Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameChristian ROMBACH
Death Datum22 Mär 1682 Alter: 72
Death OrtSt.Peter - Hinterbauernhof
Birth Datum1610
Birth OrtSt.Peter - Hinterbauernhof
OccupationBauer Schönhof St. Peter
VaterKlaus Nikolaus ROMBACH (1573-1650)
MutterROSINA FEHRENBACH (1582-1612)
Partner
Birth Datumum 1610
Birth OrtSt.Peter
Death Datum22 Nov 1665 Alter: 55
Death OrtSt.Peter - Hinterbauernhof
Marr Datumvor 1632
KinderJakob (ca 1640-1713)
 Mathias (1646-1721)
 Philipp (1648-1701)
 Thomas (ca 1651-1728)
 Maria (ca 1630-1700)
 Susanna (ca 1655-1691)
Birth OrtSt.Peter - Rotenhof
Death Datumnach 1679
Marr Datum4 Jul 1666
Notizen für Christian ROMBACH
,,Hinterer Schönhöf er", Beständer des Hofes, 1649/1650 bis 1661/1662

1661/1662 Christian Rombach, dem der hintere Schönhof auf gewisse Jahr verliehen gewesen, hat nach Ablauf der Pachtzeit den Hof dem Ambrosi Rombach als Lehenträger übergeben, beide zahlten Erschatz. 03. Mai 1666 Christa(n) Rombach ab dem hinteren Schönhof, Vogtei Seelgut, erhielt die Erlaubnis, in die Vogtei Rohr auf die Ebne (zur Tochter) zu ziehen. (61/10774)

14. April 1682 Auf Absterben des Christian Rombach sind die Erben auf die Kanzlei einbestellt worden. Das Kapitalvermögen betrug 2733 fl. Jedes der 6 Kinder erhielt 495 fl. (61/10777 S. 167-176)

Weil bei diesem kein Vieh mehr vorhanden (Kriegszeit), so hat man den Fahl verglichen mit 30 fl.
Notizen für Margarethe (Partner 1)
Kinder: (alle 6 1658 gen.: St. Sebastians-Bruderschaft)
Notizen für Rosina (Partner 2)
Hofwitwe

04.Juli 1668 Rosina Schunhartin als Christian Rombachs Hausfrau im Gut zum oberen Eschbach, läßt durch Hans Benitz, Steigbauer, samt ihren Kindern aus 1. Ehe gehorsam vorbringen, daß sie allbereit bei einem Jahr unwissend aus was Ursachen nit beim Mann und Haushaltung verbleiben könne, sondern immer bald da bald dorthin laufen müsse, und wenn sie schon bei Haus sei, sie keine ruhige Stund habe, daher das Gut etwa in einen Abgang kommen dürfte. Um selben nun vorzukommen, bitte sie die Obrigkeit, ihren Mann, den Christa, von dem Gut abzulösen und solches den Kindern zu übergeben.
Christian Rombach antwortet, daß er wohl zufrieden sei, sich von ihr absondern zu lassen, obwohl es sein großer Schaden sei, jedoch mit dem Vorbehalt, daß er eine Entschädigung erhalte. Die Parteien schlossen einen Vergleich. (61/10774) Im Jahre 1668 wurden diese Eheleute wegen großen Uneinigkeiten von einander abgesondert, so daß ihme, Rombach, alles Zugebrachte zurückgegeben, nebst 2jährigem Lohn pr. 36 fl., auch daß er sich ihrer, sie sei krank oder gesund, nicht mehr annehmen dürfte. (61/10774)

Pacht vom 6. März 1669 Rosina Schunhartin hat, weil die Eheleute nit miteinander zu hausen getrauten, den Hof ihrem Sohn Hans Dorn auf 9 Jahre in Bestand gegeben, die zwei ersten Jahre für 20 fl. Zins, die übrigen 7 Jahr für 24 fl. Rosina Schunhartin hat sich ein Leibgeding vorbehalten mit einer Kuh und einer Geiß. Der Beständer soll ihr Flachssamen ansäen. Wenn die Rosina während der Bestandsjahre stirbt, soll das Gut geschätzt werden. Der Beständer übernahm 16 Stück Vieh, 1 Roß, 1 Fülle, samt Schiff und Geschirr, zusammen für 225 fl. An dieser Verleihung waren zugegen u.a. der Lehenbesitzer Deubes Dorn, Ma.thias Dorn, Georg Dorn und Peter Dorn. (61/10774 S. 51)

28.Juni 1669 Auf Vermittlung von Vogt Lorenz Teisch, Hans Benitz, Klaus Ketterer und Hans Dorn wurde ein Vergleich zwischen den Eheleuten Christian Rombach und Rosina Schunhartin geschlossen, ,,daß sie wenigstens beisammen wohnen und hausen mögen". (61/10774) Christian Rombach vermachte der Kirche 30 fl. zu einemJahrtag. Rosina Schunhartin hatte 1679 bei Kaspar Ganter 663 fl. zu fordern, dazu bei drei anderen Gläubigern noch 300 fl.

18. Februar 1672 Verkauf des Hofs im oberen Eschbach von Christa(n) Rombach im Namen Rosina Schuenhardtin gegen Kaspar Ganter, beschehen in der Gastherberg. Der Hof ist drei Mal vor der Kirchen käuflich ausgerufen worden. Von den Befreundten (Verwandten) hat sich aber niemand eingefunden, den Hof zu kaufen. Die Obrigkeit hat es für gut befunden, das Gut auch Fremden anzubieten, jedoch unter Vorbehalt des Zugrechts. Die Gant erfolgte bei „aufgestecktem Wachs„liecht". Kaspar Ganter von Waldau erhielt das Gut für 1082 fl. Leibgeding für „Verkäuferin Resina" mit einer Kuh und Geiß (61/10775 S. 5 f.)
Zuletzt geändert 6 Jan 2021Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit