NameLorenz FISCHER
Birth OrtSt.Peter - Oberibental - Birkweghof
Death Datumca 1673
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Wolfsteigehof
Partner
Birth Datumca 1644
Death Datum28 Dez 1706 Alter: 62
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Hummelhof
Notizen für Lorenz FISCHER
Bauer im unteren Schmittenbach
Lorenz Fischer bekennt am 04.06.1666 vor der Kanzlei in St. Peter, daß er von Bernhard Beha auf dem Birkweg, als dieser noch ledig war, 50 fl. erhalten habe, die auf seine Schwester Christina von der Mutter selig Anna Pfäffin erblich angefallen, und er von seinem Schwager, seiner Schwester Mann, dem Michael Seier in der Wagensteig, aberkauft. (61/10774)
Notizen für Anna (Partner 1)
22. September 1673
Nach der Heiratsabrede bringt sie 400 fl. mit in die Ehe. Ihre beiden Kinder erhalten 130 fl. zum Voraus. Die Eltern der Hochzeiterin leben noch. (61/10775)
Sie war Witwe des Lorenz Fischer, Schneiderjörgenhof (Hof Nr. 10, 9) mit den Kindern Maria und Madlen Fischer.
24. Januar 1707
Bei der Erbteilung auf Absterben der Bäuerin Anna Heitzmann, des Vogts im Oberibental gewesener Hausfrau, waren bei den Naturalien u.a. vorhanden: 1 Sester dürre Kriesen, 24 Pfund Speck und Schmutz. Derjüngste Sohn und rechtmäßige Lehenbesitzer erhielt Haus und Hof, Holz und Feld, Wunn und Weid, samt allen Rechten und Gerechtigkeiten, die fahrende Hab,so bestehtin 1 Pferd, 2 dreijährige und 2 vierjährigeStier, 3 Kühe, 4 zweijährige Stückle, 5 Kälber und 1 anderthalbjähriges Stückle, 1 Geiß, 1 Schwein, Heu, Stroh, den Samen im Feld, alles Wagengeschirr, Joch und Jöchin, Saum- und Reitsattel, 2 aufgerichtete Pflueg, 1 Kössin an der Häl, Pfannen auf dem Herd, Tischlachen auf dem Tisch, und Zwählen an Dühren (Türen)... für und um 2000 fl., woran er die vorhandenen Passivschulden übernehmen, das übrige aber dem Vater
bezahlen solle.
Leibgeding für Verkäufer mit einer Kuh und einer Geiß, wie's sein Vater selig genossenhat... mahlen in der Mühlin ... 4 Kriesbäume, an allem machendem Obst den 4.Teil, die Nebenkammer zu einem Geliger und gehörigen Platz in der Stuben. Wenn sich der Leibgedingmann wieder verheiraten sollte, solle nach seinem
Ableben seine Witwe ein Leibgeding mit Fütterung für eine Geiß erhalten (gilt lebenslänglich). Falls er aber ab dem Leibgeding heiraten wollte, solle ihm deswegen ein billiger Abtrag beschehen.