Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameAmbrosi PFISTER
Death Datumvor 1590
Death OrtSt.Peter - Spittelhof
Partner
Birth Datumca 1529
Birth OrtSt.Peter - Spittelhof
Death Datum1611 Alter: 82
Death OrtSt.Peter - Spittelhof
MutterN N.N.
Notizen für Ambrosi PFISTER
1578 auf dem Spittelhof gen., 1583 wegen einer Schmachred bestraft
Notizen für Ursula (Partner 1)
vermutl. Hoftochter und Besitzerin

Hofwitwe Sie starb 1611, 82 Jahre alt, als Wittib auf dem Spitalhof, war Besitzerin des Guts. dahero doppelt fählig mit 1 Stier und 1 Ochs.

19. September 1590 Auf Mittwoch, den 19. September 1590, hat Abt Gallus zu St. Peter mit Ursula Geiserin, weiland Ambrosi Pfisters sel. Wittib, im Beisein und mit Gutheißen Michel Rorers, ihres Vogtsmanns, und Theus Haugen, ihres Sohns, ferner Andres Teusch, dem Wirt allhier, und Theus Reichenbach zu Rohr, nachfolgenden Tausch getroffen: Wie hierneben gesetzt, hat der Inhaber des Spittelhofs jährlich dem Kloster drei Weinfronungen, zwei von Freiburg und die dritt von Bettburg zu tun. Der Prälat hat diesen Frohndienst gnädiglich gemildert, daß die Wittib und ihre Erben ferner nur noch eine Weinfrohn oder eine Kalchfuhre von Freiburg hierher verrichten sollen. Für Wein und Kalch können auch andere Fuhren von Freiburg her ausgeführt werden. Wenn aber in einem Jahr keine Fröhnung geschieht, soll der Spittelhof hierfür ein Pfund Pfennig geben. Es soll auch gesetzt sein, daß der Inhaber des Spittelhofs von wegen der Matten im Ingerütt das Räfenthal beholzen sollt, hiemit gefallen, kraftlos, todt und absein. Dagegen hat die genannte Wittib mit ihrem Vogtmann Michel Rorer und Sohn Theus Haug, den Brunnen, so auf der Ebne in genannter Matten im Ingritt entspringt - ohne der übrigen Mattennutzung zu schaden - dem Kloster für ledig und eigen übergeben, daß der Abt und seine Nachfolger diesen Brunnen nutzen, in das Gotteshaus oder wohin man begehrt, führen und die Teucheln, soviel die Notturft erfordert, in der genannten Matten zu legen und mit Graben und anderen zu erhalten, jedoch für die Wittib, ihre Erben und Nachkommen mit dieser Bescheidenheit, daß in Besserung und Instandhaltung des Brunnens und der Teicheln, soviel immer möglich, das Gras und Heu verschont werde. Gibt daher aufgrund dieses Vertrages 5 Pfund Zins, folglich Erschatz bei Besitzänderung ebenfalls 5 Pfund (Vertrag von der Hand des Sekretärs Christof Strobel). (66/7394 S. 1 u. 67 /1286 S. 137, 138)
Zuletzt geändert 18 Nov 2020Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit