Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameBernhard LICKERT
Birth Datumca 1644
Death Datum6 Dez 1713 Alter: 69
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Birkweghof
VaterSimon LICKERT (ca 1608-1688)
MutterChristina ECKERT / EGGERT (ca 1611-1662)
Partner
Birth OrtSt.Peter - Seelgut - Schafwäsch
Death Datum11 Apr 1692
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Birkweghof
VaterSebastian HEBDING (-ca 1690)
MutterGertrud SAUM (-1666)
Marr Datum19 Apr 1677
Birth Datum3 Jun 1664
Birth OrtSt.Peter - Rohr - Klausenhof
Death Datumvor 1694 Alter: 29
VaterHans BRAUN (ca 1616-1696)
MutterMaria WISSER (-1694)
Marr Datum1692
Notizen für Bernhard LICKERT
vom Heitzmannshof (Hof Nr. 14, 12), durch Einheirat Bauer auf dem Birkweghof, 1677 bis 1692
+ 69 Jahre alt, alias aus dem Glottertal

Bernhard Lickert „hat sich nach dem Tod seines Weibs ins Glottertal anno 1692 verheiratet“.

BernhardLickert hat 733 fl. Vermögen, verkauft im November 1692 sein Leibgeding auf dem Birkweghof an den Stiefsohn Mathis Beha für 120 fl., zieht nachseiner Heirat ins Glottertal und zahlt dem Kloster beim Wegzug 70fl. (61/10780 S. 204)
Notizen für Anna (Partner 1)
11. Juni 1654
Nachder Heiratsabredeerhält sie zeit ihres Lebens das Recht, das Gut zu nutzen, zu gebrauchen und inhaben, gleichgültig ob sie sich wieder verheiratet oder nicht. Sie ist jedoch nicht befugt, von dem Gut „das geringste zu verhandlen, verstimpeln oder sonsten zu verkaufen“. Auch soll nach ihrem Tod das Gut wieder an die Böhische Linie eigentümlich anfallen. Bei der Heiratsabred zugegen war der Stiefvater der Braut, Hans Schiele (t 1655), der Pflegvogt Bartle Hebding, Schafbauer, und Jakob Beha von Waldau.

1677 Hofwitwe und Lehenträgerin,

10. April 1677
Heiratsabrede zwischen Bernhard Lickert und der Witwe Anna Hebting mit den Kindern Mathis, Maria und Ursula Beha. Erstlich solle dasjenige, was diese beiden zusammenbringen, ein gemein Gutsein. Wenn eines der drei Kinderheiratet, soll es 200 fl. erhalten.
2) Sollte der Hochzeiter ohne Leibeserben vorversterben, erhalten seine Befreundeten 50 fl., wenn er Kinder hinterläßt, sollen diese die 50 fl. zum Vorauserhalten.
3) Sollte die Hochzeiterin zuerst sterben,erhält er auf dem Hofein Leibgeding mit einer Kuh und einer Geiß und dem Recht, ein Schwein auf dem Wasen laufen zu lassen, ebenso 2 Hühner zu halten.
4) Wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgehen, soll er im Leibgeding statt der Geiß noch eine Kuh halten dürfen, die er aber aus eigenen Mitteln anschaffen muß. „Und ist auch ihme auf dieses Leibgedingsich wieder zu verheiraten nit verbotten.“ Anwesend waren außer den Hochzeitsleuten und den drei Vögten noch sieben weitere Bauern, u.a. Mathis Hebding sowie auf ihrer Seite u.a. Mathis Creutz als ihr Pfleger, Bartle Hebding und Jakob Rombach als der Kinder Pfleger.
(61/10776 S. 103-107)
Zuletzt geändert 26 Dez 2020Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit