Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameAgatha LICKERT
Birth Datum31 Jan 1761
Birth OrtSt.Peter - Sägendobel
MutterEva HUG
Partner
Birth Datum8 Dez 1750
Birth OrtSt.Peter - Freienhof
Death Datum23 Aug 1827 Alter: 76
Death OrtSt.Peter - Schneiderjörgenhof
VaterGeorg BARTBERGER (1715-1786)
MutterMagdalena HEBDING (1716-1791)
Marr Datum9 Sep 1783
KinderJosef (1784-1851)
 Mathias (1786-)
 Elisabeth (1787-)
 Katharina (1794-1881)
 Gertrud (1797-)
 Paul (1800-1873)
Notizen für Agatha LICKERT
28. August 1783 Nach der Heiratsabrede nimmt er die Hochzeiterin zu sich auf seinen Bestandshof, auf dem er noch 19 Jahre zu hausen berechtigt ist. Sie bringt 200 fl. mit in die Ehe. Ihr Vater gewährt ihr zudem ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100 fl. Die drei Söhne vorgehender Ehe (Georg, Franz und Andreas) erhalten 210 fl. zum freien„ Voraus. Stirbt der Mann vor Vollendung der Hausjahre, so kann sie die übrigen Hausjahre fortführen und danach das laut Vertrag vom 14.05.1776 bestimmte Leibgeding genießen. Wenn dem Hochzeiter von der Obrigkeit erlaubt wird, eine hintere Stuben auf seine Kosten zu bauen, soll er und seine Frau diese lebenslänglich bewohnen können. (61/13682, fol. 324 f.)

8 Kinder (geb. 1784 bis 1800)
Notizen für Johann (Partner 1)
Durch Einheirat Bauer auf dem Schneiderjörgenhof, 1776 bis 1799, 1800 Schulhauspfleger (Finanzverwalter) Johann Bartberger sei einer „der bescheidensten und verständigsten Männer in der Herrschaft, der auf seinem kleinen Gut wohl gewirtschaftet" habe, schrieb Abt Speckle im Dezember 1800. Maier auf dem Schweighof von November 1800 bis Mai 1802, danach wieder auf dem Leibgeding im Sehminenbach.

03. Juni 1783 Es verkauft Johann Bartberger und die Kinder 1. Ehe, dann Georg, Franziskus und Andreas Bartberger, Kinder 2. Ehe, ihrem liebsten Bruder resp. Stiefsohn Lorenz„ Schneider, den von ihrer Mutter sel. bisher innegehabten Erblehenhof im Schmittenbach, samt dem wilden und zahmen Feld, Bachkuche, die Hütte am Berg, was Nut und Nagel haltet, item 3 Küh, 2 zweijährige Stier, 3 jährige Stück, 2 Saugkälber, 3 Schafe, 1 Geiß, 1 altes und 2 junge Schwein, das Feld samt dem Samen als 80 Sester Haber, 20 Sester Korn, dann Waschzuber, 1 hölzerne Uhr, 1 Flinte usw. für und um 2250 fl. rauher Währung mit dem Beding, daß Käufer die Hälfte der Kaufkosten auf sich nehme und den Kaufschilling entweder bar erlege oder nach einem halben Jahr landläufig verzinse. Käufer solle auch das Leibgeding ohne Abgang, Mangel und Klagen halten und verabfolgen lassen. Der Stiefvater Johann Bartberger hat noch 19 Jahre zu hausen. Er führt den Hof weiter und muß ihn erst am 14. Mai 1802 abtreten. Bis zum Hofantritt des Stiefsohnes Lorenz Schneider muß er diesem alles mit dem gleichen Maße und Beschaffenheit, wie es heute ist, zurückgeben, etwaigen Abgang aus eigenen Mitteln ersetzen und die Gebäude im baulichen Stande und in Ehren erhalten. Er muß auch den Kaufpreis verzinsen. Das Gesamtvermögen beträgt 2703 fl., die Schulden belaufen sich auf 822 fl., somit Reinvermögen 1881 fl. Der künftigen Ehefrau des Johann Bartberger wurde ein Leibgeding verschrieben. (61/13683 S. 73-80)

Im Januar 1799 übergab Johann Bartberger den Schneiderjörgenhof seinem Stiefsohn und bezog mit seiner Familie ein Leibgeding. Er wurde im Jahre 1800 Schulhauspfleger (Finanzverwalter). Maier auf dem Schweighof: November 1800 bis Mai 1802

Im Einvernehmen mit dem Pater Großkeller bestellte der Abt den Johann Bartberger zum neuen „Obermaier" auf dem Schweighof und begründet diese Entscheidung wie folgt: Einer der bescheidensten und verständigsten Männer in der Herrschaft, der auf seinem kleinen Gut (Schneiderjörgenhof) wohl gewirtschaftet und alles Gute verspricht. (Speckle 1., S. 391) 128

Januar 1801 Der Abt ging auf den Schweighof, um die neuen Maier und Maierin zu besuchen und nachzusehen, wie sie sich benehmen. Der Abt meinte, die Wahl sei diesmal glücklich ausgefallen. (Speckle I., S. 396)
Zuletzt geändert 8 Dez 2020Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit