. Dieselbe bietet zugleich die Entwicklung eines ganz eigenthümlichen Rechtslebens dar, das sich nach den Quellen bis ins Einzelne verfolgen läßt, wie dies anderwärts wohl selten der Fall sein dürfte. Die Reiche der Aebte weist eine große Anzahl trefflicher Männer auf, die auch in den Tagen schwersten Unglücks, dessen St.Peter ein reich gerütteltes Maß zu erdulden hatte, mit einer ganz staunenswerthen Thatkraft ihr Gotteshaus immer wieder zu neuem, frischem Leben emporbrachten, bis es in diesem Jahrhundert der Säcularisation zum Opfer fiel.

Eine großartige, nach außen hervortretende Thätigkeit auf literarischem Gebiete, wie sie St.Blasien aufzuweisen hat, zeigt sich uns in St.Peter zwar nicht; gleichwohl gibt die Geschichte des Klosters den hinlänglichen Beweis, daß ein mehr stilles, auf das Gotteshaus selbst sich beschränkendes wissenschaftliches Streben und Schaffen zu jeder Zeit vorhanden war, das im vorigen Jahrhundert zu einer gewissen Blüthe sich entfaltete.

Die Quellen für die Geschichte von St.Peter fließen sehr reichlich. Befinden sich doch im Großherzoglich Badischen General-Landes-Archiv in Karlsruhe, abgesehen von den großen Manuscripten, die unter den „Quellen und Hilfsmitteln“ (S. vii ff.) aufgeführt sind, allein 630 Einzelurkunden, die von St.Peter dahin gelangt sind. In den Arbeiten des Paters Gregor Baumeister, des überaus fleißigen und kritisch zuverlässigen St.Peterschen Hauschronisten des vorigen Jahrhunderts, ist das Material in reicher Fülle zusammengetragen.

Außer den Werken des Paters Baumeister standen dem Verfasser noch andere treffliche Vorarbeiten zu Gebote. Vor allem kam ihm zu statten, daß die Hauptquelle für die älteste Zeit, der dem zwölften Jahrhundert angehörende Rotulus Sanpetrinus, im XV. Band des Freiburger Diöcesan-Archivs durch F. v. Weech eine vorzügliche Edition und Namenserklärung erhalten hat, und daß die Zeit der Herzoge von Zähringen in der von E. Heyck herausgegebenen Geschichte derselben eine gründliche Bearbeitung fand, in welcher auch dem zähringischen Hauskloster die gebührende Berücksichtigung zu theil geworden ist.Sodann leistete dem auf dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gebiete weniger erfahrenen Verfasser der von E. Gothein in der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins“ (Neue Folge I) veröffentlichte Aufsatz über „die Hofverfassung auf dem Schwarzwald“ die schätzenswerthesten Dienste.

Die Geschichte des vorigen Jahrhunderts ist fast ausschließlich nach den historischen Schriften des Abtes Philipp Jakob Steyrer und des Paters Baumeister bearbeitet; für die letzten Decennien bot das Tagebuch des Abtes Ignatius Speckle, aus dem Stephan Braun in den „Memoiren des letzten Abtes von St.Peter“ einen kleinen, aber den wichtigsten Theil edirt hat, die Grundlage.

Das Kloster St.Peter wurde im Jahre 1806 aufgehoben. Die Abtei- und Conventsgebäude erhielten anderweitige Bestimmung; die Klosterkirche wurde zur Pfarrkirche der weitausgedehnten Pfarrei St.Peter. Im Jahre 1842 aber wurde das Priesterseminar der Erzdiöcese Freiburg in die Räume des ehemaligen Klosters verlegt, und die frühere Abtei- und nunmehrige Pfarrkirche wurde zugleich die Kirche des Priesterseminars. So ist, wenngleich die Söhne des hl. Benedikt nicht mehr in St.Peter weilen, der achthundertste Jahrestag der Gründung der zähringischen Benediktinerabtei und der Einweihung der Kirche doch ein denkwürdiger Tag, zumal für den Clerus der Erzdiöcese Freiburg, dessen weitaus größter Theil in St.Peter seine letzte Vorbereitung zum heiligen Berufe und die Priesterweihe selbst empfangen hat und mit Liebe des Seminars und der daselbst zugebrachten Zeit gedenkt.

Freiburg, den 1. Mai 1893. Repetitor Dr. Julius Mayer.

Inhaltsangabe.
Vorwort . “
Erste Periode 1093-1220
Zweite Periode 1220-1469
Dritte Periode 1469-1614
Vierte Periode 1614-1719
Fünfte Periode 1719-1806

Literatur

Druckschriften.
Bader, J., Die ehemaligen breisgauischen Stände. Karlsruhe 1846. - Geschichte der Stadt Freiburg. 2 Bände. Freiburg 1883.
Codex Hirsaugiensis (Bibliothek des Stuttg. Lit. Vereins I. Stuttgart 1843).
Dümgé, C. G., Regesta Badensia. Karlruhe 1836.
Ehrensberger, H., Bibliotheca liturgica manuscripta. Nach Handschriften der Großherzoglich Badischen Hof- und Landesbibliothek. Mit einem Vorwort von Wilh. Brambach. Karlsruhe 1889.
Festum Cathedrae S. Petri, das ist St.Peter Stuel-Feuer, in Truck verfertigt worden 1731. Rottweil.
Gaisser, Georg, Tagbücher (Mone, Quellensammlung der Bad. Landesgeschichte II, 159).
Gerbert, M., Historia Silvae Nigrae. 3 Bänbe. St.Blasien 1783 ff.
Gerberts Reisen durch Alemannien. Frankfurt und Leipzig 1767.
Geschichtliches aus St.Peter, 13. bis 18. Jahrhundert, mitgetheilt von F. L. Baumann (Freib. Diöc.-Arch. XIV, 63 ff.).
Gothein, E., Die Hofverfassung auf dem Schwarzwald, dargestellt an der Geschichte des Gebiets von St.Peter (Zeitschrift für Gesch. des Oberrheins, N. F,, I, 257 ff.).
- Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Landschaften. I. Straßburg 1892.
Heyck, E., Geschichte der Herzoge von Zähringen. Freiburg 1891.
Klosternekrologien, St.Peter (Freib. Diöc.-Arch. XIII, 250 ff.).
Klüpfel, Necrologium Sodalium. Freiburg 1809.
Königshoven, Jacob von, Die Alteste Teutsche so wol Allgemeine als insonderheit Elsassische Chronicke, in Truck gegeben von Joh. Schiltern. Straßburg 1698. Chronicke der Stadt Freyburg im Brisgaw.
Leidensgeschichte, Aus der, des Benediktinerstiftes St.Peter (Freiburger Katholisches Kirchenblatt 1871).
Lindner, P. P., Die Schriftsteller und Gelehrten der ehemaligen Benediktinerabteien im jetzigen Großh. Baden (Freib. Diöc.-Arch. XX, 99).
Longner, J. v., Beiträge zur Geschichte der oberrheinischen Kirchenprovinz. Tübingen 1863.
Mallinger, Thomas, Tagbücher (Mone, Quellensammlung II, 528).
Marian, Austria Sacra: Oesterreichische Hierarchie und Monasteriologie. I u. II. Wien 1780.
Memoiren des letzten Abtes von St.Peter. Herausgeg. von St. Braun. Freiburg 1870.
Mone, Geschichtschreiber der Klöster. St.Peter bei Freiburg. Quellensammlung I, (60).
Nothelfer, J. E., Das ehemalige Priorat St.Ulrich (Freib. Diöc.-Arch. XIV, 97 ff).
Rotulus Sanpetrinus, nach dem Original im Großh. Gen.-Land.Arch. in Karlsruhe herausgeg. von F. v. Wee (Freib. Diöc.-Arch. XV, 133 ff.).
Sas, J. Chr, Einleitung in die Gesch. der Markgr. Baden. Karlsruhe 1764 ff.
Schreiber, H., Geschichte der Stadt Freiburg. Vier Theile. Freiburg 1857.
Steyrer, P. Fr., Geschichte der Schwarzwälder Uhrenmacherkunst.Freiburg 1796.
Urkunden zur Geschichte der Grafen von Freiburg (Zeitschrift für Gesch. des Oberrheins IX).
Weisthümer, gesammelt von Jak. Grimm. 1. Th. Göttingen 1840.
Zustände, Die katholischen, in Baden. Mit urkundl. Beilagen. Zwei Abtheilungen. Regensburg, G. J. Manz, 1841 u. 1843.

Erste Periode. 1093-1220.

Berthold I., der Stammvater der Herzoge von Zähringen, gründete ums Jahr 1073 ein Klösterlein zu Weilheim (Oberamt Kirchheim u. d. Teck) und stattete es gemeinschaftlich mit seiner Gemahlin Richwara mit Gütern im obern Neckargau aus. Abt Wilhelm der Selige von Hirsau sandte auf des Herzogs Wunsch aus seiner geistigen Pflanzschule die ersten Mönche in die dem hl. Petrus geweihte Propstei (Rotulus Sanpetrinus, herausgegeben von v. Weech, Freiburger Diöcesan Archiv, Bd. XV, S. 140. Codex Hirsaugiensis, Bibl. des Stuttg. lit. Vereins I (Stuttgart 1843), S. 85. - Das Jahr 1073 ist der im Kloster traditionell festgehaltene Zeitpunkt der Gründung des Priorates Weilheim).

Im großen Kampfe der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zwischen Papst Gregor VII. und Heinrich IV. stand Herzog Berthold in treu kirchlicher Gesinnung auf der Seite des erstern. Der Kaiser begann einen harten Kampf gegen ihn und erklärte ihn ohne Recht und Gericht seiner Länder und Würden verlustig. Dreimal überfielen die Scharen Heinrichs IV. mit Sengen und Brennen die herzoglichen Lande, die schonungsloser Verwüstung anheimfielen. Den bereits alternden Herzog nahm der Kampf als Opfer hinweg. Auf seiner Feste Limburg im Weilheimer Thal lag er in den letzten Tagen des October im Jahre 1078 in wilden Fieberphantasien; am 5. oder 6. November erlöste ihn der Tod. Zu Hirsau fand er seine Ruhestätte.(Siehe über Herzog Berthold I.: Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen, S. 17 ff.)

Eben in diesem Kloster, das durch Abt Wilhelms heiligen Eifer und klösterliche Strenge zu einer Blüthestätte kirchlichen Lebens emporgesproßt war, nahm Gebhard, der zweite Sohn Herzog Bertholds I., das Mönchsgewand und betete dort einige Jahre überm Grab des Vaters, bis er am 21. December 1084, nachdem ihn mehrere Jahre zuvor schon Papst Gregor VII. zum Erzbischof von Magdeburg in Vorschlag gebracht hatte, gegen seinen Willen zum Bischof von Konstanz erhoben ward, um von da an einer der treuesten Schützer und eifrigsten Vertheidiger der kirchlichen Rechte in Deutschland zu sein. Gebhard hatte mit Zustimmung seines Bruders Berthold die Propstei Weilheim und die dazu gehörigen Güter ans Kloster Hirsau gebracht 1.

Bertholds I. jüngster Sohn - der älteste, Markgraf Hermann I., war im Jahre 1073 nach Cluny gegangen und dort als einfacher Klosterbruder am 25. April 1074 gestorben -, Berthold II, der nunmehr den herzoglichen Titel führte, setzte sich 1079 wieder in den Besitz der Güter seines Hauses und hatte sich in demselben Jahre mit Agnes, der Tochter des Schwabenherzogs Rudolf von Rheinfelden, vermählt. Als dann nach einigen Jahren ruhigere Zeiten für ihn gekommen, und ihm auch die reiche Erbschaft der Rheinfeldner zugefallen war, beschloß Herzog Berthold II., das Kloster seines Hauses neu zu begründen. Deshalb tauschte er die einstigen Güter der Weilheimer Propstei von Hirsau wieder ein und gab diesem Kloster dafür aus dem zähringischen Besitzthum 9 Huben, die halbe Kirche und den halben Markt zu Gilstein (O.-A. Herrenberg) 2.

Bertholds Absicht ging zunächst dahin, die Propstei Weilheim selbst an ihrer alten Stelle zu erneuern und zu erweitern. Doch er ward andern Sinnes 3; denn allzusehr lag dort das Gotteshaus frei und zugänglich und war still klösterlichem Leben nicht günstig. Herzog Berthold beschloß, entsprechend der Verschiebung der zähringischen Macht selbst von der Baar nach dem Breisgau und Burgund, das Kloster in die Nähe seines breisgauischen Wohnsitzes zu verlegen. Es war, wie die Klosterberichte melden 4, ums Jahr 1090 oder 1091, als der Herzog einige seiner Dienstmannen, die des Schwarzwaldes besonders kundig waren, Kuno von Zähringen und seinen Sohn, Hitto von Weiler und seine Söhne Giselbert und Hiltebert aussandte, einen für ein Gotteshaus geeigneten Platz zu suchen; (Geschichtliches aus St.Peter, 13. bis 18, Jahrhundert, mitgetheilt von FL. Baumann, Annalistische Aufzeichnungen, Diöc.-Arch. XIV, 70. Annal. I, XXIX. - Die hier genannten Edelknechte von Zähringen gehören nicht dem herzoglichen Hause an, sondern waren lediglich die Burgmannen des letztern auf der Feste Zähringen.) und sie fanden einen Punkt, der mit der trefflichsten Ortskunde des Schwarzwaldes ausgesucht erscheint : nicht weit von dem großen Uebergang vom Breisgau in das innere Schwaben, mit leichtem Abstieg hinab ins Thal der Dreisam wie in das der Glotter und zu den Gütern der Zähringer, von den wichtigsten Punkten und Verkehrswegen rings umgeben und doch mitten darin auf bedeutender Höhe still und weltabgeschieden gelegen.

Hier auf Herzog Bertholds eigenem Grund und Boden erhob sich bald das Gotteshaus des hl. Petrus: das Kloster St.Peter.

Als die Kirche ihrer Vollendung nahe und die Zellen für die Mönche nothdürftig eingerichtet waren - es war am 1. Juli 1093 -, zogen die Hirsauer Mönche von Weilheim in St.Peter ein.

Auf den 1. August, den Festtag St.Petri Kettenfeier, war die feierliche Weihe der Kirche
festgesetzt. Dieser festliche Tag führte hohe Herren hinauf auf die sommerliche Halde des Schwarzwalds zu den demüthigen Brüdern des hl. Benedikt. Es hatten sich mit dem Stifter Herzog Berthold II. daselbst eingefunden «die Grafen Wilhelm von Burgund und Gottfried von Calw“, beide später Schwiegersöhne Bertholds II., ferner „die Aebte von Hirsau, Schaffhausen, Petershausen, Ettenheimmünster, St.Blasien, St.Georgen auf dem Schwarzwalde, und nicht nur diese, sondern auch Priester, Suffragane, Pröpste und Decane der Kirchen von Konstanz, Basel und Straßburg und eine ungezählte Menschenmenge“ (Diöc.-Arch. XIV, 71. Annal. I, zu 1093, p. 21.)

Des Herzogs Bruder, Bischof Gebhard III. von Konstanz, vollzog die Weihe der Kirche; in den vorhergehenden Jahren hatte er wohl manch andere Klosterkirche geweiht: am 2. Mai 1091 die Peterund Paulskirche in Hirsau, wo er seine jungen klösterlichen Tage verlebt und bei dieser Feierlichkeit zum letztenmal mit seinem väterlichen Freunde Wilhelm dem Seligen zusammengekomme war; im Jahre 1092 die St.Nikolauskirche im Kloster St.Blasien, wo er oft und gern weilte; aber nie wohl mochte Bischof Gebhard III. so froh bewegt die weihende Hand zum Segnen erhoben haben als hier bei diesem Werke seines eigenen herzoglichen Hauses.

Zum Abt der jungen Pflanzung wurde, wie berichtet wird, am Weihetag selbst erwählt der Hirsauer Mönch

Adalbero (1093-1100).

Ihm, der „ein überaus gewissenhafter Beobachter klösterlicher Zucht“ genannt wird, spenden die Annalen von St.Peter hohes Lob.

Gebhard von Urach, Abt von Hirsau, des großen Wilhelm Nachfolger, gab dem Gotteshaus die klösterliche Einrichtung nach Hirsaus Vorbild.

Sigfried, Abt des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen, hatte kostbare Heiligthümer mitgebracht, die er der neugeweihten Kirche zum Geschenk verehrte: mit den Reliquien vieler Heiligen auch einen großen Theil der Kette des hl. Petrus. Man bewahrte im Kloster dem Abte für diese hochgeschätzte Gabe ein dauerndes dankbares Gedächtniß, und als "der überaus gelehrte und ebenso fromme Mann“ am 28. October 1097 starb, da schrieb man in St.Peter seinen Namen in die Annalen des Gotteshauses ein als den „eines Wohlthäters unseres Klosters“.

Bei der Weihe des Gotteshauses wurde von den Stiftern festgesetzt, daß das Kloster des hl. Petrus unmittelbar dem Apostolischen Stuhle unterstehe, ferner daß der Abt vom Convente frei gewählt werde, daß der Vogt in die innern Angelegenheiten des Klosters keine eingreifende Gewalt ausüben und daß endlich kein Laie sich am Orte ansiedeln solle.

Herzog Berthold gab zur Ausstattung dem Gotteshause die Güter im Neckargau, die einst von seinem Vater der Propstei zu Weilheim überwiesen und von ihm selbst von Hirsau zurückerworben worden waren. Doch damit ließ sich Berthold noch nicht genügen: in Gemeinschaft mit seiner Gemahlin Agnes von Rheinfelden schenkte er alles, was der Kirche zu Buchsee (im Kanton Bern, im Gegensatz zur Johannitercommende Münchenbuchsee bei Bern, nach seinem Stifter Herzogenbuchsee genannt) von König Rudolf, dem Vater der Herzogin Agnes, vergabt worden war, nämlich den Hof Buchsee und die Kirche daselbst, die Kirche zu Seeberg und Huttwyl und mehrere Dörfer.

So bildeten Güter im Neckargau und in Burgund des Gotteshauses erstes Besitzthum.

Herzog Berthold und seine Nachkommen blieben die Inhaber der Vogtei ihres Klosters.

Abt Adalbero scheint bald das Vertrauen des Herzogs sich erworben zu haben; denn noch im Herbste des Jahres 1093 wurde er, da Berthold und Bischof Gebhard einen zuverlässigen Boten an Papst Urban Il. senden wollten, zu dieser vertraulichen Mission auserwählt. Schon war er in die Ewige Stadt eingetreten, da ward er, als er eben die Engelsbrücke überschreiten wollte, von den Anhängern des Gegenpapstes, den Wibertinern, die den Thurm des Crescentius besetzt hatten, gefangen genommen, doch, wie scheint, bald wieder in Freiheit gesetzt. Weitere Nachrichten über seinen römischen Aufenthalt, wie auch über sein ferneres Wirken im Kloster sind uns nicht erhalten geblieben.

Am 16. Januar 1095 weihte Bischof Gebhard die Kirche eines andern Schwarzwaldklosters, des von Rotmann von Hausen, Adalbert von Zollern und Alwich von Sulz gegründeten Benediktinerstiftes Alpirsbach, ein und nahm es als päpstlicher Vicar in den apostolischen Schutz. Dann aber machte er sich auf und zog im Winter über die Alpen, um an der großen Fastensynode theilzunehmen, die Papst Urban II. nach Piacenza berufen hatte. Am 10. März 1095 bestätigte in dieser Stadt Papst Urban Il. auf Ansuchen des Konstanzer Bischofs die Gründung des Schwarzwaldklosters St.Peter und all die bei der Stiftung getroffenen Bestimmungen und nahm das Kloster in den besondern apostolischen Schutz. Als Zeichen der unmittelbaren Stellung des Gotteshauses unter den Schutz des Apostolischen Stuhles war von dem Kloster jährlich ein Goldbyzantiner an den Lateranpalast zu entrichten.

Die Bulle Urbans II. hat das Kloster in seinem dem Jahre 1203 angehörenden großen Rotulus bis auf unsere Tage überliefert.

Adalbero, der erste Abt von St.Peter, starb am 3. December 1100.
An seine Stelle wurde gewählt

Hugo (1100-1108),

„ein Mann in jeglicher Tugend und in Frömmigkeit erprobt“ *, der ehedem in Hirsau ein Schüler Wilhelms des Seligen gewesen.

Von Abt Hugo wissen die Annalen des Klosters nur zu berichten, daß er um 60 Mark Silber der Abtei ein großes Gut erwarb bei Chuningen im Neckargau (Köngen, O.-A. Eßlingen), das unter seinem Nachfolger gegen ein Gut in Sittingen (Seitingen, O.-A. Tuttlingen) umgetauscht wurde, ferner daß Bicco, ein Edler von Almshofen, der als Mönch ins Kloster eingetreten war, dem Gotteshaus ein Gut am Hochfirst schenkte, und ebenso ein anderer Mönch, Namens Hugo, sein Besitzthum in Nordweil und Merdingen „dem heil. Petrus“ übergab.

Am 5. December 1108 schied Abt Hugo aus diesem Leben. Sein Nachfolger war

Eppo venerabilis (1108-1132),

„der klösterlichen Vollkommenheit eifrigster Pfleger, unter dem das Kloster herrlich aufblühte“.
Im ersten Jahre der Regierung dieses Abtes kam Herzog Berthold nach St.Peter, um in feierlicher Weise ein Gut, das er dem Gotteshause entfremdet hatte, demselben zurückzugeben. Den vom Stifter und seiner Gemahlin der Abtei überwiesenen Ort Herzogenbuchsee hatte das Kloster einige Jahre im Besitze. Da geschah es, daß ein Ritter des Herzogs, schwer bedrängt, da er durch einen Eidschwur Verpflichtungen übernommen hatte, denen er nun nicht nachkommen konnte, sich mit den inständigsten Bitten an Berthold um Hilfe wandte; der Herzog ließ sich, wenn auch anfangs widerstrebend, doch, um den Ritter nicht zum Meineidigen werden zu lassen, bewegen, den zu Herzogenbuchsee gehörigen Ort Huttwyl (Uttewilare) an einen Grafen Diepold, dem jener, wie es scheint, verpflichtet war, als Lehen zu geben. Des Herzogs Gemahlin Agnes, aus deren Hausgütern jene Schenkung gesehen war, mag wohl mit diesem Schritt des Herzogs nicht einverstanden gewesen sein; denn im Jahre 1108 bestätigte sie ausdrücklich ihrerseits nochmal die Vergabung des Hofes von Buchsee mit allem Zubehör an St.Peter. Da starb nun der Lehensträger Graf Diepold, und alsbald wandte sich der Convent von St.Peter an Herzog Berthold mit dem Ersuchen, das Gut dem Kloster wieder zurückzugeben. Der Herzog war sofort dazu bereit, und er kam mit seinem Sohne Rudolf am 2. Juni 1109, am Vorabende vor Christi Himmelfahrt, in das Kloster. Am Himmelfahrtsfest selbst, das er und sein Sohn mit dem Kloster begingen, gab er vor der Pforte der Kirche über den Reliquien der Heiligen, die, wie es bei feierlichen Versprechungen öfters geschah, zu diesem Zwecke herbeigebracht wurden, in Gegenwart des Abtes Eppo und der Brüder, sowie der edlen Herren Hugo von Thanegg, Walto von Pfohren, Markward von Neidingen, Ernst von Stein, Harpert von Weilheim und Immo von Inssee und einer großen Menge Volkes das Gut dem Kloster zurück und versprach, das Gotteshaus weder in diesem noch in anderem Besitze fernerhin zu beeinträchtigen; auch nahm er auf Bitten des Abtes eben den Ort Huttwyl in seinen besondern Schutz.

Von da an hatte denn auch St.Peter von Herzogenbuchsee aus, wo alsbald eine Propstei eingerichtet wurde, seine Güter zu Huttwyl und den Kirchenschatz daselbst in ununterbrochenem Besitze bis zur Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert.

Zwei bedeutende Vergabungen an das Gotteshaus werden aus dieser Zeit noch erwähnt, die beide „in Gegenwart Herzog Bertholds und seines Sohnes, des Herrn Rudolf“, geschahen: vor ihnen und einer großen Anzahl Zeugen schenkte Konrad von Waldkirch sein Eigenthum in Thiengen (am Tuniberg, B.-A. Freiburg) und Erkenbold von Kenzingen einen Mansus bei Schallsingen (B.-A. Müllheim) an das Gotteshaus St.Peter. Unter den Zeugen werden in beiden Urkunden genannt: Friedrich von Wolfach und sein Sohn Arnold, Walther von Horben, Erlewin von Entersbach (B.-A. Offenburg), Burkhard von Berno (Ruine Bern am Neckar, O.-A. Rottweil), Rupert und Heinrich von Schallstadt. Später gab derselbe Erkenbold von Kenzingen dem Kloster noch einen halben Mansus bei Obereggenen (B.-A. Müllheim).

Am 12. November 1110 starb Bischof Gebhard. Wenn man „weithin im Reiche, auch im fernen Sachsen, den Tod des bedeutenden Mannes, der lange Zeit unter den Ersten in der Kirche und im Reiche gestanden hatte, in die Chroniken und in die Todtenbücher eintrug“, so hatte man in St.Peter wohl mehrfachen Grund, den Namen dieses Mannes in das Klosternekrologium einzuschreiben. Der Todestag dieses „Mitbegründers (confundator)“ des Gotteshauses ward im Kloster durch ein Amt mit fünf Kerzen (die feierlichste Weise) begangen.

Noch war nicht ein halbes Jahr vergangen, und es folgte dem bischöflichen Bruder am 12. April 1111 Herzog Berthold im Tode. Seine Leiche brachte man hinauf in das von ihm gegründete Gotteshaus. Die Herzogin-Wittwe Agnes und ihre beiden jüngern Söhne Rudolf und Konrad begleiteten den Leichenzug. Der älteste Sohn, der den Namen des Vaters führte, weilte eben im fernen Italien, wohin er dem Kaiser Heinrich V beim Heereszug mit dem zähringischen Aufgebot gefolgt war. Zu der Beisetzungsfeierlichkeit waren erschienen des entschlafenen Herzogs Neffe, Markgraf Hermann II., der Sohn des im Jahre 1074 im Kloster Cluny verstorbenen Markgrafen Hermann, dann Graf Friedrich von Mömpelgard und Graf Berthold von Nimburg, ferner die edlen Herren Erkenbold von Kenzingen, Erlewin von Entersbach, Adalbero von Grafenhausen, Heinrich von Hardtegg, die burgundischen Herren Ulrich und sein Sohn Rudolf von Belp, dann Rupert und Heinrich von Schallstadt und Bern von Hofweier.

Noch hatte man den Sarg mit der herzoglichen Leiche nicht ins Grab gesenkt, da machte die Herzogin Agnes mit ihren beiden Söhnen eine feierliche Schenkung: sie gab zum Seelenheil ihres verstorbenen Gatten ihr Gut in Dorf und Gemarkung Schallstadt nebst den dort befindlichen Hörigen an das Gotteshaus St.Peter. Als dieser Act vollzogen war, senkte auch in treuer Anhänglichkeit an den dahingeschiedenen Herrn einer der zähringischen Mannen, Guntramnus mit Namen, zum Seelenheil des Herzogs, unter Zustimmung seiner Herrin, der Herzogin, an das Kloster all sein Gut in der Gemarkung Gundelfingen (B.-A. Freiburg), und auch eine Schwester dieses Guntram, Liucela, die zur Bestattungsfeier des Herzogs auf den Schwarzwald gekommen war, folgte dem Beispiele ihres Bruders, und auch sie gab „zum Seelenheil ihres Herrn“ ans Gotteshaus ein Höfchen und eine Wiese im gleichen Gundelfinger Bezirk.
Alsdann ward unterm Gebet der Mönche und des Volkes die Leiche Herzog Bertholds II. in die Familiengruft der Zähringer versenkt. „Vor dem Kreuzaltar in der Kirche, wie er selbst bestimmt und gebeten hatte“, fand der tapfere und fromme Herzog seine Ruhestätte. Ihm bewahrte sein Kloster ein ununterbrochenes, innig dankbares Andenken; in den Klosteraufzeihnungen gab man ihm seiner vielen dem Gotteshause erwiesenen Wohlthaten wegen, unter denen in besonderer Weise auch der Schenkung eines Kelches Erwähnung geschieht, hohes Lob.

Am 12. April beging alljährlich durch viele Jahrhunderte hin das Kloster den Gedächtnißtag des Todes seines Stifters durch ein feierliches Todtenamt mit fünf Kerzen.

Noch zweimal öffnete sich in demselben Jahre der Zähringer Todtengruft auf der einsamen Schwarzwaldhöhe. Im Herbste nahm der Tod den noch im jugendlichen Alter stehenden zweiten Sohn des Stifters, Rudolf, der an Himmelfahrt 1109 mit dem Vater in St.Peter geweilt und im Frühjahr ebenda an dessen Sarg gestanden, hinweg. (Der Todestag Rudolfs wird uns nicht berichtet; noch im September 1111 werden die beiden Söhne Bertholds II., Rudolf und Konrad, zusammen urkundlich erwähnt.)

Der Tod des Jünglings mochte wohl der Mutter Herz gebrochen haben: schon am 19. December schied die Herzogin-Wittwe Agnes aus diesem Leben und ward zu St.Peter in der Kirche vor dem Kreuzaltar, an der Seite ihres Gemahls begraben.

Als Berthold III, der jetzt den herzoglichen Titel führte, und Konrad die Mutter zur ewigen Ruhe bestatteten, machten auch sie ihrem Familienkloster neue Vergabungen. In Gegenwart einer großen Anzahl edler Herren, von denen genannt werden: Kuno von Köndringen und sein gleichnamiger Sohn, Walther von Horben, Eberhard von Eichstetten, Liucilin und Adalbert von Uffhausen, Harpert von Weilheim und Gerold von Wittlekofen, und ihrer eigenen Dienstmannen Kuno von Blankenberg, Reginhard von Weiler, Bernward von Vörstetten, Heinrich von Owen, Giselbert von Weiler u. a., schenkten sie am 27. December 1111 gemeinsam dem Gotteshause ihr Gut zu Benzhausen (B.-A. Freiburg) mit allem Zubehör, ferner die dem Kloster ganz nahe gelegene Schwarzwaldrodung Gottschalfksgereute und „jenen nicht geringen Theil des Schwarzwald genannten Waldes, der sich von diesem Neubruch ziemlich umfangreich in die Länge und Breite erstreckt“, Alsdann bestätigten sie in neuer Uebergabe „nach Alemannenrecht“ zu ihrem und ihrer an dieser Stätte im Tode ruhenden Eltern Seelenheil alle die Güter in Burgund, im Breisgau und im Neckargau, die von ihren väterlichen und mütterlichen Vorfahren an das Kloster gekommen, auf daß diese frommen Schenkungen auch im Ablauf aller kommenden Zeiten der Abtei verbleiben sollten. Endlich gaben sie ihre Zustimmung zum voraus zu allen Vergabungen seitens ihrer Hintersassen an das Kloster und schenkten diesem noch den neunten Theil all ihrer Zehnten.

Bald nach dieser Schenkung zeigte Berthold III., „noch glühend vom frommen Eifer“, sein Wohlwollen gegen das Gotteshaus in neuer Vergabung an dasselbe: er schenkte ihm eine zweite Rodung, die, östlich vom Kloster gelegen, an das Gottschalksgereute anstieß. Bei dieser Schenkung waren anwesend: Konrad, der Vogt von Waldkirch, Erkenbold von Kenzingen, Gerung von Alvelt (wahrscheinlich ein abgegangener Ort im Breisgau), Wolverad von Bichtlingen, Adelbert von Dietfurt und Burkard von Denzlingen.

In dieser Zeit und wahrscheinlich auch durch die Vergabung des Herzogs mit veranlaßt, senkte der Edelmann Arnold von Kenzingen zu seinem und seiner Angehörigen Seelenheil den Weiler Ror bei St.Peter, sowie den ganzen Theil seines Eigenguts am Walde an das Kloster und bedang sich dafür eine Familiengrabstätte bei der Kirche des hl. Petrus aus.
Ebenso gab auch damals der Graf Erlewin von Nimburg „seinen ebenfalls ausgedehnten Antheil am Walde“ in der Nähe von St.Peter ans Kloster.

Aus diesen Schenkungen waren zu Ende des Jahres 1111 unter dem dritten Abte des Klosters schon im wesentlichen jene Güter zusammengekommen, die wir fortan durch die Jahrhunderte im Besitze des Gotteshauses St.Peter sehen. Es vereinigte nun dieselben zu einem abgerundeten Gebiet und fertigte eine nochmalige Aufzeichnung darüber an, die auch einen Grenzbeschrieb enthält; allerdings werden die Grenzen nur ganz im allgemeinen angegeben durch Bäche, Quellen und Bergrücken. Einige Zeit später wurde dann eine größere Anzahl von Punkten in den so vorgezeichneten Rahmen eingefügt.

Herzog Berthold III, der seit seines Vaters Tod die Vogtei des Klosters innehatte, zeigte sich dem Gotteshause überaus wohlgeneigt. Von Bertholds III. Zeit an datirt der eigentliche Aufschwung des Klosters und dessen Gebietszuwachs, zu dem nicht nur fast alle Glieder des herzoglichen Hauses, sondern auch der benachbarte Adel und das Volk beitrugen. Durch diese Freigebigkeit war es möglich geworden, das eigentliche Abteigebäude zu erstellen, und es sollte nunmehr auch dieses die bischöfliche Weihe empfangen. Der letzte Septembertag des Jahres 1113 sah auf der Schwarzwaldhöhe eine glänzende Versammlung geistlicher und weltlicher Herren, prächtiger fast noch als jene war, da 20 Jahre vorher Bischof Gebhard die Weihe der Kirche vollzogen.

Mit den herzoglichen Brüdern Berthold und Konrad waren zur Feier erschienen zwei Bischöfe, Ulrich von Konstanz, aus dem Geschlechte der Grafen von Dillingen, Bischof Gebhards Nachfolger, welcher der politischen Verhältnisse wegen die Weihe zum Bischof noch nicht empfangen hatte, und Wito von Chur, der mit des Diöcesanbischofs Zustimmung und im Auftrag des Papstes Paschalis Il. die feierliche Handlung vornahm. Die neue Abtei wurde geweiht zur Ehre der heiligen und ungetheilten Dreieinigkeit, des siegreichen Kreuzes, des heiligen Apostels Petrus und aller heiligen Apostel. Anwesend waren dabei die Aebte Bruno von Hirsau, Rusten von St.Blasien, Adalbert von Schaffhausen, Dieggero von St.Georgen auf dem Schwarzwald, Otto von Rheinau, Egeno von St.Ulrich in Augsburg, und mit ihnen zugleich ein große Zahl von Weltund Klostergeistlichen, viele Edle und Freie und eine gewaltige Volksmenge, die an diesem Tage von allen Seiten her zusammengeströmt war.

Als nun die Weihe vollzogen war, vergabten Herzog Berthold und sein Bruder Konrad in feierlicher Weise als weitere Schenkung an St.Peter ein Gut im Bezirk Gündlingen (B.-A. Breisach), daß es sei «immerdar zum Besten der Mönche, die in diesem Kloster Gott und dem hl. Petrus dienen“. Alsdann bestätigten sie nochmals alle frühern Vergabungen ihres Hauses vor den Bischöfen und der ganzen Menge der Anwesenden. Es waren dabei zugegen Graf Adalbert von Gammertingen und die Herren von Wolfach, Weilheim, Brunne, Obereschach, Zimmern, Meersburg, Kenzingen, Zähringen, Forcheim, Eichstetten, Wittelsberg, Emmendingen, Bucheim, Waldeck, Regensberg, Degerfelden, Gurtweil, Burbach, Steinenstadt, Opfingen, Weiler, Pleidelsheim, Hausen, Theningen, Adelhausen, Gundelfingen.

Um diese Zeit wurde durch Tauschverträge noch weiterer Güterbesitz durch Berthold III. und seinen Bruder Konrad dem Gotteshause vermittelt. Dieses hatte durch Kauf ein Gut in Steinenstadt (B.-A. Müllheim) für 16 Talente erworben, das nun der Herzog für seinen Ritter Adalbert von Staufen erhielt und dagegen einen Mansus bei Ebnet und sechs Lehen im Ibenthal ans Kloster gab. Ferner überließen die beiden herzoglichen Brüder einen Mansus zu Nabern (O.-A. Kirchheim u. d. Teck) an St.Peter und erhielten dagegen einen solchen bei Ochsenwang (ebenda), der dem Kloster mit der Zuweisung der Weilheimer Güter durch den Stifter zu theil geworden war. Endlich schenkte zu gleicher Zeit noch Berthold III. die Kirche zu Nabern ans Kloster; auch bei dieser Vergabung waren wieder mehrere Edle zugegen: Konrad von Waldkirch, Erkenbold von Kenzingen u. a.

Die Angehörigen der zähringischen Familie wetteiferten gleichsam in freundlichem Wohlwollen gegen ihr Hauskloster. Petrissa, die Schwester der beiden herzoglichen Brüder, die an den Grafen Friedrich von Pfirt vermählt war, vergabte mit ihrem Gemahl an St.Peter „zu ihrem und all ihrer Vorfahren Seelenheil“ ein Gut bei Wollbach (B.-A. Lörrach), während ihre Schwester Liutgart, die Gemahlin des Grafen Gottfried von Calw, dem Gotteshause ein purpurnes Meßgewand und eine prächtig mit Gold geschmückte Stola schenkte.

Auch des Herzogs Vetter, Markgraf Hermann Il., der seit 1187 als Graf im Breisgau auftritt, war ein Wohlthäter der zähringischen Familienstiftung; als seine Gemahlin Judith, die selbst auch einen Kelch und andere Kostbarkeiten der Kirche des hl. Petrus geschenkt hatte, durch den Tod ihm entrissen wurde, vergabte er zu seinem, seiner Gemahlin und seiner Eltern Seelenheil in Gegenwart des Herzogs Berthold und der Edelfreien Dietrich von Rötteln, Walther von Weilheim, Adalbert von Schwerzen und Gerold von Wittlekofen ans Gotteshaus sein Gut zu Ambringen (B.-A. Staufen) mit Kirche, Häusern und Höfen im Dorfe, und nahm nur von der Schenkung aus, was seine dortigen Leute schon früher von ihm zu Lehen empfangen hatten. Hermann, ein Dienstmann des Markgrafen am gleichen Orte, folgte dem Beispiele seines Herrn und schenkte sein dortiges Gut ans Kloster St.Peter. Ebenso vergabte auch ein Dienstmann des Herzogs Berthold zu Ambringen, Namens Karl, seine Eigengüter zu Ambringen und Ehrenstetten an das Kloster St.Peter, dem dann der dabei anwesende Herzog gleichzeitig die Lehen dieses seines Ministerialen übertrug.

Mit dem benachbarten Kloster Waldkirch schloß St.Peter vor dem Herzog Berthold, seinem Bruder Konrad und dem Markgrafen Hermann einen Tauschvertrag ab, bei dem die beiden Klöster durch ihre Vögte, letzteres durch Herzog Berthold, ersteres durch Konrad von Waldkirch, vertreten waren, und Waldkirch ein Gut bei Betberg (B.-A. Müllheim) gab und einen Theil eines St.Peterschen Klostergutes zu Seefelden (ebenda) dagegen erhielt. Einen ganz ähnlichen Tausch ging St.Peter mit dem Schwarzwaldkloster St.Trudpert ein, indem es diesem auf dessen Wunsch einige Aecker bei Seefelden abtrat und dagegen solche bei Betberg empfing.

An demselben Tage, an dem dieser Tauschvertrag statthatte, und vor denselben Zeugen, unter denen als die vornehmsten wiederum Herzog Berthold und sein Vetter Markgraf Hermann erwähnt werden, schenkte ein schwäbischer Edelmann, Walther von Weilheim, mit seinen Söhnen an St.Peter ein Gut zu Ricevilare, ferner einen Mansus zu Pippinsdorf und eine Wiese bei Windibach (drei abgegangene Orte im O.-A. Kirchheim u. d. Teck). Vor dem Klostervogt, Herzog Berthold, und mit dessen Zustimmung vergabte ein andermal der Zähringer Dienstmann Adalbero von Kirchheim sein zu Trutmanneswilare gelegenes Gut (ebenfalls abgegangener Ort im O.-A. Kirchheim) an das schwarzwäldische Gotteshaus ‘, so daß sich allmählich auch der Güterbesitz des Klosters in Schwaben zu vermehren begann.

Doch nicht für die zeitliche Sicherstellung des Klosters nur war Abt Eppo besorgt; er ließ sich auch das religiöse Leben seiner Klosterfamilie ebensosehr angelegen sein. Am 1. November 1115 wurden durch den Abt Pontius von Cluny der Abt des Klosters St.Peter sowie die Mönche und Laienbrüder in die Genossenschaft der Clunyacenser Fraternität aufgenommen und dadurch das Gotteshaus mit jenem Zuge frischen kirchlichen Lebens und religiösen Eifers, der von Cluny aus durchs Abendland pulsirte, in Verbindung gebracht. „Die Namen der Verstorbenen wurden alljährlich gegenseitig zugeschickt, im Kapitel vorgelesen und in ein Missalbuch geschrieben; es fand dann für dieselben ein Todtenofficium vom Convent statt und am andern Tage noch eine heilige Messe.“

Mit den schwäbischen Klöstern, welche die Hirsau-clunischen Regeln angenommen oder nach dieser Regel reformirt worden waren, wie St.Georgen, St.Blasien, blieb das zähringische Gotteshaus stets in Beziehung. Mit letzterem Kloster ging St.Peter, wie in den Klosterannalen berichtet wird, schon im Jahre 1110 eine Gebetsgemeinschaft ein, die allerdings schon frühe erlosch und erst nach vielen Jahrhunderten wieder erneuert wurde. Als im April des Jahres 1120 Abt Theoger von St.Georgen, der zwei Jahre vor seinem Tode zum Bischof von Metz ernannt worden war, sich aber alsbald ins Kloster Cluny zurückgezogen hatte, und im folgenden Monat Abt Bruno von Hirsau, die beide im Jahre 1113 der Weihe der neuen Abtei zu St.Peter angewohnt hatten, starben, schrieb man auch im Zähringer Familienkloster auf dem Schwarzwald ihre Namen in die Todtenannalen ein und war ihrer im Gebete eingedenk.

Unter Abt Eppo dem Ehrwürdigen wurde durch Werner von Villingen und dessen Gemahlin beim Kloster eine der seligsten Jungfrau Maria geweihte Kapelle gebaut. Der fromme Stifter gab an das Kloster sein bei Haslach (B.-A. Freiburg) gelegenes Allod und ein umfangreiches Ackerfeld bei Schallstadt, unter der Bedingung, daß der Ertrag aus diesen Gütern zum Unterhalt eines in dieser Muttergotteskapelle zu brennenden ewigen Lichtes verwendet werde. (Rot. 8. Petr. p. 144. Durch zwingende Gründe veranlaßt (quadam autem necessitatis causa exigente), beschloß Abt Eppo, nachdem er mit den Aeltesten des Klosters sich darüber berathen hatte (cum seniorum suorum consilio), das von Werner ans Kloster geschenkte Gut für die Bedürfnisse der klösterlichen Familie zu verwenden. Dagegen bestimmte er, daß der Zins aus der Mühle zu Eschbach, der jährlich 10 Schillinge betrug, und wenn dieser fehlen sollte, der gleiche Zins von einem Feld bei Ebnet, zur Ausführung der Stiftung verwendet werde. Rot. 8. Petr. p. 144. 145.) Noch im zwölften Jahrhundert und wahrscheinlich ebenfalls unter Abt Eppo wurde eine zweite Kapelle erbaut auf der linken Seite des Klosters zu Ehren des heiligen Apostels Paulus. Die Stifter derselben waren Kuno von Blankenberg und sein Bruder Adalbert; ersterer schenkte an dieselbe einen Mansus bei Gündlingen, und auch Adalbert vergabte, als die St.Paulskapelle eingeweiht wurde, derselben ein Gut bei Ballrechten. Dem Beispiele des Vaters folgten auch die Söhne des Kuno von Blankenberg, Udalrich und Hartwig, und erwiesen sich durch die Schenkung eines Hofes in Gündlingen dem Gotteshaus zum Besten dieser Kapelle als Wohlthäter.

Im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts war nahe der zähringischen Benediktinerabtei St.Peter ein anderes Gotteshaus entstanden, gegründet vom Grafengeschlechte der Hohenberger, das auf der Burg Wieseneck im Dreisamthale hauste: Cella Sanctae Mariae, die St.Marienzelle, später

St.Märgen

genannt. (Siehe über St.Märgen: J. Bader, Die Schicksale der ehemaligen Abtei St.Märgen, Diöc.-Arch. IT, 210-278.) Der Stifter dieses Klosters war der straßburgische Dompropst Bruno von Hohenberg. Er hatte, als sein Bruder Graf Adalbert von Wieseneck, der 1096 urkundlich noch genannt wird und der letzte weltliche Sprosse des ältern Geschlechtes gewesen zu sein scheint, starb, einen Theil der Herrschaft Wieseneck geerbt und verwendete nun sein Erbgut dazu, auf öder Schwarzwaldhöhe ein Gotteshaus zu gründen. In politischer Hinsicht gehörten die Hohenberger zu der Gegenpartei des entschieden kirchlich gesinnten zähringischen Fürstenhauses. Diese politische Parteistellung mochte Mitursache sein zur Erbauung des Klosters St.Märgen und zur Uebergabe desselben an den damals gerade in Aufnahme gekommenen Orden der Augustiner-Chorherren; „es handelte sich ja bei jeder politischen oder kirchlichen Partei darum, den eigenen Einfluß möglichst zu erweitern und denjenigen des Gegners zu schwächen oder im Zaume zu halten; und zu diesem Zwecke dienten nach den damaligen Verhältnissen besonders auch die Stifte und Klöster, sowohl durch ihre Schulen als durch ihr Ansehen beim Volke“.(Diöc. Ar. II, 219. 220).

Propst Bruno erbaute ums Jahr 1118 die klösterliche Anstalt zur Ehre der heiligen Jungfrau auf seinem eigenen Grund und Boden und stattete sie mit Ländereien und Einkünften seines umliegenden Besitzthums aus; dieses nunmehrige Klostergut bestand hauptsächlich aus einigen Hofgütern im Zartener Thal und einer weiten Wildniß im Gebirge.

In der Gegend von St.Märgen berührten sich im 12. und folgenden Jahrhundert zähringische, hohenbergische und St.Gallische Besitzungen. Das Kloster St.Gallen hatte schon seit dem 8. und 9. Jahrhundert ansehnliche Güter im Breisgau, besonders in den fruchtbaren Gefilden von Ebringen am Schönberg und Kirchzarten im Dreisamthal.

Das junge Chorherrenstift wollte keinen gedeichlichen Fortgang gewinnen. Propst Bruno hatte aus Lothringen Mönche herangezogen; doch diese ertrugen das rauhe Klima des hohen Schwarzwaldes nicht; einige von ihnen starben bald dahin, die übrigen kamen durch die Verschiedenheit der Sprache und Sitten mit den deutschen Brüdern in solche Uneinigkeit, daß von den letztern einige das Kloster verließen und dasselbe in so schlimmen Ruf brachten, daß von den Landeskindern sich niemand mehr wollte aufnehmen lassen. Ein Theil der wenigen noch vorhandenen Chorherren war kränklich, der Gottesdienst konnte nicht in gehöriger Weise besorgt werden. Der Vorsteher des Stiftes, Dietrich, fühlte selbst, daß er solch schwieriger Lage nicht gewachsen sei.

Bald kamen zu all dem noch Grenz- und Zehntstreitigkeiten mit dem Kloster St.Peter und der St.Gallischen Kirche zu Zarten. Bei dem Charakter der Gegend und den damals noch weithin sich erstreckenden Wildnissen, wo Weidgänge bestanden und Neubrüche angelegt wurden, waren solche Irrungen fast unvermeidlich. Die thatsächliche Besiedelung solcher Rodungen führte zwischen St.Peter und St.Märgen, da die beiden Klöster, von verschiedener Seite mit der Kolonisation vorgehend, in der Mitte leicht zusammenstießen, zu Auseinandersetzungen.

Die Bewohner der Marienzelle waren durch all den Mißerfolg ihres Gotteshauses so entmuthigt, daß sie für dasselbe kein anderes Mittel der Erhaltung mehr sahen, als es der Obhut des benachbarten Benediktinerstiftes zu übergeben; in einem flehentlichen Briefe wandten sie sich an den Diöcesanbischof Ulrich zu Konstanz und baten ihn, er möge doch die Marienzelle der Leitung des Abtes zu St.Peter unterstellen, da sich dieser auch bisher schon stets als ein hilfreicher Vater derselben angenommen habe.

Bischof Ulrich, der selbst dem Augustinerorden angehörte und auch als Bischof den Habit desselben beibehielt, nahm sich auf die inständigen Bitten des Stifters mit allem Eifer der jungen geistlichen Pflanzung an; vor allem schickte er die Lothringer Brüder wieder in ihr Vaterland zurück und besetzte das Kloster mit einheimischen, denen in dem Chorherrn Otto ein kluger und kräftiger Vorsteher gesetzt wurde. Alsdann suchte er jene Grenzstreitigkeiten beizulegen: es kam am 2. August 1121 zu einem Vergleich zwischen den beiden Klöstern, durch welchen vor Herzog Berthold III. als Vogt von St.Peter und in Gegenwart des Bischofs Ulrich von Konstanz, des Dompropstes Bruno aus Straßburg, des Markgrafen Hermann, der freien Herren Friedrich von Wolfach und Konrad von Zähringen das Gotteshaus St.Peter zwei Lehen erhielt, dafür aber an St.Märgen das streitige Gelände zwischen Wieseneck und Simonswald freundnachbarlich abtrat, so daß also nunmehr letzteres Kloster seine Rodungen im Verfolg des Bergrückens, der zwischen Ibenthal und Wagensteig hinzieht, bis an die Gutach auszudehnen berechtigt war.

Der Schluß des folgenden Jahres brachte dem Zähringer Hauskloster einen überaus traurigen Tag. Herzog Berthold III., der dem Gotteshause ununterbrochen ein wohlthätiger Förderer gewesen, hatte, da er dem Grafen Hugo von Dagsburg gegen dessen aufrührerische Unterthanen zu Hilfe eilte, bei dem elsässischen Dorfe Molsheim den Tod gefunden; der Herzog, der wohl noch nicht vierzig Jahre zählte, war, wie scheint, meuchelmörderisch erschlagen worden. Seine Getreuen brachten den Leichnam des edlen Fürsten in einem ausgehöhlten Baumstamme, wie die Freiburger Chronik zu erzählen weiß, über den Rhein und hinauf nach St.Peter. (Chronicke der Stadt Freyburg im Brisgaw, Anhang zur Königsh. Chron. Straßb. 1698, S. 16) Hier im Kloster seiner Familie, dem er immer so liebevoll zugethan gewesen, wo seit 11 Jahren beide Eltern und ein Bruder ruhten, erhielt auch Herzog Berthold III., und zwar im Kapitelsaal vor dem Abtsstuhl, seine Grabstätte. Auch sein Gedächtniß ward in St.Peter durch Jahrhunderte begangen durch ein Todtenamt mit fünf Kerzen.

Das Vogteiamt des Klosters ging von Herzog Berthold IIl., der kinderlos starb, auf seinen Bruder Konrad über, der nunmehr als Haupt der zähringischen Familie auch den Herzogstitel führte. Gemeinschaftlich mit seinem Bruder hatte Konrad schon beim Tode des Vaters dem Kloster durch Schenkungen als Wohlthäter sich erwiesen und war nachher auch öfter Begleiter des herzoglichen Bruders bei Rechtshandlungen, die auf das Kloster sich bezogen; als Adalbero, ein Bewohner von Adelhausen, ein Gut dieser Gegend, in der auch Konrads eigenes Allod lag, an St.Peter schenkte, war bei dieser Uebergabe auch zugegen „der Herr Konrad, Bruder des Herzogs Berthold“, zugleich mit mehreren Edlen.

Das erste Auftreten Konrads als Herzog und Vertreter des Zähringer Hauses, noch im Todesmonat seines Bruders, betrifft eine Angelegenheit des zähringischen Familienstiftes. Am 17. December 1122 starb im Kloster ein herzoglicher Dienstmann, Namens Rüdinger, der bereits krank nach St.Peter sich hatte bringen lassen und dort auf seinen Wunsch noch als Mönch eingekleidet wurde, aber wenige Tage später schon verschied, nachdem er noch vorher all sein Gut im Dorfe Schwandorf (O.-A. Nagold) nebst einem Theile seiner beweglichen Habe dem Gotteshause überwiesen hatte. Von den Angehörigen des Verstorbenen aber erkannten nur einige das Vermächtniß an, während andere sich auf die Sätze des weltlichen Rechtes beriefen, daß der Testator nicht rechtsgiltig habe verfügen können, da er dem Tode schon zu nahe gewesen; ferner habe er als zähringischer Ministeriale nicht ohne seines Herrn Zustimmung seine Güter übertragen dürfen. Wenngleich diese Erlaubniß für Schenkungen an das Kloster St.Peter längst gegeben war, nahm doch Herzog Konrad, der eben auf der Fahrt nach Speier zu dem Kaiser begriffen war, die Streitsache an und brachte dieselbe am 26. December 1126 auf der Burg Baden in Gegenwart des Abtes Eppo von St.Peter und der Verwandten des Testators zur Entscheidung. Diese lautete dahin, daß das Kloster für dieses Mal die in Frage kommenden Güter den Verwandten überlassen möge. An das Gotteshaus aber senkte der Herzog gleichsam als Ersatz zwei Mansus im Bezirk Sulz, und erneuerte zugleich für alle Zukunft die früher gegebene Erlaubniß zu Vergabungen seiner Ministerialen an das Kloster, erweiterte dieselbe noch für jeglichen Umfang der Schenkung, und selbst für Fälle, da der Geber dem Tode nahe sei; alsdann bestätigte er aufs neue alle von seinen Vorfahren dem Gotteshause verliehenen Rechte und Privilegien.

Mit dem Abte Eppo, der, wie es scheint, des herzoglichen Vogtes ganze Gunst besaß, schloß Konrad mehrere Tauschverträge ab, die dem Kloster sehr bedeutende Vortheile brachten. Gemeinschaftlich mit seiner Gemahlin Clementia, der ältesten Tochter des Grafen Gottfried von Namur, und seinen Söhnen Konrad und Berthold überließ er an die Abtei gegen ein Klostergut bei Zähringen, das Gerold von Scherzingen an St.Peter geschenkt hatte, all sein Eigengut mit Kirche, Hof und Liegenschaften in Wiesen, Wald, Weiden und Zubehör zu Aminden (Amoltern oder Emmendingen). In Gegenwart der Edlen von Gammertingen, Twiel, Belp und Wehr wurde dieser Tausch vollzogen im Auftrag Herzog Konrads durch Herrn Heinrich, Edlen von Rheinfelden.

Durch einen andern Tauschvertrag, der vor mehreren herzoglichen Ministerialen abgeschlossen wurde, gab Konrad an Abt Eppo einen Hof zu Villingen und erhielt dagegen vom Kloster einen Acker im Butzenthal (unweit Villingen), der vorher Eigenthum eines Freien, Namens Herold, gewesen war.

Ein anderer Schenk- und Tauschvertrag, der zu Gunsten von St.Peter vor Herzog Konrad vorgenommen wurde, zeigt, wie verwickelt die Güterverhältnisse jener Zeit bisweilen waren. Adalbert von Schlatt (B.-A. Staufen) beabsichtigte, vier Mansus bei seinem Wohnort an St.Peter zu schenken; ein Theil dieses Gutes war aber mit fünf Geldstücken jährlich zinspflichtig an die Kirche zu Steine (Steinen, B.-A. Lörrach oder Stein am Rhein). Zur Ablösung dieser Last gab Adalbert an die genannte Kirche einen Acker und konnte nun die Schenkung vollziehen. Herzog Konrad, der nicht nur Vogt von St.Peter, sondern auch zugleich von der Kirche zu Steine war, amtete in dieser doppelten Eigenschaft; letztere Kirche war bei dem Acte auch durch ihren Zinsmeister Hartmann von Krozingen vertreten.

Wie Konrads Herzogstitel in einer Angelegenheit seines Hausklosters zum erstenmal erwähnt wird, so wird auch seine Burg Zähringen zum erstenmal genannt in einer St.Peterschen Urkunde. Ein Edelknecht des Herzogs, Hugo von Zell (unter Aichelberg, O.-A. Kirchheim), ging mit St.Peter einen Tausch ein: sein Bruder Reginboto hatte ans Kloster ein Gut zu Mietersheim (B.-A. Lahr) geschenkt, und er selbst auch hatte an St.Peter ein Ackerfeld von zwei Mansus bei Stetten (O.-A. Tuttlingen) in der Weise vergabt, daß das Kloster nach seinem Tode in den Besitz desselben treten sollte; all diese Güter erhielt nun der Ritter Hugo von St.Peter zurück, gab aber dafür ans Kloster zum unbeschränkten Eigenthum, was ihm sein Herr, der Herzog, an Gütern beim Dorf Thuningen (O.-A. Tuttlingen) überwiesen hatte. Diese Tauschhandlung bestätigte Herzog Konrad in seiner doppelten Eigenschaft als Vogt des Klosters und Herr des Ritters und machte sie rechtskräftig am 23. März 1128 auf seiner Burg Zähringen, in Gegenwart der edlen Herren Adalbert von (Alt-) Steußlingen, Heinrich und Werner von Hardtegg und vieler andern aus des Herzogs Gefolge. (Rot. S. Petr. p. 166. Die Zeitangabe 1108 im Rotulus muß 1128 heißen, da Konrad bereits „Herzog und unser Vogt“ genannt wird; auch paßt die Tagesangabe „Freitag, 23. März (X. Kalend. Apr., die veneris)* nur auf das Jahr 1128.)

Abt Eppo der Ehrwürdige, dem auf seine Bitte Papst Honorius II. alle vom Heiligen Stuhle dem Kloster verliehenen Rechte und Privilegien ums Jahr 1126 aufs neue bestätigt hatte, „wurde, reich an guten Werken und Verdiensten, zur Krone, die dem treuen Diener hinterlegt ist“, am 1. Juni 1132 abgerufen, nachdem er das Gotteshaus über 23 Jahre lang mit heiligem Eifer geleitet hatte. Ihm folgte in der Abtswürde

Gerwardus (1132-1137),

der nur fünf Jahre dem Gotteshause vorstand. Unter ihm wurde der Grenzstreit, der zwischen dem Kloster und der Marienzelle aufs neue ausgebrochen war, wobei sich die beiderseitigen Klosterleute leidenschaftlich bekämpften, zum endgiltigen Austrag gebracht. Dies geschah, da beide Gotteshäuser im unmittelbaren Schutze des Heiligen Stuhles standen, durch den Cardinallegaten Theodewin. Es wurde der Vergleich vom Jahre 1121 zu Grunde gelegt und daraufhin bestimmt, daß St.Märgen, das bereits zwei mit Tribut belastete Lehen an das Nachbarstift abgetreten hatte, diesem noch zwei weitere Lehen mit einem Gut in Gottenheim übergeben solle, daß aber dagegen St.Peter an die Marienzelle den streitigen Grenzbezirk bis an die Schneeschleife des Gebirges, vom Burgstall Wieseneck bis über den Kandel hinüber ins jenseitige Thal, freundwillig überlasse. Von dieser Zeit an scheint der Friede zwischen den beiden Gotteshäusern nicht mehr gestört worden zu sein; wir hören von gegenseitigen Beziehungen erst nach langer Zeit wieder, da sich der Abt von St.Peter der in schwere Bedrängniß gekommenen Bewohner der Marienzelle liebevoll annimmt.

Als Abt Gerwardus am 11. October 1137 starb, wurde zum Vorsteher des Gotteshauses St.Peter erwählt

Gozmann (1137-1154),

ein frommer und thätiger, von heiligem Eifer erfüllter Mann, der zunächst den Neubau der Kirche, dann aber auch die Vermehrung des Klostergutes sich sehr angelegen sein ließ. Vielleicht war die zuerst gebaute, von Bischof Gebhard im Jahre 1093 eingeweihte Kirche nur ein Holzbau gewesen, oder aber man hatte dem Einfluß von Sturm und Wetter, der auf so bedeutender und freier Höhe sich in gesteigerter Heftigkeit geltend macht, nicht genügend Rechnung getragen. Es war der Neubau der Kirche nothwendig. geworden, und nunmehr sollte das durch Abt Gozmann neuhergestellte Gotteshaus die Weihe erhalten. Dies geschah in feierlicher Weise durch den Diöcesanbischof Hermann von Konstanz im Jahre 1148, Nachdem die heilige Handlung vollzogen war, machte der Bischof eine Schenkung ans Kloster, indem er ein dem Gotteshause gehöriges, aber widerrechtlich entfremdetes Gut demselben aufs neue tradirte. Die näheren Bestimmungen hierüber wurden nachher zu Offenburg in Gegenwart der Aebte Volmar von Hirsau, Gottfried von Gengenbach, Konrad von Schuttern und Konrad von Schwarzach und vieler herzoglichen Dienstmannen, die wohl alle an der Einweihungsfeierlichkeit zu St.Peter theilgenommen hatten, festgesetzt.

Um diese Zeit, vielleicht war es bei Veranlassung der Einweihung der Kirche, wurde dem Gotteshause „eine bedeutende Partikel vom heiligen Kreuze des Herrn, zugleich mit Reliquien des heiligen Apostels Andreas, der heiligen Martyrer Sebastian, Mauritius, Kastor und der heiligen Jungfrau und Martyrin Barbara geschenkt; es gaben aber“, sagen die Klosterannalen, „diesen heiligen Schatz, der in einem mit vergoldeten Silberplättchen und werthvollen Edelsteinen geschmückten Kreuze aus Eichenholz eingeschlossen war, Ulrich, Berthold und Bruno“

Unter Abt Gozmann schenkte Kuno von Falkenstein zugleich mit seinem Bruder Lancelin, in Gegenwart seiner Gemahlin Ita, an das Gotteshaus sein Allodialgut zu Nordweil (B.-A. Ettenheim) und ebenso auch ein Gut bei Merdingen; doch erbat er sich vom Kloster einen jährlichen Zins vom letztern für seine Gemahlin.

Bedeutende Güter bei Griesheim und Dattingen im obern Breisgau brachte der Abt Gozmann durch Kauf an St.Peter. Hauptsächlich aber wurde unter ihm und wohl auch schon zum Theil unter seinen Vorgängern der Güterbesitz des Klosters in-Schwaben durch die Freigebigkeit des Herzogs Konrad vermehrt und abgerundet. Viel Eigenthum hatte St.Peter dort aus der alten Weilheimer Ausstattung her, so besonders in und bei dem Dorfe Jesingen (O.-A. Kirchheim u. d. T.), bei Nabern und Kirchheim. Herzog Konrad übergab an St.Peter, berichten die Klosteraufzeichnungen, ein Eigengut bei Jesingen anstatt einer Summe von 47 1/2 Mark Silbers, die er wegen anderer Güter dem Gotteshause zu leisten hatte. Nach einiger Zeit, heißt es an anderer Stelle, schenkte der genannte Herzog Konrad all sein Allodialgut in demselben Dorfe Jesingen zum Heile seiner Seele an St.Peter und seine Mönche. Durch Kauf und Tausch erwarb das Kloster einen umfangreichen Güterbesitz im obern Neckarthal, hauptsächlich in und bei Weilheim, Jesingen und Kirchheim.

Während das Familienstift der Zähringer in steter Entwicklung voranschritt, waren über den Träger des herzoglichen Namens, Konrad, gar manche Stürme dahingegangen. Im Kampfe mit Herzog Friedrich von Schwaben, dem sspätern Kaiser Barbarossa, war er ums Jahr 1146 unterlegen; auch waren lange Zeit seine Beziehungen zum deutschen Könige Konrad III. keine freundlichen. Als dieser aber gegen Ende des Jahres 1151 nach Schwaben kam, traf Herzog Konrad mit demselben in Basel zusammen, und hier fand auch zwischen dem Oberhaupte des Reiches und dem zähringischen Herzog eine Versöhnung statt. Der König zog von da rheinaufwärts nach Konstanz, Herzog Konrad und sein ältester Sohn Berthold waren mit vielen Fürsten und Edlen in seinem Gefolge.

Noch am 7. Januar 1152 unterschrieb sich Herzog Konrad als Zeuge in einer Königsurkunde für das Klösterlein Detzeln (B.-A. Waldshut), am folgenden Tage raffte der Tod den alternden Herzog hinweg. Hohe Ehren wurden dem Todten zu theil : der König, umgeben von weltlichen und geistlichen Fürsten, brach alsbald von Konstanz auf und geleitete die herzogliche Leiche hinunter in den Breisgau und in die Stadt, die Konrad erbaut hatte; von Freiburg aus, wo das Trauergeleite am 12. Januar weilte, ging es dann hinauf auf die winterliche Schwarzwaldhöhe zur Todtengruft der Zähringer. Beim Leichenzuge waren mit dem König dessen Neffe Herzog Friedrich von Schwaben, der berufen war, nach wenigen Monaten schon des Reiches Krone auf sein Haupt zu setzen, und sein Bruder Konrad, dann der Diöcesanbischof Hermann I. von Konstanz mit dem Propst Reinald von dort und Bischof Ortlieb von Basel, Markgraf Hermann III. von Baden und sein Sohn, der spätere Markgraf Hermann IV., Konrad von Schwarzenberg mit seinen Söhnen Konrad und Werner, Kuno von Horben, Konrad von Krenkingen, Liutold von Regensberg, Liutold von Degerfelden, Hiltebold von Steinegg, ferner die bayrischen Herren Albert von Trüdingen, Giso von Hildenburg, Reginbot von Röckingen und Burkard von Ellerbach.

Sie alle und mit ihnen noch viele standen am Grabe des Herzogs mit Clementia, der Herzogin-Wittwe, und ihren Söhnen: Berthold, dem nunmehrigen Stammherrn der Zähringer Familie, Rudolf, dem sspätern Bischof von Lüttich, Adalbert, dem Stammvater der Herzoge von Teck, und Hugo, dem nachherigen Herzog von Ulmburg; den erstgebornen, der den Namen des Vaters, Konrad, trug, hatte man vor vielen Jahren schon hier oben zur Ruhe bestattet, als er erst dem Jünglingsalter nahe war.

An der offenen Gruft des Gatten noch schenkte Clementia zum Seelenheile des Dahingeschiedenen ans Gotteshaus ein Gut zu Röthenbach (B.-A. Neustadt) und ein purpurnes Meßgewand, und bestätigte auf Ersuchen des Bischofs Hermann von Konstanz dem Kloster alle seine bisherigen Freiheiten. König Konrad, der bei der Beerdigung des zähringischen Herzogs in St.Peter war, - wohl das einzige Mal, daß ein deutscher König an dieser Stätte stand, - ist im folgenden Monat schon im Tode dem Herzog gefolgt.

Die Herzogin Clementia blieb auch fernerhin dem Gotteshause St.Peter freundlich zugethan. Noch zu ihres Gatten Lebzeiten hatte der Zähringer Dienstmann Udalrich von Alzenach (abgegangener Ort bei Lichtenau, B.-A. Kehl) vor dem Herzog als seinem Herrn und in Gegenwart seiner Neffen Konrad und Ulrich und einer großen Zahl von Zeugen sein Eigengut zu Hausen (B.-A. Staufen) an St.Peter geschenkt; nachdem nun Herzog Konrad gestorben war und auch des Schenkers Neffe Ulrich auf der Fahrt ins Heilige Land den Tod gefunden hatte, brachte Udalrich von Alzenach mit seinem Neffen Konrad die früher gemachte Schenkung vor der von zähringischen Ministerialen umgebenen Herzogswittwe Clementia zur Ausführung.

Am gleichen Tage, wie sich aus der Zeugenreihe schließen läßt, vermachte in Gegenwart und mit Zustimmung der Herzogin Clementia der Edelknecht Kuno von Opfingen ein Gut bei Bickensohl (B.-A. Breisach) an St.Peter für den Fall, daß er keinen Sohn mehr erhalte, und erbat sich dann das Gut für seine Lebenszeit gegen einen am Feste des hl. Martin zu zahlenden jährlichen Zins von einem Denar.

Auch zwei Dorsalien gab Clementia dem Gotteshause zum Geschenke.

Als sie am 28. December 1158 starb, gab man ihr die Ruhestätte neben ihrem Gemahle im Gotteshause St.Peter, und auch ihr Name wurde in das Verzeichniß der Wohlthäter des Klosters eingetragen.

Berthold IV., der seit dem Tode Herzog Konrads die Vogtei des Klosters innehatte, kam, wie es scheint, zum erstenmal, seit man den Vater zu Grabe getragen, nach St.Peter zu Beginn des Sommers 1152. Am 2. Juni dieses Jahres bestätigte er in die Hände des Abtes Gozmann alle von seinen Vorfahren dem Gotteshause verliehenen Rechte und versprach insbesondere, das unmittelbare Verhältniß des Klosters zum herzoglichen Hause dauernd zu wahren und keinen Untervogt neben sich zu haben. Dann erneuerte auch er die Bestimmung, daß bei Vergabungen jeglicher Art von seiten seiner Untergebenen an das Kloster, auch von solchen, die noch in der Todeskrankheit Conversen zu St.Peter würden, des Herzogs Genehmigung nicht nachgesucht zu werden brauche. Im Chore der Kirche zu St.Peter wurde diese Bestätigung der Rechte des Klosters vollzogen vor den Mönchen und in Gegenwart von edlen und freien Herren und vielen Dienstmannen des Herzogs, unter denen erwähnt werden : Konrad von Löwenstein, Berthold von Bergen, Diethelm von Croja, Konrad von Schwarzenberg, Liutold von Degerfelden, Egelolf von Haslach, Werner von Uffhausen, Adalbero von Balm, ferner Ulrich von Alcmar, Werner von Roggenbach, der Truchseß Werner von Rheinfelden und sein Bruder Gerhard, Walter von Dachswangen und Kuno von Blankenegg.

Am 4. Juli desselben Jahres befand sich Herzog Berthold mit seiner Mutter Clementia zu Ueberlingen, wo er nochmals jene Verbriefungen für sein schwarzwäldisches Familienstift in Gegenwart des Markgrafen Hermann III., des Grafen Alwich und mehrerer Edlen bestätigte.

Dem Abte Gozmann, der am 9. Februar 1154 starb, folgte in der Leitung des Gotteshauses

Markward (1154-1183),

dem es beschieden war, fast 30 Jahre lang an der Spitze der Abtei zu stehen, nahezu so lange, als Berthold IV. die herzogliche Würde und damit auch das Vogteiamt des Klosters (1152-1186) innehatte.

Unter Abt Markward gab der Ritter Berthold von Rietheim sein Allodialgut bei Hausen ans Kloster St.Peter, erhielt aber dafür von diesem drei Mansus zu Aasen (B.-A. Donaueschingen) und einen Mansus bei Villingen; an letzterem Orte wurde der Vertrag in Gegenwart von vielen Zeugen abgeschlossen und dabei festgesetzt, daß diejenige Partei, die denselben brechen würde, eine Strafsumme von 20 Talenten an Herzog Berthold zu bezahlen verpflichtet sei. Der Herzog vollzog diesen Tausch in seiner doppelten Eigenschaft als Vogt des Klosters und als Herr des Ritters von Rietheim in der Stadt Freiburg; dabei waren anwesend : des Herzogs Bruder Adalbert, ferner Berthold von Löwenstein, Werner von Hornberg, Dietrich von Rötteln und mehrere herzogliche Ministerialen.

Ein freier Mann, Manegold von Laufen (B.-A. Müllheim), schenkte an St.Peter sieben Jauchert Aecker, einen Weinberg und einen kleinen Hof in demselben Ort; doch behielt er für sich, seine Gemahlin und Tochter dieses Gut gegen einen jährlichen Zins. Die bei dieser Schenkung angeführten Zeugen sind Hugo, der Kaplan des Herzogs, Reginboto von Offnadingen, Gottfried von Staufen und Liutold von Neukirch. Als Manegold gestorben war, übergab nochmals Abt Markward an dessen Gemahlin und Tochter dasselbe Gut, und sie versprachen, als jährlichen Zins zwei Schillinge am Feste der Geburt des hl. Johannes (24. Juni) und einen Schilling am Weihnachtsfeste zu bezahlen.

Aus der Zeit, da Markward zu St.Peter den Abtsstab in Händen hielt, wird von einem durch ihn geschlichteten Streit berichtet, der lange Zeit gedauert hatte zwischen dem clunyacensischen Klösterlein St.Ulrich im Schwarzwald und dem Pfarrer von Bickensohl am Kaiserstuhl wegen der Kirche in Achkarren; von letzterer behauptete der Pfarrer von Bickensohl, daß sie eine Filiale der Kirche seines Ortes sei, während das Priorat St.Ulrich dieselbe als eine selbständige, ihm zugehörige Kirche erklärte. Abt Markward von St.Peter hatte als erster Schiedsrichter die Angelegenheit zu untersuchen und darüber an Papst Lucius III, an den sich das Priorat gewendet hatte, zu berichten. Der Papst entschied dann im Jahre 1181 in der von Abt Markward, dem Abte von St.Trudpert und den Pröpsten von St.Ulrich und Sölden vorgeschlagenen Weise zu Gunsten des Klosters St.Ulrich.

Einem andern Kloster, dem Benediktinerstift Petershausen bei Konstanz, erwies sich Abt Markward freundlich, indem er demselben, als es am 2. Juni 1158 durch eine Feuersbrunst schwer heimgesucht worden war, wobei auch die kirchlichen Gefäße ein Raub der Flammen geworden, einen silbernen Kelch zum Geschenke machte.

Herzog Berthold IV. scheint weniger als seine Vorgänger dem Gotteshause ein freigebiger Gönner gewesen zu sein; ihn rief die rege Theilnahme am politischen Leben - es war die Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas - vielfach aus der Heimat hinweg; mehreremal zog er mit dem Kaiser nach Italien und hatte auch das Herzogthum Burgund eine Zeitlang inne.

Auch war das Kloster im Zeitlichen durch die Vergabungen seiner Vorfahren so bestellt, daß es neuer Zuwendungen nicht mehr bedürftig war. Sodann ist hierbei wohl zu beachten, daß mit Beginn der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine Veränderung im Urkundenwesen vor sich ging; in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts überließ man die Aufzeichnung von Traditionsacten noch den Empfängern; aus deren Einträgen entstanden Traditionsbücher und Rodeln, wie der bereits erwähnte Rotulus von St.Peter; von der Mitte des Jahrhunderts an treten bereits allgemein an die Stelle solcher Empfängervermerke die selbständigen Urkunden der Fürsten, wenn diese die Tradenten sind.(Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen S. 416.) Schon der Gnadenbeweis Bertholds IV. vom Jahre 1152 für St.Peter ist uns nicht im Rotulus, sondern durch eine Urkunde erhalten, und solche Urkunden aus der Zeit Bertholds IV. können leicht verloren gegangen sein, zumal auch dieser Herzog ausdrücklich als dotator bezeichnet wird .

Abt Markward starb am 8. October 1183, Sein Nachfolger war

Rudolf, Edler von Reutenhalden (1183-1191),

der vorher im Kloster Zwiefalten Mönch war und von da nach St.Peter postulirt und zum Abt erwählt wurde.

Am Feste Mariä Geburt 1186 schied Herzog Berthold IV. aus diesem Leben; bei seinen Eltern vor dem Kreuzaltar erhielt auch er seine Ruhestätte im Gotteshause auf dem Schwarzwald, und sein Todestag wurde, wie die seiner Ahnen, alljährlich durch ein Todtenamt mit fünf Kerzen begangen. Sein Sohn Herzog Berthold V. war nunmehr Vogt des zähringischen Familienstiftes.

Eben zu der Zeit, da der herzogliche Titel an Berthold V. übergegangen war, rüstete sich der bereits dem Greisenalter nahe Kaiser Friedrich Barbarossa zur Fahrt ins Heilige Land. Im Frühjahr 1189 zog er alsdann hinweg und mit ihm der geistlichen und weltlichen Fürsten eine große Zahl. Unter ihnen war auch des verstorbenen Herzogs Berthold IV. Bruder, Rudolf, Bischof von Lüttich, und 16 andere Bischöfe mit ihm; er befand sich in der von Herzog Friedrich von Schwaben, dem Sohne des Kaisers, geführten Abtheilung, deren Banner man ihm anvertraut hatte.(Siehe über Bischof Rudolf: K. Zell, Rudolf von Zähringen, Bischof von Lüttich, Diöc.-Arch. VII, 107 ff.)

Dem mit so freudigem Muthe begonnenen Kreuzzuge wurde ein jähes Ende zu theil; am 20. Juni 1190 fand der greise Kaiser seinen Tod in den Fluthen des Kalykadnus; gegen Ende des Monats September durchdrang die erschütternde Kunde hiervon das deutsche Vaterland. Bald kamen die Kreuzfahrer zurück, die mit dem Kaiser ausgezogen waren, nunmehr aber gebrochenen Muthes in die Heimat zurückkehrten, mit ihnen auch Bischof Rudolf von Lüttich. Ehe er wieder den Rhein hinabzog, wollte er das Land, wo er seine Jugend verbracht, wiedersehen. Hier aber in der alemannischen Heimat ereilte ihn im Dorfe Herdern im Breisgau am 5. August 1191 der Tod. Die Leiche des zähringischen Fürstensohnes ward hinaufgebracht in die herzogliche Todtengruft; und links von der Grabstätte Herzog Konrads, seines Vaters, vor dem Kreuzaltar, bestattete man den Bischof nach einem wechselvollen, unruhigen Leben zur ewigen Ruhe.

Bischof Rudolf hatte, als er von Lüttich wegging, einen Theil vom Haupte des hl. Lambertus von Lüttich mit sich genommen, um unter dem Schutze dieses Heiligen zu ziehen und zu streiten. Diese Reliquie wurde nach dem Tode des Bischofs im herzoglichen Schlosse aufbewahrt und später ins Münster zu Freiburg transferirt; so wurde der hl. Lambertus der Schutzpatron der Stadt Freiburg.

In demselben Jahre noch trug man zu St.Peter auch den Abt Rudolf von Reutenhalden zu Grabe, „nachdem er die Familie des hl. Petrus acht Jahre hindurch aufs nützlichste regiert hatte“. Der ihm folgende Abt

Berthold I. (1191-1220),

unter dessen thätiger und kraftvoller Leitung das Kloster trefflich weiter blühte, war bestimmt, das Aussterben der Stifterfamilie des Gotteshauses zu erleben.

Gegen Ende des 12. Jahrhunderts erhob sich ein lange dauernder Streit zwischen den Mönchen des schon oben erwähnten Priorates St.Ulrich (damals noch Vilmarszell genannt) und dem Bischof Konrad von Straßburg, dem der Schirmvogt von St.Ulrich, Graf Berthold von Nimburg, ehe er die Fahrt ins Heilige Land antrat, seine Güter verkauft und das Patronat über die Kirchen von Vilmarszell und Sölden übertragen hatte. Der Prior gab sich damit nicht zufrieden und klagte zu Rom gegen den Bischof. In einer uns noch erhaltenen, vom 4. September 1201 datirten Urkunde wird Abt Berthold I. von St.Peter und mit ihm die Aebte von St.Märgen und Thennenbach als Schiedsrichter in dieser Streitsache aufgestellt; sie gaben ihren Entscheid zu Gunsten des Priorates St.Ulrich.

Abt Berthold hatte zu seinem Kaplan einen Mönch, der ebenfalls den Namen Berthold führte; derselbe war ein überaus rühriger und dem Kloster ergebener Mann, der das Besitzthum desselben durch Schenkung bedeutend erweiterte, dann durch Kauf dem Gotteshause Güter erwarb und mehrere Streitfragen bezüglich des Eigenthumsrechtes zu Gunsten des Klosters zu Ende führte. Einen Theil der Einkünfte aus solchen Gütern bestimmte dieser Mönch Berthold mit Zustimmung des Abtes und des Conventes für die Erlöserkapelle, einen andern Theil (5 Malter Getreide) dazu, daß vor dem Hauptaltare des Patrons der Kirche, des hl. Petrus, das tägliche Licht stets in gutem Stande erhalten werde. Ferner schenkte ebenderselbe Kaplan Berthold mit Zustimmung und Unterstützung seines Abtes dem Kloster mehrere Reliquien, angeblich von Johannes dem Täufer und dem hl. Laurentius, für die er kostbare und kunstreiche Gefäße herstellen ließ, so auch ein aus Silber gefertigtes, zum Theil vergoldetes und mit Edelsteinen geschmücktes Haupt, in das dann ein Theil der Reliquien geborgen wurde.

Im October des Jahres 1200 treffen wir den Abt Berthold von St.Peter beim Vogt des Klosters, Herzog Berthold V., zu Freiburg. Ein herzoglicher Dienstmann, Kuno von Falkenstein, schenkte mit seiner Gemahlin Heilwid einen Hof zu Gundelfingen und eine Schuhmacherei an demselben Ort, die aber schon einen jährlichen Zins von 3 Schillingen ans Kloster St.Peter zu bezahlen hatte, dem Gotteshause unter der Bedingung, daß am Todestage seines Vaters Reinhard und nach seinem eigenen Ableben an seinem Todestage ein Malter Getreide als Almosen an Arme verabreicht werde. Eine Pfandschaft von 12 Mark, die noch auf dem Gute ruhte, wurde vom Kloster abgelöst.Der Abt und der Convent nahmen dann den Ritter Kuno in ihre Fraternität auf, und als Zeichen ihrer Zuneigung versprachen sie ihm noch, für seine Lebenszeit alljährlich ein Paar Schuhe zu senken. All dies wurde im Kloster zu St.Peter festgesetzt und nachher von Herzog Berthold V. als Vogt des Klosters und Herrn des Ritters zu Freiburg bestätigt in Gegenwart des Bruders des letztern, Walther von Falkenstein, und ihrer Verwandten, der Brüder Konrad und Gottfried von Bucheim.

Diese beiden Brüder Konrad und Gottfried von Buchheim sind mit dem ebengenannten Kuno von Falkenstein und Hugo von Ampringen ferner als Zeugen angeführt bei einer Schenkung des Ritters Reinboto von Ophnadingen, der unter ganz ähnlichen Bedingungen ein Gut bei Krozingen an St.Peter vergabte; er bestimmte nämlich, daß alljährlich am Todestage seines Vaters, und wenn er selbst aus diesem Leben geschieden, bei der jährlichen Wiederkehr seines Todestages, allen Brüdern eine „Caritas“, eine Gutthat oder Liebesgabe zu theil werde, so daß sie an diesem Tage reichlichere und bessere Nahrung und Getränke erhielten.

An der Grenze des Breisgaues, gegen die Ortenau, beim Flüßchen Bleich hatte das Kloster seit lange her ein bedeutendes Gut, auf dem aber, wie es scheint, eine theilweise Pfandschaft lag, so daß über das Eigenthumsrecht und den Umfang desselben Unsicherheit eingetreten war. Am Octavtage des Peter- und Paulsfestes, am 6. Juli 1203, kam der Abt Berthold I. von St.Peter dahin und ließ durch zwei Männer, Namens Werner und Rudolf, die den wahren Sachverhalt genau kannten, unter Eidschwur und ohne Widerspruch festsetzen und schriftlich aufzeichnen, welche Güter dort Eigenthum des Gotteshauses seien; es ergaben sich als solches 42 Jauchert Aecker, 3 Jauchert Wiesen, 5 Höfchen und ein Weinberg, ferner der vierte Theil des unbebauten Bodens und des nicht Früchte tragenden Gehölzes auf dem angrenzenden Abhang bei der Kürnburg. Es wurde dann doch noch bestimmt, daß alljährlich am Feste des hl. Martin ein Zins von 25 Schillingen von seiten des Klosters bezahlt werde, damit jeder Widerspruch gehoben sei. Als Zeugen dieses Actes unterschrieben sich Konrad und Berthold, beide Dienstleute des Burkard von Uesenberg, Konrad Zegilli, Rudolf von Kastelhof, Werner Enchili, Azzo von Höfen, Konrad von Tiengen, Konrad und Kuno von Ibenthal.

Die Mittheilung über diese Amtshandlung des Abtes Berthold I. ist der letzte Eintrag, den der Besitzrodel von St.Peter enthält.

Unter Abt Berthold wurde eine schriftliche Zusammenstellung aller Gerechtsame und Güter des Gotteshauses abgefaßt; es ist dies der eben genannte

Rotulus San-Petrinus,

der Traditionscodex des Klosters. Aus demselben ersehen wir, daß St.Peter beim Uebergang vom 12. zum 13. Jahrhundert im Breisgau, am Kaiserstuhl, auf dem Schwarzwald, in der Baar und ganz besonders auch drüben im Neckarthal und in der Schweiz an vielen Orten kleinere und größere Güter hatte: Höfe, Aecker, Wiesen, Weinberge und Waldgebiete. Einen Theil dieses Güterbesitzes hatte das Kloster durch Schenkungen erhalten, den andern durch Kauf an sich gebracht. Der Rotulus gibt ein deutliches Bild solcher Schenkungen und Käufe und zeigt, wie aus einigen oben angeführten, dieser ältesten Klosteraufzeichnung entnommenen Mittheilungen zu erkennen ist, mit welcher Umsicht dieselben meist gemacht wurden.

Der Rotulus, der uns im Original noch heute erhalten ist und im Generallandesarchiv zu Karlsruhe aufbewahrt wird, besteht aus 16 auf beiden Seiten beschriebenen Pergamentstücken. Die Einträge sind successive erfolgt und rühren von verschiedenen Händen her; dieselben sind in schöner deutlicher Schrift geschrieben.

Nicht nur für die Geschichte des Klosters St.Peter ist der Rotulus von unschätzbarem Werthe, sondern er ist zugleich auch „eine der wichtigsten Quellen für die Geschichte und Geographie Schwabens“ und insbesondere für die Familiengeschichte des zähringischen Herzogshauses. „Ohne den Besitzrodel der Mönche von St.Peter würden uns Mitglieder und wichtige Daten des Herzogshauses fehlen, hätten wir für dessen Dienstmannenschaft nur ein paar unvermittelte Namen, entbehrten wir die werthvollsten Aufschlüsse über den Besitz der Herzoge, über ihre Burg Zähringen, und so nach allen Richtungen.“

Zu derselben Zeit, da der Abt Berthold I. das Gotteshaus leitete, wurden in St.Peter auch noch geschichtliche Aufzeichnungen gemacht, die uns, wenn auch nicht im Originale - das Kloster brannte mehreremal bis auf den Grund ab -, doch in späterer wortgetreuer Abschrift erhalten sind, und die nachweisbar dem Thennenbacher Urbar vom Jahre 1341 zur Grundlage dienten.(Dieser Nachweis ist erbracht von F. L. Baumann, Diöc.-Arch. XIV, 65 ff.) Dieselben enthalten interessante Nachrichten über die Gründung des Klosters, über dessen Aebte und Wohlthäter und insbesondere auch eine Genealogie des zähringischen Hauses.

Die Vorsteher des Gotteshauses in dieser seiner ersten Periode waren, wie aus den uns erhaltenen Nachrichten sich ergibt, insgesamt treffliche, umsichtige Männer, und der Geist, der die Familie des hl. Petrus durchdrang, scheint ein durchaus guter gewesen zu sein. Man darf wohl sagen, daß die reichlichen Vergabungen ans Kloster für das Ansehen sowohl als auch für den guten Geist im Innern und das segensreiche Wirken des Gotteshauses in jenen Zeiten einen vollgiltigen Beweis geben; denn nach allgemeiner Regel kann man annehmen, daß ein Gotteshaus in dem Umkreis irdische Güter erhielt, als es durch Strenge der Ordenszucht und ein dem klösterlichen Geiste entsprechendes Leben der Mitglieder Ansehen gewann und geistige Güter spendete.

In St.Peter aber war man den Wohlthätern des Klosters überaus dankbar gesinnt; auch die kommenden Geschlechter sollten in Dankbarkeit derjenigen gedenken, die dem Gotteshause ehedem Gutes gethan; deshalb schrieb man den Namen derselben in den Katalog der Wohlthäter des Klosters, und wenn sie aus diesem Leben geschieden waren, in das Todtenbuch, das man so bezeichnend „Liber vitae“ betitelte.

In diesem Verzeichnisse finden wir vor allem die Namen derjenigen, denen das Kloster seine Existenz und die frühesten geistlichen und irdischen Wohlthaten verdankte, so fast sämtliche Namen der herzoglichen Stifterfamilie und der ihnen verwandten Markgrafen von Baden, dann die Namen der Diöcesanbischöfe, deren Wohlthaten gegen St.Peter wohl hauptsächlich in Kirchen- und Altarweihen, in Verleihung von Ablässen und Uebergabe von Reliquien bestanden; ferner finden sich darin eine große Zahl der St.Peterschen Mönche verzeichnet, die bei ihrem Eintritt oder vielleicht auch bei sspätern Erbschaften Gaben dem Gotteshause vermachten, endlich die Namen vieler uns jetzt gänzlich unbekannter Wohlthäter des Gotteshauses. Ihrer aller gedachte man in St.Peter durch Jahrhunderte in frommem Gebete.

Das wichtigste Ereigniß aus der Zeit des Abtes Berthold I. ist der Tod des Herzogs Berthold V. von Zähringen. Er starb am 18. Februar 1218 als der letzte seines Stammes. Der Herzog, dessen hauptsächlichste Thätigkeit weniger seinem breisgauischen Gebiete, als vielmehr den burgundischen und besonders den schweizerischen Landen angehörte, fand seine Ruhestätte nicht bei seinen Ahnen in St.Peter, sondern wurde in der Hauptkirche zu Freiburg zur Ruhe bestattet. Doch auch in der herzoglichen Familienstiftung wurde des letzten Zähringers ganz in derselben Weise gedacht, wie seiner Vorfahren, und alljährlich zum Heile seiner Seele ein feierliches Traueramt mit fünf Kerzen abgehalten. Obgleich, wie es scheint, das Gotteshaus ihm besondere Wohlthaten nicht zu danken hatte, wurde doch die Schutzvogtei in gerechter Weise von ihm geübt. (Während die Klosternachrichten von St.Peter in keiner Weise zu entgegengesetzter Annahme Grund geben, war das Andenken des letzten Zähringer Herzogs an andern Orten kein ungetrübtes; „den grausamsten Herzog“ nannten ihn die Mönche in Thennenbach (Urb. Tennenb., Diöc.-Arh. XIV, 86), womit auch ein Ausspruch des zeitgenössischen Bischofs von Lausanne, Berthold von Neuenburg, vom Jahre 1220 übereinstimmt. (Cf. Schöpflin, Hist.Z. B. V, 142 sqq., I, 159. Mone, Quellensammlung IV, H. 1, S. 67.)

Der letzte aus dem zähringischen Hause, der in St.Peter seine Ruhestätte erhielt, war der oben erwähnte Bruder Bertholds IV., Hugo, Herzog von Ulmburg (bei Oberkirch), der mit seiner Verwandten, der Herzogin Uta von Schauemburg, das Kloster Allerheiligen im Schwarzwald stiftete. Er starb, ehe mit Berthold V. das herzogliche Geschlecht zu Grabe ging. Das Jahr seines Todes ist nicht bekannt.

Solange das zähringische Herzogsgeschlecht blühte, hatte St.Peter den Charakter einer Familienstiftung; alle Klostervögte aus dem zähringischen Hause erwiesen sich durch ein Jahrhundert hin als treue Schirmherren der Familie des hl. Petrus, und ihnen war das ruhige Aufblühen des Stiftes zum größten Theile zu danken.

Dort aber im Gotteshause auf der einsamen Schwarzwaldhöhe hütete man mit tiefer Pietät die Gräber des dahingegangenen Fürstengeschlechtes.

Am 30. December 1220 ging auch Abt Berthold I. zur ewigen Ruhe ein.

Zweite Periode.
1220 - 1469.

Die zweite Periode der Geschichte des Gotteshauses St.Peter führt uns ein Stück der mittelalterlichen Rechtsentwicklung vor Augen. Einmal gingen bezüglich der Vogtei des Klosters mannigfache Veränderungen vor, sodann aber erhielten auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gebiete der Abtei nach vielfachen Schwankungen durch Abfassung eines Weisthums und des großen Dingrodels auf lange hin ihre feste Gestaltung.

Auf Abt Berthold I. folgte in der Leitung des Gotteshauses St.Peter

Heinrich I. (1220 - 1255).

Mit dem Tode des letzten herzoglichen Schutzherrn war

die Vogtei des Klosters

erledigt. Der Allodialerbe der Zähringer war im Breisgau Graf Egeno von Urach, der mit Agnes, der Schwester des letzten zähringischen Herzogs, vermählt war. Wenngleich sich derselbe auf den Rechtstitel der Erbschaft hin alsbald der Vogtei von St.Peter zu bemächtigen suchte, so hofften doch der Abt und Convent des Gotteshauses, direct unter das Reich zu kommen, zumal Graf Egeno mit dem deutschen Könige Friedrich in Zerwürfniß gerathen war, - und es hatte diese Hoffnung für sie etwas Verlockendes. Als aber im Herbste 1218 in einem zu Ulm abgeschlossenen Vergleich der König „seinen geliebten Sippen von Urach wieder in Gnaden aufgenommen“, mochte man im Kloster bald nur wenig Aussicht mehr haben, sich der Vogtei des Grafen entziehen zu können.

Doch erst geraume Zeit, nachdem Egeno mit dem Oberhaupte des Reiches seinen Frieden gemacht, fügten sich die Mönche in das Unvermeidliche, und Abt Heinrich und der Convent übertrugen, etwa ein Jahrzehnt nach Herzog Bertholds V. Tod, die Vogtei des Klosters an den Grafen Egeno. „Wir haben ihn erwählt“, heißt es in der Urkunde, „zum Vogt und Schirmherrn zunächst unseres Klosters, weiter aller Güter, die von Rechts wegen zu diesem Kloster gehören, der beweglichen und unbeweglichen, dann der Leute, ferner der bebauten und unbebauten Liegenschaften, die in der Nähe oder in irgend welchen entfernten Orten und Gebieten gelegen sind, wie Herzog Berthold seligen Angedenkens sie durch die Vogtei innegehabt oder andern zu schirmen übertragen hatte.“ Der Graf dagegen „versprach uns in Treue in Gegenwart vieler, daß er uns und all das Unserige nach Kräften schützen und alle auf Dinge oder Personen bezüglichen Rechte des Klosters vertheidigen wolle“. Dann ward noch festgesetzt, daß von Egenos Nachkommen der jeweilige Erbe von Burg und Stadt Freiburg die Kastvogtei des Klosters innehaben solle. (Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins IX, 239)

Von da an hießen Graf Egeno und seine Nachkommen in der Vogtei den Mönchen „unser rechter Herr und Kastvogt“, und er selbst bezeichnete sich als Vogt über Leute, Güter, Holz, Twing und Bann.

Abt Heinrich I. unterhielt mannigfache Beziehungen mit den benachbarten Klöstern, so insbesondere mit dem Gotteshause Günthersthal. Dort war ums Jahr 1221 ein Cistercienserinnenkloster gegründet worden, das 12 Jahre später durch Papst Gregor IX. die Aufnahme in den unmittelbaren Schutz des Heiligen Stuhles erhielt.(Vgl. J. Bader, Die Schicksale des ehemaligen Frauenstiftes Günthersthal, Diôc.-Arch. V, 119 ff) St.Peter hatte, wie im Rotulus berichtet wird, durch den Edlen Hermann von Wolfenweiler einen Theil eines Gutes in Günthersthal erhalten und von den Nachkommen desselben den andern Theil durch Kauf und durch Tausch gegen ein anderes Gut erworben. Papst Gregor IX. ertheilte nun (wahrseinlich auf die Bitte des Abtes des Cistercienserklosters Thennenbach, dem die Obhut über das Kloster Günthersthal anvertraut war) in einer besondern Bulle dem Bischof von Konstanz den Auftrag, das Stift St.Peter dahin zu vermögen, daß es den Günthersthaler Klosterfrauen seinen im vordern Thale gelegenen Dinghof mit den zugehörigen Leuten und Gütern gegen ein anderes Besitzthum tauschweise überlasse. Diese Angelegenheit fand eine Unterbrechung, indem die Günthersthaler Klosterfrauen auf Veranlassung des Straßburger Dompropstes Rudolf von Thengen, eines Freundes und Gönners ihres Klosters, am Fuße des Feldberges, im wilden, weltabgelegenen Oberrieder Thale, eine neue Heimstätte suchten; doch die Ungunst der rauhen, von hohen Bergen und schroffen Felsen umschlossenen Wildniß zwang die Dienerinnen Gottes, diese Gegend zu verlassen; durch den Ordensgeneral aufgefordert, kehrten sie nach sechs Jahren voll Beschwerden und Entbehrungen nach Günthersthal zurück. Alsbald traten sie wieder mit dem “Kloster St.Peter in Unterhandlung über den Gütertausch. Die Angelegenheit gelangte im Jahre 1244 zur glücklichen Ausführung. Das Gotteshaus gab an die schwarzwäldische Benediktinerabtei einen seiner Höfe in Scherzingen nebst einer Geldsumme von 20 Mark Silber und empfing dafür den im eigenen Thal gelegenen Dinghof mit allen dazu gehörigen Leuten, Gütern und Rechten.

Das Frauenkloster, das bei diesem Tauschhandel den rechtlichen Charakter des trefflichen Abtes Heinrich von St.Peter genauer kennen gelernt haben mochte, stellte, als dem Gotteshause verschiedene Güter von Verwandten der Klosterfrauen vorenthalten wurden, an den Papst die Bitte, den Abt von St.Peter zum Vollstrecker der in frühern Bullen ihnen gewährten Vergünstigungen zu ernennen; daraufhin erhielt Abt Heinrich I. im Januar 1254 den Auftrag, nicht zuzulassen, daß die Klosterfrauen von Günthersthal gegen die ihnen verbrieften Zugeständnisse belästigt würden, und gegen die Bedränger des Klosters mit kirchlichen Strafen vorzugehen.

Daß Abt Heinrich auch mit dem benachbarten Stift Thennenbach freundschaftliche Beziehungen pflegte, zeigt der Umstand, daß er mehrfach als Zeuge auftritt bei Vergabungen an dieses Kloster.

Schweres Unglück kam unter Abt Heinrich I. über die Abtei St.Peter, indem dieselbe am Allerheiligentag 1238 durch eine Feuersbrunst vollständig in Asche gelegt wurde. Das war ein harter Schlag für das schwarzwäldische Benediktinerstift, den die Klosterannalen in überaus traurigen Worten erzählen. Zunächst wurden, wie es scheint, für die Mönche nur einige Zellen in der allerdürftigsten Weise wiederhergestellt.

Dieser Zustand blieb auch unter Abt

Arnold (1255-1275),


dem Nachfolger des am 4. März 1255 verstorbenen Abtes Heinrich. Ja der neue Abt sah sich schon im zweiten Jahre seiner Amtsführung gezwungen, mit Zustimmung des Conventes „wegen der vielen Schulden, durch welche das abgebrannte Kloster bedrängt war“, die sanctpetrinischen Klostergüter zu Krozingen für 32 Mark Silbers an das Kloster St.Trudpert zu verkaufen. Die diesem Acte anwohnenden Zeugen waren der Abt Konrad von St.Märgen, Walther, der Prior von St.Peter, Konrad, der Gastwart (Hospitalar) des Klosters, und der Bruder Gottfried von St.Peter.

Schon im folgenden Jahre war das Gotteshaus aus den gleichen Ursachen wieder genöthigt, Güter und Zinsen in Seefelden und Ballrechten (B.-A. Müllheim) an St.Trudpert zu veräußern.

Während der Abt Arnold in Urkunden von 1262 und 1265 als Friedensvermittler in Streitigkeiten zwischen dem Priorat St.Ulrich und dem Edlen Hugo von Veltheim wegen des dem Priorate zugehörigen Patronates der Kirche zu Wolfenweiler uns begegnet, hatte sich selbst eine Irrung zwischen St.Peter und dem Benediktinerinnenkloster Friedenweiler in der Baar erhoben, die im letztgenannten Jahre durch die Aebte Dietmar von St.Georgen und Werner von St.Märgen als Schiedsrichter geschlichtet wurde. Danach erhielt St.Peter vom Kloster Friedenweiler zwei Lehen, die unterhalb seines Hofes zu Waldau gelegen waren, verzichtete dagegen aber auf weitere Ausdehnung seiner geistlichen und weltlichen Rechte.

Abt Arnold starb am 18. April 1275. Der ihm folgende Abt

Walther I. (1275-1291),

der, wie oben erwähnt, Prior des Klosters gewesen, „machte sich, zum Abt erwählt, alsbald daran, das durch die Feuersbrunst von 1238 verwüstete Kloster neu aufzubauen“. Dabei kam das Gotteshaus nochmehr in Schulden, so daß der Abt und Convent, durch schwere Schuldenlast bedrängt, sich genöthigt sahen, um die Gläubiger, besonders die Juden, zu befriedigen, einen in der Wiehre bei Freiburg gelegenen Hof, „Centnersgut“ genannt, für 53 Mark reinen Silbers zu verkaufen '. Auch andere Schulden, die durch Jahrhunderte hin schwer auf dem Kloster lasteten, wurden, wie es scheint, um diese Zeit contrahirt.

Aus der Regierungszeit des Abtes Walther I. ist uns weiter nur eine einzige Nachricht noch erhalten geblieben in einer von Herzog Hermann von Teck ausgestellten Urkunde vom 6. November 1290, in welcher dieser bezeugt, daß sein Dienstmann Gangelerius von Bissingen auf einen jährlichen Zins, den er vom St.Petersen Klosterhof in Nabern zu beziehen hatte, für drei Pfund Heller verzichtet, die er bisher von Konrad, dem Propst von Jesingen und Pfleger der Klostergüter zu Nabern, erhielt. Aus dieser Urkunde, in welcher auch die Namen einiger Mönche genannt werden, erhellt, daß St.Peter bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts seine schwäbische Propstei vollständig eingerichtet hatte.

Unter dem Nachfolger des am 3. Februar 1291 verstorbenen Abtes Walther,

Eberhard (1291 - 1295),

wurde der Bau des Klosters ernstlich weitergeführt und zu Ende gebracht; auch ließ dieser Abt die Namen der Stifter des Klosters sammeln und neu aufzeichnen
.
Um diese Zeit sollen, wie die Annalen des Klosters berichten, die Leiber von sieben Heiligen aus der Gesellschaft der heiligen Jungfrau und Martyrin Ursula von Köln nach St.Peter gebracht worden sein, nämlich eines heiligen Bischofs, Namens Augustinus, und seines Kaplans Neronius, dann der hl. Eurocius und Gereon, Sambaria, Gervadia und einer andern Sambaria. Dabei, also wird erzählt, begab sich ein wundersames Ereigniß: die Maulthiere, welche die Reliquien trugen, blieben am Fuße des Berges unbeweglich stehen, bis man in feierlicher Procession die Reliquien abholte, wobei die Glocken zu läuten begannen, ohne daß eine menschliche Hand sie berührte.

Das religiöse Leben scheint bei den bedrängten Verhältnissen des Klosters ein recht gutes gewesen zu sein; insbesondere wird schon aus der Zeit des Vorgängers des Abtes Eberhard eines Mönches mit Namen Heinrich, der Custos des Klosters war, rühmende Erwähnung gethan, daß er in Nüchternheit, Eingezogenheit, Friedensliebe, Klugheit allen andern vorangegangen, und daß er viel zur Wiederherstellung des Klosters beigetragen (Annal. I, zu 1280, p. 210 sqq. Daselbst auch die Darstellung des aus dem Jahre 1280 stammenden Grabdenkmales dieses Mönches.); es ist wohl derselbe Mönch Heinrich von Basel, von dem das Todtenbuch erzählt, daß er nebst andern Wohlthaten dem Gotteshause des hl. Petrus einen goldenen, mit Edelsteinen geschmückten Kelch, vier vergoldete Leuchter und ein silbernes Crucifix schenkte.

Auch andere Vergabungen an das Kloster von solchen, die in St.Peter das Mönchsgewand trugen, werden aus dieser Zeit erwähnt: ein Mönch, mit Namen Rupert, übergab dem Gotteshause ein Gut bei Gundelfingen, der Mönch Wolfperus einen Weinberg bei Malterdingen, und Gerwigus senkte der Kirche des hl. Petrus einen silbernen Kelch.

Abt Eberhard erwies sich in seiner kurzen Regierung als tüchtiger Vorsteher des Gotteshauses; insbesondere scheinen seine Verdienste um die Vollendung des Klosters sehr große gewesen zu sein, denn als er am 8. Juli 1295 starb, wurde im Todtenbuch für ihn, gleichwie für die Stifter des Klosters, ein Todtenofficium mit fünf Kerzen bestimmt.

Gottfried von Lötschibach (1295-1322),


Eberhards Nachfolger in der Abtswürde, entstammte einer vornehmen freiburgischen Familie. Der Bruder dieses Abtes erwies sich mit seiner Gemahlin als Wohlthäter des Gotteshauses, indem er demselben im Jahre 1309 seine Güter in Ambringen und Krozingen zu einem „Seelengerett“, d. i. zu einer Stiftung für die Verstorbenen, vergabte; doch behielt er sich und seiner Gemahlin die lebenslängliche Nutznießung vor. Zwei Jahre später übergab die Frau eines Freiburger Bürgers, Konrad Hübschmann, an St.Peter zwei Pfund Pfennig von mehreren Häusern zu Freiburg. (Perg.-Orig.-Urk. vom 12. Juli 1311 im Gen.-Land.-Archiv in Karlruhe. Am 21. Juli 1311 vereinigten sich 17 verschiedene Klöster, darunter auch St.Peter, daß der Abt von Thennenbach die 25 Pfund von Freiburger Häusern, welche ihnen Anna Hübschmann zu einer Jahrzeit gestiftet, ganz einnehmen und nach Maßgabe der Stistungsbriefe auf die einzelnen Klöster vertheilen solle. Papiercopie im Gen.Land.-Archiv in Karlsruhe.) Auch über andere Schenkungen ans Gotteshaus wird aus dieser Zeit noch berichtet; aber auch durch Kauf brachte Abt Gottfried Güter in Auggen und Seefelden ans Kloster.

Während St.Peter nach dem großen Brandunglück, wenn auch unter mancherlei Schwierigkeiten, langsam, doch stetig sich wieder hob, gingen über das Nachbarkloster St.Märgen schlimme Stürme dahin. Die St.Märgensche Kastvogtei war mit der Herrschaft Wieseneck an den freiburgischen Patrizier Schnewelin übergegangen, und der neue Vogt Johann Schnewelin, der den ganzen junkerlichen Uebermuth, die rechtsverachtende Willkür und die Habsucht dieser Emporkömmlinge in seiner Person repräsentirte, mißbraucte sein Schirmamt in der gröblichsten Weise. Er betrachtete die Güter des Klosters als sein Eigenthum, behandelte den Abt und Convent aufs frechste und verkürtzte sie in ihrem Einkommen so sehr, daß ihnen nicht einmal mehr das zum Lebensunterhalt Nothwendige verblieb. In dieser „pharaonischen Knechtschaft“ entschlossen sich die Mönche von St.Märgen zu dem verzweifelten Schritte, das Kloster zu verlassen; sie wanderten aus und zogen im Elend umher. Kirche und Kloster standen zwei Jahre lang öde und verlassen.

Nun aber erbarmte sich der Abt des Nachbarstiftes St.Peter der verlassenen Marienzelle und ihrer umherirrenden Söhne. Schon früher hatte sich Abt Gottfried dem Kloster St.Märgen freundlich gesinnt gezeigt. Als im Jahre 1303 Unsicherheit über das Eigenthumsrecht des Aquäductes im Birkenmoos entstanden war und dasselbe durch erwählte Schiedsrichter dem Kloster St.Peter zugesprochen wurde, hatte es doch trotzdem Abt Gottfried dem Vorsteher der Marienzelle für dessen Lebenszeit zugestanden. Einige Jahre später hatte eine friedliche Vereinbarung wegen Gotteshausleuten und ihrer Zugehörigkeit zwischen den beiden Klöstern stattgefunden. Jetzt, da die Bewohner der Marienzelle durch denjenigen, der ihr Schirmer hätte sein sollen, in so schwere Bedrängniß gekommen waren, berichtete der Abt von St.Peter in ausführlicher Weise die ganze traurige Lage der Conventsherren und ihres Klosters in lebhaften Farben an den Papst Johann XXII. nach Avignon und beschwor denselben in einem vom 8. März 1322 datirten Schreiben, doch zur Wiederherstellung des schmählich mißhandelten Gotteshauses seine mächtige Hand zu reichen und den snewelinischen Frevler, der doch ein Vertheidiger (defensor) und nicht ein Räuber (ofensor) am Gotteshause sein sollte, zu bestrafen, auf daß auch andere von der Nachahmung so böser Beispiele abgeschreckt würden. Das Schreiben des Abtes hatte den gewünschten Erfolg; Papst Johann XXII. übertrug alsbald die Untersuchung der Angelegenheit dem Bischof von Konstanz und sprach, als der Ritter in der Verfolgung des Klosters nicht nachließ, den Kirchenbann über denselben aus - jetzt konnte der Abt und Convent wieder nach St.Märgen zurückkehren.

Am 26. September 1322 starb Abt Gottfried gar „wohlverdient um unser Kloster und um die Marienzelle“.

Die Kastvogtei.

Am Kloster St.Märgen, wo die Streitigkeiten zwischen .dem Abt und dem Vogt zweimal einfach mit der Ermordung des erstern beendigt wurden, zeigte sich, wie bedenklich bisweilen dieser „Schutz“ für ein geistliches Territorium war. Nicht so schlimm wie in St.Märgen stand es in St.Peter bezüglich der Kastvogtei; immerhin waren aber doch auch hier gegenüber der herzoglich zähringischen Zeit sehr bedeutende und für das Kloster unangenehme Veränderungen eingetreten. Zwar seinen die ersten Grafen von Freiburg, die treffliche Männer von echter Frömmigkeit und treuer kirchlicher Gesinnung waren, das Vogtamt gerecht und billig verwaltet und großen Einfluß auf St.Peter und seine Angelegenheiten nicht ausgeübt zu haben; das Cistercienserstift Thennenbach und die Klöster in der Stadt Freiburg, deren sie eine ganze Reiche in kurzer Frist ins Leben riefen, scheinen ihr Interesse mehr besessen zu haben als die schwarzwäldische Benediktinerabtei. Aber schon Egeno III., mit dem das Geschlecht der Grafen von Freiburg sich zum Schlimmen zu wenden begann, fing an, die Rechte des Vogtes zu überschreiten, indem er im Jahre 1284 eigenmächtig gestattete, vom Silberbergwerk im Suggenthal den großen Entwässerungsstollen über die Güter des Klosters zu ziehen; sein Nachfolger verbot, ohne auch nur des Grundeigenthums von St.Peter zu gedenken, den Bewohnern des Eschbacher Thales bei schwerer Buße, fernerhin Mühlen in ihrem Thale zu bauen und in denselben mahlen zu lassen.(Vgl. Gothein, Die Hofverfassung 2c., a. a. O. S. 267. Vgl. dazu Syn. Ann. zu 1284.)

Um das Ende des 13. Jahrhunderts wohl war es schon, daß einer der Grafen im Klostergebiet auf eigene Hand Besiedelungen vornahm und dann darüber nach Gutbefinden verfügte. Deutlich war das ganze Ibenthal in der von den Herzogen gemachten Schenkung eingeschlossen. Sechs in demselben gelegene Lehen - vorbehaltenes Vogtsgut also - hat noch dazu bald darauf der Abt von Herzog Berthold III. eingetauscht. Später aber - man wußte nicht, seit wann - gehörte das untere Ibenthal Freiburger Ministerialen, die auf dem Schlosse Wyler (Weiler) am Ausgang ins Dreisamthal saßen. Das Weisthum dieser Bauerschaft gibt die Nachricht, daß ihre Altvordern ihre Lehen von der Herrschaft zu Freiburg empfingen und daß die Herrschaftsrechte alsdann als rechtes Mannlehen an den Hof von Wyler geliehen wurden. Diese Bauern waren in der Folge nicht wenig stolz auf ihre unmittelbare Belehnung; sie ließen sich von ihrer Obrigkeit mit „ir Herren“ anreden, und dieser Anrede entsprach die freie Stellung, die sie einnahmen; vor allem waren sie darauf bedacht, daß den benachbarten Gotteshäusern keinerlei Gerichtshoheit, sondern nur die ihnen gebührenden Zinsen zustanden. Das Kloster aber gab seinen Rechtsanspruch auf dieses Gebiet nicht auf, und es gingen daraus später lange andauernde Streitigkeiten hervor.

So bewährte sich auch in der Geschichte von St.Peter die anderweitig bestätigte Thatsache, daß das Schirmamt über ein Gotteshaus nur so lange zum Nutzen desselben verwaltet wurde, als es bei der Stifterfamilie selbst verblieb. In der Folge wurden die Uebergriffe von seiten der Klostervôgte noch häufiger und für das Wohl des Klosters nachtheiliger. Abt

Berthold II. (1322-1349)

trat die Leitung des Gotteshauses an zur Zeit, da die Kämpfe zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich von Oesterreich die heftigsten Parteiungen hervorriefen und die alte Fehdelust des Adels, die in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts durch Rudolf von Habsburg niedergehalten wurde, wieder neu aufleben ließen. Dazu kam in, den obern Rheingegenden eine pestartige Krankheit, die an vielen Orten die Mehrzahl der Bevölkerung wegraffte. Hierdurch blieben zahlreiche Güter unbebaut, und dies zog wiederum eine schwere Theurung nach sich. Es wiederholten sich die traurigen Zustände des Interregnum, die gesellschaftliche Ordnung war vielerorts in Auflösung begriffen; die Streitigkeiten wurden durch die Faust entschieden oder blieben unerledigt, und die Gebietsherren letzten ihre Hand auf Zehnten, Zinsen und Gilden. In der allgemeinen Verwirrung wurden durch Laien viele kirchliche Güter weggenommen, wodurch manche klösterliche Anstalt in schwere Bedrängniß und Noth kam; auch die breisgauischen Klöster trugen ihren Theil an der allgemeinen Noth.

Im Jahre 1326 gab Papst Johann XXII. dem Abt Berthold von St.Peter den Auftrag, auf jede Weise Sorge zu tragen, daß den Klosterfrauen in Günthersthal ihre jährlichen Einkünfte aus den Häusern, Weinbergen und Gütern zu theil würden; die Zuwiderhandelnden solle er durch kirchliche Strafen dazu anhalten. Papst Clemens VI., der nach Johann XXII. den päpstlichen Stuhl innehatte, empfahl der Fürsorge desselben Abtes das Cistercienserinnenkloster Wonnenthal (bei Kenzingen), auf daß er die demselben ungerecht weggenommenen Güter zurückzubringen bestrebt sein möge.

Abt Berthold II. brachte auch eine Vereinbarung zu stande zwischen Heisso, dem Abte von Ettenheimmünster, und dem Abte Johannes von Thennenbach in einer zwischen den beiden Klöstern schwebenden Streitfrage über den Neuzehnten.

In dem Kampfe zwischen dem Papste und Ludwig dem Bayern wurde mehrfach über weite Gebiete das Interdict verhängt, „und wer es nicht beachtete, hatte den Papst, und wer es beachtete, den Kaiser zum Feind“. Mehrere dem Kloster St.Blasien unterworfene Pfarreien, Urberg, Menzenschwand und Bernau, „die Ludwig dem Bayer nie anhingen und nichtsdestoweniger doch keinen Gottesdienst hatten“, wandten sich um Abhilfe an den päpstlichen Stuhl. Bischof Gancelinus, Großpönitentiar des Papstes Benedikt XII., beauftragte im December 1339 den Abt Berthold von St.Peter, diese Angelegenheit zu untersuchen, und wenn er es so finde, den Mönchen von St.Blasien zu gestatten, das heilige Meßopfer zu feiern und die Todten zu begraben. Schon am 4. Januar des folgenden Jahres verlieh Abt Berthold die Erlaubniß, in den genannten Pfarreien das Meßopfer zu feiern.

Unter Abt Berthold II. und mit seiner Zustimmung stifteten am 22. Juli 1333 Graf Ulrich von Aichelberg und die Bürger von Weilheim eine Messe am Frauenaltar in der Kirche zu Weilheim. Eine andere Meßstiftung aus der Regierungszeit desselben Abtes thut zum erstenmal eines Schulmeisters zu St.Peter Erwähnung, des Magisters Berthold von Reichenbach, der im Jahre 1346 eine Jahrzeit zu St.Peter fundirte.

Von einem Freiburger Bürger, Kunze der Steinbrüchel genannt, kaufte der Abt einen Hof zu Hausen im Breisgau. Aber wenn auch unter Berthold II. „die Güter des Gotteshauses vermehrt wurden, so wurden doch auch schwere Schulden eingegangen, durch die das Kloster durch drei Jahrhunderte bedrückt wurde“

Abt Berthold II. starb am 21. December 1349. Unter Abt

Walther II. (1350-1353)

wurde am Montag vor St.Andreastag 1350 dem Abt und Convent von St.Peter wegen der Besitzungen des Gotteshauses in der Schweiz von der Stadt Solothurn das Bürgerrecht verliehen.

Der Nachfolger des Abtes Walther,

Johannes I., Edler von Immendingen (1353-1357),

hatte das Amt des Vorstehers kaum vier Jahre inne und resignirte 1357; er starb erst im Jahre 1372. Abt

Petrus I. von Thannheim (1357-1366),

der aus einer alten Patrizierfamilie der Stadt Villingen stammte, „verwaltete die Abtswürde zum großen Vortheil des Klosters“. Am Mittwoch vor dem Feste des hl. Martin erneuerte er gleich seinen Vorgängern das Municipalrecht zu Freiburg, „was immer im ersten Jahre der Regierung zu geschehen pflegte“
.
Gleich zu Anfang, da Abt Petrus das Gotteshaus leitete, schenkte der Leutpriester von Heimweiler (wohl Heuweiler, B.-A. Freiburg), Johannes Knopf, ein Freiburger Bürger, dem Kloster St.Peter sehr viele Zinsen und Güter mit allen Rechten und Zubehör im Endinger Banne. Alljährlich war in der Folge sein Anniversar feierlich zu begehen und dabei dreimal in der Woche die heilige Messe für ihn zu celebriren “(Perg.-Orig.-Urk. mit dem Freiburger Stadtsiegel und dem Siegel des Stifters im Gen.-Land.: in Karlsruhe, ausgestellt „an sant Cunraßtag“, 26. Nov. 1358.) Einige Jahre später aber suchte der Bruder dieses Johannes, Heinrich Knopf von Meßkirch, die von seinem Bruder dem Kloster geschenkten Güter wieder zu erlangen; obgleich er hierbei keinen Erfolg hatte, sondern durch einen richterlichen Entscheid abgewiesen wurde (Perg.-Orig.-Urk. vom 29. Mai 1363 im Gen.-Land.-Arch. in Karlsruhe.), überließ man ihm später dieselben doch gegen einen alljährlich an das Gotteshaus zu entrichtenden Zins".(Perg.-Orig.-Urk. mit dem Siegel des Schultheißen von Freiburg, Konrad Snewelin, vom 27. November 1377, im Gen.-Land.-Arch. in Karlsruhe.)

Abt Petrus I. befreite im Jahre 1365 das Kloster von der Abgabe einer jährlichen Weingülte, die dasselbe von Gütern zu Eichstetten an die beiden Edelknechte Albrecht Ruber und Hanemann Hetzel zu entrichten hatte, worüber diese dem Gotteshause eine noch erhaltene Urkunde ausstellten.

In den unaufhörlichen Fehden, in denen die Grafen von Freiburg, die Kastvögte von St.Peter, während des 14. Jahrhunderts ihren Wohlstand zerrütteten, wurde auch das Kloster in unangenehme und nachtheilige Mitleidenschaft gezogen. Man suchte zwar in St.Peter das unbequeme Band zu lösen und erwirkte im Jahre 1361 von Kaiser Karl IV. eine Urkunde, die besagte, „daß das Kloster ewig unmittelbar zum Reiche gehören und niemand sich irgend welches Vogtrechtes oder Gewaltes darüber unterwinden sollte“. Doch diese Kaiserurkurde war nicht von großer Bedeutung und änderte an den thatsählichen Verhältnissen nichts.

Die großen Epidemien des 14, Jahrhunderts warfen ihre dunklen Schatten auch in das Gebiet des schwarzwäldischen Stiftes, und öfters berichten die Klosterannalen, daß weite Grundstücke unbebaut liegen blieben, weil bisweilen ganze Familien ausgestorben waren. Durch all dies war auch Abt Petrus gezwungen, die Schuldenlast des Klosters zu erhöhen; von den Klosterfrauen von St.Agnes in Freiburg nahm er 50 Mark Silber auf und von einem Freiburger Bürger 40 Mark; für die erstere Schuld verpfändete er die Einkünfte in Merdingen und Harthausen, für die zweite jene in Gündlingen.

Der alte Klosternekrolog gibt als Todesjahr des Abtes Petrus das Jahr 1375 an; gleichwohl erscheint seit 1367 als Abt von St.Peter

Jakob I. Stahelin (1367-1380).

Wahrscheinlich hatte Abt Petrus seiner Würde entsagt; die Leitung des Gotteshauses war ihm in der stürmischen Zeit wohl allzu schwer geworden. Drunten im Breisgau war es zwischen dem Grafen Egeno IV. und der Stadt Freiburg zum hellen Kampfe gekommen, und die Feinde des Grafen scheinen ihren Haß auch an dem der Vogtei desselben unterstehenden Gotteshause ausgelassen zu haben. „Das Kloster wurde in dieser Zeit ausgeplündert und ihm Vieles und Werthvolles weggenommen.“ Zwar erhielt das Stift gleich im ersten Jahre, da Abt Jakob dasselbe regierte, von dem Freiburger Bürger Heinrich Thomann aus Eichstetten "wegen besonderer Gnade und Freundschaft, die ihm Abt Jacobus gethan“, eine jährliche Gült von 10 Schilling Pfenning von Gütern im Gebiete von Eichstetten und Bahlingen. Aber gerade am Kaiserstuhl hin standen sich im October desselben Jahres die Scharen des Grafen und seiner Verbündeten und das Heer der Städter gegenüber, und es kam zu einem blutigen Kampfe. Deshalb konnte das Kloster auf Einkünfte aus seinen Grundstücken in jener Gegend nicht hoffen.

Vom Abt von St.Märgen kaufte das Kloster St.Peter unter Abt Jakob im Jahre 1373 Wiesen bei Freiburg in der Nähe des Spitales, später die Galgen- oder Sandmatten genannt.

Im letzten Jahre der Regierung des Abtes Jakob I. vertheilten die Erben des Götz Liebermann, bei dem das Gotteshaus St.Peter im Jahre 1356 eine Schuld aufgenommen, die es jährlich mit 16 Pfund Pfenning verzinsen mußte, diesen Zins an verschiedene fromme Stiftungen, so daß St.Peter von da an mehreren Klöstern des Breisgaues eine Abgabe zu leisten hatte, wodurch in der Folge manchfache Irrungen sich ergaben.

Auf Jakob I., der am 4. December 1380 starb, folgte

Hugo II. (1380-1382),

„der in diesen überaus schlimmen Zeiten“ die Regierung des Klosters nicht lange innehatte*. Um dem Kloster in seiner bedrängten Lage etwas aufzuhelfen, strebte er danach, die im Gebiete von Bern gelegene Pfarrei Seeberg dem Gotteshause St.Peter zu incorporiren. Doch erst unter seinem Nachfolger

Heinrich II. von Stein (1382-1390)

wurde durch den päpstlichen Legaten für Alemannien, den Cardinalpriester Guillermus, die Pfarrei Seeberg dem Kloster incorporirt. „Aus der Incorporationsbulle ergibt sich, wie vieles Ueble das Kloster im Laufe des Jahrhunderts erduldet hatte: Hunger, Pest, Krieg, Theurung, Unfruhtbarkeit der Erde, Armut u.s.w. Zu all dem wurde es schwer bedrängt durch Schulden, so daß der nothwendige Unterhalt der Mönche mangelte“, wie der Klosterchronist berichtet.

Als am 7. December 1390 Heinrich II. starb, erhielt die Abtswürde zu St.Peter der Freiburger Bürgersohn

Heinrich III. Salati (1390-1392),


„der vorher die Pfarrei Betberg in der Markgrafschaft und die Propstei daselbst fleißig verwaltet und die Güter derselben vermehrt hatte“, Heinrich III. fungirte als einer der Schiedsrichter, die im Jahre 1392 einen Streit zwischen dem Priorat St.Ulrich und dem Ritter Schnewelin Bärenlapp zu Gunsten des Priorats zu Ende führten.

Nach dem Tode Heinrichs III. zu Anfang des Monats December 1392 wurde zum Abt gewählt

Johannes II, von Stein (1392),

"der aber die Würde nicht lange innehatte, sondern dieselbe alsbald niederlegte und sich auf die Propstei Jesingen begab“, wo er 1398 noch lebte und als „erwählter Abt und Propst in Jesingen“ genannt wird.

Im Kloster wurde noch vor Ende des Jahres 1392 zum Abt gewählt

Erhardus (1392-1401),


der am 2. Januar 1393 das Municipalrecht zu Freiburg erneuerte.

Schon im Februar desselben Jahres mußte der Abt einen Angriff auf ein Klostergut, einen Weinberg im Seefelder Bann, zurückweisen. Ueberhaupt sind aus dieser Zeit mehrfache Irrungen wegen der Klostergüter im Breisgau sowohl als in Schwaben in den Klosterannalen verzeichnet; so wurde im Jahre 1397 von sieben geschworenen Schiedsrichtern über die Frage entschieden, welche Güter dem Kirchherrn zu Laufen, Johannes Strube, und welche der St.Peterschen Propstei Betberg zehntpflichtig seien. Das Instrument, welches den Güterbeschrieb enthält, ist datirt vom Jahre 1400. In eben diesem Jahre hatte der Propst zu Betberg, Benedikt von Thannheim, gegen Heinrich Binger von Dattingen ein großes klösterliches Grundstück „im Tellengrund“ zu vertheidigen. Auch hier wurde durch die erwählten Schiedsrichter der Spruch zu Gunsten des Klosters St.Peter gefällt.

In Schwaben mußte der St.Petersche Propst Johannes von Jesingen gegen die Gemeinde Weilheim im Jahre 1397 das Recht des Gotteshauses auf einen Berg, „Wolffscherrin“ genannt, und auf eine Viehweide, „die Linttburg“, vertheidigen.

Einige aus der Regierungszeit des Abtes Erhardus uns noch erhaltene Urkunden berichten von Jahrzeitstiftungen und kleinen Vergabungen an das Gotteshaus. So stiftete im April 1396 Henni Lippi aus St.Peter eine Korngülte von Gütern bei Freiburg zu einer ewigen Jahrzeit, erhielt aber die Gülte vom Gotteshause gegen einen Zins als Leibgeding wieder zurück. Im November 1398 versicherten Kunz von Rietheim und seine Gemahlin Cäcilia von Bolzhausen dem Kloster St.Peter eine Gülte von vier Schilling von einer Wiese bei Dettingen in Württemberg.

Ein großes Gut bei Malterdingen vermiethete der Abt Erhard mit Gebäuden, Höfen, Wald und Zubehör, nur die Trotte ausgenommen, weil das Kloster im untern Breisgau mehrere Rebstücke hatte. Dieses bedeutende Gut ging in den folgenden Wirren der Abtei gänzlich verloren; „wie und wann es derselben entfremdet wurde, ist unbekannt“.

Nicht nur bei Käufen und Verkäufen, sondern auch sonst wurden in St.Peter bisweilen Aufzeichnungen über den Besitz des Klosters gefertigt. So sind uns aus dem 14. Jahrhundert drei solcher Güterbeschriebe erhalten, die, allerdings nur in sehr summarischer Form, über den Besitz des Gotteshauses in bestimmten Gebieten Mittheilung machen. Eine dieser Aufzeichnungen nennt uns die St.Peterschen Güter auf den Höhen um den Donaudurchstich bei Tuttlingen; die zwei andern die Klosterbesitzungen im Breisgau. Hauptsächlich wurden natürlich dann schriftliche Documente abgefaßt, wenn Unsicherheit über Recht und Besitz entstanden war. So enthält ein Pergamentrodel, der ebenfalls noch dem 14. Jahrhundert angehört, die Zeugenaussagen in einem Processe wegen Neubruchzehnten zwischen dem Pfarrrector zu Seeberg und dem St.Peterschen Propste zu Herzogenbuchsee; aus acht Orten wurden Zeugen herangezogen, die über Rechte und Besitzungen ihre Aussagen machten.

„Wann Abt Erhard sein Leben beschloß,“ sagt der Geschichtschreiber P. Baumeister, „steht nicht fest; im Liber Vitae ist von Abt Petrus Gremmelspach berichtet, daß er am 23. November 1403 starb; diese Behauptung kann nur bestehen, wenn man die zwei folgenden Aebte aus der Abtsreihe streicht. Der erste derselben wird aber von demselben Abt Gremmelspach in den Abtskatalog eingereiht, und daß der zweite regiert habe, bezeugen die Acten und die besondern Insignien. Ueberhaupt findet man nirgends sowohl bezüglich der Reihe der Aebte als auch ihrer Lebenszeit eine so große Verwirrung, als von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Jahre 1420." Von Abt

Benedikt I, von Thannheim (1401-1402),

der aus einem vornehmen Villinger Patriziergeschlechte stammte, „berichten die Acten nur, daß er, ehe er zur Abtswürde erhoben wurde, als Propst zu Betberg die Güter des Klosters gegen jegliche Angriffe tapfer vertheidigte“. Wann Abt Benedikt starb, ist ungewiß; alte Klosternachrichten sagen, am 25. Februar 1405; danach ist anzunehmen, daß er seine Würde niederlegte; denn sicher ist, daß zu Ende des Jahres 1402 an der Spitze des Klosters stand

Johannes III. (1402-1404),

„der am 2. Januar 1403 zu Freiburg das Bürgerrecht erneuerte“. „Die Zeit seiner Regierung war kurz; denn im folgenden Jahre begegnet uns in den Acten schon wieder ein anderer Abt Johannes, der das Municipalrecht erneuerte und dabei ein vom vorhergehenden Abte verschiedene Siegel gebrauchte. Jeder neugewählte Abt war ehedem gehalten, im ersten Jahre seiner Regierung dieses Recht zu erneuern.“

Aus dieser Zeit ist uns nur die eine Nachricht erhalten, daß im Jahre 1403 dem Kloster „der halbe Theil einer Scheuer zu Freiburg vor der langen Bruck‘ geschenkt wurde zu einem Seelgerett, d. i. eine Stiftung zum Trost der Verstorbenen“.

Eine kurze Regierung nur war dem Abte Johannes III. bestimmt. Sein Nachfolger war

Johannes IV. Kanzler (1404-1409),

der im Jahre 1404 das Bürgerrecht zu Freiburg erneuerte. Dieser Abt schloß einen Vertrag ab mit dem Bischof von Konstanz wegen des vierten Theiles der Zehnten in Laufen und St.Ilgen und wegen der bischöflichen Abgaben. An den Abt Diethelm von St.Trudpert verkaufte er einen immerwährenden Zins von 4 Schilling, der alljährlich von einem Hause zu Staufen bezahlt werden mußte. Unter ihm wurde auch eine Schuld von 30 Goldgulden contrahirt.

Die Zeit des Todes Johannes IV. läßt sich nicht mehr genau bestimmen; die Klosteraufzeihnungen besagen, daß im Jahre 1409

Heinrich IV. von Oettlingen (1409-1414)

das Gotteshaus leitete. Aus der Regierungszeit dieses Abtes ist nur die einzige Nachricht erhalten, daß am 21. Mai 1411, am Feste der Himmelfahrt des Herrn, der Chor der Kapelle des hl. Nikolaus in Waldau mit dem Altar zur Ehre der heiligen Jungfrau Maria durch den konstanzischen Weihbischof Heinrich von Würzburg eingeweiht wurde.

Heinrich V, von Hornberg (1414-1427)

„stammte aus vornehmem Geschlechte, war ein Mann von hervorragendem Geiste, der Rechte und Güter des Klosters energischer Vertheidiger und eifriger Wiederhersteller".

Im gleichen Jahre, in welchem Abt Heinrich V. das Vorsteheramt zu St.Peter antrat, nahm das Concil von Konstanz seinen Anfang. Die Väter des Concils beriefen zur Erneuerung und Hebung der ins Wanken gekommenen klösterlichen Disciplin das seit vielen Jahren unterlassene Provincialkapitel. In dem der Stadt Konstanz gegenüber gelegenen Kloster Petershausen wurde dasselbe im Frühjahr 1417 abgehalten. Den Aebten des Benediktinerordens war es unter Androhung des Verlustes ihrer Würde zur Pflicht gemacht, dabei zu erscheinen. Im Herbste desselben Jahres weilte auch Abt Heinrich V. von St.Peter in Konstanz; dort hatte indessen die Wahl des Papstes Martin V. stattgefunden. Dieser Papst entsetzte im November 1417 den Abt von Reichenau, Friedrich, einen Grafen von Zollern, seiner Unwissenheit wegen seines Amtes und ernannte den Abt Heinrich V. von St.Peter auch zum Abt von Reichenau.

Der seiner Würde entsetzte Abt, der sich der Gunst des Kaisers Sigismund erfreute, unterwarf sich aber nicht und wußte sich, obgleich er im Jahre 1419 samt seinem Anhange excommunicirt wurde, zehn Jahre lang bis zu seinem am 1. August 1427 erfolgten Tode zu behaupten. Er wurde in ungeweihter Erde begraben und fand erst, nachdem er von der Excommunication gelöst war, an geweihtem Orte seine Ruhestätte.

Jetzt erst konnte Abt Heinrich (als der 52. Abt) die Verwaltung des Klosters Reichenau antreten. Doch nur kurze Zeit war es ihm beschieden, den Krummstab auf der schönen Bodensee-Insel zu führen; schon am 14, November 1427 schied Heinrich, „unseres Klosters und der Reichenau Abt, mit fürstlicher Würde geschmückt“, aus diesem Leben. Seine Krankheit, meinten einige, sei die Folge von Gift gewesen, das man ihm beigebracht. Im Chor der Kirche zu Reichenau unter der Orgel gab man ihm sein Grab.

Unter Abt Heinrich V. hatten bedeutende

rechtliche Veränderungen bezüglich der Kastvogtei des Klosters

stattgefunden. Die Stadt Freiburg hatte im Jahre 1368 sich von der Herrschaft des Grafen Egeno IV. losgekauft, diesem als Entschädigung die Burg und Herrschaft Badenweiler gegeben und sich dann unter den Schutz und die Herrschaft des Hauses Oesterreich gestellt. Die Vogtei über die schwarzwäldische Benediktinerabtei behielten aber die Grafen auch an ihrem neuen Wohnsitze bei. In das hader- und fehdenvolle Treiben derselben wurde das Gotteshaus in empfindlichster Weise hineingezogen. In einer Urkunde vom 20. März 1392 finden wir mit andern auch „den erbarn geistlichen her Heinrich, von Götz gnaden Abpt zu sant Peter“, als Bürgen für eine Schuld, die Graf Konrad für seinen Vater Egeno IV. übernimmt. (Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins XX, 324 ff.) Dieser Graf Konrad aber achtete das Schutzrecht über die alte zähringische Stiftung so gering, daß er im Jahre 1393 für seine bei dem Freiburger Bürger und Gastwirt Bartmann Schultheiß aufgesammelten Schulden, da es ihm nicht möglich war, dieselben heimzuzahlen, dem Gläubiger die Vogtei über die klösterlichen Gebiete zu Ror, Eschbach und Ibenthal zum Pfande gab. Die Schuld wurde zwar bald abgelöst - die Urkunde erscheint durch Einschnitte cassirt -, aber schon zwei Jahre darauf erfolgte eine dauernde Verpfändung der Vogtei über die Thäler Ror, Ibenthal, Eschbach und das übrige Gebiet des Klosters mit Leuten, Gütern, Gerichten, Steuern, Nutzen, Zinsen, Diensten und Frohnden, mit Aeckern, Matten, Holz, Feld, Wasser, Wunn und Weide und mit allen andern Rechten und Vortheilen. Nur die Kastvogtei des Klosters selbst, also die Vertretung desselben in Rechtssachen, den halben Antheil am Gute todeswürdiger Verbrecher und den Wildbann behielt Graf Konrad sich vor; alles übrige übergab er als Pfand für 600 Gulden, "gut und recht an Gold und an Gewicht“, an den Ritter Hans von Blumeneck. Die Unterthanen wurden angewiesen, diesem zu huldigen und Gehorsam zu schwören.

Dieser Ritter Hans suchte nun aus seinem Pfande den größtmöglichen Gewinn zu ziehen; dadurch wurden die Gotteshausleute und der Abt schwer bedrückt. Gegen die Ansprüche des Ritters suchte und fand der Abt beim Mangel aller Privilegien - das obenerwähnte, von Kaiser Karl IV. gegebene war bedeutungslos - Zuflucht nur in den Rechtsweisungen der Bauern. Auf seine Veranlassung hin wiesen 24 erfahrene Männer aus den einzelnen Thälern als erwählte Schiedsrichter die Rechte, welche dem Vogt zugehörig seien, wodurch das Weisthum vom Jahre 1416 zu stande kam.

Vier Jahre später wurde ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem Abt und Convent von St.Peter die Summe von 600 Gulden gaben, womit die verpfändete Vogtei von Hans von Blumeneck eingelöst wurde. Am 26. Februar 1421 erfolgte dann die Rückgabe derselben an den Grafen Konrad. Dadurch wurde natürlich die Schuldenlast des Klosters noch vermehrt, wie denn auch ausdrücklich berichtet wird, daß Abt Heinrich im Jahre 1423 eine Schuld von 150 Goldgulden beim Frauenmünster zu Freiburg aufzunehmen gezwungen war.

Solches Gebaren der Klostervögte war ein schlimmes Vorbild für manche der obenerwähnten Uebergriffe, die sich Laien gegen das Besitzthum des Gotteshauses erlaubten.

Das Weisthum vom Jahre 1416
.

Durch die Schenkung der Zähringer und die übrigen Vergabungen war das Kloster St.Peter auf einem bedeutenden Territorium des Schwarzwaldes Grundherr geworden. Die Aebte suchten sich die Rechte, die aus der Grundherrschaft flossen, durch mannigfache Rechtsweisungen zu sichern. Das älteste Dingrecht, welches in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückreicht, sagt einfach: „Alle Gerichte ohne Diebstahl und ohne Erdfall sind des Gotteshauses; diese zwei sind eines Vogtes.“ Hierüber genauere Bestimmungen zu geben, ist der Zweck des* Weisthums von 1416. Darin wird jede andere Gerichtsbarkeit als die über das Blut dem Kastvogt abgesprochen; nur beim Abt darf ein Unterthan Klagen anbringen, und nur dieser hat zu strafen; überhaupt hat der Vogtherr nichts zu gebieten über des Gotteshauses Leute und Gut, weder „im Holz noch im Feld“, weder auf den Seldgütern noch auf den Lehen; denn alles ist dem Kloster von der Herrschaft Zähringen frei und ledig Gott zu Lob und ihren Seelen zum Heil gegeben worden. (E. Gothein, Die Hofverfassung auf dem Schwarzwald, dargestellt an der Geschichte des Gebiets von St.Peter (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh., Neue Folge, I, 268)

Dem Vogte aber blieb ganz zu eigen die Gerichtsbarkeit über das Blut, Das war ein Recht, welches der Abt schon nach den kirchlichen Bestimmungen nie besitzen konnte. „Geschieht, daß einer den andern zu Tod schlägt, so soll .…. der Vogt besetzen ein Gericht von 24 Mannen aus der Vogtei oder auf den Seldgütern gesessen, und es soll das Gericht sitzen an dem Schwibbogen, an der Wegscheiden, an der freien Straße, oder wo das dem Vogt gelegen ist in den vier Zeichen. Und ist der Uebelthäter nicht gefangen, also daß er nach dem Todtschlag gewichen ist, so soll man auf des Herren Klag nach dem Uebelthäter rufen, zu den vier Zeichen zum dritten Mal, die Klag zu verantworten, und kommt er nicht, so soll man von ihm richten (über ihn Recht sprechen) nach der Urtheilsprecher Erkenntniß.“ Sobald es im Gerichte dem Verbrecher „an Hals und Hand geht“, steht der Abt vom Vorsitz auf, legt seinen Stab nieder und nimmt denselben erst wieder auf, wenn der Urtheilsspruch ergangen ist: „da es einem an seinen Leib ginge, da hat ein Herr von St.Peter nicht darob zu richten, dann es ging ihm an sein Amt.“

In der dem Vogt zugestandenen Criminalhoheit waren aber doch gar manche Befugnisse inbegriffen; so z. B. erhielt der Kastvogt an den Bußen für Frevel, über die er nichts zu entscheiden hatte, nur um des Stutzrechtes willen, das er über Land und Leute übte, einen Antheil.

Eine Bestimmung des Weisthums von 1416 sagt: „Wäre es, daß ein Abt über einen Mann erzürnt würde, so möchte er wohl einen Vogtherren bitten, daß er ihm in Gnad hülfe.“ Später faßte man dies geradezu dahin, daß ein Unterthan, dem der Abt Gewalt anthue, den Vogt, derjenige dagegen, dem es der Vogt thue, den Abt zu seinem Schutze anrufen dürfe. (E. Gothein a. a. O. S. 269. 271. - Ueber die „vier Zeichen“ heißt es Annal, IL, zu 1615, p. 151: Die 4 Zaichen deß Gottschauseß Freyheit seindt, wie folgt:
Erstlich daß Capelle an der Staig bey der Mühlin (die alte, untere St.Ursula-Kapelle). - Daß andere unden an dem scheurwäldelin, allda ein Capellen gestanden sein soll. - Daß dritt steht noch, ein iunger aichbaum in dem schachen, wie man auf dem schweighoff gehet. - Daß viert uff der höhe ob den weeg gegen dem schaffhoff.)

Das Weisthum von 1416 gibt uns ferner über die wirthschaftliche und sociale Lage der Bewohner des Klostergebietes ganz genaue Aufschlüsse.

Außer dem Besitze adeliger Ministerialen gab es von Anfang an im Gebiet von St.Peter dreierlei Güter: Meierhöfe, Lehen, Seldgüter (daraus wurden später „Seelgüter“). Meierhöfe besaß das Kloster ursprüngliich wohl in jedem seiner Thäler einen, jedenfalls in Eschbach, Ibenthal und Waldau. In sämtlichen Thälern hatten die Bauern ihre Höfe als Erblehen mit sehr weitgehender Verfügungsfreiheit erhalten; auf der Höhe aber, in weitem Umkreis um das Gotteshaus, war das Land als Seldgut ausgegeben. Rund um die Klostergebäude selbst dehnten sich weite Matten und einige Felder, das „Ingerüte“, aus; hier betrieben die Mönche Viehzucht und Landwirtschaft im Eigenbau.

Die Seldner, eigentliche Taglöhner, saßen theilweise als Zeitpächter auf ansehnlichen Gütern, theilweise als kleine Leute in Häuschen mit ein wenig Ackerfeld. „Der Abt allein hat Kraft und Recht, die Güter zu setzen und zu entsetzen, und damit zu thun und zu lassen, wie er will und ihm füget, ohne alle Gefährde.“ Demgemäß mußten die Inhaber ihre Güter von jedem neuen Abt um „Erschatz“ empfangen; als „fahrende Leute“, die kein Vieh haben, aber Jahr und Tag auf des Gotteshauses Gütern bleiben, werden sie bezeichnet. Damit man sie dulde, gaben sie dem Vogte jährlich einen Schilling, dem Kloster leisteten sie einen Frohntag.

Die Mehrzahl der in den Thälern angesiedelten Bauern waren Freie; aber Gotteshausleute saßen mitten unter ihnen. Anfangs erhielten die meisten Bauern nur ein einzelnes Lehen. In den abgelegenen Vogteien Waldau auf der Höhe und Lauterbach am Kandel blieb dieser Zustand dauernd; hier finden wir immer dieselben 10 Bauern auf 10 Einzellehen, dort dieselben 5 Bauern auf 5 Lehen und dazu ein Halblehen, das durch seinen Namen „das Schulmeisterlehen“ auch in seiner Bestimmung gekennzeichnet wird. Die meisten Lehen änderten sich im Laufe der Zeit in ihrem Bestande, es trat bisweilen Zersplitterung der Güter ein, dann wieder eine Zusammenziehung derselben.

Die Größenbestimmung eines Lehens war eine überaus urwüchsige. Im Rechte des Dinghofes zu Eschbach wird bestimmt, daß der Zaun um Haus und Hof „so weit sein soll, daß ein jeglicher Mann mit einem ziemlichen Stein von einem Ende zu dem andern werfen möge“(Weisthümer, gesammelt von Jakob Grimm. Göttingen 1840. Erster Theil, S. 355.), und ebenso wird noch 1419 eine Halde zum Roden verliehen, «breit eines Steinwurfes unter dem Arme weg“. Diese altdeutsche Art der Abmarkung, früher wohl die allgemein übliche, kam also hier noch im 15. Jahrhundert in Anwendung.

Die Last an Steuern und Diensten, die auf dem Bauer lag, war, wenigstens in Friedenszeiten, keine drückende. Eine feste Abgabe an den Vogt von 10 Pfund Heller für die Blutgerichtsbarkeit, und 20 Pfund Heller Steuer, das sogenannte „Unrecht“, dies ist für ein Gesamtgebiet, das ursprünglich etwa 140 Höfe zählte, nicht zu viel; dazu kamen noch von jedem bewohnten Hause 1/2 Malter Hafer und zwei Hühner als Gebühr für den Schutz des Hausfriedens.

Die Leistungen an das Gotteshaus, als an die Grundherrschaft, waren natürlich bedeutender. Die Geldabgabe ans Kloster war zwar noch geringer als selbst die Vogtssteuer: nur 5 Pfennig zu jedem Dinggericht, 3 Pfennig Zins zum Andreastag für jedes Lehen. Die Naturalabgaben folgten der Billigkeit gemäß dem Gange der bäuerlichen Wirtschaft: zu Ostern Eier, im Mai Käse, im Herbst Hafer. Anfangs waren die Lehen wohl ungefähr ziemlich gleich groß und auch ungefähr gleich belastet. Indessen hielt man sich mit Vorliebe an besondere und einmalige Abgaben. Daher kam es, daß im Verlaufe der Zeit jeder Bauernhof mit besondern Leistungen belastet war; und hierbei ist gar keine Regel zu erkennen. Wie die Verschiedenheit auch bei gleichen Lehen allmählich entstanden ist, läßt sich nicht mehr nahweisen.

Bei der Erhebung dieser Abgaben wurde aber eine sehr nachsichtige Praxis geübt, die einen trefflichen Ausdruck erhält in der Bestimmung: „Wer den Hafer nicht gibt zu St.Andreastag (30. November), der soll ihn geben zu St.Nicolaustag (6. December) oder zu St.Thomastag (21. December) oder zum spätesten zu St.Hilariustag (14. Januar); wer ihn dann nicht gibt, der soll ihn zum März auf den Pflug bringen schzur Frohnd); und thäte er auch das nicht,. so soll er dem Herren so viel mehr bezahlen, als davon versäumt wird.“

Wichtiger als diese besondern Abgaben waren die Abzüge, die man je einmal in größerem Betrage vom Vermögen der Bauern machen konnte: die Todfälle, Erschätze und Drittheile. Der „Fall“, wonach beim Tode das beste Thier aus dem Stalle oder das beste Gewand des Verstorbenen gegeben werden mußte, war auch auf die freien Leute ausgedehnt als Entgelt für die Nutzung des Weidganges und der Beholzung in den Klosterwäldern. Der „Erschatz“, der in der Höhe eines Jahreszinses bestand, wurde beim Empfang eines Lehens bezahlt. Zufolge der im Schwarzwald fast überall gebräuchlichen Dreitheiligkeit wurde bei jedem Besitzwechsel des Gutes, sei derselbe durch Tod oder durch Veräußerung erfolgt, die fahrende Habe in drei Theile zerlegt, wovon der eine der Grundherrschaft, hier also dem Kloster, zukam. Wurde aber das Gut von dem lebenden Besitzer verkauft, so gab er überhaupt vom Kaufpreis ein Drittel, außer wenn er sich wieder in St.Peterschem Besitze ankaufte.

Ueberblickt man die Summe dieser Leistungen, so erscheint ihre Anzahl groß, ihr Betrag dennoch nicht bedeutend.

In allen Vogteien, auf dem Seldgut ebenso wie in den Thälern, bestand eine Frohnhofverfassuug in der gewöhnlichen Form zu Recht. Sie war gegründet auf dem freien Eigenthum eines einzelnen Grundherrn, des Abtes von St.Peter. Dessen Dinghof war der politische Mittelpunkt für jedes Thal, das Kloster selbst derjenige des ganzen Gebietes. Urtheile, die „stößig“ waren, oder solche, die des Gotteshauses Rechte zu verlegen schienen, wurden deshalb auch vor das Gericht gezogen, welches der Abt in Person an dem Thorweg des Klosters besetzte.

Dreimal jährlich kamen die Bauern zur Rechtsprechung in den Dinghof zusammen; jeder mußte bei Gefahr einer Geldbuße erscheinen. Mitte Februar war der wichtigste Dingtag; da wurde der Dingrodel verlesen. Nur an diesem Tage wurden Uebertragungen von Gütern vorgenommen und Streitigkeiten über solche ausgetragen. Wollte der Abt selbst das „Ding“ abhalten, so war in den entferntern Thälern für standesgemäße Aufnahme in billiger Weise gesorgt; im Rechtenbach z. B. war bestimmt, daß dem Bauern im Dinghof, dem die Bewirtung des Abtes oblag, das halbe Lehen sieben Schuh breiter gemessen werden solle als den übrigen Bauern. Auf dem Wege hielten bestimmte Bauern dem Abt den Steigbügel und führten sein Roß am Zaum; sie waren dafür vom Dinggeld befreit. Kam der Abt nicht selbst, so führte der Inhaber des Meierhofes den Vorsitz, er „verbannte“ das Gericht und forderte alsdann die Beisaßen auf, gemäß ihrem Eide alles zu rügen, was ihnen bußwürdig dünke in Feld, Wasser, Wunn und Weide, wem immer auch diese zugehören mögen.

Eine Frohnhofverfassung dieser Art gab viele Freiheit; es war die Summe der Berechtigungen groß genug, um die sociale Lage der Inhaber der Lehen wie der Eigenleute des Gotteshauses als eine günstige erscheinen zu lassen. Dazu kommt noch, daß die Person des Unterthanen gegen willkfürliche Verhaftungen, sein Eigenthum gegen willkürliche Pfändung hinreichend geschützt war. Erst wenn er den dritten Gang nach der Steuer umsonst gethan, durfte der Untervogt ein Pfand nehmen, das in des Klosters Freihof unter dem Frieden desselben einstweilen aufbewahrt wurde. Verhaftet aber durfte ein belehnter Mann nach dem Weisthum von 1416 nur dann werden, wenn er „mit seinem Gute sein Unrecht nicht bessern“ konnte. Ein „schädlicher Mann“, der im Verdacht stehe, flüchten zu wollen, sollte von des Gotteshauses Knechten ins Gefängniß beim Kloster geführt werden .

Bezüglich des Kaufes und Verkaufes gab es keinerlei Beschränkung, ja nicht einmal eine solche des freien Zuges für die Eigenleute des Gotteshauses. „Wer auch bei lebendem Leib fährt von dem Gut, ist er schon des Gotteshauses eigen, so gibt er keinen Fall, das Gotteshaus muß des Falles warten, bis daß er stirbt“, heißt es im ältesten Dingrecht. Auch später wurde der freie Zug ohne Unterschied nur davon abhängig gemacht, daß der Wegziehende seine Schulden ans Gotteshaus oder an Unterthanen bezahlt habe.

In einem Theile dieser Bestimmungen ging im Laufe des 15. Jahrhunderts eine Umgestaltung vor sich, die manchen veränderten Verhältnissen entsprechend eine Neuordnung erforderte, welch letztere in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auch erfolgte.

Auf Abt Heinrich V. folgte

Johannes V. Tüffer (1427-1439),

geboren zu Kirchheim in Württemberg, „der in Vertheidigung der Rechte seines Klosters keinem seiner Vorgänger nachstand“. Als das Concil von Basel im Jahre 1431 zusammengetreten war, wandten sich der Abt Johannes und der Convent von St.Peter mit bittern Klagen an die versammelten Väter, weil von seiten mehrerer Adeligen schwere Bedrängniß über das Gotteshaus gebracht und demselben auch manche Güter weggenommen worden waren. Die Synode gab am 5. Februar 1435 den Aebten von St.Blasien, St.Trudpert und Thennenbach den Auftrag, solchen Uebelthätern entgegenzutreten und selbst die Strafe der Excommunication anzuwenden, bis die Frevler von ihrem Treiben abstehen und Genugthuung leisten würden.

Am 26. Februar desselben Jahres bestätigte dann das Concil von Basel die Freiheiten, Gnaden, Privilegien und Rechte des Klosters.

Da zu dieser Zeit die zum St.Peterschen Klostergebiet gehörige “Kirche zu Neukirch auf dem Schwarzwald neu gebaut und consecvirt worden war, verliehen am 8. Mai 1435 die beim Concil anwesenden Bischöfe Matthäus Raulensis, Antonius Sudensis und Heinrich Siginensis allen Christgläubigen, wenn sie an gewissen Festtagen nach reumüthigem Empfange der heiligen Sacramente diese Kirche besuchen und zum Ausbau und Schmuck derselben beitragen, je einen Ablaß von 50 Tagen.

Eine besondere Auszeichnung wurde dem schwarzwäldischen Stifte im Jahre 1436 zu theil, indem am 18. December genannten Jahres das Concil in Basel dem Abt Johannes von St.Peter und seinen Nachfolgern

das Privilegium der Pontificalinsignien

verlieh.

Zehn Jahre bereits stand Abt Johannes V. dem Kloster vor und hatte durch seine Sorgfalt und seinen Eifer manche Schäden geheilt, da kam neues schweres Unheil über das Gotteshaus. Im Jahre 1437 wurde das Kloster zum zweitenmal durch eine Feuersbrunst verheert. Die Kirche und, wie es scheint, der größte Theil der Wohnungen wurden in Asche gelegt; auch die Urkunden der päpstlichen und kaiserlichen Privilegien des Klosters gingen dabei zu Grunde.

Abt Johannes überlebte dieses Unglück seines Gotteshauses nur kurze Zeit. Am Feste Mariä Geburt 1439 sied er aus dieser Zeitlichkeit, nachdem die letzten Jahre seines Lebens noch durch eine Irrung mit den Dominikanern zu Freiburg wegen einer Korngülte, welche das Predigerkloster von einigen Gütern zu Ehrenstetten an St.Peter zu fordern hatte, und durch eine Streitigkeit mit dem Johannitercomthur der Häuser zu Freiburg und Heitersheim wegen Güterzehnten im Gebiete von Seefelden getrübt worden waren. Zwar wurde in beiden Fällen zu Gunsten von St.Peter entschieden, doch mußte von da an das Kloster alljährlich einen kleinen Fruchtzins, 2 Scheffel Weizen und 2 Scheffel Roggen, an die Commende abgeben.

Der Nachfolger des Abtes Johannes V.,

Jakob II., Vogt von Altensummerau (1439-1443),

erhielt vom Concil zu Basel den Auftrag, die Kirche in Simonswald dem Collegiatstifte zu Waldkirch zu incorporiren und zu diesem Zwecke die freie Resignation des dortigen Pfarrers vorher entgegenzunehmen. Schon Abt Johannes V. war einige Monate vor seinem Tode mit dieser Angelegenheit betraut worden, hatte dieselbe aber nicht mehr zur Ausführung bringen können. Abt Jakob berief nun im Monat Juni 1441 „als Executor und Commissarius in sein Residenzhaus zu Freiburg“ alle an der erwähnten Incorporation Betheiligten, und am 14, August desselben Jahres unirte er, ebenfalls in seinem Residenzhaus zu Freiburg, die Kirche in Simonswald dem erwähnten Collegiatstift zu Waldkirch, nachdem der Unterhalt für einen ständigen Vicar und eine jährliche Pension für den resignirten Rector der Kirche festgesetzt war.
Abt Jakob Il. starb am 8. August 1443. Sein Nachfolger,

Konrad von Hofen (1443-1449),

begann das durch das Feuer verwüstete Gotteshaus wieder herzustellen und „war der erste aus der Reihe der Aebte von St.Peter, welcher die Pontificalinsignien trug“. Gleich im ersten Jahre, da Abt Konrad an der Spitze der St.Peterschen Klosterfamilie stand, schickte er eine Gesandtschaft nach Wien und erhielt die Bestätigung des von Kaiser Karl IV. im Jahre 1361 gegebenen Diplomes; am 28. October 1443 nahm Kaiser Friedrich III. das Kloster St.Peter in seinen und des römischen Reiches Schutz.

Nachdem Abt Konrad im Februar 1449 eine Irrung mit dem St.Margarethenstift Waldkirch wegen der Dinghöfigkeit der sogenannten „Bünde“ im Glotterthal zu Gunsten seines Gotteshauses zu Ende geführt, starb er noch in demselben Jahre, wahrscheinlich als Opfer der Pest, des sogenannten schwarzen Todes, der damals durch ganz Mitteleuropa zog und die Hälfte der Menschheit hinwegraffte. In der Marienkapelle fand der Abt seine Ruhestätte. Zum Nachfolger in der Abtswürde zu St.Peter erhielt er

Burkhardus von Mansberg (1449-1453),

über dessen Thaten die alles verzehrende Zeit uns keine Nachrichten erhalten hat“. Ihm folgte als der dritte infulirte Abt

Johannes VI. von Küssenberg (1453-1469),


„aus ganz vornehmem Geschlecht“. „In welch kläglichem Zustand das Kloster, von Schulden fast erdrückt, dem neugewählten Abt übergeben wurde, läßt sich nicht beschreiben.“ Wahrscheinlich durch den Abt Johannes VI. veranlaßt, nahm sich Mechtild, die fromme Gemahlin des Herzogs Albrecht von Oesterreich, des Gotteshauses an und „sandte in Abwesenheit ihres Gemahles ein Schreiben an die Gerichtsherren zu Freiburg, sie sollten das Kloster erhalten, und die Hypotheken - die Gläubiger nämlich drängten auf Zahlung - und die Güter nicht wegnehmen lassen zu nicht wieder gutzumachendem Schaden für Kloster und Gottesdienst“

Wohl der freundlichen Gesinnung und Intercession dieser Fürstin war es zu danken, daß Graf Ulrich von Württemberg, „den die genannte Herzogin ihren Bruder nennt“, dem Abte, „der vergeblich sich alle Mühe gab, Geld zu erhalten“, mit einer Summe zu Hilfe kam. Um dem Kloster in seiner bedrängten Lage etwas aufzuhelfen, vergabte er ferner an dasselbe die eine der beiden Pfarrkirchen zu Bissingen mitsamt dem Patronatsrecht, ferner die Kaplanei daselbst und die Nutzung des Burggrabens. Da der Abt und Convent zu St.Peter die Propstei Jesingen mit einem einträglichen Gute an den Grafen abtraten, so übernahm dieser an Stelle des Klosters mehrere bedeutende Lasten und bezahlte viele Schulden für dasselbe. Ferner verzichtete er für sich und seine Nachkommen auf alle Rechte (als Vogtsrechte und andere Dienstbarkeiten) auf des Gotteshauses Güter in seinen Landen und garantirte dem Kloster durch Urkunde vom 15. Juni 1453 den ewigen und ungestörten Besitz.

Da zwischen den zwei Pfarrkirchen in Bissingen, St.Maria und St.Michael, Mißhelligkeiten bezüglich der Zehnten und anderer Rechte entstanden waren, so gab der Graf am 3. Februar 1468 dem Abt Johannes die Erlaubniß, die beiden Kirchen zu uniren. Am 7. März desselben Jahres wurden die beiden Gotteshäuser durch den Generalvicar von Konstanz in der Weise vereinigt, daß fortan die Frauenkirche daselbst die Pfarrkirche sein sollte. Damals war Leutpriester zu Bissingen Pater Petrus Emhardt, der nachher zur Abtswürde in St.Peter erhoben wurde. Bischof Ludwig von Konstanz incorporirte alsdann am 14. Juni 1476 die Pfarrei zu Bissingen mit allen ihren Einkünften und Rechten dem Kloster St.Peter.

Als Graf Ulrich im Jahre 1480 starb, schrieb man, eingedenk der Gutthaten, die er dem Gotteshause erwiesen, seinen Namen als den eines besondern Wohlthäters in die Klosterannalen ein.

Abt Johannes sah sich gezwungen, mehrere seiner schwäbischen Güter zu veräußern; so verkaufte er im Jahre 1454 ein Zinslehen bei Nabern, und „weil die Nothlage des Gotteshauses es so erforderte“, vier Jahre später einen Theil des größern Zehnten im Gebiet der Pfarrei Weilheim an das Prämonstratenserkloster Adelberg.

Die bedrängte Lage des Klosters wollten sich, wie es scheint, auch einige der benachbarten Adeligen zu nutze machen, so die Freien von Kippenheim und Adam Schnewelin, die in einer Streitsache gegen St.Peter vom Freiburger Senat zurückgewiesen wurden, dann ein anderer Schnewelin, Namens Johannes, der auf der Burg Wieseneck saß und wegen verschiedener Einkünfte eine längere Streitigkeit mit Abt Johannes von St.Peter hatte.

Solches Vorgehen von seiten der Vornehmen wirkte verführerisch auch auf andere, wie sich aus einer gerichtlichen Entscheidung vom Jahre 1465 ergibt. Der Abt Johannes hatte dem Hanmann Spizhirn ein Zinslehen zu Gundelfingen verpachtet; da derselbe aber jahrelang. keinen Zins bezahlte, wurde ihm dasselbe wieder entzogen. Seine Erben jedoch machten den Versuch, das Gut als ihr Eigenthum zu beanspruchen, und ließen die Sache zur gerichtlichen Entscheidung kommen, die aber zu ihren Ungunsten ausfiel.

In demselben Jahre hatte das Kloster auch eine Irrung mit der Johannitercommende zu Neuenburg am Rhein. Es handelte sich um "einen ständigen Zins von einigen Gütern im Bugginger Gebiet“, der an die Commende zu zahlen war, und zwar bestand derselbe in „4 Sester Nüssen, 2 fetten Hähnen und 10 Schilling“. Die Entscheidung ward zu Gunsten der Commende gegeben.

Das wichtigste und für die Folge einflußreichste Ereigniß aus der Regierungszeit des Abtes Johannes VI. ist

die Abfassung des sogen. großen Dingrodels vom Jahre 1456.

Derselbe ist in seinen wesentlichen Theilen eine Zusammenfassung der in den einzelnen Hof- und Dorfordnungen bisher zerstreuten Bestimmungen und ist eines der vollständigsten Bauernrechte, die uns erhalten sind.

Die wirtschaftliche Lage der Schwarzwälder Bauern war im Laufe des 15. Jahrhunderts ungünstig geworden; es war eine Entwerthung des Grundbesitzes eingetreten, so daß sogar manche der weniger erträglichen Güter brach liegen blieben, - auch eine der Folgen der so heftig auftretenden Epidemien. Wegen der bedrängten Lage des Klosters mochten jetzt auch die Steuern und Abgaben strenger eingefordert werden - es entstand „eine Zweiung zwischen den ehrbaren Leuten der Vogtei und dem Abt“. Die Leistungen an das Gotteshaus waren thatsählich gar nicht bedeutend, und dieses hatte geringen Gewinn davon; aber eines wurde von den Unterthanen oft hart empfunden und konnte in der That für den Wohlstand Einzelner manchmal bedenklich werden: das war die oben erwähnte sogen. Dreitheiligkeit. Diese war die Ursache, daß sich jene „merklich beklagten, allzu beschwert zu sein, und darauf mit Ernst baten, solchen Drittheil abzulassen“.

Abt Johannes verschloß diesem Ansuchen sein Ohr nicht; unter Vermittelung des Kastvogtes, des Markgrafen Rudolf von Hachberg, kam eine Einigung zu stande. Man wollte von beiden Seiten eine genaue Festsetzung „ihrer beider Rechte, Gewohnheiten und Herkommen“, die nun nicht nur für dieses und jenes Thal, sondern für die ganze Kastvogtei gelten sollte; diese bestand noch aus den Thälern Eschbach, Ibenthal, Ror, Lauterbach und den Seldgütern.

Zu diesem Zwecke wurden Schiedsleute von beiden Parteien bestimmt und diesen vom Markgrafen ein Obmann beigegeben. Von diesem Schiedsgerichte wurde nun nicht nur beigezogen, was noch an «etlich Bücher und alten Register und Rodel des Gotteshauses“ vorhanden war, sondern es wurden auch die ältesten Unterthanen und sogar die Nachbarn aus Ebnet und St.Märgen „bei ihren Gelübden und Eiden“ verhört. Man verfuhr so, um alles das und nur das in dem neuen Dingrodel zu vereinigen, was immer für ein Bauernrecht des Schwarzwaldes in jenen Zeiten von Wichtigkeit war.

So entstand das „Dingk-Recht zu Espah, Ywa, Rohr und Luterbach“, gewöhnlich „der große Dingrodel“ genannt. (Dingk-Recht zu Espach, Ywa, Rohr und Luterbach. L. c. p. 9: Jtem dis sind die Recht des Gots Huses zu sannt Peter in dem Shwarßwald Sannt Benedictenn Ordeun Constenzer Bistumb, die sye haben über ir Lütt unnd über ire gütter, alß man die yerlich kündet unnd künden sol in irenn Dingkhoffenn zu Espa, zu Ywan, zu Ror, unnd im Lautterbach im Glotertal, onn andere recht, die sye sunderlich haben an irenn gütternn, die in die Dingkhöff gehörend.) Die weitaus bedeutendste Neuerung war die, daß die Dreitheiligkeit vom Kloster aufgegeben wurde. Hundert Gulden gaben die Unterthanen sofort als Ablösungssumme und verpflichteten sich im übrigen, den „Ersatz" zu geben: den einfachen bei jedem Erbe, den doppelten beim Verkauf, von beiden Contrahenten je einen. Einfacher „Ersatz“ hatte immer gegeben werden müssen, und die Bemessung gleich einem Jahreszins war sehr gering; er betrug in den vier Vogteien für jedes Gut nur 8 Schilling. Stillschweigend wurde an Stelle des alten Begriffs „Lehen“ der allgemeine „Gut“ eingeführt, obgleich die jetzigen Güter durchweg mehr als ein altes Lehen betrugen, ja oft zwei, drei und noch mehr Lehen umfaßten.

Am größten war der Gewinn für die Seldgüter, denn den Inhabern derselben ward hierdurch das Erbrecht an ihren Gütern gewährt. Wirtschaftlich unterschieden sie sich fortan von den Lehenleuten nur dadurch, daß ihr Grundzins nicht fest bestimmt war. Es war von sehr geringer Bedeutung, daß das Gotteshaus sich diesen „Erschatz“ sichern wollte, indem „beredt wurde, das die erschatz herrnrecht sin sollend, und kein versetzen, verpieten, noch pfenden dem gotschus daran kein Schaden bringen solle“.

Bezüglich der Güter wurde festgesetzt, daß „niemand des Gotteshauses eigene Güter ohne eines Abtes oder seines Amtmannes Willen und Erlauben verkaufen oder versetzen soll, darum daß die Güter dem Gotteshaus und den Unterthanen zum nützlichsten und besten verliehen und nicht zergengt (getheilt) werden sollen". Die Untheilbarkeit der Höfe, zunächst nur Verwaltungsmaßregel, wurde durch die regelmäßige Anwendung bald Recht.
Ferner wurde bestimmt: „Wer seine liegenden Güter verkaufen will, der soll dies thun in des Gotteshauses Gerichten im Beisein des Amtmannes und einiger Gerichtsleute, und es soll der Verkäufer und Käufer von Stund an den Kauf einschreiben lassen, und wer das nicht thäte, bessert (bezahlt als Buße) dem Gotteshaus ein Pfund Pfennig dafür.“

Sodann wurde jetzt das Vorzugsrecht der Erben und des Gotteshauses beim Verkauf schärfer betont: „Wer seine Güter verkaufen will, der soll sie drei stund (mal) öffentlich feil bieten; wollen die nächsten Erben kaufen, so soll er ihnen das vor andern geben oder dem Gotteshaus.“ Ja, nach dem jetzt eingeführten „Zugrecht“ sollte auch nach geschehenem Verkauf eines Gutes an einen Fremden den Erben und dem Gotteshaus, wenn sie gute Sicherheit geben, das Recht verbleiben, um denselben Preis, den der Fremde gegeben, das Gut einzulösen.

Beim Uebergang des Gutes von den Eltern auf die Kinder wurde, ohne daß besondere Bestimmungen darüber getroffen worden wären, das Minorat bald Gewohnheitsrecht. Meistens übergab der Vater bei Lebzeiten dem Jüngsten das Gut zu sehr ermäßigtem Preise und behielt sich ein „Leibgeding“ vor. Auch wenn die Eltern starben und der jüngste Erbe unmündig war, wurde das Gut nur für ihn verwaltet. Schon in den alten Dingrechten war bestimmt, daß das Gotteshaus das Erbe Unmündiger verwalten solle. Der Abt ernannte den Pfleger, und bäuerliche Schiedsleute entschieden die etwa sich ergebenden Streitfälle.

Da das Kloster zugleich die Seelsorge in den dem Gotteshause zunächst gelegenen Gebieten übte, so waren auch die individuellen religiösen Beiträge in dem kleinen geistlichen Gemeinwesen gesetzlich geordnet und fanden im Dingrodel mit andern kirchlichen Vorschriften ihre Stelle, so „das Opfer an den vier Hochfesten (hohziten)“ und „das Seelgerett derer, die zu dem heiligen Sacrament gegangen“; letzteres betrug 37 Pfennig. Die Gemeinde wurde hierbei als Einheit aufgefaßt: beim Todesfall eines Einheimischen mußte aus jedem Hause Mann und Frau opfern, beim Tode eines „ellenden Menschen“ - eines zugezogenen Fremden, deren es bei der Freizügigkeit und bei der Bebauung der Güter mit Knechten viele gab, - wenigstens eines von beiden.

Dies die wichtigsten Bestimmungen des großen Dingrodels vom Jahre 1456.

Die Rechtsentwilung des Mittelalters wurde für St.Peter durch den Dingrodel zum Abschluß gebracht; auch die wirtschaftliche Entwicklung war hiermit in ein ruhiges Geleise gekommen.

Dritte Periode.
1496-1614

Der Uebergang vom 15. zum 16. Jahrhundert schien dem Kloster St.Peter, dessen Leitung in den Händen tüchtiger Aebte lag, eine gedeichliche Fortentwicklung zu verheißen. Da kam die Zeit der großen Glaubensspaltung, die dem Gotteshause gerade in seinen ältesten Besitzungen sehr bedeutende materielle Nachtheile brachte; doch wurden ihm dieselben zum Theile durch anderweitige Erwerbungen ersetzt. Schlimmer war es für das zähringische Benediktinerstift, daß die letzten Decennien dieser Periode einzelne Vorsteher an der Spitze desselben sahen, deren Regierung dem Gotteshause nicht zum Vortheil war.

Im Sommer des Jahres 1469, in der Woche nach dem Frohnleichnamsfeste, legte Abt Johannes VI. sein Amt nieder; er begab sich auf die Propstei Herzogenbuchsee und verblieb dort bis zu seinem am 25. Februar 1484 erfolgten Tode. (Zwölf Saum Wein wurden für ihn alljährlich bestimmt „zu seinem Leibgeding“.)

Nach der Resignation des Abtes Johannes VI. wurde zur Vorsteherwürde in St.Peter erhoben

Petrus II. Emhardt (1469-1492),

geboren zu Weilheim in Württemberg, „ein Vorsteher, der um das hohe Haus Oesterreich, in dessen Schutz er das Kloster empfahl, um den Bischof von Konstanz, dessen Rathgeber er war, und um die ganze Diöcese hohe Verdienste sich erwarb, der auch als der erste Beisitzende der hohen vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim genannt wird“.

Eine der ersten Handlungen des neuen Abtes war, daß er sich von Bischof Hermann von Konstanz die Erlaubniß erbat, die von altersher im Kloster verehrten Reliquien zu besichtigen und neu zu fassen; es geschah dieser religiöse Act mit großer Feierlichkeit bei einem Pontificalgottesdienst in Gegenwart der Aebte Nicolaus von St.Trudpert und Burkard von Thennenbach. Aus den beiliegenden Zetteln ergab sich, daß es jene Reliquien waren, die unter Abt Eberhard noch vor dem Ende des 13. Jahrhunderts nach St.Peter gebracht worden waren.

Abt Petrus hat das Lob, daß seine Verwaltung dem Gotteshause zu besonderem Nutzen gereichte, wohl verdient. Er befreite das Kloster von einem jährlichen Zins, den es an die Wilhelmiter zu Oberried entrichten mußte, indem er denselben eine Wiese von 2 1/2, Jauchert im Kappeler Thal abtrat; dann beendete er in friedlicher Weise und zum Vortheil des Klosters eine lange dauernde Streitigkeit mit den Herren Richard von Zessingen und Franz von Eschbach (B.-A. Staufen), welche unbegründete Ansprüche auf Zinsen, die dem Gotteshause zugehörten, erhoben hatten; ferner wurde auch unter Abt Petrus II. durch Hans Michel von Neuenfels, den Vogt der Herrschaft Badenweiler, ein Vergleich abgeschlossen in einer Irrung zwischen dem Gotteshaus St.Peter und dem Grafen Rudolf zu Werdenberg, obersten Meister des Johanniterordens in deutschen Landen, wegen neunthalb Jauchert Landes im Betberger Banne. Endlich bewirkte er, daß, wie bereits oben mitgetheilt*, die Kirche zum hl. Michael in Bissingen dem Kloster incorporirt wurde.

Bei den benachbarten Klöstern stand Abt Petrus in hohem Ansehen; von mehrern derselben wurde an ihn die Bitte gestellt, authentische Abschriften päpstlicher Bullen und kaiserlicher Diplome ihnen zu fertigen, so vom Propst und Kapitel des St.Margarethenstiftes in Waldkirch, dann von den Klosterfrauen zu Adelhausen bei Freiburg; auch als die Pfarrei Ehingen mit dem Patronatsrecht vom Apostolischen Stuhle der Universität zu Freiburg incorporirt wurde, fiel dem Abt zu St.Peter dieselbe Aufgabe zu. Als einer der von Bischof Otto von Konstanz und Erzherzog Sigismund von Oesterreich aufgestellten Schiedsrichter fungirte der Abt im Jahre 1481 zu St.Blasien, wo zwischen den Mönchen adeliger und bürgerlicher Abkunft eine bedauerliche Spaltung eingetreten war. Auch Markgraf Philipp von Hachberg ernannte den Abt Petrus zu seinem Rathe; derselbe war Bevollmächtigter des Markgrafen, als diesem im Jahre 1488 von Erzherzog Sigismund in Innsbruck das Lehen Schopfheim übertragen wurde. Wegen seiner Verdienste um den Bischof und die Diöcese wurde dem Abt für sich und seine Nachfolger das Recht, das Almutium zu tragen, von Bischof Otto von Konstanz im Jahre 1487 verliehen.
Abt Petrus II. starb am 3. Februar 1492., Sein Nachfolger,

Simon Budner (1492-1496),

der vorher als Oekonom des Klosters seine Tüchtigkeit erprobt hatte, verwaltete das Gotteshaus nur vier Jahre. Durch einen Tausch, in welchem er einem Freiburger Bürger ein Grundstück j„am obern Feld für ein anderes am niedern Werth an des Gotteshauses Garten“ gab, rundete er das Besitzthum des Klosters zu Freiburg ab; auch löste er einen jährlichen Zins ein, den St.Peter an das Kloster Günthersthal zu bezahlen hatte.

Nach dem zu Anfang des Monats August 1496 erfolgten Tode dieses Abtes wurde zum Vorsteher gewählt

Petrus III. Gremmelspach (1496-1512),

"ein Vorsteher überaus verdient um das Kloster, dessen seit 60 Jahren in Trümmern liegende Kirche er von Grund auf neu erbaute, das er mit päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausstattete, der das Geschlechtsregister der Stifter, den Katalog der Aebte und das Nekrologium schrieb und das Urbar wiederherstellte. Unter seiner Regierung nahm auch das Kirchlein auf dem Lindenberg seinen Anfang“.

Diese wenigen, aber inhaltsreichen Worte, mit denen der Geschichtschreiber P. Gregor Baumeister seine Nachrichten über Abt Petrus III. beginnt, zeigen schon, in welch hohem Ansehen dieser Vorsteher bei den spätern Bewohnern des Gotteshauses stand. In der That nimmt Abt Petrus Gremmelspach in der Reihe der Aebte von St.Peter eine der allerersten Stellen ein.

„Sein Eifer fing beim Hause Gottes an“, berichten die Klosterannalen; Abt Petrus III. machte sich sofort daran, die Kirche, die seit der Feuersbrunst im Jahre 1437 noch immer öde lag, wiederherzustellen. Am 2. October 1500 schon konnte

die Einweihung der neuen Kirche

stattfinden. Dieselbe wurde im Auftrage des Diöcesanbischofs Hugo durch den dem Orden der Augustiner-Eremiten angehörigen Weihbischof Dilmann von Tripolis vollzogen. Die Kirche hatte sechs Altäre; der Hochaltar wurde geweiht zur Ehre der heiligsten und ungetheilten Dreifaltigkeit, der heiligen Jungfrau Maria, der heiligen Petrus und Paulus, der elftausend Jungfrauen und des heiligen Ordensstifters Benedictus. In der Mitte vor dem Chore befand sich der Kreuzaltar, und auf jeder der beiden Seiten je noch zwei Altäre.

Schon am 10. April desselben Jahres war ein Ablaß allen jenen verliehen worden, die nach reumüthigem Empfang der heiligen Sacramente an einem der drei Hauptfeste Weihnachten, Ostern, Pfingsten oder auch am Kirchweichfeste die Kirche andächtig besuchten und für dieselbe irgend eine Gabe spendeten, - ein Umstand, der gewiß zur rasen Vollendung des Gotteshauses mitwirkte.

Bei der Herstellung des Baues stieß man auch auf die Gebeine Herzog Bertholds III.; dieselben wurden in einem steinernen Sarkophage wiederum an der frühern Stelle, im Kapitelssaale vor dem Sitz des Abtes, beigesetzt. Auch die Krypta, woselbst die Glieder der Stifterfamilie im Tode ruhten, wurde neu hergestellt und ausgeschmückt, und darüber das in Stein ausgehauene Bild des Gründers des Klosters, Bertholds II., angebracht.

Schriftliche Documente von hohem historischen Werthe sind uns durch die Bemühungen des Abtes Petrus III. aufbewahrt geblieben. Gleich im ersten Jahre seiner Regierung des Gotteshauses ließ er ein

Nekrologium des Klosters St.Peter

fertigen. Dieses Todtenbuch, von ihm selbst Liber vitae betitelt, ist lediglich ein Auszug der ursprünglichen Nekrologien von St.Peter, die jetzt sämtlich verloren gegangen sind, deren bis ins 11. Jahrhundert zurückreichende Einträge uns somit nur durch dieses Werk des Abtes Peter Gremmelspach erhalten blieben. (Vgl. über das Folgende: F. L. Baumann, Geschichtliches aus St.Peter, im Diöc.-Arch. XIV, 63 ff.) Auf dem Blatte vor dem Liber vitae gibt der Prälat einen Bericht über die Stiftung, das wiederholte Brandunglück und den Neubau des Klosters. Alle diese geschichtlichen Nachrichten über die Gründung des Gotteshauses und die Geschicke desselben, die zeitlich der Regierung des Abtes Petrus III. vorausgehen, stammen nicht etwa erst von diesem Abte, sondern gehören einer frühern Zeit an; er hat sichtlich seine Vorlage, soweit er sie lesen konnte oder soweit dieselbe überhaupt erhalten war, wortgetreu abgeschrieben. Vermuthlich stand dieser dem Abte Petrus III. vorliegende Bericht auch zu Anfang des Todtenbuches, aus dem derselbe den Liber vitae ausgezogen hat; denn es ist bekannt, daß freie Blätter zu Anfang und Ende solcher Handschriften im Mittelalter gerne mit derartigen Berichten ausgefüllt wurden. Inhalt und Stil dieser Mittheilungen zeigen, daß die Vorlage dem frühern Mittelalter angehörte und daß Abt Petrus sie eben nur wortgetreu und ohne eigene Beisätze wiedergibt; dafür zeugt auch der Umstand, daß gleich der erste Satz verstümmelt ist und daß der Schluß fehlt, indem mitten im Satz abgebrochen wird. Für diese Nachrichten aus früherer Zeit ist der Abt nur Uebermittler älterer Aufzeichnungen. Dann aber gibt er auch noch selbständige Berichte über den Klosterbrand vom Jahre 1437, über den Neubau des Gotteshauses und die Weihe der Kirche im Jahre 1500, sowie über Anniversarstiftungen. Die Nachfolger des Prälaten setzten diesen Bericht fort und fügten namentlich eine Reihe weiterer nekrologischer Angaben hinzu, wie auch andere ihnen denkwürdig scheinende Mittheilungen.

Die dem Liber vitae folgenden freien Blätter wurden von Abt Petrus benützt, ein

Verzeichniß der Stifter und der Aebte

seines Klosters mitzutheilen. Der Aebtekatalog wurde im Kloster in Ehren gehalten und in erweiterter Gestalt bis 1749 fortgesetzt. Wichtiger als dieser Katalog ist das Verzeichniß der Stifter und Wohlthäter von St.Peter; denn dasselbe gibt nicht eine trockene Liste von Namen, sondern enthält außer diesen auch noch in kurzen Sätzen ein Geschlechtsregister des Hauses Zähringen. Diese Genealogie aber ist von besonders hohem Werthe, weil dieselbe nicht erst zu Ende des 15. Jahrhunderts, sondern schon im 13. Jahrhundert abgefaßt und auch hier Abt Petrus nur der getreue Vermittler ist. Da diese Genealogie, wie bereits oben Seite 30 ausgeführt, schon dem Urbar des Klosters Thennenbach vom Jahre 1341 zur Vorlage diente, gehört dieselbe einer sehr frühen Zeit an, und aus dem Inhalt läßt sich nachweisen, daß dieses Geschlechtsregister nach 1191, aber vor 1206, also zur Zeit des Abtes Berthold I., vielleicht von diesem selbst, niedergeschrieben wurde.

So hat Abt Petrus III. durch seine Abschrift eine Geschichtsquelle aus dem beginnenden 13. Jahrhundert der Nachwelt gerettet. Der Abt ließ ferner auch Aufzeichnungen über verschiedene Klostergebiete machen, wie eine Mittheilung über die Hofgüter des Klosters zu Mauchen vom Jahre 1500 und insbesondere eine Beschreibung der Besitzungen des Gotteshauses im Gebiete von Herzogenbuchsee vom Jahre 1508 bezeugen. In letzterer wird zuerst eine historische Notiz gegeben, dann das Weisthum mitgetheilt; hieran fließt sich der Rodel über die Besitzungen in Romeltzberg, Buchsee und den benachbarten Orten, und zum Schluß werden die Freihheiten und Rechte des Klosters aufgezählt.

Mehrere Urkunden aus der Regierungszeit des Abtes Petrus III. berichten auch von seiner auf die schwäbischen Klostergebiete sich erstreckenden Thätigkeit. Im Jahre 1498 brachte er zwischen dem Kloster und seinen vier Meiern zu Nabern, gegen die man wegen rückständiger Fruchtzinsen hatte Klage erheben müssen, einen Vergleich zu stande, der dann von Herzog Eberhard von Württemberg bestätigt wurde. Im Januar des Jahres 1500 verschrieben der Abt und der Convent von St.Peter dem Spital zum Heiligen Geist in Wiesensteig eine jährliche Gülte von 15 Gulden von ihrem großen Zehnten in Nabern, und im August 1508 wurde zwischen dem Gotteshaus St.Peter, dem Kloster Adelberg und der Pfarrei zu Reidlingen ein Vertrag abgeschlossen wegen der Zehnten im Weilheimer Bann.

Bis zur Zeit des Abtes Petrus III. wurden die Pfarreien Neukirch und Waldau vom Kloster aus pastorirt. Nunmehr stellten die Einwohner dieser Orte an Abt Petrus die inständige Bitte, daß ihnen ein ständiger Geistlicher gegeben werde. Der Abt entsprach diesem Ersuchen und bestimmte im Jahre 1502 einen der Mönche des Klosters, der als Pfarrvicar seine Wohnung in Neukirch zu nehmen und von da aus die Parochianen beider Orte zu pastoriren hatte. Zu derselben Zeit erwies sich der Abt diesen Gemeinden auch in anderer Beziehung wohlgesinnt, indem er denselben, allerdings nicht zum materiellen Vortheil des Klosters, gegen eine Entschädigungssumme von 130 Gulden die Abgabe des Heuzehnten für immer erließ.

Eine interessante Jahreszeitstiftung hat uns Abt Petrus in seinem Nekrolog aufgezeichnet; dieselbe besagt, daß Bernhard Stromer von Reichenbach und seine eheliche Hausfrau Genovefa von Endingen „geordnet und gestiftet haben eine Jahreszeit zu St.Peter zu Lob und Ehr Gott dem Allmächtigen, für ihn und seine Hausfrau und ihre beiderseitigen Eltern, alle ihre Geschwister und alle ihre Vorfahren und Nachkommen; das Anniversar solle begangen werden am nächsten Donnerstag vor oder nach St.Ambrosiustag mit acht Priestern und einer gesungenen Vigil und einem Seelenamt“. - Auch über mehrere andere Jahrtagstiftungen wird aus dieser Zeit berichtet, so aus den Jahren 1507 und 1511.

Abt Petrus erweiterte den Besitz des Klosters auch durch Kauf eines kleinen Hauses und eines daran anstoßenden Gartens zu Freiburg für 165 Gulden; „es war dieses Haus gelegen unten in der Hellergassen, auch die Münzgassen genannt“. Die nachfolgenden Aebte Adam, Johannes VII. und Daniel erweiterten dann dieses Besitzthum noch, das als „Petershof“ Eigenthum des Klosters blieb.

Während der Regierung des Gotteshauses durch Abt Petrus III. wurde auf dem von der Abtei nicht eine ganze Stunde entfernten Lindenberge eine Kapelle gebaut, die später zu einer Wallfahrtskirche wurde. Der Chronist des Klosters berichtet hierüber zum Jahre 1503 also: „Um diese Zeit nahm die Kirche auf dem Lindenberge nicht ohne bedeutende Wunder ihren Anfang und wuchs im Laufe der Zeit, da unsere Väter dort das heilige Opfer darbrachten, zu einer berühmten Wallfahrt heran.“

Am 7. Februar 1512 schloß Abt Petrus Gremmelspach sein thätiges, für das Wohl des Gotteshauses ersprießliches Leben.

In der Regierung der Abtei folgte ihm

Jodocus Kaiser (1512-1531),

der während der stürmischen Zeit der religiösen Spaltung und des Bauernkrieges das Kloster leitete. Auf die Bitte des Abtes und Conventes nahm im Juni 1515 Papst Leo X. das Kloster des hl.Petrus auf dem Schwarzwald in seinen besondern Schutz und bestätigte alle von seinen Vorgängern demselben verliehenen Rechte, Freiheiten und Privilegien, und im gleichen Monate noch beauftragte er den Bischof von Basel, dem Gotteshaus behilflich zu sein, die demselben weggenommenen Zehnten und Güter zurückzuerwerben.

Unter Abt Jodocus vollzog sich endgiltig der

Uebergang der Kastvogtei des Klosters von den Markgrafen von Hachberg an das Haus Oesterreich.

Im Breisgau hatte sich die Territorialherrschaft der Habsburger allmählich ausgebildet; auch St.Peter hatte seine besten Besitzungen als Höfe rings im vorderösterreichischen Gebiete; abgesehen von dem geschlossenen Bezirk um das Gotteshaus, war durch diese territorialen Verhältnisse das Vogtsrecht der Markgrafen von Hachberg über die breisgauischen Besitzungen des Klosters fast illusorisch geworden.

Bei den mannigfachen Uebergriffen von Seiten der Vögte strebte man in St, Peter dieser Kastvogtei sich gänzlich zu entziehen; man suchte um Bestätigung der oben erwähnten Urkunde Karls IV. vom Jahre 1361 nach, vermöge der St.Peter ewig unmittelbar zum Reiche gehören sollte, und erhielt dieselbe auch.

Ganz genau notirte man im Kloster, daß in dem auf dem Reichstag zu Regensburg im Jahre 1471 aufgestellten Katalog der freien Stände des heiligen römischen Reiches zu lesen sei: „Das Kloster des hl. Petrus auf dem Schwarzwald“, und freute sich, als Kaiser Maximilian I. bei seinem Aufenthalt zu Freiburg im Juli 1498 auf die Bitte des Abtes Petrus III. die Rechte und Privilegien des Gotteshauses bestätigte mit den Worten: „Wir Maximilian ec. tun kunt allermenigklich, das uns der Ehrsam Unser lieber, Andächtiger Peter Abt hat fürgebracht, wie das iezt berürt Gottshaus in der weltlichkeit unmittel under Uns und das heilig Reich gehöre“ ec., und als er mit einem zweiten Diplom im gleichen Monate diese Bestätigung erneuerte; aber wenn auch die Aebte von St.Peter mit zu den breisgauischen Ständen gezählt wurden und ein Abt des Gotteshauses mit in der Regierung saß, die von den Ständen gebildet wurde, waren eben doch die Markgrafen bestrebt, in der Kastvogtei wenigstens „ihre fürstliche hohe Obrigkeit“ festzuhalten.

Da durch den Verzicht des Klosters auf die Dreitheiligkeit die Einfünfte desselben sehr bedeutend verringert worden waren, suchte Abt Jodocus die nach dem Dingrodel dem Gotteshause zustehenden Rechte genauer, als dies bisher gesehen, zu handhaben. Die Bauern aber glaubten sich auch in Rechten, die ihnen im Dingrodel verbrieft seien, beeinträchtigt und lehnten sich auf; sie ersuchten den Abt, sie bei ihren alten Bräuchen und Herkommen zu lassen '. Der Abt rief den Kastvogt, welcher der Schützer der Rechte des Gotteshauses sei, gegen die Ungehorsamen auf. Dieser aber war nicht gesonnen, dem Wunsche des Abtes zu entsprechen; denn eben spielte noch ein anderer Handel, durch den die vorderösterreichischen Hoheitsrechte gegenüber den seinigen auch im Gebiete der Kastvogtei mehr zur Anerkennung kamen. Die Regierung von Ensisheim und die Stände hatten eine Steuer ausgeschrieben, und der Abt von St.Peter erhob diese vorderösterreichische Schatzung auch in der Kastvogtei. Ein Theil der Bauern erklärte: sie hätten bisher nur auf des Abtes Bitten mit den österreichischen Unterthanen gesteuert, wie es in den Burgunderkriegen der Fall gewesen; jetzt aber solle hieraus eine Verpflichtung werden, das sei „wider Herkommen und ihnen unleidlich“.

Der Abt rief gegen diesen mehrfachen Ungehorsam die Ensisheimer Regierung an, und die Bauernschaften wurden vor diese citirt. Jene aber wandten sich an den Markgrafen und fanden bei diesem williges Gehör; er bestärkte sie in ihrer Widersetzlichkeit. Zum Beweise, daß er „Herr und Kastvogt“ sei, legte er eine Besatzung ins Kloster, „aber nicht“, wie er am 7. März 1522 dem Freiburger Stadtrath auf dessen Anfrage erklärte, „aus Unwillen gegen den Abt, sondern nur, um seine dortigen treuen Unterthanen vor unbilliger Schatzung zu schützen“. Der Abt, der die Reisigen des Markgrafen natürlich nicht aufnehmen wollte, sah sich genöthigt, da sich jene den Eintritt erzwangen, das Gotteshaus zu verlassen.

Dieser Gewaltschritt des Markgrafen machte großes Aufsehen. Der Abt und mit ihm die Stadt Freiburg, deren Bürger er war, wandten sich jetzt mit allem Ernste an die Regierung zu Ensisheim mit dem Vorwurf gegen den Markgrafen, daß derselbe die Unterthanen zum Ungehorsam verleite, indem er sie bestärkt habe, „das Gelt, so ihnen neben andern Ständen zu des Landts Noth angelegt worden ist, nitt zu bezahlen“, und daß er „das Gottshauß gewaltigklich überfallen, eingenommen, besetzt und darin seines lusts gehandlet“ habe. Der Kastvogt, erklärte der Abt, habe nicht das Recht, die Klosterunterthanen zu Rechtstagen in sein Gebiet zu bestellen, und derselbe könne auch ihm, dem Abt, nicht verbieten, bei der Regierung zu Ensisheim Recht zu suchen; einzig die Ausübung des Blutbannes stehe dem Vogt zu.

Die Stände waren bereit, der Gewaltthat des Markgrafen Gewalt entgegenzusetzen; dieser fühlte sich nicht gewachsen, und er bot unter der Hand dem König Ferdinand die Kastvogtei um 1000 Gulden zum Kaufe an. Als die Bauern dies erfuhren ,. sandten sie alsbald zwei Männer auf die Hohburg an den Markgrafen; dieser aber antwortete denselben nur in unbestimmter und ausweichender Weise. „Ich hab“, sprach er zu ihnen, „meinem Herrn Vettern die Castvogtey umb Tausent gulden angebotten, aber ich gedenkh nit, das ers oder ein anderer kauffen wird, dan ich hab im Jar nicht mehr denn fünff und zwenßzig guldin darvon. Ich bin Castvogt da, und mag mich dessen niemants entsetzen, dann mit meinem wissen und gutten willen.“ Da brach im nächsten Jahre der große Bauernkrieg aus, an dem mit den Schwarzwälder Bauern auch die aus dem Gebiet von St.Peter theilnahmen. In der Brandschatzung, die den Besiegten aufgelegt wurde, finden sich Waldau, Ror und Ibenthal angegeben, während es von St.Peter, Eschbach und Rechtenbach heißt: „will der apt von St.Petter verantworten“.

Noch ehe nach dem Sturm des Bauernkrieges die Ruhe wieder eingetreten war, vollzog sich im März 1526 der Uebergang der Kastvogtei von den Markgrafen von Hachberg an Oesterreich. Die 1000 Gulden streckte das Gotteshaus vor - sie sind ihm nie wieder zurückbezahlt worden -, dafür erhielt es sämtliche Einkünfte und sämtliche Gerechtigkeiten des Kastvogts, ausgenommen die „landesfürstlichen Obrigkeiten als Landreisen, Steuern, Appellationen“. Der Abt genoß fortan dieselben Rechte wie die übrigen breisgauischen Stände.

In St.Peter aber war man überaus froh, endlich dieses so lang erstrebte Ziel erreicht zu haben. „In diesem Jahre“, also notirt der Geschichtschreiber P. Baumeister dieses für das Gotteshaus so wichtige Ereigniß, „wurde unser Kloster vom schweren Joche der Advocatie befreit und vom Himmel mit dem lange ersehnten Frieden beschenkt. Wie viele Leiden haben wir in diesen Zeiten durch den Mißbrauch dieses Rechtes erduldet !"

Die Bauern wurden vom Markgrafen angewiesen, dem Gotteshaus und der Regierung zu schwören. Sie thaten dies wohl um so lieber, da für sie keine Verschlimmerung eintrat, sondern einfach nur der Dingrodel mit all seinen Bestimmungen feierlich erneuert wurde.

Schon im Monat December 1528 erwarb der Abt Jodocus vom Grafen Friedrich von Fürstenberg und Landgrafen zu Baar um 900 Gulden auch noch„die hohe Oberkeit und den Gerichtszwang zu Waldau nebst dem Wildbann“. Neukirch stand, als zu Triberg gehörig, an sich schon unter Oesterreich.

Da unter Abt Jodocus das Gotteshaus zur Bestreitung der durch den Klosterbau unter Petrus III. erwachsenen Kosten und nun auch zur Erlangung seiner Freiheiten sehr bedeutende Geldsummen aufbringen mußte, ist es nicht zu verwundern, daß die Klosterannalen eben auch berichten, daß der Abt verschiedene, zum Theil recht bedeutende Schulden aufzunehmen gezwungen war und mehreremal Güter zu verpfänden sich genöthigt sah. Abt Jodocus fügte auch selbst dem von seinem Vorgänger aufgeführten Bau noch neue Theile hinzu; wie die Klosterannalen berichten, erbaute er im Jahre 1518 das Wagenhaus.

Endlich wurde unter Abt Jodocus eine langdauernde Streitsache eines Bürgers in Nabern, mit Namen Calixt Kling, der einen ans Kloster zu bezahlenden Weinzins zu geben sich weigerte, durch das Gericht zu Kirchheim zu Gunsten des Gotteshauses entschieden.

Abt Jodocus. starb am 23. August 1531. Sein Nachfolger war

Adam Guldin (1531-1544),

geboren zu Freiburg.

Unter Abt Adam wurden die im obern Breisgau und in Württemberg gelegenen Gotteshausgüter durch die Anhänger der neuen Lehre stark bedroht. Mit allem Eifer trat er für die Erhaltung des Klostereigenthums ein. Doch wurden unter diesem Abte dem Gotteshause auch mehrfache neue Lasten auferlegt; so stellten am 17. October 1536 Abt und Convent den Brüdern Daniel und Ambrosius Kempf zu Angrodt eine Schuldurkunde aus über ein Darlehen von 600 Gulden und am 12. November 1538 wieder eine solche über 600 Gulden an einen Bürger von Neuenburg, mit Namen Michael Gerbwer.

Als Abt Adam am 28. Mai 1544 aus diesem Leben geschieden war, wurde am 26. Juni desselben Jahres zum Vorsteher in St.Peter erwählt

Magnus Thüringer (1544-1553),

geboren zu Allensbach am Bodensee. Derselbe erhielt nie die bischöfliche Benediction, und führte daher nicht den Titel eines Abtes, sondern nur den eines Administrators des Klosters. Ueber den Grund dieser Maßregel finden sich keine bestimmten Anhaltspunkte, doch scheint das Kapitel zu St.Peter wegen der das Kloster bedrückenden Lasten dieselbe getroffen zu haben. (Wenngleich Magnus nur Administrator war und selbst nur diesen Namen führte, wurde er im Kloster doch meist „Abt“ genannt und auch als solcher in der Reiche der Aebte mitgezählt.) Gleich im ersten Jahre sah sich Magnus genöthigt, infolge der von seinem Vorgänger eingegangenen Schulden eine große Wiese, „die Hauptmannsmatten“ bei Freiburg, zu verkaufen. Einige Jahre nachher verpfändete er an den Edlen Joppe von Reischach auf dem Schlosse Wyler gegen die Summe von 200 Gulden eine Gülte von den Münchsmatten im Rechtenbach.

Mit eben demselben Herrn von Reischach hatte St.Peter mehrere Jahre einen Streit wegen beiderseitiger Ansprüche auf ein Haus im Moos bei Eschbach. Am 28. Januar 1544 wurde ein dem Kloster ungünstiges Urtheil in dieser Streitfrage erlassen. Das Gotteshaus appellirte. Doch kam durch die Bemühungen des Administrators Magnus dann im Januar 1546 ein Vergleich zwischen den beiden Parteien zu stande.

In einer Streitigkeit zwischen der Stadt Freiburg und den Bauern von Ror machte Magnus ebenfalls den Friedensvermittler. Die Städter hatten eine für die Bauern nothwendige Straße versperrt, weil die letztern, wie die Freiburger behaupteten, die ihnen zu zahlenden Steuern nicht entrichtet hatten. Magnus brachte nun im Namen der Klosterunterthanen am 27. Februar 1545 einen mit Opfern für das Gotteshaus verbundenen Vergleich zu stande, wodurch die Irrung beigelegt wurde.

Im Kloster ließ, wie die Annalen berichten, „abbt Magnus den Kreuzgang mit Ziegel-blättlein neû belegen und die orgell neû machen, worzu das Zinn kostete 8 Pfund und 18 Schilling“. Auch wurde unter Magnus ein neuer, schön gearbeiteter Taufstein gemacht, der sich noch jetzt in der Pfarrkirche zu Sölden befindet und das St.Petersche Wappen und die Jahreszahl 1544 trägt.

Unter Magnus gingen über das Klostergebiet in Württemberg infolge der religiösen Neuerungen mannigfache Stürme dahin. Schon im Jahre 1535 hatte Herzog Ulrich das Lutherthum in Württemberg eingeführt, und Abt Adam war im darauffolgenden Jahre gezwungen, um dem Kloster sein Eigenthum zu wahren, an den Erzherzog Ferdinand sich um Hilfe zu wenden. Durch den Herzog waren in Nabern und Bissingen lutherische Prediger eingesetzt worden; doch im Herbst 1548 treffen wir dort, allerdings nur für kurze Zeit, als Pfarrgeistliche wieder Mönche von St.Peter, und zwar den spätern Abt Johannes Erb und den Pater Maternus Noth; schon 1549 mußten sie ihre Pfarreien wieder verlassen, konnten aber, wie es scheint, sehr bald auf dieselben zurückkehren, um im September 1552 durch den Herzog Christoph gänzlich daraus vertrieben zu werden. Als im folgenden Jahre der Herzog den Neuzehnten in den dem Kloster St.Peter gehörigen Ländereien sich aneignete, wandte sich der Administrator Magnus mit einer Bittschrift an denselben, durch welche er die Rechte des Gotteshauses ernstlich wahrte. Der Herzog scheint dieselben von da an respectirt zu haben; denn unter dem folgenden Abte blieb das Kloster in seinem ungeschmälerten Besitz. Es hatte von jetzt an nur einen Verwalter in Bissingen. Das Volk daselbst wie in Nabern hatte die neue Religion annehmen müssen.

Am 2. October 1553 starb Magnus, „der ein guter, sanfter und milder Administrator“ des Gotteshauses war; man spendete ihm in den Klosterannalen zwar alles Lob wegen seines Eifers in der Verwaltung des Klosters, aber auch der Vorwurf, daß er aus übergroßer Friedensliebe bis zum Schaden des Gotteshauses nachgiebig war, blieb ihm nicht erspart.

Sein Nachfolger,

Johannes VII. Erb (1553-1566),

geboren zu Freiburg, wurde am 25. October 1553 zu Villingen zum Abt gewählt; dahin hatten sich sämtliche Kapitularen wegen der im Breisgau herrschenden Pest begeben. Bei dieser Wahl fungirten der Abt von St.Blasien und der Procurator der Ensisheimer Regierung als kaiserliche Commissäre.

Johannes VII. erwarb sich so hohe Verdienste um das Gotteshaus, „daß sein Name stets nur mit Lob erwähnt werden darf“,

Die schweizerischen Besitzungen des Klosters, die vom Stifter des Gotteshauses, Berthold II., und seiner Gemahlin Agnes von Rheinfelden gegründete und dem Kloster vergabte Propstei Herzogenbuchsee mit den dazu gehörigen Pfarreien in Buchsee, Huttweil und Seeberg, waren schon im Jahre 1527 von Bern säcularisirt worden. Die langjährigen Verhandlungen in dieser Angelegenheit, welche wiederholt ohne Erfolg vor die eidgenössische Tagsatzung gekommen war, wurden unter Abt Johannes VII. zu Ende geführt. Dem Kloster wurde am 21. Juli 1557 zum Ersatz für die ihm entzogenen Besitzungen die Summe von 5000 Gulden gegeben. St.Peter verdankte diesen dem Kloster noch recht günstigen Entscheid hauptsählich dem Bemühen des kaiserlichen Rathes Johann Melchior Heggetzer von Wasserstelz, der damals kaiserlicher Gesandter bei den Eidgenossen und dem Gotteshaus überaus wohlgesinnt war. In St.Peter schrieb man seinen Namen unter die Zahl der „Stifter und Wohlthäter“, damit er, „lebend oder todt, nie vergessen werde im Gebete der Brüder“

Unter Abt Johannes VII. versuchten auch wieder, wie dies früher und später der Fall war, einzelne Eigenleute des Klosters ihren Verpflichtungen gegen das Gotteshaus sich zu entziehen; es geschah dies hauptählich von seiten solcher, die in benachbarte Gebiete verzogen waren. Nach dem allgemein geltenden Rechte und nach den ausdrücklichen Bestimmungen des Dingrodels waren auch diese verpflichtet, den sogen. Todfall zu entrichten. Nachdem die Streitsache lange Zeit schon bei den Gerichten anhängig war, verurtheilte eine am 27. Juni 1555 gegebene Entscheidung des kaiserlichen Hofgerichtes zu Ensisheim zwei Bauern zu Zarten, Bastian Esell und Gangolf Steinbach, den Todfall an das Kloster St.Peter zu leisten.

Im Jahre 1556 wurde die neue Lehre auch von Markgraf Karl (Karl II. hatte im September 1552 die Regierung der obern markgräflichen Gebiete, nach dem Tode seines Bruders im Januar 1553 die Erbschaft der ganzen Markgrafschaft Baden-Durlach angetreten.) in seinen Landen eingeführt und dadurch dem Kloster die letzte seiner alten Propsteien, jene zu Betberg, entrissen; der letzte Propst daselbst war Bartholomäus Grottendorf. In der Kirche zu Betberg, die ein besuchter Wallfahrtsort war, wurde ein Bild der Gottesmutter verehrt, das nunmehr in die Pfarrkirche nach Heitersheim übertragen wurde, wo es noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts sich befand. Im Januar 1560 war in Betberg bereits ein lutherischer Prediger.

Während in solcher Weise dem Gotteshause um die Mitte des 16. Jahrhunderts durch die Religionsspaltungen manche Verluste erwuchsen, eröffneten sich ihm um dieselbe Zeit durch die Bemühungen des Abtes doch auch wieder bessere Aussichten an andern Orten.

Das im Schwarzwaldthal der Möhlin gelegene Cluniacenserpriorat St.Ulrich (Vgl. Nothelfer, Das ehemalige Priorat St.Ulrich im Breisgau (Diöc.Arch. XIV, 97 fff.) war in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in einen kläglichen Zustand gekommen: eine zweimalige Feuersbrunst hatte die Gebäude zerstört, und die Sorglosigkeit der letzten Prioren und die Ungunst der Zeit hatten das Klösterlein dem Zerfall nahe gebracht. Um der großen Armut und Noth desselben abzuhelfen, vereinigte der Bischof Johannes von Konstanz im Jahre 1535 die Pfarrei Wolfenweiler mit demselben. Durch die Reformation, welche den Ordensinstituten so feindselig entgegentrat, verlor die Abtei Cluny viele Klöster; sodann aber hoben auch manche Staaten die Verbindungen der in ihren Gebieten gelegenen Cistercienserklöster mit dem Mutterkloster Cluny auf aus Eifersucht gegen Frankreich, dessen perfide Politik die deutschen Protestanten gegen das katholische Kaiserhaus unterstützte. So geschah es, daß die Cistercienser auch das Priorat St.Ulrich verlassen mußten. Die vorderösterreichische Regierung übertrug dasselbe dem Abt Johannes Kern von St.Georgen auf dem Schwarzwald. Dieser übernahm im Jahre 1546 die Verwaltung des Gotteshauses, das „an Gemach, Dach und Hausrath in dermaßen merklichen Abgang kommen und gerichtet worden, daß es zu Unterschlauf des Hausgesinds nicht ohne große Kosten und Expens widerum erbuwen und erhalten werden mögen“. Um von Cluny die Einwilligung zur Uebernahme des Priorats zu erlangen und zur Abfindung des letzten Priors contrahirte der Abt eine Schuld von nahezu 1000 Gulden, auch verwendete er auf die Klostergebäude selbst eine größere Summe. Bald aber fand er, daß das Priorat ihm mehr Beschwerden und Ausgaben bringe, als er Nutzen davon zu erwarten habe, und er gab dasselbe wieder auf.

Im August 1560 übernahm nun der Prälat Johannes VII. von St.Peter die Verwaltung des Priorates; dem Abt von St.Georgen ersetzte er die darauf verwendeten Kosten von 1300 Gulden. Der eifrige Abt Johannes darf mit Recht, wie man ihn in St.Peter nannte, als „der zweite Stifter von St.Ulrich“ bezeichnet werden. Ueberhaupt begann unter den Aebten von St.Peter für das Priorat St.Ulrich eine neue Blüthezeit. Der Prälat, der nicht Mühe, nicht Sorgen noch Kosten scheute, das Klösterlein, das ein Heiliger gestiftet, vor gänzlichem Untergang zu retten, sah wohl ein, daß dem ganz armen, verschuldeten, verfallenen Gotteshause nur geholfen werden könne, wenn es einem andern Kloster einverleibt und zunächst aus dessen Mitteln unterhalten würde; «denn nicht allein sind die Gebeu mehren Theils eingefallen, sondern auch das Einkommen mit Unrichtigkeiten und Schulden dermaßen beladen, daß unmöglich will sein, dem Gotschus von selbst und seinem Einkommen zu helfen“. Er that daher Schritte bei der Regierung zu Ensisheim und bei Erzherzog Ferdinand, die Incorporation des Klösterleins in sein Gotteshaus zu erwirken.

Abt Johannes ließ, da sich die Verhandlungen mit dem Generalkapitel zu Cluny über die Union längere Zeit hinzogen, alsbald den Gottesdienst, der 18 Jahre lang (von 1546-1564) zu St.Ulrich wegen Mangels eines Kirchherrn unterblieben war, durch einen seiner Conventualen, den Pater Kaspar Salzmann, halten und die Kirche mit dem Priorate wiederherstellen, bezahlte auch viele Schulden, schaffte den nöthigen Kirchenornat und das Hausgeräthe an und löste einige versetzte Gefälle ein, während er andere mit großen Kosten erneuern ließ.

Die Union des Priorats mit St.Peter ward aber erst unter seinem Nachfolger vollzogen.

Mit dem Priorate St.Ulrich war auch die demselben incorporirte Pfarrei Wolfenweiler an St.Peter gekommen Der Markgraf aber hatte diesen Ort gänzlich protestantisirt. Als nun im Jahre 1561 kaiserliche und markgräfliche Commissäre zu Neuenburg wegen des Gehaltes der lutherischen Prediger in der Markgrafschaft verhandelten, wurde auch der Abt von St.Peter wegen des ihm zustehenden Patronates zu Wolfenweiler zu den Verhandlungen eingeladen.

In diesen für das Gotteshaus recht schlimmen Zeiten hatte dasselbe doch auch wieder gar manche Wohlthäter. Als solche finden sich in den Klosterannalen verzeichnet : der kaiserliche Rath Franz Ber, der auch das Gutleuthaus und die Armen im Blatternhause zu Freiburg mit einer Stiftung bedachte (derselbe spendete im Jahre 1561 dem Kloster eine kleine Geldsumme zur würdigen Ausschmückung der Kirche); dann eine Frau aus Waldkirch mit Namen Margaretha Schremm, die dem Gotteshaus Weißzeuggegenstände schenkte und die Bitte stellte, ins Wohlthäterbuch eingezeichnet zu werden; ferner die Gemahlin des berühmten Appollinaris Kürsner, Maria Welsinger, die der Kirche des hl. Petrus ein seidenes Meßgewand und den dazu gehörigen Ornat schenkte; endlich wird als besonderer Wohlthäter aus dieser Zeit noch genannt der am 2. Juli 1562 verstorbene Melchior Brunner, Kaplan in Ebringen, der zum Heile seiner Seele und zum Dank für Wohlthaten, die er in seiner Jugend vom Kloster St.Peter empfangen, demselben 100 Gulden vermachte.

Die Verwaltung des Abtes Johannes war eine überaus sorgsame und dem Gotteshause ersprießliche. Nicht nur löste er verschiedene Schulden ein, kaufte Fruchtzinsen, die verpfändet waren, zurück, gewann dem Kloster neue Güter (so einen Weinberg am Schlierberg bei Freiburg und den vierten Theil der Weinzehnten ebendaselbst und auf der Hardt), sondern er erweiterte auch durch den Ankauf eines Häuschens in Freiburg den dortigen Besitz des Klosters und erbaute im Frontispicium der Kirche zu St.Peter das Archiv, um die schriftlichen Denkmale des Klosters an sicherem Orte bergen zu können. Ferner trug er Sorge für den Schmuck des Gotteshauses und die würdige Feier des Gottesdienstes, und erwarb deshalb zwei Krystallleuchter, die mit Silber und Gold geziert waren, und kaufte zu Rottweil drei Alben, zwei Dalmatiken und ein Pluviale mit Meßgewand von rothem Sammet. Zu gleicher Zeit war der Abt aber noch im stande, dem Erzherzog Ferdinand zweimal größere Geldsummen vorzustrecken, wofür dieser dem Kloster am 2. Januar und am 10. April 1558 Schuldurkunden ausstellte, und als im Jahre 1561 der Münsterthurm zu Freiburg durch einen Blitzstrahl schwer beschädigt worden, da hatte der Prälat von St.Peter wiederum eine offene Hand und gab auch seinerseits eine Summe Geldes, um mitzuhelfen, das herrliche Denkmal christlicher Kunst wiederherzustellen.

Auf die Bitte des Abtes nahm der Papst am 22. Mai 1555 das Kloster St.Peter in seinen Schutz und bestätigte die Freiheiten desselben, wie auch Erzherzog Ferdinand am 19. Juli 1559 demselben die Bestätigung seiner Rechte und Privilegien verlieh.

Auch wurde im Jahre 1565 ein Verzeichniß der von Abt Johannes während seiner Regierung angeschafften Kirchengeräthe, der neuerworbenen Grundstücke und der unter ihm vorgenommenen Ablösungen abgefaßt, das noch heute erhalten ist.

Nach einer nahezu dreizehnjährigen, reich gesegneten Regierung des Gotteshauses starb Abt Johannes VII. am 4. Juli 1566. Sein Nachfolger, der ihm an Tüchtigkeit und Tugend in keiner Weise nachstand, war

Daniel Wehinger (1566-1580),

geboren zu Hall am Inn. Derselbe erhielt 1566 zu Konstanz die bischöfliche Benediction; ebenda weilte er auch im folgenden Jahre, als der Bischof Marcus Sitticus eine Diöcesansynode abhielt. Kaum hatte Abt Daniel die Leitung des Gotteshauses übernommen, so sandte Erzherzog Ferdinand, wohl auf die Mittheilung der Erwählung des neuen Abtes hin, „aus dem fürstlichen Feldlager unterhalb Raab“ den Präfecten der vier Waldstädte, Melchior von Schönau, um mit dem Abte über eine Anleihe zu unterhandeln; der Abt gab die Summe von 1500 Gulden, worüber dann der Erzherzog am 21. December 1566 dem Kloster einen Schuldbrief ausstellte. Im vorhergehenden Monate hatten Abt und Convent von St.Peter selbst eine Anleihe von 1000 Gulden bei einem Freiburger Bürger Namens Wilhelm Hauser machen müssen, zu einer Türkensteuer, wie es in der Urkunde heißt, wohl aber, um eben dem gegen die Türken kämpfenden Erzherzog die obenerwähnte Summe vorstrecken zu können. Das Kloster hat, wie es scheint, dieses Geld nie mehr zurück erhalten.

Drei Jahre darauf unterschrieb sich Abt Daniel mit dem Abt Georg von St.Trudpert für eine Schuld des Erzherzogs von 1000 Gulden; sie gaben dafür die Einkünfte ihrer Klöster zum Pfande. Schon im Februar 1573 übergab der Abt auf Ansuchen des Erzherzogs diesem wiederum die Summe von 1000 Gulden, die er selbst hatte entleihen müssen, wofür der Erzherzog am 27. Februar dem Kloster sein Einkommen verpfändete als eventuelle Schadloshaltung für die von dem Gotteshause gegebenen Anleihen und geleisteten Bürgschaften.

Zum Andenken an seinen verdienstvollen Vorgänger ließ Abt Daniel eine Statue des hl. Petrus in Stein fertigen, die über dem Eingang ins Kloster aufgestellt wurde; der Apostel, auf dem bischöflichen Stuhle sitzend, war geschmückt mit den Insignien des Stifters von St.Peter, Bertholds II, mit dem österreichischen Wappen und mit dem des Abtes Johannes VII. Das Bild, das heute noch an der Vorderseite des Bibliothekgebäudes zu St.Peter sich befindet, trägt (nächst einigen Versen) die Jahreszahl 1567.

Als im Jahre 1571 eine Theurung der Lebensmittel bevorstand, erließ die erzherzogliche Regierung am 13. Februar eine Aufforderung an die kirchlichen Obern und an die Pfarrer, ihre Pfarrangehörigen zur Buße zu mahnen und an den Freitagen eine Procession abzuhalten; ebenso wurden auch die Tänze bei den Hochzeiten verboten - Vorschriften, die in St.Peter freudig aufgenommen und ausgeführt wurden.

Einige Jahre später erneuerte der Abt zur Hebung des religiösen Lebens die Bruderschaft des hl. Sebastianus, die vor unvordenklichen Zeiten schon in St.Peter eingeführt worden war.

Unter Abt Daniel wurde die Incorporation der Propstei St.Ulrich an St.Peter zum Vollzug gebracht. Schon im Jahre 1567 hatte Johann Chenrodi, früher Prior zu St.Ulrich, dann Propst zu Colmar und Generalvicar des Abtes zu Cluny für Deutschland, dem Prälaten Daniel von St.Peter mit Bevollmächtigung seines Abtes das Priorat mit allen Rechten und Zubehör übergeben. Die Incorporation selbst wurde dann am 11. October 1578 von Papst Gregor XIII., namentlich auf die Intercession des Erzherzogs Ferdinand hin, vollzogen; die päpstliche Bulle wurde dem Abt Daniel am 4. Mai des folgenden Jahres eingehändigt. Es sind darin die nothwendigen Bestimmungen getroffen über Abhaltung des Gottesdienstes, über Rückerwerbung der veräußerten oder verpfändeten Güter und Gefälle, über die Besetzung des Priorates mit St.Peterschen Conventualen u. s. w.

Für die Bemühungen des Erzherzogs in dieser Sache sagten Abt und Convent demselben alsdann den gebührenden Dank; der Erzherzog nahm daraufhin den Ort durch ein Schreiben in seinen besondern Schutz.

Der Abt von St.Peter führte von da an auch den Titel „Propst von St.Ulrich“.

Von Abt Daniel Wehinger rühmte man im Kloster, daß er in geistlicher und weltlicher Verwaltung wachsam sich erzeigte, in Frömmigkeit und Abtödtung Tag und Nacht Gott diente, und ein solch zurückgezogenes Leben führte, daß er nur bei dringender Nothwendigkeit seine Wohnung verließ. Den Armen war er ein freundlicher Geber, und in der Leitung seiner Untergebenen zeigte er sich milde und barmherzig; der ganzen klösterlichen Familie galt er als besonderes Vorbild der Herzensreinheit, die zu bewahren er mit höhster Wachsamkeit und Sorgfalt ununterbrochen bestrebt war.

Er beschloß sein Leben am 13. Mai 1580. Sein Nachfolger,

Johannes Joachim Mynsinger von Frundeck (1580-1585),

war 1555 als Subdiakon in das Kloster St.Peter eingetreten. Vorher Regularcanoniker vom heiligen Grabe in der Propstei Denkendorf in Württemberg, hatte er diesen Ort verlassen, als die württembergische Regierung die Reformation daselbst einführte, und sich nach St.Peter begeben, wo er am Feste Mariä Lichtmeß 1556 Profeß ablegte. Schon im Jahre 1561 war er Pfleger des St.Peterschen Klosterbesitzes in Württemberg, bekleidete dann mehrere Jahre die Stelle des Priors im Kloster, bis er am 30. Mai 1580 zur Abtswürde erhoben wurde.

Abt Johann Joachim war in seiner äußern Erscheinung ernst und ehrfurtgebietend, doch ohne alle Ueberhebung, ein Mann von hoher Frömmigkeit und Sittenreinheit.

Gleich im ersten Jahre seiner Regierung des Gotteshauses sah sich der Prälat genöthigt, bei der erzherzoglichen Regierung Beschwerde zu führen gegen den Markgrafen, weil dieser die Einkünfte des Klosters von den Gütern im obern Breisgau zurückbehielt, und zwei Jahre später mußte der Abt wiederum die Regierung anrufen gegen denselben, weil dem Kloster nach der neuen Aufnahme der Einkünfte des Gotteshauses im niedern Breisgau, bei Emmendingen, Mundingen ec., jahrelang die Originalschriften nicht eingehändigt wurden.

Auch unter dem Abte Johannes Joachim leistete das zähringische Gotteshaus gemeinschaftlich mit dem Kloster Thennenbach für den Erzherzog Ferdinand Bürgschaft, wie aus einer am 8. September 1582 ausgestellten Urkunde erhellt, in welcher der Erzherzog an St.Peter und Thennenbach die Gefälle von Oberelsaß verpfändet für den Fall, daß er die 5000 Gulden, für welche sich diese Gotteshäuser verbürgt hatten, nicht bezahlen sollte.

Am 28. November 1581 wurde durch den vorderösterreichischen Regierungscommissär Ulrich Schütz von Traubach dem Abt von St.Peter die Administration der Propstei Sölden, die seit Anfang des 16. Jahrhunderts zu St.Ulrich gehörte, übergeben und ihm die brieflichen Documente und die Schlüssel derselben eingehändigt, damit die Propstei von nun an mit einem der Conventualen von St.Peter besetzt werde.

Abt Johann Joachim gab dem Bestreben, das im 16. Jahrhundert durch ganz Deutschland ging, den Bauernstand zu strengerer wirthschaftlicher und socialer Unterwürfigkeit zu bringen, durch seine

Polizeiordnung vom Jahre 1582

den concreten Ausdruck für das schwarzwäldische Klostergebiet. Vielerorts waren infolge des Bauernkrieges Ausnahmegesetze für die Landbevölkerung gegeben worden, die meist in einer Reihe von Polizeiordnungen bestanden. In St.Peter war eine solche Polizeiordnung schon unter Abt Daniel gegeben worden im Jahre 1569: „Artikel, so der Gemein allhie zu St.Peter uff St.Jörgentag werden verkhünd und fürgehalten uff dem (Ding) Hoff“, Abt Johann Joachim aber erweiterte mit Hilfe seines Secretärs Christoph Strobel dieselbe sehr bedeutend und ließ diese neue „Polizei: Ordnung des Gotteshauses St.Peter auf dem Schwarzwald aufgerichtet und erstlich publicirt im Jahr 1582“ von nun ab an Stelle des Dingrodels vorlesen.

An die Spitze der aus 85 Artikeln bestehenden Polizeiordnung wird die göttliche Verpflichtung der Obrigkeit gestellt, den Bösen zu strafen, den Guten zu schirmen, und daraus das Recht gefolgert, solche Polizeiordnungen mit allen Geboten und Verboten, wie sich die Unterthanen gegen Gott, die Obrigkeit und gegeneinander verhalten sollen, aufzustellen und je nach Gelegenheit und Nothwendigkeit zu mehren und zu mindern.

Die ersten Bestimmungen dieser Polizeiordnung handeln „von Verrichtung des Gottesdienstes“ und ordnen das religiöse Verhalten der Unterthanen; dann wird festgesetzt, wie „Recht und Gerechtigkeit Unsers Gottshauß zu handhaben“, daß „der Ambtleuten und Vögten Gebott und Verbotten zue gehorsamen“ sei; die folgenden Abschnitte geben Bestimmungen über „Unrecht und Fräfeln, Todschlag, schmachreden und Widerruef, wie man Frid nemen und machen soll“, und sprechen dann die Strafen aus über „den Fridbrecher“, über diejenigen „so andere Uebermarken, Uebermähen, Ueberackern“ ec., und über jene, die „Unrecht Maß, Elen, Gewicht und Meß“ gebrauchen. Hierauf werden. in eingehender Weise die rechtlichen Verhältnisse der Unterthanen gegenüber dem Gotteshaus geregelt. und ausführliche Mittheilungen über das Gerichtswesen gegeben.

Den Schluß der Polizeiordnung bildet die Mahnung, „das jeder dem andern Hilf laistenn soll“, wenn er denselben „in feüers, wassers oder annderen nöten sehe“. „Und dieweil alles Gebott, Verbott Unnd Satzung Umb sunst Unnd kain würkung hat, da nicht geburliche Execution Unnd Volnziehung darauf erfolgt“, so werden die „Ambtleut, Vögt Und Maier insonderhait ermant, das sie zuvorderst daran seien, damit dise Ordnung von dene Unnderthonen gehorsamblich nachgefolgt werde“.

Einige dieser Bestimmungen, so besonders jene über Wirthschausbesuch, Uebernachten und Fremdenherbergen, gehen so sehr ins Einzelne, daß man den Eindruck gewinnt, als ob Mißtrauen und Furcht vor den im 16, Jahrhundert so häufig vorkommenden geheimen Verbindungen und Aufläufen dieselben veranlaßt haben.

Diese Polizeiordnungen enthalten aber zugleich auch mannigfache Klagen von seiten des Gotteshauses, daß sehr häufig nicht einmal die gewöhnlichsten Rechte desselben berücksichtigt werden, daß man auf seinen Wiesen die Zäune einreiße, in die Saat und den Wieswachs die Schweine treibe, daß dem willkürlichen Roden, dem Fällen von Sägblöcken und dem unberechtigten Wegnehmen des Holzes in den Klosterwäldern kein Einhalt geschehe u. s. w.

Durch diese Polizeiordnung entspann sich nun aber ein vieljähriger, auf beiden Seiten oft mit Heftigkeit geführter Rechtsstreit, Doch waren zugleich beide Parteien bestrebt, diesen Streit mit strengster Wahrung der Rechtsformen zu betreiben, Um den Frieden zu erlangen, ließ das Gotteshaus von einem größern Theile der ursprünglichen Herrschaftsforderungen ab, obgleich durch Nachgiebigkeit von seiten des Klosters bei dem trotzigen Eigensinn, mit dem ein Theil der Bauern an der Verfolgung ihrer vermeintlichen Rechte festhielt, eine friedliche Uebereinkunft durchaus nicht immer erreicht werden konnte; so wurde einmal die gütliche Vergleichung, die ihnen ein friedliebender Abt anbot, von den Bauern einfachhin abgewiesen, und zwar mit der ausdrücklichen Begründung: „Wer eine gerechte Sach hat, der begehrt kein Vertrag oder gütliche Handlung; sonderlich aber sein alle Oberkeit also beschaffen und genatürt, daß sie an habenden Rechten und Gerechtigkeiten inen nichts begeben, sondern bei denselbigen sich selbsten handhaben.“

Eine der wichtigsten Forderungen, die in der wirtschaftlichen Entwicklung des 16. Jahrhunderts ihre Begründung hatte, betraf den „Heuzehnten“, Bisher war statt desselben eine kleine Geldabgabe geleistet worden. Der Abt berief sich darauf, und mit Recht, daß die bäuerlichen Steuern im Vergleich zum Wohlstande allzu gering seien und daß offenbar der Wiesenbau den Fruchtbau immer mehr verdränge. Diese den Bauern vortheilhafte Aenderung hatte sich in der That auch im 16. Jahrhundert vollzogen; konnte doch im Jahre 1625 der Abt, ohne Widerspruch zu finden, erklären, vor 100 Jahren sei nicht die Hälfte, höchstens ein Drittel der Matten vorhanden gewesen, wie sie nun seit einem halben Jahrhundert genutzt würden. Die Bauern suchten sich diesen Leistungen zu entziehen mit dem vom Bauernkrieg her ererbten Grundsatz: Die Zehnten, die das Alte Testament gebiete, seien durch das Neue abgeschafft ! Daß solche Beweisführung von seiten des Abtes nicht anerkannt wurde, liegt auf der Hand.

Dieser Punkt, über den am längsten processirt wurde und welcher der ganzen Irrung den Namen des „Heuzehntenstreites“ gab, wurde schließlich zu Gunsten des Gotteshauses entschieden.

Von fast höherer Wichtigkeit noch als diese berechtigte Mehrbesteuerung war es, daß der Abt durchdrang mit der Forderung, die Freizügigkeit zu beschränken “und die fast vergessenen Rechte über die Eigenleute des Gotteshauses geltend zu machen. Die nächsten Nachbarn des St.Peterschen Gebietes, die Stadt Freiburg für St.Märgen, die Sickinger Herrschaft, Triberg, Waldkirch, hatten die Zugfreiheit bereits aufgehoben, und da die Ordnung des Ziehens nun einmal nach neuern Begriffen ein unveräußerliches Hoheitsrecht war, so drangen die Bauern mit ihrem Protest gegen das „neue inventum* nicht durch.

Formell im Unrecht waren die Bauern bei ihrem Widerstand gegen die Maßregeln, welche die Eigenleute betrafen. Der Abt wollte nur die Rechte, welche der Dingrodel gewährte, zum Vollzug bringen, insbesondere aber das Sonderrecht des Klosters, daß seine Leibeigenschaft auch von den Vätern, nicht nur von den Müttern auf die Kinder vererbe. Alles dies schärfte die Polizeiordnung vom Jahre 1582 wiederum ein. Dadurch wurden nun mehr Bauernfamilien als bisher für Eigenleute des Gotteshauses erklärt. (Wie wenig drückend übrigens diese Leibeigenschaft für den Einzelnen war, zeigt z. B. schon eine vom 28. August 1445 datirte Urkunde, nach welcher sich ein Leibeigener des Klosters St.Peter um 4 Gulden loskauft. Perg.-Orig.-Urk. mit dem Siegel des Abts Konrad und des Convents im Gen.-Land.-Arch. in Karlsruhe.) Darüber entstand dann bald ein neuer Streit, der erst nach mehr als einem Jahrhundert durch eine Ablösung zum Austrag kam.

Durch die wirtschaftliche und sociale Entwicklung veranlaßt, hatte der Abt Johannes Joachim, ganz wie es auch dem Geist der Zeit entsprach, durch seine in die hergebrachten Zustände tief einschneidende Polizeiordnung vom Jahre 1582 die Rechte der Grundherrschaft festzuhalten gesucht. Im Kloster war man dem Prälaten für die Energie, mit der er gegenüber der bisherigen, oft übel angebrachten und schlecht gelohnten Nachgiebigkeit für des Gotteshauses Rechte eintrat, dankbar, und als er nach nur fünfjähriger Regierung des Klosters am 13. März 1585 zu Freiburg im St.Peterschen Klosterhof, dessen Gebäude er eben zu restauriren begonnen, plôtzlich starb, beklagte man im Kloster seinen Tod als den eines Vorstehers, „der die Administration des Gotteshauses glücklich geführt und in geistlichen und weltlichen Dingen mit hoher Erfahrung ausgestattet war“.

Sein Leichnam wurde nach St.Peter gebracht und im Chor der Kirche zur Erde bestattet.

Sein Nachfolger

Gallus Vögelin (1585-1597),

geboren zu Mündelheim im Allgäu, war, ehe er am 28. März 1585 zum Abte erwählt wurde, Pfarrvicar in St.Ulrich und in Neukirch gewesen und hatte auch einige Zeit die Pfarrei Breitnau verwaltet.
Wohl nur infolge der trefflichen Verwaltung des Gotteshauses von seiten seiner Vorgänger war es dem Abt Gallus möglich, eine so ausgebreitete Bauthätigkeit zu entfalten, wie die Klosterannalen sie von diesem Vorsteher bezeugen.

Nachdem derselbe mehrere verpfändete Einkünfte der Propstei Sölden zu Offnadingen und Eichstetten zurückgekauft, baute er im Jahre 1589 ein Haus und eine Scheuer auf einer der Klostermeiereien zu Sölden, ließ ebenda in der Kapelle den Altar des hl. Michael neu aufbauen - durch den Konstanzer Weihbischof wurde derselbe wie auch der Gottesacker zu Sölden am 14. November 1592 neu geweiht - und baute dann das Propsteigebäude von Grund aus neu auf.

Indessen hatte der Prälat auch die St.Jakobskapelle in Eschbach neu herstellen lassen und in der Kirche zu Waldau zwei neue Altäre errichtet; erstere erhielt die Weihe durch den Bischof am 28. August 1590, die Altäre zu Waldau und ein neuer Gottesacker daselbst am darauf folgenden Tage.

In der Klosterkirche zu St.Peter hatte Abt Gallus, gleich nachdem er die Regierung angetreten, unter großem Kostenaufwand (man redete im Kloster von der Summe von 1000 Gulden) einen neuen Hochaltar aufgestellt; dann beschaffte er dem Gotteshaus ein neues, großes Ciborium, eine kostbare bischöfliche Mitra, zwei Krystallkreuze mit der aus Silber gefertigten Gestalt des Herrn daran, und eine Kirchenuhr, letztere für den Preis von 174 Gulden.

Ferner ließ er im Jahre 1591 innerhalb des Klostergebietes eine Mühle bauen, deren kunstreiche Bauart allgemein bewundert wurde, aber auch große Ausgaben verursachte, und zu gleicher Zeit erstellte er im Freiburger Klosterhof die Heiligkreuzkapelle. Fünf Jahre später kaufte er von einem Freiburger Fleischer dessen an das St.Petersche Gut anstoßendes Haus um 1100 Gulden und zahlte den Kaufpreis bis auf die Summe von 390 Gulden sogleich ab.

Unter Abt Gallus wurde ferner in Bissingen das Pfarrhaus neu erbaut. Auch erweiterte er im Jahre 1590 den breisgauischen Klosterbesitz, indem er einen Wald in der Zähringer Gemarkung für 100 Gulden und einen solchen im Glotterthal für 600 Gulden, letztern von den Klosterfrauen von St.Klara zu Freiburg, kaufte. (Vgl. Diöc.-Arch, XIV, 91. Noch jetzt befindet sich im nordöstlichen Theil des untern Stockwerkes zu St.Peter ein in Stein gehauenes Bild, darstellend den Gruß des Engels an die Gottesmutter, aus der Zeit des Abtes Gallus und geschmückt mit seinem Wappen.)

Mit dem Kloster Friedenweiler, woselbst sich seit dem Jahre 1570 Cistercienserinnen aus Lichtenthal niedergelassen hatten, schloß der Prälat von St.Peter im Jahre 1585 ein Bündniß, welches das gegenseitige Gebet für die verstorbenen Angehörigen der beiden Klöster zum Zweck hatte; für sich selbst und seine drei nächsten Vorgänger, stiftete er einen Jahrestag im Kloster.

Unter Abt Gallus wurde eine lange dauernde Streitigkeit des Klosters mit den Herren von Reischach auf dem Schlosse Wyler wegen der Rechte im untern Ibenthal zu Ungunsten des Gotteshauses entschieden. Das Kloster hatte seinen Rechtsanspruch auf dieses schon in der herzoglichen Schenkung inbegriffene Gebiet nie aufgegeben, konnte denselben aber, wie früher bemerkt, seit langeher nicht mehr wirksam zur Geltung bringen. Seit nun die Edlen von Reischach ihre Rechte, besonders die der Jagdgerechtigkeit, immer mehr zu erweitern strebten, war man im Kloster bemüht, die ursprünglichen Rechte des Gotteshauses wieder zu gewinnen; da die Aebte aber diese aus Mangel an Urkunden nicht stricte zu erweisen vermochten, wurde im Jahre 1582 die gerichtliche Entscheidung in der seit 1560 anhängigen Streitsache zu Gunsten derer von Reischach gegeben. Das Gotteshaus jedoch legte Appellation ein und sandte im October 1582 den Secretär des Klosters, Christoph Strobel, nach Innsbruck. Nachdem nochmals fast zehn Jahre verstrichen waren, wurde im August 1591 die frühere richterliche Sentenz bestätigt und dem Kloster im Januar des folgenden Jahres darüber Mittheilung gemacht. - Am 26. April 1593 wurde dann durch eine abermalige Entscheidung der Ensisheimer Regierung die Irrung zwischen St.Peter und den Herren von Reischach zu Ende geführt, indem dem Gotteshause das Hege- und Jagdrecht im Steurenthal und in Eschbach zugesprochen wurde.

Ein anderer Streit, der dem Gotteshaus durch die religiös-politischen Neuerungen mit der Propstei Betberg wegen der Zehntgerectigkeit daselbst erwachsen war, wurde am 1. März 1594 durch einen Vertrag beigelegt.

Wenngleich Abt Gallus mit Kenntniß und Eifer die äußere Verwaltung des Gotteshauses leitete, so war er doch, wenigstens in den spätern Lebensjahren, in seinem privaten Leben seinen Mitbrüdern keineswegs zum Vorbild. Im Jahre 1595 wurde der Prälat bei der bischöflichen Behörde zu Konstanz „allerhand sachen halber beklagt“. Trotz der ihm zu theil gewordenen Mahnung aber ließ der Abt von seinem schlimmen Wandel nicht ab, so daß der Convent zu Anfang des Jahres 1597 gegen den Prälaten abermals Anklage „wegen ergerlichen lebens“ erhob und begehrte, „daß darin ein eynsehen besehen soll“. Das bischöfliche Ordinariat faßte den Beschluß, daß der Weihbischof „unversehens in das Kloster eynzichen“ und „inquiriren solle“, und im Falle der Abt schuldig befunden werde, solle derselbe „alsobald privirt werden“. Es ist uns keine Nachricht darüber erhalten, welches Resultat die Untersuchung zu Tage gefördert, ja nicht einmal, ob dieselbe wirklich stattgefunden hat; sondern es wird einfach nur berichtet, daß Abt Gallus am 23. April 1597 auf die Mahnung des Diöcesanbischofs, des Cardinals Andreas, seine Abtswürde in die Hände des Kapitels niederlegte.

Weil Abt Gallus „vil iar mit großer Müehe und arbeit, auch nicht mit geringem nuz dem Gotteshaus vorgestanden“, wurde ihm besondere Wohnung und Bedienung bewilligt. Er blieb zu St.Peter bis zu seinem am 28. Februar 1604 erfolgten Tode.

Schon im 15., insbesondere aber im Laufe des 16. Jahrhunderts hatten die Aebte von St.Peter mit

Neubesiedlungen in bisher unbebauten Theilen des Klostergebietes

begonnen. Wildgutach, Sägentobel, Glashütten, Hinterstraß wurden in dieser Zeit kolonisirt.

Das Gotteshaus besaß unmittelbar den größern Theil des Gebietes in den Hochwäldern, die von den sogenannten Allmenden verschieden waren. Der große Wald, der sich vom Kandel nach dem obern Glotterthal absenkt, das ganze Wildgutachthal mit seinen Bergen und breiten Bergrücken, die sich vom Ibenthal bis Waldau ausdehnen, über die der große Weg nach dem Turner und weiter nach Urach führt, gehören hierher.

Im Wildgutachthal wurde die Besiedlung vorzüglich in der Weise vollzogen, daß man Holzknechten auf vier Jahre einzelne Lose zum Abholzen des Baumwuchses überwies. Meist wurden die Grenzen nur durch die Wasserrinnsale, die sogenannten Runsen, welche den felsigen Thalrand furchen, abgetheilt. Diesen Neusiedlern war es möglich, das gefällte Holz zum Bergwerk nach Simonswald zu flößen, wodurch die Abnahme des Holzes für sie gesichert war. Trotzdem wurde der Zins aufs niedrigste bemessen, auf einen Gulden oder auch nur auf ein paar Batzen.

Die eigentliche Kolonisation wurde alsdann mit Simonswälder Bergleuten vollzogen. (Die Namen dieser ersten Ansiedler in Wildgutach waren: Lamprecht Straiffler, Paul Pretlauer, Hans Gschwanter, Christian Mayer, Jakle Hofagger und Martin Rosenmeyer.) Diese Bergleute waren meist aus den österreichischen und bayrischen Bergen her eingewandert, und viele von ihnen beschlossen, sich nun hier ansässig zu machen. Diesen wurde alsdann „ein wild ungemessen Feld, ungefährlich auf 12 Jauchert gesägt“, zugetheilt. Aber ein bisher unbebautes Wald- und Berggebiet, das nur durch Berggrate, durch Bäche und Runsen abgegrentzt, als „ungemessen“ bezeichnet und nur „ungefährlich“ abgeschätzt wurde, betrug in der Regel sieben-, ja zehnmal so viel, als im Verleihungsbriefe angegeben war.

War ein solches Feld „gesäubert, geräumt, ausgestockt, gereutet, zu Matten, Ackerfeld und Weiden gerichtet und gemacht“, so sollte es fortan ein rechtes Erb und Eigen sein; aber „bei Pen und Strafe, in den Lehenrechten begriffen“ durfte ein solches Gut ohne Vorwissen der Aebte nicht versetzt, beschwert, verkauft, vertauscht oder in anderer Weise verändert werden.

Einem solchen neuen Hofe wurden nur unbedeutende Lasten auferlegt; meist bemaß man den Zins auf ein Pfund Pfennig und den „Erschatz“ dementsprehend - ein Holzschlägel als Symbol der Waldcultur war beizufügen. An Frohnden. wurde jetzt nur noch ein Tag im Jahr gefordert, dieser aber höher als bisher, nämlich gleich einem Schilling geschätzt. In allem übrigen sollte auch hier der große Dingrodel gelten.

In ganz ähnlicher Weise verfuhr man auch an den andern Stellen. Man verlieh „Möser“ und Wälder gegen eine kleine Recognition, aber ohne dauernde Rechte; gewöhnlich, wenn einige Zeit verstrichen war und die Güter allmählich ergiebig wurden, erhob dann das Gotteschaus Ansprüche, da ja der Grund und Boden ihm eigen war. Manche der neuangesiedelten Bauern erkannten die Billigkeit solcher Forderungen an; viele derselben aber verstanden sich nicht gutwillig dazu, und so kam es bisweilen zum Proceß. Insbesondere war dies im Jahre 1625 der Fall, da zum erstenmal der Heuzehnte verlangt wurde. Der Wildgutacher Vogt und die Gemeinde wurden vorgerufen und „ihnen gemeldet, daß sie schon von mehr dan 30 iahren her mit ihren felderen in zimblich gueten standt gekommen, und so wohl an frucht, alß Heu und wayden einen großen nuzen haben; und weilen sie bisher weder gemeine jahr-schazungen noch heu-zehendten gegeben, wurde von ihnen der heuzehendten gefordert, sonderbahr aus der Ursach, weilen es Novalia oder Neubrüch“. Die Bauern schlugen es „rund“ ab, auf diese Forderung einzugehen. Einen ganzen Monat hindurch „wehrete ihre Halstärrigkait“, dann verstanden sie sich dazu, das Verlangte an das Gotteshaus zu leisten.

Bei solchen Mißhelligkeiten geschah es meist, auch wenn es zum Proceß kam, daß, ehe eine Entscheidung erging, durch einen Vergleich die Streitsache bereinigt wurde; das Gotteshaus gab gegen einen höhern Zins festes Eigenthum.

So bildete man nach und nach neue Vogteien mit wenigen, aber ziemlich großen Höfen, außer Wildgutach noch Glashütten, Hochstraß, Hinterstraß. Dem fortschreitenden Wohlstand gemäß wurde der Zins später erhöht.
Das Kloster traf wegen der Seelsorge seiner Unterthanen in dem so einsam gelegenen Wildgutachthal alsbald die nothwendigen Anordnungen. Es wurde bestimmt, daß diese Neusiedler, wenngleich Pfarrangehörige des Gotteshauses, weil von letzterem aber zu weit entfernt, „dem Pfarrherrn in Gütenbach in Seelsachen gleich andern dorthin Pfärrigen anvertraut und überlassen werden sollten“. Für die Bemühungen des Pfarrers von Gütenbach wurden demselben von des Gotteshauses Gefällen jährlich zehn Gulden festgesetzt; bei Krankenversehen sollten die Unterthanen dem Pfarrer und dem Meßner je sechs Batzen, bei einem Leichenbegängniß und drei Seelenmessen einen Gulden und drei Batzen geben. So verblieb es bis zum Jahre 1745. Weil aber der Pfarrer von Gütenbach “die Seelsorge in Wildgutach nicht eifrig genug besorgte, übertrug der Abt von St.Peter im .letztgenannten Jahre dieselbe an das Kloster St.Märgen; es wurden von da an auch an dieses Gotteshaus die gleichen Vergütungen geleistet, wie vorher an den Pfarrer von Gütenbach.

Der Uebergang vom 16. zum 17. Jahrhundert ist eine der traurigsten Partien in der Geschichte unseres Gotteshauses. Es ward gerade in den zwei Decennien, die dem Dreißigjährigen Kriege vorangingen, durch Streitigkeiten im Innern schwer bedroht. Treffliche Vorsteher wurden nach wenigen Jahren durch den Tod dem Kloster entrissen, während einzelnen Aebten die zur Leitung der Abtei nothwendigen Eigenschaften mangelten.

Nach der Resignation des Abtes Gallus wurde

Michael Stöcklin (1597-1601),


geboren zu Binsdorf in Schwaben (O.-A. Sulz), am 29. April 1597 zum Abte gewählt. Er erhielt am 1. Juli 1597 die bischöfliche Bestätigung. Unter Abt Johannes Joachim ins Kloster eingetreten, hatte P. Michael nach seiner Priesterweihe die Seelsorge in Neukirch verwaltet.

Abt Michael, dessen einfaches Wesen, Demuth und Sittenreinheit in besonderer Weise gerühmt werden, verwaltete sein Amt nur vier Jahre. Schon in den ersten Monaten seiner Regierung hatte auch er gleich seinem Vorgänger einen Streit zu führen gegen die Herrschaft im untern Ibenthal, die einen im obern Ibenthal gelegenen Wald beanspruchte; die Entscheidung fiel dieses Mal zu Gunsten des Gotteshauses aus.

Schlimmer waren die Zwistigkeiten, die im Innern des Klosters sich erhoben und dem Abte einen schweren Stand bereiteten. Durch den resignirten Abt Gallus wurden Streitigkeiten hervorgerufen, die, obgleich sich die Mönche auf die Seite des Abtes Michael stellten, doch erst durch die Dazwischenkunft des Konstanzer Generalvicars Pistorius geschlichtet werden konnten.

Das für St.Peter wichtigste Ereigniß aus der Zeit des Abtes Michael war die am 4. Februar 1601 durch den Generalvicar von Konstanz vollzogene Incorporation der Propstei Sölden. Bisher hatten die Aebte von St.Peter nur die Administration derselben geführt. Die Einverleibung erfolgte durch eine Bulle des Papstes Clemens VIIl. vom 27. April 1598, wie es darin heißt, zum Ersatz für die Verluste, welche das Gotteshaus St.Peter durch die Reformation erlitten hatte. Der feierliche Incorporationsact fand 1601 in der Kirche zu Sölden statt.

Schon am 20. Juni desselben Jahres starb Abt Michael, der erste St.Petersche Propst zu Sölden, im Petershof zu Freiburg; in der Kirche zu St.Peter vor den Stufen des Hochaltars fand er seine Ruhestätte. Ihm folgte in der Vorsteherwürde zu St.Peter

Johannes Jacobus Pfeiffer (1601-1609),


der am 29. Juni 1601 zum Abt erwählt wurde; derselbe war geboren zu Rottweil in Schwaben. Vor seiner Erhebung zum Abte hatte er im Kloster das Amt des Priors und nachher das eines Administrators zu Sölden verwaltet.

Bald nach der Erwählung dieses Abtes wurde die Kapelle auf dem Lindenberge, der als Wallfahrtsort schon während des ganzen 16. Jahrhunderts besucht wurde, durch den Konstanzer Weihbischof eingeweiht.

Der Abt Johann Jakob baute zwei Seiten des Klostergebäudes gegen Osten und Süden von Grund neu auf, beschaffte für das Kloster ein Heiliges Grab und einen Taufstein, silberne Gefäße für die heiligen Oele und verschiedene Paramente.

Längst hatte man in St.Peter die Ueberzeugung gewonnen, daß es im wirtschaftlichen Interesse des ganzen Gebietes durchaus geboten sei, die Wälder besser, als dies bisher geschehen war, zu schonen. Mehrfach waren Bestimmungen hierüber erlassen worden; Abt Johannes Jacobus faßte dieselben zusammen und erweiterte sie in seiner

Waldordnung vom Jahre 1602.

Am 26. December 1602 erließ der Prälat sein „Ernstlich Mandat die Underthonen Innsonderheit betreffendt die Waldverderber hiemit abzuotreiben. In Anno 1602 Angefangen“.

Die Aebte von St.Peter hatten wohl guten Grund, zumal die Waldordnungen zu verschärfen. Mit Schwändten und ebenso mit rückichtslosem Eintreiben von Vieh, das man aus dem ebenen Land zur Sommerweide annahm, war übel gehaust und dem Waldgebiet „allerhand thättliche eingrif, schmälerung, abbruch und Schaden zugefiegt“ worden. Auch hatten sich die Bauern überall eigenmächtig die kleine Jagd angemaßt und „in des Gottshauses St.Peter Oberkhalt Vorst und Wälden waidwerk getrieben mit schießen, hetzen, Jagen, Hagen, Fallen stellen, strickh richten, gruoben machen, geschoß legen, Voglen, Vischen und dergleichen“.

Das willkürliche Fällen der Bäume wurde strenge untersagt und das unberechtigte Wegnehmen des Holzes verboten. Die Armen und wer immer Mangel am nothwendigen Holzbedarf habe, sollte, so bestimmte die Waldordnung, beim regelmäßig stattfindenden Jahrgericht sein Ansuchen vorbringen und sich darüber mit dem Gotteshaus vergleichen.

Wie sehr auch diese hauptsächlich für die Glashütter und Waldauer Wälder gegebene Ordnung in sich berechtigt und nothwendig war, wurde dieselbe eben doch als Beschränkung empfunden und erregte bei den Bauern, gegen welche sie sich richtete, mannigfache Unzufriedenheit.

Größern Unwillen noch rief die schon in der Polizeiordnung von 1582 enthaltene, im Jahr 1607 neu eingeschärfte Bestimmung „über den Vieh- und Fleischverkauf“ hervor, wonachch das zu verkaufende Vieh zuerst dem Kloster, dann dem Metzger zu St.Peter zum Kauf angeboten werden mußte, und erst, wenn diese dasselbe nicht kaufen wollten, an Fremde abgegeben werden durfte. Diese Forderung, die sicherlich nicht, wie die Waldordnung, nothwendig war und den Bauern oft bedeutende Nachtheile brachte, mußten denn auch die Aebte später aufgeben.

Die durch diese Anordnungen bei einem Theile der Unterthanen hervorgerufene Unzufriedenheit und mehrfache anderweitige Streitigkeiten, in die das Kloster verwickelt wurde, brachten dem Prälaten Johann Jakob, der ein eifriger Vorsteher war und der sich auch, wie seine Almosenordnung vom Jahre 1608 beweist, der Armen thatkräftig annahm, viele Bitterkeiten.

Mit der Triberger Herrschaft hatte sich wegen der Grenzen beim Jägersteig und Maylandsgrund eine Irrung ergeben, die, nachdem sie im Jahre 1604 nochmals neu entbrannt war, im Jahre 1606 endlich beigelegt wurde, - Im obern Breisgau wurden noch immer die Klostereinkünfte durch die markgräfliche Regierung zurückbehalten, und auch die Johanniter zu Heitersheim suchten dort auf Kosten der St.Peterschen Rechte die ihrigen zu erweitern. - Als der Abt im Jahre 1603 einen bedeutenden Theil des Waldes zu St.Ulrich zum Fällen veräußerte, glaubte sich der Herr zu Bollschweil in seinem Jagdrechte geschmälert und legte bei der Regierung Beschwerde dagegen ein. Auch in dem württembergischen Klostergebiete hatten sich einige Irrungen erhoben, wie Urkunden vom. Jahre 1602 und 1608 erkennen lassen.

Das Herbste aber für den Abt war wohl, daß auch im Innern des Klosters kein Friede herrschte. Unter den Mönchen waren schlimme Parteiungen entstanden. Im Jahre 1606 mußten der Konstanzer Weihbischof und der Generalvicar nach St.Peter kommen, den Frieden zwischen Abt und Convent herzustellen; ob es ihnen gelang, sagen uns die Klosterannalen nicht; jedenfalls war es, wenn dies augenblicklich auch geschah, nicht auf die Dauer. Als der Abt Johann Jakob im October 1609 auf der Diöcesansynode zu Konstanz sich befand, legte er, „da er den Seinigen gegen ihren Willen geworden“, am 26. October seine Würde nieder; nachher zog er sich auf die Propstei Sölden zurück und starb daselbst den 30. September 1610; seine Ruhestätte erhielt er in der Pfarrkirche zu Sölden.

Während dem Abt Johann Jakob Pfeiffer die Anerkennung, daß er ein eifriger und kluger Verwalter des Gotteshauses gewesen, nicht versagt wurde, waren gerade diese Eigenschaften seinem Nachfolger nicht eigen.

Johannes VIII, Schwab (1609 -1612)

aus Waldau auf dem Schwarzwald wurde am 12. November 1609 erwählt, erhielt aber nie die bischöfliche Bestätigung und wurde nicht als Prälat infulirt.

Die Wahl dieses Vorstehers, der als ein frommer und gutmüthiger Mann galt, der aber seiner Stellung in keiner Weise gewachsen war, läßt sich nur aus den zerrütteten Zuständen im Innern des Conventes selbst erklären.

Da durch die unter den Mönchen herrschende Uneinigkeit die monastische Disciplin schwer gelitten hatte, erbat man sich einige tüchtige und fromme Männer aus dem Kloster Weingarten.

Mehrfaches Unglück betraf während der kurzen Verwaltung des Abtes Johannes das Gotteshaus: Im Jahre 1610 herrschte eine pestartige Krankheit, die im Klostergebiet viele Opfer forderte, so daß der Abt, um die göttliche Hilfe zu erflehen, auf das Fest Kreuz-Erfindung eine Procession zur Wallfahrtskirche auf dem Lindenberge anordnete. Am Weißen Sonntage des folgenden Jahres, es war der 12. April und Kirchweichfest zu St.Ulrich, brannte das Prioratsgebäude daselbst mit der Kirche völlig nieder; nur der Glockenthurm war stehen geblieben.

Seit unter dem zweiten Vorgänger des Abtes Johannes VIII. für die mannigfachen Bauten große Geldsummen aufgewendet worden waren, wuchs die Schuldenlast des Gotteshauses ununterbrochen an. Am 5. März 1590 stellten Abt Gallus und der Convent von St.Peter an Hans Heinrich Schmidlin, Stadtschreiber zu Freiburg, eine Schuldurkunde über 600 Gulden aus. An der von den Ständen des Elsasses, Sundgaues und Breisgaues anstatt der Stellung von Hilfstruppen beschlossenen Leistung von 100 000 Gulden hatte auch St.Peter einen beträchtlichen Theil zu bezahlen, so daß sich auch der Abt Michael genöthigt sah, die Summe von 1300 Gulden aufzunehmen; er erhielt dieselbe von Sigismund von Remchingen gegen Verpfändung sämtlicher Einkünfte des Klosters in Württemberg; erst zu Ende des folgenden Jahrhunderts konnte diese Schuld durch Abt Paulus abbezahlt werden. Im October 1607 entlieh das Kloster von Georg Vogler, Pfarrer zu Vöhrenbach, 300 Gulden und einige Jahre später wiederum von demselben die gleiche Summe. Eine Schuldurkunde des Abtes Johannes VIII. und des Conventes vom 10. December 1609 lautet auf die bedeutende Summe von 2000 Gulden.

Die Schuldenlast des Klosters war eine so bedeutende, daß sich der Bischof Johann Georg von Konstanz einmal genöthigt sah, den Abt Johann Jakob zu mahnen und zu warnen, auf ein von der Regierung an das Kloster gestelltes Ansinnen nicht einzugehen und sich derselben nicht zu reversiren. Eine Urkunde vom Jahre 1611 zeigt uns aber, daß St.Peter sich doch wieder nicht entziehen konnte, als der Prälatenstand von Vorderösterreich das Ansinnen stellte, die Summe von 400 Gulden vorzustrecken.

In der Leitung des Gotteshauses und besonders in der Verwaltung der Güter desselben zeigte sich Abt Johannes VIII. von Anfang an so wenig erfahren, daß der Diöcesanbischof ihm nicht nur die Bestätigung nicht ertheilte, sondern nach wenigen Jahren auch die Nothwendigkeit erkannte, diesen Vorsteher durch einen andern zu ersetzen; er berief denselben am 9. October 1612 nach Konstanz. Die Verwaltung des Klosters in geistlichen und zeitlichen Dingen führten während der Abwesenheit des Abtes der Prior Johann Werner Breuning und die Mönche Johannes Held und Petrus Münzer, die beide nachher das Amt des Abtes in St.Peter bekleideten. Im gleichen Monat October enthob der Bischof den Administrator Johannes seiner Stelle. Dieser begab ich hierauf nach Einsiedeln und kehrte dann in das Kloster St.Peter zurück, woselbst er in frommer Demuth die gewöhnlichen Klosterdienste verrichtete, wie die Reihe ihn traf. Später verwaltete er mit Eifer die Seelsorge in Neukirch, in Sölden und Bollschweil, versah auch einige Zeit die Pfarrei Wittnau und lebte zuletzt in Freiburg; daselbst starb er mitten in den schwedischen Kriegswirren, und zwar, wie berichtet wird, aus Mangel am nothwendigen Lebensunterhalt, am 3. Juli 1635 und wurde in der St, Peterspfarrkirche zu Freiburg begraben. (Die-St.Peterskirche war die Pfarrkirche der Lehener Vorstadt; dieselbe ist der Befestigung der Stadt 1678 zum Opfer gefallen.)

Am 30. October 1612 wurde im Gotteshause auf dem Schwarzwald zum Abt gewählt

Johannes IX. Held (1612-1614),

der, am 8, März 1577 zu Villingen geboren, schon seit dem 6. Januar 1594 dem Kloster angehörte. Er war „ein Mann trefflich unterrichtet in den Wissenschaften, ausgestattet mit allen für die Leitung eines Klosters nothwendigen Eigenschaften“.

Ein hartes Mißgeschick schien über St.Peter zu walten. Der Abt, „unter dessen Leitung die klösterliche Disciplin wie auch die Einigkeit unter den Brüdern aufs prächtigste aufzublühen begann“, wurde, ehe noch zwei Jahre verflossen waren, durch einen frühen Tod dem Kloster entrissen. Doch auch aus der kurzen Regierungszeit des Abtes Johannes IX. wissen uns die Klosterannalen mehrere Daten zu berichten: er beschaffte dem Gotteshause eine neue Glocke und ließ die Ziegelei, das Bad und das Gefängniß wieder herstellen. Als im Jahre 1613 der Bischof einen Geldbeitrag forderte zur Unterstützung im Kampfe gegen die Feinde der geistlichen Stände, die auch Feinde des Glaubens seien, da erklärte Abt Johannes, daß es seinem Kloster bei der drückenden Schuldenlast nicht möglich sei, eine Beisteuer zu leisten; auf ein nochmaliges dringendes Ansuchen hin erklärte er sich bereit, 50 Gulden zu geben, „aber nicht vom Ueberfluß, sondern nur gleichsam wie das Scherflein der armen Wittwe im Evangelium“.

Dem Gotteshause hinterließ Abt Johannes IX. ein „gar schönes und nützliches Buch, in welchem er verschiedene Betrachtungen, Lesungen, klösterliche Ceremonien und Gewohnheiten und manches aus seinem Leben aufzeichnete“.

Erst 37 Jahre alt, starb Abt Johannes IX. am 12. März 1614, nachdem er erst wenige Wochen vorher in seinem Amte bestätigt, aber noch nicht mit den Pontificalinsignien bekleidet worden war. Auch der Diöcesanbischof sprach in einem rührenden Briefe dem Gotteshause sein Leid aus über den Tod des trefflichen Abtes. Mitten im Chore der Kirche gab man dem so früh Dahingeschiedenen und tief Beklagten seine Ruhestätte.

Vierte Periode.
1614-1719

Die religiöse Neuerung des 16, Jahrhunderts und die durch dieselbe hervorgerufene Spaltung Deutschlands hatte viele kleine Kämpfe und endlich jenen großen Krieg zur Folge, der durch mehr als 30 Jahre im deutschen Vaterlande wüthete und Deutschlands Größe und Wohlstand auf lange hin vernichtete. Die zweite Hälfte des dreißigjährigen Krieges spielte sich zum größten Theile am Oberrhein und im Breisgau ab. Große Bedrängniß und schwere Verwüstung kamen über das zähringische Benediktinerstift auf dem Schwarzwald. Kaum hatte es sich von den herbsten Schlägen erholt, da brachten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die französischen Kriege fast schlimmeres Unheil noch über das Gotteshaus, als es im dreißigjährigen Kriege erlitten hatte. Auch der spanische Erbfolgekrieg zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte wiederum zum Kriegschauplatz die Gebiete des Oberrheins, und auch in diesem Kampfe blieben dem Kloster schwere Kriegsdrangsale nicht erspart, so daß dieser Theil der Geschichte von St.Peter ganz eigentlich mit dem einen Worte „Kriegsleiden“ charatkterisirt werden kann. Ein großes Glück für das Gotteshaus war es, daß von Beginn dieser Periode an Männer an der Spitze desselben standen, die mit ebenso kluger Umsicht als großem Eifer und bewunderungswürdiger Energie die Leitung führten.

Der Nachfolger des Abtes Johannes IX.,

Petrus IV. Münzer (1614-1637),

aus Binsdorf in Schwaben, wurde am 17. April 1614 erwählt. Er war ein ernster, frommer Mann, der in der schweren Zeit des Dreißigjährigen Krieges mit unermüdlichem Eifer das Gotteshaus leitete.

Während der Markgraf die Einkünfte des Klosters im obern Breisgau zurückhielt, wurde doch von St.Peter verlangt, daß es für den Bau und die Erhaltung der Kirchen und Pfarrhäuser in den durch den Markgrafen gänzlich protestantifirten Orten Seefelden, Betberg und Buggingen aufkomme, weil das Kloster daselbst den Pfarrsatz hatte; letzteres Recht gab das Gotteshaus nicht auf, weil es dadurch wenigstens bewirken konnte, daß lutherische Prediger von gläubiger Richtung in diesen Orten wirkten. Nachdem einige Jahre hindurch der Streit gedauert hatte - eine Bittschrift von seiten des Klosters an den Markgrafen, wie auch eine Beschwerdeschrift des Prälaten an den Erzherzog Leopold vom Januar 1620 waren ohne Erfolg geblieben -, kaufte im Jahre 1621 der Abt von St.Peter dem protestantischen Prediger zu Buggingen ein Haus daselbst, eine Scheuer und einen Garten für 1100 Gulden. Zur Bestreitung dieser Summe sah sich der Abt genöthigt, eine Schuld aufzunehmen, die erst im Jahre 1671 abbezahlt werden konnte.

In der Beschwerdeschrift vom Jahre 1620 hatte Abt Petrus auch Klage erhoben wegen der Bedrückungen der klösterlichen Gebiete in Württemberg. Im October 1615 schon war er selbst nach Stuttgart gereist und hatte die Bestätigung seines Rechtes, die Prediger auf die Pfarreien Weilheim, Bissingen und Nabern zu ernennen, erhalten; am 17. Februar des folgenden Jahres stellte die herzogliche Kanzlei das Decret bezüglich dieses Patronatsrechtes aus. Im Jahre 1619 aber wurde von Herzog Johann Friedrich „für die Vertheidigung jenes Gebietes“ eine Steuer verlangt, die während mehrerer Jahre erhoben wurde; die Beschwerde des Abtes hierüber war ohne Erfolg. Als dann einige Jahre später das kaiserliche Heer das Herzogthum Württemberg eingenommen hatte, wurden auch die Klostergebäude zu Bissingen und Weilheim besetzt, und es mußten große Kosten für den Unterhalt der Truppen aufgewendet werden. Deshalb wandte sich der Abt von St.Peter am 28. Juli 1631 wiederum durch eine Beschwerdeschrift an die Regierung „mit bitt, daß daß Gottshauß von fernerer Kayserlicher exaction und Einquartierung, wovon man gesichert worden, möchte befreyet, und bey der landsfürstlichen Oesterreichischen Exemption gelassen werden“. Schon am 23. November desselben Jahres wiederholte der Abt seine Klage und Beschwerde „wegen der unerträglichen Exactionen und des überaus theuern Unterhaltes der Kriegsobrigkeiten“. Am 27. April des folgenden Jahres theilten die St.Peterschen Pfleger in Bissingen und Weilheim, Christoph Mayer und Petrus Wagner, dem Prälaten mit, daß auf den Befehl des Herzogs hin die Obrigkeit zu Kirchheim alle Güter und Einkünfte des Gotteshauses in Besitz genommen habe. Doch erhielt das Kloster infolge der Schlacht von Nördlingen 1634 die württembergischen Güter wieder zurück.

Für die Wiederherstellung des Priorates St.Ulrich nach dem Brandunglück vom Jahre 1611 hatte der Abt Petrus IV. alsbald Sorge getragen. Im Jahre 1615 wurden durch den Weihbischof von Konstanz in Gegenwart des Prälaten von St.Peter die Altäre der neuen Kirche geweiht. Bei dem Klösterlein waren in der wilden Einsamkeit nur ganz wenige Häuser, hauptsächlich der Meierhof, die Säg- und Mahlmühle; dagegen gehörte der nahe Ort Geiersnest seit den ältesten Zeiten mit Grund und Boden dem Priorate, und die Bewohner daselbst waren von jeher Lehensleute des Klosters. Im Laufe der Zeit kam, wenngleich das Priorat stets Grundherr blieb, die kleine Herrschaft in andere Hände. Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts hatte der Junker Gaudenz von Blumeneck dieselbe inne. Von den Blumeneckern kam Geiersnest in die Familie von Alten-Sommerau, von welcher es der Abt und Convent von St. Peter im Jahre 1629 um die hohe Summe von 2400 Gulden erkauften „mit Leuten und Gütern, mit hoher, mittlerer und niederer Obrigkeit, mit Gerichten, Rechten und Gerechtigkeiten, mit Weidgängen, Hölzern, Steuern ec.“ Die Abtei wollte nachher wegen des übertheuern Preises den Kauf wieder rückgängig machen, hatte aber keinen Erfolg hierin.

Im Jahre 1623 fand zu St.Peter eine bischöfliche Visitation statt, deren Resultat, wie es scheint, nicht zur Zufriedenheit des Bischofs ausfiel; denn gegen Ende des Monats Februar 1624 berief dieser den Abt von St.Peter wie auch jenen von St.Trudpert nach Konstanz, um mit ihnen über Einführung einer bessern klösterlichen Disciplin zu unterhandeln. Die Folge hiervon war, daß der Abt von St.Peter wieder einige Mönche von Weingarten sich erbat. Es kamen die Patres Maurus Baldung, Hieronymus Rainold und Dominicus Laymann, welch letzterer später Abt zu Weingarten wurde. Dieselben verblieben ungefähr zwei Jahre in St.Peter. Der Bischof wünschte auch, daß die schwarzwäldischen Stifte „der schwäbischen Benediktinercongregation vom hl. Joseph“ beitreten und dadurch mit den übrigen Klöstern in innigerem Zusammenhang verbleiben sollten, damit durch die öftere Visitation die monastische Disciplin und der religiöse und wissenschaftliche Eifer besser bewahrt werde.

Der Prälat Petrus stellte deshalb am 7. Mai 1626 das Ersuchen um Aufnahme des Klosters St.Peter in die schwäbische -Benediktinercongregation. Am 15. Juni 1627 wurde dann das Kloster St.Peter auf der Versammlung der Aebte der Congregation zu Ochsenhausen, bei der auch der Abt Petrus IV. anwesend war, in diese Congregation aufgenommen. Am folgenden Tage erhielt das Kloster St.Georgen zu Villingen ebenfalls die Aufnahme; für beide Klöster fand noch im August desselben Jahres die erste Visitation durch den Präses der Congregation statt.

In die letzten Lebensjahre des Abtes Petrus IV. fällt der Anfang der schlimmsten Kriegsjahre für den Breisgau, Im Jahre 1630 ließ der Erzherzog Leopold den breisgauischen Ständen vermelden, daß der König von Schweden ohne Absagebrief feindlich ins Reich eingefallen sei und daß auch die protestantischen Reichsstände zu einer weitaussehenden Rüstung sich entschlossen hätten, Bald wurde die Kriegsfackel ins Land geworfen. Infolge des Sieges bei Leipzig im September 1631 drang das schwedische Heer an die Donau hinab und zum Rhein hinauf. Nach der Schlacht am Lech wandte sich dasselbe nach dem Schwabenland und dem Bodensee. Konstanz leistete tapfern Widerstand. Aber im Badischen vereinigte sich der lutherische Markgraf mit den Schweden, und der Marschall von Horn nahm Offenburg im December 1632 mit dem ganzen Kinzigthal, hierauf den Breisgau mit Freiburg ein. Am 4. Januar 1633 hielt ein lutherischer Prädicant die erste Predigt in der Augustinerkirche zu Freiburg. Auch der Schwarzwald wurde von den feindlichen Kriegsscharen überfluthet. Abt Petrus IV. hatte vorsorglich schon im Februar 1632 den Pater Philipp Hanselmann mit den wichtigsten Documenten, Reliquien und andern Kostbarkeiten des Klosters nach Einsiedeln gesandt. Im März verlangte der Herzog von Württemberg, daß sich der Abt wegen seiner Güter in Schwaben „dem schwedischen Schuhe“ unterstelle. Als der Prälat hierauf keine Antwort gab, sondern sich um Rath an die österreichische Regierung wandte, wurde im April von dem schwedischen Protribun Birkh dasselbe Ersuchen gestellt, aber zugleich die Erklärung beigefügt, daß das Kloster „zum Erweise seiner Devotion alle Woche eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen habe“; im gleichen Monate noch wurden, wie oben erwähnt, die schwäbischen Klostergüter weggenommen.

Die schwedischen Soldaten durchstreiften von Freiburg aus den Breisgau nach allen Richtungen und nahmen, was ihnen nicht freiwillig gegeben wurde, mit Gewalt hinweg.

Ein Zeitgenosse und Augenzeuge, Thomas Mallinger, Kaplan beim Baseler Domkapitel in Freiburg, berichtet in ausführlicher Weise über die Plünderung der Ortschaften auf viele Stunden hin rings um Freiburg. Wo die Landleute sich stark genug glaubten, leisteten sie bewaffneten Widerstand, und oft kam es zu Kampf und Todtschlag. Auch die Bauern von St.Peter einigten sich, wie Mallinger erzählt, um diesen Streifzüglern „Resistent zuo thuon. Da aber solches gen Freyburg für den Obersten gelangt, hat er alsbald etlich hundert commandiert und er selbsten mit ihnen auf den Wald gezogen, Willens die Bauren mit gantzem Ernst anzugreifen. Da nun die Bauren solchen Gewalt vernommen, seind sie uber alle Berg hinaus geloffen, die Soldaten aber im gantzen Peterischen Gebiet in alle Heuser, Scheueren und Ställ geloffen, selbige durchsuocht, nicht allein Alles von essigen Speisen, Klaider und anderen Hausrath genommen, sonder auch an allen Orthen mit Fewr angesteck und auf dem Boden hinweggebrennt; haben auch alles Vieche, Ochsen, Kiehen, Kälber, Gaissen, uber die 100 Stuock nachher Freyburg getriben und solches umb ein geringes Gelt hin und her widerumb verkauft; welches nicht genuog gewesen, haben darüber den guoten Prälaten sambt den Conventualen in Arrest genommen, als wann er den Bauren Anlaß zuo solcher Aufruor gegeben, ist aber beym wenigsten nicht erfunden worden. Doch haben sie nicht nachgelassen, sind sogar. in das Gotshauß zuo St.Peter eingefallen, das in allen Orthen durchsuocht, allen Wein, Früchten, Hausrath, Viecher, auch allen Kirchenziehr genommen und hinweggefiehret, das Kloster allenthalben zerschlagen und ubel zuogericht, nicht weit darvon ein Kirchlein ad beatam virginem auf dem Lindenberg aufgeschlagen, haufenweiß hineingefallen, nicht allein die Kirchensachen, sonder auch andere zuogehör hingenommen und entuhnehrt, auch Alles zerschlagen und zuo Grund gericht“.

Das hier Erzählte geschah im April 1633. Am 17. Mai überfielen einige schwedische Dragoner in der Nähe des Klosters den Prälaten; mit Noth nur konnte er sich retten, während sein Geldbeutel mit 7 1/2, Gulden die Beute der räuberischen Soldaten wurde.

Als im gleichen Jahre noch die Schweden Freiburg verlassen mußten und die kaiserlichen Truppen in den Breisgau einrückten, hausten letztere daselbst in ganz ähnlicher Weise wie die Feinde. Am 26. November 1633 wurden 19 kaiserliche Soldaten, die den Bauern das Vieh gestohlen -und sich noch andere schlimme Dinge erlaubt hatten, beim vordern Schönhof bei St.Peter von den aufgeregten Landleuten erschlagen; und als im Jahre 1636 fünf Soldaten ein Haus „im Unterwasser“ im Dörfchen Ror ausplünderten, büßten ebenfalls zwei derselben ihre That mit dem Tode.

Trotz der verhängnißvollen Kriegszeiten, die so große Opfer forderten, daß sich der Abt zu Anfang des dreißigjährigen Krieges genöthigt sah, die nicht gerade nothwendigsten silbernen Gefäße zu Geld schlagen zu lassen, war der Prälat doch auch stets dafür besorgt, daß der Gottesdienst in würdiger Weise gefeiert werde. Er beschaffte dem Gotteshause einen kostbaren Ornat, eine Inful und ein silbernes Rauchfaß. Ferner erwarb sich der Abt ein besonderes Verdienst durch die Erweiterung der Bibliothek im Jahre 1627. Im gleichen Jahre ließ er auch die zum Priorat St.Ulrich gehörige Kapelle zu Grüningen neu herstellen.

Unter Abt Petrus IV. wurden ferner auch mehrfache Streitigkeiten mit den Unterthanen bereinigt. So ward im Jahre 1628 der obenerwähnte Heuzehntenstreit durch eine am 15. November genannten Jahres von der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim gegebene Entscheidung, welche sich nicht nur über den Heuzehnten, sondern auch über den Abzug, die Stammlosung von Holz, den Viehverkauf an Ausländer u. s. w. erstreckte, zu Ende geführt; mit den Bauern in Wildgutach wurden die Abgaben neu geregelt.

Doch gerade in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts und besonders unter Abt Petrus IV. fielen in St.Peter auch mehrere Personen dem dunkeln Hexenwahne jener Zeit zum Opfer. Schon im Jahre 1613 war unter der Anschuldigung der Magie ein phantastischer Bauernknecht aus Neukirch, Martin Heitzmann, der auf die Obrigkeit geschimpft und mehrfach zum Aufruhr aufgefordert hatte, zum Tode verurtheilt worden; insbesondere wurde in den Jahren 1625 und 1628 mehreren Personen, die unter dem Verdachte der Hexerei und Magie standen, der Proceß gemacht. Die Kriegszeiten führten eine allgemeine Verwilderung der Sitten mit sich; von gar manchen wurde die Gelegenheit zu ungestraftem Stehlen und Rauben arg ausgenützt.

Am Feste Mariä Verkündigung 1637 starb Abt Petrus IV., nachdem er in der letzten Zeit seines Lebens das Augenlicht nahezu verloren hatte. Auf der Evangelienseite vor dem Hochaltar ward er zur Ruhe bestattet.

Erst am 30. Juni fand die Wahl eines Nachfolgers statt; dieselbe fiel auf

Matthäus Welzenmüller (1637-1659)

aus Neuenburg am Rhein, der am 24. Juli 1622 Profeß im Kloster abgelegt hatte. Zwei Jahre hatte er als Seelsorger in Neukirch und Waldau gewirkt, dann stand er der Propstei Sölden vor und verwaltete von da aus zugleich auch die Pfarrei Bollschweil.

Erst unter der Regierung des Prälaten Matthäus kamen die eigentlichen Kriegsübel über Gebiet und Abtei von St.Peter.

Herzog Bernhard von Weimar schlug im Jahre 1638 die Kaiserlichen, eroberte Rheinfelden und nahm Freiburg ein. Zu gleicher Zeit wurden wieder weite Gebiete im Schwarzwald von den feindlichen Truppen verwüstet. Das Priorat St.Ulrich erlitt durch die Schweden und ihre Verbündeten eine Feuersbrunst; der dortige Pfarrvicar Pater Paulus Hohmann war am 13. September 1638 auf der Flucht in der Nähe von Todtnau gestorben. Im St.Peterschen Dörfchen Waldau droben auf dem Schwarzwalde wurde im gleichen Monat mit vielen Höfen auch die Kirche ein Raub der Flammen; der Gottesdienst daselbst unterblieb nahezu drei Jahre lang.

Im Jahre 1640 begannen die Friedensverhandlungen, und man schöpfte Trost und Hoffnung; aber bald kehrten die Kriegsschrecken in den Breisgau zurück, die Friedenshoffnungen schwanden dahin. Sechs Jahre und drei Monate schon hatte der Feind die Stadt Freiburg inne, da rückten im Juli 1644 die Kaiserlichen von der Ortenau her gegen den Breisgau heran. Durch die bayrischen Truppen verstärkt, machten sie sich bald daran, die Schweden aus Freiburg zu vertreiben; der schwedische Befehlshaber Kanofsky mußte am 28. Juli die Stadt übergeben. Auf dem Schwarzwald aber dauerte der Kleinkrieg noch einige Zeit fort; die Kaiserlichen hatten das Kloster St.Peter besetzt und wollten es eben befestigen, da wurden sie von den Feinden angegriffen, und am 12. August 1644. ward die Abtei St.Peter mitsamt der Kirche ein Raub der Flammen. „Neun Jahre blieb das Gotteshaus verödet, da ja alle Mittel durch den unseligen, lang andauernden und verderblichen Krieg erschöpft waren.“ Das waren traurige Zeiten für die Familie des hl. Petrus. Die Kirche und das Kloster lagen in Asche, und noch dauerte der Krieg fort.

Wohl bemühte sich der thatkräftige Abt Matthäus um die Wiederherstellung seines Gotteshauses; schon im Januar 1645 reiste er nach München, um vom Herzog von Bayern eine Unterstützung zu diesem Zwecke zu erlangen und die Befreiung der Abtei von der Contribution zu erwirken, da St.Peter zu dieser Zeit von seinen schwäbischen Besitzungen gar keine Einkünfte erhielt. Der Abt hatte guten Erfolg mit seinem Gesuche und erhielt als freundliche Antwort die Summe von 200 Gulden.

Inzwischen tagten die Vertreter der Reichsfürsten zu Münster und Osnabrück. Nach vielfachen Unterhandlungen wurde endlich im October 1648 der Friede abgeschlossen; die Bestimmungen desselben wurden auf lange Zeit hin die Grundlage der politischen und confessionellen Verhältnisse. Endlich nahte sich das furchtbare Kriegsgewirre seinem Ende, das 30 Jahre lang Deutschland verwüstet, blühende Landschaften in Einöden und Wüsten verwandelt, ganze Geschlechter vernichtet und die Sitten der Verwilderung und Rohheit überliefert hatte.

Mit ungebeugter Energie strebte der Abt die Wiederherstellung des Klosters an; doch wäre ihm dieselbe trotz seines unermüdlichen Eifers wohl so bald nicht möglich gewesen, wenn ihm nicht in dem Pfarr-Rector von Breisach, Johann Georg Hanselmann, dem Bruder des obenerwähnten St.Peterschen Paters Philipp, ein Wohlthäter erstanden wäre, der mit dem Wollen auch das Können in hervorragender Weise verband. Dieser edle Mann verwendete einen großen Theil seines sehr bedeutenden Vermögens dazu, das in Asche liegende Gotteshaus wieder zu erbauen. Schon im Jahre 1648 hatte sich Pfarrer Hanselmann, der auch die Stelle des Decans im Landkapitel Breisach bekleidete und Chorherr zu Thann im Elsaß war, zum Eintritt ins Kloster bei Abt Matthäus angemeldet und demselben dann den größten Theil der Mittel zur Herstellung des Klosters zur Verfügung gestellt, so daß bald nach dem Friedensschluß der Bau begonnen werden konnte. Im Juli 1653 waren die nothwendigsten Klostergebäude bereits unter Dach. Im April 1655 schloß der Abt mit einem italienischen Baumeister einen Vertrag ab über die Herstellung der vordern Seite des Abteigebäudes; gegen Ende October schon war dieser Theil vollendet.

Indessen hatte der thätige Prälat im Jahre 1649 auch die Kirche zu Sölden und im folgenden Jahre den Thurm derselben gebaut, mit Hilfe der Bewohner des Thales die Kapelle in Eschbach wiederhergestellt, für die Kirche zu St.Peter eine neue Orgel mit sechs Registern beschafft, auch in der Kapelle auf dem Lindenberg Altäre erstellt und am Feste Mariä Geburt 1656 dieselben confecrirt, wozu dem Abte die Erlaubniß für die ihm untergebenen Kirchen im April 1642 durch den apostolischen Nuntius ertheilt worden war. Ferner ließ das Kloster im Jahre 1656 den Chor der Kirche zu Wolfenweiler, das Pfarrhaus ebendaselbst und eine Scheuer wiederherstellen.

Die schwäbische Benediktinercongregation zeigte sich in dieser Zeit für St.Peter sehr besorgt; es wurde in den Jahren 1651-1658 achtmal Visitation gehalten; „gleichwohl,“ meint der Geschichtschreiber Pater Baumeister, „wenn der Pfarrer und Decan Hanselmann durch seine Mildthätigkeit uns nicht zu Hilfe gekommen wäre, würde sich das Kloster noch viele Jahre nicht aus der Asche erhoben haben“. Ein anderer Wohlthäter des Gotteshauses in dieser Zeit war der Vicepräsident der vorderösterreichischen Regierung zu Innsbruck, Johann Michael Schmaus, dessen Bruder Conventual zu St.Peter gewesen und im Jahre 1646 in Tirol, wohin sich derselbe nach der Verwüstung des Klosters begeben hatte, gestorben war. Zum Andenken an seinen Bruder vermachte der Vicepräsident vor seinem im Jahre 1651 erfolgten Tode dem Kloster tausend Gulden; in St.Peter beschloß man, diesem Wohlthäter zum Dank ein Anniversar abzuhalten und seinen Namen dem Klosternekrolog einzufügen “.

Die Zahl der Mönche war sehr zurückgegangen, so daß bisweilen wegen Mangels an Conventualen die Kirche zu Neukirch durch Weltgeistliche versehen werden mußte. Auch hatte mehrmals ein Pater, der allein zu Sölden wohnte, diese Pfarrei und zugleich die Seelsorge in Bollschweil und Wittnau zu verwalten.

Der Abt bemühte sich, nachdem die Kriegsjahre vorüber waren, mit andern Klöstern nähere Beziehungen herzustellen. Im October 1651 schloß er mit dem Kloster Zwiefalten einen Vertrag ab, wonach St.Peter in seinem Hofe zu Freiburg zwei Mönche von Zwiefalten beherbergte, die an der Universität den Studien oblagen; dagegen wurden dann zwei Mönche von St.Peter nach Zwiefalten gesandt, welche die dortige Ordensdisciplin lernen sollten. Im gleichen Monat noch nahm der Abt auch einen Mönch aus dem Kloster St.Gregorienthal im Elsaß zu gleichem Zwecke in den Petershof zu Freiburg auf. Ebenda erhielten auch die Söhne mehrerer Adelsfamilien, welche die Universität besuchten, ihre Verpflegung. Uebrigens hatte St.Peter, schon ehe durch die schlimmen Kriegsjahre der Breisgau heimgesucht wurde, Studirenden aus andern Klöstern in seinem Hause zu Freiburg Aufnahme gewährt; so wird ausdrücklich aus dem Jahre 1626 berichtet, daß Studierende Religiosen aus Einsiedeln und aus St.Blasien im Petershof in Freiburg sich aufhielten.

Abt Matthäus stand seines Eifers und seiner Tüchtigkeit wegen auch bei der kaiserlichen Regierung in hohem Ansehen und hatte sich des Wohlwollens derselben zu erfreuen. Durch kaiserlichen und päpstlichen Auftrag war er schon frühe zum Visitator des Klosters Murbach im Elsaß bestellt worden. Als nach Herstellung des Friedens ein Congreß der österreichischen und württembergischen Commissare zur Ordnung der verschiedensten Streitigkeiten auf den 22. November 1655 nach Reutlingen angesagt war, gab die Regierung hiervon auch dem Abte von St.Peter Nachricht, damit er seine Klagen vorbringen könne. Mitten in der Kriegszeit hatte der Prälat wegen der Bedrückungen des Klosterbesitzthums in Württemberg durch den Herzog Eberhard die Reise nach Stuttgart gemacht, aber, wie es scheint, ohne allen Erfolg.

Noch sind zwei bedeutende Güterkäufe in der Nähe des Klosters durch Abt Matthäus zu erwähnen, die in spätern Zeiten den Klosterbewohnern zum Vortheil wurden, Im Jahre 1642 brachte der Prälat den sogenannten Schweighof an das Kloster und vier Jahre später den Spitalhof (Spittelhof genannt); ersterer aber wurde, eben erst neu hergestellt, im Jahre 1652 durch einen Blitzstrahl eingeäschert, doch im Jahre 1658 wieder aufgebaut.

In den letzten Jahren seines Lebens war der Prälat mehrfach durch Krankheit schwer heimgesucht. Deshalb wurde durch die Klostervisitation im Juni 1656 der Pater Placidus Rösch als Oekonom des Klosters aufgestellt und demselben die Verwaltung des Hauswesens übertragen. Pater Placidus richtete seine erste Sorge auf den Weiterbau der Abtei; im Jahre 1657 wurden das Refectorium und die Wohnung für die Novizen gebaut und in der Kirche die Altäre der hl. Benedictus und Sebastianus errichtet.

Von den Sorgen seines Amtes, durch Beschwerden und Mühen ermattet, starb Abt Matthäus Welzenmüller am 14. Februar 1659 im St.Peterschen Klosterhof zu Freiburg, nachdem er 21 1/2, Jahre das Kloster St.Peter geleitet hatte. Seine Leiche wurde nach seinem Gotteshause verbracht und mitten im Chor der Kirche zur Erde bestattet.

Die Wahl des neuen Abtes fand am 24. März 1659 statt; es wurde zur Vorsteherwürde erhoben

Placidus Rösch (1659-1670).

Derselbe war 1613 zu Bräunlingen geboren, hatte am 1. Januar 1630 Profeß abgelegt und acht Jahre später am gleichen Tage seine erste heilige Messe gefeiert.

Der Tag nach der Wahl - es war das Fest Mariä Verkündigung - war ein freudenreicher Tag für das schwarzwäldische Benediktinerstift. Nicht nur erhielt der Neugewählte an diesem Tage durch den Weihbischof Georg Sigismund die Benediction, sondern es wurden auch an diesem Tage die Klosterkirche zu Ehren des Apostelfürsten Petrus feierlich eingeweiht und drei Altäre in derselben confecrirt.

Unter der trefflichen Leitung des thatkräftigen Abtes Placidus erholte sich das Gotteshaus in außerordentlich kurzer Zeit und begann neu aufzublühen.

Zur weitern Ausschmückung des Hochaltars schloß der Prälat im Juli 1659 mit einem Künstler einen Vertrag ab, worin diesem für seine Arbeit 150 Ducaten, 5 Scheffel Getreide, 5 Scheffel Weizen und ein Saum Wein zugestanden wurden. Als im Spätjahr 1661 der Altar vollendet war und am 21. October, dem in St.Peter feierlich begangenen Feste der hl. Ursula, zum erstenmal der Gottesdienst an demselben gehalten wurde, war man über die Schönheit des Altares und vorzüglich des Hauptgemäldes, das die Krönung Mariens darstellte, so entzückt, daß man im Kloster den Meister Bartholomäus Storer als den Apelles Deutschlands rühmte.

Im ersten Jahre der Regierung des Abtes Placidus wurde der große Wohlthäter des Gotteshauses, der früher erwähnte Pfarr-Rector Johann Georg Hanselmann, in die Familie des hl. Petrus aufgenommen. Krank lag er zu Breisach und wollte doch zur Vollendung bringen, was er schon so lange im Sinne hatte; am 29. August 1659 empfing er, bereits 60 Jahre alt, von Abt Placidus das Gewand des hl. Benedikt. Nachdem er die Gesundheit wieder erlangt, verblieb er auf Wunsch des Bischofs und mit Zustimmung des Abtes in seiner Stelle, um während der Zeit seines Noviziates die Seelsorge noch weiter zu verwalten. Am 21. October des folgenden Jahres legte der edle Greis, nachdem er vorher sein Amt als Decan des Kapitels Breisach abgegeben hatte, zu St.Peter Profeß ab und erhielt den Namen Pater Karlmann. Schon im Mai 1661 wurde Pater Karlmann, der noch immer seine Pfarrei fortverwaltete, vom Konstanzer Generalvicar beauftragt, im Kloster der Oberrieder Brüder zu Freiburg die Visitation über klösterliches Leben und Verhalten, sowie über die geistliche und weltliche Administration vorzunehmen.

Abt Placidus sah sich bald nach dem Antritt seiner Regierung genöthigt, die Summe von 752 Gulden aufzunehmen; wahrscheinlich wurde er wegen einer Schuld, die das Kloster im Jahre 1622 contrahirt hatte, bedrängt. Nachdem er noch im November 1659 einen Theil dieser Schuld abgetragen, unternahm er einige Zeit später ebenfalls einer Klosterschuld wegen die Reise nach Einsiedeln. Er selbst hatte dort in den schlimmen Kriegszeiten vom Jahre 1643 an geweilt. Vielleicht war er es, der nach dem Eintritt des Friedens die schriftlichen Documente, die Reliquien und andere Kostbarkeiten, die man, wie erwähnt, von St.Peter nach Einsiedeln geflüchtet hatte, im Jahre 1650 zurückbrachte. Im Jahre 1637 hatte man von demselben Gotteshaus die Summe von 500 Gulden entliehen, und in einer Urkunde vom 23. Mai 1649 versprachen der Abt und Convent von St.Peter dem Kloster zu Einsiedeln, das sich für die schwarzwäldische Abtei um weitere 500 Gulden verbürgt und für dieselbe das Kapital richtig ausbezahlt hatte, die pünktliche Wiedererstattung dieser Summe. Im ganzen waren in der langen Zeit nur zwei Zinsen bezahlt worden; der Abt brachte es nun bei seiner Anwesenheit zu Einsiedeln im Mai 1661 dahin, daß alle rückständigen Zinsen bis auf sechs erlassen wurden.

Im October desselben Jahres war der Prälat in Begleitung des Abtes von St.Trudpert auch auf der Versammlung der Benediktineräbte zu Ochsenhausen und besuchte dann die Klostergüter zu Bissingen.

Um die kleine Zahl der Mönche zu vermehren, wurden im Jahre 1660 die beiden Patres Meinrad König, der nachher Prior wurde, und Gregor Gebhard von Ochsenhausen berufen. Die Congregationsvisitation vom 15. Mai 1662 drängte, wie es scheint, wieder auf die Vermehrung der Conventualen; denn alsbald nachher kamen zwei Patres aus Zwiefalten: Pater Johann Jakob Sprenger, der im Kloster Ebersmünster im Elsaß Lehrer der Philosophie gewesen war und nachher ebenfalls die Stelle des Priors in St.Peter bekleidete, und Pater Anselm Ginthart, der vorzüglich die Seelsorge verwaltete.

Die Studien wurden in den ruhigen Zeiten zu St.Peter eifrig gepflegt. Der Prälat selbst ging den Seinigen mit dem besten Beispiele voran. „Abt Placidus“, sagt Pater Baumeister, „ist unter die vorzüglichsten Schriftsteller unseres Klosters zu zählen; ihm gehört an das berühmte Werk, das den Titel führt: Secreta Instructio pro Successore meo conseripta; darin hat er die Rechte des Klosters, wie er sie kannte und vorfand, gesammelt und aufgezeichnet, - ein Buch, das mehr als Silber und Gold zu schätzen ist. Ebenso sind noch erhalten seine „Collecta‘, worin er aus den Documenten und Manuscripten des Klosters verschiedene Aufzeichnungen machte, die bisher öfters benutzt wurden.“

Auch ist uns eine topographische Beschreibung der Grenzen des St.Peterschen Gebietes erhalten geblieben, die von Abt Placidus selbst im Jahre 1662 gefertigt wurde; dieselbe ist eine nähere Erläuterung der im Rotulus Sanpetrinus angegebenen Grenzen.

Im Jahre 1662 wurden die beiden Patres Petrus Kalteisen und Paulus Pastor zu Magistri der Philosophie ernannt und erhielten für die treffliche Vertheidigung ihrer Thesen von dem Cardinal Friedrich von Hessen, Großprior und Fürst zu Heitersheim, als Zeichen der Anerkennung silberne Kreuze. Auch weilten fast stets einige Brüder von Sanct Trudpert zu St.Peter, wie auch im October 1660 der später als Abt von St.Georgen zu Villingen berühmt gewordene Georg Gaiser der Studien wegen sich zu St.Peter aufhielt; man bewahrte daselbst hundert Jahre später noch Briefe desselben, in welchen er die Wohlthaten, die er im Kloster St.Peter empfangen hatte, dankend anerkennt. Im Jahre 1660 starb zu St.Peter Pater Benedikt Maucher, geboren zu Waldsee in Oberschwaben, der als Geschichtschreiber sich einen Namen erworben hatte.

Während man dem Kloster seine Gefälle im obern Breisgau zurückbehielt und auch Beschwerdeschriften (1668 und 1670) an den Landesherrn, den Markgrafen, ohne Erfolg blieben, verlangte man doch, daß St.Peter das durch den Krieg zerstörte Pfarrhaus zu Betberg alsbald wieder herstelle; aber trotzdem dies im Jahre 1663 geschah, nahm doch der protestantische Pastor dort wieder den Zehnten gegen alles Recht für sich in Anspruch.

Der Abt Placidus entfaltete eine außerordentliche Thätigkeit in diesen Jahren eines freudigen Aufstrebens des Gotteshauses. Er ließ im Jahre 1666 den Conventsgarten mit einer Mauer umgeben und baute im gleichen Jahre eine Scheuer zu Sölden, erneuerte die Zinslehen und stellte einen neuen Güterkatalog auf. Im Juni 1665 ließ er durch ein Zeugenverhör die Ausdehnung der Jagdgerechtigkeit des Klosters im Glotterthal genau bestimmen und schloß im Juli 1669 mit den Bewohnern von Geiersnest wegen des Frucht- und Heuzehntens einen Vergleich ab. In der Kirche zu Waldau errichtete der Abt einen neuen Hochaltar; zu St.Peter restaurirte er die Klostermühle und baute die Zehntscheuern des Klosters zu Wolfenweiler und Buggingen neu auf. Ferner erwarb er mehrere Güter durch Kauf, brachte verschiedene Rechte ans Kloster zurück und bezahlte Schulden des Gotteshauses im Betrage von mehr als 3000 Gulden. Als im Jahre 1665 der Ort Bissingen durch Blitz und Brandunglück heimgesucht wurde, sandte der Abt der Gemeinde die Summe von 50 Gulden.

Zu Gunsten der Klosterunterthanen, die an die Herren von Sickingen eine Abgabe, den Vogthaber, zu leisten hatten, schloß der Abt wegen der großen Rückstände, die durch die Kriegszeiten herbeigeführt worden waren, im März 1662 einen gütlichen Vergleich ab. Im October des folgenden Jahres tauschte er mit Johann Reinhardt, Freiherrn von Pfürdt, eine Gülte zu Oberrimsingen gegen eine größere Gülte zu Rechtenbach ein, wobei das Kloster noch eine Summe Geldes darauf bezahlen mußte. Einige Jahre später wurde eine jahrelang dauernde Streitsache mit Herzog Johann Friedrich von Württemberg zu Ende geführt, indem derselbe sich bereit erklärte, dem Vergleich vom 17. September 1627 beizutreten, durch welchen dem Streite zwischen ihm und dem Kloster St.Peter über die Keltergerechtsame in Bissingen ein Ende gemacht werden sollte; der Vergleich war durch den Krieg hinfällig geworden.

Daneben war der Prälat aber auch für die gewissenhafte Aufrechterhaltung und Durchführung der religiös-ascetischen Vorschriften unter den Mönchen so sehr besorgt, daß er sich den Namen eines „Eiferers der klösterlichen Disciplin“ erwarb. Manche Regeln, die in den wirren Kriegszeiten nicht genau beobachtet wurden und wohl auch nicht beobachtet werden konnten, wurden jetzt wieder genauer durchgeführt, so die Enthaltung von Fleischspeisen auch während des ganzen Adventes. Im Jahre 1666 wurde bestimmt, daß die Conventsmesse, ausgenommen wenn ein Todtenofficium stattfinde, für den Convent applicirt werden solle. Im gleichen Jahre wurde mit Erlaubniß des Diöcesanbischofs eine Reducirung der vielen Anniversarien durch den Subprior Pater Johannes Baptist Eiselin vorgenommen; es wurde festgesetzt, daß künftighin nur acht große Anniversarien gehalten werden sollten, die aber von allen Conventualen, auch wenn sich dieselben zur Zeit nicht im Kloster aufhielten, mit der ganzen Vigil und Messe zu begehen seien; dazu kamen dann noch die zwei von der Benediktinercongregation bestimmten Jahrtage, einer für alle der Vereinigung Angehörigen, der andere für den letztverstorbenen Abt.

Ferner ließ der Prälat neue Schreine für die Reliquien fertigen und dieselben kostbar ausschmücken, und im Jahre 1668 zu Neukirch die in Vergessenheit gekommene Bruderschaft vom hl. Einsiedler Antonius wieder errichten.

Im Jahre 1665 schlichtete der Abt in friedlicher Weise eine mit der Propstei Allerheiligen zu Freiburg entstandene Irrung wegen des Zehntrechts von einigen Wiesen im Haslacher Banne, „und“, berichtet Pater Baumeister, „obwohl bis zu dieser Stunde nie auch nur ein Obolus von uns verlangt noch auch gegeben wurde, stimmte der milde Prälat zu, alljährlich einen kleinen Zins zu bezahlen“.

Anderer Art waren die Beziehungen, in welche der Abt Placidus gerade in diesem Jahre zu dem Kloster St.Trudpert treten mußte. Dort waren schlimme Mißstände eingetreten, so daß sich die Congregation genöthigt sah, einzuschreiten. Im Auftrag des Präses der schwäbischen Benediktinercongregation, des Abtes Christoph von Zwiefalten, sollte der Prälat Placidus von St.Peter den durch hohes Alter entkräfteten Abt zu St.Trudpert dazu bewegen, seiner Würde zu entsagen. Der Abt von Zwiefalten sandte dann den Pater Romanus Edel, der das Amt des Abtes zu St.Trudpert übernehmen sollte, nebst mehreren andern Mönchen. In dem an den Abt von St.Peter gerichteten Schreiben war auch das Ersuchen ausgesprochen, es möge der Prälat seine Zustimmung geben, wenn Pater Karlmann etwa nach St.Trudpert postulirt werden sollte. Letzterer war am 22. October 1664 in St.Peter zum Prior erwählt worden; da er aber noch immer seine Pfarrei verwaltete, wurde der St.Blasische Mönch und Professor zu St.Peter Pater Johannes Baptist Eiselin zum Subprior bestellt, der diese Stelle vom Herbst 1664 bis 1668 bekleidete.

Die letzten Jahre des Abtes Placidus wurden ihm noch verschönt, indem er sah, wie wiederum durch die Freigebigkeit des Priors Pater Karlmann auch die äußern Theile des Klosters, die eigentliche Abtswohnung, vollendet und die Klostergebäude zu St.Ulrich und Grüningen wiederhergestellt wurden. Den Grundstein zur Abtswohnung legte am 5. August 1668 der Subprior Pater Johannes und verschloß Reliquien in denselben. Schon im September wurde dann Pater Johannes, den der Abt Placidus einen Mann voll Frömmigkeit und Eifer nennt, in das Kloster St.Blasien zurückgerufen.

Am 30. December 1669 wurde der Prälat von einem hitzigen Fieber ergriffen, und schon am Dreikönigsfeste 1670 schied derselbe aus diesem Leben, nachdem er noch in der letzten Stunde seine Brüder zur treuen Pflichterfüllung, zum Frieden und zur Liebe ermahnt hatte.

Am 8. Januar ward er zur ewigen Ruhe bestattet.

An die Armen wurde beim Todtenofficium und beim Opfer am siebenten und dreißigsten Tage ein Almosen von je 300 Broden gespendet.

Alsbald nach dem Tode des Prälaten Placidus wurde vom Kapitel die Abtswürde dem Prior Pater Karlmann angeboten; mit aller Entschiedenheit aber lehnte derselbe ab. Ja nach erfolgter Wahl bat er sogar, daß er der Stelle des Priors enthoben werden möchte; aber man entsprach, da alle entgegen waren, diesem Ansuchen nicht.

Am 7. Februar 1670 wurde von dem nur zehn Kapitulare umfassenden Convent zum Abte gewählt

Paulus Pastor (1670-1699).

Geboren zu Villingen am 21. März 1641, zählte der Neugewählte erst 29 Jahre, als er zur Abtswürde erhoben wurde; ebensoviele Jahre sollte er dieselbe bekleiden. Mit 18 Jahren zur Profeß zugelassen, hatte Pater Paulus am 19. Juli 1665 die Priesterweihe empfangen. Am 3. Juni 1670 erhielt derselbe durch den Konstanzer Weihbischof Sigismund Müller die bischöfliche Bestätigung und die Weihe.

Nur wenige Jahre der Ruhe waren dem Prälaten Paulus gegönnt; dann folgten auf die friedlichen Zeiten, die dem schwarzwäldischen Gotteshause unter Abt Placidus beschieden waren, Kriegswirren in solcher Heftigkeit und mit solchem Elende im Gefolge, daß sie jene des dreißigjährigen Krieges noch übertrafen.

Der jugendliche Abt zeigte alsbald großen Eifer und Thätigkeit in der Führung seines Amtes; zunächst ließ er sich die Hebung des religiösen Lebens sehr angelegen sein. Noch im ersten Jahre, da er die Leitung des Klosters übernommen hatte, wurde festgesetzt, daß künftighin in der Kirche auf dem Lindenberge an allen Festtagen das heilige Meßopfer dargebracht, an den vorzüglichsten Festen der Gottesmutter, ferner am Oster- und Pfingstdienstag eine Predigt gehalten werden sollte. Im folgenden Jahre ließ er den Hochaltar der Kirche zu St.Peter aufs prächtigste ausschmücken, hielt am 14. Januar in feierlicher Weise den Jahrestag für seinen verstorbenen Vorgänger, wozu er die benachbarten Geistlichen eingeladen hatte und wobei den Armen ein reichliches Almosen an Brod, Wein und Geld verabreicht wurde. Ferner war er bemüht, die auf der Versammlung der schwäbischen Congregation im October 1671 gefaßten Beschlüsse über die gewissenhafte Beobachtung der Ordensregeln in seinem Kloster zur Ausführung zu bringen, und nahm im April 1672 an der Versammlung der Aebte der Benediktinercongregation zu Meßkirch theil, wo der Beschluß gefaßt wurde, das von der Stadt Rottweil der Congregation angebotene Lehramt dieser Stadt anzunehmen. In demselben Jahre trat der Abt auch noch in nähere Beziehungen zu der von Benediktinern geleiteten Universität Salzburg.

Durch die heimtückische Politik Ludwigs XIV. kamen bald neue schwere Kriegsleiden über Deutschland, und wieder waren es hauptsächlich die oberrheinischen Gebiete, die besonders hart heimgesucht wurden.

Seit die Franzosen im Jahre 1674 Lothringen besetzt hatten, verbreiteten sich die Kriegsnachrichten überallhin. Schon im Jahre 1675 schickte der Prälat zu St.Peter mehrere Mönche in auswärtige Klöster. Am 23. Februar 1676 brannten die Franzosen von Breisach aus das Propsteigebäude zu Sölden und viele andere Häuser daselbst nieder, weil die Contribution nicht bezahlt worden war; die kaiserliche Regierung hatte die Bezahlung derselben verboten.

Bald sollten gleiche Geschicke auch die Abtei St.Peter treffen.

Zunächst waren es dieses Mal die kaiserlichen Truppen, die das dem Erzhause Oesterreich so treu ergebene Schwarzwälder Kloster schädigten. Nach der Eroberung Philippsburgs im September 1676 zogen sich die Kaiserlichen gegen den Schwarzwald und den Breisgau hinan, angeblich um Futter für ihre Pferde zu gewinnen. Unter diesem Vorwande aber verübten die Soldaten die schändlichsten Räubereien. Das Gebiet des Klosters St.Peter und seiner Untergebenen wurde drei Tage hindurch ausgeplündert, wobei sich besonders die Lothringer Soldaten hervorthaten, von denen mehrere durch die erbitterten Bauern in den Häusern erschlagen wurden. Dieses Schicksal traf auch einen dem Kloster zum Schutze zurückgelassenen Soldaten; derselbe wollte seiner Truppe nacheilen, wurde aber nahe bei der Kirche in St.Märgen überfallen und getödtet. Obgleich nun der Abt von St.Peter nachweisen konnte, daß diejenigen, welche den Soldaten erschlagen hatten, Freiburger Unterthanen waren, mußte doch das Kloster im folgenden Jahre mit einer Geldsumme büßen.

Noch hatte man bisher zu Freiburg ohne eigentliche Kriegsbefürchtungen gelebt, da der kaiserliche Commandant daselbst und der französische zu Breisach einen Waffenstillstand unter sich abgeschlossen hatten. Da aber erschien aus Lothringen her ganz unvermuthet der Marschall von Crequi mit einer bedeutenden Armee; in der Nacht des 8. November 1677 ging dieselbe bei Breisach über den Rhein, und am 9. umlagerte sie bereits die Stadt Freiburg. Der Prälat von St.Peter, der eben in Freiburg weilte, entkam nur mit Noth an diesem Tage den Händen der Feinde und brachte am Abend die schlimme Kunde ins Kloster.

Schon am 16. November wurde Freiburg dem Feinde übergeben. In den St.Peterschen Hof, wo der Pater Robert Groß und der Laienbruder Protas Aklin sich befanden, wurden 100 Reiter und 110 Pferde gelegt.

Als die Nachricht von der Uebergabe der Stadt an den Feind nach St.Peter kam, entschloß man ich daselbst, das Kloster zu verlassen. Der Abt Paulus begab sich zunächst nach Villingen und von da nach Zurzach, der aus dreizehn Priestern und einigen Brüdern bestehende Convent theils nach St.Blasien, theils nach Rheinau und in andere Klöster; die Reliquien wurden ins Kloster Muri geflüchtet. In St.Peter blieben nur der greise Prior P. Karlmann, welcher der französischen Sprache kundig war, ein Priester, Pater Romanus Imfeld, und der Laienbruder Gervasius Fuchs zurück.

Die Franzosen aber suchten auf ihren Streifzügen den ganzen mittlern Schwarzwald heim, plünderten das Kloster St.Peter und die Habe der St.Peterschen Unterthanen, von denen viele in die Wälder geflohen waren, und richteten so viel Unheil an, daß es, wie der Chronist sagt, eher mit Thränen als mit Tinte sollte beschrieben werden; insbesondere wurde die Gegend von Waldau durch Einquartierungen, Contributionen und Plünderungen schwer geschädigt.

„Wie über das Jahr 1677, so ist auch vom folgenden nichts zu berichten als Elend“, sagt der Geschichtschreiber Pater Baumeister. In der That brachte das Jahr 1678 für das Gotteshaus das Vollmaß des Unheils. Die kaiserlichen Soldaten hatten sich auf einem etwa drei Stunden östlich von St.Peter gelegenen Berge, dem sogenannten Hohlengraben, verschantzt und suchten von hier aus den Franzosen, besonders den kleinen streifzüglerischen Truppen, zu schaden.

In der. Nacht auf den 4. Juni war wieder eine Schar Franzosen herangekommen und hatte sieben Kühe und zwei Pferde als Beute mit sich genommen; am andern Tage zog eine Abtheilung der Kaiserlichen vom Breisgau heran und eine andere vom Hohlengraben her; darauf besetzten die Franzosen am 7. Juni die Abtei und begannen sofort, das Klostergebäude und eine dabei stehende Wagenremise zu befestigen, während sie die Ziegelhütte, die Schenke und ein anderes Haus in der Nähe demolirten.

So verblieb es nun bis zum 25. Juni, ohne daß die Kaiserlichen wagten, die klösterliche Festung anzugreifen; an diesem Tage aber zogen sich sämtliche französischen Reiter und Fußsoldaten zurück bis auf ungefähr 50 oder 60, die sich in der Wagenremise festsetzten. Um diese nun hieraus zu vertreiben, zündeten die Kaiserlichen am folgenden Tage, Sonntag den 26. Juni 1678, unter dem Anführer Ding auf Befehl des kaiserlichen Generals Grafen Maximilian Laurentius von Stahrenberg einen nahen Stall an; ohne daß das Feuer den Franzosen schadete, verbreitete es sich über das Kloster hin. Durch eine dreitägige Feuersbrunst wurden die Abtei- und die Conventsgebäude in Asche gelegt; auch die Kirche wurde vom Feuer ergriffen, doch brannte dieselbe nicht völlig nieder. Die Franzosen, wenn auch schwer in Bedrängniß gebracht, verließen ihren Standort nicht und beobachteten nur scharf die Kaiserlichen, die, nachdem das Feuer ausgebrochen war, sich alsbald wieder in ihr Lager auf dem Hohlengraben zurückzogen.

Pater Karlmann aber konnte nur, als er das hauptsächlich durch seine Freigebigkeit und seine Bemühungen neu gebaute Kloster in Flammen aufgehen sah, thränenden Auges das Heil in der Flucht suchen.

Am andern Tage schon sandte der General von Stahrenberg ein Schreiben an den Prälaten Paulus ab, worin er jede Schuld an dem über die Abtei gekommenen Unheil von sich abzuwälzen suchte.

Im September desselben Jahres wurde Pater Romanus, der mit dem Prior geflohen war, vom Abte mit Empfehlungsschreiben des Herzogs Karl von Lothringen, der den Oberbefehl über das kaiserliche Heer hatte, wie auch mit einer Bittschrift des Prälaten an den Hof nach Wien gesandt.

In letzterer schildert der Abt in überaus eindringlichen Worten, wie er und seine „armen Underthonen mit Schanzen, Wachen, Contribuiren und Einquattirungen was immer sie vermocht, geleistet“ hätten, daß es ihm „anjezo schmerzlich und herztringendt vorkomme, sein Gotteshaus sambt Kirche und Gebäuden in der Asche liegen zu sehen“, und wie er für sich und sein in exilio lebendten und herumbschwebendten lieben Convent kein habitation oder Underschlauff mehr wisse“. Darum wende er sich „in seinem elenden und betrübten Zustand“ an den Kaiser, daß dieser „die allergnädigste Hilffshand in dieser großen Noth ihm biete“.

Der Kaiser Leopold I. erklärte in einem vom 24. September 1678 datirten, an die Regierung zu Innsbruck gerichteten Schreiben, daß er dem Abt „in seiner beschwerlichen Anliegenheit sonders gern hilflich sein wollte, aber aus Mangel der Mittel anjezo nicht gefolgen könne“; wohl aber solle «auf erfolgenden friden und Verbesserung der Zeiten angelegenlich gedacht werden, auf was weiß und weeg solcher gestalten geholfen werde, damit gedachtes Gotteshaus wiederumben restaurirt werden könne“. Aber dieses Versprechen war auch alles, was das Kloster erhielt.

Zu gleicher Zeit wurden vom Markgrafen von Baden-Durlach, auf Antrieb der protestantischen Prädicanten, die in seinem Gebiete an das Gotteshaus zu entrichtenden Zehnten und Gefälle gesperrt, „so daß das Kloster vom Früchtezehnten im Gebiete Buggingen und Seefelden nicht einmal eine Garbe erhielt“.

Nachdem die Angehörigen des schwarzwäldischen Gotteshauses den Leidenskelch so lange gekostet, brachte endlich der am 5. Februar 1679 abgeschlossene Friede von Nimwegen auch ihnen wieder bessere Tage.

Am 9. April 1679, es war der Weiße Sonntag, kehrte der Abt Paulus mit dem Pater Romanus nach St.Peter zurück und schaute die Verwüstung an heiliger Stätte. Zuerst nahm er seine Wohnung im Schweighof, nachher, als allmählich einige Patres zurückgekehrt waren, im Spitalhof. Auch die Unterthanen und Pfarrangehörigen fanden sich in kurzer Zeit wieder ein; für dieselben wurde der Gottesdienst durch den Pater Berthold Herr in der Kirche auf dem Lindenberge abgehalten.

Noch immer lag ein Dutzend Franzosen zu St.Peter und hielt das Wagenhaus besetzt; erst im October erlangte der Prälat beim französischen Commandanten zu Freiburg den Befehl, daß dieselben abziehen mußten; doch mußte der Abt zugleich auch die vorderösterreichische Regierung zu Waldshut veranlassen, die kaiserlichen Soldaten aus dem St.Peterschen Gebiete „von dem Schwabenstuz außer dem Hohlengraben“ abzuberufen.

Das nun endlich von den Soldaten wieder befreite Gebäude, welches dem Kloster so verhängnißvoll geworden war, wurde jetzt zur Wohnung für den Abt eingerichtet und später dann zum Hospitium umgewandelt.

Mit ungebeugtem Muthe ging der Prälat an die Wiederherstellung der Kirche und des Klosters. Schon im October 1679 erbat er sich von dem Großprior der Johanniter zu Heitersheim den Hochaltar der Johanniterkirche zu Freiburg, die der Befestigung der Stadt wegen niedergerissen werden mußte. Dem unermüdlichen Eifer des Abtes gelang es, daß innerhalb acht Jahren das Gotteshaus aus seinen Ruinen neu erstand, und zwar, was man im Kloster besonders rühmender Erwähnung wohl werth fand, ohne daß der Abtei irgend eine wesentliche Schuldenlast zugezogen wurde !.

Wohl sah sich Abt Paulus im Jahre 1679 genöthigt, den Schafhof in der Vogtei Seelgut für die Summe von 200 Gulden an das Dominikanerkloster in Villingen abzutreten. In den folgenden Jahren aber wurden sogar ältere Schulden des Klosters durch den Prälaten getilgt.

Auch das Hauswesen und die Oekonomie wurden alsbald wieder eingerichtet. Im Herbst 1685 konnten die Conventualen alle zurückgerufen werden; am 22. October wurde das erste Kapitel gehalten, und am Himmelfahrtsfeste 1686 wurde in der wiederhergestellten Kirche zu St.Peter zum erstenmal wieder der Gottesdienst gefeiert; es ertönte wiederum das Chorgebet, welches bisher zu St.Ulrich abgehalten worden war.

Zu St.Ulrich war am 9. December 1680 der vielgeprüfte und um St.Peter wie auch um das Priorat St.Ulrich hochverdiente Prior Pater Karlmann, mehr als 80 Jahre alt, aus diesem Leben geschieden; im Chor der Kirche zu St.Ulrich, wo noch heute die Grabschrift die Stelle anzeigt, bestattete man ihn nach einem langen, vielbewegten, durch Wohlthun ausgezeichneten Leben zur Ruhe. Im Andenken, in der Liebe und Dankbarkeit der St.Peterschen Nachkommen erlosch sein Name nie.

Die wenigen Jahre der Ruhe, die dem Nimwegener Frieden folgten, benützte der Prälat Paulus in rastloser Thätigkeit zur Hebung seines Gotteshauses.

Im Jahre 1680 sehen wir den Abt von St.Peter als Bevollmächtigten der drei breisgauischen Stände zu Breisach mit dem französischen Commandanten wegen der geforderten Kriegscontribution unterhandeln. Am 19. October desselben Jahres legte er als Delegirter des Diöcesanbischofs in feierlicher Weise den Grundstein zum neuen Kapuzinerkloster zu Freiburg, im November 1687 jenen des Dominikanerinnenklosters zu Adelhausen. Auf dem Knobelwald legte der Abt Paulus im Jahre 1683 zum großen Vortheil des Klosters einen neuen Pachthof an (jetzt die alte Glashütte genannt), und da die Eschbacher Gemeinde „schon von geraumber Zeit wider alle oberkaitliche befelch mit schädlichem Holzhauen gar excessive gehandlet in daßigem Allmendt und mit höchstem praeiudicio deß Wildbanns selbes dergestalt ausgehauen, daß hieraus schon etlich iahr nicht daß geringste von Wildpräth gelifert wurde“, und weil die Ibenthaler „auf gleiche weiß hauseten in dißseithigem Allmendt und Weidvieh hineintrieben, wodurch der junge Samen totaliter abgefreßt wirdt, und des Gottschauß iura dergestalt violirten, daß man befugt wäre, mit ihnen de rigore zu procediren“, so gab der Prälat im Juni des Jahres 1683 den Unterthanen in Eschbach und Ibenthal eine neue Ordnung über das Holzfällen, Jagen und Fischen. Im August desselben Jahres brachte er eine Bereinigung der Grenzen zwischen Bollschweil und St.Ulrich zu stande. Im folgenden Jahre reiste er wegen der dem Gotteshause vorenthaltenen Zehnten zum Markgrafen nach Lörrach. Wegen des durch die Behörden zu Freiburg weggenommenen Petershofes hatte der Abt schwere Kämpfe zu bestehen, auch war er genöthigt, gegen den Herrn zu Bollschweil die Rechte seines Gotteshauses zu vertheidigen.

Kaum waren die Klostergebäude zu St.Peter zum Bewohnen eingerichtet, so stellte der Abt auch einen Theil der durch die Franzosen verwüsteten Propstei zu Sölden wieder her. Zu gleicher Zeit gab er als Beisteuer des Klosters zum Krieg gegen die Türken 188 Gulden und löste im Mai 1682 die verpfändete Münchsmatte im Rechtenbach für 200 Gulden dem Kloster wieder ein.

Daß in St.Peter auch in den schlimmen Kriegszeiten die Studien nicht gänzlich brach lagen, zeigt der Umstand, daß eben zu dieser Zeit mehrere Conventualen von dort in andern Klöstern den Unterricht leiteten. Während Pater Placidus aus St.Peter als Lehrer am Gymnasium in Rottweil thätig war, weilte im Kloster Gengenbach der St.Petersche Mönch Pater Augustin Güntart, ein gelehrter Mann und vorzüglicher Musiker; in St.Peter sowohl als im Kloster Pfäfers, wo er sich während der Kriegszeiten aufhielt, lehrte derselbe die Theologie und Philosophie. Aus Pfäfers wurde er als Lehrer und Organist nach Gengenbach berufen, wo er nach kurzem Aufenthalt am 14. April 1685 aus diesem Leben schied. - Da infolge der französischen Occupation der Aufenthalt im Petershof zu Freiburg unmöglich gemacht war, so schloß der Prälat mit dem dortigen Dominikanerkloster einen Vertrag ab, damit daselbst mehrere studirende Brüder aus St.Peter aufgenommen wurden. - Im September 1683 stattete der berühmte Historiker Mabillon auf seiner Reise durch Deutschland auch dem Kloster St.Peter einen Besuch ab.

Im Jahre 1683 wurde eine Uebereinkunft zwischen der schwäbischen und der schweizerischen Benediktinercongregation abgeschlossen, deren zweiter Theil bald praktische Bedeutung für unser schwarzwäldisches Stift erlangen sollte; es wurde bestimmt, daß jeder Priester für die Verstorbenen der Congregation das heilige Meßopfer darbringen solle, und daß man in Kriegszeiten die Mitglieder der Congregation vor andern aufnehmen wolle.

Schon im Jahre 1688 begannen die Kriegsunruhen von neuem. Im Januar des folgenden Jahres entließ man in St.Peter die Scholaren und sandte einige Conventualen in andere Klöster. Die kostbarsten Reliquien wurden nach der St.Blasischen Propstei Klingenau in der Schweiz verbracht.

Seit 1678 war Freiburg in den Händen der Franzosen, und da die Kaiserlichen ihre Position auf dem Hohlengraben nie aufgaben, so befand sich die Abtei zwischen den Vorposten zweier Feinde. In der Nacht auf den 6. Februar 1689 griffen mehr als 1000 Franzosen die Befestigung auf der Bernhaupten nächst dem Hohlengraben, welche die Kaiserlichen eben erst aufzuwerfen begonnen hatten, an, sahen sich aber infolge der gewaltigen Schneemassen gezwungen, von ihrem Beginnen abzustehen. Mitten in der Nacht kam ein großer Theil dieser Soldaten zum Schrecken der Mönche ins Kloster; dieselben lagerten sich in den Gängen und zündeten hier Feuer an. Doch nahmen sie, als sie am folgenden Tage die Abtei verließen, nur eine kostbare Inful mit.

Der übrige Theil des Jahres ging unter steten Kriegsunruhen und Schrecken dahin; die dem Kloster und den Unterthanen desselben auferletzten Contributionen waren fast unerschwinglich; doch wurde dadurch wenigstens die Möglichkeit gewonnen, zu bleiben. „Trotz dieser Wirren aber wurde im Gotteshause an der klösterlichen Disciplin in nichts nachgelassen.“

Die Lage des Klosters mitten zwischen den Feinden war für die Bewohner desselben höchst gefahrvoll. Im Jahre 1689 wurde der Prälat Paulus, obgleich ganz unschuldig, bei der österreichischen Regierung der angeblichen Freundschaft mit dem französischen Commandanten zu Freiburg verdächtigt. Am 10. Januar 1690 erhielt er vom kaiserlichen General die Weisung, an einem andern Ort in kaiserlichem Gebiete seinen Aufenthalt zu nehmen. Daraufhin verließ der Abt am 16. Januar St.Peter und hielt sich dann 3 1/2 Jahre lang im Pfarrhause zu Neukirch auf.

Nach dem Ausbruch des pfälzischen Erbfolgekrieges beunruhigten nun die Franzosen durch ihre räuberischen Streifzüge volle zehn Jahre lang die kaiserliche Umgebung von Freiburg. Am 15. October 1690 überfielen sie St.Peter und plünderten das Kloster und die Häuser ringsumher zwölf Tage hindurch vollständig aus; viele der Unterthanen flüchteten sich mit ihrem Vieh in die Wälder. Da machte der Prälat am Feste der hl. Ursula, am 21. October, in seiner Angst um das Gotteshaus das Gelübde, wenn dasselbe wenigstens vor der Verwüstung durch das Feuer verschont bleibe, zur Ehre der heiligen Martyrin Ursula eine Kapelle zu bauen und einen Altar der hl. Agatha zu weihen.

Am 6. November verließen wieder einige der Mönche das Kloster, um ins Exil zu gehen. Der Subprior und spätere Abt Maurus Höß wurde auf Befehl des Generals Aversperg nach Neustadt verbracht und daselbst einen Monat lang gefangen gehalten.

Im folgenden Jahre wurde das nahe Glotterthal von demselben Geschick wie St.Peter heimgesucht, indem 4000 Franzosen dasselbe ausraubten; von Furcht erfaßt, suchten auch viele der St.Peterschen Unterthanen wiederum die Wälder auf.

Am 14. Juli 1693 kam der Abt Paulus aus seinem Exil zu Neukkirch nach St.Peter zurück; aber schon am 20. October mußte er sein Gotteshaus wieder verlassen, weil ein französisches Heer im Anmarsch war. Das Kloster konnte nur „für schweres Geld“ Schutzwachen erhalten und dadurch die Wiederholung der Plünderung abwenden. Selbst hohe Persönlichkeiten, wie Marschall De Large und die Generäle Villeron und Joyeuse, hatten es nicht verschmäht, sich durch Anwesenheit bei solchen Raubzügen gegen Wehrlose - ein größeres kaiserliches Heer war in dieser Gegend nicht erschienen - zu beschimpfen.

Ein Theil der Mönche harrte trotz all dieser Bedrängnisse im Kloster aus; sie hielten, so viel es nur immer möglich war, die kirchlichen Tagzeiten ab, so daß dieselben keine bedeutende Unterbrechung erlitten.

Die Contributionen an Geld und Nahrungsmitteln, an Heu, Haber und Stroh überstiegen, wie der Chronist versichert, innerhalb dieser zehnjährigen Kriegszeit an Werth die Summe von 100 000 Thalern.

Zu diesen schweren Nöthen kam noch ein Proceß mit den Unterthanen. Wie der Markgraf von Baden-Durlach im letzten Kriege, so wollten dieses Mal die Bauern von Ror und Ibenthal die mißliche Lage des Klosters zu ihrem Vortheile benutzen. Man erhob wieder die alten Beschwerden über willkürliche Ausdehnung der Leibeigenschaft, und die Rorer insbesondere suchten einen Theil des Waldes und Allmendes an sich zu bringen. Die Hauptanführer hierbei waren „der freche Junge Joseph Schwehr aus Ror und der Bürgermeister von Oberibenthal Lucas Rombach“. Trotz der geringen Mittel beschloß das Kapitel, im Bewußtsein seines guten Rechtes, den Proceß, den die Bauern im Januar 1694 bei der Regierung in Waldshut und alsbald auch beim Kaiser selbst zu Wien anhängig machten, mit Nachdruck zu führen. Auf Grund des Dingrodels wurden die Bauern abgewiesen und am 29. November 1694 verurtheilt, die Kosten und eine vom Abt zu bestimmende Strafe zu bezahlen.

Nach einem vorläufigen Vergleich vom 18. Februar 1695 wurde diese Streitsache am 21. April zur Erledigung gebracht, und da die Bauern von Ror nunmehr allen Gehorsam versprachen und durch einen Revers sich verpflichteten, nie mehr die Rechte des Klosters anzugreifen, so erließ ihnen der Abt die Strafe und sogar auch die sehr bedeutenden Proceßkosten, und sicherte ihnen auf ihre Bitte Verzeihung für den geschehenen Schritt und schonende Behandlung für die Zukunft zu.

Nach all diesen Drangsalen begreift man wohl den freudigen Jubel, mit welchem man im Gotteshaus St.Peter den lange ersehnten Frieden begrüßte, der am 20. September 1697 zu Ryswijk abgeschlossen und am 6. Februar des folgenden Jahres verkündet wurde. Nach den Bestimmungen dieses Friedens wurde die Stadt und Festung Freiburg „ohne Zerrüttung und Zerstörung“ wieder an Oesterreich abgetreten. Am 11. Juli 1698 erfolgte die Uebergabe der Stadt an den General von Fürstenberg. Unter den ersten kaiserlichen Würdenträgern, welche dieselbe betraten, befand sich auch der Prälat von St.Peter, der ein Jahrzehnt hindurch Freiburg nicht mehr gesehen hatte. Mit welch freudigem Dank gegen Gott im Herzen mochte er in der herrlichen Münsterkirche bei der Verkündigung des Friedens das Pontificalamt halten! War doch sein Gotteshaus trotz der Kriegsgreuel der Verwüstung entgangen, und gewann es jetzt durch die Rückkehr Freiburgs an Oesterreich eine neue Bürgschaft gedeichlicher Entwicklung, der es nach so schwerer Zeit gar sehr bedurfte.

Dem so hart heimgesuchten Kloster fehlte es doch auch in diesen schlimmen Jahren nicht an Wohlthätern. Der am 17. November 1695 verstorbene Abt Nomanus von St.Blasien schenkte an St.Peter Bilder für die Altäre des hl. Benedikt und des hl. Sebastian nebst zwei Meßgewändern; aus dem Vermögen des Paters Placidus Steiger wurde dem Gotteshaus ein Kelch vergabt. Als besonderer Wohlthäter erwies sich der Magister Michael Reichlin, Pfarrer zu Umkirch und Gottenheim und Decan des Kapitels Breisach, der im September 1691 ein Haus dem Kloster schenkte, wofür der Abt beim Verkauf die Summe von 1000 Gulden erhielt. Pfarrer Reichlin hatte sich dafür die Verpflegung im St.Peterschen Klosterhof zu Freiburg erbeten, doch machte er hiervon keinen Gebrauch; er starb, nachdem er vorher noch zwei Kelche der Kirche zu St.Peter geschenkt, am 24. September 1694 als 72jähriger Greis zu Umkirch und wurde in der Pfarrkirche zu Gottenheim begraben.

In St.Peter bewahrte man für solche Wohlthaten ein dankbares Andenken. Die Namen der Gutthäter wurden gewissenhaft in die Klosterannalen eingetragen, damit sie auch bei spätern Geschlechtern nicht vergessen seien. Im Jahre 1696 wurde beschlossen, für Pater Karlmann Hanselmann, Pfarrer Michael Reichlin und Peter Kiechlin aus Breisach, dessen Erbe Pater Karlmann war, als besonders großen Wohlthätern des Gotteshauses, ein feierliches Anniversarium alljährlich in der Octav des St.Ursulafestes abzuhalten.

Abt Paulus beschaffte der Abteikirche im Jahre 1695 zwei neue Glocken, die zu Villingen gegossen waren; und nachdem er schon im October 1687 durch den Prior des Predigerklosters zu Freiburg, Pater Ambrosius Goll, zur Hebung des religiösen Lebens in der Pfarrgemeinde, die Erzbruderschaft vom heiligen Rosenkranz eingeführt, wurde mit bischöflicher Erlaubniß zur Freude der Parochianen am 2. Juli 1697 die Skapulier-Erzbruderschaft in feierlicher Weise in der Kirche zu St.Peter constituirt.

Auch das Besitzthum des Gotteshauses wußte der unermüdliche Prälat noch zu mehren; er kaufte im Jahre 1691 eine Wiese zu St.Ulrich, 1694 drei kleine Hôfe zu Eschbach und 1696 von den Klosterfrauen zu St.Katharina in Freiburg für 220 Gulden eine Wiese in der Gemarkung Haslach bei Freiburg.

Da die württembergischen Klostergüter bisher stets durch einen weltlichen Oekonomen verwaltet wurden, der oftmals mehr auf seinen eigenen Nutzen, als auf den des Gotteshauses bedacht war, so beschloß Abt Paulus, einen der Conventualen als Pfleger nach Bissingen zu senden; er ernannte als solchen den Pater Maurus Höß, der bis zum Jahre 1697 dieses Amt zu großem Nutzen des Klosters mit Eifer und hoher Umsicht verwaltete.

Im October 1696 sandte der Prälat eine Bittschrift an den Kaiser Leopold, worin er hinwies auf die versprochene Unterstützung bei der Wiederherstellung des durch das kaiserliche Heer im Jahre 1678 in Brand gesteckten Klosters; er sprach darin den Wunsch aus, es möchte das Lehen Weiler und das untere Ibenthal dem Gotteshause verliehen werden. Die Bittschrift blieb aber ohne Erfolg.

Noch hatte der Abt die Freude, zu sehen, daß die im Jahre 1676 durch die Franzosen verwüstete Propstei Sölden durch die Bemühungen des Paters Nomanus Imfeld im Jahre 1698 wieder völlig hergestellt wurde; auch war es ihm vergönnt, eine zwischen dem Kloster St.Peter und der Stadt Weilheim wegen der württembergischen Klostergüter seit dem Jahr 1692 bestehende Irrung im December 1698 glücklich zu Ende zu führen. Dieses Friedenswerk war die letzte That des eifrigen Prälaten.

Am 28. Februar 1699 schied Abt Paulus aus dieser Zeitlichkeit, nachdem er in seiner schweren Todeskrankheit durch das Beispiel christlicher Geduld die Seinigen erbaut hatte. Auch in den heftigsten Schmerzen gab er nie ein Zeichen der Ungeduld. Zu denen, die ihn trösten wollten, pflegte er zu sprechen: Non sunt condignae passiones ad futuram gloriam, und versicherte, daß er täglich zum Heiland im heiligsten Sacramente die Bitte um einen glücklichen Tod gerichtet habe. Während die Glocke zum Gebet ertönte, hauchte er seine Seele aus. Durch den Abt Augustinus von St.Trudpert wurde seine Leiche im Chor der Kirche zu St.Peter zur Erde bestattet.

Nicht nur im schwarzwäldischen Gotteshause blieb der Name des klugen und thatkräftigen Prälaten Paulus Pastor in gesegnetem Andenken, auch die Klosterfrauen zu Rothenmünster in Schwaben rühmten ihn als ihren Wohlthäter, da er Güter dieses Klosters im Ebringer Bezirke während der Kriegszeiten demselben erhalten hatte.

Die Wahl des neuen Abtes fand am 21. März 1699 statt. Dieselbe fiel auf den bisherigen Prior des Klosters,

Maurus Höß (1699 -1719).

Zu Krozingen am 12. December 1653 geboren, hatte der Neugewählte am 15. Mai 1672 in St.Peter Profeß abgelegt und im December 1677 die Priesterweihe erhalten. Während der Kriegswirren hielt sich Pater Maurus zu St.Gallen und in St.Blasien auf, bis er im Jahre 1680 dem Pater Karlmann zur Unterstützung in der Verwaltung des Priorates St.Ulrich beigegeben ward. Nachdem er später sechs Jahre lang die Pflege in Bissingen verwaltet, wurde er 1697 zum Prior des Klosters ernannt.

Zwei Tage nach der Wahl, bei welcher im Namen des Diöcesanbischofs der Freiburger Stadtpfarrer Ludwig Julier den Vorsitz führte, traf der Konstanzer Weihbischof Konrad Ferdinand Geist von Wilde zu St.Peter ein. Derselbe weihte am 24. März den Hochaltar der Kirche, den Muttergottes- und Benedictusaltar, sowie auch jenen des hl. Joseph in der Sacristei. Von der Weihe der Kirche wurde abgesehen, da die Mauern derselben bei dem letzten Brandunglück stehen geblieben waren.

Am Feste Mariä Verkündigung erhielt der Neugewählte in Gegenwart der Aebte Michael von St.Georgen und Augustinus von St.Trudpert die Benediction. An diesen zwei Tagen spendete der Weihbischof auch mehr als 2500 Personen das hl. Sacrament der Firmung.

Nur eine kurze Zeit des Friedens war dem neuen Abte gegönnt; denn nach dem Tode Karls II. von Spanien am 1. November 1700 beschwor die Eroberungssucht Ludwigs XIV, allen frühern Verträgen zum Trotze, wiederum die Schrecken des Krieges über Europa herauf.

Abt Maurus, der, als am 1. April 1700 endlich auch die Uebergabe Breisachs erfolgte, mit den kaiserlichen Truppen dort einzog und im Münster den feierlichen Dankgottesdienst hielt, benutzte mit einem thätigen Eifer, der dem seines Vorgängers nicht nachstand, die Tage der Ruhe, um das Wohl seines Gotteshauses und die religiöse und wissenschaftliche Weiterentwicklung der Bewohner desselben zu fördern.

Sofort war der neue Prälat, dessen Wahlspruch lautete: Non mihi, sed Petro laboro, darauf bedacht, den Klosterbau weiterzuführen. Im September 1699 schloß er mit einem Baumeister einen Vertrag ab, und schon im Laufe des folgenden Sommers wurde dann der zwischen der Abtswohnung und der Kanzlei gelegene Theil des Klosters aufgeführt.

Abt Maurus ließ im Jahre 1700 das Officium der Feste, die im Gotteshause besonders begangen wurden, das sogenannte Proprium Sanpetrinum, im Kloster Weingarten drucken, und erneuerte 1702 mit dem Kloster Friedenweiler die frühere Gebetsvereinigung. Er gab im Jahre 1705 an die Propstei zu Sölden ein Gut und bestimmte das Erträgniß desselben für den Unterhalt eines Pfarrvicars für Bollschweil; ebenso schenkte er im Jahre 1707 an die Kirche zu Sölden ein Glöcklein. Unter ihm wurde ferner im Jahre 1700 durch einen Wohlthäter Namens Laurentius Dilger von Waldau der Peter- und Paulsaltar in der Kirche daselbst errichtet, sodann im. Mai 1703 der Leib eines Martyrers, mit Namen Clemens, nach St.Peter verbracht, kostbar gefaßt und mit großer Feierlichkeit zur Verehrung ausgestellt.

Dem Abte Maurus stand in den ersten Jahren seiner Regierung des Gotteshauses der Prior des Klosters, der oben erwähnte Pater Placidus Steiger, mit Umsicht und hohem Eifer treu zur Seite. Pater Placidus wird in den Klosterannalen als Novizenmeister und Lehrer der Philosophie, als hervorragender Redner und ausgezeichneter Musiker gerühmt. Derselbe führte mehrere Jahre hindurch das Kapitelsprotokoll, das dem Klosterchronisten später zur Grundlage diente. Auch mehrere musikalische Werke, die Pater Placidus componirt hatte, bewahrte man im Kloster. Er starb, noch im rüstigsten Mannesalter, am 10. März 1705.

Unter den Wohlthätern des Klosters aus dieser Zeit verdienen besondere Erwähnung: der Weltpriester Johann Georg Fortwängler, der im. 43. Lebensjahre, nachdem er 13 Jahre hindurch Pfarrer in Simonswald gewesen, am Dreikönigsfeste 1706 als Novize in St.Peter eintrat, an demselben Tage des folgenden Jahres Profeß ablegte und den Namen Pater Bernard erhielt, nachdem er zuvor für seine verstorbenen Eltern ein Anniversar gestiftet und all sein Vermögen ans Gotteshaus vergabt hatte; ferner Nikolaus Faller von Aubach bei Bollschweil, der im Jahre 1711 zu St.Ulrich eine Jahrzeit fundirte und ein Glöcklein in die dortige Kirche stiftete; endlich der Pfarrer Matthias Hammer von Glotterthal, der dem Gotteshause mehrfahe Gutthaten erwies und 1712 ebenfalls das Kleid des hl. Benedikt zu St.Peter anzulegen gedachte, aber, wie es scheint, durch die Kriegsstürme an der Ausführung seines Vorsatzes gehindert ward. Derselbe vermachte vor seinem schon im Jahre 1714 erfolgten Tode seine Bücher dem Gotteshause St.Peter, wofür man ihn daselbst in das Verzeichniß der Wohlthäter einschrieb.

Für die gute ökonomische Verwaltung des Klosters war Prälat Maurus so sehr besorgt, daß er die Bücher über die Zinsen und Gefälle der Klostergüter im Schwarzwald nicht nur erneuerte, sondern selbst mit eigener Hand solche schrieb. Den Unterthanen gegenüber erwies er sich als milden Herrn und gestattete, obgleich die Klosterwaldungen in den Kriegszeiten schwer gelitten hatten, den Rorer Bauern, nicht nur das zum Bauen und zur Feuerung nothwendige Holz zu holen, sondern, um ihnen in den schlimmen Zeiten eine Unterstützung zu gewähren, bewilligte er im Jahre 1705, daß dieselben auch eine bestimmte Anzahl Bäume zum Verkaufen fällen durften. Auch mehrere Grenzbereinigungen zwischen verschiedenen klösterlichen Gebieten fanden unter Abt Maurus ihre befriedigende Lösung; so beendete er im Jahre 1709 eine Irrung mit der Gemeinde Ror, indem er derselben sogar gegen den Willen des Conventes einen kleinen Wald abkaufte.

Dem Gotteshause aber wurden durch die Bemühungen des Abtes seine Rechte und Privilegien im Jahre 1706 durch Kaiser Joseph I. und im Jahre 1712 durch Kaiser Karl VI. bestätigt.

Während der Prälat diesen seinen friedlichen Aufgaben oblag, hatte der sogenannte spanische Erbfolgekrieg (1701-1714) weite Gebiete des deutschen Vaterlandes verwüstet.

In den ersten Zeiten dieses unheilvollen Kampfes scheint unser Kloster gerade nicht bedeutend gelitten zu haben. Wohl mußte das Gotteshaus schon 1701 zur Befestigung von Breisach 300 gehauene Baumstämme abgeben, und als im September 1703 nach vierzehntägiger Belagerung die Festung Breisach wieder in die Hände der Franzosen kam und diese im folgenden Winter und Frühjahre ihre Streifzüge auf den Schwarzwald hinauf machten - am 17. Mai 1704 wurde ein Bauer auf dem Lindenberg ermordet -, da erneuerten sich Schrecken und Angst im schwarzwäldischen Stifte, zumal dasselbe auch im October des nämlichen Jahres durch eine umherschweifende Horde eine Plünderung zu erdulden hatte, was sich im Jahre 1706 wiederholte. Doch genoß das Gebiet von St.Peter in den folgenden Jahren einer verhältnißmäßigen Ruhe, wenn dieselbe auch mehrfach vom Gotteshause und seinen Unterthanen durch schwere Contributionen erkauft werden mußte. Im Jahre 1712 konnte man zu St.Peter mehreren Benediktinern aus den schweizerischen Klöstern St.Gallen und Muri, die des dort herrschenden Krieges wegen ihre Gotteshäuser verlassen mußten, Aufnahme gewähren.

Die schlimmsten Kriegsdrangsale kamen erst mit dem Jahre 1713, als der Krieg bereits seinem Ende sich zu nahen schien, über unser Gotteshaus. Mit diesem Jahre, in welchem durch den Frieden von Utrecht (11. April 1713) die Verbündeten den Kaiser verließen und dieser nun allein seinem jetzt um so mächtigern Feinde gegenüberstand, zog sich der Krieg, wie so oft schon, -an den Oberrhein und in den Breisgau.

Mit dem Frühlinge 1713 begannen die Franzosen von Breisach her ihre Raubzüge wieder, und auf einem derselben führten sie am 23. Juli den Expositus des Klosters St.Peter zu Sölden, Pater Gregor Gerwig, gefangen nach Breisach hinweg, woselbst sie den Propst von Waldkirch und zwei Chorherren dieses Stiftes schon einige Zeit gefangen hielten. Schon dem Vorgänger des Paters Gregor zu Sölden, Pater Ulrich Bürgi, hatte am 1. Januar 1710 dasselbe Geschick gedroht; er konnte der Vergeiselung nur durch das Versprechen, alle an ihn gestellten Anforderungen erfüllen und die verlangte Contribution liefern zu wollen, entgehen.

Als im August 1713 die Festung Landau in die Hände des Feindes gefallen war, da konnte Prinz Eugen gegenüber der Uebermacht sich nicht mehr halten. Die feindlichen Truppen ergossen sich in zwei Abtheilungen, von Kehl und Breisach her, auf Freiburg, den Schlüssel des Schwarzwaldes. Hatte man diese Festung in der Hand, so konnte über das Gebirge hinweg die Vereinigung mit Bayern bewirkt und auf solche Weise der Gegner im eigenen Land schwer geschädigt werden.

Wohl war die Stadt Freiburg nicht nur durch ihre Festungswerke, sondern auch durch Verschanzungen geschützt, die sich vom Schloßberg über den Roßkopf bis nach St.Peter erstreckten und von einer ansehnlichen kaiserlichen Truppenmacht besetzt waren. Aber der französische Oberbefehlshaber Herzog von Villars war klug und kriegserfahren genug, eben zuerst diese Linie anzugreifen; in der Nacht auf den 21. September durchbrachen die Franzosen die Verschanzungen auf dem Roßkopf, und die Kaiserlichen flohen eiligst nach dem Hohlengraben.

Mit diesem Tage beginnt wieder ein neuer Abschnitt in der Leidensgeschichte unseres Gotteshauses, über den uns die Klosterannalen in ausführlicher Weise berichten.

Der Abt Maurus begab sich, nachdem er noch am Morgen das heilige Meßopfer dargebracht und mit dem aus 15 Priestern bestehenden Convente ein Kapitel abgehalten hatte, nach Neukirch und von da nach Gurtweil. Die Kapitularen beschlossen, zunächst zu bleiben und um eine Schutzwache nachzusuchen; eine solche aber konnten sie nicht erhalten. Am Vormittag des 22. September erschienen etwa 1000 Mann, theils Fußgänger theils Reiter, vor der Abtei, in der unzweifelhaften Absicht, das Kloster zu plündern; doch wurden sie durch Geld sowie durch reichliche Speise und Trank von diesem Vorhaben abgebracht; ja sie ließen sogar, ehe sie abzogen, einen Husaren als Schutzwache des Klosters zurück.

Schlimmeres brachte der folgende Tag. „Da fing unser Leiden an“, sagt der Berichterstatter. Eben wurde um 9 Uhr in der Kirche das Chorgebet gehalten, da langte eine Truppe Marodeurs am äußern Thore an; als man ihnen auf ihr Begehren einen Trunk reichte, drangen sie sofort ins Kloster ein und gaben den im nahe gelegenen kleinen Wald (dem sogen. Scheurewäldele) verborgenen Husaren ein Zeichen, zu folgen; diese kamen, und nun begann das Plündern und dauerte bis 4 Uhr nachmittags. Zunächst wurde das Vieh, das zum großen Theil den Bauern gehörte, aus den Klosterstallungen hinweggetrieben; in der Abtei selbst wurde alles durchsucht und untereinander geworfen, die Gemächer und Schränke erbrochen, die Patres mißhandelt, „überall war Schrecken und das Bild des Todes“. Der dem Gotteshause als Schutzwache zurückgelassene Husar sah sich ohne allen Einfluß und floh mit dem Pater Anselm Sporer nach Denzlingen, um bei dem dort weilenden Oberbefehlshaber Hilfe zu suchen. Um 4 Uhr nachmittags kamen endlich vier Soldaten als Schutzwachen und bemühten sich, der Verwüstung Einhalt zu thun.

Da die Religiosen nunmehr aller Lebensmittel beraubt waren und weiterer Mißhandlungen gewärtig sein mußten, beschlossen sie, ihr Gotteshaus zu verlassen; am Abend um 8 Uhr verließen sie St.Peter und flohen in der Nacht nach Saig, um von da, den Weisungen ihres Abtes gemäß, in verschiedene Klöster, Ebersmünster im Elsaß, Rheinau und Maria-Stein in der Schweiz, sich zu begeben. Nur der muthige und thatkräftige Pater Anselm Sporer harrte mit einem Klosterbruder im verlassenen Gotteshause aus.

Am 24. September wurde das Kloster fortwährend von plündernden Soldaten angefallen; nur der Aufenthalt des Marschall Villars, der in der Abtei zu Mittag speiste, brachte vorübergehend einige Ruhe. Der Marschall versprach, der Zügellosigkeit der Soldaten Einhalt zu thun; aber es blieb auch beim Versprechen. Kaum hatte Villars das Kloster verlassen, da hausten die Soldaten fast wie am vorhergehenden Tage, insbesondere wurde jetzt der Wein im Keller theils getrunken, theils ausgegossen, indem man die Fässer zerschlug. Am 25. September durchsuchten die über den Mangel an Brod, Wein und Fleisch aufgebrachten Soldaten wiederholt alle Winkel des Klosters.

Der folgende Tag brachte weiteres Unheil: es wurde die alte Sacristei, die bis jetzt unversehrt geblieben und wohin man verschiedenes Hausgeräthe, auch Betten und darunter einige Kostbarkeiten und eine Summe Geldes (300 Gulden), verborgen hatte, erbrochen und geplündert. Eben schickte sich Pater Anselm an, die heilige Messe zu lesen - da nahm man ihm sogar seine Kleider hinweg; letzteres Los traf auch die dort aufgestellte Schutzwache - so weit war die Zügellosigkeit der französischen Soldaten vorangeschritten.

Bald danach kam Marschall Villars an; er besichtigte die Verwüstungen seiner Soldaten, drückte sein Bedauern darüber aus und stellte Wachen auf, die aber bei ihrem Abmarsch nach zwei Tagen „aus Schützern räuberische Wölfe wurden“, indem sie gleich ihren Genossen selber plünderten, was immer sie erhaschen konnten. (Vgl. Aus der Leidensgeschichte des Benediktinerstiftes St.Peter. Freiburger Kathol. Kirchenblatt 1871, Nr. 4 und 5.)

Inzwischen hatte Marschall Villars auch die Belagerung der Stadt Freiburg begonnen mit einem Heere von 150 000 Mann, während die Garnison der Stadt und der Schlösser kaum den fünften Theil dieser Zahl erreichte. Nach tapferer Gegenwehr mußten sich am Allerheiligenfeste 1713 die Stadt und am 16. November auch die Schlösser an den Feind übergeben.

Während der Belagerung Freiburgs hatten die Franzosen ihre Truppen möglichst um die Stadt zusammengezogen, und so war der Monat October für unser Gotteshaus ruhig dahingegangen; dagegen herrschte auf den Exposituren St.Ulrich und Sölden großes Elend; denn daselbst hatten die Franzosen nichts unversehrt gelassen. Nach dem Falle Freiburgs erneuerten sie aber ihre Streifzüge wieder in der Runde ringsumher. Doch war jetzt dem Gotteshause eine Schutzwache gegeben, die ihre Schuldigkeit that. Nichtsdestoweniger verbrannten die Franzosen den Spitalhof und ein anderes dem Kloster gehörendes Haus; immerhin aber blieb das Kloster selbst verschont.

Bald aber kam ein neuer Feind in zweifacher Gestalt über das Gebiet der schwarzwäldischen Abtei: Krankheit und Hunger. Die Unterthanen des Klosters waren, wie in frühern Kriegszeiten, so auch dieses Mal mit ihrem Vieh in die Wälder geflohen. Der hereinbrechende Winter und eine unter dem Vieh ausbrechende Seuche nöthigte sie zur Rückkehr. Da aber nahmen die Feinde ihnen das Vieh, das der Seuche nicht erlegen war, hinweg.

Inzwischen hatte auch eine Krankheit, das sogen. ungarische Fieber, die Menschen befallen und wüthete den ganzen Winter hindurch unter den St.Peterschen Unterthanen, so daß Pater Anselm manchmal an einem Tage fünf bis zehn Kranke mit den heiligen Sterbsacramenten versehen mußte. Die Armen, von Hunger, Krankheit und Kälte verfolgt, suchten, da vielen von ihnen auch ihre Häuser niedergebrannt waren, ihre Zuflucht im Kloster; dieses wurde zum Spital, wo Gesunde und Kranke mit ihrer Habe sich aufhielten; denn noch immer durchstreiften die feindlichen Soldaten das Gebiet.

Der Abt Maurus kehrte, sobald ihn die Nachricht von dem Elend der Leute erreicht hatte, nach St.Peter zurück und traf am 6. December schon dort ein; mit Pater Anselm nahm er sich eifrig der Kranken an, von denen bis Neujahr 1714 fast täglich einige starben.

Bald nach der Rückkehr des Abtes trafen auch die Patres Heinrich und Bernhard in St.Peter ein.

Im Monat Januar aber hatte der Abt noch mehr als fünfzig Kranke mit den heiligen Sacramenten zu versehen.

Am 29. Januar wurde Pater Anselm, der so tapfer ausgeharrt, selbst ein Opfer seines Berufes; in der Blüthe der Jahre war er, erst 34 Jahre alt, der Krankheit erlegen. Am 21. Februar folgte ihm im Tode Pater Paulus Fetscher, der die Seelsorge zu Neukirch, wo die gleiche Krankheit wüthete, versah und der „als guter Hirt sein Leben für seine Schafe dahingab, ein Mann von gleichen Verdiensten wie Pater Anselm“. Auch im nahen Glotterthal hatte die Krankheit den Ortspriester weggerafft.

Die fortgesetzten Raubzüge der Franzosen richteten auf dem Schwarzwald ringsumher schweren Schaden an. In Lenzkirch und Saig blieben wenige Häuser von den Mordbrennern verschont. In St.Peter wurden noch mehrere Höfe niedergebrannt; in Glotterthal und Simonswald zündeten die Franzosen zahlreiche Häuser an. Am Stephanstage 1713 überfielen sie Neustadt, plünderten den Ort aus und führten die 130 Mann starke kaiserliche Besatzung nach Freiburg ab.

Wohl waren Prinz Eugen und Marschall Villars bereits zu Friedensverhandlungen in Rastatt zusammengetreten; nichtsdestoweniger dauerte die Verheerung des Landes fort, ja „je näher der Friede kam, desto härter wurden die Contributionen eingetrieben“. Diese waren für das ausgeraubte Gotteshaus und für das verarmte Volk fast unerschwinglich.

Im Januar mußte der Abt als Herr des Klosterhofes zu Freiburg in zwei Terminen die Summe von 900 Franken entrichten.

In Sölden konnten die Bauern die ihnen auferlegte Contribution nicht aufbringen; da ergriffen die Franzosen am 19. Februar wiederum den Pfarrvicar Pater Gregor Gerwig, führten ihn zur Vergeiselung gefangen nach Breisach hinweg und hielten ihn zwölf Tage dort in Haft.

Zweimal sschickte der Prälat von St.Peter den Curator Schwörer nach Straßburg und Rastatt, um eine Ermäßigung der Contribution oder wenigstens eine Verlängerung des Ablieferungstermins zu erlangen; doch seine Bemühungen waren vergeblich. „Man hatte für ihn“, sagt der Chronist, „nur den Spruch des Pilatus: Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben.“ Je mehr der Friede herannahte, desto rücksichtsloser wurde gegen die Armen verfahren.

Zu all diesen Drangsalen gesellten sich in dieser Zeit noch mehrfache Naturereignisse, durch die das Gotteshaus in schweren Schaden kam. Im Jahre 1713 zerstörte zu Greghausen der Blitz, zu Buggingen eine Ueberschwemmung die Zehntscheuern des Klosters. Am 16. Januar 1714 richtete ein orkanartiger Sturm in den St.Peterschen Waldungen große Verwüstungen an, zertrümmerte die Fenster der Kirche und beschädigte namentlich auch das Dach der Abtei.

Endlich kam der langersehnte Friede. Am 6. März wurden zu Rastatt die Verhandlungen zwischen Oesterreich und Frankreich, und am 7. September 1714 zu Baden im Aargau jene zwischen Frankreich und dem Deutschen Reiche abgeschlossen.

Im April aber mußte zu Freiburg nochmal den Franzosen eine harte Contribution bezahlt werden, woran auch St.Peter wegen seiner dortigen Güter wieder participirte. Obgleich in Freiburg schon am 7. Mai 1714 der Friede zwischen dem Kaiser und dem König von Frankreich feierlich verkündet ward, erfolgte die Uebergabe der Stadt an die Kaiserlichen erst am 18. Januar 1715. Im Gotteshause zu St.Peter wurde das Friedensfest durch einen feierlichen Gottesdienst am 19. August 1714 freudig begangen. Die zerstreuten Religiosen waren wieder zurückgekehrt. Das Lob Gottes erschallte wieder im täglichen Stundengebet in der Kirche zu St.Peter.

Die dem Frieden folgenden Jahre benutzte Abt Maurus dazu, die dem klösterlichen Gebiete durch den Krieg geschlagenen Wunden wieder zu heilen.

Die Congregation begann im Mai 1715 wieder ihre regelmäßigen Visitationen über das religiös-sittliche und wissenschaftliche Leben der Klosterbewohner.

Die zerstörten Gebäude wurden allmählich wiederhergestellt; schon im December 1715 war der Spitalhof wieder aufgebaut.

Durch seine kluge und sparsame Verwaltung konnte der Abt im Juni 1716 eine alte Klosterschuld tilgen und die vom Papste den geistlichen Ständen auferlegten Zehnten als Beisteuer zum Türkenkrieg an die österreichische Regierung verabfolgen. Im Juli 1716 ließ er den Kapitelssaal des Klosters mit Gipsschmuck neu ausstatten und brachte am 2. October 1717 die Gebeine des vor dem Stuhl des Abtes im Kapitelssaal bestatteten Herzogs Berthold III. in feierlicher Weise wieder an diese ihre erste Ruhestätte. Abt Paulus hatte dieselben, als bei einer Ueberschwemmung der Sarkophag nothgelitten hatte, im Jahre 1687 hinter dem Hochaltar der Kirche beigesetzt. Dann stellte er in der Hauskapelle einen neuen Altar auf, den er am 29. October 1718 consecrirte. Ferner beschaffte Abt Maurus auch der Kirche zu Sölden einen neuen Altar. Am 9. April 1717 wurde zu St.Peter der erste Stein gelegt zum Bau eines neuen Thurmes der Kirche; dieser wurde dann im Laufe des folgenden Jahres aufgeführt und mit einem Kreuze, in das einige Reliquien eingeschlossen waren, bekrönt.

In der benachbarten Gemeinde Simonswald und in der Pfarrkirche zu Gottenheim benedicirte der Prälat von St.Peter mit bischöflicher Er[aubniß im Januar 1717 mehrere neue Glocken und schloß mit einem Glockengießer aus Lothringen einen Vertrag ab, wonach dieser den Guß mehrerer Glocken für die Abtei übernahm.

Daneben ließ sich der Prälat auch die Förderung der Studien wohl angelegen sein.

Unter den Patres zu St.Peter that sich Pater Karlmann Schmiding, ein geborner Freiburger, durch seine historischen Arbeiten besonders hervor; er sammelte aus den Collecten des Abtes Petrus III. und aus sonstigen Documenten des Klosters eine kurze Lebensbeschreibung sämtlicher Aebte des Gotteshauses, die spätern Chronisten zur Grundlage diente; am 28. Januar 1704 schied Pater Karlmann aus diesem Leben.

Auch in den schlimmen Kriegszeiten wurden die Studien zu St.Peter nicht vernachlässigt, und kaum war der Friede eingetreten, so richtete das Kloster Murbach an den Abt von St.Peter die Bitte, den Pater Placidus Großmann aus St.Peter wegen seiner trefflichen Leistungen als Lehrer der Theologie noch länger behalten zu dürfen. Den Pater Benedikt Wülberz, der sein zweiter Nachfolger wurde, ließ der Abt in mehreren Klöstern, insbesondere aber längere Zeit bei den Franziskanern zu Freiburg, seine Studien machen; noch ist von Pater Benedikt eine am 15. Juni 1717 im Franziskanerconvent zu Freiburg gehaltene Disputation uns aufbewahrt. Im folgenden Jahre vertheidigten mehrere St.Petersche Brüder in öffentlicher Disputation ihre Thesen unter dem Vorsitz des obenerwähnten Paters Placidus; die Thesen wurden nachher dem Drucke übergeben.

Zu Anfang des Monats April 1719 wurde das Fundament gelegt zum Frontispicium der Kirche, das aus gehauenen Quadersteinen neu aufgeführt werden sollte. Am 9. Mai alsdann ward der untere Stein des Portales der Kirche, in den Reliquien verschlossen wurden, eingefügt, und „eben hatte man die Säulen des Portales errichtet, da neigte sich zum Falle des Gotteshauses Säule, Abt Maurus, und noch am gleichen Tage starb er überaus fromm, wie er gelebt, im 66. Jahre seines Lebens“.

Am 12. Mai wurde die Leiche des Prälaten durch den Abt Michael von St.Georgen auf der linken Seite des Chores gegen den Altar hin zur Erde bestattet.

Fünfte Periode.
1719-1806.


Wie das zähringische Benediktinerstift auf dem Schwarzwald schon im ersten Jahrhundert nach seiner Gründung unter der Leitung ausgezeichneter Männer eine Zeit der Blüthe erreichte, so ward demselben in dem Jahrhundert, das seinem Untergange voranging, eine zweite Blütheperiode zu theil. Gegenüber den Kriegsleiden, die das 17. Jahrhundert über St.Peter gebracht, war mit geringer Ausnahme die letzte Periode eine Zeit der Ruhe, welche von tüchtigen Klostervorstehern weise benutzt wurde. Durch eine treffliche Hauswirtschaft ward es ermöglicht, Kirche und Kloster neu zu erbauen, die Regelzucht war eine gute, auf wissenschaftlichem Gebiete zeigte sich ein freudiges Streben, Tüchtiges zu leisten - da bereitete der vernichtende Schlag der Säcularisation dem Gotteshause ein jähes Ende.

Ulrich Bürgi (1719-1739).

Der aus vierzehn Kapitularen bestehende Convent wählte in Gegenwart des Abtes von St.Georgen und des Stiftspropstes von Waldkirch am 23. Mai 1719 ein neues Oberhaupt; als bischöflicher Commissar führte den Vorsitz Christoph Helbling von Hirzenfeld und Buchholz, Stadtpfarrer zu Freiburg und öffentlicher Lehrer der Heiligen Schrift an der Universität daselbst.Die Wahl fiel auf Pater Ulrich Bürgi. Derselbe war am Weihnachtsfeste 1671 zu Villingen als Sohn des dortigen Schullehrers geboren und hatte, nachdem er am 10. August 1688 in St.Peter Profeß abgelegt, am 1. Mai 1696 sein erstes heiliges Meßopfer gefeiert. Mehrere Jahre bekleidete Pater Ulrich im Kloster die Stelle des Priors.

Am 21. Juni reiste der Neugewählte in Begleitung seines frühern Lehrers, des Abtes Michael von St.Georgen, nach Konstanz; am 23. Juni erhielt er die bischöfliche Bestätigung und drei Tage später im Kloster Petershausen die Benediction.

Schon in der Frühe des 28. Juni traf Abt Ulrich in St.Peter wieder ein und wurde daselbst feierlich empfangen. Nachdem er das heilige Meßopfer dargebracht, nahm er alsbald die erste Pontificalhandlung vor, indem er fünf neue Glocken für die Abteikirche benedicirte. Dieselben waren im Klostergarten zu St.Peter selbst gegossen worden; für das Material und die Arbeit bezahlte das Kloster 2689 Gulden.

Nachdem der Prälat im Herbst 1719 die Statuen der beiden Apostelfürsten über dem neuen Portal der Kirche hatte errichten lassen, machte er sich im folgenden Jahre daran, durch den Bau der St.Ursulakapelle das Gelübde seines zweiten Vorgängers, des Abtes Paulus, zur Ausführung zu bringen. Schon im October 1720 konnte der Prälat die Benediction der durch den Meister Johann Fesenmayer von Freiburg erbauten Kapelle vornehmen und das heilige Meßopfer in derselben darbringen. Für das Bild des Hochaltars in diesem Kirchlein bezahlte der Abt 50, für den Altarschrein 55 Gulden. Im folgenden Jahre wurden auf das Fest der hl. Ursula in dieser Kapelle zwei neue Seitenaltäre aufgestellt. Die bischöfliche Consecration erhielt die St.Ursulakapelle am 25. April 1725 durch den konstanzischen Weihbischof Johann Franz Anton von Sirgenstein.

Zu seinem Wahlspruch hatte sich der Prälat Ulrich Bürgi die Worte des Psalmisten gewählt: „Domine, dilexi decorem domus tuae“, und er blieb demselben durch sein ganzes Leben getreu. Um den Gottesdienst mit gebührender Würde zu feiern, kaufte Abt Ulrich im Jahre 1721 einen silbernen, mit kostbaren Steinen gezierten Kelch, ferner eine Montranz, sechs Leuchter und ein großes Kreuz aus reinem Silber gefertigt, und im folgenden Jahre einen Ornat aus Goldbrocat. In den Glockenthurm ließ er für die Summe von 435 Gulden durch den Meister Jakob Enderle aus Basel ein neues Uhrwerk aufstellen.

Als der Bau der St.Ursulakapelle fertig war, da beschäftigte den Geist des unermüdlichen Prälaten

der Neubau der Abteikirche.

In der That ließ er im Jahre 1724 die alte Kirche, die in den letzten Kriegszeiten schwer gelitten hatte, niederreißen und begann den Bau der heute noch stehenden Pfarr- und Seminariumskirche mit ihren zwei schönen, hochragenden Thürmen. Am 11. Juni 1724, dem Feste der allerheiligsten Dreifaltigkeit, legte der Abt in feierlicher Weise den Grundstein des Neubaues in Gegenwart hochangesehener Gäste aus dem geistlichen und weltlichen Stande. Drei Jahre hindurch dauerte der Bau. Derselbe ward geleitet von Meister Peter Thumb aus Betzau im Bregenzerwald. Im September 1727 war die Kirche vollendet. Ein denkwürdiger Tag in der Geschichte des Gotteshauses sollte der Tag der Consecration der neuen Kirche werden.

Am 26. September kam der Weihbischof von Konstanz, Franz von Sirgenstein, in Begleitung des Abtes, der ihm bis Neustadt entgegengereist war, in St.Peter an und wurde vom Kapitel feierlich empfangen.

Von Rom hatte der Prälat die Erlaubniß erwirkt, daß zur Erhöhung der Feier an einem Tage sämtliche Weihen, die niedern und die höhern, ertheilt werden durften. Am Sonntag den 28. September spendete dann der Bischof den dazu Bestimmten die Weihen von der Tonsur bis zur Priesterweihe.

Am 29. September, dem Feste des hl. Erzengels Michael, wurde die Weihe der Kirche und des Hochaltars vom Bischof vollzogen, der dann am neugeweihten Altare in Gegenwart der Aebte von St.Blasien, St.Georgen, Thennenbach und St.Märgen, des Commandanten von Freiburg, Grafen von Zollern, des Herrn von Singen, Statthalters der vorderösterreichischen Lande, und vieler anderer hoher Gäste das heilige Meßopfer feierte. Am folgenden Tage wurden die Altäre der seligsten Jungfrau, des hl. Sebastian, des hl. Petrus und des hl. Benedikt consecrirt und am 1. October die Altäre des hl. Joseph, der hl. Ursula, des hl. Clemens und der hl. Agatha.

Acht Tage hindurch dauerte die Feierlichkeit: an jedem Tage der Octav wurde von einem der kirchlichen Würdenträger Predigt und feierlicher Gottesdienst gehalten. An ungefähr 300 Personen spendete der Weihbischof in diesen Tagen das heilige Sacrament der Firmung.

Nachdem derselbe noch am 2. October die unter dem Priesterchor befindliche Todtengruft feierlich geweiht, verließ er am folgenden Tage unter Glockengeläute und in Begleitung des Abtes die herbstliche Schwarzwaldhöhe.

Den Schluß der schönen Festlichkeit bildete die feierliche Beisetzung der Gebeine der Stifter des Gotteshauses, der Zähringer Herzoge, in der neuen Gruft. Nachdem am 6. October Predigt und Hochamt beendet waren, hielt der Prälat ein Seelenamt mit Todtenofficium und verbrachte dann die Sarkophage an die für dieselben bestimmten Plätze. Auf der rechten Seite des Altars wurden beigesetzt die Gebeine Herzog Bertholds II., des Gründers von St.Peter, und seiner Gemahlin Agnes, Herzog Konrads und seiner Gemahlin Clementia, sowie des im Jünglingsalter verstorbenen gleichnamigen Sohnes dieses Herzogs und Herzog Bertholds IV.; auf der Epistelseite die Gebeine Herzog Bertholds III., die bisher im Kapitelssaale geruht, und seines Neffen, des Lütticher Bischofs Rudolf, sowie der übrigen Glieder des herzoglichen Hauses.

Die Feier hatte viele Gäste heraufgeführt zum schwarzwäldischen Stifte. Von geistlichen Würdenträgern aus dem Weltpriester- und Ordensstande hatte man 55 gezählt und 27 aus dem Laienstande. Am ersten Tage schon war die Zahl der Pferde, mit denen die Gäste den Ritt auf die Höhe gemacht, auf 124 gestiegen.

Freudig bewegt schrieben die Chronisten des Gotteshauses den Festbericht über die Dedication der Klosterkirche in die Annalen des Gotteshauses ein. Hatte doch auch die Freude über das bevorstehende Fest die Muse eines jugendlichen Klosterbruders, Pater Laurentius Neidinger, zu einem religiösen Drama angeregt, das das Wort der Heiligen Schrift zum Texte sich gewählt: „Opus grande, non homini, sed Deo praeparatum“ (1 Par. 29, 1), das am zweiten Tage der Festlichkeit zu St.Peter aufgeführt ward.

Mit den Gotteshäusern ringsumher unterhielt der Prälat von St.Peter die freundschaftlichsten Beziehungen. An St.Märgen schenkte er mit Zustimmung des Kapitels im Jahre 1724 die ältere St.Petersche Thurmuhr, wofür ihm die Chorherren der Marienzelle herzlich dankten. Zwei Jahre später schloß der Abt von St.Peter mit diesem Kloster, wie im Jahre 1728 mit dem Stifte Waldkirch und im Jahre 1729 mit St.Blasien, eine Gebetsvereinigung ab und erneuerte in letzterem Jahre die Confraternität mit den Cistercienserinnenklöstern Günthersthal und Friedenweiler. Als letzteres Kloster im März 1725 durch eine Feuersbrunst heimgesucht wurde, schickte der Prälat alsbald die Summe von 100 Gulden als Unterstützung des Gotteshauses dahin, wie auch der Abt von St.Georgen in Villingen in finanzieller Bedrängniß seines Klosters drei Jahre vorher nicht vergeblich an St.Peter sich gewandt hatte. Zweimal functionirte der Prälat von St.Peter bei Leichenfeierlichkeiten von Aebten zu St.Blasien, im December 1720 und im Januar 1727, und wohnte der Election der Neugewählten an. Am Vorabend von Weihnachten 1737 bestattete er den Abt Benedikt von St.Trudpert zur ewigen Ruhe und wohnte dann im Februar des folgenden Jahres der bischöflichen Benediction des Nachfolgers Cölestinus bei.

Der kluge und thatkräftige Prälat stand auch beim Diöcesanbischof in hohem Ansehen. Mehreremal wurde er von demselben beauftragt, seine Stelle zu vertreten; so schon im Jahre 1719 in einer Streitfrage bezüglich der Sapienzstiftung an die Universität Freiburg. Sodann war der Abt im Canonisationsproceß des hl. Fidelis von Sigmaringen Subdelegatus des Bischofs und führte als solcher im April und Mai 1733 in Freiburg diese Angelegenheit zu einem so glücklichen Ende, daß die ganze vorderösterreichische Kapuzinerprovinz ihm die Anerkennung aussprach und zum Zeichen des Dankes das Bild des neuen Ordensheiligen verehrte.

Fast bei allen größern religiösen Feierlichkeiten in der Stadt Freiburg wurde der Prälat von St.Peter zur Vornahme kirchlicher Functionen herangezogen; so nahm er am 31. Juli 1727 die Weihe von drei Glocken für das Jesuitencollegium vor und spendete einem zum Christenthum übergetretenen Juden, der im kaiserlichen Heere diente, das Sacrament der Taufe, weihte am 11. August desselben Jahres vor dem Christophsthor fünf Militärfahnen, hielt dann sechs Tage später bei der Canonisationsfeier der hll. Aloysius und Stanislaus Kostka die Festpredigt in der Jesuitenkirche und feierte daselbst ein Pontificalamt, wie er auch am 14, Mai 1730 ein feierliches Pontificalamt bei der Feier der Heiligsprechung des seligen Johannes von Nepomuk im Münster hielt.

Mitten in den Sorgen für den Neubau der Kirche zu St.Peter fand der Prälat noch Zeit und Mittel, die Gotteshäuser der zum Kloster gehörenden Orte mit neuen Altären zu bereichern; am 17. September 1726 consecrirte er vier Altäre in der Kirche zu Sölden und einen fünften in der Kapelle des hl. Erzengels Michael auf dem Gottesacker daselbst; im October desselben Jahres drei Altäre in der Kirche zu Waldau, zwei Seitenaltäre zu Bollschweil und einen Altar in der Kapelle zu Eschbach. Am 16. Mai 1729 legte Prälat Ulrich in Gegenwart des Abtes Andreas von St.Märgen den Grundstein zur Kirche in Neukirch. Für die Kirche in St.Peter ließ der Abt im Jahre 1728 ein Chorgitter von Schmiedeisen herstellen, das noch heute als Meisterwerk der Schmiedekunst gelten kann; dasselbe kostete die für jene Zeit beträchtliche Summe von 738 Gulden. Im Jahre 1733 ließ er durch den Meister Wenzinger einen neuen Taufstein fertigen; einige Jahre vorher schon hatte er dem Gotteshaus eine neue Orgel beschafft.

Als sich in den Jahren 1733 und 1734 wegen der in Frankreich betriebenen Rüstungen Kriegsgerüchte verbreiteten, sandte der Abt den Kirchenschatz nach Basel, einen großen Theil der Bücher nach Freiburg und ließ die größte Glocke und die Uhr aus dem Thurme herabnehmen und brachte dieselben nebst den werthvollsten kirchlichen Gewändern an sichere Orte. Doch die schlimmen Befürchtungen erfüllten sich dieses Mal nicht, und bald trat wieder Ruhe ein. Der rastlose Prälat benutzte dieselbe, um alsbald den Bau des großen Bibliothekgebäudes zu beginnen, dessen Vollendung er aber nicht mehr sehen sollte.

Das wissenschaftliche Leben hatte in diesen Jahren äußerer Ruhe im schwarzwäldischen Gotteshause eine schöne Heimstätte. Der Abt selbst war, wie Pater Baumeister berichtet, Verfasser einer großen Zahl von Schriften, theils ascetischen theils geschichtlichen Inhaltes. Eines dieser Werke mit dem Titel „Rete documentorum ad S. Petrum“ ist uns allein nur von allen seinen Schriften erhalten geblieben und wird als Manuscript auf der Universitätsbibliothek in Freiburg aufbewahrt. Die Geschichte der herzoglichen Stifterfamilie, die Gründung des Klosters, die Vergabungen an dasselbe, die Privilegien und Freiheiten des Gotteshauses und eine kurze Geschichte der zu demselben gehörenden Propsteien bildet den Inhalt. Die Arbeit legt Zeugniß ab von der Umsicht und dem großen Fleiße des Verfassers, wie nicht minder von seiner Pietät gegen die Stifter und seiner Liebe zu dem ihm unterstehenden Gotteshause.

Auch durch Ankauf von Büchern und Manuscripten für die Bibliothek zeigte der Abt sein wissenschaftliches Streben. So erwarb er im Jahre 1736 dem Kloster die aus 185 Werken bestehende Bibliothek des Freiburger Rechtsgelehrten Weigelsperg. Einige Jahre vorher schon hatte der Präsenzherr am Münster zu Freiburg, Franz Xaver Hauser, seine 600 Bände umfassende Bibliothek gegen eine kleine Geldsumme an das Stift St.Peter abgegeben mit der Bitte, in das Verzeichniß der Wohlthäter des Klosters eingeschrieben zu werden.

Der Prior und der Convent zu St.Peter sammelten die bei der feierlichen Einweihung der Kirche gehaltenen Predigten und gaben dieselben zugleich mit einigen historischen Excursen im Jahre 1731 im Druck heraus. Das umfangreiche Werk, das den Titel führt: „Festum Cathedrae S. Petri, das ist St.Peter Stuel-Feur“, ward dem Abte Ulrich gewidmet.

Unter den Conventualen ragte als bedeutender Prediger wie als vorzüglicher Musiker Pater Johannes Schießwohl hervor; von ihm bewahrte man im Kloster einen Band Sonn- und Festtagspredigten, wie auch zwei von seiner Hand geschriebene Antiphonarien und zwei Nekrologien; Pater Johannes starb im Jahre 1738. Vier Jahre vorher war zu St.Ulrich Pater Franciscus Schumacher, der den Klosterbewohnern als ein Vorbild der Frömmigkeit und Abtödtung galt, aus diesem Leben geschieden.

Im Jahre 1736 ließ Abt Ulrich eine ausführliche Beschreibung der Grenzmarken zwischen den Besitzungen des Klosters St.Peter, des Hauses Fürstenberg, des Barons von Sickingen und der Stadt Freiburg anfertigen, wodurch den bisher oft vorgekommenen Grenzstreitigkeiten vorgebeugt werden sollte.

Mit den Unterthanen waren während der Regierung des Prälaten Ulrich mehrfache Irrungen vorgekommen, die aber wenige Monate, ehe der Prälat aus dem Leben schied, durch einen Vergleich gütlich beigelegt wurden. Im Jahre 1733 sah sich der Abt Ulrich sogar genöthigt, einige aufrührerische und widerspänstige Unterthanen ins Gefängniß abführen zu lassen, da dieselben die huldigen Leistungen verweigerten und andere zu gleichem Thun aufwiegelten; dieselben wurden aber mit Gewalt aus dem Gefängnisse befreit, wobei heftige Reden gegen die Obrigkeit ausgesprochen wurden. Daraus entspann sich nun ein Rechtshandel, der erst im Januar 1739 durch einen Vergleich, der „auf ewige Zeiten“ gelten sollte, beendet wurde. Es wurden darin den Bauern die ungemessenen Baufrohnden erlassen; dagegen verpflichtete sich die Gesamtheit der Unterthanen, bei Bauten fünf Fuhren zu sechs Pferden wöchentlich zu leisten. Bezüglich der Eigenleute aber wurde „die leibhenn oder leibschilling, so sie gemäß Kaysers Maxmiliani brieff schuldig zu geben, auff ewig abgethan“. Von da an blieb der Friede zwischen Kloster und Unterthanen auf lange hin ungestört.

Der Abt, der am 10. August 1738 das 50jährige Jubiläum seiner Profeß, doch ohne alle äußere Feierlichkeit beging, war von October 1738 an leidend. Mehr noch als bisher lag er in den Tagen seiner Krankheit frommen Uebungen und geistlicher Lesung ob, bis er am 17. Juli 1739 im 68. Lebensjahre an der Wassersucht starb. Am 21. Juli wurde die Leiche des Prälaten Ulrich Bürgi durch den Abt Petrus von St.Märgen in der von ihm erbauten Todtengruft in der neuen Kirche zur Ruhe bestattet. Pater Jakob von Marchia, Franziskaner-Lector zu Freiburg, hielt bei der Trauerfeier die Predigt.

Benedikt II. Wülberz (1739-1749).


Bei der Abtswahl, die am 4. August 1739 stattfand und bei welcher der Convent 17 Kapitulare zählte, wurde P. Benedikt Wülberz an die Spitze der Abtei erhoben. Derselbe war am 26. August 1697 zu Eßlingen in Schwaben geboren und legte am 13. November 1713 im Kloster Ebersmünster, wo er sich mit mehreren St.Petersen Conventualen während der schlimmsten Kriegszeit aufhielt, in die Hände des damaligen Priors P. Ulrich Bürgi Profeß ab. Im Jahre 1721 Priester geworden, ward er bald darauf von seinem Vorgänger in der Abtswürde zum Professor der Theologie und, erst 27 Jahre alt, zum Prior ernannt. Von 1732 an bis zu seiner Erhebung zum Abte war er Pflegverwalter in Bissingen gewesen.

Als Wahlcommissar fungirte im Namen des Bischofs der Decan des Breisacher Kapitels, Johann Friedrich Kreyser, Pfarrer zu Feldkirch. Es waren zugegen die Aebte Cölestin von St.Trudpert und Hieronymus von St.Georgen in Villingen, sowie als landesfürstliche Abgeordnete die Regierungsräthe Franz Joachim Spengler von Löwenfeld und Edmund von Borie, welche den neugewählten Abt „in die Verwaltung der zeitlichen Dinge immittirten“, und in deren Gegenwart die Unterthanen die Huldigung abstatteten. Am 27. September, am Gedächtnißtag der Einweihung der neuen Kirche, erhielt der Gewählte durch den Weihbischof von Konstanz, Franz Karl Graf von Fugger, in der Klosterkirche die Benediction. (Ein Bruder des neugewählten Abtes, P. Stanislaus Wülberz, trug das Kleid des hl. Benedikt im Kloster St.Blasien und that sich daselbst durch seine die Geschichte dieses Gotteshauses behandelnden Schriften in rühmlichster Weise hervor. Siehe über P. Stanislaus Wülberz : Diöc.-Arch. VIII, 184;)

Abt Benedikt II. war ein gelehrter Theologe, der seine Studien in verschiedenen Klöstern, besonders aber bei den Franziskanern in Freiburg, gemacht hatte. Noch ist uns ein von ihm verfaßtes Buch erhalten, das den Titel führt: „Ecclesia Romana fundata supra Petram“. Als Franziskanerschüler huldigte er der scotistischen Doctrin und suchte derselben als Lehrer der Theologie und als Abt auch im Kloster Eingang zu verschaffen. Nur ein Jahrzehnt war es ihm beschieden, die St.Petersche Inful zu tragen.

Wenige Tage schon nach der Erwählung des Abtes Benedikt II. wurde für immer ein Streit entschieden, der zwischen dem Gotteshaus St.Peter und den im Tribergischen angesessenen Leibeigenen des Klosters durch mehr als zwei Jahrhunderte gedauert hatte. Aufs hartnäckigste weigerten sich die letztern, das schon im Dingrodel verbriefte Sonderrecht des Klosters, daß seine Leibeigenschaft auch von den Vätern auf die Kinder erbe, anzuerkennen. Von Neukirch aus hatten sich durch die Vererbungen in männlicher Linie die unfreien Klosterleute in immer wachsender Anzahl verbreitet. Wohl nahm das Gotteshaus ursprünglich nur die Geschlechter Faller, Kirner und Löffler für sich in Anspruch; aber schon im 17. Jahrhundert waren es 30 Hofbesitzer geworden, an welche die Ansprüche von seiten des Klosters erhoben wurden. Bereits im 16. Jahrhundert hatten die Proteste der Bauern begonnen. Der Abt Paulus suchte im Jahre 1670 wieder mit besonderer Energie seinen Rechtsanspruch durchzusetzen; der Proceß dauerte damals fünf Jahre und wurde dann durch die Kriegswirren, ohne daß eine Entscheidung erging, unterbrochen. Als derselbe 1723 wieder neu aufgenommen wurde, scheuten die Bauern keine Mühen und Kosten, um die Entscheidung, die gegen sie hätte ergehen müssen, hinauszuschieben. Andererseits hatte das Kloster oft große Mühe, seinen Rechtsanspruch, der eben doch einzig auf den Todfall sich beschränkte, zu erlangen, wenn nicht der Vogt der Herrschaft Triberg seine Gewalt einsetzte, - und dazu war dieser durchaus nicht immer geneigt. Deshalb entschloß sich das Kloster endlich 1739, die Ablösungssumme von 4000 Gulden rauher Währung anzunehmen und seine Rechtsansprüche auf die in der Kameralherrschaft Triberg angesessenen Klosterleute für immer aufzugeben. Der Kaiser gab im April 1739 dazu seine Bestätigung, und am 8. August wurde dann der Vertrag von dem Abt Benedikt und im Namen des Conventes von dem Subprior P. Petrus Weidner, wie auch von dem tribergischen Obervogt Johann Franz Meinrad von Pflummern unterschrieben. Damit hatte dieser lang dauernde Rechtshandel endlich seine Erledigung gefunden.

Seine ganz besondere Fürsorge wendete der Prälat Benedikt II. dem Priorat St.Ulrich zu. Schon sein Vorgänger Abt Ulrich Bürgi wollte, nachdem er die St.Ursulakapelle und die Kirche zu St.Peter neu erbaut hatte, auch ein Denkmal der Verehrung seines Namenspatrones hinterlassen und hatte die Absicht, die Kirche und das Priorat zu St.Ulrich von Grund aus neu herzustellen. Doch er starb, bevor er zur Ausführung seines Planes kam. Sein Nachfolger aber nahm denselben alsbald wieder auf, und schon im September 1739 schloß er mit dem Baumeister Thumb in Konstanz einen Vertrag, wonach derselbe für die Summe von 2500 Gulden die alten baufälligen Gebäude - dieselben waren nach dem letzten Kriege nur ganz nothdürftig hergestellt worden - abzubrechen und Kirche und Priorat ganz neu zu erstellen versprach. Dagegen sollte das Gotteshaus alle nöthigen Materialien und die Werkzeuge auf den Bauplatz schaffen. Im April 1740 wurde mit dem Bau der Kirche begonnen und am 17. Mai desselben Jahres schon von dem Prälaten in feierlicher Weise der Grundstein gelegt. Bereits im September 1741 war der Bau der Kirche - es ist dieselbe, die heute noch steht - und des Glockenthurmes vollendet; am 19. November wurde die Kirche benedicirt. Die eigentliche Kirchweihe fand erst am 23. Juli 1749 durch den konstanzischen Weihbischof Franz Karl von Fugger statt. Schon im Frühjahr 1741 wurde auch das alte Prioratsgebäude abgebrochen und von Grund aus neu errichtet. - Durch eine päpstliche Bulle ermächtigt, führte der Prälat am 7. October 1742 die Herz-Jesu: Bruderschaft in der Kirche zu St.Ulrich ein, die fünf Jahre später schon 800 Mitglieder zählte. Im Jahre 1747 erschien, verfaßt von dem damaligen Pfarrvicar von St.Ulrich, Pater Philipp Jakob, das Büchlein: Der Pelican in der Einöde, das ist christliche Bruderschaft zu Ehren des allerheiligsten Herzens Jesu, eingesetzt in dem uralten Gotteshaus St.Ulrich im Breisgau.

Im October 1740 gab der Abt Benedikt eine Verordnung in vierzehn Punkten heraus, bestimmt für die Conventualen, die außerhalb des Klosters in der Verwaltung der Seelsorge sich befanden, in welcher er in väterlicher Milde und doch ernster Weise ihre Pflichten als Ordensmänner und Priester ihnen ans Herz legte und sie mahnt, stets ihre Aufgabe gewissenhaft zu erfüllen und überall ein gutes Beispiel zu geben.

Während der Abt von St.Peter mit großem Eifer den friedlichen Aufgaben seines Amtes oblag, hatten neue Kriege angefangen, Deutschland zu verwüsten, und nicht lange dauerte es, bis auch der Breisgau wieder der theilweise Schauplatz derselben werden sollte. Es handelte sich darum, der habsburgischen Kaisertochter ihr väterliches Erbe zu entreißen. Im Mai 1744 brach Friedrich II. von Preußen den Frieden, den er erst im Juli 1742 geschlossen, und verbündete sich wiederum mit den Feinden der Kaiserin Maria Theresia. Mit 100000 Mann fiel er in Böhmen ein und machte rasch bedeutende Fortschritte. Dadurch wurde der österreichische Feldherr Prinz Karl von Lothringen, der mit seinen Truppen im Elsaß stand, gezwungen, zur Rettung Böhmens in Eilmärschen seinen Rückzug anzutreten. Der König von Frankreich ergriff gerne diese Gelegenheit, den Krieg gegen Oesterreich aufs neue zu beginnen.

Am 28. und 29, August 1744 ging eine französische Armee von 70.000 Mann über den Rhein und zog langsam landaufwärts. Am 17. und 18, September lagerte sich das feindliche Heer in weitem Halbkreise um die Stadt Freiburg, von Merzhausen über St.Georgen, Lehen, den Mooswald entlang bis Zähringen und den Roßkopf hinan. Nachdem der Feind seine Linien um die Festung vollendet hatte, begann am 29. September die eigentliche Beschießung Freiburgs. Die heftige Belagerung der mit ebenso großem Muthe als Geschicklichkeit vertheidigten Stadt dauerte bis zum 6. November. An diesem Tage fand die Uebergabe der Festung und zu Ende des Monats jene der Schlösser statt.

Als das französische Heer gegen den Breisgau heranzog, verließ der Abt von St.Peter am 7. September das Kloster und begab sich, begleitet von Pater Philipp Jakob Steyrer, nach dem Kloster Rheinau und von da nach der St.Blasischen Propstei Klingenau. Auch die Aebte der Gotteshäuser St.Trudpert und Schwarzach hatten ihre Klöster verlassen und sich nach Zurzach geflüchtet. Zum Schutz des Petershofes in Freiburg hatte sich Pater Gebhard Meyxner dorthin begeben. Als während der Belagerung Freiburgs ein Bauer von Eschbach auf offener Straße von den Franzosen ermordet wurde, verließ auch die Mehrzahl der Mönche, fürchtend, daß ihrer ein ähnliches Schicksal warte, das Gotteshaus; die meisten derselben suchten ihre Zuflucht in den Schweizer Klöstern St.Gallen, Rheinau, Maria-Stein. In St.Peter blieben nur der Küchenmeister, Pater Clemens Höflinger, welcher der französischen Sprache kundig war, Pater Franz Dreher, der die Seelsorge zu St.Peter verwaltete, ferner die Patres Berthold Gebler und Ulrich Feuerstein sowie ein Laienbruder zurück. Am 15. September kamen zum erstenmal Die Franzosen nach St.Peter und St.Märgen und forderten hohe Schatzungen, die sie mit Strenge eintrieben. Zum Glücke erhielten die wenigen Bewohner des Gotteshauses auf ihre Bitte bald eine Schutzwache für das Kloster.

Weit schlimmer als der Abtei auf dem Schwarzwald, von der wohl schwere Contributionen verlangt wurden, die aber im übrigen verschont blieb, erging es der Propstei Sölden, Am 18. September ward dieselbe von französischen Reitern angefallen und rein ausgeplündert; das Vieh wurde hinweggetrieben, das Hausgeräthe, die Kleider, Bücher, und was immer mitgenommen werden konnte, wurden geraubt; den zwei Priestern der Expositur, Pater Georg Klein und Pater Cajetan Hildbrand, wurden sogar ihre Ordenskleider ausgezogen und geraubt. Im Keller wurde der Wein ausgegossen, und schließlich wurde auch noch die Kirche ausgeplündert. Als der Obergeneral, Marschall Coigny, die Schandthat erfuhr, zeigte er durch die That, daß er mehr auf Disciplin halte als General Villars im letzten Kriege; er ließ, um durch ein furchtbares Exempel der Wiederholung solcher Frevel vorzubeugen, mehreren dieser Kirchenräuber die Hand abhauen und sie selbst dann an den Galgen hängen. Pater Georg war von Sölden nach Ebringen geflohen, Pater Cajetan nach St.Ulrich; letzterer brachte den dortigen Patres Aemilian Kaufmann und Gregor Baumeister die schlimme Kunde von dem Treiben der Feinde. Daraufhin ergriffen auch diese die Flucht und begaben sich zunächst nach Todtnau. Während Pater Aemilian in der Nähe blieb, um so bald als möglich zurückkehren zu können, gingen die Patres Gregor und Cajetan in die Schweiz.

Am 19. September suchten französische Marodeurs zum erstenmal St.Ulrich heim und führten einige der Hausthiere wie auch etliche Saum Wein hinweg; in den folgenden Tagen holten sie auch alles Heu und Stroh. Pater Aemilian kehrte am 30. October wieder nach St.Ulrich zurück, und am zweiten Tage darauf besuchten die Leute von Geiersnest und den benachbarten Orten wieder die heilige Messe, während von Freiburg her noch immer der Geschützesdonner ertönte. Nach der Uebergabe von Freiburg durchstreiften trotz des 15tägigen Waffenstillstandes die französischen Marodeurs die benachbarten Gebiete, wie denn auch am 11. November der Bauer auf dem Kohlerhof von diesen Barbaren erschossen wurde, wie der Berichterstatter sagt, „unter den Thränen seiner acht mutterlosen Kinder“. Das Schlimmste für St.Ulrich war, daß auch noch die Hausthiere, welche der Krieg verschont hatte, durch eine pestartige Seuche hinweggerafft wurden, wodurch dem Klösterlein ein Schaden von mehr als 2000 Gulden erwuchs.

Der Prälat von St.Peter hatte sich indes schon gegen Ende des Monats October von Klingenau weg nach den Klosterbesitzungen in Schwaben begeben und brachte zwei Monate in Bissingen zu. Dann kehrte er nach dem Schwarzwald zurück und traf am 21. Januar 1745 in Neukir ein. Auf seine Anordnung begannen die Patres in St.Peter am 23. Januar wieder das öffentliche Chorgebet. Am 28. Januar betrat er zu seiner und der Seinigen Freude wieder das Gotteshaus, das er unter so schweren Befürchtungen verlassen hatte. In den folgenden Monaten kehrten auch die Mönche in ihre Heimstätte zurück.

Der Werth der Contributionen, welche das Gotteshaus St.Peter in diesem Kriege an Geld, Heu, Stroh, Brod zu leisten hatte, belief sich auf etwa 14.000 Gulden; an dieser Summe aber vergüteten die Unterthanen dem Kloster 6000 Gulden. Schwer hatten die St.Peterschen Gebäude zu Freiburg während der Belagerung der Stadt gelitten; auch die Pfarrscheuer zu Wolfenweiler war durch die Franzosen ein Raub der Flammen geworden.

Abt Benedikt II. benutzte die wenigen Jahre der Ruhe, die ihm noch beschieden waren, dazu, die durch den Krieg verursachten Schäden so viel als möglich wieder zu heilen. Dabei kam ihm gut zu statten, daß im Februar 1746 dem Gotteshaus aus der Verlassenschaft des Freiburger Magistratsmitgliedes und kaiserlichen Rathes Franz Anton Beyer von Bucholz, dessen Sohn Benedikt zu St.Peter das Ordenskleid trug, eine reiche Erbschaft von mehreren Tausend Gulden, einigen Hundert Büchern und verschiedenen Kostbarkeiten zu theil wurde.

Im Jahr 1747 baute der Abt den Chor der Kirche zu Sölden und stellte bei der Säge zu Bollschweil die dem hl. Ulrich geweihte verfallene Kapelle wieder her; im gleichen Jahre noch wurde auch die Pfarrscheuer zu Wolfenweiler wieder gebaut. - Für die Ausschmückung der Kirche zu St.Peter und die würdige Feier des Gottesdienstes zeigte sich der Prälat sehr besorgt; er ließ neue Reliquienschreine herstellen und beschaffte der Kirche kostbare Paramente, eine silberne Lampe, einen neuen Kelch und einen silbernen, mit Edelsteinen besetzten Abtsstab.

Im Juni 1747 wurde festgesetzt, daß dem Prior des Klosters zur Ausübung der Seelsorge im Gebiet der Abtei drei der Mönche als Vicare beigegeben werden sollten. - Daß Abt Benedikt II. im Juli 1745 durch einen Vertrag mit dem Kloster St.Märgen für die bessere Verwaltung der Seelsorge der Einwohner von Wildgutach Vorsorge traf, ist bereits oben erwähnt worden.

Zur großen Freude des Abtes wurden am 28. December 1748 die Rechte und Freiheiten des Gotteshauses durch die Kaiserin Maria Theresia feierlich bestätigt.

Zwei kleinere Friedenswerke noch fallen in das letzte Lebensjahr des Prälaten Benedikt. Im Februar 1749 wurde durch einen Vergleich ein Rechtsstreit beendet, der Jahrzehnte hindurch zwischen dem Gotteshaus und einem Freiburger Unterthanen Namens Matthias Willmann spielte, dessen Vorfahren in mehreren Generationen schon das St.Petersche Lehen im Erlebach in Besitz hatten, ihre Leistungen dem Kloster aber nicht hatten entrichten wollen. Im August desselben Jahres wurde ebenfalls durch einen Vergleich eine Irrung zwischen der Kameralherrschaft Triberg und dem Gotteshaus wegen des Fischfangrechtes auf beiden Seiten der Flüsse Bregenbach und Wildgutach beigelegt.

Im September 1747 hatte der Prälat von St.Peter der Weihe des zweiten Fürstabtes von St.Blasien, Cölestin Vogler, angewohnt. Als aber im März 1749 der Abt zu St.Trudpert, Cölestin Hermann, gestorben war und man den Abt Benedikt von St.Peter zur Neuwahl dorthin einlud, konnte derselbe der Einladung nicht mehr folgen; schwere Krankheit fesselte ihn ans Krankenlager. Nach langen Leiden starb Abt Benedikt Wülberz, von den Brüdern wie ein Vater geliebt und betrauert, am 3. November 1749, an welchem Tage in jenem Jahre das Allerseelenfest gefeiert wurde. Unter großartigen Trauerfeierlichkeiten - Pater Ignaz Harrant, regulirter Chorherr zu St.Märgen, hielt die Trauerrede - wurde die Leiche des verstorbenen Prälaten durch den Abt Hieronymus von St.Georgen am 6. November in der Todtengruft der Klosterkirche beigesetzt.

Philipp Jakob Steyrer (1749-1795).


Am 8. December 1749 kamen in St.Peter an der Abt Hieronymus von St.Georgen, der Abt Columban von St.Trudpert und der päpstliche Notarius Franz Anton Winter, Pfarrer in Schliengen. Die Klostergeistlichen, die außerhalb des Gotteshauses sich befanden, trafen aus Neukirch, Sölden und St.Ulrich in St.Peter ein, ebenso der Pflegverwalter aus Bissingen. Ferner hatten sich eingefunden der prälatenständische Syndicus Konrad von Gleichenstein und als landesfürstliche Verordnete der vorderösterreichische Regierungsrath Jakob Stapf und der Kammerrath Franz Joachim Spengler von Löwenthal. Am andern Morgen traf auch der Weihbischof von Konstanz, Graf Franz Karl von Fugger, auf der winterlichen Schwarzwaldhöhe ein. Die Menge des Schnees hatte ihn am Vorabend St.Peter nicht mehr erreichen lassen, sondern ihn genöthigt, die Nacht in St.Märgen zu verbringen. Alsbald nach der Ankunft des Weihbischofs wurde unter seinem Vorsitze zur Neuwahl des Abtes geschritten. Es waren 21 Kapitulare anwesend. Die Wahl fiel auf Pater Philipp Jakob Steyrer. Am 10. Februar 1715 in Freiburg geboren, stand der Neugewählte erst im 35. Lebensjahre; 45 Jahre und 11 Monate sollte er den Abtsstab zu St.Peter tragen; keiner seiner Vorgänger hatte so lange Zeit die Abtswürde innegehabt.

Philipp Jakob Steyrer - sein Taufname war Antonius Erasmus - entstammte einer angesehenen Freiburger Familie. Sein Vater war Secretär des Baseler Domkapitels, das damals noch seinen Sitz in Freiburg hatte. Am 1. Mai 1732 hatte Pater Philipp Jakob Profeß abgelegt und am 12. April 1739 die Priesterweihe empfangen. Hierauf wirkte er einige Jahre als Katechet und als Professor der Theologie im Kloster. Die vier letzten Jahre vor seiner Erhebung zum Abt hatte Pater Philipp Jakob als Prioratsverweser zu St.Ulrich verbracht und dort nicht nur mit Eifer seiner seelsorgerlichen Aufgabe obgelegen, sondern auch seine Mußestunden wissenschaftlichen Arbeiten, hauptsächlich geschichtlichen Studien, gewidmet. Am Tage nach seiner Erwählung erhielt Philipp Jakob die bischöfliche Bestätigung und am 11. December die Benediction, Zu seinem Nachfolger in St.Ulrich ernannte er den bereits im Greisenalter stehenden Pater Aemilian Kaufmann und gab demselben den Pater Victor von der Leu an die Seite, damit dieser die Verwaltung der Pfarrgeschäfte besorge.

Als eine gute Vorbedeutung wurde es im Kloster angesehen, daß gleich im Anfang der Regierung des neuen Prälaten die unter dem Abt Gozmann vor 600 Jahren dem Gotteshause geschenkte und lange Zeit verborgene Kreuzpartikel durch den Archivar des Klosters, Pater Gregor Baumeister, am 9. Januar 1750 wieder aufgefunden wurde. Einige Jahre später ward dieses kostbare Heiligthum, neu gefaßt, unter großer Feierlichkeit in der Klosterkirche zur öffentlichen Verehrung ausgesetzt.

Kaum hielt Philipp Jakob den Abtsstab in seiner Hand, so begann er, den

Neubau des gesamten Abteigebäudes

in Angriff zu nehmen. Den Anfang machte er mit der Vollendung des großen Bibliotheksaales, dessen Mauern und Gewölbe 11 Jahre vorher Abt Ulrich erbaut hatte. Nachdem hier die Maurerarbeit zu Ende geführt war, ließ der Prälat durch den berühmten Maler Benedikt Gams aus dem Allgäu den Saal mit Malereien ausschmücken; im October 1751 waren letztere vollendet. Zwei Jahre später wurde die Bibliothek mit 12 Statuen geziert, welche die vornehmsten Künste und Wissenschaften darstellen. Ueber dem Haupteingang ward das Wappen der beiden Aebte Ulrich und Philipp Jakob nebst einer Inschrift angebracht. Noch heute zieht der Büchersaal zu St.Peter, der ein Musterbau einer Bibliothek genannt werden darf, die Aufmerksamkeit der Besucher auf sich.

Nach Vollendung der Bibliothek ließ der Abt im Frühjahr 1752 „mit Einwilligung des Kapitels den ganzen Theil des alten baufälligen Klosters gegen Süden niederreißen und mit dem neuen Gebäude den Anfang machen“. Am 18. Juli wurde der Grundstein zum neuen Klosterbau in feierlicher Weise unter Gebet und Segnungen gelegt und darin eine bleierne Tafel mit Reliquien und einigen geschichtlichen Notizen eingeschlossen. Schon im October war dieser Theil des Neubaues, in dem auch das große Refectorium und die Krankenkapelle sich befanden, samt dem Priorate vollendet. Im folgenden Jahre wurden der östliche Theil des Klosters von Grund auf neu aufgeführt und die Zellen der Mönche eingerichtet; ferner ward die neue Krankenkapelle mit Gemälden geschmückt und neben der Sacristei ein gewölbter Raum zur Aufbewahrung der Kirchengeräthe gebaut. Hierauf wurde im Frühjahr 1754 der Conventsgarten erweitert und mit Mauern umgeben. Im Juli des folgenden Jahres fand man im Boden des ehemaligen Kapitelshauses einen gut erhaltenen steinernen Sarg mit Gebeinen. Da jedenfalls ein Abt oder ein großer Gutthäter des Klosters hier seine Ruhestätte gefunden, so wurden die Gebeine in die Todtengruft übertragen und eine Inschrift dabei angebracht.

Ein wichtiges Ergebniß förderte der Weiterbau der Abtei im Frühjahr 1756 zu Tage.. Als der noch übrige Theil des alten Klostergebäudes gegen Norden hin bis zur Kirche niedergerissen wurde, fanden die Maurer, als sie die Erde unter der alten Sacristei und nachmaligen Krankenkapelle aushoben, das Grab des dritten Vorstehers des Klosters, des Abtes Eppo venerabilis; auf demselben standen in gotischer Schrift die Worte: EPPO. ABBAS PIE MEMORIE. Die Gebeine wurden in der Todtengruft mitten im Chore beigesetzt und die Stelle durch einen Stein mit einer Inschrift bezeichnet.

Die Gebäude des Klosters wurden solid, zweckmäßig und freundlich, aber ohne überflüssigen Prunk aufgeführt; es sind dieselben, die gegenwärtig noch stehen. Als im Herbst 1757 der Bau der ganzen Abtei vollständig vollendet war, wurde über dem Portal gegen den Conventsgarten das Wappen des Gotteshauses und des Abtes mit folgender Inschrift angebracht :
Aedes Claustrales clavum tractante Philippo
Praesule constructas, magne tuere Deus!
Tuque, Petre, tuum defende precamur ovile,
In coeli caulam denique transfer oves.
A° MDCCLXXVII. Cal. Sept.

Unermüdlich ließ sich der Prälat, nachdem nunmehr die nothwendigen Gebäude hergestellt waren, die Ausstattung und Ausschmückung des Klosters und der Kirche angelegen sein. Schon im Jahre 1751 hatte er für die Klosterkirche ein neues Heiliges Grab fertigen lassen, vor welchem in der Karwoche 1751 zum erstenmal die Betstunden abgehalten wurden. Verschiedene Kirchengeräthe, insbesondere kostbare kirchliche Gewänder, wurden unter Abt Philipp Jakob angeschafft. Er ließ im Jahre 1763 durch Blasius Bernauer aus Todtnau im Chor der Kirche eine Orgel aufstellen, schmückte 1770 den Hochaltar mit einem reich vergoldeten Tabernakel und ließ zwei Jahre nachher in der Sacristei neue Kästen, „aus hartem Holz verfertigt und mit schöner Bildhauerarbeit ausgeziert“, und im untern Chor der Kirche prächtige Chorstühle anbringen. Im August 1759 wurde in dem Stiegenhaus des Conventsgebäudes eine Uhr aufgestellt. Dieses Stiegenhaus selbst wurde im Jahre 1763 ausgemalt; ebenso wurde der Kapitelssaal, auch Heiligkreuzkapelle genannt (Das Deckengemälde der Heiligkreuzkapelle stellt die feierliche Entgegennahme der großen Kreuzpartikel dar, welche die Aebtissin des Klosters Urspring, Hildegard von Sirgenstein, am 30. August 1748 dem Abt Benedikt Il. von St.Peter zum Geschenke gemacht hatte. Die übrigen Bilder sind Allegorien über das Kreuz und die Nachfolge des Gekreuzigten.), 1770 und der große Gastsaal 1772 und 1773 mit Gemälden geschmückt. Schon im Jahre 1752 hatte der Abt mit dem Maler Ludwig Hermann aus Kempten einen Vertrag abgeschlossen, wonach dieser „die Bildnisse der gelehrten Benediktiner auf die Kästen des neuen Büchersaales malte, wie auch die Bilder aller Aebte zu St.Peter, unter welchen die ganze Geschichte des Klosters in kurzem Begriffe zu lesen ist“. Einige Jahre später ließ der Abt zum Schmucke des Refectoriums und der Klostergänge 45 Bilder mit Darstellungen aus dem Leben des hl. Benedikt malen. (Die Bilder der Aebte des 17. und 18. Jahrhunderts sind Porträts, die übrigen sind Phantasiestücke. Dem Abt Petrus III. Gremmelspach, der sich, wie oben erwähnt, um die Geschichte des Gotteshauses große Verdienste erworben hatte, gab man das Porträt des Klosterchronisten Pater Gregor Baumeister.) Letztere sowohl als die Bilder der Aebte zieren noch heute die Gänge des Abteigebäudes zu St.Peter. (Im Mai 1767 ließ der Abt sein Gotteshaus in eine Feuerversicherung aufnehmen.)

Einen neuen Schmuck beabsichtigte der Prälat der Klosterkirche zu geben durch Errichtung von Denkmälern über der Ruhestätte der Stifter des Gotteshauses. Im März 1768 schloß er mit dem Gipser Vogel und dem Bildhauer Heer einen Vertrag ab wegen Herstellung eines Mausoleums. Am 29. Juli 1768 wurden die auf beiden Seiten des Hochaltars befindlichen Gewölbe, in welchen die Gebeine der Stifter ruhten, eröffnet und die Gebeine unter Gebet und Gesang der Mönche in bleierne Särge verschlossen. Im folgenden Monate wurden dann diese Gewölbe mit Denkmälern aus Kunstmarmor geziert und mit Inschriften versehen, wie dies noch heute zu sehen ist.

Indessen hatte der Abt Philipp Jakob auch den im Jahre 1754 niedergebrannten Spitalhof wieder aufgeführt, ferner in Wolfenweiler das Pfarrhaus und in Betberg die Scheune gebaut, und auch den größern Theil der Gebäude des Petershofes zu Freiburg neu herstellen lassen; in letzterem wurde eine Kapelle errichtet, in welcher der Abt am 3. Februar 1768 zum erstenmal die heilige Messe celebrirte. Im Kloster consecrirte er in der Kapelle der Infirmerie am 4. October 1773 einen neuen Altar zu Ehren des hl. Joseph und sechs Tage später einen Altar zu Ehren des heiligen Kreuzes, der Mutter Gottes und des heiligen Apostels Johannes in der Heiligkreuzkapelle.

Trotz dieser ausgebreiteten Thätigkeit für das Kloster selbst wandte der rastlose Prälat zu gleicher Zeit auch seine Sorgfalt den Propsteikirchen zu Salden und St.Ulrich sowie den Gotteshäusern zu Waldau und Eschbach zu.

Die Kirche zu Sölden wurde im Jahre 1752 fast ganz neu hergestellt und mit vier Altären ausgestattet; die Weihe der Altäre nahm der Abt im October 1752 vor. Im Jahre 1756 ließ er eine neue Glocke für die Kirche zu Sölden gießen; im Jahre 1765 wurde eine neue Orgel und 1773 eine von Euseb Wehrle in St.Peter verfertigte hölzerne Thurmuhr, „welche so gut ist als eine eiserne“, aufgestellt.

Der ganz besondern Gunst des Abtes hatte sich das Priorat St.Ulrich zu erfreuen. Wie sich Philipp Jakob schon als Pfarrvicar von St.Ulrich durch die Abfassung der „Annalen des Priorates von St.Ulrich“, eines ebenso sorgfältig gearbeiteten als mühevollen Werkes, verdient gemacht hatte, so that er auch als Abt während seiner langen Regierung viel sowohl zur Verschönerung und Ausschmückung der Kirche als für Anschaffung kirchlicher Paramente und Geräthe. „Das Schönste und Solideste, was die Pfarrkirche von St.Ulrich in letzterer Beziehung heute noch besitzt, stammt aus jener Zeit.“ Erst durch die Bemühungen des Abtes von St.Peter wurde das Fest des hl. Ulrich unter die Feste der Diöcese Konstanz aufgenommen und am 10. Juli 1756 in St.Ulrich zum erstenmal mit ganz besonderer Feierlichkeit begangen. Der Prälat von St.Peter hielt dabei das Pontificalamt, und in der Folge kam derselbe noch oft zur Feier des St.Ulrichfestes in das einsame Thal der Möhlin. Im Jahre 1752 gab er eine Thurmuhr an die Kirche zu St.Ulrich, ließ 1766 das Chor erweitern und zwei Jahre darauf durch den Maler Ludwig Hermann aus Freiburg die Kirche mit vielen Frescomalereien schmücken, welche die Hauptzüge aus dem Leben des hl. Ulrich darstellen. Als besonderer Wohlthäter des Priorates erwies sich in dieser Zeit ein Bauer zu St.Ulrich Namens Joseph Schneider, „der Bittersbauer“ genannt; derselbe schenkte der Kirche einen Kelch, eine Monstranz und einen neuen Baldachin; zum Umguß der alten Glocken leistete er einen bedeutenden Beitrag und legirte 1000 Thaler an das Priorat, damit zur bessern Besorgung der Pastoration und zur Abhaltung des Gottesdienstes in dem weit entlegenen Hofsgrund noch ein weiterer Geistlicher angestellt werde. Auch ein jährliches Seelenamt mit Vigil stiftete Joseph Schneider für sich und seine Ehefrau. Beide wurden nach ihrem Tode im Schiff der Kirche begraben, wo die noch erhaltene Grabschrift dieselben als vorzügliche Wohlthäter des Prioratrs bezeichnet. Die zu St.Ulrich eingeführten Bruderschaften erhielten durch die Bemühungen des Abtes Philipp Jakob päpstliche und bischöfliche Bestätigungen und mehrere Ablaßverleihungen.

Im Jahre 1762 sorgte der Prälat von St.Peter für die bessere Ausübung der Seelsorge der Einwohner von Waldau. Er schloß mit den Kapuzinerpatres zu Neustadt einen Vertrag ab, wonach dieselben an allen Sonn- und Feiertagen zu Waldau den Gottesdienst halten sollten, während bisher durch den Pfarrverweser zu Neukirch nur je am dritten Sonntage und an bestimmten Feiertagen Gottesdienst gehalten worden war. Doch wurde zugleich festgesetzt, daß letzterer auch künftighin noch an bestimmten Tagen zu Waldau predigen und die Messe lesen sollte. Als aber im Jahre 1762 die Kirche zu Waldau von Grund auf neu aufgebaut worden war, wozu das Kloster St.Peter aus freien Stücken einen namhaften Beitrag leistete, wurde ein eigener Geistlicher für Waldau angestellt. Der erste war Laurentius Rohrer aus St.Peter, der die Seelsorge mit großem Eifer ausübte, bis er im December 1771 auf die österreichische Pfarrei Schönwald befördert wurde.

Im September 1763 wurden in der Kirche zu Neukirch, im November in jener zu Waldau und im Februar 1765 in der Kirche zu Bollschweil die Kreuzwegstationen errichtet.

Als im Jahre 1758 die St.Jacobuskapelle in Eschbach neu gebaut wurde, „trug das Kloster zu diesem Baue freiwillig vieles bei; deshalb versprach die Gemeinde, jährlich für den Abt und die Klostergeistlichen im Sommer eine heilige Messe in dieser Kapelle lesen zu lassen“.

Das Wohl der Klosterunterthanen wie in religiösen, so auch in zeitlichen Dingen zu fördern, ließ sich der Abt ununterbrochen angelegen sein. Besonders war es sein Wunsch, daß in den zum Kloster gehörenden Ortschaften regelmäßiger Schulunterricht ertheilt werde. Auf Anregung des Abtes hin wurde von der Gemeinde St.Peter im Jahre 1754 das erste Schulhaus gebaut. Um einen Schulfonds zu gründen, bestimmte der Prälat am 6. Mai 1757 mit den Vögten von Seelgut, Ibenthal und Ror, daß die Bauern großer Güter bei ihrer Hochzeit 2 Gulden, jene kleinerer Güter 1 1/2 Gulden, die Taglöhner 1 Gulden für den Schulfonds bezahlen sollten. Ebenso sollte der Wirt, wenn bei einer Hochzeit Tanz gehalten werde, 12 Kreuzer und bei außerordentlichen Tänzen je 9 Kreuzer zu dem gleichen Zwecke bezahlen. Der Abt versprach, für seine Lebenszeit alljährlich einen bestimmten Beitrag zu geben. Dieselben Bestimmungen wurden festgesetzt für Eschbach, Waldau, Gutach, Glashütten und Hinterstraß, wo eigene Schulen waren.

Auch für die Verbesserung der Straßen war Abt Philipp Jakob thätig. So wurden 1763 die Straße nach Eschbach, 1766 die Wege nach dem Hochwald und die Straße durch das Ibenthal theils neu angelegt, theils verbessert *.

Der Friede mit den Unterthanen blieb während der Regierung des Abtes Philipp Jakob im ganzen ungestört. Die vom Kloster bei den Bauten gestellten Forderungen, die sehr gemildert waren und hinter dem, was das Gotteshaus rechtlich verlangen konnte, weit zurück blieben, wurden von der Bauernschaft gerne angenommen. Die Frohnden waren, wie bereits oben erwähnt, im Jahre 1739 sehr beschränkt worden. Den Rest derselben räumte die josephinische Gesetzgebung hinweg. Ein kaiserlicher Erlaß ordnete an, daß auf allen Kameralgütern und ebenso auf allen städtischen, Kloster: und Stiftungs-Gütern des Breisgaues an Stelle der Frohnden eine jährliche Natural- oder Geldabgabe treten solle. Nach diesen Bestimmungen blieben nur noch die Baufrohnden bestehen. Sämtliche Pflug-, Holz-, Jagd- und Vogtsfrohnden wurden in billiger Weise abgeschätzt; die Hofbauern hatten dafür Haberabgaben von 2-11 Sester, die Taglöhner mit eigenem Herde 15 Kreuzer zu leisten. Aber selbst diese Leistung sollte wiederum abgelöst werden. Am 23. December 1788 kam es zwischen dem Gotteshause und den Gemeinden St.Peter, Eschbach, Oberibenthal, Ror, Seelgut, Rechtenbat, Waldau und Hochstraß, Wildgutach, Glashütte und Hinterstraß zu einem Ablösungsvertrage. Es wurde bestimmt, daß jene Abgabe nach dem mittlern, zu eben dieser Zeit auf dem Markte zu Freiburg geltenden Fruchtpreise kapitalisirt und abbezahlt werden durfte.

Wenn mit den benachbarten Gebietsherren Irrungen entstanden, die bei dem Ineinandergreifen der einzelnen Territorien sehr leicht sich ergaben, so war der Abt von St.Peter bestrebt, durch einen gerechten Vergleich den Frieden wiederherzustellen. So wurde im October 1752 zwischen dem Gotteshaus St.Peter und der Herrschaft Heitersheim wegen des Großzehntens zu Leutersberg eine Vereinbarung getroffen, und drei Jahre später zwischen St.Peter und dem Jesuitencollegium in Freiburg wegen einer von letzterem an das Benediktinerstift zu entrichtenden Korngülte. Am 24. Januar 1758 wurde eine Streitigkeit wegen der Pfarrcompetenzen zu Wolfenweiler, die längere Zeit zwischen St.Peter, dem bischöflichen Quartamt zu Konstanz und dem Domspital zu Freiburg, die alle drei zu Wolfenweiler begütert waren, gedauert hatte, durch einen Vergleich beigelegt . Nachdem die Pfarrei Bollschweil 140 Jahre lang von Sölden aus pastorirt worden war, verlangten die Einwohner von Bollschweil, daß ihnen ein eigener Pfarrer gegeben werde. Nach verschiedenen gütlichen Unterhandlungen und einem im Jahre 1768 vom Generalvicariat in Konstanz ergangenen Urtheile wurde im Jahre 1771 durch den bischöflichen Commissär im Petershof zu Freiburg die Entscheidung dahin gegeben, daß für das erste Mal die Pfarrgemeinde zu Bollschweil das Pfarrhaus auf ihre Kosten zu erbauen habe, daß aber für die Zukunft das Gotteshaus St.Peter als Patron und Zehntherr die Kosten der Unterhaltung und des Neubaues bestreiten müsse; die Pfarrei selbst habe künftighin als weltliches Beneficium zu gelten. Am 31. December 1781 wurde eine Irrung, die sich zwischen dem Johanniterhaus zu Heitersheim, dem Kloster Günthersthal und der Abtei St.Peter wegen eines an die letztere zehntbaren Bezirkes zu Oberrimsingen erhoben hatte, durch einen Vergleich friedlich beigelegt.

Mehrmals wurden unter Abt Philipp Jakob Grenzerneuerungen vorgenommen, um die Ausdehnung der einzelnen Territorien klarzulegen und dadurch Zwistigkeiten zu verhüten oder solche zu schlichten. Eine Beschreibung der Grenzen zwischen der Stadt Freiburg und dem zum Kloster St.Peter gehörigen Dorf Zähringen wurde am 20. August 1760 vorgenommen. Am 10. September 1773 fand eine Grenzerneuerung zwischen St.Peter, den Herrschaften Kastelberg, Schwarzenberg und Föhrenthal, dem sickingischen District „in den Finsterwälden“ und der Stadt Freiburg statt. Sieben Jahre später wurde durch eine Grenzbegehung vom 14. Juni 1780 eine Streitigkeit zwischen St.Peter und der Herrschaft Kastelberg wegen der beiderseitigen Rechte im Glotterthal zu Ende geführt.

Im Januar 1751 machte der Herzog von Württemberg dem Kloster St.Peter den Antrag, dem Gotteshause das Dorf Nordweil im Breisgau, das ehedem dem Kloster Alpirsbach gehört hatte und mit dessen Gütern an Württemberg gekommen war, abzutreten, wenn ihm St.Peter seine in Württemberg gelegenen Klostergüter dagegen überlasse. Wennglei dieser Tausch dem Gotteshause Vortheil gebracht hätte, konnten sich doch der Abt und das Kapitel aus Pietät gegen die Gründer des Klosters nicht entschließen, denselben einzugehen, weil diese in Schwaben gelegenen Güter schon von Herzog Berthold II., dem Stifter von St.Peter, der Abtei vergabt worden waren.

Vier Jahre später brachte der Prälat Philipp Jakob das Dorf Zähringen durch Kauf an die Abtei St.Peter. Schon Abt Ulrich hegte den Wunsch, diesen Ort für das zähringische Benediktinerstift zu erwerben, und hatte im Jahre 1728, als das Dorf nach dem Tode des damaligen Grundherrn Franz Ludwig von Wessenberg verkauft wurde, entsprechende Schritte gethan. Doch kam ihm der Freiburger Consul Karl Heinrich Hornuß von Bernkastell zuvor. Dessen Tochter Klara Katharina, Wittwe des ritterständischen Syndicus Franz Ferdinand Maier von Fahnenberg, begann im Jahre 1755 mit dem Abt Philipp Jakob über den Verkauf des Dorfes zu unterhandeln. Am 18. November 1755 wurde im Petershof zu Freiburg der Vertrag abgeschlossen, durch welchen die bisherige Grundherrin das Dorf Zähringen mit allen Rechten um den Kaufpreis von 40.000 Gulden an die Abtei St.Peter abtrat. Am 20. November, dem Tage der eigentlichen Uebergabe, kam der Prälat von St.Peter und mit ihm der prälatenständische Syndicus von Gleichenstein, der Großkeller des Klosters, Pater Gregor Baumeister, und der Propst von Sölden, Pater Romanus Glenz, in Zähringen an, wo sie der Sohn der Verkäuferin, Joseph von Fahnenberg, erwartete. Jetzt wurden die Unterthanen ihrer bisherigen Pflicht entbunden und leisteten dem Abt von St.Peter den Eid (Das Kloster übernahm noch ausdrücklich die Verpflichtung, die im Dorf Zähringen stehende Statue des hl. Johannes von Nepomuk zu erhalten und an den Vorabenden von bestimmten Festen dieselbe zu beleuchten). Am 28. November 1758 hielt der Abt Philipp Jakob zum erstenmal in Zähringen einen Gerichtstag ab.

Als Mitglied des vorderösterreichischen Prälatenstandes nahm Philipp Jakob regen Antheil an allen den Breisgau betreffenden Angelegenheiten. Schon am 13. Juni 1751 wurde der jugendliche Abt von St.Peter mit dem Abt Franz von Schuttern und dem Propste von Waldkirch von dem Prälatenstand zum Verordneten bei der landesfürstlichen Commission erwählt. Als solcher unterschrieb er am 12. December 1752 einen auf zehn Jahre lautenden Vergleich, durch den ein lange dauernder Streit wegen der Steuerungleicheit beendigt wurde. Am 21. August 1753 wurde Philipp Jakob vom Prälatenstand zum Beisitzenden des Priminstanzgerichtes ernannt und hatte dieses Amt inne, bis er es am 8. März 1770 niederlegte. Nachdem der Prälat von St.Peter mit dem Deutschordenskomthur Freiherrn von Rottberg und dem Syndicus Karl von Gleichenstein im Januar 1761 als Abgesandter des Prälatenstandes zum Cardinalbischof von Konstanz abgeschickt worden war, um mit diesem wegen der den kirchlichen Gütern auferlegten Steuern zu unterhandeln, wurde er am 20. October 1763 zum Deputirten gewählt, um am kaiserlichen Hof zu Wien die Interessen des breisgauischen Prälatenstandes zu vertreten. Durch die Kriege, die zu Anfang der Regierung Maria Theresias über Oesterreich kamen, stiegen die Kriegssteuern in außerordentlicher Weise. Es wurden alle Grundstücke und Besitzungen neu eingeschätzt und verzeichnet und danach auch ein neuer Steuerfuß eingeführt mit vollständiger Umgestaltung des bisherigen Steuerwesens. Bisher hatte jeder der drei Stände seine eigene Kasse geführt und die Seinigen selbst besteuert. Mit dem Jahre 1764 mußten sämtliche Beiträge in eine gemeinschaftliche Kasse abgeliefert und daraus die jährlichen sogenannten Postulate entrichtet werden. Infolge der neuen Besteuerung wurde der Breisgau als ein einziges corpus statuum erklärt und ein aus Mitgliedern der drei Stände gebildeter landständischer Conseß als Landesrepräsentation eingesetzt. Diese in den bisherigen Zustand tief einschneidende Veränderung wurde von den Ständen, vorzüglich vom Prälatenstand und Ritterstand, als gewaltsame Unterdrückung ihrer Privilegien empfunden und deshalb eine Deputation an den Hof in Wien beschlossen, um diese Neuerung wieder rückgängig zu machen. Wie vom Prälatenstand Abt Philipp Jakob von St.Peter, so war vom Ritterstand Ferdinand Freiherr von Sickingen zum Abgesandten gewählt, während der Amtsschultheiß zu Villingen, Joseph Handmann, der drittständige Verordnete war.

Am 29. October 1763 trat Abt Philipp Jakob, begleitet von Pater Joseph Lippert, die Reise nach Wien an und traf daselbst am 10. November ein. Seine Wohnung nahm er in dem Gasthause „bei den drei Haken“, nahe bei dem Benediktiner-Schottenkloster. Der Erfolg der Deputation, die mehrere Monate hindurch in Wien sich aufhielt, war ein gar geringer. Erst am 19. Februar 1764 konnten die breisgauischen Abgeordneten zum erstenmal eine Audienz erhalten, und diese dauerte nur wenige Minuten. Der Abt von St.Peter hielt mehreremal in der Hofkirche das Pontificalamt und besuchte auch einige Klöster in der Nähe der Hauptstadt.

Als am 4. Juni ein kaiserlich-königliches Urtheil erging, wodurch die bisherige Verfassung der breisgauischen Stände geändert und dafür angeordnet wurde, daß künftighin der kaiserliche Regierungs- und Kammer-Präsident zu Freiburg zugleich landständischer Präsident sein solle, dem dann sechs Assessoren, je zwei aus jedem Stande, beizugeben seien, da sahen die breisgauischen Abgeordneten, daß ihr Aufenthalt in Wien keinen weitern Nutzen mehr haben werde. Am 25. Juli hatten dieselben auf dem Schlosse Schönborn die Abschiedsaudienz. Am nämlichen Tage noch trat der Prälat Philipp Jakob die Rückreise von Wien an und traf am 6. August 1764 wieder in St.Peter ein.

Im Jahre nach seiner Erwählung zum Abte reiste Philipp Jakob, begleitet von Pater Gregor Baumeister, nach Karlsruhe, um dem Markgrafen Karl Friedrich seine Aufwartung zu machen. Als letzterer im October 1762 zu Emmendingen weilte, traf auch dort der Prälat von St.Peter mit demselben zusammen, ebenso am 17. August 1765 auf dem Schlosse des Freiherrn von Kageneck zu Munzingen. Am 11. August 1773 kamen der Markgraf Karl Friedrich, seine Gemahlin und drei Prinzen mit ansehnlichem Gefolge nach St.Peter und „wurden nicht nur mit huldigster Ehrbezeugung, sondern auch mit einer außerordentlichen Freude empfangen, weil das markgräfliche badische Haus von den Herzogen von Zähringen abstammt, aus welchen Berthold I. unser Kloster zu Weilheim im Jahre 1073 gestiftet hat“. Nachdem die markgräfliche Familie „die Bibliotheke und Kirche, in dieser aber die Grabmale ihrer altfürstlichen Ahnen, nebst dem ganzen Kloster besehen hatte, wurde das Mittagsmahl, unter diesem aber ein Singspiel gehalten, dessen Titel ist : Denk- und Ehrenmaal, als der durchlauchtigste Fürst und Herr Karl Friedrich, Markgraf zu Baden und Hachberg, höchst dero Gemahlin und Prinzen das Gotteshaus St.Peter mit höchster Gegenwart erfreueten, vorgestellt von der studirenden Jugend daselbst den 11. Augustmonat 1773“.

Auch die Prinzessin Elisabetha Augusta, die letzte der katholischen Linie des markgräflich badischen Hauses, die theils in Riegel, theils in Freiburg ihre Residenz hatte, kam bisweilen nach St.Peter. Als dieselbe am 12. Juni 1770 das Gotteshaus besuchte, wurde zu ihrer Ehre beim Mittagsmahle von der studirenden Jugend ebenfalls ein musikalisches Schauspiel aufgeführt. Im März 1777 schenkte die Prinzessin eine Reliquie ihres Ahnen, des seligen Bernhard von Baden, an das Gotteshaus auf dem Schwarzwald. Zugleich mit dem Abt richtete auch sie zu derselben Zeit an den Bischof von Konstanz das Gesuch, daß das Fest des im Jahre 1769 beatificirten Markgrafen Bernhard in der ganzen Diöcese Konstanz und in besonderer Weise in dem zähringischen Benediktinerstift St.Peter gefeiert werde. Diesem Ansuchen wurde entsprochen, und als nun das Fest des seligen Bernhard am 24. Juli 1777 zum erstenmal in der Abtei begangen wurde, wohnte auch die Prinzessin dieser Feier bei. Zur Vorbereitung auf diesen Tag hatte der Abt eine „Kurze Lebensbeschreibung des seligen Bernard Markgraf von Baden, aus glaubwürdigen Geschichtschreibern und Urkunden zusammengetragen“, herausgegeben. Das Stiftsgymnasium führte zu Ehren des Seligen und der anwesenden Prinzessin das Singspiel „Die Lilie unter den Dörnern“ auf. (Vgl. Pater Odilo Ringholz, Der sel. Markgraf Bernhard von Baden (Freib. 1892), S. 97. Diöc.-Arch. IV, 311. - Die Prinzessin Elisabetha Augusta starb zu Freiburg am 8. Januar 1789 und wurde in der Klosterkirche zu St.Peter begraben. Daselbst bezeichnet eine von ihrem Gemahl, dem Grafen von Althann, gesetzte Gedenktafel auf der Nordseite des untern Chores ihre Ruhestätte.)

Unter Abt Philipp Jakob wurde

die Wohlthätigkeit im Kloster St.Peter

in ausgedehnter Weise geübt; zumal war dies in Zeiten der Noth und bei besondern Veranlassungen der Fall. Als im Frühjahre 1750 infolge der überaus harten Kälte des vorangegangenen Winters großes Elend herrschte, wurden täglich gegen 600 Arme an der Klosterpforte gespeist, und fast eine ebenso große Zahl erhielt das Almosen am Schweighofe. Im Sommer 1756 kamen ganze Scharen armer Leute, so daß, wie der Abt in seinem Tagebuch berichtet, an einem einzigen Tage 700 gezählt wurden, denen an der Klosterpforte Brod verabreicht ward. Beim großen Jubiläum im Jahre 1751, das in St.Peter sehr feierlich begangen wurde, spendete das Gotteshaus ganz besonders reichliche Gaben an Geld und Früchten an die Armen. Am Gründonnerstag erhielten 13 arme Familien vom Kloster das große Almosen. Der Gedächtnißtag des letztverstorbenen Abtes wurde alljährlich nicht nur mit Gottesdienst, sondern immer auch mit besonders reichlicher Almosenvertheilung begangen. So wurden, um Einzelnes anzuführen, in den zehn Jahren von 1762 bis 1771 beim Anniversar für den Abt Benedikt II. an Arme verabreicht: am 12. October 1762: 857 Brode, 17, October 1763: fast 1000 Brode, 17. October 1774: 1100 Brode, 14, October 1765: 880 Brode, 13, October 1766: 1005 Brode, 13. October 1767: 1115 Brode, 10, October 1768: 1000 Brode, 9. October 1769: 1100 Brode, 8, October 1770: 1340 Brode, 14. October 1771 aber 1670 Brode, und zwar „jedes zu 6 oder 7 Kreuzer geschätzt“.

Im April 1767 wurde bestimmt, daß das Almosen am Schweighofe aufhören, an der Klosterpforte aber jeder Arme zwei Brode erhalten solle.

Schon im März 1770 wurde eine neue Almosenordnung bei der Klosterpforte eingeführt. Es wurde festgesetzt, daß den armen Klosterunterthanen Brod für eine Woche, den auswärtigen Armen aber zweimal in der Woche Almosen verabreicht werden solle. Als aber im folgenden Frühling außerordentlich viel Arme kamen, wurde auch diesen „das gewöhnliche Almosen“ gegeben.

Im Petershofe zu Freiburg wurde täglich an arme Studenten Brod vertheilt. Doch wurde dies von Abt Philipp Jakob dahin abgeändert, daß der Studienpräfect zu Freiburg allmonatlich eine gewisse Geldsumme erhielt, die er an bedürftige Studirende vertheilen durfte.

Die Wohlthätigkeit des Gotteshauses wurde aber auch noch anderweitig in Anspruch genommen. Denn nicht nur übte dasselbe, wie das Tagebuch des Abtes Philipp Jakob beweist, eine geradezu staunenerregende Gastfreundschaft, sondern gelegentliche Bemerkungen zeigen auch, daß man in St.Peter besonders bei vorkommenden Unglücksfällen und auch bei andern Veranlassungen gerne zur Hilfe bereit war. Dem armen Franziskanerkloster in Breisach schenkte das Gotteshaus St.Peter im Jahre 1751 eine große Zahl Baumstämme und eine Geldsumme zum Bau der Klosterkirche. Als das Klösterlein Maria-Hof im Mai 1756 und dann wieder im September 1761 durch Brandunglück heimgesucht wurde, sandte St.Peter beidemal eine Geldgabe dahin. Ebenso gab es bedeutende Unterstützungen, als 1757 im Dorf Reutte und 1762 in der Stadt Rottweil durch Feuer schwerer Schaden angerichtet worden war. Zur Unterstützung der Universität Salzburg sandte St.Peter im Juli 1757 einhundert Gulden und gab im gleichen Monat einen namhaften Beitrag für die Benediktinermissionen. Für die Ausschmückung der Kirche auf dem Lindenberg leistete das Kloster im Jahre 1762 eine Beihilfe von 150 Gulden. Als im Jahre 1769 der Schönhof abbrannte, sandte der Abt sofort Brod und Mehl dahin und die Summe von 50 Gulden zur Anschaffung von Kleidern. Im Juli 1768 wurde das Gotteshaus St.Blasien durch eine Feuersbrunst in Asche gelegt; Abt Philipp Jakob übersandte der schwer heimgesuchten Schwesterabtei alsbald 500 Gulden sowie eine große Zahl Bücher, und als am 8. Januar 1772 die Bitte um einen Beitrag für das durch Feuer verwüstete Benediktinerkloster Siegburg an ihn gerichtet wurde, sandte er mit Zustimmung des Kapitels die Summe von 150 Gulden dahin, wie er auch am 4. Juni 1773 dem Kloster Elchingen, dessen Kirche durch einen Blitzstrahl zerstört worden, 300 Gulden schickte. - Ganz besonders hatten sich die beiden Klöster der Franziskaner und Kapuziner in Freiburg der Wohlthätigkeit des schwarzwäldischen Benediktinerstiftes zu erfreuen.

Ein überaus reges

wissenschaftliches Leben

entfaltete das Gotteshaus seit Beginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Nachdem das Bibliothekgebäude vollendet war, ließ der Abt Philipp Jakob im Jahre 1762 für die wichtigsten Documente und Handschriften des Klosters das Archiv herstellen. Unablässig war er bemüht, werthvolle Manuscripte und Bücher für die Bibliothek zu erwerben. Dieselbe zeichnete sich besonders aus durch eine große Zahl von Ausgaben der Heiligen Schrift in lateinischer und deutscher Sprache, die noch dem 15. Jahrhundert angehörten. (Martin Gerberts Reisen durch Alemannien ec. S. 353; ebenda S. 355 wird ein von Peter Schöffer im September 1470 in Mainz gedrucktes Werk, die Briefe des hl. Hieronymus enthaltend, erwähnt.) Im Jahre 1754 kaufte der Abt mehrere solche alte Bibelausgaben, nachdem es ihm schon im vorhergehenden Jahre gelungen war, um einen unerwartet billigen Preis von der Aebtissin von Günthersthal eine Anzahl werthvoller Bücher zu erwerben. Seiner Freude darüber gab er in seinem Tagebuch mit folgenden Worten Ausdruck: „Welche Freude erfüllt mich, daß ich ganz unerwartet einen kostbaren Schatz von Büchern um so billigen Preis erworben habe! Und je weniger ich hieran auch nur gedacht, um so angenehmer war es mir. Die Nacht schien mir zu lange, so sehr brannte ich vor Begierde, die Bücher mit mir zu nehmen und näher durchzusehen. Wie im Triumphe kehrte ich heute mit den gestern von mir gekauften Büchern hierher zurück.“ Am 4. November 1768 kaufte der Prälat von St.Peter die Bibliothek des Hofrathes von Borie zu Freiburg für 600 Gulden. „Es waren“, berichtet Pater Baumeister, „300 Bücher, davon die meisten seltene und kostbare Werke“. Der Abt hatte in Freiburg, Basel, Ulm und in andern Städten Buchhändler und Antiquare, die ihm seltene und werthvolle Bücher vermittelten. Wie sehr Philipp Jakob alte Werke und ihren Werth zu schhätzen wußte, zeigt z. B. der Umstand, daß er für eine alte Ausgabe des Catholicon an das Sapienzcollegium zu Freiburg 32 Gulden bezahlte.

Auch anderweitig kannte man das Streben des Abtes, die Klosterbibliothek mit seltenen Büchern zu bereichern. Die Kapuziner zu Freiburg, denen der Prälat von St.Peter bei verschiedenen Veranlassungen Freundlichkeiten erwiesen hatte, bezeigten ihm ihre Dankbarkeit, indem sie ihm im October 1766 mehrere werthvolle Bücher übersandten, unter denen sich auch eines befand, in das der hl. Fidelis von Sigmaringen mit eigener Hand seinen Namen : Marcus Roye J. U. D. [Iuris utriusque Doctor], eingezeihnet hatte. In ähnlicher Weise sprach der Weihbischof von Konstanz, Franz Karl von Fugger, der, im September 1765 bei seinem Aufenthalt in Kirchzarten von einer Krankheit ergriffen, sich nach St.Peter hatte bringen lassen und dort liebevolle Pflege gefunden, dem Abt seinen Dank aus, indem er ihm ein seltenes, sehr kostbares Manuscript der Geschichte der römischen Päpste von Octavianus Strada übersandte.

Mit mehreren Gelehrten seiner Zeit stand der Prälat von St.Peter in freundschaftlichem Verkehr; unter diesen ist vornehmlich der straßburgische Professor Schöpflin, der Verfasser der Historia Zaringo-Badensis, zu nennen, der öfters nach St.Peter kam und bisweilen mehrere Tage daselbst verweilte. Derselbe wußte die Bibliothek des Klosters wohl zu schätzen und veröffentlichte mit Zustimmung des Abtes zum erstenmal Abschnitte aus dem Rotulus Sanpetrinus.

Seit Abt Philipp Jakob an der Spitze des Gotteshauses stand, wurde in St.Peter die unter Abt Benedikt II. eingeführte scotistische Doctrin verlassen und in der Theologie und Philosophie die thomistische Lehrmethode wieder eingeschlagen .

Zur Hebung des Unterrichts errichtete Abt Philipp Jakob im Kloster eine Gymnasialschule. Neben der lateinischen und griechischen Sprache wurde auch das Hebräische gelehrt. Schon 1757 und 1758, dann wieder 1768 sandten die Kapuziner von Freiburg ihre jüngern Mitglieder nach St.Peter, dort die hebräische Sprache zu erlernen. Die Ertheilung des Unterrichtes in der französischen Sprache übertrug der Abt im Juli 1753 einem Lothringer Namens Claudius Banerot. Zeigte einer der Religiosen zu irgend einem wissenschaftlichen Fache besondere Fähigkeiten, so förderte der Prälat auf jede Weise dessen Studien; einige der Mönche sandte er zur weitern Ausbildung an die Universität Salzburg, andere in das fürstliche Stift St.Gallen.

Eine nicht unbedeutende Münzsammlung legte der Abt Philipp Jakob in St.Peter an, für die es ihm besonders während seines Wiener Aufenthaltes im Jahre 1763 gelang, treffliche Erwerbungen zu machen. Einige Jahre später kaufte er von einem französischen Geistlichen 100 römische Silbermünzen für 55 Gulden. Wichtiger und werthvoller als die Münzsammlung war das naturwissenschaftlich-mathematische Cabinet, das der Abt im Kloster anlegte und für dessen Ausrüstung er große Summen ausgab. Schon im Januar 1757, dann wieder im September 1759 kaufte er eine große Zahl von optischen Instrumenten; im Mai 1771 ließ er von Nürnberg einen Erd- und Himmelsglobus und im October desselben Jahres von Salzburg werthvolle Instrumente und mathematische Werke für mehrere hundert Gulden ins Gotteshaus bringen.

Der Prälat ließ das ganze Stiftsterritorium genau vermessen und von demselben topographische Karten anfertigen, wodurch auch manchen Irrungen vorgebeugt wurde. „Mit bewundernswerther Genauigkeit sind diese Pläne, die über jede Einzelheit erwünschten Aufschluß geben, im vorigen Jahrhundert von den Patres des Klosters hergestellt worden, bei denen Mathematik und Geometrie eine Lieblingsbeschäftigung war und die ihre Kenntnisse ebenso gerne zur Unterweisung der Uhrenmacher unter ihren Bauern wie zur Aufnahme ihres Gebietes verwendeten.“

Der Pflege der Musik wandte der Prälat Philipp Jakob ganz besondere Aufmerksamkeit zu. Vor allem wurde in St.Peter das Spiel der Orgel mit großem Fleiße geübt, so daß einige der Mönche es zur Meisterschaft darin brachten. Im August 1770 stellte der Abt einen eigenen Lehrer an, der den Conventualen Unterricht in der Instrumentalmusik ertheilen mußte. „In der werthvollen Handschriftenbibliothek, welche Abt Philipp Jakob sammelte, nahm die Liturgie eine hervorragende Stelle ein. Hierfür ließ er kaufen, was ihm an geschriebenen Kirchenbüchern auf süd- und norddeutschem Markte begegnete.“ Noch heute beträgt die Zahl der liturgischen Handschriften, die aus der Klosterbibliothek zu St.Peter erhalten geblieben, 121.

Bei größern Feierlichkeiten wurden Vorträge in den verschiedenen Sprachen, die in St.Peter gelehrt wurden, abgehalten. Am 1. Januar 1752 brachte Pater Karlmann im Namen des Conventes dem Abt eine Gratulation dar in vier Sprachen, und einer der studirenden Brüder hielt eine lateinische Anrede. Dies wiederholte sich, wie das Tagebuch des Abtes zeigt, fast in jedem folgenden Jahre. Als im Mai 1753 der Abt Benedikt von Zwiefalten und der Archivar Pater Gabriel Rottmund den Abt von St.Peter besuchten, fand am Feste Christi Himmelfahrt zu Ehren der Gäste beim Mittagsmahle ein kleines Concert statt und wurde eine Beglückwünschung in lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache ausgesprochen. Am 5. Juli 1760 kam der kaiserliche Rath Abt Anselm von Salem nach St.Peter. Am folgenden Tage war Begrüßung des Gastes in sechs Sprachen. Bei der Feier der glücklichen Rückkehr des Abtes aus Wien brachte man ihm am 7. August 1764 eine Gratulation in vier Sprachen dar, und am Namensfeste im Jahre 1768 wurde ihm als Gabe ein in vier Sprachen abgefaßtes Opusculum überreicht.

Auch die geistliche Schulkomödie hatte in St.Peter während der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine Heimstätte. Zum Schlusse des Schuljahres im Monat September und am 1. Mai, dem Namensfeste des Abtes, bisweilen auch an Fastnacht, wurden kleine Theaterstücke aufgeführt, theils in lateinischer, theils in deutscher Sprache, die von einem der Conventualen verfaßt waren. Während die zu Ehren des Abtes aufgeführten Stücke meist eine Huldigung, manchmal auch eine Schmeichelei an diesen enthielten, hatten jene zu Ende des Schuljahres in der Form der Allegorie einen ernstern Inhalt. Den Schluß bildete bei den Aufführungen der letztern Art die Vertheilung der Preise an diejenigen Studirenden, die durch Fleiß und gutes Betragen während der Studienzeit sich ausgezeichnet hatten.

Bisweilen wurden bei solchen Festlichkeiten kleine Singspiele abgehalten, eine Art geistlicher Cantaten. Dabei fanden sich meist auch Brüder aus andern Klöstern und angesehene Gäste aus der Umgegend in St.Peter ein.

Eine nicht unbedeutende Zahl der St.Peterschen Benediktiner war nicht nur durch Unterricht, sondern auch durch Abfassung von Schriften wissenhaftlich thätig. Das Beispiel, das die Gelehrten-Akademie in St.Blasien im vorigen Jahrhundert gab, blieb nicht ohne Wirkung auf das zähringische Benediktinerstift, wenngleich letzteres mit dem Gotteshaus des hl. Blasius weder an äußerer Machtentfaltung noch an wissenschaftlicher Bedeutung wetteifern konnte. Die historischen Studien, die in St.Peter mit besonderer Vorliebe gepflegt wurden, bezogen sich meistens auf die Geschichte des Gotteshauses und der zu demselben gehörigen Propsteien und Pfarreien. Neben dem Abte Philipp Jakob selbst leistete hierin Pater Gregor Baumeister das Vorzüglichste. Doch gruppirt sich um diese beiden noch eine ganze Reiche tüchtiger Männer mit nennenswerthen Leistungen, von denen die hervorragendern hier ihre Stelle und damit ein kleines Denkmal erhalten sollen:

Abt Philipp Jakob verfaßte trotz seiner ausgebreiteten Thätigkeit als Vorsteher des Gotteshauses eine große Anzahl Schriften, von denen gerade die bedeutendsten nie im Drucke erschienen sind. Als Pfarrvicar zu St.Ulrich schrieb er die Annalen dieses Gotteshauses. In dem fast 1000 Seiten umfassenden Bande gibt er die Geschichte des Klösterleins St.Ulrich von seinen ersten Anfängen bis zum Jahre 1749. Kaum war Philipp Jakob zur Abtswürde in St.Peter erhoben, so begann er das Rechtsbuch von St.Peter zu schreiben, in dem er eine überaus fleißige Zusammenstellung alles dessen gibt, was für die Rechtsgeschichte des Gotteshauses von Wichtigkeit ist. Das Werk besteht aus vier Theilen; im ersten derselben sind die Stiftungen des Klosters und die demselben verliehenen Privilegien behandelt, im zweiten die Gerichtsbarkeit und Polizei, im dritten die Rechte über die Unterthanen, im vierten die Rechte an den Gemeinden. Eine große Zahl von Urkunden sind abschriftlich in das Werk aufgenommen und vom Verfasser desselben geschichtlich, rechtlich und örtlich erläutert. Nach der Abfassung dieses Rechtsbuches, das zunächst praktischen Zweck hatte und ein Handbuch für seine Nachfolger sein sollte, um sich in zweifelhaften Fällen schnell und zuverlässig zu unterrichten, schrieb der Abt eine für den Druck bestimmte Chronik von St.Peter in deutscher Sprache, ein Werk, das in vier Bänden alle wichtigen Daten aus der Geschichte des Klosters von seiner Stiftung bis zum Jahre 1774 berichtet. Dazwischen sind aber auch eingeflochten alle wichtigen Ereignisse aus der Weltgeschichte, wodurch die Chronik zumal in den letzten 25 Jahren so allgemein wird, daß sie gewissermaßen Zeitungsberichten gleicht. Daneben schrieb der Abt in lateinischer Sprache von dem Tage seiner Erwählung an ein Tagebuch, das in acht Bänden bis zum Jahre 1772 reicht.

Viele kleine Schriften des Abtes erschienen im Drucke. Dieselben sind, theils in lateinischer, theils in deutscher Sprache abgefaßt, meist ascetischen Inhalts. Die Lebensbeschreibungen des hl. Ulrich und des seligen Markgrafen Bernhard von Baden haben weniger wissenschaftlichen als erbaulichen Zweck. Das nach Inhalt und Umfang bedeutendste dieser Werke ist das dem Papste Pius VI. gewidmete Leben des hl. Benedikt, des Patriarchen und Gesetzgebers des abendländischen Mönchthums; dasselbe erschien im Jahre 1782.

Bis in sein Greisenalter war der Prälat schriftstellerisch thätig. Mit ängstlicher Aufmerksamkeit verfolgte er die Bestrebungen der religionsfeindlichen Aufklärungssucht, wie sich dieselbe in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts breit machte, und suchte, soweit dies in seinen Kräften stand, diesem verheerenden Uebel entgegenzuwirken. So entstanden 1784 und 1787 zwei Schriften zur Vertheidigung des von den Neuerungssüchtigen ganz besonders befeindeten Cölibates der Geistlichen und im Jahre 1786 seine „Nöthigen Anmerkungen“ gegen die allen christlichen Glauben und religiösen Sinn verhöhnende Zeitschrift „Der Freimüthige“.

Die von Abt Philipp Jakob verfaßten Schriften sind:

Manuscripte.
I. Im General-Landes-Archiv in Karlsruhe.
Chronik des Stiftes St.Peter (s. Quellen und Hilfsmittel A, 1, 6).

Druckschriften.
- Heylbringender Lindenbaum, das ist: Historischer Bericht von Ursprung und Aufnahm des uralten gnaden-orths und Wallfahrt der allerseligsten Jungfrau und Mutter Gottes Mariae Lindenberg, Ohnweit dem Gottes-Hauß St.Peter. Freyburg, bey Fr. X. Schaal. 1741.
- Leben Udalrici oder Ulrichs, Beichtigers aus dem Orden Benedicti und ersten Priors des Klosters St.Ulrich. Aus dem Lateinischen mit Anmerkungen und Zusätzen. Freyburg 1756. (Anonym.)
- Kurze Lebens-Beschreibung der Gottseligen Mutter Mechtild vom Heiligen Sacrament, Stifterin einer neuen Congregation von beständiger Anbettung des Heil. Sacraments. 1760.
- Eines aufrichtigen Katholiken Anmerkungen über des H. Priamus Spontano menschenfreundliche Gedanken von der Unauflösbarkeit der Ordensgelübde. Straßburg 1771. (Anonym.)
- Kurze Lebensbeschreibung des seligen Bernard, Markgraf von Baden, aus glaubwürdigen Geschichtschreibern und Urkunden zusammengetragen. Freyburg 1777. (Anonym.)
- Des berühmten Joannis Pistorii Abhandlung von dem Cölibat der Priester und Geistlichen nebst einem Anhange. 1784.
- Nöthige Anmerkungen über des 3. Bandes 2. Stück einer periodischen Zeitschrift: „Der Freimüthige“ genannt. (Basel) 1785. - b) Nöthige Anmerkungen über das 9. Stück derselben Zeitschrift. (Basel) 1785. - e) Nöthige Anmerkungen über das 1. Stück des 4. Bandes derselben Zeitschrift. Basel 1786.
Ob die heimliche Priesterehe bis zur Aufhebung des Cölibats giltig sei. Basel 1787. (Erschienen unter dem Pseudonym „Pistabo“.)

P. Gregor Baumeister kam an Fleiß dem Abte gleich, an Forschungsgeist und kritischer Gelehrsamkeit war er ihm überlegen. Pater Gregor war der Sohn eines Schlossers zu Wiesensteig in Württemberg, wo er am 29. August 1717 geboren wurde. Seine erste Bildung erhielt er in dem Kloster Elchingen bei Ulm. Neunzehn Jahre alt, trat er in das Kloster St.Peter ein, legte am 11. November 1737 Profeß ab und erhielt im September 1742 die Priesterweihe. Von Abt Benedikt II. zum Archivar des Klosters ernannt, begann er mit Eifer und Ausdauer das Gebiet der Klostergeschichte zu bearbeiten. Auch als er vom Abt Philipp Jakob zum Großkeller und dann zum Prior ernannt worden, widmete er alle Zeit, die ihm seine Klosterämter frei ließen, den historischen Studien. Mit Benutzung aller im Klosterarchiv vorhandenen Urkunden und Acten gibt Pater Gregor außerordentlich eingehende Nachrichten über die Stifter des Gotteshauses, über die Gründung des Klosters und über alle einzelnen Aebte. So entstanden die Annalen des Klosters, die Baumeister wie mehrere andere seiner Arbeiten dem Abt Philipp Jakob widmete.
Pater Gregors Werke sind in schöner, deutlicher Schrift mit männlichen Zügen geschrieben; mehrere derselben enthalten viele, zum Theil vortreffliche Zeichnungen von Wappen, Siegeln, Münzen, Grabsteinen, Alterthümern, Gegenden u. s. w. Als Prior von St.Peter schrieb Baumeister im Jahre 1760 für das Kloster ein fünftheiliges Directorium, das über die Feier der Feste, der Anniversarien in St.Peter u. dgl. Aufschluß gibt. Achtzehn Jahre hindurch führte Pater Gregor das Kapitelsprotokoll des Klosters.
In mehreren seiner Arbeiten gibt er die Nekrologien der zu St.Peter verstorbenen Mönche mit kurzen Lebensbeschreibungen derselben. Die Mehrzahl seiner Werke entstand zwischen 1750 und 1760. Die letzten sechs Jahre seines Lebens war Pater Baumeister Pfarrvicar zu St.Ulrich. Hier fertigte er einen Auszug aus den Klosterannalen, der zugleich eine Fortsetzung derselben bis 1771 ist.Ferner führte er das schon frühe begonnene Menologium weiter, das nebst einer kurzen Geschichte des Gotteshauses die Aufzeichnung der Conföderationen des Stiftes mit andern Klöstern, der Anniversarien zu St.Peter, der daselbst aufbewahrten Reliquien, die Namen der Stifter, der Aebte und der Mönche enthält. Noch am 10. Juni 1772 schrieb er den Tod des Paters Maurus Schwörer ein; es waren seine letzten Zeilen. Der erste Eintrag von anderer Hand gibt die Mittheilung über den Tod des Paters Gregor Baumeister. Derselbe starb am 8. Juli 1772 zu St.Ulrich als Opfer seines Berufes, indem er der dort herrschenden Epidemie erlag. Keines der Werke Baumeisters wurde gedruckt.
 Die von ihm hinterlassenen Manuscripte werden an verschiedenen Orten aufbewahrt, und zwar:
I. Im General-Landes-Archiv in Karlsruhe.
II In der Seminarbibliothek zu St. Peter. 
III Im Erzbischöflichen Archiv in Freiburg.
IV Im Benediktinerkloster zu Delle (ehemals Maria-Stein bei Basel).
P. Clemens Höflinger, geboren am 22. Juli 1690 zu Maßmünster im Elsaß, hatte am 16. August 1716 Profeß abgelegt und am 17. October 1717 die Priesterweihe empfangen; im Kloster begleitete er die Stelle des Priors, Subpriors und Novizenmeisters. Derselbe übersetzte mehrere Werke aus dem Französischen ins Deutsche. Er starb am 19. Februar 1757.
P. Meinrad Burach, ein Verwandter des seligen Nikolaus von der Flüe; geboren zu Sarnen (Kanton Unterwalden) am 29. Mai 1710, machte er seine Studien im Kloster Engelberg, legte am 24. Juni 1738 zu St.Peter Profeß ab und wurde am 28. April 1743 zum Priester geweiht. „Als so ausgezeichneter Musiker und vorzüglicher Organist, daß nur wenige ihm gleich kamen“, wurde er zum Instructor der Musik für die Zöglinge des Stiftsgymnasiums ernannt und schrieb ein Unterrichtsbuch der Musik für Anfänger. Erst 48 Jahre alt, starb er am 7. Juni 1758.
P. Aemilian Kaufmann war geboren zu Türkheim im Elsaß am 13. October 1679. Am 8. Juni 1704 Priester geworden, wurde er Propst zu Sölden und Pfarrvicar zu St.Ulrich und bekleidete zweimal das Amt des Priors; zuletzt war er Professor der Philosophie in St.Peter. Als solcher verfaßte er mehrere liturgische und ascetische Werke, die als Manuscripte im Kloster aufbewahrt wurden. Pater Aemilian starb als Senior des Kapitels am 22. Februar 1759
P. Placidus Großmann, gebürtig aus Ueberlingen, war daselbst geboren am 16. März 1690. Am 10. Juni 1714 Priester geworden, wurde er alsbald zum Professor der Philosophie im Kloster ernannt. Hierauf verwaltete er neun Jahre lang die Seelsorge in Neukirch und Waldau und wurde dann Pfleger in Bissingen, wo er 16 Jahre wie ein Einsiedler mitten in andersgläubiger Umgebung zubrachte. Beinahe erblindet, kehrte Pater Placidus 1756 ins Kloster zurück, wo er als Profeßjubilar am 24. Mai 1761 starb. Im Druck erschien von ihm die am 25. Mai 1725 bei der Dedicationsfeier der St.Ursulakirche gehaltene Predigt. (Pater Placibus starb an demselben Tage, an welchem der als Historiker berühmte Pater Aemilian Ussermann in St.Peter die erste heilige Messe las. Pater Aemilian war geboren zu St.Ulrich; Abt Philipp Jakob hatte als Pfarrvicar zu St.Ulrich ihm den ersten Unterricht ertheilt, ihn dann in die Schule zu St.Peter aufgenommen und blieb ihm auch später, als derselbe in St.Blasien das Kleid des hl. Benedikt trug, ein väterlicher Freund. Vgl. über Pater Aemilian Ussermann Diöc.-Arh. XIV, 1833 ff. und VII, 213.)
P. Laurentius Neidinger, geboren in St.Blasien am 21. October 1704, erhielt die Priesterweihe am 10. October 1728. Nachdem derselbe als Professor am Lyceum in Kempten einige Zeit gewirkt, wurde er Lehrer der Theologie in St.Peter, Prior und Pfarrvicar zu St.Ulrich. Die letzten elf Jahre seines Lebens brachte er als Missionarius in Reichenau zu, wo er als Vicesuperior am 6. April 1769 starb. Wie oben erwähnt, war er der Verfasser eines Dramas, das bei der Kirchweihe im Jahre 1727 im Kloster aufgeführt wurde. In Reichenau schrieb er mit großem Fleiße die Annalen dieses Gotteshauses.
Bruder Fidelis Matthis, aus Zweibrücken in der Pfalz, lernte das Schusterhandwerk und wurde 1747 Laienbruder in St.Peter. „Er brachte es“, sagt von ihm Abt Philipp Jakob, „in allen Gattungen der lateinischen und deutschen Schönschreibekunst so weit, daß ihm vielleicht wenige in der Welt gleich gewesen sind. Er unterrichtete in dieser Kunst die Schüler und die jungen Geistlichen unseres Klosters viele Jahre lang.“ Von ihm stammen die mit hoher Kunstfertigkeit ausgeführten Titelblätter und die Vorrede zu dem von Pater Gregor Baumeister verfaßten Werke Collectio septemdecim. Bruber Fidelis starb am 30. März 1772.
P. Bernhard Bader, geboren zu Löffingen am 31. October 1744, starb in der Blüthe der Jahre am 17. Mai 1772, erst 28 Jahre alt, nachdem er mehrere Jahre in den niedern Schulen mit großem Eifer Unterricht ertheilt hatte. Von seinem dichterischen Talente letzten mehrere von ihm verfaßte Dramen Zeugniß ab.
P. Maurus Schwörer, geboren zu Freiburg am 23. September 1713, legte am 1, Mai 1732 Profeß ab. Eifrig in der Seelsorge und im Krankenbesuche, starb er als Opfer seines Berufes an der zu St.Peter herrschenden Epidemie am 10. Juni 1772. „Seinen Fleiß und seine kunstreiche Hand bezeugen viele von ihm geschriebene und mit Malereien ausgezierte Bücher, deren Buchstaben den gedruckten ähnlich sind.“ Ein von ihm im Jahre 1753 mit bewundernswerther Feinheit geschriebenes Buch, das die Constitutionen der schwäbischen Benediktinercongregation enthält, wird in der Seminarbibliothek zu St.Peter, und die von ihm gefertigte, mit mehr als 300 Handzeichnungen geschmückte Abschrift des von Pater Baumeister verfaßten Menologiums im Großherzogl. General-Landes-Archiv in Karlsruhe aufbewahrt.
P. Placidus Heckle war geboren zu Krozingen am 10. Mai 1745. Priester geworden am 2. October 1768, wurde ihm, weil er „in den orientalischen Sprachen sehr erfahren war“, der Unterricht in diesen Sprachen sowohl bei den Schülern des Stiftsgymnasiums als bei den jüngern Klostergeistlichen übertragen. Mit dem Amte des Subpriors betraut, ward er, noch nicht 29 Jahre alt, am 6. Mai 1774 vom Tode hinweggerafft. Pater Placidus war der Verfasser des am 2. September 1772 aufgeführten Dramas.
P. Karlmann Mayer, geboren zu Rottweil am 23. Januar 1728, begann daselbst seine Studien und wurde, nachdem er 1747 in St.Peter Profeß abgelegt, in das Stift St.Gallen gesandt, dort die Theologie und insbesondere das Kirchenrecht zu studiren; auch in den orientalischen Sprachen bildete er sich aus. Von St.Gallen zurückgekehrt, wurde er zum Professor der Theologie in St.Peter ernannt und lehrte später Rhetorik und Poetik. Die meisten Dramen, die in St.Peter unter Abt Philipp Jakob zur Aufführung kamen, hatten den Pater Karlmann zum Verfasser. Derselbe hinterließ auch ein Diarium, das von 1727 bis 1758 reicht und in der Pfarrbibliothek zu St.Ulrich aufbewahrt wird. Als Oekonom des Klosters starb er am 29. April 1775.
P. Anton Engist, geboren zu Zell im Wiesenthal am 7. October 1717, hatte am 29. Juni 1745 die Priesterweihe empfangen. Er lehrte im Kloster thomistische Theologie, dann Exegese und Kirchenrecht. Zur Zeit einer heftigen Epidemie zeigte er sich unerschrocken und unermüdet im Besuche der Kranken und starb als Pfarrvicar zu St.Ulrich am 1. Januar 1776, nachdem er am Morgen desselben Tages noch gepredigt hatte. Pater Anton war ein ausgezeichneter Kalligraph. Eine von ihm geschriebene kurze Geschichte von St.Peter hat Pater Gregor Baumeister in seine Annalen aufgenommen.
P. Hermann Heckle, ein Bruder des oben erwähnten Paters Placidus, geboren zu Krozingen, erreichte nur ein Alter von 30 Jahren; derselbe war ein vorzüglicher Musiker und Kenner der orientalischen Sprachen; im Kloster war er einige Jahre Professor der Grammatik und starb am 2. März 1782.
P. Joseph Lippert, ein Franke, legte am 23. Mai 1756 in St.Peter Profeß ab, begleitete 1763 den Abt auf der Reise nach Wien. Im Kloster versah er das Amt des Küchenmeisters, wurde dann Administrator zu Sölden, nachher Pfleger in Bissingen. Er starb am 28. December 1784. Pater Joseph war sanft und angenehm im Umgang, ein trefflicher Musiker und spielte mit Meisterschaft die Violine.
P. Victor van der Leu, geboren zu Bregenz am 11, November 1720, hatte am 26. December 1741 Profeß abgelegt und am 11. Juli 1745 die Priesterweihe empfangen. Er war „hervorragend an Geist, überaus arbeitsam und liebte die Einsamkeit“. Zwanzig Jahre seines Lebens brachte Pater Victor als Pfleger in Bissingen und zehn Jahre als Administrator in Sölden zu; an letzterem Orte starb er am 6. Juli 1786. Handschriftlich hinterließ er mehrere ascetische und ökonomische Abhandlungen.
P. Sebastian Willam, geboren zu St.Peter als der Sohn des Klosterarchitekten Johann Willam am 11. October 1741, legte am 24. September 1758 Profeß ab und empfing im Jahre 1764 die Priesterweihe. Pater Sebastian war ein gelehrter und kluger Mann, der insbesondere als Oekonom dem Kloster treffliche Dienste leistete. Er starb am 4. März .1790 und hinterließ eine von ihm gefertigte Renovation der Klostereinkünfte im obern Breisgau.
P. Benedikt Bayer von Bucholz, geboren zu Freiburg am 14. Januar 1724, legte am 13. November 1740 in St.Peter Profeß ab und wurde im Jahre 1748 Priester. Aus vornehmer Familie stammend, gab er im Kloster „das schönste Vorbild der Demuth und der Armuth, war freundlich und gefällig gegen seine Mitbrüder und gegen die Armen, unermüdlich in der Seelsorge und führte ein überaus frommes und arbeitsames Leben“. Pater Benedikt bekleidete die Aemter eines Pfarrvicars zu St.Ulrich und Bollschweil, des Priors und Subpriors und starb als Jubilar im Kloster am 25. Juni 1792. Er war ein trefflicher Kalligraph; von seiner Hand ist uns die Abschrift des von Pater Gregor Baumeister verfaßten Memoriale duplex modnachorum erhalten.
P. Konrad Borer, geboren zu Freiburg am 14. November 1723, legte am 26. December 1741 Profeß ab und empfing am 21. April 1748 die Priesterweihe. Pater Konrad war ein gelehrter und überaus fleißiger Mann; er war viele Jahre hindurch Bibliothekar, lehrte im Kloster Theologie und Philosophie und war als thätiger Mitarbeiter der von Professor Klüpfel redigirten Zeitschrift Bibliotheca ecclesiastica Friburgensis auch literarisch thätig. Er starb als Priesterjubilar am 12. November 1801 und hinterließ dem Kloster als Manuscripte mehrere liturgische Abhandlungen.

Im Jahre 1773 beging die Abtei St.Peter in feierlicher. Weise das siebenhundertjährige Jubiläum ihrer ursprünglichen Stiftung. In St.Peter zählte man die Zeit des Bestandes des Gotteshauses stets von der Gründung des Klösterleins zu Weilheim an, und als Zeit der Stiftung der Weilheimer Propstei wurde im Kloster in ununterbrochener Tradition das Jahr 1073 festgehalten, womit auch alte Nachrichten aus den Klöstern St.Blasien und St.Georgen übereinstimmen. Ueber die Feier des Jubiläums berichtet der Prälat selbst in seiner Chronik des Stiftes St.Peter also:
„Den 17. Weinmonat, als am 20. Sonntage nach Pfingsten, fängt zu St.Peter das dreitägige Jubelfest an, welches nach verflossenen 700 Jahren von der ersten Stiftung unseres Klosters begangen wird, um dem barmherzigen Gott den schuldigsten Dank abzustatten, daß er dasselbe durch so viele Jahrhunderte unter so vielen Unglücksfällen und Gefahren bis auf diese Zeit gnädigst hat erhalten wollen. Die Predigt hält Pater Casimir Christen, Capitular des fürstlichen Stiftes St.Blasien, das Pontificalamt aber Martin, Fürst und Abt daselbst.

„Den 21., am Feste der hl. Ursula und ihrer Gesellschaft, welcher der zweyte Jubeltag ist, hält die Predigt Pater Anselm Schababerle, Subprior des Klosters St.Georgen in Villingen, und das Pontificalamt Cölestin, Abt daselbst.

„Den 24., am 21. Sonntage nach Pfingsten, wird der dritte Jubeltag gehalten. Die Predigt hält Ignatz Harrant, Decan des Gotteshauses St.Märgen. Das Pontificalamt singt Michael, Abt daselbst, nach welchem das Jubelfest mit dem ambrosianischen Lobgesang beschlossen wird.“

Am 1. Mai 1782 vollendeten sich 50 Jahre seit der Profeßablegung des Abtes Philipp Jakob, und am 12. April 1789 konnte derselbe sein fünfzigjähriges Priesterjubiläum feiern. Beide Tage wurden im Kloster festlich begangen; aber vom Abte selbst ward jede nach außen hervortretende Feierlichkeit untersagt; selbst ein Singspiel, das von Pater Beda Litschgi zur Feier der fünfzigjährigen Profeßablegung des Prälaten gedichtet worden, wurde auf dessen Wunsch nicht am 1. Mai, sondern erst beim Schluß des Schuljahres am 11. September 1782 aufgeführt.

Bei aller persönlichen Milde hielt Abt Philipp Jakob sehr auf die genaue Einhaltung der Ordensvorschriften im Kloster. Er selbst ging durch sein frommes, arbeitsames Leben mit dem Beispiele gewissenhafter Pflichterfüllung seinen Mitbrüdern voran. In St.Peter wurden auch, wie eine im Jahre 1782 von einem Klosterbruder verfaßte, sehr eingehende Schrift : „Vollständiger Unterricht alles dessen, was die Layenbrüder zu St.Peter zu beobachten haben“, zeigt (Das Manuscript handelt im ersten Abschnitt in ausführlicher Weise von der klösterlichen Zucht und den geistlichen Uebungen in St.Peter), die Vorschriften der Benediktinerregel im ganzen recht genau beobachtet. Gleichwohl klagt der Prälat in seinem Tagebuch bisweilen, daß besonders der Gäste wegen sehr häufige Ausnahmen von den Regeln gemacht würden, wodurch dann leicht Gewohnheiten sich ausbildeten, an denen einzelne der Religiosen allzu zäh festzuhalten suchten.

In den letzten Lebensjahren des Abtes, da derselbe bereits ins Greisenalter eingetreten war und er infolge des Alters und mannigfacher Kränklichkeit den Pflichten seines Amtes nicht mehr in genügender Weise nachzukommen vermochte, schlichen sich manche Mißbräuche ein und machte sich eine gewisse Lockerung der Disciplin geltend.

Der Prälat wurde, zumal bei vorrückenden Jahren, durch körperliche Leiden oft heimgesucht. Bitterer aber empfand er und mehr mißstimmten ihn die schlimmen Zeitverhältnisse; insbesondere bereitete ihm der auf allen Gebieten hervortretende antireligiöse Geist, der sich vorzüglich in einer heftigen Feindschaft gegen die Klöster rührig zeigte und dem von den weltlichen Machthabern in aller Weise Vorschub geleistet wurde, schweren Kummer.

Schon unter Maria Theresia waren eine Menge Verordnungen erlassen worden, die in das kirchliche Leben tief eingriffen; noch viel mehr war dies der Fall, als Kaiser Joseph II. an die Regierung kam und alsbald mit überstürzender Hast und oft mit großer Gewaltthätigkeit seine bis ins Kleinliche gehenden Vorschriften gab. Zu Ende 1770 erging eine kaiserliche Verordnung, vermöge welcher künftig kein Klostergeistlicher mehr vor dem 24. Lebensjahre Profeß ablegen sollte; zwar wurde schon 1773 den prälatenständischen Klöstern in Vorderösterreich gestattet, daß die Profeß im 21. Jahre abgelegt werden durfte, aber durch andere Verordnungen ward die vorher ganz freie Abtswahl vielfach beschränkt, und den kírchlichen Instituten wurden mannigfache große Abgaben und Lasten auferlegt.

Am 12. Januar 1782 erschien ein Befehl Josephs Il, durch den die Klöster der Karthäuser, Karmeliter und Franziskaner aufgehoben wurden. Die Feinde der Religion und der kirchlichen Anstalten frohlockten über solche Verfügungen des Monarchen. Besonders war der Kaiser gegen die Wallfahrten eingenommen, und seine „Aufklärung“ erblickte in ihnen einen Aberglauben, den er meinte abschaffen zu sollen. Durch ein kaiserliches Decret vom 30. September 1786 wurde bestimmt, daß das untere Ibenthal mit dem Lindenberge von der Pfarrei Kirchzarten zu trennen und mit der neu zu errichtenden Pfarrei Buchenbach zu vereinigen sei. Die schöne, erst vor wenigen Jahren erbaute Wallfahrtskapelle auf dem Lindenberge sollte niedergerissen werden! Wenngleich das Dorf Eschbach eigentlich zur Pfarrei Kirchzarten gehörte, so besorgte doch das näher gelegene Kloster St.Peter seit längster Zeit die gesamte Seelsorge daselbst. Nunmehr wurde dem Gotteshause zur Auflage gemacht, in Eschbach eine Kirche zu bauen, die Pfarrei zu gründen und dieselbe mit einem Priester zu besetzen. Zum Baue dieser neuen Pfarrkirche sollte das brauchbare Material der Wallfahrtskirche auf dem Lindenberge verwendet werden. So mußte der Abt, der selbst ein Büchlein über die Muttergotteskapelle auf dem Lindenberge und die dortige Wallfahrt verfaßt hatte, wie schwer es ihm auch werden mochte, den Abbruch dieses Kirchleins bewerkstelligen! Die österreichische Regierung versprach dem Kloster St.Peter für das auferlegte Opfer „ewigen Bestand“.

Schon im Januar 1787 drang die Regierung auf Exsecration der Kapelle, die dann auch am 15. März durch den Münsterpfarrer von Freiburg in Gegenwart eines Conventualen von St.Peter vorgenommen wurde. Im Mai begann man mit der Niederlegung der Wallfahrtskirche; im Sommer desselben Jahres wurde die Pfarrkirche in Eschbach, deren Grundstein am 17, April durch den Prior Pater Anselm Dörflinger gelegt worden war, auf Kosten des Klosters St.Peter aufgebaut, und zwar ließ Abt Philipp Jakob, wie ausdrücklich berichtet wird, Kirche und Pfarrhaus grôßer und schöner herstellen, als dies nur verlangt worden war“.

Am 29. Juli 1790 wurde Pater Franz Steyrer vom Abt zum ersten Pfarrer in Eschbach ernannt, und am 9. September des folgenden Jahres erhielt die neue Pfarrkirche durch den Weihbischof von Konstanz, Wilh. Jos. Leop. von Baden, die kirchliche Weihe.

Schon einige Jahre vorher war vom Kloster auf Befehl der Regierung die von Neukirch abhängige Kaplanei Waldau zur Pfarrei erhoben worden, die der Convent von St.Peter nach längern Verhandlungen am 30. Mai 1787 als ein beneficium regulare übernahm.

Um sein Gotteshaus möglichst freizustellen und eine gedeichliche Entwicklung desselben zu sichern, war der Prälat darauf bedacht, dem Stifte die Kastvogtei, die von der kaiserlichen Regierung neuerdings wieder beansprucht wurde, vom Hause Oesterreich zurückzuerwerben. Seit dem „Jahre 1526, da das Gotteshaus dem Erzherzog Ferdinand die Geldsumme zur Erwerbung der Kastvogtei des Klosters sowie der Vogtei über die Dörfer Ror, Eschbach und Unteribenthal vorgestreckt hatte, war das Kloster im ruhigen Besitze derselben gewesen; jetzt wollte die Regierung sie an sich ziehen. Der Convent in St.Peter aber, dessen Anschauung einstimmig dahin ging, „daß die Freiheit stets mehr werth sei als Geld“, strebte dem Stifte die Kastvogtei käuflich zu erwerben.

Nach längern Verhandlungen erreichte das Gotteshaus dieses sein Ziel; im Jahre 1780 verkaufte die vorderösterreichische Regierung der Abtei St.Peter die Kastvogtei des Klosters und die Vogtei über Ror, Eschbach und Ibenthal um die Summe von 7200 Gulden.

Im folgenden Jahre wurden dem Gotteshause St.Peter von Kaiser Joseph II. seine Freiheiten und Privilegien in feierlicher und ausführlichster Weise bestätigt. Dasselbe geschah zehn Jahre später zur großen Freude des greisen Prälaten Philipp Jakob auch durch den Nachfolger Josephs II., Kaiser Leopold II., am 5. Mai 1791.

Unterdessen erhoben sich nach einem halbhundertjährigen Frieden am politischen Horizonte dunkle Gewitterwolken. Der französischen Revolution gegenüber rüstete Kaiser Leopold II. sich zum Kriege. Doch schon am 1. März 1792 ward er aus diesem Leben abgerufen. Am 20. April 1792 erfolgte Frankreichs Kriegserklärung gegen Oesterreich und Preußen, und sofort nahmen die Feindseligkeiten ihren Anfang. Der Breisgau schien wieder um so mehr in Gefahr, als sich eine sehr große Anzahl von Emigranten daselbst zusammendrängten und das Corps des Prinzen Condé bei Krozingen und Heitersheim ein Lager bezogen hatte. Als aber Condé im Herbst sich nach Villingen zurückzog und die vorderösterreichische Regierung und Kammer den Befehl erhielt, mit ihren Schriften und Kassen sich nach Konstanz zu begeben, da gerieth das ganze Land in Bestürzung: wer fliehen konnte, begab sich in die Schweiz, nach Schwaben oder in andere entferntere Gegenden.

Am 29. Mai 1792 kam eine kaiserliche Militärcommission nach St.Peter und stellte das Verlangen, daß das Klostergebäude zu einem Militärlazareth eingerichtet werde. Am 16. October wurden dann mehrere Hundert kranke Soldaten ins Kloster gebracht. Einige der Conventualen wurden in das Pfarrhaus nach Eschbach, andere nach Sölden und St.Ulrich geschickt. Auch der hochbetagte Prälat von St.Peter verließ sein Gotteshaus und begab sich, nur von einem Priester begleitet, in das Benediktinerstift Petershausen bei Konstanz. Doch nur kurze Zeit weilte er daselbst: „die Sehnsucht nach seinem geliebten Kloster und seinen Brüdern vermochte er nicht zu ertragen“, und er eilte zu den Seinigen zurück. Indessen waren die kranken Soldaten schon aus St.Peter zurückgezogen worden und die Conventualen im Kloster wieder eingetroffen.

Im Breisgau wurden im Frühjahre 1793 freiwillige Sammlungen an Geld und Proviant zur Unterstützung des kaiserlichen Heeres veranstaltet. Den Anfang hierzu hatten die Klöster Schuttern und St.Blasien gemacht. Am 13. März 1793 faßte auch das Kapitel in St.Peter den Entschluß, diesem Beispiele zu folgen, und stellte dem Kaiser die Summe von 3500 Gulden zur freien Verfügung.

Durch die Hinrichtung König Ludwigs XVI. am 21. Januar und der Königin Antoinette am 16. October 1793, sowie durch die Zerstörung Altbreisachs, das die Franzosen durch eine vom 15. bis 19. September 1793 dauernde Beschießung fast in einen Schutthaufen verwandelten, wurden die Schrecken des Krieges noch vermehrt, so daß die letzten Lebensjahre des Abtes Philipp Jakob durch diese stete Kriegsfurcht schwer getrübt waren. Nochmals wurde das Kloster St.Peter im Herbst 1795 zum kaiserlichen Militärlazareth bestimmt, und noch lagen viele kranke Soldaten im Conventsgebäude, als bei herankommendem Winter die Todeskrankheit den Abt ergriff. Auch im Leiden gab derselbe seinen Mitbrüdern „das Beispiel großer Geduld und eines unerschütterlichen Gottvertrauens“.

Am Abende des 7. November 1795 schied Abt Philipp Jakob Steyrer, „reich an Jahren wie an Verdiensten und Leiden“, aus diesem Leben. In der Todtengruft der Abteikirche wurde seine irdische Hülle durch den Abt Michael von St.Märgen am 10. November zur Ruhe bestattet.

Dreiunddreißig Religiosen hatten unter Abt Philipp Jakob in St.Peter Profeß abgelegt, von denen elf vor ihm starben, während bei seinem Tode nur noch drei am Leben waren, die unter seinem Vorgänger in das Gotteshaus eingetreten waren.

Ignatius Speckle (1795-1806).

Am 23. November 1795 wurde unter dem Vorsitze des Generalvicars von Bissingen die Neuwahl eines Abtes in St.Peter vorgenommen. Als kaiserlicher Commissar fungirte dabei der Geistliche Regierungsrath Wild, als Zeugen waren anwesend die Aebte Anselm von St.Georgen und Columban von St.Trudpert. Beim zweiten Scrutinium fiel die Wahl auf Pater Ignatius Speckle.

Pater Ignatius war am 3. Mai 1754 zu Hausach im Kinzigthale als der älteste Sohn eines wohlhabenden Schmiedes geboren; in der Taufe hatte er den Namen Joseph Anton erhalten. Nachdem derselbe mit ausgezeichnetem Erfolge den Studien in Freiburg obgelegen, wurde ihm, als er im December 1772 auch der Klosterpforte in St.Peter Einlaß begehrte, wegen seiner trefflichen Zeugnisse gerne die Aufnahme zugesagt. Am 11. Januar 1773 erhielt er das Ordensgewand und legte nach vollendetem 21. Lebensjahre am 3. Mai 1775 die feierlichen Gelübde ab. Zwei Jahre später empfing er die Priesterweihe und feierte am 8. Juni 1777 in der Klosterkirche zu St.Peter sein erstes heiliges Meßopfer. Trotz seines fast noch jugendlichen Alters - Pater Ignatius war erst 24 Jahre alt - ernannte ihn Abt Philipp Jakob am 2. October 1778 zum Professor der Theologie an der Klosterschule. Diese Ernennung scheint die Unzufriedenheit älterer Ordensmitglieder erregt zu haben; es erhoben sich Anfeindungen gegen den jugendlichen Theologieprofessor, und der Abt Philipp Jakob sah sich veranlaßt, den Pater Ignatius zur Aushilfe in der Seelsorge nach St.Ulrich zu versetzen. Hier weilte derselbe vom October 1783 bis Januar 1788. Seit dem 8. Januar 1788 war Pater Ignatius als Pfarrvicar zu Sölden mit Liebe und Hingebung in der Seelsorge thätig, wurde aber schon nach 1 1/2 Jahren vom Abt zum Pflegverwalter in Bissingen ernannt. Seinem Eifer und seiner Gewissenhaftigkeit gelang es während der sechs Jahre, die er hier verbrachte, die zerrüttete Oekonomie wiederherzustellen.

Am 26. November erhielt der neugewählte Abt Ignatius die Benediction durch den Weihbischof Wilh. Jos. Leop. von Baden in der Klosterkirche zu St.Peter, - Zu seinem Nachfolger in Bissingen ernannte er den Pater Landolin Bieheler.

Es war eine schlimme Zeit, in welcher der Abtsstab in die Hand dessen gelegt wurde, welcher der letzte Vorsteher des ehrwürdigen Benediktinerstiftes sein sollte, und Abt Ignatius Speckle hatte guten Grund, am Abend nach seiner Erwählung sich zu sagen: „Nun ist deine Ruhe auf immer verloren!“(Tagebuch des Abtes Ignatius Speckle zum 23. November 1795: „Hier fängt die neueste, die wichtigste, die letzte Epoche meines Lebens an. Herr und Vater der Menschen, bisher hast du geholfen! Heilig gelobe ich dir, auch auf dieser Stelle deinem mir erkennbaren Willen zu folgen und meine Pflicht zu thun; aber bei mir ist nur das Wollen, und auch das ist deine Gabe. Vollende, Herr, das Werk, das du angefangen hast: gib auch das Vollbringen. Gott, mein Trost und meine Hilfe! gib, daß ich sei, was dein Sohn uns zu sein heißt: estote prudentes sícut serpentes et simplices sicut columbae, das soll mein Wahlspruch sein, und Schlange und Taube die Sinnbilder in meinem Wappen.“)

Das Unangenehmste für den neuen Prälaten war der Umstand, daß die Klosterräume noch immer als Militärlazareth dienten. Als im December 1795 wiederum hundert Kranke nach St.Peter verbracht wurden, ließ der Abt für die Soldaten einen eigenen Kirchhof anlegen. Erst im Monat Mai 1796 wurde das sehnliche Verlangen des Abtes erhört und das Lazareth aus St.Peter entfernt.

Die ersten Bemühungen des Prälaten Ignatius galten der Hebung der klösterlichen Disciplin, welche bei dem hohen Alter seines Vorgängers etwas erschlafft war. Er verlangte von seinen Mitbrüdern, daß die heilige Regel gewissenhaft beobachtet werde, ging selbst hierin mit dem besten Beispiele voran und suchte Mißbräuche, die sich eingeschlichen hatten, abzustellen. Zu letztern gehörten insbesondere „die Ehrenspeisen und Ehrentränke“, die bei der Anwesenheit von Gästen üblich geworden waren und die der Prälat nur noch an den höchsten Festen erlaubte. Auch auf genauere Einhaltung der Tages- und Hausordnung sah Abt Ignatius mit allem Ernste.

Ein ganz besonderes Augenmerk richtete der Prälat auf Beförderung des Volksschulunterrichtes. Schon am 15. December 1795 besuchte er selbst in Begleitung des Amtmannes die Schule zu St.Peter, „um zu zeigen, daß es ihm Ernst sei, das Schulwesen zu fördern, und in der Hoffnung, der Ruf, daß der Abt selbst nach der Schule sehe, werde einen guten Eindruck machen“. Um eine bessere Ordnung in die Ertheilung des Unterrichts zu bringen, wurde ein diesbezüglicher „herrschaftlicher Befehl“ an alle Vogteien erlassen. Am 22. December besuchte der Abt die Schule in Eschbach; da die Eltern die Kinder nachlässig zur Schule schickten, so wurde für die Säumigen eine Strafe angesetzt. Aehnliche Besuche wurden in den Schulen zu St.Ulrich, Sölden und Zähringen gemacht; überall mahnte der Prälat die Vögte, die Lehrer und die Eltern an ihre Pflichten. Schon am 16. Februar 1796 fand sich der Prälat zum zweitenmal in der Schule zu St.Peter ein und nahm mit Freude wahr, daß „infolge der getroffenen Einrichtungen das Schulwesen ganz gut ging“. Einige Tage später brachte der Lehrer von Glashütte und Wildgutach dem Abte die Schriften der Schüler, und da sich der erstere beklagte, daß seine Schule von keinem Geistlichen besucht werde, weil der Pfarrer von Neukirch seines hohen Alters wegen hierzu unvermögend sei, ertheilte der Abt alsbald dem Pater Ottmar zu Waldau den Auftrag, diese Schule so oft zu besuchen, als es seine Geschäfte und seine Gesundheit gestatteten.

In diesen Bemühungen um die Hebung des Schulwesens wurde der Abt aber bald durch die über den Breisgau hereinbrechenden Kriegsstürme unterbrochen. Doch gerade mitten in den Schrecken des Krieges, in den schwersten Bedrängnissen zeigte der Prälat eine ganz wundersame Umsicht, große Standhaftigkeit und unerschütterliches Gottvertrauen.

Am 24. Juni 1796 drangen die Franzosen unter General Moreau 32.000 Mann stark bei Kehl über den Rhein, trieben das schwäbische Kreiscorps unter hartnäckigem Kampfe zurück und lagerten sich am rechten Rheinufer. Nach einigen kleinern Gefechten rückte der Feind gegen den Breisgau vor; zwischen Ettenheim und Kenzingen kam es zu heftigen Kämpfen, wobei der breisgauische Landsturm das Militär tapfer unterstützte. Doch die Franzosen waren in Uebermacht und hatten alle Straßen wohl besetzt; die kaiserlichen Truppen wurden zurückgezogen, und so war der Breisgau dem Feinde preisgegeben. Am 16. Juli 1796 rückte eine französische Abtheilung in Freiburg ein; zwei Tage später erschien General Ferino, der auf Ordnung und Manneszucht hielt, während allerdings die französischen Commissare Requisitionen aller Art ausschrieben. Freiburg und der österreichische Breisgau blieben nun von den Franzosen besetzt und empfanden alle Uebel einer solchen Besetzung; insbesondere hatten die Bewohner der Dörfer und der einzelnen Höfe schwer zu leiden. (Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg IV, 379 ff. Bader, Geschichte der Stadt Freiburg II, 268 ff).

Abt Ignatius von St.Peter hat uns hierüber in dem von ihm geführten Tagebuch ganz genaue Aufzeichnungen hinterlassen. Er hatte mit seinen Mitbrüdern beschlossen, auf seinem Posten auszuharren. Da er alsbald von General Ferino für das Gotteshaus eine Schutzwache erhielt, die denn auch tapfer ihre Pflicht that, so waren die Bewohner des Klosters wenigstens vor persönlichen Mißhandlungen geschützt. Gar schlimm aber hausten die feindlichen Truppen in Zähringen und Eschbach, wo die Bewohner schwer mißhandelt wurden. „In St.Ulrich“, schrieb der Prälat am 23. Juli 1796, „wurde das Priorat rein ausgeplündert; die Geistlichen und die Diener waren entflohen, Kasten und Tröge wurden erbrochen, es wurde geraubt, was beweglich war. Der Vogt am Ort selbst ward mitgeschleppt und mußte bei dem Raube noch mit dem Lichte zünden.“ Schon am26. Juli schrieb der Abt: „Unser Kloster hat in wenigen Tagen sehr viel gelitten. St.Peter hatte beständig vier bis sechs Offiziere und sechs Garden am Tisch; hundert Gemeine mußten vom Kloster mit Wein, Brod und Fleisch versehen werden, und unter allen war keiner, der mäßig lebte. Eschbach (Pfarrhaus) hatte acht bis zehn Offiziere zu bewirten, im Petershofe waren vier bis acht Wagenmeister nebst einigen Pferden. St.Ulrich wurde geplündert; Sölden mehreremal gebrandschatzt und gequält, der Wein ausgetrunken; an Geld wurden 1650 Gulden gegeben; die Präsente an Offiziere und Schutzwachen betragen auch ein paar Hundert Gulden. Die Unterthanen in Eschbach und Zähringen sind entsetzlich ruinirt, ausgezehrt und ausgeplündert.“ In Freiburg wechselte die Einquartierung oft; schon am 27. Juli waren im Petershofe wieder sieben Husaren mit Pferden in Quartier, ein Dragoner mit Pferd, ein Commissar mit einem Wagenmeister und zwei Pferden, ferner noch ohne Verköstigung zwanzig bis vierundzwanzig Pferde und wenigstens zwölf Mann. „Da man nicht im stande war, für alle diese Personen Nahrung anzuschaffen, so mußten wir selbst fasten, um diese zu befriedigen. Man ist ganz entsetzlich mit dieser Einquartierung geplagt; den ganzen Tag wollen sie essen und trinken, wollen noch geehrt werden und lassen uns das Schicksal der Besiegten sehr drückend empfinden.“

Der im October erfolgte Rückzug der Franzosen brachte den Breisgau wieder unter österreichische Herrschaft. Der Erzherzog Karl hatte den feindlichen Truppen empfindliche Schläge beigebracht; General Moreau begann sich aus Bayern zurückzuziehen. Die ganze französische Armee nahm, da der Weg über Villingen ins Kinzigthal von den Oesterreichern verlegt war, die Richtung durch das Höllenthal nach Freiburg. Da kamen wieder neue schwere Bedrängnisse über das Gotteshaus St.Peter. Am Abend des 11. October rückten die Franzosen über St.Märgen her in St.Peter ein und besetzten das Kloster; am folgenden Tage kam eine große Zahl Offiziere mit einer Abtheilung Soldaten und „verlangten Fleisch, Mehl, Geflügel und 700 Flaschen Wein; alles, was sie verlangten, mußte ausgefolgt werden“. Der 13. October aber war ein ganz besonderer „Tag der Angst, des Schreckens und der Grausamkeit. Auf den Abend wurden noch 3000 Pfund Brod requirirt; diese abzuholen, kamen 18 Grenadiere, welche alle ins Abteigebäude hereindrangen, aßen und tranken, bis sie berauscht waren. Unterdessen ward es Nacht; man konnte nicht wissen, was die Unmenschen für fernere Absichten hätten“. Ueberallher kamen dem Abte „Nachrichten zu von Plünderung, Brennen, Schand- und Mordthaten“. Am folgenden Tage kam General Jordis in St.Peter an, dem der Abt das Zeugniß gibt, daß er Zucht bei seinen Soldaten hielt; derselbe gab dem Kloster eine Schutzwache. Die umliegenden Orte, aus denen die Bewohner zum größten Theil geflohen waren, wurden ausgeplündert, viele Häuser niedergebrannt. Acht Tage war das Gebiet von St.Peter in den Händen der Franzosen; am 18. October aber rückten die kaiserlichen Truppen mit dem Condéschen Corps von Neustadt heran, es kam in unmittelbarer Nähe des Klosters zum Gefechte, infolgedessen die Franzosen den Rückzug begannen. Die Freude im Kloster über den Sieg der kaiserlichen Waffen war eine sehr kurze; eine Abtheilung Condéer rückte in die Abtei ein und hauste daselbst viel schlimmer, als es vorher die Feinde gethan; „sie raubten, was sie nehmen konnten, drohten mit förmlicher Plünderung und Anzündung; erst nach dem Abzug zeigte sich, welch Unheil diese Unmenschen angestellt hatten“. Indessen aber waren die Franzosen durch die Wagensteig wiederum herangezogen, um ihrem Feinde in den Rücken zu fallen; die Condéer vermochten nicht standzuhalten, und die Franzosen rückten zum zweitenmal in St.Peter ein. Aus der Bürgerschaft flüchteten sich Männer, Frauen und Kinder ins Kloster; alle waren voll Angst und Schrecken. Da kam dem Gotteshause eine unerwartete Hilfe: ein französischer Offizier, der die frühere Schutzwache des Klosters befehligt hatte, ersuchte den General, das Kloster schützen zu dürfen; der General ging gerne darauf ein und nahm nachher selbst sein Quartier in der Abtei. Auch in diesen Tagen kam es ganz nahe beim Kloster zu einem Gefechte. Am 20. October aber zogen die Franzosen, als die Nachricht von dem durch Erzherzog Karl errungenen Sieg bei Waldkirch sich bestätigte, schleunig hinweg, und nun rückten die Condéschen Truppen wieder in St.Peter ein, wo man in neue Angst gerieth, da man von diesen größere Plackereien als von den Franzosen selbst zu fürchten hatte. Der Herzog von Enghien kam selbst und blieb dann die folgende Nacht im Kloster; dieser sowohl als der General Viomenil hielten diesmal auf bessere Ordnung; nach zwei Tagen zogen endlich die Soldaten aus dem aller Mittel beraubten Gotteshause hinweg. Am 23. October, einem Sonntage, wurde zum erstenmal wieder geläutet und der regelmäßige Gottesdienst gehalten. - Aus den benachbarten Orten kamen dem Abte die allerschlimmsten Nachrichten über Mord, Raub und Mißhandlungen zu, und als er zur Begrüßung des Erzherzogs Karl nach Freiburg kam, fand er, daß die im Petershofe stationirten Franzosen durch Erpressung und Verschwendung das Kloster um mehrere Tausend Gulden geschädigt hatten; auch jetzt noch lag ein Major mit mehr als 20 Pferden im Petershofe im Quartier.

Am 30. October fand im Münster in Freiburg ein feierlicher Dankgottesdienst statt, bei welchem der Prälat von St.Peter das Pontificalamt hielt.

In all den Kriegsstürmen, die über das Gotteshaus und dessen Gebiet dahingingen, zeigte der Prälat eine große Ruhe und staunenswerthe Energie; beide gingen hervor aus einem in tiefer Frömmigkeit gründenden, unerschütterlichen Gottvertrauen, das den Abt auch in den schwierigsten Stunden aufrecht hielt und das sich an vielen Stellen seines Tagebuches ausspricht. Oftmals kehren daselbst die Worte wieder: „Der gute und mächtige Gott, der bisher geholfen, wird uns auch ferner nicht verlassen. - Ich werde nicht müde, auf Gott zu hoffen; vor ihm ist kein Zustand hoffnungslos! - Das Wetter heitert sich auf, man sieht wieder einigen Sonnenschein; Herr, laß auch uns den Tag der Rettung aufgehen !“ - Am 19. October 1796 klagte der Abt: „Gestern hofften wir gerettet zu sein, allein nun geschieht alles, was wir fürchteten; Gott, du hast es so verhängt, dein Name werde gepriesen, angebetet dein heiliger Wille!“ Einige Tage später schrieb er: „Wenn man die Gefahr betrachtet, worin wir waren, den Rückzug der Franzosen, den Angriff ganz in der Nähe, die Position des Feindes auf dem Kreuzacker, das Kanoniren vom Hugsberge her, die Flucht der Condéer, den neuen Angriff und jene fürchterliche Kanonade, den endlichen Rückzug der Feinde, das dreimalige Lager ganz um den Schweighof herum, wenn man diese Gefahr betrachtet: gerade mitten, nicht auf dem Schauplatz des Krieges, sondern im Kampfplatz selber zu sein, so ist es nicht wohl zu begreifen, wie es nur möglich war, nicht ganz und gar ruinirt zu werden. Wir erwarteten alle nichts anderes - und die gütige Vorsehung hat uns gerettet." - Schon vorher hatte er geschrieben: „Wahrlich, einem Wunder ähnlich ist unsere Rettung; man ist gezwungen, den Schutz Gottes hierin zu erkennen. Die Gefahr unseres Unterganges war sehr nahe und schrecklicher, als ich sie beschreiben kann. Gott bewahre alle unsere Nachfolger vor ähnlichen Gefahren. Glücklich, wer nie aus der Geschichte so eine Lage, in der wir lebten, kennen lernt, und glücklicher noch, wer sich durch historische Kenntnisse zur Dankbarkeit gegen Gott erwecken läßt; dem die gütige Obhut der Vorsehung, die ihm die Geschichte zeigt und wovon die Geschichte unseres Klosters so viele Beispiele hat, zum lebhaften Beweggrund eines unerschütterlichen Vertrauens auf Gottes Macht und Güte, zum Beweggrund dankbarer Liebe gegen Gott und unveränderlicher Treue in Erfüllung seiner Pflichten wird!“

„Theils aus Dankbarkeit gegen die gütige Vorsehung, theils aus ökonomischen Rücksichten“ setzte der Abt, als am 26. October wieder Kapitel gehalten wurde, fest, daß künftighin in Speise und Trank bestimmte Einschränkungen beobachtet werden sollten ".

Alsbald nach der Occupation der Stadt Freiburg durch die Franzosen versammelten sich im Juli 1796 die breisgauischen Stände, um über Abhilfe in der schlimmen Lage des Landes zu berathen. In seiner Eigenschaft als breisgauischer Landstand nahm der Prälat von St.Peter nicht nur an den Conferenzen Antheil, sondern griff, da er sofort den Mangel an Ordnung und Zusammenhang in den Verhandlungen erkannte, obgleich der jüngste der Prälaten, mit solcher Klugheit und Energie in den Geschäftsgang ein, daß er ganz eigentlich die Seele des vorderösterreichischen Consesses in dieser Zeit war. Durch ein besonderes Belobungsschreiben aus Wien vom 18. Januar 1797 wurde dem klugen Prälaten von St.Peter für seine Thatkraft und Umsicht das kaiserliche Wohlgefallen und die verdiente Anerkennung ausgesprochen.

Kaum waren friedliche Tage wiedergekehrt, so bemühte sich der Abt von St.Peter, die wissenschaftliche Thätigkeit des Gotteshauses zu heben. Die bestehenden Verordnungen forderten, daß jeder, der in einem Kloster Theologie dociren wollte, aus allen theologischen Disciplinen auf einer österreichischen Universität examinirt werde, und aus dem besondern Fache, das er lehren wollte, auch noch ein examen rigorosum ablegen mußte; außerdem waren in jedem Kloster vier Professoren für die Theologie gesetzmäßig erfordert. Deshalb ließ der Prälat mehrere der jungen Conventualen ihre Studien an der Universität in Freiburg machen. Oefters klagt der Abt über die großen Kosten, die dadurch dem Kloster erwuchsen, und führt sehr bedeutende Geldsummen an, die bei Abnahme der Examina an die Professoren entrichtet werden mußten.

Der an der Universität herrschende ungebundene Geist und die akademische Lehrmethode, die ganz und gar im Fahrwasser der seichten Aufklärung sich bewegte, machten dem streng kirchlich gesinnten Prälaten schwere Sorgen. Am Ende des Jahres 1797 klagt er: „Offenbar ist die Erziehung auf Universitäten nicht die passendste für “junge Klostergeistliche; immer werden Grundsätze angenommen, die dem Klostergeiste gerade zuwider sind. Damit verknüpft sich ein gewisser Stolz bei unerfahrenen jungen Leuten, die ihr bißchen historische Kenntniß für solide Wissenschaft halten. Es entsteht eine Neuerungs- und Aenderungsucht; sie werden leicht mißvergnügt, haben auswärtige Verbindungen, sind voll Eigendünkel, - werden oft auch nur Heuchler, um ihre Zwecke zu erreichen. Die Unserigen sind allerdings diejenigen, welche noch am wenigsten verdorben worden; aber es ist nun doch etwas, was an ihnen anklebt:
eine gewisse Wegsetzerei über verschiedene Dinge, die der erfahrene Mann wohl zu schätzen weiß; gewisse leichtsinnige Grundsätze auch über wichtigere Dinge, z. B. über Brevier, Chorgebet, öffentlichen Gottesdienst, über gewisse Lehrsätze u. s. w. Es ist schwer, allem vorzubeugen; es ist sogar schwer, nur zu wissen, was geschieht.“

Einzelne der Professoren an der Universität, so besonders Hug und Schwarzel, die aus ihrem Widerwillen gegen die Klöster kein Hehl machten, bereiteten dem Prälaten manche Schwierigkeiten. Vermöge eines kaiserlichen Handbillets sollten, wie das Diarium des Prälaten unterm 22. August 1802 berichtet, die Klöster fernerhin der Beschwerde, die sludirenden Brüder auf der Universität prüfen zu lassen, überhoben sein, dafür aber über jedes Fach eine öffentliche Disputation halten und Thesen drucken lassen. Als nun der Abt im Herbst 1802 dogmatische Thesen abfassen ließ und zur Censur einschickte, wurden ihm von den Professoren der Theologie solche Schwierigkeiten bereitet, daß das kaiserliche Handschreiben für sein Gotteshaus völlig unwirksam wurde.

Nur kurze Zeit dauerte es nach dem am 17. October 1797 zu Campo Formio abgeschlossenen Frieden, durch den der Breisgau dem Herzog von Modena als Entschädigung für die Länder, welche dieser Fürst in Italien verloren hatte, zugesprochen wurde, bis der Krieg sich abermals erneuerte. Während des ganzen Jahres 1799 waren in Deutschland die französischen Waffen gegen den Erzherzog Karl entschieden im Nachtheil, ebenso in Italien, da General Bonaparte sich in Aegypten befand. Bald aber erschien dieser in Paris, stürtzte die Constitution und machte sich selbst zum ersten Consul. Im April 1800 besetzten die Franzosen wieder Altbreisach und begannen die österreichischen Vorpostenlinien zurückzudrängen; zwischen Lehen und Hugstetten kam es zu einem Gefechte, welches den völligen Rückzug der Kaiserlichen herbeiführte. Sofort besetzte General Tarreau Freiburg und den Breisgau und erhob hohe Contributionen. „Der Einzug des Feindes in die Stadt“, schreibt der Abt, „war schreckenvoll. Die Kaiserlichen zogen sich streitend zurück, und überall in der Stadt wurde gekämpft. Nachdem die Franzosen sich festgesetzt, fing nicht allein das gewöhnliche Wesen mit Requiriren, Lärmen und Schwelgen an, sondern ebenso das Rauben und Plündern. Auch das Betragen der Generale und Offiziere war nicht besser; sie behandelten die Stände und den Magistrat sehr brutal. Tarreau legte der Stadt eine Contribution von 300.000 Livres auf mit dem Befehle, dieselbe innerhalb 24 Stunden zu entrichten, nahm zugleich eine Anzahl der angesehensten und reichsten Männer als Geiseln weg und ließ solche bewachen.

Am 3. Mai kamen zum erstenmal Soldaten eines französischen Streifcommandos nach St.Peter, die Geld, Speisen und Wein forderten; am folgenden Tag erschien ein Trupp Husaren, die dem Abte fast alles Geld, das vorhanden war, abpreßten, dann aber ohne weitere Gewaltthätigkeiten hinwegzogen, um in St.Märgen ganz dasselbe zu thun. Weit schlimmer als der Abtei und deren Bewohnern erging es den St.Peterschen Conventualen in Bollschweil und Sölden. Pater Anselm Dörflinger, der die Seelsorge zu Bollschweil verwaltete, floh mit den Bewohnern des Ortes in die Berge. Die Häuser wurden vollständig ausgeraubt. Der Pfarrvicar von Sölden, Pater Paul Hendinger, berichtet über seine erlittenen Drangsale an den Abt: „Zweimal wurde hier geplündert, und dann erst kam der schreckhafteste und angstvollste Tag, der 2. Mai; Husaren aus dem Lager bei Freiburg kamen hierher, sprengten mit bloßen Säbeln umher, forderten von den Leuten, die sie antrafen, mit Ungestüm Geld, schlugen die Fenster ein und schossen nach den Leuten. Einige Männer, die sich sehen ließen, wurden genöthigt, Wein aus unserem Keller in kleinen Fäßchen und andern Geschirren in das Lager bei Günthersthal zu tragen, wobei sie von den Husaren mit bloßen Säbeln begleitet wurden.“ Zu Merzhausen, Au, Wittnau und Biezighofen hatten alle Leute ihre Häuser verlassen und war kein Mensch anzutreffen. Die Häuser wurden geplündert, die Leute mochten zu Hause sein oder nicht; jene, die zu Hause blieben, hatten nur mehr Schrecken und Aengsten auszustehen. Tröstlicher als diese Mittheilungen lautete der Bericht, den der Prior von St.Ulrich, Pater Basilius Meggle, über den günstigen Verlauf der französischen Invasion an den Abt erstatten konnte. Wohl hatten die beiden Mönche zu St.Ulrich, als die Franzosen in das Thal einrückten, die Flucht ergriffen und sich in den nahen Wald begeben; doch kehrten sie, als ihnen die Anwesenheit des Generals im Kloster gemeldet wurde, alsbald dahin zurück. Der General und die Offiziere waren höflich, und als ihnen gegeben wurde, was man in dem einsamen Orte hatte, auch zufrieden und verübten gar keine Grausamkeiten. (Urkundenbuch des Abtes Ignatius Speckle: Briefe des Paters Anselm Dörflinger in Bollschweil vom 9. Mai 1800, des Paters Paul Hendinger in Sölden vom 16. April 1800. Tagebuch zum April und Mai 1800. Memoiren a. a. O. S. 133 ff.)

Im Juli 1800 wurde zwischen dem kaiserlichen General Kray und seinem Gegner Moreau ein Waffenstillstand abgeschlossen.

Die Franzosen hielten Freiburg und den ganzen Breisgau besetzt und erhoben harte Contributionen; der General Klein, der in Schuttern sein Hauptquartier hatte, forderte eine solche von 600.000 Livres; die Requisitionen an Lebensmitteln waren so groß, „daß der Waffenstillstand drückender als der Krieg selbst wurde“. Um die Ablieferung der auferlegten Contributionen zu beschleunigen, beschloß der General Klein, Geiseln aus dem Prälaten- und Ritterstand auszuheben; unter diesen befand ich auch der Abt von St.Peter. Vom 5. November bis 23. December 1800 weilte derselbe in Straßburg in französischer Gefangenschaft, bis die verlangten Geldsummen bezahlt waren.

Nach der unglücklichen Schlacht bei Hohenlinden am 3. December 1800, in welcher Moreau über Erzherzog Johann den Sieg davontrug, erfolgte am 9. Februar 1801 der Friede von Luneville. Nach den Bestimmungen desselben machte sich der Kaiser abermals verbindlich, den Breisgau dem Herzog von Modena abzutreten. Damit war über dieses Land und seine Hauptstadt ein neues schweres Mißgeschick verhängt; denn der Herzog, dem dieses Gebiet eine zu geringe Entschädigung für seine Verluste schien, weigerte sich, das Land anzunehmen; die Folge war, daß die Franzosen, welche gemäß dem Friedensschlusse bis Mai 1801 Vorderôsterreich räumen sollten, Stadt und Land noch weiterhin besetzt hielten und ihr Ausbeutungssystem forttrieben.

Der ständische Confeß wandte sich wiederholt um Abhilfe an den Kaiser; der Präsident von Summerau und der Fürstabt Mauritius von St.Blasien begaben ich selbst nach Wien. Der letztere schrieb am 16. Mai über ihre Thätigkeit an den Abt von St.Peter: „Wir Breisgauer arbeiten mit vereinten Kräften und Herzen für unser liebes Vaterland, welches so lange unter dem grausamen Druck der Franzosen seufzen muß; wir wenden alles an, das Unglück endlich einmal zu entfernen.“ Abt Ignatius antwortete: „Die Hoffnung einer baldigen Erlösung stärkte unsere Geduld bisher noch; da dieselbe aber zu schwinden scheint, drängt es mein besorgtes Herz, sich zu ergießen. Nie hätte ich an die Möglichkeit geglaubt, daß der dem Erzhause Oesterreich so ganz ergebene Breisgau wünschen müßte, an einen andern Herrn abgetreten zu werden. Aber durch den unausstehlichen Druck, welchem dieses gute Ländlein überlassen bleibt, ist es dahin gekommen.“

Ganz unbefriedigt „über das harte Benehmen des Wiener Hofes gegen den Breisgau“ kehrte der Fürstabt von St.Blasien im Herbst 1801 aus Wien zurück. Am 11. November sagte er sich dem Abte von St.Peter zum Besuche an, um mit ihm über Angelegenheiten des Prälatenstandes sich zu besprechen. Am 15. November traf der Fürstabt Mauritius ganz gesund in St.Peter ein und hatte am Abend des gleichen Tages noch eine längere Unterredung mit dem Abt Ignatius über Landes- und Klosterangelegenheiten. Als man in der Frühe des folgenden Tages in das Zimmer des Fürstabtes trat, fand man ihn todt; ein Schlaganfall hatte seinem Leben ein Ende gemacht. Tiefe Bestürzung rief dieser schnelle Tod in St.Peter hervor. Der Abt sandte sofort die nothwendigen Boten ab, hielt aber zu St.Peter den Tod noch geheim; die Leiche wurde nach St.Blasien verbracht. Abt Ignatius ging selbst auch dahin und wohnte mit dem Prälaten von St.Trudpert als Zeuge der sofort nach der Leichenfeier vorgenommenen Neuwahl eines Fürstabtes bei. Dieselbe fiel auf Pater Berthold Rottler, welcher der letzte der Fürstäbte von St.Blasien sein sollte. (Abt Ignatius widmete dem verstorbenen Fürstabt Mauritius von St.Blasien folgende Worte in seinem Tagebuche zum 16. November 1801: „So starb also der würdige Fürstabt Mauritius plötzlich hier in diesem Kloster. Ich bin nicht im stande, meine Empfindungen über diesen äußerst traurigen und erschütternden Vorfall hier auszudrücken, noch dem Verklärten das wohlverdiente Lob hier zu sprechen. Mich würdigte der Selige seines freundschaftlichen Zutrauens, was die große Anzahl Briefe beweisen, die wir wechselten. Desto empfindlicher war mir der Schlag, daß der Tod ihn gerade in meinem Kloster treffen mußte. Der Verlust dieses wahrhaft großen Mannes ist in jeder Hinsicht sehr groß, für St.Blasien, für den geistlichen Stand, für das Vaterland und für mich. Ich verlor einen erhabenen Gönner; ich verlor noch mehr an ihm, ich verlor einen Vertrauten, einen Freund, dem ich mich eröffnen durfte, der mir Zutrauen schenkte, der mich in sehr vielen Stücken unterrichtete, an dessen Religiosität, Eifer für Religion, Tugend, Klosterdisciplin ich mich oft erbaute. Das Vaterland verliert sein erstes Standesglied, das sich mit redlichstem und thätigstem Eifer für das allgemeine Wohl bei jeder Gelegenheit auszeichnete, der Prälatenstand seinen würdigsten, thätigsten, eifrigsten Präses und Vorsteher, das einzige Mitglied, das Ansehen genug hatte, mit Nachdruck für den Stand zu sprechen und zu handeln. Die Religion selbst verliert einen eifrigen, freimüthigen Vertheidiger, der auch vor Großen, selbst vor dem Monarchen, die Sache der Religion freimüthig, mündlich und schriftlich verfocht, und das Stift St.Blasien verlor in dem allerbedenklichsten Zeitpunkt den würdigsten, thätigsten, allgemein geachteten Vorsteher. - Nur Glauben an die Vorsehung kann hier beruhigen. Der Selige hat überstanden, hat vollendet, hat ganz gewiß die Krone der Gerechtigkeit gefunden. Er bete nun für uns alle vor Gottes Thron, wie er für alles Gute hier gearbeitet hat.“)

Vorboten der Klosteraufhebung.

Erst durch das Uebereinkommen vom 26. December 1802, durch welches dem Herzog von Modena nebst dem Breisgau auch noch die Ortenau zugesprochen wurde, ließ sich derselbe zur Uebernahme des Landes bestimmen, und nun endlich sollte die Befreiung von den französischen Truppen für Freiburg und den Breisgau kommen. Der Abzug derselben erfolgte im April 1803. Schon im October desselben Jahres schied der Herzog von Modena aus diesem Leben, ohne sein Land gesehen zu haben, und Erzherzog Ferdinand von Oesterreich trat die Regierung desselben an.

Indessen waren schon mehrere Regierungen mit der durch den Frieden von Luneville ihnen gestatteten Einziehung der katholischen Stifte und Klöster vorangegangen, und auch für das Gotteshaus St.Peter schien das Ende nahe.

Bereits im August 1802 theilte der Abt dem Kapitel mit, daß ihm von Freiburg und Karlsruhe die Nachricht zugekommen, es sei mit andern klösterlichen Gebieten auch die Abtei St.Peter dem Johanniterorden als Entschädigung für seine Verluste auf dem linken Rheinufer zugesprochen worden. Das Kapitel erklärte, daß es der Einsicht und Klugheit des Abtes überlasse, gegen solchen Beschluß zu thun, was nur immer möglich sei. Als die Gefahr näher zu kommen schien, hielt der Abt am 3. September wieder ein Kapitel ab, mahnte zum Gottvertrauen und gegenseitiger Liebe, gab dann „für alle vorkommenden Fälle jedem der Conventualen eine kleine Geldsumme und erlaubte, daß jeder einige der bessern Bücher auf seine Zelle nehme“. Am 16. September erhielt der Prälat ein Schreiben von Heitersheim, worin er gemahnt wurde, „daß, nachdem das Kloster dem Priorate zugewiesen worden, es die Natur der Sache mit sich bringe, daß keine Veräußerungen mehr geschehen“; doch erfolgte noch keine Besitzergreifung. Durch den Präsidenten von Summerau erhielt Abt Ignatius am 28. October 1802 aus Wien ein wichtiges Schreiben, welches, wie er in seinem Tagebuch sagt, „einerseits mir eröffnete, daß alle Hoffnung für die breisgauischen Stifte verloren sei, andererseits die Versicherung gab, daß der Kaiser geneigt sei, mich und diejenigen aus meinen Geistlichen in den österreichischen Staat aufzunehmen, welche ich als geprüfte Männer in Wissenschaft und Tugend anerkennen würde“. Der Abt eröffnete diesen Antrag einigen seiner Geistlichen; dieselben fanden das Anerbieten „der Ueberlegung und alles Dankes werth“ und waren geneigt, den Ruf anzunehmen, „wenn sie sich in klösterlicher Gemeinschaft dem Unterrichte widmen könnten“.

Doch bald kamen günstigere Nachrichten; am 29. November konnte der Abt dem Kapitel mittheilen, daß der Kaiser an den Prior von Heitersheim die Erklärung abgegeben habe, daß die brei8gauischen Klöster nicht occupirt werden dürften. Aber schon wenige Wochen später „schien wieder alles verloren und es sicher zu sein, daß die Johanniter die Klöster erhalten werden“. Am 18. Februar 1803 schrieb der Abt in sein Tagebuch: „So ist also auch das Los der breisgauischen Stifte entschieden, und die Stiftungen gottseliger Vorfahren, dem Gottesdienste, dem Unterricht, dem Unterhalt vieler aus jedem Stande gewidmet, erhalten nun die Bestimmung, wenige vom Adel zu nähren, fallen einem Orden zu, der für ganz Deutschland fremd, jetzt ganz und gar ohne Zweck ist, werden der Lohn für die Verrätherei, welche dieser Orden durch Uebergabe der Insel Malta an die Franzosen an ganz Europa beging. Doch die Vorsehung fügt es so, läßt es so geschehen. Die Absicht der Illuminaten ist nun großentheils erreicht und die Kirche ihrer Güter beraubt, die Klöster aufgelöst! Die ewige Vorsehung wird dennoch für die Kirche sorgen. Uns bleibt nichts, als den Namen des Ewigen anzubeten.“

Doch der Frühling und Sommer brachten bessere Nachrichten und neue Hoffnungen. Die Malteser selbst schienen „wenig Vertrauen auf ihre Sache“ zu haben, da der Regierungspräsident von Greiffeneck der Besitznahme durch die Malteser sich energisch widersetzte und bei Erzherzog Ferdinand mit solcher Entschiedenheit für die Erhaltung der breisgauischen Abteien eintrat, daß dieser dieselben seines Schutzes versicherte. Im September konnte der Abt dem Kapitel mittheilen, daß die erzherzogliche Regierung das Kloster zur Aufnahme neuer Novizen ermuntere, und es schien, daß dem Gotteshause eine neue Zeit der Ruhe beschieden sei. Der Abt benutzte dieselbe wohl, ließ im Klostergebäude wie auch im Petershof zu Freiburg und im Pfarrhof zu Eschbach die nothwendigen Verbesserungen vornehmen, stattete die Klosterbibliothek mit neuen Bücherschränken aus, beschaffte der Klosterkirche einen neuen Ornat für den Trauergottesdienst und nahm auch wieder Novizen in das Kloster auf.

Im Frühjahr 1805 wurde von der erzherzoglichen Regierung der Bau einer Pfarrkirche in dem in österreichischem Gebiete gelegenen Dorfe Gremmelsbach bei Triberg beschlossen; der Erzherzog Ferdinand gab dazu 3000 Gulden, und auch der Prälatenstand erklärte sich bereit, einen großen Theil der Kosten zu tragen. Der Abt von St.Peter übernahm diese Angelegenheit und war persönlich mehreremal in Gremmelsbach, so bei der Grundsteinlegung der Kirche am 7. Mai 1805, dann wieder im Juli und im September in Begleitung des Fürstabtes Berthold von St.Blasien. Am 20. November 1805 erhielt die Kirche die Benediction.

Vom 19. bis 21. August 1805 hielt der Konstanzer Weihbischof E. M. F. von Bissingen in St.Peter die bischöfliche Visitation ab, wobei jeder der Religiosen vor den Bischof gerufen ward. Nachher eröffnete derselbe dem Abt, daß von keinem der Mönche eine Klage vorgebracht worden sei, und daß er selbst den Eindruck gewonnen habe, es befinde sich die Disciplin in besserem Stande, als es in diesen bösen Zeiten zu erwarten gewesen.

Unterdessen verbreiteten sich im Herbste 1805 aufs neue wieder schlimme Kriegsgerüchte, und schon am 26. September kam die bestimmte Nachricht, daß ein zahlreiches französisches Heer unter Napoleon den Rhein überschritten habe. Rasch drang der gewaltige Eroberer mit seinen Heeresmassen voran, und nicht lange dauerte es, und Oesterreich lag gedemüthigt zu seinen Füßen. „Oesterreich ist wie gestürtzt,“ schrieb der Abt am 26. November 1805 in sein Tagebuch; „so hoffnungslos war die Lage der Dinge noch nie; nur Gottes Allmacht kann retten.“ Bald mußte der Abt dieselben Worte auf sich und sein Gotteshaus anwenden. Mit raschen Schritten näherte sich gegen Ende des Jahres 1805 die Katastrophe, welche der Blick des Prälaten wohl vorhergesehen und längst gefürchtet hatte. Doch lassen wir ihn die Geschichte seiner schweren Bekümmernisse und seiner herbsten Leiden selbst erzählen.

„Endlich“, so schreibt der Abt am 3. December 1805, „kommt ein lang gefürchteter, aber dermalen gar nicht vorhergesehener, gar nicht erwarteter Schlag: unsere Gefälle in Württemberg sind von der dortigen Landesherrschaft mit äußerster Strenge in Besitz genommen, ohne daß irgend eine Vorkehr dagegen hätte geschehen können. Ein Expreß von Bissingen brachte mir heute mit einem Schreiben des Paters Landolin diese äußerst niederschlagende Nachricht. Am 28. November ging die Besitznahme von statten. An alle unsere Gebäude wurde das württembergische Wappen angeschlagen nebst dem gedruckten Besitznahmepatent; alles ward theils versiegelt, theils inventirt. Ich trug die Sache dem Kapitel vor mit dem Bemerken, daß ich nun vorerst keine wirksame Maßregel zur Abwendung dieses Verfahrens kenne, indem es das Werk einer höhern Macht sei, bei welcher und gegen welche weder rechtliche Vorstellungen noch Bitten etwas nützen würden. Ich wüßte nichts, als die Sache unserer Landesregierung vorzustellen, welche aber ebensowenig werde respectirt werden. Niemand wußte etwas Besseres zu rathen, und so beschloß ich, morgen wieder nach Freiburg zu fahren.

„Unterwegs kam eine neue Hiobsbotschaft, welche doch am Ende besser ausging. Ich erhielt ein Schreiben vom kurbadischen Stabsamt Thiengen, worin mir der Sequester auf alle unsere Gefälle im dortigen Amte, wo gerade die größten Zinsen einzuziehen sind, angekündigt wurde, weil Kurbaden von allen in- und auswärtigen Zehnt- und Zinsherrschaften eine Kriegscontribution zu erheben beschlossen habe. - In Freiburg sprach ich den Präsidenten; es wurde mir alle Unterstützung zugesichert; allein man zweifelte doch, ob bei wirklichen Umständen und wenn das Kriegsglück sich nicht wendet, etwas dürfte ausgeführt werden. Die Gerechtigkeit ist zwar sonnenklar, allein man hat keine Macht."

„Ein Schlag auf den andern! Heute Abend, 7. December, da ich eben zu St.Peter die studirenden Brüder zu einer geistlichen Conferenz bei mir hatte, kam Pater Karl ganz unerwartet von Freiburg zurück mit einem Schreiben vom kurbadischen Amt Thiengen, wodurch der Beschlag auf alle unsere Gefälle erneuert wird. Zugleich brachte er die Nachricht, Kurbaden werde vom ganzen Breisgau und der Ortenau Besitz ergreifen. Ehe ich mich ganz über vorstehende Donnerpost besinnen konnte, kam heute (8. December) vormittags eine neue in einem Schreiben des prälatenständischen Syndicats, worin die Anzeige gemacht wird, daß General Monard auch eine Contribution auf die Klöster zu legen gedenke unter dem Vorwande, das Land zu schonen. Und noch hatte ich diesen Brief kaum gelesen, als ein neuer Verdruß kam: Eine Klage der hiesigen Vögte und Gemeindepfleger wegen der unverzeihlichen Zögerung des Oberamtmannes in Fertigung der Gemeinderechnungen. Da ich durch das Syndicatsschreiben eilends nach Freiburg gerufen war, so richtete ich mich zur Abreise. Gott gab mir hier wieder einigen Trost.Nach meiner Ankunft daselbst kam ein Bote von Thiengen, wohin Pater Karl einen Kapitalbrief von 1000 Gulden geschickt, mit der Nachricht, daß uns auf dieses Depot hin Einzug und Abfuhr gestattet sei. Gott sei gedankt, daß doch nun wieder für einmal geholfen ist und die nöthigen Lebensmittel für dieses Jahr erhalten werden !

„Am 11, December. In den Zeitungen kommen die fatalsten Nachrichten von einer russischen Niederlage, von preußischer Neutralität, von Waffenstillstand und Friedensunterhandlungen. Andere Nachrichten sprechen von württembergischen, bayrischen und badischen Occupationen. Das Kloster Wiblingen soll von Bayern, Urspringen von Württemberg in Besitz genommen worden sein. So raubt nun der Stärkere und heißt es Besitznahme. Wenn die Dinge alle wahr sind und so fort gehen, so hat nun die letzte Stunde für alle klösterlichen Anstalten geschlagen. Baden geht behutsamer vor, sequestrirt einstweilen; doch soll es auch von Kloster- und Stiftungsgütern, welche im Badischen liegen, z. B. von dem Schutternschen Priorat Sasbach, Besitz genommen haben.

„Am 14. December verbreitete sich das Gerücht, daß der Friede abgeschlossen sei. Diese Nachricht, anstatt zu erfreuen, erweckte vielmehr eine allgemeine Niedergeschlagenheit, weil man nur ungünstige Bedingungen erwartet und es für gewiß annimmt, der Breisgau werde von Oesterreich, auch von Erzherzog Ferdinand, ganz abgerissen und an den Kurfürsten von Baden überlassen werden. Auch ward mir heute Nachricht aus Wolfenweiler überbracht, daß das badische Besitznahmepatent an unserer dortigen Zehntscheuer angeschlagen worden sei.“

An den folgenden Tagen schreibt der Abt :
„Alles ist noch immer in Bestürzung und Erwartung. Die Nachricht vom Frieden modificirt sich zu einem Waffenstillstand, während dessen die Unterhandlungen gepflogen werden sollen. Im übrigen dauern die Hiobsposten fort. Von Bissingen kommt die Nachricht, daß der Pater Pfleger einstweilen bleiben, aber nichts veräußern dürfe, und daß das Oberamt und das Schultheißenamt denselben beobachten sollen. Ich tröstete denselben und ermunterte ihn, so gut ich selber konnte. Alles wird verloren sein. Von Wolfenweiler, Buggingen und Seefelden kommt die Meldung, daß unsere Gefälle in provisorischen Besitz genommen, das kurbadische Wappen an unsere Gebäude, Scheuern und auch an die Pfarrhöfe angeschlagen worden. Ich wie andere machten Anzeige an die hiesige Regierung. Die Regierung selbst ist in Verlegenheit und hat keine Weisung von ihrem Herrn. Die Kurfürstlichen fahren fort, weil sie die Macht haben. Am 17. December fuhr ich nach Sölden, um den Confratres die Lage der Dinge vorzutragen. Jeder Tag erweckt neue Besorgnisse. Kurbaden geht immer weiter: anfangs Sequester unter dem Vorwande einer Contribution, dann Uebernahme der im Lande gelegenen Gefälle der Auswärtigen unter landesherrlichem Schirm und Aufsicht, Extension dieser Maßregel auf reichsritterschaftliche Ortschaften - Deutsch- und Johanniterorden - und noch nicht säcularisirte Klöster; endlich greift es auch außer Landes um sich, nimmt zuerst die Orte, welche ehedessen strittig waren, z. B. Inzlingen, Stetten; endlich auch unstrittige, z. B. die Deutschordenscommende Beuggen. Die Regierung gab am 16. December eine Protestation und Anfrage an das Karlsruher Hofrathscollegium. Indessen gehen die Besitznahmen fort; von Thennenbach erhielt ich Nachricht, daß bereits vorgestern in badischer Commissar mit fünf Husaren im Stift Schuttern provisorischen Besitz genommen habe. Auch an die Regierung wurde die Anzeige gemacht. Diese befahl zwar, das Patent wieder wegzunehmen, den weitern Erfolg weiß ich nicht. Ich ging noch zum Präsidenten, um für mich Instruction zu holen, und fuhr am Nachmittag mit Pater Karl nach St.Peter.“

Am 23. December 1805 wurde dem Abt berichtet, daß an demselben Tage ein kurbadischer Commissar in Zähringen Besitz genommen, das badische Wappen angeheftet und dem Vogt unter Drohungen befohlen habe, solches nicht abnehmen zu lassen. Der Abt machte sogleich der Regierung in Freiburg hiervon Mittheilung, wie auch von der Aeußerung der Commission, daß sie alsbald auch nach St.Peter kommen werde. Die Regierung legte wegen der Besitznahme Kurbadens Protest ein und beauftragte die Beamten, die badischen Patente in Thennenbach, Schuttern und Zähringen wieder abzunehmen. Auch General Monard versicherte dem Prälaten von St.Peter, daß Baden nicht befugt sei, im Lande Breisgau Besitz zu ergreifen, und erklärte sich bereit, dagegen Beistand zu leisten.

Zugleich verlangte General Monard von dem Prälatenstand fast unerschwingliche Contributionen und drohte, wenn dieselben nicht rechtzeitig geleistet würden, mit militärischer Execution. Und „zu all diesen schlimmen Aussichten kam noch die schlimmste: das Gerücht, daß Württemberg oder der neue König von Schwaben, welcher bereits Villingen in Besitz hat, noch einen Theil des Schwarzwaldes, nämlich St.Blasien und St.Peter, besetzen werde. Dann hat die letzte Stunde geschlagen“.

Drei Tage, nachdem Abt Ignatius diese Worte geschrieben, erhielt er die Nachricht, daß am folgenden Tage, dem 12. Januar 1806, die königlich württembergische Besitznahme-Commission nach St.Peter kommen werde, um für Württemberg Besitz zu nehmen.

Sofort eilte der Abt nach Freiburg, der erzherzoglichen Regierung die Anzeige zu machen und Weisung zu erbitten. Die Regierung selbst war ohne Instruction, und so mußte der Prälat ohne Weisung nach St.Peter zurückkehren. Die württembergische Commission war bereits eingetroffen und kündigte dem Abte ihren Auftrag an; dieser erwiderte, daß er seiner bisherigen Pflichten nicht enthoben worden, daß er noch breisgauischer Landstand sei wegen breisgauischer Besitzungen und Gefälle, ohne welche das Kloster auf der Schwarzwaldhöhe nicht leben könnte, und daß er eben deshalb wünsche, einstweilen aller Pflichtleistungen enthoben zu bleiben. Doch der Commissar beharrte auf der Besitznahme, und so mußte der Abt am 14. Januar, nachdem er nochmals die Erklärung abgegeben, daß er von der erzherzoglichen Regierung seiner Pflichten nicht enthoben sei, daß er der Gewalt aber nicht widerstehen könne noch wolle, ein Handgelübde ablegen, ganz im allgemeinen dem König von Württemberg treu zu sein. Damit war Prälat Ignatius von St.Peter in württembergische Pflicht genommen und sein Gotteshaus unter württembergische Administration gestellt. „Und so ward diese Handlung, die wichtigste seit Jahrhunderten in unserem Stifte, mit wenigen Worten geendet.“

Nur sein unerschütterliches Gottvertrauen hielt den Abt in dieser für ihn und sein Gotteshaus so überaus traurigen Zeit, „wo Schlag auf Schlag kam, wo fast kein Tag ohne neue Trauerpost war“, aufrecht. „Nur festes Halten an der Vorsehung“, schrieb er am 19. Januar in sein Tagebuch, „konnte noch vor Verzweiflung retten. Der Kampf war schwer. Bis hierher hat Gott geholfen, daß wir tragen und dulden konnten, und nur die Hoffnung, daß er ferner helfen werde, kann uns erhalten, daß wir ferner ausharren. Gott der Allweise, Allmächtige, Allgütige wolle also ferner beistehen und helfen und retten und alles leiten nach seinem heiligen und weisen Willen.“

Die mit der Commission angekommenen Soldaten wurden zu St.Peter, St.Märgen und in Eschbach einquartiert; ein kleines Commando nahm Besitz zu Zarten und stellte Hoheitspfosten auf.

Die Commission, an deren Spitze Hofrath Spittler stand, „ein bescheidener, stiller Mann, dem dieses Geschäft eben keine Freude zu machen schien“, begab sich von St.Peter nach St.Blasien, dort ebenfalls für Württemberg Besitz zu nehmen. Der württembergische Revisor Brodhag, der den Auftrag hatte, den Stand der Einnahmen festzustellen, benahm ich ebenfalls „sehr bescheiden und zeigte, daß ihm derlei Geschäfte nicht angenehm sind“

Am 20. Januar 1806 kam dem Abt von St.Peter von Freiburg her die Nachricht zu, daß die breisgauischen Klöster endlich doch noch an die Malteser kommen sollten. Da der Prinz von Bayern zum Großprior oder Großmeister ernannt worden sei, werde man dem Orden wieder zu Hilfe kommen und demselben die Entschädigung nach dem Regensburger Deputationssschluß einräumen. Möglich wäre es, meinte der Prälat, daß man so dem Deutschen Orden, der einen österreichischen Prinzen an der Spitze hat, den Malteserorden mit einem bayrischen Prinzen entgegensetzte.

Zu gleicher Zeit forderte die badische Commission von dem St.Blasischen und dem St.Peterschen Klosterbeamten einen Revenüen-Etat der beiden Klöster St.Blasien und St.Peter. Abt Ignatius gab keinen, sondern entschuldigte sich, daß sein Kloster nun einmal in württembergischem Besitze sei und weder Baden noch die österreichische Regierung etwas dawider gethan noch auch Instruction gegeben habe. „So zanken sich nun ein König, ein Kurfürst und ein geistlich sein sollender Orden um unser Vermögen, und die alte Regierung weiß gar nicht, was sie thun soll. Dabei leiden wir und kommen in große Verlegenheiten.“

In der Frühe des 23. Januar kam ein Commissar von Freiburg mit einem Regierungsrescript der erzherzoglichen Regierung, durch welches der Prälat von St.Peter ermahnt wurde, mit allem Nachdruck sich zu widersetzen, wenn die Malteser versuchen sollten, daselbst Besitz zu ergreifen. Schon am Mittag desselben Tages kam der heitersheimische Hofrath Thibaut, wies ein Besitznahmepatent und seine Vollmacht vom Fürsten von Heitersheim vor und übergab ein Schreiben, das besagte, daß Prinz Karl von Bayern die Condjutorsstelle des deutschen Großpriorates angenommen, daß diesem Priorate alle Entschädigungen nach den Bestimmungen des Regensburger Recesses zuerkannt seien und demgemäß von diesen Gebieten nun Besitz ergriffen werde. Der Abt aber erklärte mit aller Entschiedenheit, daß, nachdem bereits der König von Württemberg Besitz genommen, auch die bisherige Regierung im Breisgau gegen die Besitzergreifung der Malteser protestirt hätte, er schlechterdings keinen Act der Besitznahme zulassen könne, und gab auch schriftlich diese Erklärung ab. Die Malteser Commissare mußten sich damit begnügen, das Besitznahmepatent, das der Prälat nicht angenommen hatte, vor ihrem Weggange aus St.Peter daselbst liegen zu lassen. Doch wurde es ihnen nachgesandt, und als sie nach St.Märgen kamen, wohin der Abt von St.Peter bereits Nachricht gegeben hatte, wurden sie gar nicht eingelassen.

Am folgenden Tage wurde dem Abt Ignatius mitgetheilt, die Grenzlinie zwischen Württemberg und Baden werde so gezogen, daß St.Peter dem badischen Gebiete zufalle. Am gleichen Tage noch wurden durch die Abgesandten der badischen Commission in Günthersthal, Sölden, Kirchhofen, Ebringen und Krozingen die Malteserwappen wieder weggenommen. Wenige Tage später, am 27. und 28. Januar, nahm eine kurbadische Commission von dem Großpriorat Heitersheim selbst Besitz, ungeachtet aller Protestation. „So werden Besitznehmer und in Besitz Genommene von einem Stärkern wieder in Besitz genommen.“

Napoleon I. hatte am 2. December 1805 die berühmte Dreikaiserschlacht bei Austerlitz gewonnen. Die Folge dieser Schlacht war der Preßburger Friede, dessen achter Artikel bestimmte, daß der Kaiser von Oesterreich den Breisgau und die Ortenau an den Kurfürsten Karl Friedrich von Baden abtreten sollte. Die Nachricht hiervon erregte in Freiburg und im Breisgau Ueberraschung und tiefe Betrübniß; denn die Liebe und Anhänglichkeit an das Erzhaus Oesterreich war eine innige und wahre, wie Karl Friedrich selbst bei der Besitznahme des Breisgaues mit den Worten anerkannte: „Ich liebe und schätze die braven Breisgauer, welche sich durch ihre unwandelbare Anhänglichkeit an die bisherige Landesherrschaft so rühmlich ausgezeichnet, und lebe der sichern Hoffnung, dieselben werden mit gleicher Treue und Ausdauer fortan auch mir ergeben sein.“

Nachdem im Anfange des Jahres 1806 Karl Friedrich durch seine Hofcommission provisorischen Besitz vom Breisgau ergriffen hatte und die Regierungsmitglieder unter ihrem Präsidenten von Andlau dem neuen Landesherrn verpflichtet worden waren, erschien die Commission auch vor dem ständischen Confesse. Der Vorsitzende der badischen Commission, von Drais, eröffnete auf speciellen Befehl des neuen Landesfürsten, „daß infolge der Souveränität desselben und der vom französischen Kaiser desfalls ausdrücklich übernommenen Garantie sämtliche breisgauische Stifte und Klöster für aufgehoben, wie auch die Rechte der Landesrepräsentation des Breisgaues für erloschen erklärt seien“. (Bader, Geschichte der Stadt Freiburg Il, 338 ff. Derselbe, Die ehemaligen breisgauischen Stände S. 276 ff. - Abt Ignatius war mit ganzer Seele seinem angestammten Fürstenhaus ergeben; Erzherzog Ferdinand kannte und schätzte diese Anhänglichkeit, wie das Tagebuch des Prälaten (Eintrag vom 11. Februar 1808) zeigt : „Herr Fürst von St.Blasien und ich gingen zu Herrn Präsident von Greiffeneck, welcher uns eröffnete, daß Briefe von Sr. K. H. Erzherzog Ferdinand angekommen. Herr von Greiffeneck ward als Uebergabecommissär ernannt, das Entlassungsmanifest war beigefügt, schön und edel abgefaßt. In der Instruction an Greiffeneck zeigt Erzherzog Ferdinand noch mehr sein edles Herz; man sieht, daß es ihn schmerzt, das Land, welches er liebte, wofür er väterlich sorgte, wieder hinzugeben. Insbesondere denkt der Fürst an die Getreuen, dankt in specie Herrn von Andlau, von Neveu, dem Fürsten von St.Blasien und mir. Wir mußten weinen, als wir es lesen hörten.“)

In der Stadt und im ganzen Lande erregte die angekündigte Aufhebung der Stifte und der Landstände eine heftige, doch nur kurz dauernde Unzufriedenheit und Entrüstung. „So waren mit zwei Worten Institute, die seit Jahrhunderten bestanden, geblüht hatten und geachtet waren, vernichtet.“

In der Nacht vor der provisorischen Besitzergreifung des Breisgaues durch Baden erschien zwischen 12 und 1 Uhr ein württembergisches Militärcommando zu St.Peter mit dem Befehle, St.Peter und die Gegend mit Gewalt zu besetzen. „Alles ist unbegreiflich,“ schreibt der Abt, „die Sache scheint einem kleinen Kriege gleich, und die Zeit des Faustrechts scheint wieder gekommen zu sein.“ Am gleichen Tage erhielt der Prälat von Karlsruhe auf sein Gesuch um Aufhebung des Sequesters eine Resolution, worin ihm erklärt ward, daß die Sache über den Besitz des Klosters St.Peter nächstens werde entschieden werden, daß dasselbe ohne Zweifel an Kurbaden fallen werde, wo sodann der Kurfürst nach der bisher bewiesenen Gewogenheit gegen den Abt und sein Stift alle billige Rücksicht werde eintreten lassen. (Tagebuch zum 29. Januar 1806. Wie groß die Unsicherheit und Verworrenheit war, zeigt die Mittheilung des Abtes Ignatius vom 10. Februar: „Ich erfuhr, daß der Malteser Minister Pfirdt von München zurückgekommen sei und alle Versicherung gebracht habe, daß nun die breisgauischen Stifte dem Großpriorat einverleibt werden. Inzwischen wurde doch auf Befehl der badischen Commission das Großpriorat vor wenigen Tagen in Besitz genommen. Man versicherte jetzt, daß eine Deputation der Malteser an den Kurfürsten zu Karlsruhe und eins an den König nach Stuttgart abgegangen, um die Klöster zu requiriren und zum Besitz derselben zugelassen zu werden. Jedermann glaubt nun, die Malteser würden reussiren, von Bayern unterstützt, welches ohnehin vorzüglich von Frankreich begünstigt wird. Zu gleicher Zeit erhielt General Monard in Freiburg von seinem Gouvernement Vollmatt, daß er, als Uebergabecommissar von Frankreich ernannt, den Breisgau übergeben müßte. Dieser versammelte die Regierung und die badische Commission, legte seine Vollmacht vor und erklärte, daß alles Geschehene nichts gelte. Die badischen Commissarien kamen dadurch in die größte Verlegenheit. Monard wollte anfangs die Wappen wieder abnehmen lassen. Herr von Andlau allein persuadirte denselben noch, daß er einstweilen alles als provisorisch möchte gelten lassen.“ - Zu gleicher Zeit war von Erzherzog Ferdinand der Präsident von Greiffeneck als Uebergabecommissar ernannt worden.)

Die Lage des Abtes war eine äußerst peinliche. „Die beiden Stifte St.Blasien und St.Peter“, sagt er, „sind von Württemberg besetzt, und ihre Gefälle sind in badischem Besitze; ungewiß, welchem Herrn wir zukommen werden, können wir weder bei dem einen noch bei dem andern etwas zu unserer Erhaltung unternehmen, ohne in Gefahr zu kommen, bei dem einen oder andern anzustoßen. Bei dieser Ungewißheit leidet alles - Ordnung, Oekonomie, Gesundheit. Zwar sind die hiesigen Geistlichen meist bescheiden, und noch wird die Ordnung fortgesetzt. Allein es ist doch alles gehemmt und gelähmt; man muß nur zusehen und froh sein, daß es nicht schlimmer ist.Noch schlechter geht's mit der Oekonomie; man weiß nicht, was man thun oder lassen soll. Ebenso geht's in Sachen des Amtes und der Unterthanen; man weiß nicht, wer Herr ist oder sein soll.“

Noch immer lag eine Abtheilung württembergischen Militärs in St.Peter; erst am 20. Februar zog dieselbe ab. Am Mittag des 22. Februar kam ein Commando Dragoner von Neustadt her in St.Peter an, um die Linie zwischen Württemberg und Baden zu bestimmen und die Württemberger zurückzutreiben. Am gleichen Tage noch kam der Hofgerichtsdirector Stößer, der sich am Tage zuvor dem Abte angemeldet hatte, mit drei Secretären, um die badische Besitzunahme zu St.Peter zu vollziehen. Vor versammeltem Kapitel erklärte der Commissar, daß er im Namen des Kurfürsten von Baden Besitz ergreife und den Auftrag habe, das Kloster von nun an als aufgelöst zu erklären, wobei es jedoch einstweilen bei der bisherigen Administration zu verbleiben habe. Welche weitere Verfügung der neue Landesherr zu treffen gedenke, sei ihm zur Zeit nicht bekannt, doch habe er den Auftrag, zu versichern, daß die Bewohner des Klosters auch im schlimmsten Falle mit den höchsten Verfügungen würden zufrieden sein.

Abt Ignatius antwortete, daß er und seine Mitbrüder bei der bisherigen zweifelhaften und kummervollen Lage es für ein Glück halten werden, an den Stamm der Herzoge von Zähringen zurückzufallen, von welchen das Stift vor mehr als 800 Jahren seinen Ursprung genommen; sie freuten sich, die erhaltene Stiftung verbessert zurückzugeben, sie hätten dieselbe durch so mancherlei Drangsale, auch durch die letzten drückenden Zeiten erhalten, stets bestrebt, ihrer Pflicht getreu die Absichten der Stifter zu erfüllen, hätten ihre Treue gegen Fürst und Vaterland bewiesen und seien gesinnt, dies ferner zu thun. Mit diesen Gesinnungen hofften sie, des Schutzes des neuen Landesherrn sich werth zu machen. Dann bat der Abt, dem Kurfürsten diese Gesinnungen darzulegen und das Gotteshaus der Gnade desselben zu empfehlen. Der Commissar versprach dies und bemerkte zugleich, daß trotz der vorläufigen Auflösung die Erhaltung des Stiftes doch noch möglich wäre.

Alsdann versiegelte derselbe die Archive und die Bibliothek und ließ sich den Katalog und das Repertorium über das Archiv übergeben, um dieselben nach Karlsruhe zu verbringen.

„So war also“, schrieb der Abt schmerzerfüllt an demselben Abende in sein Tagebuch, „durch eine kalte höfliche Erklärung des Commissars des neuen Herzogs von Zähringen, des Stammfolgers der alten Bertholde, gerade das älteste Denkmal der Zähringer aufgelöst, die Ruhestätte der Bertholde gleichsam zerstört. - Gott, Allmächtiger! Unergründlich sind deine Urtheile! Wir beten an! - Dein Arm ist nicht abgekürtzt!“

Ehe der Commissar am folgenden Tage St.Peter verließ, verfaßte er eine Instruction für den Beamten, welcher den Dienstrevers unterschreiben mußte und von der Pflicht gegen Württemberg losgezählt wurde. Diese Instruction ging dahin, die Administration des Amtes im Namen Kurbadens zu führen, dessen Interessen zu fördern und dem Untersuchungscommissar behilflich zu sein. Im ganzen waren also die Jurisdiction und alle herrschaftlichen Rechte dem Abte und dem Kloster abgenommen. „Württemberg that dies höflicher.“ Der Commissar gab die Instruction dem Abte zu lesen; dieser erklärte, er werde von Stunde an von allem, was das Herrschaftliche betreffe, sich enthalten, auch sei er damit nicht unzufrieden und begebe sich gerne einer Sache, die ihm nur Verdruß gemacht habe.

Noch besprach sich der Prälat mit dem Commissar über die Stiftung und Verfassung des Gotteshauses, besonders über den Unterricht, der den Studirenden bisher ertheilt wurde; der Commissar ließ sich die Schriften der Studenten zeigen; dann ersuchte er den Abt, diese nach Karlsruhe an den Kurfürsten zu schicken, und versicherte, daß er aus eigener Ueberzeugung in seinem Berichte auf Erhaltung der Anstalt antragen werde, umsomehr, da es dem Kurfürsten angenehm sein dürfte, die Stiftung seiner Vorfahren zu erhalten !.

Bei seinem Weggange von St.Peter ließ der Commissar den Regierungspraktikanten Weßel zur Aufnahme des Activ- und Passivstandes, der Revenüen, der Vorräthe u. s. w. daselbst zurück. Dasselbe Geschäft besorgte zu gleicher Zeit in Sölden und St.Ulrich wie auch im St.Blasischen Priorat Oberried der Hofrath Baumgärtner. „So wurde nun immer und immer in Besitz genommen, und dies unter der Firma von Gerechtigkeit, von Reichsdeputations- und Friedensschlüssen.“ Während aber Hofrath Baumgärtner in freundlicher Weise seiner Aufgabe nachkam und dabei mehr nur summarische Angaben verlangte, begann der Secretär Wetzel seine Arbeit in St.Peter „wie ein rüstiger junger Held“; unfreundlich in seinem Benehmen, zeigte er ein kleinliches, mißtrauisches Wesen, das den Bewohnern des Gotteshauses manche bittere Stunde bereitete.

Während einzelne Prälaten, wie die Aebte von Schuttern und St.Märgen, der Säcularisation der klösterlichen Institute theilnahmslos zusahen, waren Abt Ignatius von St.Peter und der Fürstabt Berthold von St.Blasien mit allem Eifer bemüht, die ihnen anvertrauten Gotteshäuser vor dem Untergang zu bewahren. Die beiden Prälaten beschlossen, alsbald nach Karlsruhe zu reisen und persönlich bei dem neuen Landesherrn ihre Gesuche vorzutragen. Vorher noch besuchte Abt Ignatius mit dem Archivar von St.Blasien den französischen General Clarke zu Freiburg, trug ihm seine Angelegenheiten vor und ersuchte auch ihn um seine Intercession. Der General erklärte, daß es für den Kurfürsten gewiß ein wichtiger Grund zur Erhaltung der Abtei sein dürfte, daß dieselbe von den Herzogen von Zähringen gestiftet sei und diese daselbst begraben lägen; er versprach wiederholt, daß er hierwegen mit dem französischen Minister sprechen wolle und auch Gelegenheit suchen werde, dem Kaiser Napoleon die Sache zu unterbreiten.

Am 18. März traten der Fürstabt von St.Blasien und Prälat Ignatius die Reise nach Karlsruhe an und trafen daselbst am 20. März ein. Am folgenden Tage schon hatten sie bei dem Kurfürsten Karl Friedrich Audienz; der Regent empfing die Prälaten auf die freundlichste Weise, versicherte sie seiner Gnade und erwähnte seiner eigenen Anwesenheit zu St.Peter. Als der Abt von St.Peter der Herzoge von Zähringen als der Stifter seines Gotteshauses gedachte und seine Freude darüber bezeigte, wieder an die Herzoge von Zähringen zurückgekommen zu sein, äußerte der Kurfürst auch seine eigene Zufriedenheit und Freude darüber, das Land seiner ersten Stammherren wieder erhalten zu haben. Die Prälaten wurden während ihres viertägigen Aufenthaltes in Karlsruhe zweimal zur Tafel geladen, von mehreren Mitgliedern des kurfürlichen Hauses empfangen und überreichten dem Regenten ihre Memoires. Am 27. März trafen dieselben wieder in Freiburg ein.

Das Resultat dieser Reise faßt der Abt von St.Peter in die Worte zusammen: „Unsere Reise war zwar nicht entscheidend, was wir auch gar nicht erwarteten; doch ist dieselbe nicht zu bereuen, und es scheint, daß sie gute Folgen haben dürfte. Fürs erste haben wir eine heilige Pflicht erfüllt, für unsere Fortdauer alles zu thun, was nützlich sein könnte. Dann haben wir doch einige Verhältnisse und wichtige Personen kennen gelernt, mit denen es noch mehr zu thun geben dürfte. Von dem Kurfürsten sind wir sehr gnädig empfangen worden; er zeigte offenbar, daß er wünsche, den Breisgau zufriedenzustellen, daß der Titel Herzog von Zähringen ihm sehr angenehm sei, daß er überhaupt viele Rücksicht auf alles, was von diesen Herzogen herkommt und auf sie Bezug hat, nehmen werde. - Die Markgräfin-Wittwe, Mutter des Kurprinzen, ist eine edle, wohldenkende Dame. Auch Prinz Friedrich und seine Gemahlin scheinen gut gesinnt, haben aber dermalen keinen Einfluß. Mehr Einfluß haben Prinz Ludwig und die Reichsgräfin von Hochberg, zweite Gemahlin des Kurfürsten. Ueberhaupt ist der Ton des Hofes und des Ministeriums ängstlich und ungewiß. Man fühlt die Ketten, die man sich anlegen ließ, die Dependenz von Frankreich, die Gewaltthätigkeit französischer Grundsätze; man weiß nicht, wohin sie führen werden, und traut weder dem Frieden noch der Allianz. Deswegen war die Hauptantwort, die wir erhielten, daß man nichts bestimmen könne, weil man dermalen noch nicht wüßte, was man endlich vom Breisgau und unter welchen Bedingungen man ihn erhalten werde. Man fürchtet noch die Operationen der Malteser in Rücksicht auf die Klöster, weil man die Dependenz von Frankreich fühlt und sieht, daß alles durch Machtsprüche von dorther geschieht.

Die Klostercommission waltete ihres Amtes in wenig rücksichtsvoller Weise; am 3. April erhielt der Abt ein Schreiben, worin demselben angezeigt wurde, daß beide Förster in kurbadische Pflicht genommen werden sollten, und zwar durch den Beamten von St.Peter; ferner, daß kein Holz mehr abgegeben werden solle ohne schriftliche Anweisung des Beamten, und daß auch über das an das Kloster abzugebende Bau- und Brennholz von dem Beamten ein Protokoll zu führen sei. „So werden wir immer mehr unter die Beamten gestellt; ohne Kenntniß der Sache wird verordnet, was der Commission einfällt. Es besteht hier eine eigene Aufsicht über die Waldungen; wenn der Pater Waldmeister angewiesen worden wäre, über alles Rechnung zu geben, so wäre der nämliche Zweck erreicht worden. Man setzt Mißtrauen in die Geistlichen und spielt die Sachen den Beamten in die Hände, welche nie das Interesse für Erhaltung der Waldungen haben, welches wir selbst haben.“ - Zu gleicher Zeit wurde durch das Oberamt Emmendingen vom Kloster St.Peter ein Beitrag eingefordert wegen der St.Peterschen Gefälle im dortigen Gebiete, obgleich diese Gefälle im Sequester lagen und gar nicht mehr an das Stift ausgefolgt wurden. Gegen Ende April kam „eine neue erniedrigende Commissionsanordnung“ nach St.Peter. Der Beamte wurde ermächtigt, auf Verlangen die Bibliothek und das Archiv zu öffnen und die nôthigen Stücke gegen Quittung verabfolgen zu lassen. „Also auch hier unter den Beamten gesetzt.“

Am 28. Mai kam, von der kurbadischen Commission abgesandt, wiederum der Inventirungscommissar Wetzel mit einer offenen Vollmacht in St.Peter an, ohne daß die Commission dem Abt eine Anzeige gemacht oder ihrem Abgesandten auch nur ein Schreiben mitgegeben hatte. Er ließ sich die Rechnungen vorlegen, nahm die Landschaffneigefälle auf, untersuchte die herrschaftlichen und grundherrlichen Revenüen, benahm sich aber bei alldem in einer Weise, daß sich dem Abte die Vermuthung aufdrängte, es sei demselben großes Mißtrauen zur Pflicht gemacht, und er habe den Auftrag oder habe sich selbst in den Kopf gesetzt, alles anzuwenden, um irgend eine Beschuldigung zu finden. Er verweilte zu St.Peter bis zum 12. Juli. Doch war sein Benehmen dieses Mal im ganzen bescheidener als bei seiner ersten Anwesenheit daselbst.

Indes war die Huldigung des Breisgaues an Kurbaden auf den 30. Juni 1806 angesagt worden. Am 28. Juni aber wurde dem Abt von St.Peter ein Schreiben von der königlich württembergischen Commission, signirt mit dem Cabinetssiegel, zugestellt, worin er ermahnt wurde, nicht zu huldigen, sondern sich standhaft zu widersetzen, widrigenfalls der abgelegte Eid als nicht geschehen werde angesehen und er zur Verantwortung sollte gezogen werden. Der Prälat sandte das Schreiben an die Hofcommission nach Freiburg.

Die Huldigung an Kurbaden wurde in Freiburg am 30. Juni in feierlicher Weise vollzogen. „Es war dies“, meinte Abt Speckle, „der wichtigste Tag für Breisgau seit Jahrhunderten, der den Breisgau nun gänzlich von dem alten Hause Oesterreich losriß, die vom Kaiserhofe so lange respectirte Verfassung umstürtzte, ganz Breisgau nun unter einen Herrn bringt, was freilich der Lage angemessen ist. Möge nun die gütige Vorsehung, welche dies alles herbeigeführt, machen, daß die Veränderung zum Besten des Landes, der Religion und zum allgemeinen Frieden gedeichlich sei !“

In Württemberg wurde indes dem St.Peterschen Pfleger in Bissingen auch die Rechnung abgenommen und die Besorgung der Zehnten der geistlichen Verwaltung in Kirchheim übergeben. „So reißt nun habsüchtige Gewalt an sich, was fromme Gottseligkeit zu heiligen Zwecken gegeben hat. Die Besitzung ist viel älter als das Haus Württemberg, ist unserem Stifte durch Friedensschlüsse garantirt. Allein wenn Baden die Klöster aufhebt, so kann Württemberg auch zugreifen.“

Am 24. Juli kam wieder eine kurbadische Commission zur Untersuchung der Kloster-, Kameral- und Lehenwaldungen in das Gotteshaus, und wie in St.Peter ging es auch in den andern Klöstern : Commissionen folgten auf Commissionen, „zuerst kamen die Besitznahmecommissare, dann folgten die Inventurcommissare, dann die Organisirungscommissare, endlich Forstcommissare, und durch all diese Commissionen ist noch wenig geschehen. Aus allen bisherigen Verfügungen zeigt sich nichts weiter, als daß man von den Klöstern den größtmöglichen Vortheil für die zerrütteten Finanzen ziehen möchte. Um dies alles zu berechnen, werden immer neue Unkosten gemacht“, und das Benehmen dieser Commissionen war „mißtrauisch, schleichend und erniedrigend. Es ist auf allen Seiten nur darum zu thun, mehr zu bekommen; von Rechts- und Billigkeitsgrundsätzen ist keine Rede. Nicht nur Grund und Boden und Gebäude will man, sondern auch den armseligen Vorrath, den man mit so vieler Mühe und Sorge noch aus dem Schiffbruche, aus dem zehnjährigen Kriege, gerettet hat. Wir werden sehr geringschätzig behandelt, und überall, in allen Verordnungen sieht man habsüchtige und ängstliche Furcht, ein Kloster möchte irgend einen Groschen von seinem rechtlichen Eigenthume retten. Ungeachtet daß es hieß, die Administration sei mir überlassen, so schreibt eben doch die Commission vor, was sie will.“

Monate gingen dahin, und noch war der Abt in vollständiger Ungewißheit über das künftige Schicksal seines Gotteshauses. „Durch Marktleute“ erfuhr er, „daß St.Peter ein Priorat von St.Blasien werden solle“. Erst am 31. Mai erhielt er die zuverlässige Nachricht, daß dem Fürstabt von St.Blasien „als Antwort auf die Vorstellung an den Kurfürsten von der Commission rescribirt worden sei, daß das Stift St.Blasien auf eine den Zeitumständen angemessene Art zur Zeit bestehen werde; gesagt wurde dabei vom Commissar, daß St.Peter als eine Dependenz von St.Blasien werde belassen werden“. Gleichzeitig aber hatte der Inventirungscommissar den Auftrag, alle Geistlichen zu fragen, wie sie künftig ihr Leben zuzubringen und zu beschließen wünschten.

Indes traf in Freiburg der kurbadische geheime Referendär Maler ein, dem die Organisirung der breisgauischen Stifte übertragen war. An ihn wandte sich nun Abt Ignatius und erklärte demselben, „daß das Wesentliche eines klösterlichen Instituts darin bestehe, daß man sich für einen Ort verbinde, unter selbstgewähltem Obern, in einer Communität, wo man in der Jugend Unterricht, im thätigen Alter Arbeit, im hohen Alter Verpflegung finde“. Commissar Maler, in dem der Prälat „einen sehr bescheidenen, fühlenden, billig denkenden Mann, der Einsicht in die Sache hat“, fand, konnte keine bestimmte Antwort geben, sondern versicherte nur, daß der Abt und die Seinigen von dem Landesfürsten großmüthig würden behandelt werden.

Am 12. Juli 1806 schlossen 16 deutsche Fürsten den Rheinbund, indem sie unter dem Protectorat Napoleons die volle Souveränität in ihren Ländern mit erhöhter Würde behaupteten. Der Kurfürst Karl Friedrich von Baden nahm den Titel eines Großherzogs an.

In den Monaten Juli und August wurde die Auflösung einer großen Zahl klösterlicher Institute in den nunmehr großherzoglich badischen Gebieten vollzogen.

Als der großherzogliche Commissar Maler im Monat August zur provisorischen Organisation, nachdem er dasselbe Geschäft bereits in den Klöstern Thennenbach, Schuttern und Wonnenthal vollendet hatte, nach St.Märgen kam, traf der Abt von St.Peter mit ihm daselbst zusammen. Der Commissar erklärte demselben, daß es die Absicht des Großherzogs sei, zu St.Peter bei der Grabstätte seiner Stammherren, der Herzoge von Zähringen, eine Anstalt zu erhalten, welche auch dem großherzoglichen Hause Ehre mache; doch was und wie dies geschehen könne, wisse man noch nicht. Der vom Abt entwickelte Plan, das Kloster als Gymnasialanstalt bestehen zu lassen, gefiel dem Commissar wohl, doch bedauerte er den übeln Zustand der badischen Finanzen, die große Schuldenlast, welche der Hof mit den neu erlangten Ländern zu übernehmen habe, wodurch manche gute Absicht und manche sonst möglichen Anstalten gehindert würden. Abt Ignatius aber meinte, wenn der Großherzog das Andenken der Herzoge von Zähringen zu ehren die Absicht habe, so könne dies nicht schöner und rühmlicher geschehen, als wenn die ganze Stiftung erhalten und so der Wille der Stifter ferner respectirt werde.

Die so lange dauernde Ungewißheit über das künftige Schicksal hatte für den Abt viele Bitterkeiten im Gefolge. Während er im Mai noch in sein Tagebuch schreiben konnte: „Wir machen hier fort so lange und so gut wir können; es wird freilich hart, Oekonomie und Ordnung zu erhalten, doch sind die Religiosen noch ziemlich ruhig und verrichten ihre Geschäfte wie zuvor, nur muß manches übersehen werden“ - klagt er im September: „Wir wissen zur Stunde nichts über unser Schicksal, und diese Lage ist äußerst quälend; nun gehen die Victualien zu Ende wie das Geld; alles fängt an zu stocken, die Leute werden mißmuthig und nachlässig in allen Verrichtungen. Die Disziplin lôst sich immer mehr auf, und es ist nicht möglich, genau darauf zu halten.“ Einige Tage später schreibt der Abt: „Noch verzögert sich von Woche zu Woche die endliche Bestimmung unseres Schicksals; unsere Lage wird immer bedenklicher; dabei leidet die Disciplin sehr. Die Bessern werden mißmuthig, und die Schlechtern benutzen die Gelegenheit, da man ohnehin in derlei Umständen eher etwas übersieht. Man ist nicht beschäftigt und hat keine Lust, eine Arbeit vorzunehmen, da jeder Tag die Auflösung des Klosters bringen kann. - Vater im Himmel, dir ist unsere Lage bekannt; führe uns nach deinen heiligen Absichten, damit von uns und durch uns dein Wille geschehe!“.

Bezüglich des Gotteshauses aber und der künftigen Gestaltung desselben waren die Conventualen mit ihrem Abt der Anschauung, daß, wenn nicht die ganze Stiftung im wesentlichen erhalten werde, man lieber die Auflösung als ein neues Stückwerk sehe. Als im Juni schon eine vorläufige Anfrage gestellt wurde, auf welche Art jeder der Conventualen wünsche, sein Leben künftig zuzubringen und zu beschließen, und was jeder als sein Privateigenthum anspreche und aus welchem Grunde - da war die Antwort der Mönche wohl verschieden, aber „die meisten zeigten, daß sie Männer und Religiosen seien“. Das Wesentliche in den Antworten derselben ging dahin, man wünsche, daß das Stift in seiner jetzigen Verfassung für die Zukunft erhalten bleibe; wenn dies nicht möglich sei, so hoffe man hinlängliche Versorgung; sie hätten kein Eigenthum, aber alles Nöthige von der Stiftung; wer die Stiftung occupire, sei den Unterhalt schuldig. - Am 31. Juli, dem Feste des hl. Ignatius, weilte der Prälat zu St.Ulrich; die Mönche zu St.Peter aber hatten zum Namensfeste ihres Abtes ein Singspiel mit dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ abgefaßt und sandten es demselben zu. „Es rührte mich,“ schrieb der Abt am Abend in sein Tagebuch; „Gott erhalte in allen die darin erklärte Gesinnung !“

Einige Wochen später stellte das Breisacher Decanat im Auftrage des Konstanzer Ordinariates die Anfrage, welche Mitglieder des Stiftes bereit seien, in die Seelsorge zu treten. Die einstimmige Meinung der Kapitularen war, daß sie, ehe ihr Schicksal entschieden sei, keine bestimmte Erklärung abgeben könnten. Bei dieser Veranlassung sprach Pater Thaddäus „den Gedanken aus, daß im Falle das Kloster sollte gänzlich aufgelöst werden, man sich doch verbindlich machen könnte, wenn sich die Zeitumstände ändern und das Kloster nach Jahren sollte hergestellt werden, sich wieder zu sammeln, eine klösterliche Gemeinschaft zu bilden und die Stiftung fortzusetzen, wozu alle ohne Ausnahme einstimmten“.

Am 4. October wurde von der Klostercommission an den Abt die Anfrage gestellt, ob er einen für das Gymnasium in Freiburg tauglichen Professor aus seinen Kapitularen abgeben könnte. Der künftigen Lage des Klosters wurde hierbei keine Erwähnung gethan. Auf die Zusage des Abtes wurde ihm die Antwort, daß er „möglichst bald einen Professor aus dem Kloster senden möge, da dem St.Peterschen Lehrinstitut eine Aenderung bevorstehe“. Der Prälat bestimmte hierzu den Pater Benedikt Unger. Zu gleicher Zeit erhielt der Abt ein Rescript, durch welches der Pater Placidus Schick von St.Peter als Supplent der Dogmatik an die Universität Freiburg begehrt wurde. Wenngleich der Prälat diesen Pater zum Unterricht der Fratres gerne zu St.Peter behalten hätte, wollte er sich doch nicht gerade dem vom Hofcommissar von Drais mit großem Nachdruck gestellten Ersuchen widersetzen und gab seine Zustimmung. Schon am 5. November mußte Pater Placidus seine neue Stelle antreten.

Am 20. October hielt der Abt eine Cohortation im Kapitel „über die gegenwärtigen Umstände, über die Auflösung des Klosters, was dabei beruhigen könne und solle, welches die falschen Trostgründe wären, über die Pflichten, auch wenn die Aufhebung wirklich erfolgen sollte“. Und sie sollte bald erfolgen.

Die Auflösung der Abtei St.Peter.

Als der Prälat am 28. October nach Freiburg kam, wurde ihm daselbst von Commissar Maler eröffnet, daß die endgiltige Resolution über St.Peter und St.Blasien nun bestimmt gegeben sei: weil die Vereinigung beider Stifte durch Umwandlung des Klosters St.Peter in ein von St.Blasien abhängiges Hospitium nicht angenehm sei und die Umstände nicht mehreres gestatteten, so seien beide nun als aufgelöst anzusehen.

Der Commissar fügte hinzu, daß er nach 14 Tagen in St.Peter eintreffen werde.

„So ward also“, schreibt der Abt am 28. October, „bei Wiederherstellung des Namens der Herzoge von Zähringen das älteste Denkmal derselben im Breisgau vernichtet.“

Es waren zwanzig traurige Tage für Abt Ignatius und sein Gotteshaus, die zwischen der Ankündigung der Aufhebung des Stiftes St.Peter und der Ausführung derselben verflossen. „Indem wir der Verurtheilung anderer aus der Ferne zusehen müssen, ohne etwas Belehrendes und Tröstendes zu sehen, naht auch der Anfang des Trauerspieles mit uns heran.“ Am 18. November erhielt der Prälat von Commissar Maler, der sich auch hierbei „wie in allem bescheiden und theilnehmend“ zeigte, ein Schreiben, worin derselbe seine Ankunft auf den zwanzigsten ansagte. Am 19. November rief der Abt die Kapitularen noch einmal zusammen, eröffnete ihnen den Inhalt des obenerwähnten Schreibens und legte ihnen ans Herz, bei diesem so wichtigen Zeitpunkte Gott eifrig um Licht und Leitung zu bitten, damit, wenn für die Erhaltung des Stiftes nichts mehr gethan werden könne, für die Einzelnen doch möglichst gesorgt werde. Dann ermahnte er, den Frieden und die Einigkeit zu bewahren, wie sie es ja bisher rühmlich gethan hätten, und bat, wenn nun das Band sollte aufgelöst werden, daß sodann auch in Zukunft jeder auf dem Platze, worauf er zu stehen kommen werde, seine Pflicht getreu erfülle und der Welt ein gutes Beispiel gebe.

Am 20. November las der Abt die heilige Messe pro quacunque necessitate, welcher alle anwohnten, „und hiermit empfahlen wir unsere traurige Lage der allwaltenden Vorsehung Gottes, ohne dessen Wissen und Zulassung auch diese traurige Stunde nicht kommen konnte“. Gegen Mittag traf der Commissar Maler in St.Peter ein. Am folgenden Tage, den 21. November 1806, wurde dem versammelten Kapitel die höchste Entschließung der gänzlichen Auflösung der Benediktinerabtei St.Peter vorgetragen.

Dem Abt und den Conventualen wurden vom Commissar die gewöhnlichen Zusicherungen gegeben und auch den Fratres und den Novizen Unterstützungen versprochen.

An den folgenden Tagen wurde die Revision der Inventarien vorgenommen sowie die Schätzung der Einkünfte und des Vermögens. Die Bibliothek fand der Commissar so wohl versehen, daß er sie der St.Blasischen vorzog; aus derselben nahm er einige wenige Manuscripte und aus dem Archiv die auf Konchylien geschnittenen Kaiserköpfe zu sich, um dieselben nach Karlsruhe zu schicken.

In ausführlicher Weise wurde zwischen dem Commissar und dem Abt der von letzterem entworfene Plan über die Ausstattung und Verwaltung der Pfarrei St.Peter besprochen.

Der Antrag des Abtes ging einmal auf die Fundirung der Pfarrei mit zwei Vicaren und zwei gestifteten Beneficiaten, von welch letztern der erste als Chorregent und Musikinstructor, der zweite als Schulkatechet und Custos anzustellen wäre, sodann auf Errichtung eines Collegiums von Hilfspriestern zur Aushilfe in den mühsamen Schwarzwaldpfarreien. Dieser Entwurf fand den Beifall des Commissars, wie auch jener über die Ausstattung der Geistlichen, denen die in ihren Zimmern befindlichen Gegenstände überlassen wurden. Der Commissar fand die Vorschläge des Abtes bescheiden und billigte alles, was dieser angab.

Bezüglich der Conventualen, die in die Seelsorge einzutreten beabsichtigten, legte der Prälat die Wünsche der Einzelnen dem Commissar vor, der bereitwillig das möglichste Entgegenkommen versprach. Die Pensionen der übrigen konnten jetzt noch nicht festgesetzt werden, wurden aber in bestimmtester Weise versprochen.

Das Grundvermögen von St.Peter betrug nach dem Inventar, jedoch Zähringen, St.Ulrich, Geiersnest und Sölden nicht inbegriffen, 1.232.474 Gulden; die Fahrnisse ohne die Kirchengeräthe, Bibliothek, Naturaliencabinet und Gemälde waren zu 16.598 Gulden angeschlagen; die jährlichen Einkünfte beliefen sich auf 38.749 Gulden.

Am 26. November reiste der großherzogliche Commissar von St.Peter ab. „Ueber das ganze traurige, entsetzliche Ereigniß“, schrieb der Abt an diesem Tage, „muß ich vor allem der gütigen Vorsehung danken, daß die Sache noch besser, als ich und andere erwarten konnten, abgelaufen. Herr Commissar Maler zeichnete sich durch Humanität, Billigkeit, Bescheidenheit und Mitgefühl aus. Er billigte gleich im Anfang den Hauptplan, den ich ihm vorschlug, ganz besonders den Antrag auf Errichtung eines Collegiums von Hilfspriestern für die Pfarreien auf dem Walde, und zeigte sich in der Folge zu allem geneigt, nahm jeden Vorschlag, jeden Antrag von mir an. Er eröffnete mir selbst, daß es ihm in andern Klöstern hinderlich ergangen, weinte beinahe mit mir, als ich ihm beim Beschlusse meine innigste Danksagung machte, und versicherte, daß bei dem traurigen Geschäfte es für ihn Satisfaction und Trost sei, wenn er irgend die Sache zu einiger Zufriedenheit schlichten und das traurige Los einigermaßen erträglich machen könne. Die hiesigen Geistlichen betrugen sich ohne Ausnahme auf eine würdige Art und behaupteten auch bei dieser Epoche die gute Meinung, worin unser Stift bisher gestanden - alles ging ganz friedlich. Alle setzten Zutrauen auf mich, eröffneten mir ihre Gesinnungen und Wünsche, und die Sachen konnten so eingeleitet werden, daß fast jeder nach seinem Wunsche, gewiß nach Talent und Fähigkeit placirt werden konnte. Ich hatte freilich den stillen Wunsch, daß mehrere freiwillig hier bleiben möchten; allein ich konnte dazu weder ermahnen, noch ausdrücklich rathen, sondern suchte selbst jedem Freiheit zu lassen.“

Am folgenden Tage versammelte der Prälat die Conventualen ins Kapitel, dankte ihnen für ihr würdiges Betragen und ermahnte sie, ferner ihrem Berufe, ihrer Pflicht treu zu bleiben und in der Liebe und Einigkeit zu verharren. Auch die Mönche sprachen alle ihrem Abt den Dank aus für seine Liebe und seine Mühen. „Und so war auch diese traurigste Epoche aus allen, welche gerade auf die Tage meiner Election fiel, doch nicht ohne Trost, und der Herr, cum iratus esset nobis, misericordiae recordatus est.“

Den Gefühlen, welche die Seele des edlen Prälaten in diesen Tagen bewegten, gab derselbe Ausdruck mit den Worten:
«Meine Empfindungen bei der ganzen Katastrophe kann ich nicht ausdrücken. Halb betäubt war mir Herz und Kopf, voll und leer. Im Geschäfte vergaß ich mich, - vergaß, was vorging, - und Gott leitete. Wenn mir auch hie und da etwas empfindlich war, so überging ich's, um Frieden zu erhalten. Aber nach allem dem ist nun doch nach 713 Jahren die Stiftung der Bertholde von Zähringen aufgelöst, aufgelöst bei Wiederherstellung des Titels der Herzoge von Zähringen, durch den noch einzigen übrigen Sprossen der Zähringer, Karl Friedrich, Markgraf von Baden, durch den Begründer des zähringischen Hauses, aufgelöst nach ausgestandenen Drangsalen eines mehr als zehnjährigen Krieges, nach dem harten Kampfe mit den Maltesern, nach endlich ertriumphirter guter Aussicht unter Ferdinand von Oesterreich, da die Oekonomie wieder konnte eingerichtet werden, wieder in bessern Stand kam, die Disciplin freilich nicht mehr die alte war, doch noch gehandhabt wurde, da auch die Studien wieder anfingen lebhafter zu werden, da wir hoffnungsvolle Zöglinge hatten und noch mehrere bereit waren, einzutreten, - aufgelöst ohne Aussicht, ohne Hoffnung einer künftigen gänzlichen Wiederherstellung; wird nur noch etwas zum Andenken gerettet! - Herr und Gott ! Allmächtiger, du bist gerecht, weise und gnädig, und unerforschlich sind deine Gerichte. Wir können nichts als anbeten deine Rathschlüsse. Leite alles zu deiner Ehre und laß uns erfüllen deinen heiligen Willen. Verzeihe uns nach deiner Barmherzigkeit, wenn wir diese Zerstörung verschuldet, veranlaßt haben ! Erbarmer ! erbarme dich unser und gedenke deiner Versammlung, der Stiftung, welche dein war, zu deiner Ehre errichtet worden. Auch künftig werde dein Name geheiligt an diesem Orte !“

Abt Ignatius begann alsbald mit der Klostercommission über die Versorgung der Geistlichen, der Fratres und Novizen zu unterhandeln. Für die letztern wurde zur Fortsetzung ihrer Studien durch den Abt Vorsorge für Wohnungen und Kosthäuser in Freiburg getroffen. Mehrere der Conventualen, die der Prälat für die Pfarreien, die zum Kloster gehörten, bestimmt hatte, verließen alsbald nach der Aufhebung das Gotteshaus, einige waren in Freiburg als Professoren angestellt, und zwei von jenen, die in das Privatleben sich zurückzuziehen gedachten, wünschten dies bald zur Ausführung zu bringen. So konnte Abt Ignatius schon am 7. December schreiben : „Mit jedem Tage fängt's an trauriger zu werden; wie bei einem Sterbenden verlieren sich nach und nach die Kräfte, das ist die Zahl, Thätigkeit und klösterliche Ordnung; obwohl sich im übrigen die Geistlichen bescheiden betragen, so lähmt doch die nahe gänzliche Auflösung allen Muth, oder spannt auch bei einem oder andern die Erwartung oder Sehnsucht.“ - Bald aber klagt er, daß alle nur an sich denken, sich sehnen, auf ihre neuen Stellen zu kommen, und wenig Gemeinsinn mehr bethätigen; doch sagte er sich nachher selbst auch, daß gerade in St.Peter, wo die klösterliche Disciplin im allgemeinen gut war, durch die lange Zögerung die Unordnung fast nothwendig allmählich herbeigeführt wurde.

Schon am 30. November 1806 mußte das feierliche, mit Gesang verbundene Chorgebet aufhören; der Prälat setzte eine neue Ordnung fest, wonach ohne Anstrengung der Stimme nur gebetet wurde. Als um die Mitte December nur noch acht Priester da waren, bemerkte der Abt, daß diese Art des gemeinschaftlichen Gebetes denselben nicht mehr angenehm sei; doch wünschte er, daß das canonische Gebet in der Kirche fortgesetzt werde bis Neujahr. Alle, mit Ausnahme eines einzigen, stimmten zu. „Und so wird das öffentliche Gebet, solange dies noch möglich ist, fortgesetzt. Wer kann wissen, ob's nicht einst wieder in vollen Chören ertönt !“

Aber als Weihnachten gekommen, die traurigste, die je in St.Peter gefeiert wurde, und der vom Abt bestimmte Zeitpunkt nahte, wünschten die noch anwesenden Geistlichen, daß die Mette am Abend nicht mehr gemeinsam in der Kirche stattfinden sollte, Dies that dem Abt überaus wehe, und es war ihm „dieser neue traurige Schritt zur Auflösung desto empfindlicher, da es doch Mangel an Wollen war“.

Von der Klostercommission erhielt der Prälat am 9. December eine vorläufige Resolution über das Aufhebungsgeschäft des Stiftes, vermöge welcher die Communität mit Weihnachten aufhören sollte. Dann folgte ein Rescript, das eine Anzeige forderte über Zahl, Gewicht, Entbehrlichkeit der Glocken zu St.Peter und der Orgel auf dem untern Chor der Kirche. In einem vom 29. December datirten Schreiben wurde verlangt, daß die gemalten Glasscheiben aus dem Cabinete, die Broncées - kleine alte Götzenbilder - wohlverpackt nach Karlsruhe gesandt werden sollten, und zwei Tage später kam ein neues Rescript, vermöge dessen auf Geheimen Raths-Befehl alle in dem Katalog bezeichneten Bücher, etwa ein Drittel der ganzen Bibliothek, nach Karlsruhe abzuliefern waren. Eine weitere Resolution der Commission verlangte dann die Ablieferung von Kirchenpretiosen, mehrerer Kelche, eines silbernen Tellers, der silbernen Meßkännchen, Schiffchen u. s. w. Am 12. Januar 1807 wurde von der Commission an den Abt das Ersuchen gerichtet, die kostbarern Pontificalgewänder nach Karlsruhe zur höchsten Disposition einzuschicken, ferner alle Archivalien, nach Absonderung der zum laufenden Geschäftsgange und zu den Gefällverwaltungen nothwendigen, nach Karlsruhe abzugeben. Den Klosterdienstboten war nach der Bestimmung der Commission auf Neujahr der Dienst zu künden; dieselben klagten und jammerten und wußten nicht, wo sie in Zukunft leben sollten, zumal jene, die schon bejahrt waren; dem Abt ging dies sehr zu Herzen. „Ich weiß nicht zu helfen, nicht zu antworten, nicht zu rathen“, schreibt er.

Am 5. Januar 1807 mußte der Wächter verkünden, daß künftig an der Klosterpforte kein Almosen mehr gegeben werde .

Die letzten Conventualen von St.Peter.

Schnell vollzog sich die Auflösung der Familie des hl. Petrus. Durch die lange Zögerung mißmuthig, wünschten mehrere der Mönche in kürzester Frist zu einer neuen, bestimmten Thätigkeit zu gelangen, ohne daß es möglich war, dies alsbald zu erreichen; andere waren unentschlossen, wo sie künftig ihr Leben zubringen wollten. Eine eigentliche Gemeinschaft konnte, nachdem einmal der klösterliche Verband gelöst war, nicht mehr festgehalten werden. Viele Monate hindurch blieb alles in Unbestimmtheit, insbesondere ward über die Pensionen der Mönche, die nicht in die Seelsorge eintraten, lange Zeit nichts festgesetzt. Erst im August 1807 wurde dem Abt mitgetheilt, daß ihm eine Pension von jährlich 3500, jedem der Geistlichen eine solche von 500 Gulden bestimmt worden sei. Für die beiden Patres Karlmann und Landolin wurde die Pension der württembergischen Regierung zugewiesen; da dieselben aber der Anforderung, in Württemberg die Pension zu verzehren, nicht nachkommen wollten, wurden ihnen Abzüge an derselben gemacht.

Während manche Klostergeistliche, nachdem sie der Regel und Ordnung ihrer Häuser enthoben waren, alsbald ihr Ordenskleid ablegten, bisweilen ein ihrem frühern Stande wenig entsprehendes Leben führten und, wie Abt Speckle sagt, „nun der Welt ihren Leichtsinn, oder milder gesprochen, ihre Unerfahrenheit, vielleicht wahrer, den Mangel an gründlicher Tugend darstellten“, konnte der Prälat den ehemaligen Conventualen von St.Peter, mit ganz geringer Ausnahme, das Zeugniß geben, daß sich dieselben auf ihren neuen Stellen würdig betrugen und ihrem Berufe mit Treue und Eifer oblagen.

Bei der Aufhebung des Klosters war der Personalstand desselben folgender :
I. Kapitusaren:
P. Gregor Buchegger, der letzte Prior des Gotteshauses, geboren zu Singen im Hegau im Jahre 1753, hatte am 2. Juni 1776 Profeß abgelegt und war am 5. October 1777 Priester geworden. Nachdem er die Seelsorge in St.Ulrich und in Waldau verwaltet, wurde er von Abt Ignatius zum Prior ernannt. Nach der Aufhebung des Stiftes war er Pfarrer zu St.Ulrich und starb als solcher am 14. September 1808.
P. Landolin Bieheler, geboren zu Friesenheim am 2. April 1757, machte seine Studien in Offenburg und im Kloster Gengenbach, legte am 26. April 1778 in St.Peter Profeß ab und empfing am 27. April 1782 die Priesterweihe. Von Abt Ignatius zu seinem Nachfolger in Bissingen ernannt, führte er die Verwaltung der Klostergüter daselbst bis zu der im September 1806 erfolgten Wegnahme derselben durch die württembergische Regierung. In sein Kloster zurückgekehrt, wurde Pater Landolin vom Abt zum Subprior ernannt. Gegen den Willen des Prälaten verließ er schon am 14. December 1806 das Gotteshaus, um in seiner Heimat als Pensionär zu leben. Doch blieb er mit dem Abt in stetem Briefwechsel, versicherte denselben seiner Treue und Anhänglichkeit und erklärte sich bereit, auf jeden Ruf zu erscheinen. Pater Landolin leistete vielfache Aushilfe in der Seelsorge; er starb in Friesenheim am 7. Januar 1839, 82 Jahre alt.
P. Othmar Brogli, geboren zu Säckingen am 16. November 1755, machte seine Studien in St.Blasien, legte am 17. November 1776 in St.Peter Profeß ab und wurde am 18. December 1779 Priester. Nachdem er drei Jahre Lehrer der niedern Schulen im Kloster gewesen und neun Jahre die Seelsorge in Waldau versehen, wurde er 1799 Pfarrer in Eschbach und verwaltete diese Pfarrei auch nach der Auflösung des Klosters bis zu seinem Tode am 21. Februar 1821. Pater Othmar war ein sehr eifriger und gegen die Armen überaus wohlthätiger Seelsorger, der die Liebe zu seiner Gemeinde besonders in den Epidemien des Jahres 1814 bethätigte. Sein Testament faßte er in die Worte: „Ich setze zu meinen Erben ein die Armen und kirchlichen Anstalten; ich ernenne den Herrn Prälaten Ignatius von St.Peter, dies nach Gewissen und ganz frei zu vollziehen.“ (Menologium zum 21. Februar. Diöc..Arch. XII, 251: „Die Stiftungen dieses würdigen Priesters sind : a) Den Gemeinden Eschbach und Stegen 400 Gulden; die Hälfte zur Kleidung armer Schulkinder, die andere Hälfte zur Unterstützung armer Dienstboten. b) Der Gemeinde Eschbach eine Wiese, geschätzt zu 1000 Gulden, zur Beförderung des Kirchengesangs und gottesdienstlicher Feierlichkeiten. e) Der Schule zu Eschbach 100 Gulden. d) Dem Spital zu Säckingen 470 Gulden. e) Der Pfarrgemeinde St.Peter zur Unterstützung armer Dienstboten 800 Gulden. f) Dem Schulfonds zu St.Ulrich für Winterkleidungsstücke armer Schulkinder 100 Gulden, und g) für die Schule daselbst 100 Gulden. h) Der Gemeinde Sölden 100 Gulden. i) Der Schule zu Waldau 100 Gulden. Zusammen 2670 Gulden.“)
P. Bernhard Burg, geboren zu Rastatt am 11. Februar 1770, legte in St.Peter Profeß ab am 21. Februar 1791 und empfing am Allerheiligenfest 1796 die Priesterweihe. Nach Aufhebung des Klosters eröffnete er dem Abt seinen Wunsch, eine in der Nähe seiner Heimat gelegene Pfarrei zu erhalten; der Prälat empfahl ihn der Klostercommission. Pater Bernhard wurde 1807 Vicar in Rastatt, erhielt im Mai 1815 die Pfarrei Wintersdorf, war vom October 1820 bis Februar 1823 Pfarrer in Durbach und starb als Pfarrer zu Lautenbah im Renchthal am 8. September 1826,
P. Petrus Daum, geboren zu Uetzingen in Franken am 19. März 1751, legte Profeß ab am 2. Juni 1776, wurde Priester am 28. September 1777; im Kloster begleitete er die Stelle des Chorregenten und ertheilte den Unterricht in der Musik am Stiftsgymnasium. Nach 1806 lebte er zuerst n St.Ulrich, dann in Staufen und starb daselbst am 8, Januar 1821.
P. Anselm Dörflinger von Thiengen, geboren am 31. October 1742, machte seine Studien in St.Peter, legte am 22. August 1762 Profeß ab und wurde am 22. September 1767 Priester. Mit seinem Mitbruder Thaddäus Rinderle wurde er auf die Universität Salzburg geschickt, um sich in der Mathematik auszubilden. Im Kloster lehrte er Theologie und Philosophie, war Adiunctus cancellariae und Prior bis 1797, Hierauf pastorirte er sechs Jahre die Pfarrei Bollschweil und kurze Zeit Sölden. Nach 1806 lebte er zurückgezogen in Bollschweil und starb daselbst am 19. September 1811. (Tagebuch zum 21. September 1811: „Pater Anselm machte einige Vermächtnisse für die Kirche und für die Armen in Bollschweil. Er war daselbst allgemein beliebt und erbaute die ganze Gegend durch Frömmigkeit und untadelhaften Lebenswandel.“)
P. Paul Hendinger von Geroldschofen in Franken, geboren am 26. März 1737, legte Profeß ab am 14, November 1756 und wurde Priester 1760; er verwaltete die Seelsorge zu St.Ulrich, war dann über 30 Jahre Pfarrvicar und Propst zu Sölden und lebte nach der Aufhebung des Klosters zu Freiburg bis zu seinem Tode am 19. Januar 1811. (Tagebuch zum 19. und 21. Januar 1811: „Pater Paul, ein guter, stiller Mann, gegen 40 Jahre auf Exposituren, über 30 Jahre zu Sölden, seit der Auflösung des Klosters in Freiburg, von allen Nachbarn geliebt und geachtet, trug stets noch sein Ordenskleid und ward auch in demselben begraben, wie er es im Testament verlangt hatte,“)
P. Karlmaun Lang von Oberessendorf in Schwaben, geboren am 26. Januar 1757, legte in St.Peter am 26. April 1778 Profeß ab und empfing die Priesterweihe am 22. April 1781; im Kloster war er Großkeller und Professor der Philosophie und lebte nach 1806 zu Freiburg und einige Zeit zu Heidelberg, wohin er zur Ordnung der Universitätsbibliothek berufen worden war. Er ist der Fortsetzer des von Pater Gregor Baumeister verfaßten Memoriale duplex monachorum, in das er die kurzen Biographien der von 1755 bis 1820 verstorbenen Religiosen von St.Peter eintrug, Er starb zu Freiburg am 26. December 1821 (Tagebuch zum 18. April und 19. September 1807, 9. Januar und 21. Juli 1808, 23. Mai und 28. September 1810, 20. November 1811, 28. October 1817. Monast.S. Petri Formae vet. (Zusätze von Abt Speckles Hand). - Pater Karlmann Lang war der erste, der eine Beschreibung und Geschichte des Freiburger Münsters entwarf; ihm war 1814 das nöthige Actenmaterial aus dem Stadtarchiv mitgetheilt worden. Die Collectanea überließ er an Heinrich Schreiber, welcher 1820 sein erstes Münsterbüchlein publicirte. Vgl. Diöc.-Arch. XV, 271, Note, und XX, 115.)
P. Beda Litschgi von Endingen, geboren am 5. November 1748, legte Profeß ab am 28. October 1767 und wurde Priester am 27. September 1772. Zehn Jahre war Pater Beda als Professor der Humaniora am Klostergymnasium thätig, vier Jahre begleitete er das Amt des Priors und wurde dann 1786 Pfarrvicar zu St.Ulrich. Seit 1791 Professor und Präfect des Gymnasiums zu Freiburg, blieb er in dieser Stellung bis 1811; dann lebte er daselbst als Pensionär bis zu seinem Tode am 12. November 1819. Pater Beda war der Verfasser mehrerer Singspiele.
P. Karl Martini von Freiburg, geboren am 3. April 1754, legte am 3. Mai 1775 Profeß ab und wurde Priester am 1. Juni 1777; derselbe war Moderator der Lateinschule, dann viele Jahre hindurch Schaffner des Klosters. Nach 1806 zog er nach Freiburg und verwaltete den Kirchenfonds der St.Martinspfarrei bis zu seinem Tode am 23. November 1816. Pater Karl Martini machte Stiftungen in den Armenfonds Freiburg und für die Schulen zu St.Peter, St.Ulrich und Sölden. (Tagebuch zum 23. November 1816: „Pater Karl war einer der vertrautesten Mitbrüder unseres Klosters, ein gerader, redlicher, gutgesinnter, unermüdeter Mann, ein wohlthätiger Menschenfreund und Mitbruder. Mir war er noch mehr - alter Schulfreund, Ursache, daß ich ins Kloster ging, und nach meiner Erwählung mein unwandelbarer, redlicher Freund.“ Vgl. Denkmal für Pater Karl Martini, ehemaligen Kapitularen des Benediktinerstifts St.Peter, von Dr. Biechele, Freiburg 1816. Diese Leichenrede übergab Abt Speke dem Druck.)
P. Basilius Meggle von Stühlingen, geboren am 4. Juli 1754, besuchte die Lateinschulen zu Konstanz und Villingen und die Hochschule zu Freiburg, wo er im Jahre 1777 zum Magister der Philosophie promovirt wurde. Am 18. October 1778 legte er Profeß ab und erhielt am 18, September 1779 die Priesterweihe. Zur Zeit der Aufhebung des Klosters war er Prior zu St.Ulrich. Bis 1817 lebte er zu St.Peter, hierauf abwechselnd in Freiburg und Triberg und zuletzt im Kloster Rheinau. Pater Basilius besaß ein hervorragendes dichterisches Talent, dessen poetische Erzeugnisse nicht nur der gewandten Latinität halber, sondern auch wegen ihres trefflichen Sinnes Beachtung verdienen. Dieselben bilden eine Chronik in Versen, deren reicher Inhalt die Geschicke des Breisgaues und Deutschlands von 1796 bis 1828 umfaßt; all die ereignißvollen Tage, welche Pater Meggle seit dem Ausbruch der französischen Revolution bis zu seinem Tode erleben mußte, spiegeln sich in seinen Gedichten lebhaft ab, so daß denselben ein zeitgeschichtlicher Werth zuerkannt werden muß. Im Drucke erschienen von Basilius Meggle zwei Bücher Epigrammate und vier Bücher Gedichte, außerdem noch eine große Zahl von Elegien. - In seinen letzten Lebensjahren war der Dichter von schmerzlichen Leiden schwer heimgesucht; gleichwohl war er gerade jetzt an Gedichten fruchtbarer als je. Er starb als Gast des Stiftes Rheinau in dessen Statthalterei Mammern am Untersee am 30. Januar 1830.
P. Thaddäus Rinderle, geboren zu Staufen am 3. Februar 1748, legte in St.Peter Profeß ab am 28. October 1767 und empfing die Priesterweihe am 27. September 1772. Von Abt Philipp Jakob zur Ausbildung in der Mathematik an die Universität Salzburg geschickt, widmete er sich ganz den mathematischen und naturwissenschaftlichen Studien. Ins Kloster zurückgekehrt, zeichnete er sich auf diesem Gebiete durch mehrere treffliche Erfindungen, z. B. optischer und mechanischer Instrumente, eines Bohrgeschirres und mehrerer Rechnungs- und Nivellirungsmaschinen, aus. Pater Thaddäus verfertigte mit Pater Landolin zwei mächtige Globen, welche auf der Universitätsbibliothek zu Freiburg aufgestellt sind, ebenso eine astronomisch-geographische Uhr, welche alle Jahrestage durch Drehung einer nördlichen Himmelsscheibe anzeigt und deren Construction viel zur Hebung der Uhrenfabrikation beitrug, wie er überhaupt auf die Förderung der schwarzwäldischen Uhrenindustrie einen sehr wohlthätigen Einfluß übte: „An den verschiedensten Punkten sehen wir ihn eingreifen, er berechnete die feinern Uhrwerke, er förderte die Technik des Uhrenglockengusses und suchte die Metallgießer noch auf weitern Instrumentenbau zu lenken.“ In Anerkennung seiner großen Verdienste und wissenschaftlichen Leistungen ernannte die philosophische Facultät im Jahre 1788 den Pater Thaddäus Rinderle zum Professor der angewandten Mathematik an der Freiburger Hochschule. Als solcher war er thätig bis zum Jahre 1820. Dann trat er in den Ruhestand und starb zu Freiburg, 76 Jahre alt, am 7. October 1824.
P. Clemens Rösler von Neuenburg, geboren den 25. März 1759, legte Profeß ab am 15. October 1780 und wurde Priester am 27. April 1783. Derselbe verwaltete mehrere Jahre die Seelsorge zu St.Ulrich und wurde nach der Aufhebung des Klosters Pfarrer zu Sölden; daselbst starb er, 83 Jahre alt, am 13. October 1841.
P. Ulrich Rombach von St.Peter, geboren am 23. September 1783, legte am 26. November 1804 Profeß ab; Priester geworden am 15. Juni 1806, wurde er im November 1806 erster Vicar in St.Peter, im April 1815 Pfarrer in Waldau und starb daselbst, erst 36 Jahre alt, am 14. März 1820
P. Placidus Schick von Muggensturm bei Rastatt, geboren am 12. Januar 1770, legte Profeß ab am 20. Februar 1791, machte seine theologischen Studien zu Freiburg und wurde am 1. November 1796 Priester. Nach seiner Priesterweihe blieb er noch ein Jahr in Freiburg, um Kirchenrecht zu studiren. In das Kloster zurückgekehrt, lehrte er Theologie, Rhetorik und Poesie am Klostergymnasium, war Bibliothekar und Pfarrcooperator, in welch  letzterer Stellung er sich besonders der Volksschule in St.Peter annahm. Vom Spätjahr 1806 bis Frühjahr 1807 war er Supplent der Dogmatik an der Universität in Freiburg und wurde dann, nach dem Wunsche des Abtes, Pfarrrector zu St.Peter. Pater Placidus war ein gelehrter Mann und eifriger Seelsorger, aber allzusehr den Neuerungen zugethan. Er starb zu St.Peter am 18. Januar 1814 als Opfer seines Berufes am Typhus, den er im Militärspital, das damals in St, Peter sich befand, geerbt hatte. Der Volksschule zu St.Peter vermachte er 800 Gulden und ebensoviel den Armen der Pfarrei St.Peter,
P. Ignatius Schmidle von St.Peter, geboren am 7. Januar 1780, legte Profeß ab am 16. Januar 1801 und wurde Priester am 21. März 1803. Im Jahre 1806 wurde Pater Ignatius zweiter Beneficiat und Custos zu St.Peter, im Juli 1809 Pfarrer in St.Ulrich und 1831 Pfarrer in Wettelbrunn (A. Staufen); daselbst starb er am 15. April 1853, An diese drei Orte seiner seelsorgerlichen Thätigkeit machte er Armenfonds und Anniversarstiftungen.
P. Joseph Sevin von Hattenheim im Elsaß, geboren am 20. Februar 1768, legte Profeß ab am 20. Februar 1791 und wurde Priester am 30. October 1796. Seit October 1797 war Pater Joseph am Gymnasium zu Konstanz und nachher in Freiburg Professor der Grammatik und Poesie, an letzterem Orte seit 1806 Lehrer der französischen Sprache. Erst 41 Jahre alt, starb er zu Freiburg am 28. Juli 1809 .
P. Ferdinand Sonnenholzer von Augsburg, geboren am 24. December 1782, legte Profeß ab am 26. November 1804 und empfing die Priesterweihe am 29. Juni 1806; nach der Aufhebung des Klosters Vicar zu St.Peter starb er daselbst zwei Tage vor Pater Placidus Schick, wie dieser als „Opfer seines Berufes und seiner Nächstenliebe“, am 16. Januar 1814.
P. Sebastian Steigmüller von St.Peter, geboren am 26. October 1752, trat am 28. October 1776 im Elsaß in den Kapuzinerorden ein und erhielt die Priesterweihe am 13. Juni 1778. Durch die Revolution vertrieben, kehrte er in die Heimat zurück und legte mit Erlaubniß der Obern in St.Peter Profeß ab am 29. Juni 1797. Bei der Aufhebung war Pater Sebastian Küchenmeister des Klosters. Nach 1806 lebte derselbe zuerst zu St.Peter, später in Freiburg; hier starb er am 28. Juni 1820
P. Franz Steyrer von Graz, ein Verwandter des Abtes Philipp Jakob, geboren am 4. Januar 1749, studirte bei den Jesuiten in seiner Heimat bis zum Jahre 1765, legte am 28. October 1767 in St.Peter Profeß ab und empfing am 4. October 1772 die Priesterweihe. Dreizehn Jahre war er im Kloster Unterbibliothekar, wurde dann 1790 Pfarrer zu Eschbach und zehn Jahre später Pfarrer zu Neukirch. Nachdem er diese Pfarrei bis zum Jahre 1809 verwaltet hatte, wurde er Curatkaplan in dem milder gelegenen Pfaffenweiler. Pater Franz Steyrer ist der Verfasser der ersten Schrift über die Schwarzwälder Uhrenindustrie: „Geschichte der Schwarzwälder Uhrenmacherkunst nebst einem Anhange vom Uhrenhandel. Freyburg 1796.“ Das dem Abt Ignatius gewidmete Büchlein ist ein sehr schätzenswerther Beitrag zur Geschichte der Schwarzwaldindustrie und gibt Aufschluß über die frühesten Uhrenmacher, über die verschiedenen Gattungen der auf dem Schwarzwald gefertigten Uhren und der am meisten gebrauchten Instrumente. Pater Franz Steyrer starb zu Pfaffenweiler, 82 Jahre alt, am 21. Juli 1831,
P. Benedikt Unger von Rottweil, geboren am 9. April 1777, legte Profeß ab am 8. December 1798 und wurde Priester am 17. October 1802. Von October 1806 bis Frühjahr 1807 Professor der Grammatik am Gymnasium in Freiburg, wurde er im April 1807 zum Pfarrer zu Waldau ernannt und starb daselbst schon am 3. October 1814.
P. Philipp Jakob Weigel von Windach (in Bayern), geboren am 12. Januar 1752, wurde Priester am 18. November 1781, trat in seiner Heimat in den Orden des hl. Paulus ein, später aber legte er in St.Peter mit Zustimmung seiner Obern Profeß ab am 10, April 1791; derselbe war bei der Aufhebung des Klosters Pfarrer von Waldau und wurde vom Abt zum ersten Beneficiaten und Chorregenten in St.Peter vorgeschlagen. Pater Philipp Jakob war ein trefflicher Musiker und machte sich um die Vervollkommnung der größern Musikwerke der Schwarzwälder Uhrenmacher verdient. Seit dem 17. Februar 1815 verwaltete er die Pfarrei Bollschweil, wurde 1821 pensionirt und starb, 74 Jahre alt, am 380. August 1826 zu Kirchofen.

II. Fratres:
Johann Wilhelm Knaus von Ehingen a. d. Donau, geboren am 20. Juni 1785, empfing die Priesterweihe am 21. September 1811, war Vicar in Simonswald und Merdingen und wurde 1816 Localkaplan in Bubenbach. Vom 12. December 1839 bis 5. März 1850 war derselbe Pfarrer in Büchig bei Bruchsal; als Pensionär verbrachte er seine spätern Lebensjahre in Freiburg und starb daselbst, 91 Jahre alt, als letzter aller Exconventualen der ganzen Erzdiöcese am 9. April 1876,
Augustin Berthold Schädler von Gutenzell in Württemberg, geboren am 28. August 1785, wurde Priester am 13. April 1811, war Vicar in Buchenbach und Friedenweiler, dann 1821 Pfarrer in Unterkirnach, 1825 in Weilheim, 1831 in St.Ulrich, und starb daselbst am 26. Juni 1850.
Dominicus Hermann Sommer von Rottweil, der am 26. November 1804 in St.Peter Profeß abgelegt hatte, erbat und erhielt von der bischöflichen Behörde in Konstanz Dispens von seinen Klostergelübden. Derselbe wandte sich zuerst dem Studium der Jurisprudenz zu, trat aber später in den Militärdienst

III. Novizen:
Joseph Keller von Freiburg, geboren den 13. Januar 1786, wurde Priester am 28. März 1812; derselbe starb als Pfarrer in Schelingen am 5. December 1838 *.
Johann Georg Herbst von Rottweil, geboren am 13. Januar 1787, trat am 19. October 1805 in das Kloster St.Peter ein. Nach der Aufhebung des. Stiftes studirte er Theologie in Freiburg und empfing am 20. März 1812 die Priesterweihe, war dann kurze Zeit Pfarrverweser in der Wiehre bei Freiburg, hierauf Repetent und Professor in Ellwangen, seit 1817 Professor der alttestamentlichen Lehrfächer an der Universität in Tübingen; daselbst starb er am 31. Juli 1836. (Mit J. G. Herbst blieb Abt Speckle in innigem persönlichem und brieflichem Verkehr bis zu seinem Tode. Als Herbst am 12. April 1812 das erste heilige Meßopfer darbrachte, reiste der Prälat nach Rottweil, um bei der Feierlichkeit zu assistiren. Tagebuch zum April 1812. Mon. 8. P. Formae, Zusätze von Abt Speckle. Diöc.-Arch. XX, 120. Tübinger Theol. Quartalschrift 1836, S. 767 ff.)
Joseph Kraft von Bombach, starb, 26 Jahre alt, am 24. Juni 1814 in Freiburg.
Joseph Mager von Thennenbach. Ueber den letztern, der das Studium aufgab, sind keine Nachrichten erhalten.

Da
Abt Ignatius nach der Aufhebung des Klosters

das gemeinsame Leben mit einigen Ordensbrüdern in St.Peter fortzusetzen beabsichtigte, so blieb er selbst zunächst in dem ihm so theuern Gotteshause. Auch Pater Basilius Meggle, bisher Prioratsverweser in St.Ulrich, kam nach St.Peter, „um künftig hier zu wohnen oder mit dem Abte hinzuziehen, wo denselben die Umstände hinführen würden“; auch noch einige andere Ordensmitglieder blieben daselbst.Doch es war nicht zu verkennen, „daß das Band, welches die Leute zusammengehalten, zerrissen war“, Die Pfarrgeistlichen begannen ihre eigenen Haushaltungen einzurichten; eine gewisse Entfremdung und Absonderung machte sich allmählich bei einigen geltend. Dies sowohl als die gänzliche Zerstörung des klösterlichen Wesens durch den allmählichen Weggang der meisten Conventualen, durch den Verkauf der Klostergüter und die Verwendung der Klostergebäude zu profanen Zwecken that dem Abt überaus wehe, und „er selbst auch zog sich, soviel ihm nur möglich war, zurück. Als die Veränderungen im Abteigebäude selbst immer größer wurden, miethete der Prälat auch in Freiburg eine Wohnung und brachte bisweilen längere Zeit daselbst zu. Sehr oft begab er sich nach Friedenweiler, wo sein jüngerer Stiefbruder Franz Sales Speckle seit dem Jahre 1810 Pfarrer war, und hier war Abt Ignatius auch in der Seelsorge thätig.

Bis zum Jahre 1813 wohnte der Prälat in der Abtei St.Peter. Am 15. December des genannten Jahres aber mußte er seine Wohnung räumen, da das Gebäude zu einem Militärspitale eingerichtet wurde. Er zog nach Freiburg und blieb hier bis zu seinem Tode.

Gegen seine Ordensgenossen und frühern Untergebenen bewahrte der Prälat die aufrichtigste Theilnahme und eine wahrhaft väterliche Zuneigung. Er blieb für alle innig besorgt, und sein Tagebuch zeigt, daß sich dieselben in ihren Anliegen auch sehr oft an ihn wandten. Vielfache Unterstützungen ließ er besonders den beiden ehemaligen Fratres von St.Peter, Knaus und Schädler, zukommen, bis dieselben ihre Studien vollendet hatten. Manche der ehemaligen Kapitularen blieben in brieflichem Verkehre mit dem Abte; bisweilen versammelte er dieselben um sich und besuchte auch die Einzelnen auf ihren Posten.

Zu hoher Freude gereichte es dem Prälaten, daß er im Jahre 1817 aus Anlaß der fünfzigjährigen Profeßfeier der Patres Thaddäus Rinderle, Beda Litschgi und Franz Steyrer elf von den vierzehn damals noch lebenden Ordensbrüdern um ich versammeln konnte. Der Prälat ließ zu diesem Jubiläum eine kleine Festschrift drucken, die nebst dem Bildniß der beiden letzten Aebte des Gotteshauses auch eine kleine Abbildung des Klosters enthält. Den Inhalt bildet : ein Gruß des Abtes an die noch lebenden Mitbrüder, diesem folgen mehrere poetische Gratulationen an die Jubilare von Pater Basilius Meggle, sodann zwei den Personalbestand des Klosters während der letzten 50 Jahre darstellende Verzeichnisse. Das erste derselben enthält die Namen aller Religiosen, die vom Regierungsantritt des Abtes Philipp Jakob im Jahre 1749 bis zur Aufhebung des Klosters in St.Peter lebten; es sind darin 44 Patres und 6 Fratres aufgeführt mit Angabe der Heimat, der Zeit der Profeßablegung, des Todestages sowie der klösterlichen und seelsorgerlichen Aemter der Einzelnen. Das zweite Verzeichniß nennt die Namen der im Jahre 1817 noch lebenden ehemaligen Kapitularen sowie Jahr und Tag der Geburt, der Priesterweihe und den Aufenthaltsort derselben.

Fünf von den die Aufhebung des Klosters überlebenden Patres fanden ihre letzte Ruhestätte auf dem alten Freiburger Kirchhofe. Abt Ignatius ließ ihnen im Jahre 1817 durch den Freiburger Künstler Franz Xaver Hauser zwei kleine Grabmäler in der Vorhalle der Kapelle auf der linken Seite in die Mauer einsetzen ‘. Das eine zeigt oben das Relief der Klosterkirche von St.Peter, die Widmung und die Namen mit der Inschrift :
Der Brüder Namen hier im Steine,
Der Geist bei Gott, im Grabe die Gebeine.
Das zweite hat die Inschrift:
Sie ruhen hier, fern von der Väter Gruft,
Durch Zeitgewalt zerstreute Brüder;
Doch der vom Tod zum Leben ruft,
Vereinigt sie ins Vaters Hause wieder.
Dazwischen befindet sich die Gedenktafel des Benediktiners Beatus Schumacher aus St.Gallen, welche ebenfalls Abt Ignatius fertigen ließ. (Pater Beatus Schumacher, der letzte sanctgallische Statthalter in Ebringen, lebte seit 1806 in Freiburg; derselbe war mit dem Abt und den zu Freiburg lebenden Conventualen von St.Peter innig befreundet.)

Im November 1817 ließ der Prälat auch den zuletzt verstorbenen Confratres in St.Ulrich einen Grabstein errichten.

Zwei Jahre vorher schon hatte der Abt auf dem Gottesacker zu St.Peter ein steinernes Crucifix errichten lassen, das in Anspielung auf die Säcularisation des Klosters die Inschrift trägt: Diviserunt sibi vestimenta mea. Auch bei andern Gelegenheiten bewies der Abt seine wohlthätige Gesinnung; besonders gerne unterstützte er Theologiestudirende, die durch Fleiß und gutes Betragen sich auszeichneten, Der Kirche zu Sölden senkte der Prälat im Jahre 1818 eine Ewiglichtlampe. Die Sautiersche Stiftung in Freiburg zur Erziehung und Aussteuer armer Jünglinge und Jungfrauen erfreute sich so sehr seiner Zustimmung, daß er selbst im October 1817 einen Freiplatz stiftete, der zunächst für arme Verwandte oder in deren Ermangelung für Bedürftige aus dem Gebiete des Klosters St.Peter bestimmt sein sollte.

Der Prälat, dem die Zerstörung seines Stiftes so überaus herb war, und der gerne noch erhalten hätte, was nur immer möglich war, hielt an dem Gedanken der Wiederherstellung seines Klosters fest und gab diese Hoffnung selbst als Greis nicht auf.

Sein Vorschlag zur Errichtung eines Hilfspriestercollegiums kam, wenn derselbe auch von Anfang an nicht gerade zurückgewiesen wurde, doch nie zur Ausführung.

Gerne wäre der Abt Ignatius dem Beispiele des Fürstabtes von St.Blasien gefolgt, der mit vierzig seiner Mitbrüder nach Oesterreich auswanderte und in St.Paul in Kärnthen eine neue klösterliche Anstalt begründete, die dort noch heute blüht und das Andenken der schönen Schwarzwaldabtei bewahrt. Auch ihm war vom Kaiser von Oesterreich im Sommer 1807 nochmals eine solche Einladung zu theil geworden; doch die jüngern Geistlichen waren bereits auf Pfarreien angestellt, von den ältern aber waren einige kränklich, andere konnten sich nicht entschließen, in die Fremde auszuwandern.

Nachdem im Jahre 1813 Napoleons Macht gebrochen war und die Heere der Verbündeten nach Frankreich zogen, da glaubte man allgemein, daß die frühern territorialen Verhältnisse wieder hergestellt und demgemäß die ehemals vorderösterreichischen Gebiete wieder an das Erzhaus kommen würden. Abt Ignatius Speckle gewann neue Zuversicht auf die Wiederherstellung seines Klosters. Im December 1813 kam Kaiser Franz von Oesterreich nach Freiburg, und in einem Augenblick hatte derselbe durch seine Herablassung und Leutseligkeit die Herzen der Breisgauer, die so viele Jahrhunderte unter Oesterreich gestanden, für sich gewonnen. Der Prälat von St.Peter, der mit schwärmerischer Liebe dem Kaiser ergeben war, hatte am 21. December 1813 eine Privataudienz bei Franz I., durch welche sein Muth befestigt wurde, wenngleich der Kaiser erklärte, ganz bestimmte Aufschlüsse jetzt noch nicht geben zu können. Die Unsicherheit, ob der Breisgau wieder an Oesterreich kommen oder beim dermaligen Landesherrn verbleiben werde, dauerte während des ganzen Jahres 1814. Noch am 10. September 1814 erhielt der Abt von dem österreichischen Minister Summerau die Privatnachricht, daß, wenn der Breisgau wieder österreichisch werde, das Kloster St.Peter zuerst werde hergestellt werden. Auch die ehemaligen Angehörigen anderer Klöster faßten wieder Hoffnung auf Herstellung ihrer Gotteshäuser. So gab im Juni 1814 der Reichsprälat von Salem seinem ehemaligen Kapitularen Münsterpfarrer Boll in Freiburg den Auftrag, mit Abt Speckle zu unterhandeln, und im folgenden Monate hatten die beiden Prälaten deshalb eine Zusammenkunft. Ebenso wandten sich zu gleicher Zeit drei Geistliche, die zu Thennenbach Mönchte gewesen, mit der Bitte an Abt Speckle, daß er, wenn der geeignete Zeitpunkt gekommen, auch für die Wiederherstellung dieses Stiftes thätig sein möchte.

Doch die Hoffnungen dieser Religiosen erfüllten sich nicht, da nach den Bestimmungen des Wiener Congresses der Breisgau beim badischen Fürstenhause verblieb.

Gegen Ende des Jahres 1816 erhielt der Prälat von St.Peter durch den Gubernialrath (frühern Münsterpfarrer in Freiburg und spätern Fürstbischof von Brixen) Galura die Nachricht, daß man ihn in dem österreichischen Kloster Fiecht, das einige Jahre vorher aufgehoben worden war, nun aber wieder hergestellt werden sollte, zum Abt postuliren wolle. In der That ging demselben am letzten Tage des Jahres 1816 dieser Antrag zu. Doch „Alter, Unkenntniß der Verhältnisse und der Umstand, daß man noch einige Hoffnung hatte, es könnte das Kloster St.Peter wiederhergestellt werden“, bewog den Prälaten, eine abschlägige Antwort zu geben. Am 12. Februar 1817 wurde von den Mönchen von Fiecht die Bitte erneuert. Jetzt wurde der Abt doch etwas schwankend; denn, meinte er, da Gott ihm bis jetzt die Gesundheit gegeben, könnte er dort vielleicht noch etwas Gutes wirken, während hier sein Leben fast nutzlos vergehe; doch fand er es wiederum allzu bedenklich, in ein ihm gänzlich fremdes Kloster einzutreten, zumal er nur von dem bereits auch bejahrten Pater Basilius Meggle erwarten konnte, daß sich derselbe ihm anschließen würde. So gab er nochmals eine abschlägige Antwort und ermahnte die Mönche des Stiftes Fieht, einen Abt aus der Mitte des Kapitels zu wählen.

Der Tod des Bischofs Dalberg am 10. Februar 1817 veranlaßte den Prälaten, am 22. März 1817 an den päpstlichen Nuntius in Luzern sich zu wenden, da nunmehr Verhandlungen zwischen Rom und Baden wegen Errichtung eines Bisthums begonnen werden mußten, damit bei dieser Veranlassung von Rom die Wiederherstellung einiger klösterlichen Anstalten erstrebt werden möchte. Alsbald erhielt er vom Nuntius, dem er auf dessen Ersuchen schon am 5. October 1814 einen Bericht über die Klöster der Benediktinercongregation eingereicht hatte, die Nachricht, daß sein Schreiben an das Oberhaupt der Kirche abgegangen sei. Schon am 2. Mai 1817 schrieb ihm der Nuntius wieder, daß sein Gesuch in Rom gut aufgenommen worden sei, und daß der Papst zugesichert habe, alles, was von ihm abhänge, für das Kloster St.Peter zu thun; doch verlangte derselbe noch die Angabe der Titel und Gründe, welche für dieses Gotteshaus besonders könnten geltend gemacht werden, ein Wunsch, dem der Abt unverzüglich nachkam.

Obgleich der gewünschte Erfolg nicht erreicht werden konnte, verlor Abt Speckle den Muth nicht und machte zwei Jahre später einen neuen Versuch. Mit der Abgabe der Huldigungsurkunde an Großherzog Ludwig im December 1818 richtete er an diesen ein Schreiben, worin er, an die wohlwollenden Gesinnungen seines Vaters Karl Friedrich erinnernd, dem Landesherrn die Bitte um Wiederherstellung des zähringischen Hausklosters vortrug. Der Abt erhielt hierauf ein freundliches eigenhändiges Schreiben des Großherzogs, worin derselbe unterm 6, Januar 1819 erklärte, „daß er gerne den zu St.Peter befindlichen Grabstätten seiner Vorfahren den frühern Aufwand widmen würde, wenn nicht der finanzielle Zustand des Landes ganz zu Grunde gerichtet wäre“.

In der letzten Periode seines Lebens nahm Abt Ignatius eine oppositionelle Stellung gegen Wessenberg und dessen Bestrebungen ein, wodurch er sich manche Gegner zuzog. Den Abt leiteten dabei weder persönliche Abneigung noch irgend welche selbstsüchtigen Motive, sondern rein nur seine echt katholische Ueberzeugung und seine nie wankende Liebe zur Kirche. Der Prälat war ein aufrichtiger und eifriger Diener der Kirche und dem Oberhaupte derselben mit unverbrüchlicher Treue ergeben. Schon die überstürzenden, unmotivirten Neuerungen Wessenbergs hatten dem Abt sehr mißfallen; das Verhalten des Bisthumsverwesers bei Aufhebung der Klöster und dessen Gleichgiltigkeit gegenüber den Klostergeistlichen hatten ihn schwer verletzt. Als nun nach dem Tode Dalbergs die Bestrebungen Wessenbergs auf eine Trennung vom Oberhaupte der Kirche hinzusteuern schienen, glaubte mit allen kirchlich Treugesinnten auch Abt Speckle solch unseligem Beginnen entgegentreten zu sollen, soweit dies nur immer in seinen Kräften stand.

In dem obenerwähnten Schreiben vom 2. Mai 1817 erhielt der Prälat von der päpstlichen Nuntiatur auch den Auftrag, „einen Bericht über den kirchlichen Zustand des Bisthums Konstanz, über die Verhältnisse der Katholiken im badischen Lande und auch etwa in der Nachbarschaft“ zu geben. Der Abt leistete diesem Auftrage, der, wie er sagt, "freilich keine leichte Sache war“, sogleich Folge. Wenige Tage nachher kam der päpstliche Nuntius auf der Reise nach Karlsruhe zu Freiburg an, sofort schickte er nach dem Abte; doch dieser war eben von Freiburg abwesend. Im August 1817 empfing der Prälat die Meldung, daß sein Bericht vom Staatssecretär Consalvi und auch vom Papste selbst sehr gut aufgenommen worden sei.

Auf einer Reise, die der Abt im gleichen Monate nach Offenburg und in das Kinzigthal machte, hatte er Gelegenheit, die Stimmung des Curatclerus bezüglich der Wessenbergschen Angelegenheiten besser kennen zu lernen. Im allgemeinen glaubte er zu bemerken, daß die Gesinnungen der meisten Geistlichen in jener Gegend „von jeder Trennung weit entfernt seien, und daß folglich Wessenbergs Anhang sich verlieren werde, wenn sich derselbe nicht mit dem Papste aussöhne und sich nicht an die Einigkeit der Kirche halte“. Im September 1817 ließ der päpstliche Nuntius den Abt nach Rheinau zu einem Besuche einladen, um mit ihm über die kirchlichen Angelegenheiten zu berathen. Der Prälat spendet in seinem Tagebuch dem leutseligen Wesen und dem würdigen und erbaulichen Benehmen des Nuntius die größten Lobsprüche.

Im December 1818 erschien eine kleine, von Abt Ignatius Speckle verfaßte, gegen Wessenberg gerichtete Schrift unter dem Titel: „Wessenbergs Aufenthalt im Breisgau, dritte Auflage, mit Anmerkungen von einem Zuschauer, der noch ohne Brille sieht.“ Die kleine Schrift fand vielen Beifall.

Die fortgesetzten Umtriebe der Anhänger Wessenbergs, die seine Sache zu einer allgemein deutschen machen wollten, um sie durch dieses Gewicht besser durchzusetzen, veranlaßten mehrere katholische Pfarrer zu einer gemeinsamen Kundgebung ihrer gegentheiligen Ueberzeugung, wodurch zugleich klar gezeigt wurde, daß diese Sache nicht einmal eine allgemein badische war.

Diese Geistlichen kamen bei Abt Speckle zusammen, um sich hierüber zu berathen. Nachdem derselbe mit dem Propst Hauser von Waldkirch, dem Münsterpfarrer Boll in Freiburg und einigen gleichgesinnten Freunden Rücksprache genommen, verfaßte er im Februar 1819 die „Vier Fragen eines Unbenannten an die Pfarrer, im Frühling 1819,“ Durch dieselben wurden die Geistlichen aufgefordert, sich darüber zu äußern: ob sie einen Bischof wollten, den der Papst verworfen habe; ob sich die Geistlichen und das Volk dabei beruhigen könnten, daß Wessenberg, nachdem ihm das Domkapitel die Vollmacht wieder abgenommen habe, fortfahre, als Bisthumsverweser zu handeln; ob derselbe auf dem Landtage als Stellvertreter der Geistlichkeit erscheinen dürfe; endlich, ob daher nicht Vorstellungen an den Großherzog und das Domkapitel gemacht werden sollten. Die kleine Flugschrift, in zahlreichen Abschriften im Lande vertheilt, machte einen gewaltigen Eindruck. Der Prälat gab dem Nuntius in Luzern davon Nachricht, und dieser billigte diesen Schritt.

Aus der Ortenau waren schon gegen Ende des Monats über 60 Unterschriften eingelaufen, deren Zahl bald auf 150 stieg; da verbot das Ministerium des Innern am 3. März jede Erklärung für oder gegen Wessenberg, ein Verbot, das die Geistlichen sehr aufregte, weil dasselbe Ministerium seit zwei Jahren den Anhängern Wessenbergs alle Umtriebe nachgesehen hatte. Sie wünschten, daß eine Vorstellung an den Großherzog, dessen wohlwollende Gesinnung bekannt war, eingereicht werde. Unter Beirath und Aufmunterung des Propstes Hauser, des Münsterpfarrers Boll und Bacheberles, des letzten Abtes von Schuttern, entwarf Abt Speckle eine solche Eingabe und ließ dieselbe durch General Lingg dem Landesherrn überreichen. Diese Vorstellung wurde vom Großherzog zwar gnädig entgegengenommen, doch erhielt Abt Speckle von der katholischen Kirchensection den Bescheid, „er sei nicht das Organ der Geistlichkeit, und die Form seiner Eingabe sei nicht untadelhaft; die Sache hätte durch Kapitel und Decane an die Vicariate gelangen sollen“. - Der Prälat hatte sich nur deshalb an die Spitze gestellt, weil der vorgezeichnete Weg durch die Vicariate, da ja Wessenberg selbst Bisthumsverweser war, nicht betreten werden konnte. Bald darauf gab auch das Landkapitel Stühlingen eine nachdrückliche Vorstellung an den Großherzog ein gegen die Bestrebungen der Wessenbergschen Partei und schickte dem Abt Speckle davon Abschrift, um dieselbe nach Rom zu senden.

Am 21. August 1821 erließ Papst Pius VII. die Erectionsbulle der oberrheinischen Kirchenprovinz, und am 17. Februar 1823 richtete er an die Regierungen eine Note, der ein Verzeichniß von 14 Geistlichen beigegeben war, welche von seiten des Heiligen Stuhles als Oberhirten für die fünf Bisthümer zur Auswahl in Vorschlag gebracht wurden; unter denselben befand sich auch der Name des Abt Ignatius Speckle.

Doch ehe die Frage über die Person des künftigen Erzbischofs gelöst war, schied der Prälat aus diesem Leben. Ein wiederholter apoplektischer Anfall setzte am 15. April 1824, morgens 10 Uhr, dem bewegten und verdienstvollen Leben des Abtes ein Ziel. Seine sterbliche Hülle wurde seinem Wunsche gemäß nach St.Peter gebracht und in der Gruft der Klosterkirche am 17. April, morgens 4 Uhr, beigesetzt. Mit päpstlicher Genehmigung hatte der Prälat ein Testament gemacht, in welchem er seine Hinterlassenschaft wohlthätigen Zwecken widmete. Das schönste Denkmal seines edlen Charakters, seines tiefreligiösen Eifers, seiner kirchlichen Treue und seiner echt patriotischen Gesinnung hat Abt Ignatius Speckle in seinem mit seltenem Fleiße und unermüdlicher Ausdauer geschriebenen Tagebuch, das ein Vierteljahrhundert umfaßt und die interessantesten Mittheilungen zur Geschichte der kirchlichen, politischen und culturhistorischen Zustände des Breisgaues enthält, sich selbst gesetzt.

Das Klostergebäude

erfuhr alsbald nach der Aufhebung des Klosters mannigfache Veränderungen. Noch im Jahre 1807 wurde der Familie des neuernannten St.Peterschen Beamten die Wohnung im Kloster angewiesen. Später erhielten neben den Geistlichen auch der Chirurg und der Förster von St.Peter ihre Wohnungen im Abtei- und Conventsgebäude. Im Jahre 1813 wurde das Klostergebäude zum Militärlazareth eingerichtet, wodurch dasselbe sehr Noth litt. In der Epidemie, die daselbst ausbrach, wurden, wie bereits oben erwähnt, der Pfarrer Pater Placidus und ein Vicar, Pater Ferdinand, im Januar 1814 Opfer ihres Berufes. Im folgenden Jahre wurde trotz aller Bemühungen des Abtes Ignatius die Pfarrei nicht mehr einem St.Petersen Conventualen, sondern dem ehemaligen thennenbachischen Mönche Pater Anselm Kolb übertragen.

Aus der Kirche mußten die werthvollsten Gegenstände, wie oben bemerkt, abgegeben werden. Die Chororgel wurde im Jahre 1808 abgebrochen und in die Kirche von Oensbach verbracht.

Aus der Bibliothek wurden fast alle werthvollen Bücher weggenommen. Schon am 7. April 1807 kam der Unterbibliothekar der Universität Freiburg mit einer Vollmacht, nach welcher die Bibliotheken der breisgauischen Klöster vom Großherzog an diese Universität geschenkt worden seien. Obgleich der Abt erklärte, daß ihm die Zusicherung gegeben worden, es werde eine Bibliothek für die in St.Peter bleibenden Geistlichen belassen werden, sah er doch kein Mittel, etwas zu retten, und mußte, wie er sagt, „rauben lassen, was die Vorfahren gesammelt hatten“. Siebenzehn Kisten mit Büchern wurden nach Freiburg abgeführt, und am 21. April wurden die schon früher nach Karlsruhe bestimmten Werke; welche 30 Kisten füllten, abgeholt. Schon zwei Tage später kam, wie der Prälat bitter bemerkt, „abermals eine Commission auf Plünderung“, indem Professor Hug mit einer neuen Vollmacht in St.Peter eintraf, um nochmals eine große Anzahl Bücher für die Universitätsbibliothek auszuwählen.

Die Güter und Höfe, die zum Kloster gehörten, wurden alle verkauft. Im Jahre 1810 sollte auch die St.Ursulakapelle abgebrochen werden; es kostete den Abt alle Mühe, daß dieses Vorhaben nicht zur Ausführung kam; erst im Jahre 1812 erhielt er die Nachricht, daß dieselbe bleiben dürfe; der Prälat machte sofort eine Stiftung in den Fonds dieser Kapelle. (Tagebuch zum 3. September 1807, 7. December 1810, 12. Mai 1812 und 26. August 1813. Der Prälat machte zu dieser Stiftung die Bedingung, daß, wenn in der Folge die Kapelle doch noch abgebrochen werden sollte, das Legat der St.Peterschen Gemeinde Glashütten zufallen und von dieser zu Prämien für die fleißigsten Schulkinder verwendet werden solle.)

Der Petershof zu Freiburg wurde schon im März 1807, ohne daß dem Abt eine Mittheilung gemacht wurde, an verschiedene Personen vergeben, so daß der Prälat selbst nicht einmal mehr eine Wohnung daselbst hatte.

Im September 1812 wollte eine Commission sogar die schöne Bibliothek und den großen Saal des Klosters verbauen. „Um von den Kosten“, meinte der Abt, „die dadurch verursacht werden, nichts zu sagen, so ist dieser Gedanke schon etwas von Vandalismus und trägt das Gepräge des Zeitgeistes, der seine Freude am Zerstören alles Schönen und Guten findet“. Glücklicherweise kam dieser Plan nicht zur Ausführung.

Noch war nicht ein halbes Jahrhundert seit der Auflösung der zähringischen Benediktinerabtei verflossen, da sollte das ehemalige Klostergebäude, wenn auch nicht der frühern, so do einer derselben nahe verwandten Bestimmung wiedergegeben werden.

Nach langen Verhandlungen zwischen der großherzoglichen Regierung und dem erzbischöflichen Ordinariate wurde im Herbst 1842 das Priesterseminar der Erzdiöcese Freiburg in die Räume der ehemaligen Abtei verlegt und dasselbe am 16. November 1842 feierlich eröffnet. Seither erhalten die Candidaten des Priesterthums unserer Erzdiöcese daselbst ihre letzte Vorbereitung zum priesterlichen Berufe.

So fand des letzten Abtes doppelter Wunsch seine Erfüllung: daß auch künftig an dieser Stätte der Name Gottes geheiligt werde, und daß daselbst wieder ertönen möge die heilige Psalmodie.