zum Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                                                                                                                                                                                    zur Jahresliste der Zeitungsmeldungen


Stegen in den Zeitungsmeldungen
1981


BZ 5.5.1981

GOLDENE HOCHZEIT feiern heute, Dienstag, in Stegen, die Eheleute Pius und Helene Rebmann. Unser Bild zeigt das „Jubelpaar“, das sich am 5. Mai 1931 vor dem Standesbeamten in Stegen das Ja-Wort gab. Die kirchliche Trauung war in Kirchzarten. Bild: Wendelin Drescher


Stegen (w). Das Fest der goldenen Hochzeit können heute, Dienstag Pius Rebmann, der Stegener Altbürgermeister, und seine Ehefrau Helene geborene Zimmermann feiern. Die heute 72 und 75 Jahre alten Eheleute gaben in Kirchzarten das Ja-Wort. Die heutige ‚Feier wird mit einer heiligen Messe in der Stegener Herz-Jesu-Pfarrkirche, umrahmt von der Musikkapelle Wittental, beginnen.


Pius Rebmann ist in Stegen geboren. Seine Frau Helene kannte er bereits seit der Schulzeit. Nach der Hochzeit im Jahre 1931 übernahmen die Eheleute Rebmann den landwirtschaftlichen Betrieb „Kochhäusle“ im Rechtenbach. Das Jubelpaar hat zwar den Hof schon an den Sohn abgegeben;beide sind jedoch noch sehr rüsti und packen mit an, wenn dies notwendig wird. Die Jubilare haben ihre anfangs kleine Landwirtschaft durch den Zukauf von Flächen stetig vergrößert. Neben dem schweren Anfang im Jahre 1931 waren die dreißiger Jahre und die Kriegszeit der schwierigste Zeitabschnitt im gemeinsamen Lebensweg. 1954 bauten die Eheleute Rebmann gemeinsam ein neues Haus. Zwei Kinder und dreizehn Enkelkinder gehören zu den Gratulanten beim goldenen Ehejubiläum. Der 50jährige gemeinsame Lebensweg war von Harmonie und gegenseitigem Verständnis geprägt.


Pius:Rebmann war von 1965 bis 1973 Bürgermeister der Gemeinde Stegen. In dieser Zeit fielen die Entscheidungen für drei Neubaugebiete, die Verbesserung der Wasservorsorgung und der Bau der Kanalisation. Pius Rebmann war und ist ein Förderer der Vereine. 17 Jahre war er Vorsitzender des Radfahrvereins Stegen, dessen Ehrenvorsitzender er heute ist. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Stegen war der Jubilar Gründungsmitglied. Im Musikverein Wittental ist der Altbürgermeister seit langem passives Mitglied.


Helene Rebmann ist seit Jahrzehnten in der Frauengemeinschaft Stegen als Schriftführerin aktiv. Als Theaterspielerin und Regisseurin sowie als Verfasserin von Mundartstücken ist Helene Rebmann bestens bekannt. In der Stegener Seniorengruppe ist das Jubelpaar immer mit von der Partie. Überdies geht das rüstige „Hochzeitspaar“ gern auf Reisen.


————————————-


BZ 5.5.1981

Richtfest konnte am Schulerweiterungsbaui in Stegen gefeiert werden. Das 2,5 Millionen-Projekt ermöglicht es, daß die Grund- und Hauptschule Stegen unter einem Dach vereint werden kann. Derzeit werden die Hauptschulklassen in Wittental, Eschbach und im alten Schulhaus in Stegen unterrichtet. Im Untergeschoß des Erweiterungsbaus entstehen ein Werkraum, ein Maschinenraum, ein Materialraaum, ein Handarbeitsraum und Nebenräume. Drei Klassenräume werden im Erdgeschoß eingerichtet. Im Obergeschoß sind ebenfalls drei Klassenräume und eine Erweiterung der bestehenden Küche geplant. Ein Klassenraum im jetzigen Schulhaus wird zum Naturkunderaum umgebaut. Unser Bild zeigt den Erweiterungstrakt von Süden. Bild: Wendelin Drescher


————————————-


Die Herz-Jesu-Priester in Stegen im 100sten Gründungs-Jahr 


1929 Erste Eucharistiefeier am 8. Mai in der Schloßkapelle. Stegen diente als Erholungsort für die Studenten von Freiburg und für die Missionare. Spätberufenenschule, in der sich junge Menschen auf das Studium der Theologie vorbereiten

1936 Schließung der Schule durch die Nazis. Vorübergehend war das Noviziat und das Scholastikat der Herz-Jesu-Priester hier in Stegen.

1939 Der zweite Weltkrieg brachte große Veränderungen. Die meisten jungen Mitbrüder wurden eingezogen

1943 Das Kinderheim von Hagen-Eilpe (Westfalen) wurde nach Stegen verlegt.

1944 Nach dem 27. November (Luftangriff auf Freiburg) diente das Schloß vieler |Obdachlosen und Verfolgten als Zufluchtsort.

1945 Wiedereröffnung des Schulbetriebes.

1949 Erstellung einer Schulbaracke

1953-1955 wurde das jetzige Internatsgebäude errichtet als Schule und Internat.

1959 Stegen wird Pfarrkuratie (P. Haskamp, P. Dierker, P. Stehmann, P. Bruder)

1961 Erste Eucharistiefeier in der neuen Herz-Jesu Pfarrkirche

1967 konnte der derzeitige Hauptbau des Gymnasiums mit 210 Schülern bezogen

werden

1968 Erstes Abitur in Stegen

1970 Die Pfarrkuratie Stegen wird zur Pfarrei erhoben

1977 Der letzte Bauabschnitt des Gymnasiums geht seiner Vollendung entgegen. Das Kolleg St. Sebastian hat 612 Schülerinnen und Schüler. 100 Jungen besuchen das Internat.


————————————-


BZ 4.6.1981

MIT DIESEM RUNDE ZEHN METER HOHEN BOHRMAST (unser Bild) wird in Stegen, wie berichtet, eine Erkundungsbohrung niedergebracht. Grund der Bohrung ist eine magnetische Anomalie, die bei flugmagnetometrischen Vermessungen festgestellt worden ist. Professor Sauer vom Geologischen Landesamt vermutet dort Gesteine, die das magnetische Erzmaterial „Magnetit“ führen. Die Bohrstelle ist in Stegen, Ortsteil Oberbirken. Bild: Wendelin Drescher


————————————-


BZ 7.6.1981

Schon zweite Vereinsgründung in diesem Jahr

Kleingärtner schließen sich zusammen

Rainer Lüth zum Vorsitzenden gewählt — Vorgelegte Satzung gebilligt.


Stegen (w). Mit der Gründung des Kleingartenvereins Stegen erlebte Stegen 1981 bereits die zweite Vereinsgründung. Der Kleingartenverein stellt sich zur Aufgabe, Dauerkleingärten in Generalpacht zu nehmen und in Unterpacht an die Kleingärtner zu vergeben, zu unterhalten und zu pflegen. Die 36 wählten Rainer Lüth, Im Großacker 5 in Stegen zum Ersten Vorsitzenden des Kleingartenvereins Stegen.


Das von der Gemeinde Stegen für die Kleingartennutzung bereits erworbene Gelände soll nach den zeitlichen Vorstellungen des Kleingartenvereins im Herbst 1981 bearbeitet werden, so daß im Frühjahr 1982 die Bestellungen der Kleingärten erfolgen kann.


Anton Schneider, seit dem Jahre 1976 Initiator für die Bereitstellung von Kleingärten durch die Gemeinde, stellte vorab Rainer Lüth, Klaus Bühler, Rolf Willmann und Manfred Trenker der Versammlung vor. Die Genannten bemühten sich zusammen mit Anton Schneider seit 1976 um Kleingärten. Rainer Lüth erläuterte den Kleingarteninteressenten den ausgearbeiteten Satzungsenwurf. Mit großer Mehrheit wurde der Satzungsentwurf von der Versammlung gebilligt. Nach der Satzung bezweckt der Kleingartenverein den Zusammenschluß aller Kleingärtner in Stegen. Der neue Stegener Verein hat sich auch zur Aufgabe gemacht, Fachvorträge und Beratungen durchzuführen, die die Mitglieder und alle Bürger zu einer gesunden, naturverbundenen Freizeitgestaltung, Erholung und Entspannung im Garten, zur Landschaftspflege, zur Gartenkultur, Pflanzenkunde und zur Erhaltung und Pflegedes öffentlichen Grüns anregen.


Bürgermeister Klaus Birkenmeier unterstützte die Vereinsgründung in der Funktion des Wahlleiters. Für zwei Jahre wurde Rainer Lüth einmütig zum 1. Vorsitzenden des Kleingartenvereins Stegen gewählt. Sein Stellvertreter wurde Klaus Bühler. Für die Kassengeschäfte des Vereins zeichnet Rolf Willmann verantwortlich. Manfred Trenker wurde zum Schriftführer gewählt. Anton Schneider komplettiert den Vorstand als Beisitzer. Vertretungsberechtigt für den Verein sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.


Der Vereinsausschuß des Kleingartenvereins Stegen, der in allen wichtigen Angelegenheiten, die für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind, entscheidet und Fachberater, Gartenwarte und Obleute beruft, besteht aus dem Vorstand und mindestens zwei Beisitzern. In diesen Vereinsausschuß wählte die Gründungsversammlung Frau Rombach und Herrn Gabele.


Zur bereits vorliegenden Entwurfsplanung für die Kleingartenanlage in Stegen gab Bürgermeister Birkenmeier Details bekannt. Das Kleingartengelände liegt südlich des sogenannten Waldweberweges, der nach Wittental führt und ist im Süden durch den Eschbach sowie im Westen durch den Zugang zur Staatlichen Gehörlosenschule begrenzt. Auf dem von der Gemeinde vor kurzem erworbenen runde 1,2 Hektar großen Gelände sollen über dreißig Kleingärten angelegt werden. Die Planung sieht auch einen Gemeinschaftsplatz vor. Der Bürgermeister sicherte-dem Kleingartenverein zu, daß alle Verhandlungen künftig mit dem Vorstand des Vereins geführt werden. In einer öffentlichen Bauausschußsitzung hatte der erste und zweite Vorsitzende des Kleingartenvereins Stegen bereits die Möglichkeit, die Vorstellungen und Wünsche der Kleingärtner mit in die Diskussion einzubringen. Der Kleingartenverein wünscht, daß die Planung in einigen Punkten modifizerit wird. Einige dieser Wünsche fanden auch Gehör im Bauausschuß. Landschaftsarchitekt Steinhilp aus Freiburg, den die Gemeinde Stegen mit der Planung der Kleingärten beauftragten, wird nun den ersten Planentwurf entsprechend überarbeiten.


Rainer Lüth, der 1. Vorsitzende des Kleingartenvereins, geht davon aus, daß. bei der Vergabe der Kleingärten nur Stegener Bürger berücksichtig werden können. Die Zahl der Interessenten für Kleingärten ist nach einer von der Gemeinde durchgeführten Umfrage derzeit größer als die Zahl der geplanten Kleingärten. Lüth hofft, daß ein langfristiger Pachtvertrag über das gesamte Kleingartengelände zwischen dem Kleingartenverein und der Gemeinde Stegen bald zustande kommt. Nach den Vorgaben der Gemeinde sollen dann mit den einzelnen Kleingärtnern Unterpachtverträge |durch den Kleingartenverein abgeschlossen werden. Die etwa zweihundert bis dreihundert Quadratmeter großen Kleingärten, die alle mit einem Gartenhäuschen bestückt werden sollen, können nach den Vorstellungen von Rainer Lüth auch Grünflächen enthalten. Der Kleingarten soll zum sinnvollen und nützlichen Hobby werden.


————————————-


BZ 21.6.1981

Zahlreiche Zuhörer kamen

Baugelände nur an Gemeindebürger

Gemeinderat von Stegen legt sich auf genaue Richtlinien fest

Stegen (w) Die Beratung über die Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen hatte in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zahlreiche Zuhörer angelockt. Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze als Rahmengrundsätze heranzuziehen. Die Richtlinien sollen sicherstellen, daß die Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes, nur Baugelände für den Eigenbedarf auszuweisen, auch eingehalten wird.


Bürgermeister Klaus Birkenmeier stellte eingangs fest, daß die sachliche Gesichtspunkte beinhaltenden Richtlinien noch keinen Preis für das von der Gemeinde abzugebende Bauland beinhalten können. Der Bürgermeister versicherte jedoch; daß nicht fünf- oder sechshundert Mark - solche Preise werden bereits auf dem Markt gehandelt - von der Gemeinde verlangt werden. Baugelände wird nur an die Bevölkerung Stegens abgegeben. Sowohl Kauf- als auch Erbpachtgrundstücke sollen angeboten werden.


Zu Beginn der Beratung über die Vergaberichtlinien für Bauplätze erinnerte Bürgermeister Birkenmeier an die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen. Der jetzige Sportplatz, der verlegt wird, und das Gelände südlich der Schulstraße und des Gemeindezentrums sind dabei mit rund 5,5 Hektar die größten zusammenhängenden Flächen. Hinzu kommen kleinere Gebiete westlich angrenzend an das Gebiet Großacker, in Eschbach eine Erweiterung des Baugebiets Reckenberg südlich der Steurentalstraße und in Wittental das Gebiet Fohrenbühl nahe dem Rathaus Wittental.


Mit diesen Flächen ist nach der Vorgabe des vom Regierungspräsidium genehmigten Flächennutzungsplanesder Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zu befriedigen. Eine Zuwachsrate ist Stegen im Flächennutzungsplan nicht zugestanden worden. Das Gebiet Schloßacker II (jetziger Sportplatz) ist ganz im Besitz der Gemeinde. Teilweise gehört auch das Gebiet Stockacker der Gemeinde. Für beide künftigen Baugebiete läuft derzeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, dessen Preisträger im Herbst dieses Jahres ermittelt werden.


Nach den vom Gemeinderat im Grundsatz beschlossenen Richtlinien muß ein Bauplatzbewerber seit einer bestimmten Zeit - drei oder fünf Jahre sind in der Diskussion - in Stegen mit Hauptwohnsitz wohnen. Es sollen auch Bewerber berücksichtigt werden, die in Stegen, Eschbach oder Wittental aufgewachsen sind, aber durch Heirat, Beruf oder mangelnde Wohnmöglichkeit ihre Heimat verlassen mußten. Auch Bewerber, die in Stegen seit einer noch zu bestimmenden Zeit arbeiten - zum Beispiel beim Kolleg St. Sebastian oder an der Gehörlosen- und Schwerhörigenschule — sollen berücksichtigt werden.


Dagegen werden solche Interessenten leer ausgehen, die in den letzten fünfzehn Jahren baureifen Grundbesitz in Stegen, Eschbach oder Wittental hatten. Berücksichtigt werden nur volljährige Bewerber, wobei Familien mit Kindern bei sonst gleichen Voraussetzungen Priorität bei der Zuteilung eingeräumt wird. Die Erwerber müssen sich verpflichten, das Eigenheim selbst zu bewohnen. Beim Kaufabschluß wird auch gleich vereinbart werden, in welcher Zeit das Eigenheim zu erstellen ist. Für die Erschließungskosten sollen Verträge vorab abgeschlossen werden. Beim Kaufabschluß muß der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt werden, um Spekulationen auszuchließen. Das Grundstück ist in diesem Fall zum Erwerbspreis zurückzugeben. Falls das Gebäude bereits erstellt ist, wird ein Schätzpreis zugrunde gelegt. Entsprechend den gemeindlichen Richtlinien wird-dann.das Grundstück und Gebäude wieder weitergegeben.


Erbbaurechte sollen den Bauplatzinteressenten eingeräumt werden, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Gedacht ist an die Einkommensgrenze nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. In den ersten drei Jahren soll kein Erbbauzins erhoben werden. Als Erbbauzins sind vier Prozent des Grundstückswertes vorgesehen. Den Erbbauberechtigten soll

die Möglichkeit offengelassen werden, später das Grundstück zu kaufen.


Gemeinderat Spitz bat die aufgestellten Richtlinien auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin noch abzuklären. Für eine grundbuchrechtliche Sicherung bestimmte Regelungen verwandte sich Gemeinderat Herzog. Der zeitliche Rahmen der Verwirklichung müsse mit den Gemeindefinanzen in Einklang gebracht werden, so Herzog. Zusätzlich regte Gemeinderat Hauser ein modifiziertes Erbbaurecht, das zwischen Kauf und Erbpacht anzusiedeln sei, an.


——————————————-


BZ 10.7.1981

Arbeitsvergaben für die Kageneckhalle

Für Zimmerarbeiten allein 857 000 Mark

Der Gemeinderat gibt die Elektroarbeiten noch nicht in Auftrag

Stegen (w). In der jüngsten Sitzung vor den Sommerferien vergab der Gemeinderat Stegen die Zimmer-, Dachdecker- und Isolierarbeiten sowie die Haustechnik-Gewerbearbeiten für die Kageneckhalle. Die Auftragssumme betrug insgesamt 1,7 Millionen Mark. Auf die konkreten Fragen der Gemeinderäte nach der Einhaltung des Kostenvoranschlages erklärte Architekt Wolf, daß für die Rohbaugewerke der Kostenvoranschlag habe eingehalten werden können. Bei den Ausbaugewerken rechnet der Architekt jedoch mit einer Erhöhung. Ein abschließender Vergleich und Überblick sei zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich.


Für die Zimmerarbeiten haben sechs Firmen ein Angebot abgegeben. Der Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Bieter lag bei über 400.000 Mark. Das preisgünstigste Angebot betrug 857.598 Mark, das ein Zimmereibetrieb aus Sexau abgab. Da Architekt Wolf die Einhaltung des Kostenvoranschlages noch nicht genau abschätzen konnte, entschied der Gemeinderat, daß über die Galerie im Foyer der Kageneckhalle erst dann entschieden wird, wenn eine detaillierte Kostenübersicht vorliegt. Es handelt sich dabei um Kosten von über 21.000 Mark. Mit einer Auftragssumme von 836.700 erhielt der Zimmereibetrieb aus Sexau den Zuschlag.


Getrennt nach Losen wurden die Dachdecker-, Blechner- und Isolierarbeiten vergeben. Die Dachdecker- und Isolierarbeiten zum Preis von 186.900 Mark sowie die Blechnerarbeiten mit einer Auftragssumme von 21.800 Mark erhielt jeweils eine Kirchzartener Firma.


Die Submission der Elektroarbeiten brachte beim billigsten Bieter eine Angebotssumme von 303.000 Mark. Sowohl dem Gemeinderat als auch Planer Wolf erschien diese Summe zu hoch. Ein Haustechnik-Fachbüro wurde daher beauftragt, die anbietenden Firmen zu ersuchen, daß die Zuschlagsfrist verlängert werden kann. In der Zwischenzeit soll mit den Architekten, dem Bauausschuß und dem Gemeinderat die Elektroinstallation, die Beleuchtung und die Schwachstromanlagen auf ihre Notwendigkeit, insbesondere auf die Quantität der vorgesehenen Installationen, hin überprüft werden. Die Auftragsvergabe wurde daher zurückgestellt.


Die übrigen Haustechnik-Gewerke wurden vom Gemeinderat jeweils an den günstigsten Bieter vergeben. Die Heizungsanlage der Kageneckhalle wird 112.5000 Mark, die Lüftungsanlage 174.500 Mark, die sanitären Anlagen 128.500 Mark, die Wärmedämmungsarbeiten 48.000 Mark und die Blitzschutzanlage 5400 Mark kosten. Mit der Lüftungsanlage wurde zusätzlich die Abluftanlage für die Schulerweiterung mit einer Angebotssumme von 44.500 Mark vergeben. Auch die Wärmedämmungsarbeiten für die Schulhauserweiterung wurden zusammen mit denen der Kageneckhalle für 21.500 Mark in Auftrag gegeben.


Den Auftrag für die Heizungsarbeiten beim Umbau der Heizzentrale im Rathaus, die auch der Wärmeversorgung der Kageneckhalle dient, erhielt eine Firma aus Hinterzarten zum Angebotspreis von 182.800 Mark. Die dazugehörenden Wärmedämmarbeiten, für die eine Marcher Firma das preisgünstigste Angebot abgab, kosten 10.300 Mark. 


————————————-


BZ 30.7.1981

Geologische Bohrung bei Stegen:


Dem Magnetit auf der Spur

Bis zu 1000 Meter Tiefe - "Magnetische Anomalie"


Stegen (w). Die geologische Erkundungsbohrung westlich des Stegener Ortsteils Oberbirken ist bereits bei einer Tiefe von 278 Meter angelangt. Bohrmeister Schneider, der mit seinen Mitarbeitern nun rund um die Uhr bohrt, meint, daß bis in zwei Monaten die vorgesehene Tiefe der Bohrung von eintausend Meter erreicht sein könnte. Grund für die Erkundungsbohrung in Stegen ist eine magnetische Anomalie, die bei einer flugmagnetometrischen Vermessung der Bundesrepublik festgestellt wurde. Diplom-Mineraloge Stenger vom Geologischen Landesamt untersucht und registriert die Beschaffenheit der Bohrungen laufend. 


Mitte Mai dieses Jahres wurden die Bohrarbeiten in Stegen von einer Spezialfirma aufgenommen. Mit einem Spezialfahrzeug, das einen zehn Meter hohen Bohrmast trägt, werden die Bohrungen niedergebracht. Der Bohrdurchmesser betrug anfangs 63 Zentimeter und verringerte sich bis zur Tiefe von 55 Metern auf 22 Zentimeter. Inzwischen beträgt der Bohrdurchmesser 14,5 Zentimeter. Die Bohrung ist bei 278 Metern Tiefe angekommen. Bis vierzig Meter Tiefe mußte die vorhandene Talfüllung mit Fels und Buntsandsteinen aus der Gletscherzeit überwunden werden. In einer Tiefe zwischen zwanzig und vierzig Metern konnten Grundwasservorkommen ausgemacht werden, deren Ergiebigkeit allerdings nur durch gesonderte Probebohrungen festgestellt werden könnte.


Um die Rüstzeiten für das Ein- und Ausbauen der Bohrgeräte zu sparen, bohren die Spezialisten nun seit kurzer Zeit in wechselnden Arbeitsschichten rund um die Uhr. Dadurch werden täglich vier Stunden an Vorbereitungszeit für die eigentliche Bohrung frei. Mit einem Erdwall und einer Wand aus Strohballen darauf wird die Nachtruhe der Anwohner geschützt. Die fünf Meter hohe Lärmschutzwand erfüllt ihren Zweck. Es gab noch keine Klagen der Anlieger.


Die magnetische Anomalie in Stegen ist schon seit einigen Jahren bekannt. Zwei in den Jahren 1978 und 1979 niedergebrachte Bohrungen bis zu vierhundert Meter Tiefe brachten nicht die erwünschten Ergebnisse. Deshalb wurde der Bohrauftrag nun bis eintausend Meter Tiefe erteilt. Man erwartet, daß bei dieser Tiefe der Bohrung das Störfeld ausfindig gemacht werden kann. Bei der Bohrung handelt es sich um ein Forschungsvorhaben im Rahmen des Bundesbohrprogrammes. Als Ursache für die erdmagnetische Anomalie vermutet Professor Sauer vom Geologischen Landesamt Gesteine, die das magnetische Erzmineral Magnetit beinhalten.


————————————-

BZ 15.8,1981

BILD

DAS BEI DER ERKUNDUNGSBOHRUNG in Stegen zu Tage geförderte „Material" wird für jeden Meter gesondert registriert und untersucht. Die Bohrkerne werden fein säuberlich aufbereitet (unser Bild) Bohrmeister Schneider erwartet, daß bis in zwei Monaten die Tiefe von eintausend Meter erreicht werden kann. Bild: Wendelin Drescher


BZ 15.8,1981

BILD

Die geologische Erkundungsbohrung in Stegen, westlich vom Ortsteil Oberbirken, ist inzwischen bei 420 Metern Tiefe angelangt. Mit der Bohrung soll ein erdmagnetisches Störfeld ausfindig gemacht werden, dessen Ursache das magnetische Erzmineral Magnetit sein soll. Die magnetische Anomalie, die im Rahmen eines Bundesbohrprvgrammes erkenndet wird, wurde bei einer flugmagnetrometrischen Vermessung der Bundesrepublik festgestellt. Unser Bild zeigt die Bohrstelle mit dem zehn Meter hohen Bohrmast. Bild: Wendelin Drescher


————————————-

Mittwoch, 5. August 1981 / Nr. 177

SCHULERWEITERUNGSBAU in Stegen macht Fortschritte. In den Schulferien werden die Verbindungsteile zwischen Alt- und Neubau hergestellt. Nach der derzeitigen Terminplanung soll der Erweiterungsbau im Februar 1982 fertiggestellt sein, so daß die Hauptschule einziehen kann. Auf unserem Bild ist die gefällige, gestaffelte Dachform des Alt- und Neubauteils gut zu erkennen. Es ist die Westansicht der Schule. Bild: Wendelin Drescher


————————————-


BZ 26.8.1981

Brücke in Stegen gesprengt


Stegen (w). Am Dienstagnachmittag wurde die alte Dreisambrücke „am Hohrain“ gesprengt. Die nach dem Zweiten Weltkrieg gebaute Brücke war durch den Brückenneubau im Rahmen des Ausbaues der Kreisstaße 4911 zwischen Stegen und Kirchzarten überflüssig geworden. Die Autofahrer auf der Kreisstraße 4911 mußten deshalb gestern Umwege oder Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Polizei sperrte die K 4911 von der B 31 bis zum Stegener Ortsteil Unterbirken. Die Brückensprengung brachte zunächst eine riesige Staubwolke. Nachdem die Sicht klarer geworden war, konnten die Zuschauer das Ergebnis der Sprengung besichtigen. Die Brücke hatte sich in drei größere Teile gespalten. Das Abtragen der noch großen Brückenteile wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen.


————————————-


BZ 10.9.1981

Bei 607 Meter Tiefe ist inzwischen die geologische Erkundungsbohrung in Stegen angekommen (wir berichteten bereits darüber). Bis zum erdmagnetischen Störfeld, dessen Ursache das magnetische Erzmineral Magnetit sein soll, ist der Spezialbohrtrupp noch nicht vorgedrungen. Es handelt sich dabei um eine Forschungsbohrung im Rahmen des Bundesbohrprogrammes, die vom Geologischen Landesamt in Freiburg betreut wird. Unser Bild zeigt die Bohrstelle.
Bild Wendelin Drescher


————————————


BZ 14.9.1981

„Stets für den Nächsten dasein“

Oberin Schwester Cleta in Stegen feierte ihre goldene Profeß


Stegen (w). Ihr 50. Ordensjubiläum konnte Schwester Cleta im Kolleg St.Sebastian in Stegen feiern. Die 77jährige Oberin gehört der Kongregation der Schwestern vom Dritten Orden des Hl. Dominikus in Neusatzeck an. Sowohl im Mutterhaus in Neusatzeck als auch an ihrer heutigen Wirkungsstätte in Stegen wurde zusammen mit der Schwester Oberin die goldene Ordensprofeß begangen. Das Motiv für den Eintritt und das Leben im Orden beschreibt die Jubilarin kurz und prägnant: „Dasein für den Nächsten“. Das Leben und Wirken von Schwester Cleta in Stegen würdigte Pater Rektor Franz Hoch in seiner Predigt anläßlich des Festgottesdienstes in Stegen.


Die in Weilheim bei Waldshut geborene Jubilarin ging in ihrem Heimatort zur Schule. Nach der Schulzeit war sie - wie es damals hieß - „in Stellung“. Am 4. September 1928 trat Schwester Cleta in Neusatzeck bei Bühlertal ins Kloster der Kongregation der Schwestern vom Dritten Orden des Heiligen Dominikus ein. Ihre erste Profeß legte die Schwester 1931 ab. Schwester Cleta war in der Folgezeit in verschiedenen Häusern des Ordens tätig.


Als Kindergarten-Schwester war sie in Wyhlen, Jungnau bei Sigmaringen und im Saargebiet eingesetzt. In der Kriegszeit war die Jubilarin in Freiburg bei den Dominikanern und den Herz-Jesu-Priestern, denen sie den Haushalt führte. 1954 führte Schwester Cletas Weg zu den Herz-Jesu-Priestern nach Stegen.


Sie hat in Stegen die bescheidensten Anfänge mitgemacht, bis hin in die heutige Zeit, in der das Kolleg St. Sebastian Stegen ein Vollgymnasium ist. Pater Rektor Hoch führte in seiner Predigt aus, die Schwester Oberin sei ein Zeichen dafür, daß es im menschlichen Leben und Schaffen nicht um Geld und Reichtum gehe, sondern daß es nach etwas Höherem zu streben gelte. Als glücklichen und zufriedenen Menschen, der sich immer uneigennützig einsetzte, charakterisierte Pater Hoch die Jubilarin.


In einem Festgottesdienst feierte die ganze Schulgemeinde des Kollegs St.Sebastian die goldene Ordensprofeß von Schwester Oberin. Die Domsingknaben gaben der Eucharistiefeier den feierlichen und würdigen Rahmen. Dank des schönen Wetters fand die Gratulationscour, zu der die Mädchenkantorei des Kollegs Proben ihres Könnens abgab, im Freien statt. Mit einem gemeinsamen Mittagessen der gesamten Hausgemeinschaft des Kollegs und mit einer Dankandacht klang das Ordensjubiläum von Schwester Cleta aus.


SCHWESTER OBERIN CLETA konnte im Kolleg St. Sebastian in Stegen ihr 50jähriges Ordensjubiläum feiern. Die Jubilarin (unser Bild) wirkt schon seit. dem Jahre 1954 in Stegen.

Bild: Wendelin Drescher


————————————-


BZ 1981

Neue Vorstellungen für die Wohnbebauung in Stegen

Die Gemeinde will alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen als „Eigenbedarf“ festlegen


Von unserem Mitarbeiter Wendelin Drescher


Stegen. Mit planerischen Mitteln und dem Instrumentarium des Bundesbaugesetzes will die Gemeinde Stegen regulierend auf die künftige Wohnbebauung und insbesondere auf die Preisentwicklung bei Baugrundstücken einwirken. Bürgermeister Birkenmeier erklärte in einem Gespräch, daß durch den im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Eigenbedarf“ für die Gemeinde Stegen und die bereits durch den Gemeinderat gefaßten Beschlüsse die Richtung im Grundsatz festgelegt sei. Von den im Ortskern Stegen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen ist das Gebiet Schloßacker II - jetziger Sportplatz —mit 2,5 Hektar bereits ganz im Eigentum der Gemeinde. 


Von dem Gebiet Stockacker, das südlich der Schulstraße und dem Ortsmittelpunkt liegt und drei Hektar umfaßt, gehören inzwischen 56 Ar des Geländes der Gemeinde. Der Gemeinderat habe bereits entschieden, so Bürgermeister Birkenmeier, daß die Gemeinde alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen aufkaufen soll, um so den „Eigenbedarf“, der für diese Fläche vorgeschrieben ist, zu realisieren. Die Verhandlungen mit den Grundstücksei-

gentümern sind derzeit im Gange.


Die Gemeinde, so Stegens Verwaltungschef, wird in den Gebieten Bebauungspläne aufstellen, in denen das gesamte Gelände im Eigentum der Gemeinde ist. Die Bauplätze sollen dann entsprechend den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Vergabegrundsätzen an Stegener abgegeben werden. Möglich ist der Kauf eines Grundstückes oder die Bestellung eines Erbbaurechts. In beiden Fällen wird jedoch die Gemeinde den „Bauherren“ Auflagen machen. Die konkrete Vergabe der Bauplätze soll erst dann erfolgen, wenn die Bebauungsplanung rechtskräftig ist und die Erschließungsmaßnahmen in Angriff genommen sind. Frühestens in drei Jahren rechnet Stegens Bürgermeister mit dem Beginn der Erschließungsarbeiten im ersten Baugebiet.


Durch planerisch gut durchdachte Entscheidungen im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan schuf die Gemeinde Stegen die Voraussetzung, ihre Zielvorstellungen für die künftige Wohnbebauung zu verwirklichen. Mit den steigenden Grundstückspreisen wuchs der Wunsch, die Gemeinde solle regulierend auf den Grundstücksmarkt einwirken, immer mehr. Mit den planerischen Überlegungen wurde der Grundgedanke verfolgt, möglichst gemeindeeigenes Gelände in die Planung mit einzubeziehen.


Städtebaulich sah es der Gemeinderat Stegen für sinnvoll an, südlich des Ortszentrums mit Rathaus, Schule, Halle, Ökumenisches Zentrum, Spielplatz und der neuen Turn- und Mehrzweckhalle mit der Bebauung Stockacker das Ortszentrum auch in das Zentrum der Bebauung zu rücken. An das aus diesen Gründen für die Wohnbebauung vorgesehene Baugebiet Stockacker schließt sich in westlicher Richtung die Kageneck-Sportplatzanlage an, deren Eigentümer die Gemeinde Stegen ist. Westlich der Kageneck-Sportplatzanlage liegt das Baugebiet Oberleien. Man sah es daher für planerisch sinnvoll an, auch den jetzigen Sportplatz einer Wohnbebauung zuzuführen.


Diese Überlegungen wurden dadurch verstärkt und letztlich auch realisiert, weil auf dem jetzt vorhandenen Sportplatz weder der Rasen- noch der Hartplatz Normmaße aufweist und die vorhandenen Grundstücksflächen nicht ausreichen, normgerechte Plätze zu schaffen. Zudem war der Bedarf an Tennisplätzen bei einer Planung mit zu berücksichtigen. Der Gemeinderat entschied daher, die Sportanlagen auszulagern und im Gewann „Zehn Jaucherten“, südlich der Gehörlosenschule, vorzusehen. Dieses Gelände gehört ebenfalls der Gemeinde und war früher Kageneck’scher Grundbesitz. In vielen Beratungen wurde dann dieses Konzept verfeinert und fand seinen Niederschlag im Flächennutzungsplan.


Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Dreisamtal sind für die Gemeinde Stegen die Wohnbauflächen Stockacker (südlich der Schulstraße) mit drei Hektar, Schloßacker II (jetziger Sportplatz) mit 2,5, Hektar, Erweiterung Bebauungsplan Großacker mit 0,3 Hektar, Fohrenbühl im Ortsteil Wittental mit 0,5 Hektar und die Erweiterung Reckenberg im Ortsteil Eschbach mit 0,8 Hektar ausgewiesen. Für sämtliche im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen hat die Gemeinde im rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Auflage, diese Flächen für den Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Durch die Festlegung „Eigenbedarf“ soll ein Zuwachs von außen verhindert werden.


Für die Vorbereitung der Bebauungsplanung der Gebiete Stockacker (südlich der Schulstraße) und Schloßacker II (jetziges Sportplatzgelände) schrieb die Gemeinde Stegen einen städtebaulichen Ideenwettbewerb aus. Bürgermeister Birkenmeier berichtet, daß folgende Vergaben für den Wettbewerb durch den Gemeinderat festgelegt wurden: Dreißig bis 50 Prozent des Wettbewerbsgebietes sollen mit freistehenden Häusern bebaut werden. Im restlichen Bereich sollen Gartenhof-, Ketten- oder Reihenhäuser entstehen. Neunzig bis einhundert Bauplätze sollen ausgewiesen werden. Die Grundstücke sollen zwischen 300 und 600 Quadratmeter groß sein. Im Herbst dieses Jahres wird der Wettbewerb abgeschlossen sein. Das Preisgericht, das am 13. November 1981 tagt, wird dann die Entwürfe bewerten und prämiieren.


Auch die Planung des Sportgeländes südlich der Gehörlosen- und Schwerhörigenschule hat der Gemeinderat bereits an Landschaftsarchitekt Steinhilp vergeben. Bevor eine Bebauung im Bereich des Gebietes Schloßacker II erfolgen kann, müssen die Sportanlagen verlegt sein. Die Sportanlagen umfassen Tennisplätze, einen Rasen- und einen Hartplatz sowie dazugehörige Parkplätze und ein Umkleidegebäude. Nach einer Auflage des Landschafts- und Naturschutzes müssen die Sportanlagen in die Landschaft eingebunden werden.


Für die Vergabe der Bauplätze, so Bürgermeister Birkenmeier, hat der Gemeinderat Stegen bereits Rahmengrundsätze festgelegt, die die Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes, nur Baugelände für den Eigenbedarf auszuweisen, realisieren sollen. Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Rahmengrundsätzen für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze muß ein Bauplatzbewerber seit einer bestimmten Zeit in Stegen mit Hauptwohnsitz wohnen. Bewerber, die in Stegen, Eschbach oder Wittental aufgewachsen sind, aber durch Heirat, Beruf oder mangelnde Wohnung ihre Heimat verlassen mußten, können berücksichtigt werden. Zudem wurde das Kriterium des Arbeitsplatzes mit in die Richtlinien aufgenommen. Bei der Vergabe des Baugeländes müssen die Erwerber auch bestimmte Verpflichtungen eingehen. Die Erschließungskosten werden vorab mit Erschließungsverträgen geregelt. Beim Kaufabschluß wird sich die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht einräumen lassen, um Spekulationen zu verhindern.


Die gemeindlichen Bauplätze sollen sowohl verkauft als auch in Erbbaurecht abgegeben werden. Für die Einräumung eines Erbbaurechts werden bestimmte Einkommenshöhen noch festgelegt. Keinen gemeindlichen Bauplatz werden diejenigen erhalten, die in den letzten fünfzehn Jahren baureifen Grundbesitz in Stegen, Eschbach oder Wittental hatten sowie solche, die bereits ein Eigenheim oder einen Bauplatz haben. Die Entscheidung über die Bauplatzvergabe wird der Gemeinderat im Einzelfall treffen, erklärte Bürgermeister Birkenmeier.


Einen klaren Grundsatzbeschluß faßte der Gemeinderat bereits, um der Zielsetzung „Eigenbedarf“ Rechnung zu tragen. Er entschied, so Birkenmeier, daß die Gemeinde alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen aufkaufen solle. Stegens Bürgermeister stellte in diesem Zusammenhang fest, daß durch die Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan für niemanden ein Rechtsanspruch auf Bebauung entstehe. Die Entscheidung für die Bebauung werde durch den Bebauungsplan getroffen, über dessen Aufstellung die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit nach dem Bundesbaugesetz entscheide.


Abschließend machte Stegens Bürgeroberhaupt deutlich, daß die Gemeinde durch den Kauf und Verkauf von Baugrundstücken keine Geschäfte machen wird. Es werde nur der Erwerbspreis zusätzlich der Zinsen und Kosten für den Flächenabzug - öffentliche Straßen, Wege und Plätze — weitergegeben. Einen Bauplatzpreis für die gemeindlichen Bauplätze zu nennen, sei allerdings noch verfrüht.


————————————-


DIE KAGENECKHALLE IN STEGEN wächst aus dem Boden. Die 15 mal 30 Meter (Innenmaße) große Turn- und Mehrzweckhalle soll noch möglichst vor Wintereinbruch „unter Dach“ kommen. Unser Bild zeigt den unterkellerten Teil der Halle, in dem die Lager-, Vereins-, Technik-, Dusch-

und Umkleideräume geschaffen werden. Im Hintergrund ist die Grund- und Hauptschule zu erkennen. Die Gesamtbaukosten werden auf 3,9 Millionen veranschlagt. Bild: Wendelin Drescher


————————————-


BZ 1981

Feier im Kolleg

Seit 1948 in Stegen 

Ordensangehöriger feiert Geburtstag

Stegen (w). Im Kolleg St. Sebastian in-Stegen feierte Bruder Markus seinen 80. Geburtstag. Der in Volkerode im Kreis Heiligenstadt (heute DDR) geborene Jubilar ist gelernter Schlosser und Schmied. In Essen war er besonders im Maschinenbau tätig.

Der Jubilar trat am 3. Mai 1927 in den Herz-Jesu-Orden ein. Für Bruder Markus begann damit ein neuer Lebensabschnitt. Nach dem Noviziat in Fünfbrunnen (Luxemburg) kam er 1928 nach Maria-Martenthal, einem Wallfahrtsort der Herz-Jesu-Priester. Hier wirkte Bruder Markus zwölf Jahre. Der Weltkrieg und die daran anschließende Kriegsgefangenschaft unterbrachen die Tätigkeit im Herz-Jesu- Orden, Seit 1948 ist der Jubilar in Stegen. Hier erledigte Bruder Markus nicht nur die Schlosser- und Schmiedearbeiten, sondern war „Mädchen für alles“. Der humorvolle Jubilar hat wertvolle Arbeit für den Herz-Jesu-Orden in Stegen geleistet. Der 80jährige Ordensbruder genießt nun seinen wohlverdienten Ruhestand, pflegt jedoch immer noch mit Hingabe seine Blumen. Mit einem Choralamt und einer hausinternen Feier ehrte die Hausgemeinschaft des Kollegs St. Sebastian den Jubilar. Für die Gemeinde Stegen überbrachte Bürgermeister Birkenmeier die Glückwünsche und ein Präsent.


Bruder Markus (gestorben 1986)  im Kolleg St. Sebastian in Stegen feierte mit der Hausgemeinschaft des Herz-Jesu-Ordens seinen 80. Geburtstag. Der Jubilar (unser Bild) ist seit 33 Jahren im Haus Stegen tätig. Bild: Wendelin Drescher


————————————-


BZ Freitag, 23. Oktober 1981 / Nr. 245


In Stegen

Geplant sind 35 Gärten

Kleingartenanlage liegt im Entwurf vor


Stegen (w). Für den Bebauungsplan des Kleingartengeländes in Stegen faßte der Gemeinderat den Planungsbeschluß. Er billigte damit die von Landschaftsarchitekt Steinhilp vorgelegte Planung. Mit 202.000 Mark bezifferte der Planer die Kosten.

Die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Kleingartengelände wird bald folgen. Steinhilp erläuterte die bereits mit dem Bauausschuß und den Vertretern des Kleingartenvereins beratene Planung. Sie umfaßt 35 Gärtenzwischen 250 und 350 Quadratmeter sowie einen Gemeinschaftsplatz. Die Kosten veranschlagt der Planer mit 202.00 Mark.


Die Planung wurde als gut bezeichnet. Wegen der Kosten wurde die Überlegung angestellt, einen Teil der Arbeiten den Kleingärtnern zu übertragen. Bürgermeister Birkenmeier stellte fest, daß zunächst die Planung beschlossen werden müsse; in einer der nächsten Sitzungen werde die Finanzierung und Beteiligung der Kleingärtner behandelt. 


Für die vorgesehenen Gartenlauben legte der Gemeinderat die Mindestgröße (zwei mal drei Meter) und die Höchstgröße (2,50 Meter mal 3,50) fest. Die Gartenlauben sollen einheitlich sein, um so ein harmonisches Bild zu bekommen. Über eine mögliche Typisierung soll erst später entschieden werden. Das Dach der Lauben soll mit Bitumenschindeln gedeckt werden. Die Gartenlauben sollen innerhalb von zwei bis drei Jahren gebaut werden.


Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Großacker“ im Westen erläuterte Architekt Fred Wolf aus Stegen. Ziel der Planung sei es, die Randzone des Stegener Baugebiets im Westen „herunterzuzonen“ und mit Dächern zu versehen. Der Planer will einen harmonischen Abschluß der westlichen Bebauung in Stegen erreichen. Im Detail sei die Bebauung als eine Art Hofbildung geplant. Tiefgaragen oder Garagen mit Satteldächern sollten die Autos zum größten Teil aufnehmen. An eine zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß ist gedacht. Die Planung wurde im Gemeinderat positiv beurteilt. Der Gemeinderat billigte die Planung im Grundsatz und beschloß auf dieser Grundlage die Bürgerbeteiligung anzusetzen. Zur Grundstücksaufteilung, so erklärte der Bürgermeister, seien noch keine konkreten Vorstellungen entwickelt worden. Die detaillierten Verhandlungen mit den Eigentümern stünden noch bevor. Ziel dieser Verhandlungen müsse es sein, so Bürgermeister Birkenmeier, dem Flächennutzungsplan gerecht zu werden; das bedeute, den Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zu decken. Die Planung und der Grunderwerb durch die Gemeinde müsse parallel laufen. Die Erweiterungsplanung sieht im Südwesten des Gebiets Großacker einen Kinderspielplatz vor, ferner ist noch ein Zugangsweg auszuweisen. Auch die Anbindung des künftigen Sportgebietes „Zehn Jaucherten“ mit einem Geh- und Radweg ist vorgesehen.


————————————-


BZ Freitag, 30. Oktober 1981 / Nr. 251

Elternbeirat:

Enttäuscht über Termin

Mehr Sicherheit an der L 127b als Ziel

Stegen (hjt). Die Sorgen des EIternbeirates der Staatlichen Gehörlosenschule in Stegen um die Sicherheit der Kinder, die täglich auf dem Schulweg die Landesstraße 127b überschreiten müssen, sind trotz einer Petition an den Landtag keineswegs kleiner geworden.


Im Gegenteil: wie aus einem Schreiben des Elternbeiratsvorsitzenden Hans Jürgen Freykowski an alle Mandatsträger des Bundes- und Landtages im Einzugsgebiet der Schule hervorgeht, fühlen sich die Eltern vom Verhalten eines Vertreters des Innenministeriums bei einem Ortstermin im Sepember offensichtlich brüskiert. Die Notwendigkeit, durch eine Geschwinigkeitsbegrenzung die Sicherheit für die betroffenen Kinder zu erhöhen, scheint, wenn der Darstellung des Elternbeirates gefolgt wird, nicht eingesehen worden zu sein.


Hans Jürgen Freykowski vermutet in seiner Darstellung der öffentlichen Anhörung, daß bereits vorher Absprachen zwischen dem Innenministerium und der Polizei stattgefunden haben müssen und daß bereits ein Kompromiß festgelegt worden sei, der den Eltern aufgedrängt werden sollte. Belegt wird diese Vermutung durch Zitate von Äußerungen des Vertreters des Innenministeriums. Hier wird unter anderem deutlich, daß aus Kompetenzgründen eine vom Landratsamt angeordnete Beschränkung der Geschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer vom Innenministerium rückgängig gemacht worden ist, „weil wir vorher nicht gefragt worden sind“,


Die Anhörung des Petenten habe darin ‚bestanden, „daß mehr oder minder ironisch abgefragt wurde“, wieviele Kinder über die Straße laufen und daß sich der Elternbeirat klar äußern solle, was er überhaupt wolle. Dazu Hans Jürgen Freykowski in seinem Schreiben: „Abgesehen davon, daß wir uns fast wie auf einer Anklagebank vorkamen - die Frage nach unseren Wünschen hätte der Vertreter des Innenministeriums sich sparen können, denn diese kommen klar in unserem Schreiben an den Petitionsausschuß zum Ausdruck.“


Der Elternsprecher zieht aus dem Verhalten des Behördenvertreters und der am Ortstermin beteiligten Beamten den Schluß, daß der Vertreter des Innenministeriums mit einer vorgefaßten Meinung eine Machtdemonstration versucht habe und daß die Vertreter des Landratsamtes und der Polizei gegenüber den Eltern der betroffenen Kinder als den Petenten als Einheitsfront auftraten. Gegen eine solche Behandlung setzt sich der Elternbeirat der staatlichen Schule in Stegen mit aller Entschiedenheit zur Wehr. 


————————————-


BZ 26.11.1981

Für Kleingartengelände - Diskussion um Lauben - Klare Abstimmung


Stegen (w). Großes Interesse fand die Bürgeranhörung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingartengelände Stegen“. Fast 40 Bürger, darunter auch sieben Gemeinderäte, nahmen an der Anhörung teil. Nach eineinhalbstündiger Erörterung fand die von Landschaftsarchitekt Steinhilp entworfene Planung Zustimmung. Der Kleingartenverein Stegen wurde bereits von Anfang an an der Planung beteiligt.


Zu Beginn der Erörterung stellte Bürgermeister Birkenmeier fest, daß die Planungsabsichten der Gemeinde zwar klar, aber noch nicht abgeschlossen seien. Kurz skizzierte er die Entwicklung des Kleingartengeländes seit 1976. Steinhilp sagte, daß die Kleingartenanlage in Stegen, südlich des „Waldweberweges“ und nordöstlich der Gehörlosenschule, an einer landschaftlich exponierten Stelle liege. Für die Gemeinde und die Kleingärtner sei daher eine besondere Verpflichtung gegeben. Die Planung stehe 35 Kleingärten zwischen 150 und 340 Quadratmetern Größe vor. Die Stellung der Gartenlauben sei so gewählt, daß die Längsteilung des Tales betont werde. Steinhilp empfahl, enge Vorschriften für den Bau der Gartenlauben zu erlassen, um eine einheitliche Bebauung und Gestaltung der Lauben zu bekommen.


Als landschaftlich „empfindliche Stelle“ bezeichnete Bürgermeister Birkenmeier den Standort der Kleingartenanlage. Deshalb seien Vorschriften unumgänglich. In der Frage Baugebot der Lauben habe der Gemeinderat eine Absichtserklärung abgegeben, nach der innerhalb von zwei bis drei Jahren die Lauben gebaut werden sollten. Zu dem sei die Möglichkeit dargelegt worden, für zwei Gärten eine Laube zuzulassen, sofern dies gewünscht und aus finanziellen Gründen notwendig werde.


In der Diskussion wurde ein mögliches Baugebot für die Gartenlauben in Zusammenhang mit den finanziellen Belastungen für die Kleingärtner insgesamt gesehen. Ausgangspunkt der Kleingärtner-Sorgen war die Kostenschätzung des Architekten, die für die Gesamtanlage bei über 200 000 Mark lag. Der Bürgermeister stellte dazu klar, daß bei diesen Kosten Unternehmerpreise kalkuliert worden seien. Er gehe aber davon aus, daß die Kleingärtner viel Eigenleistung erbringen könnten. Was die Gemeinde an Kosten übernehmen werde, müsse erst im Gemeinderat entschieden werden.


Vorsitzender Lüth vom Kleingartenverein vertrat die Auffassung, daß die Gemeinde den öffentlichen Weg entlang des Eschbaches und die Außenpflanzung übernehmen müsse. Zudem hoffe der Verein auf einen einmaligen Zuschuß. Lüth verwies dabei auf die jährliche Förderung der anderen Stegener Vereine. Als Kostenrahmen wurden mindestens 5000 bis 6000 Mark je Kleingarten genannt. Gemeinderat Hauser stellte fest, daß die Gemeinde nicht 200 000 Mark für 35 Kleingärtner ausgeben könne. Er meinte jedoch, daß der Uferweg am Eschbach sicherlich die Gemeinde bezahlen könne. Für den Kauf des Kleingartengeländes habe die Gemeinde bereits 182.000 Mark aufgewendet, so Gemeinderat Hauser


————————————


Der Neubau der Kageneckhalle in Stegen schreitet voran, Unser Bild zeigt die östliche Seite der künftigen Turn- und Mehrzweckhalle, auf der jetzt die Dachschalung aufgebracht wird. Im Hintergrund (links) sind die Dachkonturen des Ökumenischen Gemeindezentrums zu erkennen. Die 15x30 Meter große Halle mit zahlreichen Nebenräumen soll noch vor Wintereinbruch unter Dach kommen. Bild: Wendelin Drescher


BZ 20.12.1981

Kageneckhalle

Höhere Kosten

Gemeinderat vergibt weitere Aufträge

Stegen (w). Für die Kageneckhalle hat der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung Arbeitsvergaben in Höhe von über 460 000 Mark beschlossen. Die Mitte 1979 mit 3,5 Millionen Mark veranschlagten Gesamtkosten erhöhen sich nach der neuesten Kostenermittlung, der teilweise Ausschreibungsergebnisse zugrunde liegen, auf knapp über 4 Millionen Mark. Die Kostensteigerung beträgt somit in zweieinhalb Jahren 14,6 Prozent.


Der Auftrag für die Fensterarbeiten wurde für 150.132 Mark an eine Freiburger Firma vergeben, die das günstigste Angebot abgegeben hatte. Die Fenster werden in Dreifachverglasung ausgeführt, wofür die Mehrkosten mit 5760 Mark beziffert wurden. Mit 162.000 Mark Auftragssumme erhielt eine Bonndorfer Firma den Zuschlag für die Schreinerarbeiten. Der Auftrag wurde um die Arbeiten für die Schränke der Vereinsräume gekürzt.


Unter Vorbehalt wurde der Titel "Theken“ im Auftrag belassen. Bei den Fliesenarbeiten wurde nur das Los A mit 87.724,44 Mark vergeben. Das Los B, das einen Tonplattenbelag für den Eingangsbereich, den Clubraum und das Foyer vorsah, wurde gestrichen. Der Architekt schlug stattdessen für diesen Bereich Parkettböden vor, die um runde 15.000 Mark billiger sind. Der Rat folgte diesem Vorschlag:


An den günstigsten Bieter wurden die Asphaltarbeiten für 7200 Mark vergeben. Die Bodenbelagsarbeiten einschließlich der beschriebenen Parkettböden erhielt eine Freiburger Firma, die mit 58.900 Mark das günstigste Angebot abgegeben hatte.


Für die Schulhauserweiterung gab der Gemeinderat weitere Schreinerarbeiten für 16200 Mark beim günstigsten Bieter in Auftrag. Auch die Garderoben für die Schule wurden an den billigsten Bieter für 6500 Mark vergeben. Bei der Schulhauserweiterung versicherte der Architekt, daß der Kostenvoranschlag eingehalten werden kann.


————————