Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NamePaul DUFFNER
Birth OrtKirchzarten
Notizen für Paul DUFFNER
Um 1560 kam es zu einer interessanten juristischen Auseinandersetzung, aus deren schriftlichem Niederschlag zu entnehmen ist, dass das Hofgut „Himmelreich“ zu dieser Zeit - vielleicht auch schon früher — auch als Wirtshaus (Herberge) genutzt wurde.® Das Gericht hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Thoman Lindenmeyer, sesshaft in Himmelreich, besaß unter anderem vier Jucherten Matten, die so genannten Mühlenmatten, die — so meinte Paul Duffner aus Kirchzarten — zu seinem Gut gehörten, Deshalb klagte er Eigentumsansprüche ein, Lindenmeyer setzte dem entgegen, er habe die herberg im Himmelreich mit ihrer zugehördt von Jacob Ferber gekauft und zwar gemäß einem Kaufbrief, den er bey handen habe. In diesem Brief waren neben Lindenmeyers erkauftem übrigen Besitz auch die strittigen vier Jucherten Matten aufgeführt. Duffner hingegen vertrat die Auffassung, das könne nicht rechtens sein, da die Matten schon vor zwey oder drey hundert Jaren zu seinen Guettern gehördt hätten. Um Duffner die Möglichkeit zu bieten, eindeutige Beweise für seine Argumentation vorzulegen, vertagte man die Verhandlung. Bei dem erneuten Termin legte Duffner ein Urbar des
Klosters Günterstal aus dem Jahre 1530 vor, worin u.a. sein Gut mit den besagten Matten eingetragen war. Darüber hinaus konnte er nachweisen, dass seinerzeit Zinsen für das gesamte Gut — also auch für die strittigen Matten — an das Kloster gezahlt worden waren. Duffner glaubte damit den Beweis erbracht zu haben, dass die Matten — auch dreißig Jahre danach — nur sein Eigentum sein könnten. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an und entschied gegen Duffner. Nach dem Urteil aus dem Jahre 1563 blieben die Matten im Eigentum des Thoman Lindenmeyer, der — so das Gericht — die umstrittenen Matten rechtmäßig von Jacob Ferber erworben hätte. Dieser Jacob Ferber war Vormund von Anna Vischer, deren Vater Wilhelm das Hofgut und Gasthaus „zum Himmelreich“ vor Ferber besessen hatte. Alte Akten belegen, dass Vischer bei Abschluss des Kaufvertrags zwischen Ferber und Lindenmeyer im Jahre 1540 als Zeuge auftrat.”
Am 4. Oktober 1589 trat Thoman Lindenmeyer das Hofgut an seinen Sohn Ulrich ab, der es aber schon am 13. Februar 1593 an Mathis Toller aus Kirchzarten verkaufte.® Zum Hofgut gehörten schon damals zwei heuser samt dem steine steckle, was darinnen nutt und nagel fest .., das kürchlein, auch die Schmide samt müle und müllengeschirr”
Zuletzt geändert 2 Feb 2022Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit