Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameMaria LORENZ
Birth Datumca 1687
Birth OrtOberried - Hofsgrund - Lorenzenhof
Death Datum14 Apr 1749 Alter: 62
Death OrtOberried - Hofsgrund - Gassensepplhof
VaterJacob LORENZ (1656-1733)
MutterMaria WIESLER (WIESTLER WIESTNER) (ca 1660-<1733)
Partner
Birth Datum30 Dez 1684
Birth OrtOberried - Hofsgrund - Gassensepplhof
Death Datum25 Sep 1755 Alter: 70
Death OrtOberried - Hofsgrund - Bühl
OccupationBauer, Schindeldecker
VaterPeter WIESLER (WIESTLER WIESTNER) (ca 1640-ca 1709)
MutterMaria WEBER (1650-1691)
Marr Datumca 1707
KinderJoseph (1708-1779)
 Maria (1709-1777)
 Michael (1711-1772)
 Johann (1713-1755)
 Jakob (1715-<1752)
 Katharina (1716-1752)
 Anna (1718-)
 Barbara (1719-)
 Martin (1721-ca 1776)
 Agatha (1723-1752)
 Apollonia (1723-1754)
 Mathias (1724-1752)
 Anton (1726-1754)
 Stephan (1727-1728)
 Andreas I (1729-1770)
 Georg (1731-1758)
Notizen für Maria LORENZ
16 Kinder
Notizen für Mathias (Partner 1)
Gassensepplhof Besitzer seit 1709 - 1752
Der »Gassenseppel« Mathias Wißler hatte elf Kinder. Sein jüngster Sohn, nach geltendem Recht der künftige Hofbesitzer, war noch nicht acht Jahre alt, als der 23 Jahre ältere Bruder Josef aus der Fremde zurückkehrte, wo er das Schmiedehandwerk erlernt hatte. Josef bat den Vater, ihm ein Stück Feld abzutreten, damit er darauf ein kleines Wohnhaus und eine Werkstatt errichten könne. Er wollte in seinem Heimatort als Hufschmied bei den Bauern und als Bergschmied im Dienste des aufblühenden Bergwerks lohnende Beschäftigung finden. Der Vater stand vor der schwerwiegenden Entscheidung, ob er dieser Bitte willfahren oder seinen Hof ungeschmälert dem jüngsten Sohn erhalten solle. Er gab dem Drängen seines Sohnes Josef nach und verkaufte diesem am 29. Mai 1739 ein Stück Feld, das sogenannte »Neustück«, um 400 Gulden. Die Oberrieder Herrschaft genehmigte die Veräußerung und erlaubte dem Käufer, auf dem erworbenen Grund und Boden »ein Häusle und Schmiten« zu errichten. Da der Vater mit der Abtretung des Grundstücks ungefähr den vierten Teil seiner Liegenschaften einbüßte, mußte der Sohn auch den vierten Teil des Bodenzinses, nämlich acht Batzen und fünf Pfennig, übernehmen. Für das Häusle und die Schmiede hatte er mit Wirkung von Michaeli 1739 außerdem folgende Lasten zu tragen: einen weiteren Bodenzins in Höhe von sechs Batzen und fünf Pfennig, eine Fasnachtshenne und ein Frontauen.
Zuletzt geändert 27 Nov 2019Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit