Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameValentin SUTTER
Birth Datum7 Sep 1822
Birth OrtStegen - Attental
Death Datumnach 1888 Alter: 65
Birth Datum9 Sep 1822
Birth OrtStegen - Attental
MutterMagdalena SUTTER SAUTER (1794->1827)
Notizen für Valentin SUTTER
Mitglied der Bürgerwehr 1848/49
Breitehof in Zarten
gebürtig in Attenthal, unehelich Mutter 0306, ausgewandert nach Amerika
Stadt.A. B 702/10 Nr. 1480 Sutter, Valentin 36 Jahre alt wurde am 08.03.1856 vom Zuchthaus in Bruchsal entlassen. Wurde wegen wiederholtem Rückfalle in 3 gemeinen Diebstählen inhaftiert.
Nach Schreiben vom 14.03.1888 Gemeinde Wittental soll auf Kosten der Gemeinde und des Stattes nach Amerika zu überbringen, auch Valentin Sutter selbst hat sich erklärt nach Amerika zu gehen. Ein Beschluß der Gemeinde wurde notwendig und die erforderliche Bekanntmachung in der Gemeinde. Es waren 31 Stimmberechtigte Bürger, 24 sind zur Abstimmung anwesend. Die Ausreise kostet der Gemeinde 56 Gulden. Die Anwesenden haben mit ja beantwortet.

Schreiben des Großh. Landamts am 13. Mai 1851. Beschwerde der Einwohnerschaft von Wittental die Decretur der durch Attentaler Bettler verursachten Kosten auf ei Gemeindekasse betr. Dessen ohngeachtet geschieht es seit mehreren Jahren, daß die Kosten, welche dadurch entstehen, daß Attentaler Ortsangehörige auswärts auf dem Bettel ergriffen werden, von der Amtskasse Freiburg aus der Wittenthaler Gemeindekasse erhoben werden. Die Leute, für welche diese Kosten bezahlt wurden, sind Gewohnheitsbettler. Zwei derselben, Valentin und Peter Sutter sind vollkommen arbeitsfähige ledige Bursche, welche der Ortsvorstand als Bauernknechte zu Attental verdingt hat, die aber ihren Dienstherrn öfters auf einen oder mehrere Tage entweichen und auf dem Bettel herumziehen, und selten früher zurückkehren, als bis sie durch die Polizei in ihre Heimat verbracht werden
Zuletzt geändert 29 Aug 2022Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit