Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameHelena SCHULER
Birth Datum15 Apr 1747
Birth OrtWildgutach
Death Datum11 Mai 1811 Alter: 64
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Schönbachhof
Partner
Birth Datum23 Nov 1734
Birth OrtSt.Peter - Oberibental - Schönbachhof
Death Datum17 Feb 1820 Alter: 85
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Schönbachhof
Occupation„Bauer im Schemben“, 1762 bis 1770
VaterJosef ROHRER (1697-1762)
MutterMaria KETTERER (1698-1747)
Marr Datum11 Jul 1768
KinderLorenz (1769-)
 Andreas (1771-)
Notizen für Andreas (Partner 1)
geriet durch den Hofbrand in Schulden, tauschte 1770 mit Josef Schwär und zog auf den Dieselhof. Bauer auf dem Dieselhof 1770 bis 1776

27. März 1756
Da Josef Rohrer, Vogt und Schempenbauer, dem gnädigen Herrn (Abt) wehmütig angezeigt hat, daß sein Sohn und Lehenbesitzer Andreas Rohrer zuwideraller väterlichen und obrigkeitlichen „Abwahrung“ der Agathe Hättich, Tochter des Christian Hättich aus der Neuwelt (Urgrabenhof), nicht ohne Ärgernis nachziehe und daß sie sich ohngeachtet der nahen Freundschaft (= Verwandtschaft) miteinander ehelich versprochen haben, hat der Abt als gnädige Herrschaft beide zwei Personen vorberufen und von ihnen vernommen, daß Andreas und die Hättichin seit einem Jahr hart miteinander versprochen seien und sie niemand denn der Tod scheiden solle.
DerAbterklärte, dieses Versprechen sei deswegen null und nichtig, weil sie 1) im 3. Grad miteinander verwandt seien, und 2) weil das eheliche Versprechen des Buben in der Minderjährigkeit beschehen und also der kaiserlichen Verordnung vom 20.03.1754 zuwiderlaufe. Drohung: jedes von ihnen 8 Tage lang bei Wasser und Brot einzutürmen. (61/10798 S. 192 £.)

Heiratsabrede vom 30. Brachmonat 1768:
Er versprichtihr, 25 Jahre lang auf dem Hof hausen zu können, davonhat sie die letzten 5 Jahre die Wahl. Sie legt insgesamt 400 fl. in die Ehe. Den 3 Kindern 1. Ehe wird die Besitzgerechtigkeit zum Hofvorbehalten; sie erhalten je 50 fl. zum Voraus.
2 Söhne (siehe Dieselhof)

Hofbrand am 09./10. Oktober 1769
In der Nacht vom 09. bis 10. Oktober 1769 ist des Schempen-BauernhofzuSt. Peter verbrennet gänzlich und gar also, daß er nicht das mindeste von Viehe oder Haußrath davon gebracht, sondern da 2 Kinder herausgetragen, fiele das Tach ein, truge also nichts davon als ein Hemet, welches er am Leib hatte vere dignus misericordia. Die Mutter unserer Mayerin war dort zu Hauß, hat auch alles verloren, hab ihr gestattet, eine zeitlang auf unßerem Mayerhof zu bleiben. Das Leibding Weib soll verbrennet seyn; dan nachdem sie ihre Kuh heraußgetrieben, wollte sie auch ihre Kleider hohlen, allein das Dach ist bälder eingestürzt als sie herausgekommen. (Tagebuchdes Abtes Michael Fritz, St. Märgen)

1769
Den 10. Weinmonat, um Mitternacht, entsteht zu St. Peter eine Feuersbrunst in dem Bauernhof Schönbach im oberen Ibentale (Schimbehof), welchem sämtliches Vieh, Futter und Hausgeräte zum Opfer fallen. Die alte verwitwete Bäuerin rettete allein ihre Kühe, da sie aber noch Dinge zu retten versuchte, verbrannte sie selbst noch. (65/541 S. 1612)
Die Bewohner des abgebrannten Schönbachhofes flüchteten auf den Reinerhof. Den Notleidenden schickte der Abt Brot und Mehl, sowie 50 fl. für die Anschaffung von Kleidern.

03. Juli 1770
Tauschhandlung zwischen dem Schempen- und Thieselhofe: Josef Schwär, Thiselbauer, übergibt dem Andreas Rohrer, Schempenbauern, seinen bisher ingehabten Erblehenhof im Rohr mit aller Zugehörde... nebst der Hab, so wie sie dermal bei dem Hofe ist, außer dem Pferd, 1 Kuh und 2 Kälber,
welche er mit auf den Schempenhof nimmt. Jeder nimmt das Schiff und Geschirr mit, mit Ausnahme des Mühlegeschirrs, das auf dem Schempenhof bleibt. Andreas Rohrer überläßt dem Josef Schwär den Schempenhof, ebenfalls mit sämtlicher Zugehörde, außer dem Pferde, das er mit sich in das Rohr nimmt. Betreffend den neuen Bau des abgebrannten Schempenhofs übernimmt A. Rohrer den Spahn auf seine Kösten vollends herzustellen, was aber überdies an Bauholz zu dem Schempenhofbereits zugerichtet ist, bleibt dabei. Die übrigen künftigen Baukosten übernimmt Josef Schwär. Da der Schempenhofden Thiselhof an Wert weit übertrifft, zahlt Josef Schwär ein Aufgeld von 4500 fl. oder übernimmt Schulden in gleicher Höhe. Diese belaufen sich laut Beschreibung vom 18. Juni 1770 auf 7.771 fl. Andreas Rohrer verbleiben noch rund 3269 fl. Schulden. (13679 S. 943-962)

1776 Es war der gemeine Ruf, Andreas Rohrer, der dermalige Dieselbauer im Rohr, sei mit einer starken Schuldenlast beladen und es sei zu befürchten, wenn er noch länger forthause, daß er in Umstände gerate, die nicht mehr zuließen, ihm und seiner Frau ein hinlängliches Leibgeding zu verschaffen. Andreas Rohrer wurde daher vorgeladen, um eine öffentliche Liquidation seiner Schulden vorzunehmen. Als man dies dem A. Rohrer eröffnete, traf er mit dem Kühbauern Mathias Saum einen Tausch: Er wollte ihm seinen Hof abtreten gegen des Saums Höflein an der Steig gegen ein Aufgeld von 3000 fl. Dieser Tausch erhielt aber nicht die obrigkeitliche Bestätigung. Vielmehr wurde eine öffentliche Schuldenbeschreibung angeordnet, zumal A. Rohrer offensichtlich über die Höhe seiner Schulden nicht im klaren war. Die Schuldenlast erwies sich wider Erwarten so groß, daß Andreas Rohrer bat, den Hof seinem Bruder Bartle Rohrer, Bauer im Rechtenbach, verkaufen zu dürfen.

17. April 1776 Andreas Rohrer verkauft seinem Bruder Barde Rohrer seinen Erblehenhof, Dieselhof genannt, bestehend in einem Haus, zwei Berghäuslein (wovon das eine in der Ränke erst nach dem Tode der Leibgedingfrau Eva Koppin zum Hof erkauft werden muß), wilden und zahmen Feldern ... , 4 zweijährige Stier, 3 einjährige, 3 Kühe, 1 Kalbele, 1 Kalb, 1 Geiß, 2 Schaf und lSchwein ... 2 Zinnetstämmlein, 1 Felgenbuchen ... für 4890 fl. Leibgeding für Verkäufer und seine Frau im Berghäuslein am Kandel, nach Absterben der Leibgedingfrau E. Koppin in deren Häuslein in der Ränke, sowie Unterhalt für eine Kuh und eine Geiß. Im Sommer darf er zwei Kühe auf die Weide treiben, im Winter soll er die zweite Kuh entweder abschaffen oder selbst für Futter sorgen. Der Bauer soll den Leibgedingsleuten jährlich 5 Sester Roggen, 5 Sester Haber und 2 Wägen Brennholz verabreichen. Wird aber das Leibgeding der E. Koppin frei, so sollen sie dieses erhalten. Schuldenlast und Kaufpreis waren etwa gleich hoch. (61/13681 S. 305-312)
Zuletzt geändert 9 Sep 2020Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit