Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameAnna LÖFFLER
Partner
Birth OrtSt.Peter - Oberibental - Bushof
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Bushof
KinderN
 N (-1629)
Notizen für Anna LÖFFLER
1581 genannt, viele Kinder, noch 1581 „arme, kleine, unerzogene Kinder“,
Notizen für Hans (Partner 1)
schon seine Eltern besaßen den Hof, als Bauer gen. 1558, 1575 bis 1589

1575
Hans Stürenthaler, genannt der Buchsmayer, wurde 1575 wegen eines Frevels im Wirtshaus in St.Märgen (mit dem Messer einen Mann tödlich verletzt) von der Stadt Freiburg verhaftet. (102/316)

26. August 1575
Abt Daniel von St. Peter schreibt an den Bürgermeister zu Freiburg: Sein Untertan Hans Steurentaler, der Buchsmaier, sei wegen etlicher begangener Mißhandlungen in neue Verhaftung gekommen und dann sei ihm eine Geldstrafe von 40 Pfund Rappen auferlegt worden. Steurentalers Ungebühr sei in einer Weinfeuchte geschehen und es sei ihm hernach selbst treulich leid gewesen. Er, der Abt, bitte um Milderung der Geldstrafe, denn Steurentaler, der „mit vielen lieben kleinen Kindlein beladen“sei, könne das Geld nicht erlegen, sonst müßte er von Weib und Kind entlaufen. (102/316)

1581
Hans Steurentaler, Maier auf dem Buchs, wurde zusammen mit seinem Sohn Georg ins Gefängnis gebracht. Sein Bekenntnis:
In St. Märgen einen Mann mit dem Messer entleibt, aber auf hohe Fürbitt wieder freigelassen, m Wirtshausin St.Peter einen Schreiner aus Freiburg tödlich verwundet, Schlägerei im Wirtshaus in der Oberiben, bereits früher die Bauern vom Kreuzhof, Reinerhof und Schönbachhof tätlich angegriffen
und verletzt, vor wenigen Wochen im Wirtshaus einen armen Taglöhner freventlich auf den
Tod verwundet. Auf Fürbitte wurde er von der Todesstrafe verschont, aber Geldstrafe für den Vater
30 Pfund Rappen und für den Sohn 20 Pfund Rappen. (67/1268 S. 11-37a)

1581
Hans Steurentaler, Bauer auf dem Buchs, und sein Sohn Georg haben einen armen Mann, Theus Steininger, angefallen und tödlich verletzt (unchristlich auf den Tod verwundet). Auf Fürbitte wurde er der Todesstrafe überhoben. Neben der Geldbuße wurde eine weitere Strafe verhängt: Er soll innerhalb Jahresfrist sein Hofgut nicht verlassen, außer, wenn er auf seinen Gütern den Ackerpflug führt. Wenn er den Pflug über das Nachbarfeld wendet, soll er die Hand am Pflug behalten. Er soll in Ewigkeit keine eiserne oder andere Wehr (Büchsen, Gewehr, Dolch, Messer und dgl.) tragen und außerhalb seinem
Lehen (Karst, Hauen, Axt) gebrauchen. Er darf an Sonn- und Feiertagen nur in die Kirche und soll sich dann ohne Verhinderung nach Hause begeben. Er soll zu keinem Ehrenmahl oder Hochzeit geladen kommen, weil der Wein ihm um die Vernunft bringt. (102/311)

06. Februar 1581
Hans Steurentaler leistete die Urfehde in Gegenwart seiner Beistände, Tochtermänner und „Gevetter“, die als Bürgen eine Kaution von 100 fl. stellen. (67/1268 S. 11-374)

17. Mai 1585
Vertrag zwischen Hans Stirenthaler auf dem Buchs und Jacklin Kürner (Gerngroßhof) wegen eines Feldes an der Winterhalden am Hugsberg. Jacklin Kürner zahlt 4 Pfund Rappen und erhält das strittige Feld (auf der anderen Seite des Ibenbachs) als Eigentum. (67/1264 S. 105-107)

02. Dezember 1588 vor einem offenen Dinggericht: Vertrag und Ausspruch (Urteil) über einen Weg, der vom Schönbachhofüber die Güter des Buchsenmaiers und Georg Ganters (Dischenhof) führte. (67/1264 $. 139 f.)

14. März 1589
Hans Steurentaler verkaufte seinen Hof an Jakob Rueffür 1500 fl.
Zuletzt geändert 15 Sep 2020Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit